RC Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd. - Fabrik-Einkauf per Internet?


Alt 06.12.2007, 21:05   # 61
krennz
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@pactus

dann würde ich schnellstens versuchen deren Websites mit Deinem Namen via Anwalt oder Domainverwaltung platzumachen. Du könntest in Teufelsküche kommen wegen der Namensgleichheit.

Vermutlich ist Deine Firma älter als die Zockies. Wenn de das beweisen kannst haben die schlechte Karten.

Vermute das Du aus der Swiss bist, erkundige Dich da mal beim Verbraucherschutzverein oder etwas adäquatem. Kannst ja veranlassen, dass die die Site in Augenschein nehmen. Dann hast Du bessere Karten.

Führerscheintests war eigentlich schon abgehakt.

LG
Klaus

PS: Sorry
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Alt 06.12.2007, 21:08   # 62
krennz
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@ Thorsten

Du sollst keinen WIDERRUF, sondern eine ANFECHTUNG wegen IRRTUM und TÄUSCHUNG schicken.

Wenn Du Dich hier, völlig KOSTENLOS anmeldest kannst Du unser ganzes Angebot nutzen.

Grüsse

Klaus
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Alt 06.12.2007, 21:39   # 63
Fuxxxx
 
Registriert seit: 05.12.2007
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komisch, was ist hier eigentlich mit der Uhrzeit los? Auf meinen Uhren ist es erst 20:30

@immorb, schnippewippe:
dazu, dass ich angeblich nur bullshit schreibe folgender Link,
auch andere Leute denken genauso: Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief - Computerbetrug.de und Dialerschutz.de

@krennz

Ich habe mich Pactus AG Fuxxxx genannt, wegen dem Spam von denen....
denn ich werde ganz aktuell von denen zugemüllt

Fuxxxx nicht wie Fuchs, aber das darf man hier nicht schreiben
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Alt 06.12.2007, 21:43   # 64
Fuxxxx
 
Registriert seit: 05.12.2007
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Wegen der Uhrzeit, jetzt stimmt sie auf einmal. aber bei den letzten Postings stand überall 21:irgendwas dran....... vergeßts einfach
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Alt 06.12.2007, 22:09   # 65
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Pactus AG Fuxxxx Beitrag anzeigen
komisch, was ist hier eigentlich mit der Uhrzeit los? Auf meinen Uhren ist es erst 20:30

@immorb, schnippewippe:
dazu, dass ich angeblich nur bullshit schreibe folgender Link,
auch andere Leute denken genauso: Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief - Computerbetrug.de und Dialerschutz.de

@krennz

Ich habe mich Pactus AG Fuxxxx genannt, wegen dem Spam von denen....
denn ich werde ganz aktuell von denen zugemüllt

Fuxxxx nicht wie Fuchs, aber das darf man hier nicht schreiben
Das von dir angegebene Forum ist auch ein Laienforum. Genau wie wir.

Wieso bringst du nicht einen Link von den Verbraucherzentralen und von den anderen Verbraucherschützer ? Denn die arbeiten mit Anwälten zusammen .
*
Zitat:
Rat der Verbraucherzentralen.
Rechnungen nicht zahlen: Es ist ratsam, unberechtigte Forderungen schriftlich abzuwehren. Auch wer bei einer solchen Forderung einen „gerichtlichen Mahnbescheid“ mit Zustellungsurkunde erhält, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Allerdings muss man sofort reagieren und der Geldforderung innerhalb von 14 Tagen auf dem beigefügten Widerspruchsformular offiziell widersprechen.
Ich habe jetzt echt keinen Bock darauf ,hier noch mehr zu schreiben.
Wir werden hier so schreiben, wie es von den Verbraucherschutzverbänden geraten wird.
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Alt 06.12.2007, 22:18   # 66
Fuxxxx
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 9
@schnippewippe:
Das Zitat: "Rat der Verbraucherzentralen"
steht fast 1:1 in dem Link von mir drin.

nochmal: erst lesen, dann schreiben!
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Alt 06.12.2007, 22:51   # 67
thorsten2007
 
Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 3
Also hab mich registriert ich hoffe ich bekomme keine Rechnung von euch
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Alt 06.12.2007, 23:00   # 68
Frisa5
 
Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz Beitrag anzeigen
Man kann nur immer und immer wieder predigen:

Beschwert euch alle (unter Beifügung von Kopien eurer Unterlagen und Schilderung des Sachverhaltes) über das Inkassobüro bei dem für die Inkasso-Lizenzierung zuständigen Gerichtspräsidenten:

Amtsgericht Frankfurt/M.
Der Präsident
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel.: 069/1367-01, Fax: 069/1367-2030

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
In irgendeinem Forum hatte ich vor einigen Tagen gelesen, dass wegen diesem Inkassobüro bereits ein Verfahren anhängig ist (sogar mit Aktenzeichen).

Muss mal schauen, ob ich das noch finde und stelle den Link dann online.

Merkwürdig finde ich, dass jetzt in diversen Foren Mitteilungen erfolgen, dass dieses Inkassobüro alte Forderungen für RC-Online eintreiben möchte.

Wahrscheinlich haben die G...... noch einen alten Adressbestand (bevor die STA zugeschlagen hat) und versuchen jetzt noch schnell Weihnachtsgeld zu bekommen.

Auf keinen Fall bezahlen, sondern unbedingt Strafanzeige bei der STA Fulda oder Göttingen erstatten.

Adressen gerne per PN
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Alt 06.12.2007, 23:14   # 69
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@ Thorsten

die Rechnung besteht darin, dass Du Dir jetzt nen fröhlichen Abend machen sollst, damit Du 1. feiern kannst, dass Du nun auf alles hier im Forum zurückgreifen kannst und 2. Du den Zockies das Leben dadurch schwer machen kannst.

Herzlich willkommen

lG

Klaus
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Alt 06.12.2007, 23:27   # 70
Frisa5
 
Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 2
Kann mir vielleicht jemand erklären, warum ich auf dieser "Seite" als Werbung einen Link für einen ********-Laden finde (oben links auf der Eingangsseite)?

Sexy Nachbarin ?
Lerne tolle Singles in deiner Nachbarschaft jetzt online kennen
xxx.nachbarschaft24.net.


Das ist doch so als ob hier der Bock zum Gärtner gemacht wird.

Sorry, aber diese Links haben hier nichts zu suchen ---> an den Verantwortlichen des Forums
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Alt 06.12.2007, 23:30   # 71
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Fuxxxx
nochmal: erst lesen, dann schreiben!
Lass mich raten, du hast die gelbe Binde mit den 3 schwarzen Punkten vergessen?

Zur Verständlichkeit,auch in dem von dir verlinkten Forum heisst es:
Zitat:
Zitat von Computerbetrug.de
Wenn du der Meinung bist, dass die Rechnung nicht berechtigt ist, kannst du der Rechnung einmal widersprechen - auf dem gleichen Weg, auf dem du die Rechnung bekommen hast (also Mail oder Post/Einschreiben).
[...] [...]
Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.
[.....] [....]
Wenn du der ersten Rechnung bereits widersprochen hast, müssen dich die folgenden Schreiben nicht mehr interessieren bis zum Mahnbescheid.
usw.........
Du siehst auch dort wird geraten zu reagieren......

Was rät die Verbraucherzentrale?:
Damit auch du das verstehst,ein Beispiel aus dem Jugendforum der Verbraucherzentrale.
Zitat:
Was sollst du machen, wenn du eine Rechnung bekommen hast? [...] [...] -Schriftlich gegen angehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Neutral (vielleicht auch erstmal einen Musterbrief in Betracht ziehen): ..............
Quelle: deinding.vzniedersachsen
Und nochmal etwas:
Zitat:
RECHNUNG:
Antworten Sie per Einschreiben,
zum Beispiel: „Ich bestreite,
dass ein Vertrag zustande kam. Gleichzeitig
erkläre ich hilfsweise und – da
Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist –
fristgerecht den Widerruf. Außerdem
erkläre ich hilfsweise die Anfechtung,
weil ich nur eine Gratis-Nutzung wollte.
Ich werde nicht zahlen.“
Zeitschrift TEST/ Abo wider Willen
Wo wird da etwas von nichtreagieren geschrieben?

Dein Ratschlag: Sich eventuelle Unkosten zu ersparen ist grundlegend falsch!!!

Nachtrag:

Zitat:
Zitat von Pactus AG Fuxxxx
Ich habe mich Pactus AG Fuxxxx genannt, wegen dem Spam von denen....
Ich hoffe du hast deren Genehmigung.Das das Ärger geben könnte zeigt der Fall IRONSPORT.

M.f.G.
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Alt 06.12.2007, 23:37   # 72
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Frisa5 Beitrag anzeigen
Kann mir vielleicht jemand erklären, warum ich auf dieser "Seite" als Werbung einen Link für einen ********-Laden finde (oben links auf der Eingangsseite)?

Sexy Nachbarin ?
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xxx.nachbarschaft24.net.


Das ist doch so als ob hier der Bock zum Gärtner gemacht wird.

Sorry, aber diese Links haben hier nichts zu suchen ---> an den Verantwortlichen des Forums
Darüber wurde hier schon oft geschrieben.
was soll das den sein...
Kannste dir ja mal durchlesen.
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Alt 06.12.2007, 23:42   # 73
thorsten2007
 
Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 3
Woher bekomme ich die Adresse von RC
Und dann reicht es doch wenn ich schreibe:
Hiermit fechte ich die Forderung des von Ihnen Beauftragten Inkassobüro an, da ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
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Alt 07.12.2007, 00:35   # 74
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
Benutzerbild von pittiplatsch
 
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Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
Zitat:
Zitat von thorsten2007 Beitrag anzeigen
Woher bekomme ich die Adresse von RC
Und dann reicht es doch wenn ich schreibe:
Hiermit fechte ich die Forderung des von Ihnen Beauftragten Inkassobüro an, da ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
guggste einfach mal hier: CR Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd. - Erotik und Kochen oder via I Online Services Ltd. auswandern?

Das ist ein Posting im Informations-Portal - dort gibt es auch sonst recht interessante Hinweise!
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Alt 07.12.2007, 01:32   # 75
Fuxxxx
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 9
so, hier nochmal das vollständige Zitat aus Computerbetrug:

Zitat:
Die Rechnung, oder: Wir versuchen mal, an Geld zu kommen

Du hast eine Rechnung bekommen? Ok, warum nicht. Rechnungen kann im Prinzip jeder verschicken - egal, ob die darin angemeldete Forderung berechtigt ist oder nicht. Das Format (Post, Mail, Fax) ist dabei auch ziemlich egal.

Wenn du der Meinung bist, dass die Rechnung nicht berechtigt ist, kannst du der Rechnung einmal widersprechen - auf dem gleichen Weg, auf dem du die Rechnung bekommen hast (also Mail oder Post/Einschreiben). Mehr musst du nicht tun, mehr solltest du auch nicht tun. Einsprüche werden von den meisten Anbietern sowieso nicht gelesen.

Sollte dein Widerspruch per Mail nicht ankommen, weil die von den Rechnungsstellern angegebene Mailadresse nicht gültig ist, ist das übrigens deren Problem, nicht deins. Wichtig ist dann nur, dass du die Nicht-Zustellungs-Benachrichtigung gut aufhebst.

Wer einer Rechnung einmal widersprochen hat, muss danach gar nichts mehr tun - egal, wieviele Mahnungen in der gleichen Sache noch eintrudeln. Es reicht, dass man einmal widersprochen hat. Das ändert sich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt (was in 99,999 Prozent der Fälle nicht passiert, aber auch kein Beinbruch wäre). Dann muss man reagieren. Dazu weiter unten aber mehr.

Muss man der Rechnung überhaupt widersprechen?

Dazu wirst du von jedem eine andere Antwort hören. Das ist zwar unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Aus folgendem Grund:

Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Anderseits aber kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, wenn man davon ausgehen darf, lediglich an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder sich kostenlos zu registrieren. Bei den Abo- und Vertragsfallen im Internet gibt es daher keinen kostenpflichtigen Vertrag - und nichts, dem man widersprechen müsste.

Das ist etwas verwirrend, stimmt. Aber genau deshalb können wir (und auch sonst niemand) dir auch keine wirklich endgültige Antwort geben, ob man einer - sowieso unberechtigten - Rechnung von diesen Anbietern widersprechen muss. Einige Betroffene haben widersprochen und sind damit gut gefahren. Viele andere Betroffene haben sich einfach nicht gerührt - und passiert ist ihnen außer zig Mahnungen und Inkassobriefen auch nichts. Die Entscheidung liegt also weiterhin bei dir.
Wenn schon zitieren, dann auch bitte vollständig und nicht aus dem Zusammenhang gerissen.
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Alt 07.12.2007, 11:14   # 76
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Fuxxxx Beitrag anzeigen
so, hier nochmal das vollständige Zitat aus Computerbetrug:
Wenn schon zitieren, dann auch bitte vollständig und nicht aus dem Zusammenhang gerissen.
Keiner kann sagen wie der Richter den man im Ernstfall bekommt die Sache beurteilt.
Ich selber hatte mal einen Prozess gewonnen. Hatte wegen grober Täuschung beim Abschluss des Mietervertrages ,einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Betriebskostennachzahlung ,für die gesamte Mietzeit bekommen. Zwei Jahre später wieder ein Prozess. Dieser Richter bezweifelte, dass es ein rechtsgültiges Urteil gibt. weigerte sich die vorliegenden Urteilsunterlagen zu lesen. Es interessiert ihn nicht ,wie ein anderer Richter urteilt. Er fällt sein eigenes Urteil. Habe den Prozess verloren. Wie sagte man mir ? Richter sind die Götter in schwarz.

Auch deine so beliebte Stelle im Zitat ist nichts anderes als eine Meinung des Administrator.
Es steht ja auch
Zitat:
Das ist etwas verwirrend, stimmt. Aber genau deshalb können wir (und auch sonst niemand) dir auch keine wirklich endgültige Antwort geben, ob man einer - sowieso unberechtigten - Rechnung von diesen Anbietern widersprechen muss.
Also auch er weiss es nicht , wie ein Richter am Ende die Sache sieht.

Du selber hast deinen Vertrag fristgerecht gekündigt. Warum denn ? Wenn man bei einer AB****e nichts unternehmen braucht.! ?
Du bist abgesichert!!!! Die User hier, sind für den Ernstfall aber nicht abgesichert.
Zitat:
Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren Personen - den Vertragspartnern oder Vertragsparteien - geschlossene Übereinkunft. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Diese Willenserklärung ist von den meisten User abgegeben worden.

Weitere Mitteilungen Zu deinem Link Computerbetrug.

Wenn du auf Recht und Gesetz klickst , steht als Erstes
"FAQ: Internet-Vertragsfallen "von da aus kommst du mit Hilfe eines Links zu "Verbraucherrechtliches.de"
verbraucherrechtliches… » FAQ: Internet-Vertragsfallen
Zitat:
Man sollte den Betreibern mitteilen, dass man aufgrund der unzureichenden Preisinformation nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgegangen ist und daher einen einen entsprechenden Vertrag auch nicht schließen wollte. Die Verbraucherzentrale Berlin bietet auf Ihrer Internetseite einen Musterbrief für die Betroffenen der Seiten lebenserwartung.de und lebensprognose.com an (vgl. hier).

Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf
-------------------------------------------------------------------------------------
verbraucherzentrale-bremen.de So wie diese Verbraucherzentrale es mitteilt , teilen es auch die anderen Verbraucherzentralen mit.
Verbraucherrecht:
Zitat:
Die Gefahr lauert im Kleingedruckten
Zitat:
Allen Betroffenen rät der Anwalt, unbedingt Widerspruch einzulegen. "Auf jeden Fall per Einschreiben, damit ein Beleg vorhanden ist." Ausführliche Erklärungen sind dafür nicht notwendig, ein Hinweis auf die Ungültigkeit des Vertrages reicht aus. Zusätzlich sollte separat eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erfolgen. Alle Mahnschreiben müssen sorgfältig aufbewahrt werden, es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Ein gerichtlicher Mahnbescheid erfordert einen unverzüglichen Widerspruch (Frist 14 Tage), da die Forderung sonst rechtskräftig wird. Sollte es entgegen allen bisherigen Erfahrungen doch zu einem Verfahren kommen, rät Wambach einen Anwalt zu konsultieren. "Das steht man allein nicht durch."
Jeder User der bei einer Verbraucherzentrale war bekam diesen Rat.
--------------------------------------------------------------------
Nun Meinungen von Anwälten

Internetkauf SMS
Zitat:
Ich empfehle Ihnen, der Zahlungsaufforderung vorerst nicht Folge zu leisten.

Sie sollten den angeblich geschlossenen Vertrag widerrufen und parallel wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Es ist ratsam, den Widerruf und die Anfechtung zunächst per E-Mail und in der Folge per Einschreiben mit Rückschein an den Gegner zu senden.
www.genealogie.de - Ge***logie Opfer
Zitat:
I. Sie können den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Denn auf der Anmeldeseite befindet sich die Information, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abonnement handelt am untersten Rand der Seite und ist u.U. in dem Browserfenster bei Absendung der Anmeldedaten nicht ersichtlich. Die Annahme einer arglistigen Täuschung ist daher vertretbar. (Vgl. dazu auch das Urteil des AG München vom 16.01.07, Az. 161 C 23695/06.)
Rechtsfolge einer Anfechtung ist die Nichtigkeit des Vertrages. Zahlungsansprüche stünden dann der Gegenseite gegen Sie nicht zu.
Mahnung - Tatto***age.com
Fernabsatz/Widerruf/trotzdem Zahlung?

Mahnung von dubioser Firma www.leb***uhr.com

Fir**oad.de

Vertrag bei www.p2p-h***com

SMS Vertrag den ich nie abgeschlossen habe

Anklicken AGB S**free100

Arglistige Täuschung II Arglistige Täuschung"

nach Testzeit Jahresvertrag, nur in AGB

Ungerechtfertigte Geldforderung Cen**rioNet

Lebensprognosetest gemacht - nun Anzeige?

Single-Partnervermittlung

Arglistige Täuschung www.rout***ung-heute.com

Gen***gie.de

Internetbetrug schon-m*l-ge**t.de

Ungewollter Internet-Abo-Vertrag vor**gen-archiv.com.

für nix zahlen ? lebe****rtung.de

Ich glaube das reicht erst einmal.

Was glaubst du warum die alle schreiben, dass man einen Widerruf oder eine Anfechtung schicken soll?

Komme jetzt bitte nicht damit, dass man erst beim Mahnbescheid reagieren braucht. Der Betreiber kann dich auch ohne einen Mahnbescheid zu schicken ,vor Gericht zerren.

So , nun kann sich jeder User seine eigene Meinung bilden .
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Alt 07.12.2007, 14:01   # 77
Fuxxxx
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 9
So, mein letztes Posting hier:

ich habe niemals behauptet, daß man gar nichts machen soll.
Sondern, daß man sich das Geld für ein Einschreiben oder einen Anwalt sparen kann (das kann man nachlesen). OK, unglücklicherweise hab ich, im ersten Posting, vergessen anzumerken, das ich gekündigt hab.

Mir ist hier vorgeworfen worden, ich vergleiche Äpfel mit Birnen.
Schnippewippe,
der Vergleich deines Prozesses wegen eines Mietvertrages mit den Internetabz***ken ist komplett an den Haaren herbeigezogen. Natürlich hat d(ein) Vermieter im Normalfall kein Problem damit vor Gericht zu gehen, er hat sich auch keine zweifelhaften Geschäftspraktiken vorzuwerfen. Die Klientel, über die wir uns hier unterhalten hat damit jedoch logischerweise ganz große Probleme.

Ich zitiere hier nochmal einen gewissen Administrator:
Zitat:
Ist es in solchen Fällen schon weiter als bis zu Mahnungen gekommen?
So gut wie nie. In den vergangenen zwei Jahren wurden zig-hunderttausende Rechnungen und Mahnungen von den Anbietern solcher Abo-Fallen im Internet verschickt. In genau zwei Fällen kam es zu Gerichtsprozessen - und beide Fälle verloren die Anbieter, nicht die Rechnungsempfänger. Klar, dass die Betreiber solcher Seiten Gerichte scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Sie wissen schließlich selbst, auf welch dünnem Eis sie sich bewegen.
Schleierhaft ist mir übrigens, mit welch anderer Grundlage als einem "gerichtlichen Mahnbescheid" mich ein Betreiber vor Gericht bringen will.
Wenn du eine solche Behauptung aufstellst, solltest du diese auch erläutern.
( zwischen Mahnbescheid und
"gerichtlichem Mahnbescheid" besteht übrigens ein gewaltiger Unterschied)

Wie schon erwähnt, dies ist mein letztes Posting hier, ich habe nämlich durchaus besseres zu tun
  Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2007, 18:31   # 78
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Fuxxxx
Schleierhaft ist mir übrigens, mit welch anderer Grundlage als einem "gerichtlichen Mahnbescheid" mich ein Betreiber vor Gericht bringen will.
Wenn du eine solche Behauptung aufstellst, solltest du diese auch erläutern.
Oft frage ich mich doch was man Heute lernt.
Allgemein,ohne direkten Bezug auf diese Themen hier.
Haben die "freundlichen Mahnungen" des Gläubigers nicht gefruchtet, hat er zwei Möglichkeiten:
Der Gläubiger kann Klage auf Zahlung erheben.
Hiermit ist das schleierhafte sicher gelüftet.

Nachteil ist die Dauer und die Kosten der Klage.
Da es sich im "Allgemeinen" um sogenannte "Faule Zahler" handelt, gibt es noch das "gerichtliche Mahnverfahren".
Nochmal im Klartext,der Gäubiger kann Klage erheben oder das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Zitat:
Zitat von Fuxxxx
( zwischen Mahnbescheid und
"gerichtlichem Mahnbescheid" besteht übrigens ein gewaltiger Unterschied)
Auch hier unterliegst du einem grossen Irrtum:
Du verwechselst Mahnung und Mahnbescheid.
Der Mahnbescheid ist das Schriftstück im gerichtlichen Mahnverfahren.
Zitat:
Zitat von Fuxxxx
ich habe niemals behauptet, daß man gar nichts machen soll.
Sondern, daß man sich das Geld für ein Einschreiben oder einen Anwalt sparen kann (das kann man nachlesen).
Natürlich kann man sich das sparen.
Aber,wie heisst es immer so schön, Kannst du das,z.B. Widerruf/Kündigung/Anfechtung, beweisen?
Was macht der Verbraucher wenn der Gläubiger sagt,:"Ich habe nie etwas erhalten".
Zur Erinnerung, wer im Vertragswesen/Forderungswesen,egal ob es Abschluss,Kündigung,Anfechtung usw. ist, muss das was er möchte beweisen können.
Das geht sogar so weit das man Zeugen haben sollte die gesehen haben was in dem Umschlag steckt.
Auf der ganz sicheren Seite ist der,der kann es durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Damit du etwas lernst,ein Urteil zur Beweispflicht:
Zitat:
Wer einen Vertrag widerruft, der unter das "Haustürwiderrufsgesetz" fällt, muß im Streitfall beweisen, daß sein Widerrufschreiben bei seinem Vertragsgegner angekommen ist. Der Nachweis, daß er den Widerruf bei der Post aufgegeben hat, reicht nicht aus. Das entschied das Landgericht Ansbach in einem jetzt veröffentlichten Zivilurteil.
Quelle: justiz.bayern
Und weil Widerruf/Kündigung/Anfechtung Willenserklärungen sind,
hier die Erklärung eines Rechtsanwalts:
Zitat:
Zitat von Rechtsanwalt Jorma Hein
Wenn eine wichtige Willenserklärung (z.B. eine Kündigung, Mahnung, Anfechtung, Widerruf etc.) an einen Empfänger zugestellt werden soll, muss sich der Absender die Frage stellen, wie er im Zweifel den Zugang dieser Erklärung beweisen kann.
Quelle: Die sichere Zustellung von Willenserklärungen
Zitat:
Zitat von Fuxxxx
ich habe niemals behauptet, daß man gar nichts machen soll.
Viele die hier lesen sehen nur die letzten Postings und nehmen das was da steht für richtig.
Wenn man schreibt >> "daß man sich das Geld für ein Einschreiben oder einen Anwalt sparen kann"<< könnten viele annehmen man muss garnichts unternehmen.
So ist deine Aussage unprofessionell und grundweg als Hilfe falsch.

m.f.G.
  Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2007, 12:35   # 79
Mulewutzki
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 5
Ich habe eine Beschwerde über die Deutsche Inkassostelle an den Gerichtspräsidenten des Amtsgerichts Frankfurt am Main geschickt. Die Antwort lautete sinngemäß, dass bereits eine Fülle von Beschwerden eingegangen sei und die erforderlichen, aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ergriffen worden seien. Das Verwaltungsverfahren sei jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass das Unternehmen noch tätig sein dürfe.
Gruß
  Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2007, 12:50   # 80
hungriger-wolf
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Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Dann zeigen die vielen Beschwerden so langsam Erfolg. Was nicht heißt, dass es schon genügend Beschwerden wären. Wer noch eine loszuwerden hat, der soll sie auch abschicken.
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Antwort


Alt 12.02.2012, 15:04 # --
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