| | # 63 |
| Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 9
| komisch, was ist hier eigentlich mit der Uhrzeit los? Auf meinen Uhren ist es erst 20:30 @immorb, schnippewippe: dazu, dass ich angeblich nur bullshit schreibe folgender Link, auch andere Leute denken genauso: Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief - Computerbetrug.de und Dialerschutz.de @krennz Ich habe mich Pactus AG Fuxxxx genannt, wegen dem Spam von denen.... denn ich werde ganz aktuell von denen zugemüllt Fuxxxx nicht wie Fuchs, aber das darf man hier nicht schreiben |
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| | # 65 | ||
| Gastposter | Zitat:
Wieso bringst du nicht einen Link von den Verbraucherzentralen und von den anderen Verbraucherschützer ? Denn die arbeiten mit Anwälten zusammen . * Zitat:
Wir werden hier so schreiben, wie es von den Verbraucherschutzverbänden geraten wird. | ||
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| | # 69 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| @ Thorsten die Rechnung besteht darin, dass Du Dir jetzt nen fröhlichen Abend machen sollst, damit Du 1. feiern kannst, dass Du nun auf alles hier im Forum zurückgreifen kannst und 2. Du den Zockies das Leben dadurch schwer machen kannst. Herzlich willkommen ![]() lG Klaus |
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| | # 70 |
| Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 2
| Kann mir vielleicht jemand erklären, warum ich auf dieser "Seite" als Werbung einen Link für einen ********-Laden finde (oben links auf der Eingangsseite)? Sexy Nachbarin ? Lerne tolle Singles in deiner Nachbarschaft jetzt online kennen xxx.nachbarschaft24.net. Das ist doch so als ob hier der Bock zum Gärtner gemacht wird. Sorry, aber diese Links haben hier nichts zu suchen ---> an den Verantwortlichen des Forums |
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| | # 71 | |||||
| Gastposter | Zitat:
Zur Verständlichkeit,auch in dem von dir verlinkten Forum heisst es: Zitat:
Du siehst auch dort wird geraten zu reagieren...... Was rät die Verbraucherzentrale?: Damit auch du das verstehst,ein Beispiel aus dem Jugendforum der Verbraucherzentrale. Zitat:
Zitat:
Dein Ratschlag: Sich eventuelle Unkosten zu ersparen ist grundlegend falsch!!! Nachtrag: Zitat:
Ich hoffe du hast deren Genehmigung.Das das Ärger geben könnte zeigt der Fall IRONSPORT.![]() M.f.G. | |||||
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| | # 72 | |
| Gastposter | Zitat:
was soll das den sein... Kannste dir ja mal durchlesen. | |
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| | # 74 | ||
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Zitat:
guggste einfach mal hier: CR Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd. - Erotik und Kochen oder via I Online Services Ltd. auswandern?Das ist ein Posting im Informations-Portal - dort gibt es auch sonst recht interessante Hinweise!
__________________
Zitat:
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| | # 75 | |
| Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 9
| so, hier nochmal das vollständige Zitat aus Computerbetrug: Zitat:
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| | # 76 | ||||||||
| Gastposter | Zitat:
Ich selber hatte mal einen Prozess gewonnen. Hatte wegen grober Täuschung beim Abschluss des Mietervertrages ,einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Betriebskostennachzahlung ,für die gesamte Mietzeit bekommen. Zwei Jahre später wieder ein Prozess. Dieser Richter bezweifelte, dass es ein rechtsgültiges Urteil gibt. weigerte sich die vorliegenden Urteilsunterlagen zu lesen. Es interessiert ihn nicht ,wie ein anderer Richter urteilt. Er fällt sein eigenes Urteil. Habe den Prozess verloren. Wie sagte man mir ? Richter sind die Götter in schwarz. Auch deine so beliebte Stelle im Zitat ist nichts anderes als eine Meinung des Administrator. Es steht ja auch Zitat:
Du selber hast deinen Vertrag fristgerecht gekündigt. Warum denn ? Wenn man bei einer AB****e nichts unternehmen braucht.! ? Du bist abgesichert!!!! Die User hier, sind für den Ernstfall aber nicht abgesichert. Zitat:
Weitere Mitteilungen Zu deinem Link Computerbetrug. Wenn du auf Recht und Gesetz klickst , steht als Erstes "FAQ: Internet-Vertragsfallen "von da aus kommst du mit Hilfe eines Links zu "Verbraucherrechtliches.de" verbraucherrechtliches… » FAQ: Internet-Vertragsfallen Zitat:
verbraucherzentrale-bremen.de So wie diese Verbraucherzentrale es mitteilt , teilen es auch die anderen Verbraucherzentralen mit. Verbraucherrecht: Zitat:
Zitat:
-------------------------------------------------------------------- Nun Meinungen von Anwälten Internetkauf SMS Zitat:
Zitat:
Mahnung von dubioser Firma www.leb***uhr.com Fir**oad.de Vertrag bei www.p2p-h***com SMS Vertrag den ich nie abgeschlossen habe Anklicken AGB S**free100 Arglistige Täuschung II Arglistige Täuschung" nach Testzeit Jahresvertrag, nur in AGB Ungerechtfertigte Geldforderung Cen**rioNet Lebensprognosetest gemacht - nun Anzeige? Single-Partnervermittlung Arglistige Täuschung www.rout***ung-heute.com Gen***gie.de Internetbetrug schon-m*l-ge**t.de Ungewollter Internet-Abo-Vertrag vor**gen-archiv.com. für nix zahlen ? lebe****rtung.de Ich glaube das reicht erst einmal. Was glaubst du warum die alle schreiben, dass man einen Widerruf oder eine Anfechtung schicken soll? Komme jetzt bitte nicht damit, dass man erst beim Mahnbescheid reagieren braucht. Der Betreiber kann dich auch ohne einen Mahnbescheid zu schicken ,vor Gericht zerren. So , nun kann sich jeder User seine eigene Meinung bilden . | ||||||||
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| | # 77 | |
| Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 9
| So, mein letztes Posting hier: ich habe niemals behauptet, daß man gar nichts machen soll. Sondern, daß man sich das Geld für ein Einschreiben oder einen Anwalt sparen kann (das kann man nachlesen). OK, unglücklicherweise hab ich, im ersten Posting, vergessen anzumerken, das ich gekündigt hab. Mir ist hier vorgeworfen worden, ich vergleiche Äpfel mit Birnen. Schnippewippe, der Vergleich deines Prozesses wegen eines Mietvertrages mit den Internetabz***ken ist komplett an den Haaren herbeigezogen. Natürlich hat d(ein) Vermieter im Normalfall kein Problem damit vor Gericht zu gehen, er hat sich auch keine zweifelhaften Geschäftspraktiken vorzuwerfen. Die Klientel, über die wir uns hier unterhalten hat damit jedoch logischerweise ganz große Probleme. Ich zitiere hier nochmal einen gewissen Administrator: Zitat:
Wenn du eine solche Behauptung aufstellst, solltest du diese auch erläutern.( zwischen Mahnbescheid und "gerichtlichem Mahnbescheid" besteht übrigens ein gewaltiger Unterschied) Wie schon erwähnt, dies ist mein letztes Posting hier, ich habe nämlich durchaus besseres zu tun | |
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| | # 78 | ||||||
| Gastposter | Zitat:
![]() Allgemein,ohne direkten Bezug auf diese Themen hier. Haben die "freundlichen Mahnungen" des Gläubigers nicht gefruchtet, hat er zwei Möglichkeiten: Der Gläubiger kann Klage auf Zahlung erheben. Hiermit ist das schleierhafte sicher gelüftet. Nachteil ist die Dauer und die Kosten der Klage. Da es sich im "Allgemeinen" um sogenannte "Faule Zahler" handelt, gibt es noch das "gerichtliche Mahnverfahren". Nochmal im Klartext,der Gäubiger kann Klage erheben oder das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Zitat:
Du verwechselst Mahnung und Mahnbescheid. Der Mahnbescheid ist das Schriftstück im gerichtlichen Mahnverfahren. Zitat:
Aber,wie heisst es immer so schön, Kannst du das,z.B. Widerruf/Kündigung/Anfechtung, beweisen? Was macht der Verbraucher wenn der Gläubiger sagt,:"Ich habe nie etwas erhalten". Zur Erinnerung, wer im Vertragswesen/Forderungswesen,egal ob es Abschluss,Kündigung,Anfechtung usw. ist, muss das was er möchte beweisen können. Das geht sogar so weit das man Zeugen haben sollte die gesehen haben was in dem Umschlag steckt. Auf der ganz sicheren Seite ist der,der kann es durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Damit du etwas lernst,ein Urteil zur Beweispflicht: Zitat:
hier die Erklärung eines Rechtsanwalts: Zitat:
Zitat:
Wenn man schreibt >> "daß man sich das Geld für ein Einschreiben oder einen Anwalt sparen kann"<< könnten viele annehmen man muss garnichts unternehmen. So ist deine Aussage unprofessionell und grundweg als Hilfe falsch. m.f.G. | ||||||
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| | # 79 |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 5
| Ich habe eine Beschwerde über die Deutsche Inkassostelle an den Gerichtspräsidenten des Amtsgerichts Frankfurt am Main geschickt. Die Antwort lautete sinngemäß, dass bereits eine Fülle von Beschwerden eingegangen sei und die erforderlichen, aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ergriffen worden seien. Das Verwaltungsverfahren sei jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass das Unternehmen noch tätig sein dürfe. Gruß |
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