Overnext - ein neuer Stern am ABO-Z*cker-Himmel!

Alt 27.03.2008, 21:53   # 101
WasaSchwedish
Gastposter
 
@vanHelsing
@perdita
Eben darum. Was nützt es, ein Einschreiben per Rückschein nach Albanien zu verschicken. Spart Euch diesen Aufwand.

Bis bald.

WasaSchwedish

PS: Halte Euch auf dem Laufenden. Versprochen ist Versprochen. Altes Indianer-Ehrenwort.
  Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 13:59   # 102
kachi88
 
Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 13
Auf meine formelle Mail hatte ich keinerlei Resonanz und Antwort von Overnext bekommen. Kann nicht sagen, dass ich etwas anderes erwartet habe, da es exakt dem Bild entspricht, das ich von einem unseriösen Unternehmen habe.

Exakt einen Tag nach Ausstellen der Rechnung haben sie versucht, das Geld von meinem Konto abzubuchen. Dieses Unterfangen war nicht erfolgreich.

Darauf wurde allerdings sofort mit einer Mail reagiert. Was dementsprechend meine Erwartungen unterstrichen hat, nachdem sie auf meine Mail nicht reagiert hatten.

Zitat:
Diese E-Mail wird Ihnen täglich, bis 3 Tage seit der ersten Mitteilung
verstrichen sind, an Sie versendet. 3 Tage verbleibend.
----------------------------------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser E-Mail möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ein
oder mehrere Lastschriften von Ihrem [...] Konto fehlgeschlagen
sind. Sie befinden sich ab dem Tag der durch die Bank ermittelten
Rückbelastung mit Ihrer Zahlung in Verzug. Sie können den offenen Betrag
innerhalb der oben [...] Frist in Ihrem Kundenkonto über weitere
Zahlungsmöglichkeiten wie PayPal, der paysafecard, Online-Überweisung oder
Kreditkarte ausgleichen. Nachdem die Frist abgelaufen ist wird Ihr Fall
automatisiert unserem externen Inkassodienstleister übergeben - wir machen
Sie [...] darauf aufmerksam, dass die Beauftragung des externen
Dienstleisters unmittelbar nach der angegebenen Frist erfolgt und Sie
danach zur Entrichtung weiterer gesetzlich vorgeschriebener Gebühren
verpflichtet sind. Sollten Sie bereits bzgl. einer Fristverlängerung mit
unserer Kundenbetreuung in [...] sein wird diese Frist automatisch
verlängert - andernfalls bitten wir um umgehende Benachrichtigung falls
Sie den offenen Betrag nicht innerhalb der festgesetzten Frist begleichen
können.
Diese Mail lasse ich mal einfach so im Raum stehen und werde jetzt mal über die Sachen nachlesen, die mir spanisch erscheinen.
  Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 14:10   # 103
hungriger-wolf
Rückkehrer
 
Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Und wir lassen diese Mail auch so im Raum stehen, mit Kürzungen. Schließlich ist das unerlaubte Veröffentlichen von Mails per Gerichtsbeschluss untersagt.
Aber wir veröffentlichen schließlich nur Auszüge daraus, nicht wahr.
  Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 14:17   # 104
kachi88
 
Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 13
Entschuldigung, das wusste ich nicht. Wiedergegeben habe ich nur den meiner Meinung nach wesentlichen Teil. Falls das zu Ärger führen könnte, lässt sich das natürlich noch weiter kürzen.

Allerdings frage ich mich, ob diese drei Tage Frist in Ordnung gehen? Und welche danach anfallenden gesetzlichen Gebühren? Welche sollen das sein?
  Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 15:03   # 105
hungriger-wolf
Rückkehrer
 
Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Zitat:
Zitat von kachi88 Beitrag anzeigen
Entschuldigung, das wusste ich nicht. Wiedergegeben habe ich nur den meiner Meinung nach wesentlichen Teil. Falls das zu Ärger führen könnte, lässt sich das natürlich noch weiter kürzen.
Das habe ich nicht gewusst. Denn sonst hätte ich gar nichts gekürzt. Das sinngemäße Einstellen der Mails ist natürlich erlaubt, keine Frage. Hättest du das gleich geschrieben, hätte ich gar nicht erst eingegriffen.
Aber es waren ohnehin nur ganz wenige Worte, eigentlich pro Kürzung nur eins. Der Sinn dürfte also noch sehr gut nachvollziehbar sein.

Zitat:
Zitat von kachi88 Beitrag anzeigen
Allerdings frage ich mich, ob diese drei Tage Frist in Ordnung gehen? Und welche danach anfallenden gesetzlichen Gebühren? Welche sollen das sein?
Erstens sind drei Tage sehr wenig. Zu wenig. Selbst wenn sie 30 geschrieben häten, würde mich das nicht belasten. Denn Overnext ist als Abz*cker enttarnt.
Und "gesetzliche" Gebühren = Quatsch mit Sauce. Diese Droherei schaut sich Overnext offensichtlich bei den anderen Abz*ckern ab. Ich würde mich davon nicht beunruhigen lassen.
  Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 23:12   # 106
kachi88
 
Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 13
Gerade bin ich bissele baff. Allem Anschein nach liest hier offensichtlich der Feind mit. Nach meiner Aussage vorhin, ich habe keinerlei Reaktion auf meine formelle Mail erhalten, trudelte doch eine Antwort in meinem Briefkasten ein. Zwar mit Antwort auf ein Ticket, welches ich nie erhalten habe, aber egal.

Darin enthalten ist dieser Link. h**p://de.overnext.com/doc/screen-signup-tryout2.jpg

War ich wirklich so blind, das zu übersehen? Objektiv betrachtet kann ich es mir nicht vorstellen, aber was wenn doch? Muss ich jetzt anfangen zu grübeln?

Näher eingehen wollte ich aber auf den folgenen Teil der Mail, es folgt ein kleiner Auszug:
Zitat:
Sie brauchen es wirklich nicht mehr zu versuchen mit uns darüber
rumzudiskutieren - wenn Sie freundlich nach Kulanz gefragt hätten wäre das
etwas anderes, beispieslweise wenn es einen besonderen Umstand gab warum Sie
nicht rechtzeitig gekündigt haben, aber so eskaliert der Inkassofall am
31.03.08 10:53 Uhr geht zum Anwalt, 10 Tage später Mahnbescheid, 4 Wochen
später Vollstreckungsbescheid, 8 Wochen später Klageschrift, und ca. 12
Wochenspäter Versäumnisurteil oder Verhandlung - dann können Sie alles gerne
noch einmal mit Ihrem Anwalt dem Gericht einreichen. Das Häkchen für den
Klageweg nach erfolglosem Anwaltsinkasso habe ich jedenfalls schon gesetzt.
Interessanterweise fragte ich in der vorangegangenen Mail nach einer kulanten Entscheidung, da es mir an diesem Tag zeitlich nicht möglich gewesen war, fristgerecht zu kündigen (kein Internet auf der Arbeit). Diese Frage wurde abgetan mit
Zitat:
das Problem ist, dass die Buchung schon durch ist , d.h. auch beim Zahlungsdienstleister.
Erstaunlicherweise sind auch beide Mails von derselben Person unterzeichnet (M.L.).

Über den letzten von mir zitierten "Drohteil" mache ich mir weniger Gedanken, was mich doch wundert. Aber dieser unverhältnismäßge Steigerung innerhalb von nichtmal 48 Stunden seit dem ersten Kontakt ist, Entschuldigung für das Wort, einfach zu krass. Das ist bereits so eine überzogene Drohung, es wirkt fast wie Satire. Besonders die offensichtlichen Rechtschreib- und Orthographiefehler passen perfekt ins Bild. Leider aber bleibt der ernste Hintergrund.

Legen die den Zeitpunkt dieser Mails extra kurz vors Wochenende, damit er mehr Wirkung erzielen soll?
  Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2008, 09:11   # 107
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von kachi88
Legen die den Zeitpunkt dieser Mails extra kurz vors Wochenende, damit er mehr Wirkung erzielen soll?
Gesetzliche Vorgaben an die Bemessung einer Frist gibt es nicht.
Setzt man Fristen,spricht von angemessenen Fristen
Üblich sind Fristen von sieben Tagen oder fünf Werktagen.
Zitat:
Zitat von kachi88
da es mir an diesem Tag zeitlich nicht möglich gewesen war, fristgerecht zu kündigen (kein Internet auf der Arbeit).
Zitat:
Zitat von Antwort
das Problem ist, dass die Buchung schon durch ist
Das du Fristen nicht einhalten kannst ist dein Problem,du musst dafür sorgen das du die Fristen einhälst.
Aber, verstehe ich es richtig das man innerhalb des Test-Abo abbuchen wollte?
Zitat:
Zitat von Leicht Verwirrter
aber so eskaliert der Inkassofall am
31.03.08 10:53 Uhr geht zum Anwalt, 10 Tage später Mahnbescheid, 4 Wochen
später Vollstreckungsbescheid, 8 Wochen später Klageschrift, und ca. 12
Wochenspäter Versäumnisurteil oder Verhandlung - dann können Sie alles gerne
noch einmal mit Ihrem Anwalt dem Gericht einreichen.
Woher weiss der Herr das es zu einem Versäumnisurteil kommen würde??
Eine arrogante und dumme Bemerkung.
Vor einem Versäumnisurteil hat der Gesetzgeber noch einige Hürden geschaffen.
Zu dem Umstand meine Meinung:
Ich sehe diese Aussage von "Leicht Verwirrter" als eine Drohung:
was heisst;Die Ankündigung einer Tracht Prügel, die Ankündigung einer Strafanzeige und die Ankündigung von geschäftlichen Nachteilen,
all dies sind Drohungen im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB.

Frage:
Wurdest du vor Beendigung des Test-Abo auf die Umwandlung in ein reguläres Abo hingewiesen?
Wenn nein:
Automatische Abo-Verlängerung: Unzulässig ohne deutlichen Hinweis
Zitat:
Zitat von AG Düsseldorf/Az. 41 C 1538/07
Die Düsseldorfer Richter haben dem Zahlungsbegehren eines Dienstleisters eine klare Absage erteilt. Dieser hatte die Information, dass sich ein Probe-Abonnement automatisch verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, schlecht lesbar platziert. Es gab zwar eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. Nach Ansicht des Gerichts sei diese jedoch überraschend und damit unwirksam. Erforderlich sei ein ausdrücklicher und leicht zu entdeckender Hinweis außerhalb der AGB.
Quelle: PCwelt
Ich würde mit der Sache einen Rechtsanwalt beauftragen.
Auf eigen verfasste Schreiben wirst du immer eine dumme Antwort bekommen.

m.f.G.
  Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2008, 10:21   # 108
kachi88
 
Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 13
Bevor die Antwort auf die Frage kommt eine kurze Rückblende. Den Gratiszugangsaccount hatte ich mir wegen einer Werbemail eingerichtet. Von irgendwelchen zusätzlich entstehenden Kosten hatte ich nichts gelesen und wahrgenommen. Mit dieser Schnuppermentalität habe ich mich dann auch verhalten. Von den verfügbaren 8Gb habe ich ein knappes Gb ausgegeben und festgestellt, dass ich definitiv kein Usenet brauche (zu teuer, zu unübersichtlich, unnütz). In den nächsten fast zwei Wochen hatte ich das Thema Overnext quasi vergessen.

Am 26.3. um 12:38 lief dieser Probeaccount aus, um 12:40 hatte ich die Rechnung in der Mailbox, nichtmal 24 Stunden später wurde versucht das Geld abzubuchen. Also leider nach dem Testzugang.
Entdeckt habe ich dies dann am Abend, knapp vier Stunden später, woraufhin ich mich mit der Hotline und Support in Verbindung setzte und unter anderem auch nach einer kulanten Lösungsmöglichkeit fragte. Diese wurde aber abgetan, da die Buchung ja bereits erfolgte. Klar, wie hätte ich zwischen 12:38 und 12:40 auch nachfragen sollen -.-

Jetzt endlich die Antwort auf die Frage:
bis gestern war ich mir 100% sicher, dass ich im Rahmen der Anmeldung, in der Werbemail davor und danach nichts von irgendwelchen zusätzlich entstehenden Kosten gelesen und wahrgenommen habe. Der Mitarbeiter an der Hotline sagte mir sogar wortwörtlich: wir müssen sie nicht auf die Folgen einer automatischen Verlängerung aufmerksam machen, dafür sind sie selbst zuständig.

Entsprechend des mitgelieferten Links in der letzten Mail (siehes oberes Posting) wunderte ich mich plötzlich und kam ins Stutzen. Wenn es nach diesem Screenshot geht, wurde ich darauf aufmerksam gemacht. Aber ich kann mich nicht daran erinnern, sowas gelesen zu haben. Dient das nur der allgemeinen Verunsicherung oder war ich wirklich so blind? Bei der Anmeldung hatte ich extra auf solche Sachen geachtet, da ich mich nicht über den Tisch ziehen lassen wollte - entsprechend der vielen Usenet-Geschichte, die ich bereits gehört hatte. Und jetzt wird mir dieser Screenshot gezeigt.

Muss ich mir jetzt doch Sorgen machen? Ich hatte nie die Absicht, mich vertraglich an dieses Unternehmen zu binden. Hätte ich irgendwo gelesen, dass es nach Ablauf sofort zu einer Zahlung von 96€ kommt, hätte ich mir keinen Testaccount eingerichtet. Und jetzt wird mir quasi schwarz auf weiß präsentiert: ja, du hast davon gelesen...

Und sorry für mal wieder soviel Text
  Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2008, 11:40   # 109
perdita
Hat immer ein offenes Ohr
 
Benutzerbild von perdita
 
Registriert seit: 07.01.2008
Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.981
also, wenn ich den screenshot aus deinem posting so ansehe, fällt mir folgendes auf:
1.) der preis ist in einem fließtext versteckt, der aus mehreren sätzen besteht.
2.) im gegensatz zu einigen unwichtigen textpassagen ist der preis und der hinweis auf die verlängerung nach ablauf der frist nicht hervorgehoben.

es gab da mehrere gerichtsurteile (gegen auch hier im forum besprochene internetanbieter), dass das so nicht zulässig ist. in wie weit sich diese urteile auf diesen fall anwenden lassen, solltest du mit einem anwalt besprechen. den screenshot solltest du auf jeden fall aufbewahren und ausdrucken.

hier ein paar urteile wegen preisangaben im fließtext: LANDGERICHT FRANKFURT AM MAIN, LG Hanau
__________________
965 augen 9 von 10 stimmen in meinem kopf sagen, ich bin irre, eine summt!2237 fliege
das ist perdita!
proggi: verkleinern von bildern anleitungen: alben und bilder bilder hochladen statt direktverlinken
  Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2008, 21:29   # 110
Dirathern
Gastposter
 
Hallo!

Ich bin auch auf die kostenlose Testzeit reingefallen.
Auch mein Fall sollte an eine Fachabteilung für Kulanz abgegeben werden.
dann geschah lange Zeit nichts. erst ca. 16 Tage nachdem ich "einen Vertrag eingegangen sein soll" schrieb man mir folgendes:

"Unsere Fachabteilung hat in Ihrem Kulanzfall wie folgt entschieden:

Es wird eine Tarifänderung zum Paket 'Premium-Software 9 Monate + 80 GB' für
insgesamt 72,95 EUR zugelassen. Bereits verbrauchtes Volumen wird dem neuen
Tarif abgezogen, der Leistungszeitraum startet ab Tarifänderung.

Bei positiver Zusage durch den Kunden erfolgt für angefallene
Rückbelastungskosten eine interne Gutschrift im Kundenkonto. Der für den neuen
Tarif zu entrichtende Betrag kann vom Kunden entweder per Lastschrift oder
durch eine andere Zahlungslösung ausgeglichen werden.

Die Frist zur Weitergabe an das Rechtsanwaltsinkasso wurde auf den ..........
..:.. Uhr verschoben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der offene Betrag
ausgeglichen sein oder die Buchung der angebotenen Kulanz stattgefunden haben."



Leider habe ich den Fehler gemacht und eingewilligt zu zahlen. Ich wollte allerdings Überweisen da ich bei der Registierung keine Korrekte Bankverbindung angegeben habe.

Darauf erhielt ich die Antwort:
"Sie können die Summe per Online Überweisung,PayPal oder Pay Safe Card an uns
Überweisen."

Wie soll ich weiter vorgehen?


PS. Wenn ich mich einlogge stehen immernoch 99€ aus
  Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2008, 22:13   # 111
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Leider habe ich den Fehler gemacht und eingewilligt zu zahlen. Ich wollte allerdings Überweisen da ich bei der Registierung keine Korrekte Bankverbindung angegeben habe.
Also wir wissen hier, dass ein anderer Betreiber,mit solchen Kunden die zustimmten und dann doch nicht zahlten , vor Gericht gegangen ist.

Wenn du nun vorhast nicht zu zahlen, würde ich erst bei der Verbraucherzentrale um Hilfe bitten.Vieleicht kannst du die Sache mit deren Hilfe anfechten.

Wenn du zahlen willst, würde ich das bezahlen, was sie dir hier mitgeteilt haben.
Zitat:
Es wird eine Tarifänderung zum Paket 'Premium-Software 9 Monate + 80 GB' für
insgesamt 72,95 EUR zugelassen. Bereits verbrauchtes Volumen wird dem neuen
Tarif abgezogen, der Leistungszeitraum startet ab Tarifänderung.
  Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2008, 00:08   # 112
Mattes1.0
Gastposter
 
Das ist ja echt der Hammer. Ich habe die gleiche sch...e hinter und vor mir!!
Wollte ein 14 Tages Abo haben, und die verkaufen mir ein Jahr.
Bin morgen auf jeden Fall bei der Verbraucherzentrale!!!
  Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 02:39   # 113
heini198
 
Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 7
Hi!
Overnext hört sich ja erst mal ganz gut an.
Ich habe das auch gedacht und habe mir auch mal den Testzugang mit 8GB erlaubt. Sieht ja auch alles noch ganz gut aus.Ich wollte mir ,wie man das eben so macht, auch mal was runter laden. Wenn man dann im usenet über "Overnext" ist und was downloaden will erscheint ein Fenster in dem steht"NZB Dateien" und auf der anderen Seite "mit Software downloaden".
Dummerweise habe ich auf die Software geklickt und sie installiert. In dem Moment bekam ich auch schon ein Email,in der stand das jetzt einen 12 Monatstarif habe mit Premiumsoftware-12 Monate 100GB für 96,00 Euro. Und das schon bevor ich mit meinem Testzugang angefangen habe. 12 Monate 100 GB das ist bestimmt nicht günstig.
Das ist keine Abofalle aber seht euch vor.Sobald ihr euch im Testzugang die Software von "OVERNEXT" downloaded, habt Ihr sie für 12 Monate=96 Euro. Das gibt es bei "Usenext" bedeutend günstiger. *** Preise entfernt - wir sind keine Werbeplattform.
Overnext rühmt sich zwar damit, daß man ihre Tarife nicht kündigen brauch, aber wenn ich schon im Testzugang beim Download der Software von denen ein 12 Monatstarif überbeholfen komme, weiß ich nicht ob das so der Renner ist.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 13:42   # 114
Mattusch
Gastposter
 
Also ich bin auch auf Overnext reingefallen und soll 96 Euro zahlen, und von wegen wenn man anruft ess gibt ja auch noch Kulanz oder so von wegen dann beschimpfen sie en noch am Telefon usw.. und drohen mit einem Anwalt also ein Tipp sofort hinschreiben Hier im Forum Sat 1 vorlage nehmen und anfechten das alles ist so eine Frechheit sowas darf man sich nicht gefallen lassen und noch was wenn sies eingezogen haben sofort zur bank und ne Rücklastschreift machen lassen !!!!
  Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2008, 10:55   # 115
marekswierzy
Gastposter
 
Hat bei jemanden die Sat1 vorlage etwas gebracht ?

Gruß
  Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2008, 20:53   # 116
hungriger-wolf
Rückkehrer
 
Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Zumindest sind diejenigen, die diesen Musterbrief verschickt haben, rechtlich auf der sicheren Seite. Darauf kommt es an. Lesen werden die Abz*cker ihn ohnehin nicht, da wird auch Overnext keine Ausnahme machen. Genauso gut könnte man ihnen den Spielbericht von Barcelona gegen Schalke hinschicken, das wäre denen auch egal.
  Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2008, 12:20   # 117
kachi88
 
Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Also wir wissen hier, dass ein anderer Betreiber,mit solchen Kunden die zustimmten und dann doch nicht zahlten , vor Gericht gegangen ist.
Hast du da noch mehr Informationen bzw ein paar Details?

Gefunden habe ich zu dem Thema "bereits gezahlt haben" unter anderem dieses hier:
Zitat:
1. Bedeutet eine Bestätigung nicht automatisch, dass man die versteckten Kosten gefunden hat.
2. greift noch der Aspekt "Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung".
3. wird man nicht ausreichend über seine Rechte und auch über die Kosten aufgeklärt. Von daher keine Panik, wenn ihr eine Kündigung geschrieben habt.
4. Man kann die Zahlungsaufforderung wegen Irrtums anfechten (BGB §119)

Die Meinung von Verbraucherschutzjurist Ronny Jahn
Zitat:
Sollte dies der Fall sein, bleibt noch immer die Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums. Wenn man davon ausgeht, dass objektiv mit der Anmeldung eine Vertragserklärung für ein kostenpflichtige Angebot abgegeben, der Nutzer dies jedoch nicht wollte, so kann er seine Erklärung wegen dieses Irrtums anfechten. Dies muss allerdings unverzüglich nach nach Kenntnisnahme vom Anfechtungsgrund erfolgen. Entscheidend ist hierbei der Moment man erfährt, dass mit der Anmeldung gleichzeitig ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.

Mangels Schutzbedürfnis haben die Seitenbetreiber in aller Regel auch keinen Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB, da sie häufig den Irrtum veranlasst haben. Sie nehmen bewusst in Kauf, dass potentielle Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht oft auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach der vermeintlichen Widerspruchsfrist verschickt wird und vorher ein entsprechender Hinweis per E-Mail nicht erfolgt.
  Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2008, 12:58   # 118
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von kachi88 Beitrag anzeigen
Hast du da noch mehr Informationen bzw ein paar Details?

Gefunden habe ich zu dem Thema "bereits gezahlt haben" unter anderem dieses hier:

Lese dir das mal hier durch. Ist eine Aufstellung von Allen was man wann machen kann.
Da gibt es auch Musterbriefe.
Verbraucherzentrale Berlin e.V. - VZ-Bereiche - FAQ: Internetvertragsfallen

Kostenfallen im Internet
Das sind Urteile wo der Kunde hinterher Fehler gemacht hatte.

Wenn man den Vertrag anfechtet ohne das eine Täuschung vorlag, kann es sein, dass man Schadensersatz zahlen muss.
  Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2008, 13:10   # 119
kachi88
 
Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 13
Vielen Dank für die links. Mir persönlich hilft besonders dieser Teil sehr viel, zu finden bei der Verbraucherschutzzentrale Berlin.

Zitat:
4. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Preis zwar sichtbar beim Anmeldeformular genannt wird und ich ihn aber dennoch übersehen habe?

Einige Seitenbetreiber haben die Preisangabe inzwischen in unmittelbare Nähe zum Anmeldeformular gerückt. Dennoch wird dies von den Nutzern vielfach übersehen, weil die Kostenpflicht umständlich in einem längeren Fließtext erläutert wird oder weil auffällige Bilder und großformatige Werbeaussagen von dem deutlich kleiner geschriebenen Preis ablenken.

In diesen Fällen hat der Betroffene zwei Möglichkeiten: zum einen kann er seine Erklärung wegen Irrtums anfechten und zum anderen besteht bei solchen Verträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht.

Hat der Betroffene bei der Anmeldung nicht erkannt, dass diese mit Kosten verbunden ist, kann die entsprechende Erklärung wegen Irrtums angefochten werden. Für das Anfechtungsrecht ist nicht entscheidend, dass der Nutzer seinen Irrtum hätte erkennen können, wenn er sich die Seite nur gründlicher angesehen hätte. Entscheidend ist allein, dass er sich geirrt hat.

Ferner steht Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen über das Internet grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Diese Frist gilt aber nur dann, wenn man mit der Vertragsbestätigung (mindestens per E-Mail) eine ausführliche und korrekte Widerrufsbelehrung erhalten hat. Dies ist meist nicht der Fall, so dass dann sogar ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht besteht. Häufig wenden die Seitenbetreiber ein, das Widerrufsrecht sei vorzeitig erloschen, da mit der Dienstleistung bereits begonnen wurde. Das ist aber vor allem in den Fällen unzutreffend, wenn die Seite lediglich während der häufig eingeräumten „Testzeit“ genutzt wurde. Da der Vertrag erst danach beginnen soll, kann eine vorherige Nutzung nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts führen. Aber auch nach der Testzeit bewirkt die Nutzung des Angebotes allenfalls, dass die bis dahin angefallenen Gebühren zu zahlen sind – nicht jedoch der komplette Jahresbeitrag.
Jetzt sehe ich den kommenden Dingen wieder gelassener entgegen
  Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2008, 13:29   # 120
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von kachi88 Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die links. Mir persönlich hilft besonders dieser Teil sehr viel, zu finden bei der Verbraucherschutzzentrale Berlin.


Jetzt sehe ich den kommenden Dingen wieder gelassener entgegen
Das habe ich mir doch bald schon gedacht
  Mit Zitat antworten

Alt 28.05.2012, 20:26 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

Das könnte Dich auch noch interessieren:

Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen.

   
Antwort
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdienste-abofallen/51627-overnext-neuer-stern-abo-z-cker-himmel.html
Erstellt von Für Typ Datum
Overnext macht Druck - Seite 9 Beitrag #272 Pingback 22.06.2009 16:28
Wie Failchen die Welt sieht: Overnext - abgezockt Dieses Thema Refback 14.08.2008 08:45
Overnext Abzocke Dieses Thema Refback 04.08.2008 14:43
Was Haltet Ihr Von Overnext ? - Seite 3 - UsenetProvider-Forum Dieses Thema Refback 03.08.2008 23:24
Das Usenet Forum :: Thema anzeigen - !!!DRINGENDE WARNUNG!!! OVERNEXT.DE !!!DRINGENDE WARNUNG!!! Dieses Thema Refback 31.07.2008 00:16
overnext.de usenet anbieter - testzeit ohne bankdaten ? - Seite 3 - gulli:board Dieses Thema Refback 05.05.2008 19:54


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:26 Uhr.