| | # 2 | |||
| Gastposter | Zitat:
Wie man sich verhalten soll?Daran hat sich auch nach Monaten nichts geändert. Zitat:
Zitat:
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| | # 4 |
| Threadstarter Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 9
| Jo danke, aber es macht einem halt angst wenn die mit sowas drohen, denn was ist wenn sie es wirklich tun |
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| | # 5 | |
| Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
| Und das ist es auch. Dummes unsubstantiiertes Inkassogeblubbere, weiter nichts! Schreib dieser Inkassoklitsche kurz und bündig: Die Forderung ist strittig und wird daher nicht beglichen. Und nichts weiter! Zitat:
Das dürfte wenig bringen. Die Auftraggeber"firma" sitzt in der Schweiz. Die Hintermänner sind zwar deutsche Staatsbürger, aber wie immer in derartigen Fällen (wohl seit nunmehr 5 Jahren) gehen die Ermittlungen ins Leere. Es war bestimmt das IFPF? Oder das IfK? Oder die Swiss Einkaufsgemeinschaft? Oder die ASK AG? Oder die Verbraucherbund AG? Oder die Mobilfunkverbund AG? Oder...oder....oder...... Diese Leute haben Hunderte von Firmen am Laufen! | |
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| | # 6 |
| Threadstarter Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 9
| Hmm ja was nun tun? einfach schreiben das man nix bezahlt weil die Forderung strittig ist oder soll man drauf eingehen das man widerrufen hat binnen 14 tagen, kein Widerrufsrecht per mail/post kam etc? Oder direkt "man hat sich da nie angemeldet, beweist mir das ich es war"? Oder gar nix |
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| | # 7 | |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Zitat:
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| | # 8 |
| Registriert seit: 17.05.2006
Beiträge: 109
| Unter Anderem blubbert diese Deutsche Inkazzostelle auch mit Diesem Drohlink den sie in ihren Mails verbreiten. w*w.aktue**es-inkassorecht.de Ich hab mir den Mist noch nicht genau angesehen, eine derbe Erkältung und eine ebenso gemeine Nervenentzündung vernebeln mir momentan den Blick. lg Rava |
|
| | # 9 | ||
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Was auf jener besagten Seite gelabert wird, ist so jämmerlich, dass sich eine Kommentierung fast nicht lohnt. Zitat:
Zitat:
latzer:Das hätten die Gebrüder Grimm nicht schöner erzählen können. Ohne einen richterlichen Beschluss gibt kein Provider irgendwelche Daten raus, vor allem nicht auf ein "standardisiertes Verfahren". Tut es der Provider doch, einfach so auf ein "standardisiertes Verfahren" irgendeines Vertragsdetektives, hat der Provider ein gigantisches Problem. Nämlich erstens den Bundesdatenschutzbeauftragten am Hals und zweitens einen fast irreparablen Image-Schaden, von dem sich der Provider auf Jahre hinaus nicht erholen dürfte. Was an einem standardisierten Verfahren teuer sein soll, wird niemand von denen erklären können. Das ist auch nichts anderes als unsubstantiiertes Gelabere. Außerdem geht es auf deren Seite auch um eine Sozialhilfeempfängerin, die wahllos Artikel aus Versandhauskatalogen bestellt und vorher gewusst hat, diese nicht bezahlen zu können. Das passt thematisch überhaupt nicht zu den Abofallen - aber das ist der DIS total sch*** egal, Hauptsache man kann schön mit diesem Urteil drohen. Ein klassischer Fall vom Vergleich "Äpfel" mit "Birnen". | ||
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| | # 10 |
| Registriert seit: 17.05.2006
Beiträge: 109
| So sehe ich das Ganze auch, im Prinzip nichts Anderes als die freundlichen Verweise auf (Säumnis)Urteile auf Webseiten gewisser anderer Herren. Bleibt noch zu bemerken das laut DlS die Ermittlung der relevanten Daten anhand der IP usw. usf. mit 18,80 in Rechnung gestellt werden. Rava |
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| | # 11 | |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Zitat:
Bei solchen Argumenten heißt es ganz einfach nur: Standhaft bleiben und sich nicht einschüchtern lassen! Die gehen nicht vor Gericht, wenn ihnen eine Anfechtung per Einschreiben/Rückschein zugegangen ist. Denn sie wissen genau: Mit einer blutigen Nase und zwei blauen Augen kommen sie nicht davon. | |
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| | # 12 | |
| Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
| Aber es gibt Hoffnung: Zitat:
Beschweren, beschweren und nochmals beschweren! Dann geht selbst im schläfrigsten Amtsstübchen mal jemandem ein Licht auf. Aber der Countdown hat, wenn man sich die Antwort zu Gemüte führt, ja bereits begonnen! | |
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| | # 13 |
| Threadstarter Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 9
| Ihre Zahlungsaufforderungen (Aktenzeichen XXX/XX/XXXXXX) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt (Verbraucherbund AG, bzw. früher Xentria) mit mir nicht zustande gekommen ist. Eine Erklärung in den allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach § 305c BGB als überraschend zu bewerten. Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags. Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an. Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht rechtens über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen. Mein erster sofortiger Widerruf des Vertrags war bereits am selben Tag als meine vermeintliche Anmeldebestätigung per E-Mail kam. Mehrere weitere E-Mails binnen 1 Woche folgten, jede wurde abgelehnt, bzw. ignoriert, was ich für eine riesige Frechheit erachte. Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Eine Ausführliche Beschwerde über Ihre Aktivitäten samt Kopien wurde an den für die Inkasso-Lizenzierung zuständigen Gerichtspräsidenten: Amtsgericht Frankfurt/M. Der Präsident Gerichtsstraße 2 60313 Frankfurt am Main geschickt, wo sie bereits sehr bekannt sind. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich. Die Webseiten wurden gespeichert, zur Demonstration der extremen Rechtsmängel im vermeintlichen Anmeldezeitraum (Juni 2006). Mit freundlichen Grüßen Ist der Brief so ok an diese Inkassostelle? Noch Einbauen das sie mir ne Anmeldung gar nicht rechtlich nachweisen können weil ich nicht mal nen Code aufs Handy bekam ist unsinnig oder? |
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| | # 14 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| @PiusIX Haste gut aus den Musterbriefen geschrieben. Ich würde den so lassen und abschicken, per Einschreiben mit Rückschein. Viel Glück. Kommt aber bestimmt noch n paar mal Post von denen, bis sie einsehen, dass es wirklich nichts gibt. Grüsse Klaus |
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