| Sie lebt noch, unsere RA G. aus München.
Ich habe gestern die 2te Mahnung bekommen. Es sieht so aus, als wenn erst ein böser Mann mit einem dicken Knüppel kommen muss, um diesem Treiben ein Ende zu setzen. Aus Ermangelung an einem solchen Schlaginstrument habe ich der Dame nur folgendes Fax zugeschickt:
Telefax an: 0180-511****
Anwaltskanzlei Katja G.
Rainer XXXX
xxxxxxstrasse 82 ***** Wohnort
25.05.2008
Betr.: Aktenzeichen***, Mahnung vom 28.03.2008, 2te Mahnung vom 20.05.2008
Sehr geehrte Frau G.,
wie ich Ihren Schreiben entnehmen kann, sind Sie in gleicher Angelegenheit tätig, wie vor Ihnen schon die Anwaltskanzlei H.für die Fa. Vitaactive Ltd.
Um Ihnen weiteren nutzlosen Schriftverkehr zu ersparen, teile ich Ihnen mit, dass mein Sohn Thorben zum Zeitpunkt der (eventuellen) Anmeldung oder Teilnahme bei IQFight.de 13 Jahre alt war und somit ein rechtskräftiger Vertrag gar nicht zustande kommen konnte. Da ich bereits der Anwaltskanzlei H. eine Kopie der Geburtsurkunde übermittelt hatte, kann ich nicht nachvollziehen, mit welcher Energie Sie diese Angelegenheit weiterverfolgen. Gerne bin ich bereit, Ihnen gegen eine Aufwandsentschädigung von € 103,- eine Kopie der Geburtsurkunde zuzuschicken.
Mit freundlichen Grüssen |