| | # 42 |
| Hat immer ein offenes Ohr Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.981
| für die verwendung des screenshots entschuldige ich mich hiermit. eine frage habe ich aber noch ( ich habe sie schon mal gestellt): warum ist es möglich bei der anforderung eines testaccounts versehendlich einen vertrag einzugehen? warum sind diese beiden wege nicht getrennt? wer einen vertrag eingehen will kann ja den weg einer anmeldung gehen. komisch, auf ihrer startseite finde ich nur gratisangebote! wo würde man sich denn üblicherweise anmelden?
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| | # 46 |
| Hat immer ein offenes Ohr Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.981
| danke für die blumen. auch wenn es schwer fällt, versuche ich vorurteilsfrei an solche sachen zu gehen. ich selber bin vielleicht übertrieben vorsichtig, ohne selbst je negative erfahrungen gemacht zu haben. leider habe ich meinen kindern diese vorsicht noch nicht gänzlich beibringen können, so dass ich durch die fallen in die sie gestolpert sind erst bestätigt worden bin. durch sie habe ich aber auch erfahren müssen, wie unvorsichtig sich so mancher durch das internet bewegt, wie wenig sich die leute AGB's und Nutzungsbedingungen durchlesen und wie schnell man wichtige daten einfach überliest. die lästige angewohnheit immer alles zu lesen und misstrauisch zu sein hat mich so manches mal bewegt, eine seite zu verlassen, ohne mich anzumelden und hat mir sicher oft den hals bzw die geldbörse gerettet. ich habe übrigends auch vor der anmeldung hier im forum erstmal gelesen!
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| | # 48 |
| Gesperrt Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 15
| @perdita: Ja, und genau deswegen werden Sie bei uns in den AGBs keine versteckten Kosten finden. Gut, zugegeben, 10,00 EUR Gebühr für die Rücklastschrift, auf die wir mittlerweile aber in vielen Fällen bei länger bestehenden Kundenkonten verzichten. @immorb: Also ich meine diese Thema hatten wir irgendwann in diesem Thread bereits besprochen - ich bin mir jetzt nur nicht sicher wo der Altsheimer genau ausgebrochen ist. Den Herrn Daniel Dingeldey werden sie noch bei ganz vielen Domains von der Firma united-domains finden, btw. gehört zu Lycos - also Fazit, ich wiederhole es nochmal: Daniel Dingeldey ist ein Rechtsanwalt der für Lycos arbeitet. Er wird als Kontaktperson für jede Domain von den Lycos Produkten eingetragen wenn ein Unternehmen bei der Lycos Tochter united-domains eine Domain wie w*w.overnext.de oder w*w.altsheimer.de oder w*w.ichbinvergesslich.de kauft. Dieser Rechtsanwalt hat nur etwas mit Lycos zu tun und nicht mit uns und bei allem Respekt, immorb, aber ich bin nicht bereit das Thema ein Drittes Mal in diesem Thread zu erklären - das war Nummer 2. Florian Huber und Daniel Dingeldey arbeiten bei vielen Veröffentlichungen zusammen, Florian Huber ist Wirtschaftsjurist, Gründer sowie Vorstand der united-domains AG, die zu Lycos gehört und Daniel Dingeldey ist Rechtsanwalt und Content-Manager bei domain-recht.de. Jetzt frage ich Sie, was haben solche ehrenswerten Menschen mit den von Ihnen genannten jämmerlich verschwundenen Unternehmen zu tun? Und was haben Sie mit uns zu tun? Ok, ich gebe es zu, overnext gehört Lycos, sind Sie jetzt zufrieden herr immorb? |
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| | # 49 | ||
| Gastposter | Zitat:
Du brauchst dich dafür nicht entschuldigen.Selbst "Urheberrechtlich geschützte Grafiken" verwenden,und andere ermahnen.Ist schon lustig der Herr/Frau @Weitewelt. Zitat:
Sie haben einen anderen Anbieter als Beispiel für ein nicht transparentes Angebot benutzt. Ich habe einen anderen Anbieter, der von der VZBV abgemahnt wurde,der "zufälligerweise" den gleichen ADMIN-C hat, angeführt. Eine Erklärung zu dem ADMIN-C und seiner Zugehörigkeit zu Lycos war garnicht gefragt.Oder habe ich sie nach dem bekannten Weg gefragt? Jetzt einige Fragen? Warum ermahnen sie einen User wegen "angeblicher Urheberrechtsverletzung" und verwenden "immer" noch eine Grafik,an der sie nach eigenen Aussagen, keine Rechte haben? Warum verschicken sie unerwünschte Werbemails? (Ihnen sollte bekannt sein das dies "nicht erwünscht" ist) Warum gibt es bei ihrem transparentem Angebot viele unzufriedene "Kunden" ? Warum verteidigen sie so vehement ihr Angebot? Firmen, die wie sie ihr Angebot in einem Forum verteidigt, sind mir nicht geheuer. Seit 2000 ist "vergleichbare Werbung" in Deutschland erlaubt, aber was sie machen ist stümperhaft. Sie sollten mal einen Werbefachmann zu Rate ziehen. Das Letzte: ![]() Wo finde ich Literatur zu Altsheimer ? ![]() m.f.G. | ||
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| | # 50 |
| Gesperrt Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 15
| @immorb: Entschuldigen Sie wenn ich leider an dieser Stelle so dreist sein muss, aber das was Sie schreiben ergibt überhaupt keinen Sinn - es ist ein miserabler Versuch sich nach dem Tod noch zu verteidigen. Aus diesem Grund werden wir auf Ihre Kommentare nicht mehr eingehen. Ich bitte Sie hiermit auch von weiteren Kommentaren in diesem Forum abzusehen da Sie diffamierend sind und nicht der Wahrheit entsprechen und dies ist wesentlich schlimmer für ein öffentliches Forum als nicht gewollte Werbung. Sehe ich in diesem oder einem anderen Thread von Ihnen noch einen einzigen Kommentar zu overnext, der diffamierend ist werde ich dafür sorgen, dass die Moderation dieses Forums Ihre Kommentare entfernt und präventive Maßnahmen durchführt. Auch wenn Sie persönlich einer anderen Meinung sind was diffamierend und Unwahrheit ist werden wir es Ihnen dann auf die harte Tour erklären. Hierrüber gibt es auch nichts zu diskutieren, immorb, das war mein letztes öffentliches Wort zu Ihrer Person. |
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| | # 51 |
| Hat immer ein offenes Ohr Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.981
| ich finde es toll, dass sich mal jemand den fragen stellt, die hier entstehen und sich aktiv an der diskussion beteidigt. ich finde es schade, wenn es, aus welchen gründen auch immer, nicht bei konstruktiver kritik (gegen die ja niemand etwas einzuwenden hat, bestimmt auch overnext/ weitewelt nicht) bleibt. mein vorschlag: lasst uns doch objektiv bleiben! ach ja, ich habe die erklärung von weitewelt verstanden! ist eigendlich auch nicht schwer nachzuvollziehen.
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| | # 52 | ||
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Zitat:
Zitat:
@weitewelt: Wenn Diskussionen dazu führen, dass ein Anbieter einer kommerziellen Seite einem Forum vorschreiben will, unerwünschte Beiträge von Usern zu editieren, ziehe ich hiermit die Reißleine. Du bist für 1 Monat gesperrt. | ||
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| | # 53 | |
| Gastposter | Zitat:
Sie wollen meine Meinungsfreiheit einschränken? ![]() Kann es sein das sie keine kritischen Bemerkungen wollen? Ich habe einen Leitspruch: Menschen die drohen oder schreien, sind Menschen die keine Argumente haben. Leute die so wie sie reagieren erinnern mich an kleine Kinder die ihren Willen nicht bekommen. m.f.G. | |
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| | # 54 |
| Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 16
| Ich habe mich mit der ganzen Anmeldeprozedur nun noch einmal gründlich befasst und kann nun endlich nachvollziehen, wie das Ganze passiert ist. Allerdings muss ich sagen, dass ich mir nach meinen neuen Erkenntnissen erlaube, etwas mehr an der Seriosität von Overnext zu zweifeln. Während der Anmeldung habe ich mich nirgendwo verklickt, ich habe einfach nur den Testzugang bestellt. Obwohl am Anfang der Anmeldung stand, dass ausschließlich die Email-Adresse gefordert würde, musste ich für den Testaccount meinen Namen, Adresse und auch meine Bankdaten angeben. Begründet wurde das damit, dass der Account kostenpflichtig werde, wenn man innerhalb der 14 Tage nicht kündige. Nun hatte ich meinen Testaccount, der wohl auch tatsächlich kostenlos war. In dem kostenlosen Zugang war allerdings nicht die Software enthalten. Dennoch gab es oben im Interface einen Button, der mit "Download-Software nutzen" betitelt war. Dieser Button war ein Direktlink auf die Installationsdatei der Download-Software. Nirgendwo war ein Hinweis darauf zu sehen, dass die Software eine kostenpflichtige Zusatzleistung war, abgesehen von den Lizenzbedingungen während der Installation. Sofort nachdem ich auf "Annehmen" geklickt hatte und die Software installiert wurde, wurde das Geld von meinem Konto, dass ich bei der Anmeldung ja angeben musste, abgebucht. Ich gestehe, die Lizenzbedingungen nicht ausführlich gelesen zu haben, allerdings sind diese meiner Meinung nach nicht dazu geeignet, um als alleiniger Hinweis auf Kosten zu dienen. Deshalb denke ich, dass dies nach deutschem Recht als eine überraschende Vertragsfolge gewertet werden kann. Ich hoffe, das wird jetzt nicht diffamierend aufgefasst. |
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| | # 55 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Overnext hat für die nächsten vier Wochen keine Gelegenheit, im Forum zu antworten wg. der Sperre. Somit solltest du dir einen anderen Kontaktweg aussuchen, um deine Einwände einzubringen. |
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| | # 56 | |
| Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 16
| Danke. Aber im Moment geht es mir auch weniger darum, diesen Fall hier öffentlich auszutragen, als vielmehr zu erfahren, wie nun meine Rechtslage aussieht. Kann mir damit irgendjemand weiterhelfen? Ich denke, ich werde das Ganze an einen Anwalt übergeben, wenn meine Bitte, das Geld zurückzubuchen und den Account zu löschen, abgelehnt werden sollte. Trotzdem würde ich mir gerne schon mal einen Überblick verschaffen - ich bin auf ein Gerichtsurteil gestoßen, nach dem solche Angebote ungültig sind, wenn die Kosten nur in den AGBs genannt werden. Weil das üblicherweise kein Ort sei, um nur dort die Kosten festzulegen, sei diese Vertragsfolge als überraschend zu bewerten und der Vertrag somit nichtig. Weiß jemand, wie das mit Lizenzbedingungen aussieht? Der Teil mit den Kosten war übrigens ohne runterzuscrollen sichtbar - hier der obere Teil der Bedingungen: Zitat:
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| | # 57 |
| Administrator Registriert seit: 09.03.2002
Beiträge: 2.731
| Heute bekam ich eine Aufforderung diesen Thread zu schließen. Da ich den Anmeldeprozess selbst durchlaufen habe und alle Aussagen bestätigen kann, bleibt es hier aber so wie es ist. Es wird nichts gelöscht. Im INTERESSE ALLER NUTZER und möglicher unzufriedener oder unfreiwilliger Kunden von Easycom bitte ich aber alle Nutzer ausdrücklich, sich an bestimmte Regeln zu halten: - Keine Beleidigungen - Keine Drohungen - Keine persönlichen Daten veröffentlichen So können wir sachlich über die Firma oder das Thema diskutieren. Eine Beruteilung von mir zu der Firma wird es offiziell nicht geben. Nur so viel: Der Thread bleibt so wie er ist! |
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| | # 58 |
| Gastposter | Also Ich habe auch das Problem, das crank2008 hat.Bin auch jetzt soweit gekommen, das die meinen Fall einer fachabteilung übergeben, vielleicht ist ja alles nicht so schlimm....ich werde mich wieder melden wenn ich eine neue Antwort bekommen habe. Und bitte bleibt hart und lasst den Thread offen, verschleiert wird genug auf der welt |
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| | # 59 |
| Gastposter | Hallo zusammen, lasst bitte nicht die Köpfe hängen. Lasst Euch vor allem nicht einschüchtern mit Rechtsanwälten oder Inkasso-Unternehmen. Wenn Ihr Euch unsicher seid, wie Ihr in solch einem Fall reagieren sollt, bitte Eure Verbraucherschutzzentrale vor Ort kontaktieren oder im Internet. Wer Rechtsschutzversichert ist sollte gleich seinen Anwalt kontaktieren. Hier ein Beispiel: Userkonto: Eure E-Mail Adresse des Anbieters Da der Anbieter im Ausland ansässig ist wird auf die Internetpräsenz verwiesen: overnext.de E-Mail: support [at] overnext.de Ort, Datum Unberechtigte Forderung Sehr geehrte Frau L. oder M. ich beziehe mich auf Ihre E-Mail-Schreiben vom _____________, in denen Sie einen Betrag von 96,00 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen. Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben. Widerrufsrecht: Unabhängig davon, ob die Kosten und Bedingungen gut lesbar auf der Webseite angebracht waren oder nicht, kann ich jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, mich "in Textform" über dieses Widerrufsrecht zu belehren, beispielsweise in einer E-Mail, die er nach Vertragsschluss zusenden hat. Ein Hinweis auf der Webseite reicht hierfür nicht aus. Ab Zugang dieser Belehrung läuft die 14-tägige Frist. Unterlässt der Betreiber diese Belehrung, ist ein Widerruf unbefristet möglich. Bzgl. Ihres Verweises auf die angeblich gebuchte und herunter geladene Software müssen Sie den Nachweis erbringen. Cookies und txt Dateien bzw. das Anlegen eines Ordners, unter dem herunter geladene Dateien abgespeichert werden, firmieren meiner Kenntnis nach nicht unter den Begriff Software. Dazu gehört zumindest eine ausführende Datei bei Microsoft-Betriebssystemen. Bei Betriebssystemen wie Linux und Mac ist das a priori ausgeschlossen. Erzwungenes Lastschriftverfahren: Eine Klausel, nach der Rechnungsbeträge automatisch im Lastschriftverfahren eingezogen werden, ist unzulässig, wenn nicht zwischen Rechnungserhalt und Abbuchung des Betrages mindestens fünf Werktage liegen. Hiermit fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und unrechtmäßigen Geschäftsgebaren an. Vorsorglich widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. MfG Euer Name Hinweis aus Sicherheitsgründen: Dieses Schreiben wird nur per E-Mail verschickt, da die Seriosität des Anbieters ungeklärt scheint. Sämtlicher E-Mail-Verkehr wird als Beweis vor ein noch möglich ausstehendes Gerichtsverfahren aufbewahrt. Das E-Mail-Konto wird am ____________ vorübergehend stillgelegt, um Missbräuchen vorzubeugen. Vielleicht konnte ich Euch damit helfen. Ich Euch nur um Eines: Lasst Euch nicht einschüchtern. Viele Grüße an alle hier in diesem thread WasaSwedish |
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Bevor sie grosse Töne von sich geben,es ist ein Auschnitt eines Ganzen.
