Deutsche Inkassostelle mahnt mit Gerichtsverfahren von Verbraucherbund AG, was tun??

Alt 07.12.2007, 21:03   # 1
PiusIX
 
Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 9
Hi ich weiß es gibt Threads zu denen, ich hatte mich vor über 1 Jahr bei Produktpruefer.com angemeldet (damals war auf der Seite das Widerrufszeug noch richtig versteckt genau wie die kosten, und eine Widerrufsbelehrung per Mail oder Post kam auch nicht). Ich hatte damals sofort danach mehrmals binnen 14 Tagen per E-Mail Widerrufen und bekam manchmal ne Antwort das sei nicht möglich obwohls in der Widerrunfsbelehrung verankert ist, sie haben es ignoriert.


folgender Brief kam heute von der Deutschen Inkassostelle Eschborn an meine Adresse, sie schreiben sie hätten schon erfolgreich gegen andere geklagt?!


"Wir haben sie mehrmals angemahnt, die Forderung der Verbraucherbund AG in Höhe von 144,70€ zu begleichen. Jetzt wird unsere Auftraggeberin die offene Gesamtforderung gegen Sie vor dem zuständigen Amtsgericht geltend machen.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, Herr xxxx, dass unsere Auftraggeberin keineswegs an der Durchführung eines langwierigen gerichtlichen Verfahrens interessiert ist. Wir sind sogar gebeten worden, Ihnen zur Vermeidung dieses Gerichtsverfahrens ein letztes Angebot zu unterbreiten: Sie können die leidige Angelegenheit jetzt mit einer Vergleichszahlung zur Abgeltung aller Forderungen aus dieser Angelegenheit in Höhe von 105€ aus der Welt schaffen.

Sollte diese Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens auf das unten genannte eingehen, sie sich unsere Auftraggeberin bereit, den Klageantrag zurückzunehmen und zu erklären, dass damit keine weiteren Ansprüche hieraus mehr geltend gemacht werden.

Im Falle der ausbleibenden Zahlung wird unsere Auftraggeberin in jedem Fall einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen Sie persönlich erwirken, so wie im aktuellen Urteil AG Lübeck vom 28.09.07 (23 C 2423/07) gegen einen anderen Schuldner, siehe hierzu Seite 2. Auch in diesem Verfahren hat der Verurteilte nunmehr erhebliche weitere Kosten für Gericht und Anwalt an unseren Auftraggeber zu zahlen. Durch die mittlerweile eingeleitete Zwangsvollstreckung enstehen weitere Vollstreckungskosten. Hier wird anschließend der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse folgen.

Bereits ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren kann sich negativ auf ihre allgemeine Kreditwürdigkeit auswirken - nehmen Sie daher unser Angebot an und zahlen Sie in ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist"



Was soll ich tun? Das klingt wie derbste Einschüchterung....
Woher wollen sie wissen das ich es war der sich da angemeldet hat? Das war im Sommer 2006, die IP bringt ihnen nix weil die nur kurz gespeichert wird und bei sowas ja nicht rausgegeben wird.

Ich glaube ich gehe die Tage mal zur Polizei damit


Auch war es damals bei Produktpruefer ne andere FIrma die dann irgendwie übernommen wurde....bitte um hilfe, es nervt mich langsam sehr
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Alt 07.12.2007, 21:29   # 2
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von PiusIX
Was soll ich tun? Das klingt wie derbste Einschüchterung....
Lesen,immer wieder lesen.Besonders in dem Thread in dem du vor einigen Monaten geschrieben hast.
Wie man sich verhalten soll?Daran hat sich auch nach Monaten nichts geändert.
Zitat:
Zitat von InkassoButze
[...]so wie im aktuellen Urteil AG Lübeck vom 28.09.07 (23 C 2423/07) gegen einen anderen Schuldner, siehe hierzu Seite 2.[...]
Dazu guggste hier:
Zitat:
Daher der wichtige Rat: Lassen Sie sich von diesem Brief nicht einschüchtern. Das angebliche Erfolgs-Urteil hat keinerlei Aussagekraft. Wenn sich die Mandanten der Deutschen Inkassostelle so sicher wären, hätten sie sicher schon viele andere Verfahren eingeleitet. Das wäre dann auch bekannt geworden.
Quelle: Deutsche Inkassostelle droht mit nichtssagendem Urteil
M.f.G.
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Alt 07.12.2007, 21:36   # 3
schnippewippe
Gastposter
 
Lese dir mal den Link vom Verbraucherrechtliches durch.
Hier mal ein kurzes Zitat daraus.
Zitat:
Ganz offensichtlich hat sich der Gegner gegen die Klage nicht ernsthaft gewehrt. Ist es so abwegig zu glauben, dass hier die IS Internet Service AG mit dem Schuldner gemeinsame Sache gemacht hat, um ein “schönes Urteil” vorweisen zu können? Seinen Effekt wird dieses Urteil sicher zeigen und bestimmt einige Betroffene zur Zahlung veranlassen.
Leider zählen E-mails wie wir sie verschicken nicht als Beweis bei Gericht.
Ich habe unten in meiner Signatur einen Link für Musterbriefe. Ich würde jetzt den Brief von Sat 1 per Einschreiben mit Rückantwort ,an das Inkasso schicken.Das wichtig in dem Brief ist, dass hier Widerruf und Anfechtung aufgeführt sind.
Würde auch noch mitteilen, dass ich schon mehrmals per E-mail widerrufen habe. Da es eine strittige Sache ist, dürfen sie nicht weiter fordern.

Wenn dann wieder was kommt ! Du kennst ja nun das Forum.
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Alt 07.12.2007, 21:39   # 4
PiusIX
Threadstarter
 
Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 9
Jo danke, aber es macht einem halt angst wenn die mit sowas drohen, denn was ist wenn sie es wirklich tunwill ja nicht viel geld bezahlen obwohl sie ja eigentlich keinerlei handhabe haben?? (IP bringt nix, Seite war damals täuschend, kein Widerruf per Mail oder Post usw)
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Alt 07.12.2007, 21:40   # 5
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von PiusIX Beitrag anzeigen
Das klingt wie derbste Einschüchterung
Und das ist es auch. Dummes unsubstantiiertes Inkassogeblubbere, weiter nichts!
Zitat:
Zitat von PiusIX Beitrag anzeigen
Was soll ich tun?
Schreib dieser Inkassoklitsche kurz und bündig: Die Forderung ist strittig und wird daher nicht beglichen. Und nichts weiter!
Zitat:
Zitat von PiusIX Beitrag anzeigen
Woher wollen sie wissen das ich es war der sich da angemeldet hat? Das war im Sommer 2006, die IP bringt ihnen nix weil die nur kurz gespeichert wird und bei sowas ja nicht rausgegeben wird.
Du hasts erkannt. Leere Drohungen - und nichts weiter!
Zitat:
Zitat von PiusIX Beitrag anzeigen
Ich glaube ich gehe die Tage mal zur Polizei damit
Das dürfte wenig bringen. Die Auftraggeber"firma" sitzt in der Schweiz. Die Hintermänner sind zwar deutsche Staatsbürger, aber wie immer in derartigen Fällen (wohl seit nunmehr 5 Jahren) gehen die Ermittlungen ins Leere.
Zitat:
Zitat von PiusIX Beitrag anzeigen
Auch war es damals bei Produktpruefer ne andere FIrma die dann irgendwie übernommen wurde
Es war bestimmt das IFPF? Oder das IfK? Oder die Swiss Einkaufsgemeinschaft? Oder die ASK AG? Oder die Verbraucherbund AG? Oder die Mobilfunkverbund AG? Oder...oder....oder...... Diese Leute haben Hunderte von Firmen am Laufen!
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Alt 08.12.2007, 04:50   # 6
PiusIX
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Hmm ja was nun tun? einfach schreiben das man nix bezahlt weil die Forderung strittig ist oder soll man drauf eingehen das man widerrufen hat binnen 14 tagen, kein Widerrufsrecht per mail/post kam etc?

Oder direkt "man hat sich da nie angemeldet, beweist mir das ich es war"?

Oder gar nix
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Alt 08.12.2007, 08:01   # 7
hungriger-wolf
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Zitat:
Zitat von PiusIX Beitrag anzeigen
Hmm ja was nun tun? einfach schreiben das man nix bezahlt weil die Forderung strittig ist oder soll man drauf eingehen das man widerrufen hat binnen 14 tagen, kein Widerrufsrecht per mail/post kam etc?

Oder direkt "man hat sich da nie angemeldet, beweist mir das ich es war"?

Oder gar nix
Die Antwort auf deine Frage findest du klar und unübersehbar in der Antwort von @DunkelSchwarz.
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Alt 08.12.2007, 08:21   # 8
Ravachol
 
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Unter Anderem blubbert diese Deutsche Inkazzostelle auch mit Diesem Drohlink den sie in ihren Mails verbreiten.

w*w.aktue**es-inkassorecht.de

Ich hab mir den Mist noch nicht genau angesehen, eine derbe Erkältung und eine ebenso gemeine Nervenentzündung vernebeln mir momentan den Blick.

lg Rava
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Alt 08.12.2007, 08:48   # 9
hungriger-wolf
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Was auf jener besagten Seite gelabert wird, ist so jämmerlich, dass sich eine Kommentierung fast nicht lohnt.
Zitat:
Detekteien ermitteln bei Computerbetrug
Eschborn, den 02.09.2007. Das Inkassounternehmen DIS Deutsche Inkassostelle GmbH bietet für Auftraggeber seit kurzer Zeit einen Service der ganz speziellen Art an: Computerbetrüger und Internetkriminelle werden durch spezialisierte Detekteien ausfindig gemacht. (weiter...)
Zitat:
Vertragsdekektiv L. aus Gießen: "Längst sind die Zeiten vorbei, als man glauben konnte, nach der Bestellung von Waren im unverbindlichen Nebel des Internets abzutauchen.
Wir haben standardisierte Verfahren, um jeden ausfindig zu machen, von dessen PC ein Datenfluss stattfand oder eine E-Mail-Adresse zum Empfang angegeben wurde. Die Rechnung wird teuer!" - Besser sollte man vorher zahlen. (Zurück)
latzer:
Das hätten die Gebrüder Grimm nicht schöner erzählen können. Ohne einen richterlichen Beschluss gibt kein Provider irgendwelche Daten raus, vor allem nicht auf ein "standardisiertes Verfahren". Tut es der Provider doch, einfach so auf ein "standardisiertes Verfahren" irgendeines Vertragsdetektives, hat der Provider ein gigantisches Problem. Nämlich erstens den Bundesdatenschutzbeauftragten am Hals und zweitens einen fast irreparablen Image-Schaden, von dem sich der Provider auf Jahre hinaus nicht erholen dürfte.
Was an einem standardisierten Verfahren teuer sein soll, wird niemand von denen erklären können. Das ist auch nichts anderes als unsubstantiiertes Gelabere.

Außerdem geht es auf deren Seite auch um eine Sozialhilfeempfängerin, die wahllos Artikel aus Versandhauskatalogen bestellt und vorher gewusst hat, diese nicht bezahlen zu können. Das passt thematisch überhaupt nicht zu den Abofallen - aber das ist der DIS total sch*** egal, Hauptsache man kann schön mit diesem Urteil drohen. Ein klassischer Fall vom Vergleich "Äpfel" mit "Birnen".
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Alt 08.12.2007, 09:11   # 10
Ravachol
 
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So sehe ich das Ganze auch, im Prinzip nichts Anderes als die freundlichen Verweise auf (Säumnis)Urteile auf Webseiten gewisser anderer Herren.


Bleibt noch zu bemerken das laut DlS die Ermittlung der relevanten Daten anhand der IP usw. usf. mit 18,80 in Rechnung gestellt werden.

Rava
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Alt 08.12.2007, 09:34   # 11
hungriger-wolf
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Beiträge: 2.739
Zitat:
Zitat von Ravachol Beitrag anzeigen
im Prinzip nichts Anderes als die freundlichen Verweise auf (Säumnis)Urteile auf Webseiten gewisser anderer Herren.
Im Gegenzug heißt es dann: "Ach, dieses Urteil gegen diese gewissen anderen Herren betrifft nicht uns, also mahnen wir dreist weiter".

Bei solchen Argumenten heißt es ganz einfach nur: Standhaft bleiben und sich nicht einschüchtern lassen! Die gehen nicht vor Gericht, wenn ihnen eine Anfechtung per Einschreiben/Rückschein zugegangen ist. Denn sie wissen genau: Mit einer blutigen Nase und zwei blauen Augen kommen sie nicht davon.
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Alt 08.12.2007, 12:12   # 12
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Aber es gibt Hoffnung:

Zitat:
Zitat von Mulewutzki Beitrag anzeigen
Ich habe eine Beschwerde über die Deutsche Inkassostelle an den Gerichtspräsidenten des Amtsgerichts Frankfurt am Main geschickt. Die Antwort lautete sinngemäß, dass bereits eine Fülle von Beschwerden eingegangen sei und die erforderlichen, aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ergriffen worden seien. Das Verwaltungsverfahren sei jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass das Unternehmen noch tätig sein dürfe.
Gruß
Deshalb gibts nur eins:

Beschweren, beschweren und nochmals beschweren! Dann geht selbst im schläfrigsten Amtsstübchen mal jemandem ein Licht auf.

Aber der Countdown hat, wenn man sich die Antwort zu Gemüte führt, ja bereits begonnen!
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Alt 11.12.2007, 15:43   # 13
PiusIX
Threadstarter
 
Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 9
Ihre Zahlungsaufforderungen (Aktenzeichen XXX/XX/XXXXXX)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt (Verbraucherbund AG, bzw. früher Xentria) mit mir nicht zustande gekommen ist.

Eine Erklärung in den allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach
§ 305c BGB als überraschend zu bewerten.
Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.
Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an.
Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht rechtens über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen.
Mein erster sofortiger Widerruf des Vertrags war bereits am selben Tag als meine vermeintliche Anmeldebestätigung per E-Mail kam.
Mehrere weitere E-Mails binnen 1 Woche folgten, jede wurde abgelehnt, bzw. ignoriert, was ich für eine riesige Frechheit erachte.


Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren.
Eine Ausführliche Beschwerde über Ihre Aktivitäten samt Kopien wurde an den für die Inkasso-Lizenzierung zuständigen Gerichtspräsidenten:

Amtsgericht Frankfurt/M.
Der Präsident
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main

geschickt, wo sie bereits sehr bekannt sind.

Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.

Die Webseiten wurden gespeichert, zur Demonstration der extremen Rechtsmängel im vermeintlichen Anmeldezeitraum (Juni 2006).



Mit freundlichen Grüßen



Ist der Brief so ok an diese Inkassostelle? Noch Einbauen das sie mir ne Anmeldung gar nicht rechtlich nachweisen können weil ich nicht mal nen Code aufs Handy bekam ist unsinnig oder?
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Alt 11.12.2007, 18:02   # 14
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@PiusIX

Haste gut aus den Musterbriefen geschrieben. Ich würde den so lassen und abschicken, per Einschreiben mit Rückschein.

Viel Glück.

Kommt aber bestimmt noch n paar mal Post von denen, bis sie einsehen, dass es wirklich nichts gibt.


Grüsse

Klaus
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Alt 28.05.2012, 20:24 # --
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