Amtsgericht Lübeck informiert über Drohung der DIS

Alt 24.12.2007, 11:26   # 1
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Schleswig-Holstein: Das Gericht
Zitat:
Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck

Viele Personen in Deutschland haben in den letzten Tagen eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten mit der Aufforderung, eine Forderung einer Internet- Service-Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz zu begleichen. Der Mahnung wird die erste Seite eines Originalurteils des Amtsgerichts Lübeck mit Wappen, Namen des Richters und Urteilstenor ( Urteil des AG Lübeck vom 28.09.2007 - 23 C 2423/07 - ) beigefügt.In der Mahnung wird angekündigt, dass die (vermeintliche) Gläubigerin auch gegenüber dem gemahnten (vermeintlichen) Schuldner einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel erwirken wird, wie gegen den in dem Urteil erwähnten Schuldner.
Zitat:
Tatsächlich basiert das Urteil auf einem vorgerichtlichen Anerkenntnis der Beklagten und hat mit der Mahnung oder dem Fall, der der Mahnung zugrunde liegt, überhaupt nichts zu tun. Durch das Originalurteil und die Ankündigung gerichtlicher Maßnahmen lassen sich viele Mahnungsempfänger verunsichern. Dabei ist es ein Allgemeinplatz, dass die unterliegende Partei in einem gerichtlichen Verfahren Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat. Keinesfalls sollten sich die gemahnten Personen von dem erwähnten Urteil schrecken lassen und nur deshalb Zahlungen leisten, obwohl sie der Auffassung sind, keine Beträge zu schulden.
Computerbetrug.de und Dialerschutz.de - Einzelnen Beitrag anzeigen - Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck
Es ist skandalös, wer hier im Lande eine Inkassoerlaubnis bekommt und scheinbar auch behält.
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Alt 24.12.2007, 11:48   # 2
Shriek
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Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz Beitrag anzeigen
Es ist skandalös, wer hier im Lande eine Inkassoerlaubnis bekommt und scheinbar auch behält.
Gerüchte besagen, es sei schon was im Gange. Aber wie üblich mahlen Behörden doch recht langsam. Ich hoffe, an diesem Gerücht ist was dran. Nur wird es die nicht abhalten, ein neues zu gründen oder ein anderes zu "übernehmen".
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Alt 24.12.2007, 13:02   # 3
krennz
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Beiträge: 739
@ Alle,

ich gebe die Info direkt an Bild.

Vlt. gweben die ne Warnung raus.

Etwa als Schlagzeile " DIS VERUNSICHERT MIT GERICHTSURTEIL"

"wie wir aus dem Amtsgericht Lübek erfahren haben verunsichert die DIS Deutsche Inkassostelle die von ihr abgemahnten auf Internetabofallensteller hereingefallenen User mit einem unvollständig wiedergegebenen Urteil (AZ 23 C 2423/07)

Der in diesem Verfahren Beklagte hatte ein Teilanerkenntnis der Schuld geleistet und war dementsprechend abgemahnt und angeklagt worden.

Alle, die nach §§ 119, 123 und 142 BGB den "Vertrag" angefochten haben sind auf der sicheren Seite. Wie das AG München festgestellt hat handelt es sich bei dem Im Kleingedruckten versteckten Kosten um eine überraschende Klausel und ist damit unwirksam."

Wie wäre der Text, oder habt ihr einen besseren Vorschlag?

Grüsse

Klaus
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Alt 24.12.2007, 15:28   # 4
Shriek
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Zitat:
Zitat von krennz Beitrag anzeigen
ich gebe die Info direkt an Bild.
Ein seriöses Blatt/Magazin/Onlinemedium wäre aber angebrachter.
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Alt 24.12.2007, 16:59   # 5
krennz
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Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@ Shriek,

hast Du denn ne bessere Idee?

Bin für alle Vorschläge offen.

Auf jeden Fall sollten wir die Öffenlichkeit informieren. Denn das was die machen ist ein starkes STück.

Das erfüllt den Tatbestand des vollendeten Betruges nach § 263 StgB.

Selbst wenn der Staatsanwalt schon ermittelt, jetzt ist das Fass übergelaufen.

lG und frohes Fest

Klaus
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Alt 13.01.2008, 14:29   # 6
andrealr
weiss wovon sie redet
 
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Ist heute in der "Bild am Sonntag" S. 57 Rubrik "Finger weg"!

Zitat:
Mahnung der Deutschen Inkassostelle

Per E-Mail treibt die Deutsche Inkassostelle derzeit Geld für eine Internet-Service-Gesellschaft in der Schweiz ein. Der elektronischen Mahnung ist die erste Seite eines Urteils des Amtsgerichts Lübeck mit Wappen und sogar dem Namen des Richters beigefügt. Doch mit der Forderung hat das Urteil nach Auskunft des Amtsgerichts überhaupt nichts zu tun. "Keinesfalls sollten sich die gemahnten Personen von dem erwähnten Urteil schrecken lassen und nur deshalb Zahlungen leisten, obwohl sie der Auffassung sind, keine Beträge zu schulden", heißt es in einer Stellungnahme des Lübecker Amtsgerichts. Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Hostein ergänzt: "Das an die Mail gehängte Urteil dient nur dazu, den Empfänger zu verunsichern und zur Zahlung zu bewegen." Sein Rat: "Im Zweifelsfall nicht zahlen, sonder die Rechtsberatung der nächsten Verbraucherzentrale nutzen."
Dazu noch, auf einer anderen Seite, eine Liste von Ab....! Ist aber bereits hier vermeintliche-gratisdienste-abofallen/50995-webdater-de-and-nimimit-de-polyphem-media-limited-stefan-seitz-31.html#post483714 hingewiesen worden!
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Alt 13.01.2008, 17:28   # 7
DunkelSchwarz
Threadstarter
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
apropos DIS Deutsche Inkassostelle GmbH Eschborn:

Ein anderes Forum, welches in Deutschland registriert und z.Zt. nicht erreichbar ist, erhielt gestern wohl liebe Post:
Zitat:
Zitat von Forum "Nicht-abzocken.de"
Dem Antragsgegner wird bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiederhandlung festzusetzendes Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000,00 ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollziehen an dem Präsidenten, aufgegeben, folgende Einträge im Forum www.nicht-abzocken.de zu entfernen:

1. Einträge in denen von einer Entziehung der Inkassoerlaubnis der Antragstellerin die Rede ist.
2. Einträge, in denen dazu aufgerufen oder ermuntert wird, Banken der Antragstellerin oder deren Tochterfirmen zu kontaktieren, mit dem Ziel, solche Banken zur Kündigung des Auftragsvehältnisses mit der Antragstellerin zu bewegen.
3. Einträge in denen dazu aufgerufen wird, Firmen, welche in das Vertriebsnetz der Auftraggeberin eingebunden sind, zu kontaktieren und der Antragstellerin hierbei unlautere Machenschaften zu unterstellen.
4. Einträge, in denen der Antragstellerin unlautere Machenschaften unterstellt werden
5. Einträge, in denen beleidigende Äußerungen gegen Mitarbeiter/innen der Antragsteller getätigt werden.

zukünftig folgende Einträge im Forum www.nicht-abzocken.de, sollten diese ohne Zutun und das Wissen der Antragstellerin in das Forum gestellt worden sein, innerhalb einer Zeitspanne von 24 Stunden nach deren Einstellen zu entfernen

1. Einträge in denen von einer Entziehung der Inkassoerlaubnis der Antragstellerin die Rede ist.
2. Einträge, in denen dazu aufgerufen oder ermuntert wird, Banken der Antragstellerin oder deren Tochterfirmen zu kontaktieren, mit dem Ziel, solche Banken zur Kündigung des Auftragsvehältnisses mit der Antragstellerin zu bewegen.
3. Einträge in denen dazu aufgerufen wird, Firmen, welche in das Vertriebsnetz der Auftraggeberin eingebunden sind, zu kontaktieren und der Antragstellerin hierbei unlautere Machenschaften zu unterstellen.
4. Einträge, in denen beleidigende Äußerungen gegen Mitarbeiter/innen der Antragsteller getätigt werden.
5. Einträge, in denen der Antragstellerin unlautere Machenschaften unterstellt werden
6. Einträge, die gegenüber der Antragstellerin den Tatbestand der Verleumdung oder der üblen Nachrede erfüllen.
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Alt 14.01.2008, 13:09   # 8
Shriek
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz Beitrag anzeigen
Ein anderes Forum, welches in Deutschland registriert und z.Zt. nicht erreichbar ist, erhielt gestern wohl liebe Post:
Dieses andere Forum geht wieder und ich tippe eher auf ein letztes Aufbäumen/Rache der DIS vor dem Ende. Andere Foren haben, soweit ich weiß, nichts bekommen und das obwohl sie auch darüber geschrieben haben, sich bei Banken zu beschweren das Konten gekündigt werden und man dies und das über die DIS niedergeschrieben hat(te).

Ich zitiere mal aus einem anderen Forum was nicht in Deutschland registriert ist.

Zitat:
dass gewisse Leute nicht mehr telefonieren können, wieso gibt es für gewisse Leute Schwierigkeiten ein Konto zu eröffnen, wer hat gewisse Aktenzeichen bekommen, wer hat es geschafft, dass ein gewisser Herr U.P. seit kurzer Zeit rote Zahlen schreibt. Habt ihr euch mit dem AG Lübeck in Verbindung gesetzt. In den nächsten Tagen wird es noch einige Überraschungen geben, wartet es ab. Die EV da sch*** ich drauf. Das war einfach nur eine logische Konsequenz dessen, was wir veranstaltet haben. Das war der einzige Ausweg, den gewisse Herren gehen konnten.
Zitat:
Ach noch eins, der Anwalt der diese EV vom Stapel gelassen hat, war ... ein Herr, mit dem ich nächste Woche noch ein ganz privates Hühnchen rupfen werde. Na, Herr M. B. aus G. geht Ihnen schon der Frack. Ich denke mal nach dem Termin bei der Anwaltskammer wird es für sie extrem dünn. Aber das wissen Sie ja längst, deswegen haben Sie sich mit der E.V. ja nochmal eine Gnadenfrist beschafft.
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Alt 14.01.2008, 13:55   # 9
DunkelSchwarz
Threadstarter
 
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Beiträge: 1.332
Leider ist Schmähkritik in Deutschland verpönt und wird von gewissen (bzw. einem gewissen) Richter aus HH unnachsichtig verurteilt.
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Alt 28.05.2012, 20:25 # --
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Spam abwehren - Billige Tricks der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH Dieses Thema Refback 06.08.2008 12:24


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