Intrum Justitia Inkasso - Happy Tipp Service


Alt 04.08.2009, 20:07   # 61
teboclan
 
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Zitat:
Zitat von babe079 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen....

Da bin ich doch gleich richtig bei euch... ich bekam letzte woche eine forderung, welche erst ÜBER 10 jahre alt ist...
Hallo babe079, also eine 10 Jahre alte Rechnung würde ich nicht bezahlen, egal welcher Guru meint Forderungen zu stellen.
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Alt 09.09.2009, 11:52   # 62
Oblivion1983
 
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Guten morgen!

Ich hätte gerne einen Rat bzgl. einer Nachricht, die von Intrum Justitia auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen wurde:

"Guten Tag, Intrum Justitia.
Wir haben vergeblich versucht sie zu erreichen. Bitte rufen sie uns unter der Rufnummer 061518165952 zurück und geben sie bitte folgendes Aktenzeichen an: xxxxxxxxxxxx
Danke und auf Wiederhören."

Da ich mal ganz stark davon ausgehe, dass ich bzgl. einer Forderung da anrufen soll, bin ich mir grad nicht wirklich sicher wie ich darauf reagieren soll. Zum einen kann ich mir grad überhaupt nicht vorstellen bzgl. welcher Sachlage die mich anrufen könnten und zum anderen kommt es mir doch etwas komisch vor, dass die mich anrufen und mir nicht erst einen Brief schicken. Wobei es mich nach diesem Anruf auch nicht wundern würde, wenn demnächst ein solcher Brief in der Post landen würde...
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich dort anrufen und nachfragen soll oder ob ich einfach stillschweigend verfahren soll. Ich weiss ja nicht, ob die mir das zu meinem Nachteil auslegen könnten.

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im Voraus!


Liebe Grüße, Chris
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Alt 09.09.2009, 11:57   # 63
schnurri_
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Ich tippe mal auf Betrug:

Hier ein link dazu

Intrum Justitia Inkasso - Mahnung

Die Telefonnummer ist auch nicht auf Intrum Justitia gesetzt - die richtige Nummer lautet: Telefon: +49 (6151) 8160 (KLICK)

Also ich würde das einfach ignorieren und meine Bankdaten im Auge haben
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Alt 09.09.2009, 12:27   # 64
schnippewippe
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Warum in die Ferne schweifen ???? Wo wir doch hier im Forum schon lange ein Thema über diese Sache haben !!!!
Intrum Justitia Inkasso - Happy Tipp Service

Am besten du liest es dir mal durch. Wenn du noch Fragen hast, stelle dein Anliegen bitte da mit ein Danke
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Alt 09.09.2009, 12:36   # 65
schnurri_
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Ach danke schnippe, wusste gar nicht das es ein Thema hier schon gibt
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Alt 09.09.2009, 12:54   # 66
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von schnurri_ Beitrag anzeigen
Ach danke schnippe, wusste gar nicht das es ein Thema hier schon gibt
War mir klar
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Alt 09.09.2009, 12:55   # 67
schnurri_
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Ich hätte ja auch die nutzen können :luvuall:
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Alt 09.09.2009, 13:24   # 68
vanHelsing
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Zitat:
Zitat von schnurri_ Beitrag anzeigen
Die Telefonnummer ist auch nicht auf Intrum Justitia gesetzt - die richtige Nummer lautet: Telefon: +49 (6151) 8160 (KLICK)
Hier irrst Du dich aber.
Die Nr. ist tatsächlich vom Inkasso.
Nach der Vorwahl 6151 folgt die Rufnummer 816 und danach der jeweilige Apparat. Bei der Anlage steht die 0 für die Zentrale. Das Gespräch kam also vom Apparat mit der Durchwahl 5952.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 09.09.2009, 13:39   # 69
schnurri_
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Ok, das war aus dem Impressum nicht zu erkennen - dort ist nur die eine Nummer angegeben - das es sich dabei um ein großes Unternehmen mit eigner Telefonzentrale handelt, ist nicht ersichtlich (Impressum Intrum Inkasso), aber danke für den Hinweis.
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Alt 09.09.2009, 14:19   # 70
Oblivion1983
 
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Danke für die schnellen Antworten.

Ich hatte diesen Thread hier schon vorher im Auge, war mir aber nicht ganz sicher, ob das hier nun reingehört oder nicht.

Ich werde nun erst einmal abwarten und schauen ob und was noch von denen kommt. Die Nachricht auf dem Anrufbeantworter werde ich jedenfalls noch drauf lassen, nur zur Sicherheit.
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Alt 18.01.2010, 21:11   # 71
Nur mal so
 
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Also mal vorweg, eine Forderung verjährt nach 3 Jahren. Beispiel: am 24.07.2006 mit ec-Lastschrift bezahlen wollen, Konto nicht gedeckt, Rücklastschrift und plötzlich böser Brief in der Post. Nun 3 Jahre Verjährungsfrist, in dem Fall ab 01.01.2010 verjährt. Wenn jetzt aber ein Mahnbesched vom Inkassobüro oder ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt und zugestellt wird, sind es gleich mal 30 Jahre in denen dann vollstreckt werden kann... Sollte das Inkassounternehmen mal eine Verjährungsfrist verpennt haben... Dann gibts solche netten Briefe wie: Wir erlassen Ihnen einen kleinen Betrag von der Gesamtforderung wenn Sie, als Zeichen Ihres guten Willens, einen kleinen Teil überweisen. Aaaaaber Vooooorsicht!!!! Sollte eine Forderung verjährt sein, dann kommt man in der Regel auch nicht mehr dazu einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid (Titel) zun erwirken. Mit einer Zahlung, oder dem kleinen "Geschenk" durch das Inkassobüro, schenk Ihr nur dem Inkassobüro die Möglichkeit weiter 3 Jahre einen Titel zu erwirken. Denn eine Zahlung zu dem entsprechenden Vorgang, kommt einem Schuldanerkenntnis gleich. Das heisst, es beginnt wieder eine Verjährungsfrist von 3 Jahren... Warum zahlt man denn auch Etwas was man vorher so wehement bestritten hat...? Darum diese angeblichen Geschenke. 3 Jahre in denen daran gearbeitet werden kann einen Titel zu erwirken und Euren Briefkasten mit Post (und Gebühren) zu sprengen...

So, hoffe es hilft dem Einen oder Anderen weiter
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Alt 19.01.2010, 10:05   # 72
Kuerasser
Helferlein
 
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Ist so nicht ganz korrekt.

Die REchnungssteller, bzw. das Inkasso, kann solange mahnen wie es will und auch einen Mahnbescheid erwirken wann es will. Auch noch nach 10 Jahren.

Wenn ich aber die "Einrede der Verjährung" erklärt habe ist für die der Ofen aus.

Hierzu schreibe ich etwa wie folgt:

Zitat:
Betrifft: Einrede der Verjährung

Sehr geehrte,

die von Ihnen geltend gemachte Forderung ist seit dem x.xx.xxxx verjährt. Ich werde hierauf keine Zahlungen leisten.

Einer Weitergabe meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich und verlange die sofortige Löschung.

MfG
per Einschreiben mit Rückschein.

Nun ist die Forderung endgültig bestritten und darf m.W. nicht mehr weiter verfolgt werden.
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Alt 19.01.2010, 10:49   # 73
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
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Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Zitat:
Betrifft: Einrede der Verjährung

Sehr geehrte,

die von Ihnen geltend gemachte Forderung ist seit dem x.xx.xxxx verjährt. Ich werde hierauf keine Zahlungen leisten.

Einer Weitergabe meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich und verlange die sofortige Löschung.

MfG
Ich habe mal die allgemein gültige Formulierung für das Hinweisschreiben auf die Verjährung als Zitat gekennzeichnet.

:idea: wo dieser Beitrag nun eine individuelle Rechtsberatung sein soll konnte ich aber nicht erkennen - da es sich im Beitrag ja nur um eine Antwort auf die allgemeine Verjährungsfrist von Forderungen bzw. die verlängerte Frist bei rechtsgültigen Vollstreckungsbescheiden handelt

In diesem Sinne:
Nicht ins Boxhorn jagen lassen - manchmal erbeitet auch die Zeit für uns
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Alt 19.01.2010, 19:12   # 74
Goofy62
 
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Beiträge: 425
Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Wenn ich aber die "Einrede der Verjährung" erklärt habe ist für die der Ofen aus.
Dann ist für die der Ofen insoweit aus, als dadurch der Anspruch dem Grunde nach nicht mehr besteht, und sie dadurch weder Anspruch auf Erstattung der Hauptforderung noch von Inkassokosten haben.

Das bedeutet: vor Gericht würde die Klage sofort abgewiesen, wenn in der Klageerwiderung die Einrede der Verjährung gebraucht wurde.

Trotzdem kann man es nach geltender (schwachsinniger) deutschen Rechtslage einem Inkassobüro nicht verbieten, trotz berechtigter Verjährungseinrede weitere Mahnbriefe zu schicken. Auch wenn die tatsächlich keinen Rechtsanspruch haben: es kann ihnen nach RDG nicht verboten werden, zu behaupten, ihre ehrenwerte Mandantschaft hätte einen Anspruch.

Es steht nirgendwo im RDG oder sonstwo, dass sie das nicht dürfen.

Schwachsinnig und schizophren, aber so ist das deutsche Inkassorecht. Ein Inkassobüro oder Inkassoanwalt darf eine Forderung vertreten, von der er ganz genau weiß, dass sie vor Gericht keinen Bestand hätte. Damit wird das Inkassostalking, mit dem gegenüber unwissenden Rechtslaien mittels abstruser Drohungen (Pfändung, Schufa-Eintrag...) Druck aufgebaut wird, erst ermöglicht. Das ganze gehört zur gesetzlich garantierten Berufsfreiheit von Inkassobüros und Anwälten und wird begründet mit angeblich im europäischen Rahmen notwenigen Deregulierungen. Auch, wenn es überall im europäischen Ausland einen Verhaltenskodex gibt, wo genau ein solches Verhalten unter Strafandrohung steht. Der uninformierte Verbraucher, der in Deutschland seine Rechte nicht kennt, ist "selbst schuld" und steht im Regen.
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Alt 19.04.2010, 00:31   # 75
bubbleshooter08
 
Registriert seit: 27.11.2008
Beiträge: 6
NICHT ANTWORTEN (Gebühren fürs Lesen werden berechnet)

NICHT ANRUFEN (Gebühren für Auskunft werden berechnet)

Bei solchen sachen, Brief in den Müll fertig aus!!!

Habe das ganze auch schon durch, dies sind B*****r/Rechtsanwälte, die auf unwissende Bürger herantreten in der Hoffnung dass diese einen für sie lohnenswerten Fehler machen.

Habe meine Briefe in den Müll geworfen, ein Mahnbescheid kam trotz knapp 50 !!!!!!! Mahnungen nie. Irgendwann war Ruhe.

LG


* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 19.04.2010, 01:13   # 76
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.145
Zitat:
Zitat von bubbleshooter08 Beitrag anzeigen
, ein Mahnbescheid kam trotz knapp 50 !!!!!!! Mahnungen nie.
Gerichtliche Mahnbescheide sind extrem selten von dieser Branche.
Sie kosten nämlich den Antragsteller 23€ die in den Sand gesetzt sind, wenn nicht geklagt
und der Prozess gewonnen würde.
>> Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Da sie nie klagen wäre das also ein Verlustgeschäft. Daher wird nur endloses Drohgeblöke losgelassen
>> Stories zum Schmunzeln
>> Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
__________________
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält,
sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
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Alt 17.11.2011, 12:05   # 77
Taalman
 
Registriert seit: 17.11.2011
Beiträge: 1
Es geht zwar nicht um den Happy Tipp Service, aber um diese doch sehr unfähige Inkasso-Firma Intrum Justitia. Hab heut ne Pfändigungsankündigung bekommen, obwohl sie schon seit sehr sehr langer Zeit wissen, das ich einen Beistand habe, der mit ihnen in Kontakt steht. Ich weiss, die Schulden sind meine Schuld und das sehe ich auch ein. Aber das was diese Firma sich leistet ist einfach nur ein Witz. Sie vervollständigen nicht mal ihre Akten, sodass sie eigentlich sehen würden das mein Beistand sich darum kümmert. Ich selbst bin IV-Rentner, und es macht mich so dermassen stinkig, über soviel Dreistigkeit und Inkompetenz. Am liebsten würd ich dem Beistand sagen, hör auf zu Zahlen, da ich eh nicht Pfändbar bin. Aber das würde eher die Gläubiger treffen als Intrum. Man sollte ihnen diese Linzens aber sowas von sofort endziehen
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Alt 21.11.2011, 22:26   # 78
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 425
Lass Dir von Deiner Bank schleunigst ein P-Schutz-Konto einrichten. Dann sind monatlich 900 Euro unpfändbar.
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Alt 22.11.2011, 00:42   # 79
Kuerasser
Helferlein
 
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Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 1.840
@Taalman,

ohne weitere Angaben können wir Dir hier nicht sagen, was wir in solchen Fällen machen.

Besonders würde mich interessieren, wieso Du an Deinen Kosten bei einem Abofallensteller selber schuld sein solltest.

Mir drängt sich hier der Verdacht auf, dass hier ein Troll rumeiert.

Grundsätzlich gilt, Verträge mit Abofallenstellern sind schwebend unwirksam. Lt. Verbraucherzentralen und meinen eigenen Erfahrungen muss KEINER die unberechtigten Forderungen bezahlen. Wo liegt da Dein Problem?
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung.

„Den meisten Lärm machen die Demokraten, wenn sie auf ihr Recht pochen.“Werner Mitsch
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Alt 22.11.2011, 08:59   # 80
vanHelsing
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Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
@Mir drängt sich hier der Verdacht auf, dass hier ein Troll rumeiert.
Nun bleib mal auf dem Teppich.
Wenn jemand einen Beistand hat, weil es z.B. um eine Privatinsolvenz oder ein ähnliches Problem geht, dann heisst das noch lange nicht, dass es nur an irgendwelchen Abofallen liegt. In diesem Fall sind das zwei paar Schuhe. Aus dem Post von @Taalman ist das für mich auch deutlich herauszulesen.
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Alt 08.02.2012, 18:24 # --
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