| | # 48 | |
| Registriert seit: 04.12.2007
Beiträge: 5
| Zitat:
Als erstes musst Du eine Anzeige wegen Missbrauch deiner Daten stellen. in der Regel ist es eine Anzeige gegen Unbekannt. Dies geht dann zur Staatsanwaltschaft die das dann Prüft. Dann solltest Du zu einem Anwalt gehen. (nicht selber schreiben,die Antworten immer mit den selben Texten.) Um so mehr Anzeigen bei der Staatsanwälten eingehen um so mehr wird diese Dubiose Firma in Augenschein genommen. Die haben keinerle Rechte und die werden sich Hüten vor Gericht zu gehen, denn dennen geht jetzt recht die Muffe. Aber Tröstet euch alle, wenn die verurteilt werden so werden die auf einer anderen weise wieder ihre machenschaften im Netz betreiben nur halt mit nen anderen Namen. Am besten ist es nur noch Offline zu gehen. denn alles was ihr anklickt wird ein Potenzieller nutzen um dein Konto zu leeren. | |
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| | # 49 | |
| Registriert seit: 04.12.2007
Beiträge: 5
| Zitat:
Zahle alle kosten auf meine Rechnung aber das wird es mir wert sein. :color: | |
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| | # 50 |
| Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 9
| Meiner Meinung nach ist es in solchen Fällen schon rausgeschmissenes Geld, ein Einschreiben zu schicken. Denn solche Ab**cker werden niemals so dumm sein und vor Gericht gehen und ihre "Fantasieforderungen" einzuklagen. Sie sind nur auf die "Kunden" aus, die doof genug sind diese Forderungen zu bezahlen. Anscheinend sind dies gar nicht so wenige, sonst würde mit dieser Masche nicht immer noch gearbeitet. Hatte vor Jahren mal einen ähnlichen Fall: Ich wurde von einem "Inkassounternehmen", das rein zufällig die gleichen Adressdaten wie die beauftragende Firma Cytainment (hieß sie glaub) hatte, zum wiederholten Male angemahnt. Es waren mit allen Mahngebühren schon um die 200€. Sie drohten damit das meine Nachbarn ja erfahren könnten, das ich Schulden wegen der Nichtbezahlung von Rechnungen für die Inanspruchnahme von Diensten der Internetseiten heuteschonge****.de oder so ähnlich hätte. Daraufhin hab ich die Telefonnummer dieses Inkassounternehmens ergoogelt, dort angerufen, mit Strafanzeige gedroht und auch einige Beleidigungen ausgesprochen. Seitdem hab ich nie wieder etwas von denen gehört. Also, verschwendet euer Geld nicht für ein Einschreiben, oder gar einen Anwalt. |
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| | # 51 | ||||
| Gastposter | Zitat:
Woher willst du wissen, dass man es hier nicht auch mal so machst. Wenn du das mit dem Widerruf oder Anfechtung per Einschreiben mit Rückantwort machst , hast du den Vertrag. Warum sollten sie dich nicht verklagen. Bist ja nur ein zahlungsfauler Kunde. Da schützt dich die Ab****e dann auch nicht. Aber das muss Jeder für sich selber entscheiden. Zitat:
Zitat:
Du hast geschwiegen und somit einen Vertrag. Also steht ihnen das Geld zu. Hast Glück gehabt , dass du nicht wegen den Beleidigungen angezeigt worden bist. Zitat:
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| | # 52 | |||
| Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 9
| Zitat:
Aber hier trotzdem noch eine detaillierte Erklärung des damaligen Ablaufs. Habe mich für einen Testzugang einer Site mit zugegebenermassen erotischem Inhalt angemeldet. Da es auf der Site jedoch nirgends die Möglichkeit zur Kündigung gab, habe ich fristgerecht per e-mail gekündigt. Trotzdem wurde dann drei Monate lang Geld von meinem Konto abgebucht. Habe alles durch meine Bank stornieren lassen, woraufhin die Mahnschreiben kamen. Zitat:
Zitat:
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| | # 53 | ||||
| Gastposter | Zitat:
Zitat:
Auch für uns gilt das Schadensminderungsgesetz. Das besagt, wenn wir von diesen angeblichen Vertrag erfahren , wir uns wehren müssen. Zitat:
Fakt ist, du hast dich nicht gewehrt und der Vertrag besteht. Leider weiss ich nicht wann du dich da angemeldet hast. Aber die haben ab den 31. 12......des Anmeldejahres 3 Jahre Zeit dich zu verklagen. Zitat:
Du hast bis jetzt einen gültigen Vertrag mit ihnen. Würden sie dich jetzt verklagen , würde es verdammt teuer für dich werden. Warum fordern sonst wohl alle Verbraucherschutzverbände immer wieder auf , den Vertrag zu widerrufen oder anzufechten. Dann könnten sie ja gleich mitteilen, Leute es ist alles nur Ab**cke ihr braucht euch nicht zu wehren. Wir geben hier Tips und Meinungen weiter , womit man im Ernstfall abgesichert ist. Wir geben hier keine Tips wo man im Ernstfall die A***karte gezogen hat. Ob man sich dann absichert bleibt Jeden selber überlassen. Aber die User die hier reinkommen wollen sich ja zu 99% absichern. | ||||
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| | # 54 | |||
| Gastposter | Zitat:
Hast ja gleich eine Kündigung geschrieben. Warum steht das nicht im ersten Post ???????? Zitat:
Zitat:
Wieso steht davon im ersten Post nichts? Dann hätte ich dich gefragt, wieso du dich gewehrt hast und den Usern hier erklärst , dass sie nicht machen brauchen. | |||
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| | # 55 |
| Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 9
| @schnippewippe: Ich sehe schon, eine Diskussion mit Dir macht wenig Sinn, denn obwohl du kein Jurist bist weißt du ja alles besser. Nochmal mein Tipp: erst genau!!! lesen und dann antworten Ich gehe nochmal auf dein letztes Posting ein: 1. Welcher andere Anbieter? 2. Ich habe gekündigt und die Kündigungsmail gespeichert, damit denke ich doch im Recht zu sein. 3. Wenn du es dir vorstellen kannst, was soll dann der beleidigende Kommentar? 4. Ist die Geschichte schon deutlich länger her, als 3 Jahre. |
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| | # 56 | |||||
| Gastposter | Zitat:
Lieben Kunden die sich nicht wehren. Zitat:
Zitat:
. Zitat:
Zitat:
Dazu gehört nun mal , dass man sich wehren muss. Was du ja mit deiner Kündigung damals gemacht hast. Was man über E-mail als Beweis wissen sollte , habe ich als Zitat hier eingestellt. Mich würde schon interessieren, welche Seite es war. | |||||
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| | # 57 | |||
| Gastposter | Zitat:
Vielleicht macht eine Diskussion mit mir Sinn. Du verwechselst hier einige Dinge. Und was du schreibst ist gelinde gesagt Bullshit. Zitat:
Du vergleichst Äpfel mit Kartoffel. Bei den Themen hier geht es in der Hauptsache um Anmeldungen die,würde man die Bedingungen kennen,so nicht abschliessen würde. Erhält man nun eine Rechnung/Mahnung sollte man reagieren. Ansonsten könnte es passieren,wenn die realen Daten bekannt sind,das man sich vor Gericht trifft. Informiere dich was Anerkennungs-, Versäumnisurteile sind. Das kannst du auch auf den Seiten einiger Rechtsanwälte,die das Inkasso für einige Anbieter betreiben, nachlesen. Deine Stellung,die gehen nicht vor Gericht,trifft nicht immer zu. Siehe das Urteil des AG München 16.1.07, AZ 161 C 23695/06, hier ging der Anbieter vor Gericht. Zitat:
Der grösste Teil der Mahnungen sind ein anwaltliches Inkasso, was soviel heisst,du hasst es mit einem Anwalt zu tun. Und der kennt deine Antworten bevor du sie geschrieben hast. Ps. Es gilt immer noch der Grundsatz: Wer etwas will,,hat die Beweislast. Das gilt für den Anbieter sowie für den "Kunden" M.f.G. | |||
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| | # 60 |
| Gastposter | Ich verstehe zwar nicht warum ich an RC online auch noch einen Wiederspruch schicken soll, da ja das Inkassobüro in Auftrag von RC arbeitet das heisst alles was ich an DIS schreibe müssen Sie an RC weiterleiten. Das ist wie wenn ich einen Anwalt nehme da wird der ganze schriftverkehr über meine Anwalt geregelt. Naja vieleicht täusche ich mich ja auch. Hatt jemand die Adresse von RC ? Dann schreib ich denen auch noch. |
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