RC Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd. - Fabrik-Einkauf per Internet?


Alt 05.12.2007, 15:31   # 41
Biggy63
Threadstarter
 
Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 20
Also bei mir hieß das von Anfang an RC Online und bei mir kam der Inkassobrief von der Deutschen Inkassostelle GmbH.
Wenn man bei denen auf die Seite geht, sieht alles relativ seriös aus, aber bei genauerem Betrachten nicht mehr.....
Jedenfalls gehört RC Online und die DIS zusammen, so meine Recherchen via Google.
Mein Einschreiben ist unterwegs. Bin gespannt wie´s weiter geht.
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Alt 06.12.2007, 01:58   # 42
geox
Gastposter
 
ich habe vorgestern auch einen brief von der Deutschen Inkassostelle GmbH mit einer forderung von der RC Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd. erhalten. bin dann bei meiner google-suche auf dieses forum gestossen und habe es mir komplett duchgelesen bin aber immer noch total verwirrt.
also nochmal die frage an wen soll ich was schreiben um auf der sicheren seite zu sein?
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Alt 06.12.2007, 09:14   # 43
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Nun, zuerst mal an die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH Eschborn mit der kurzen und bündigen Mitteilung, dass die Forderung strittig ist und somit keine Zahlung erfolgen wird.

Dann Beschwerde bei dem für die Lizenzierung dieses "Inkassobüros" zuständigen Gerichtes über die Methoden der DIS, dass z.B. versucht wird, strittige Forderungen einzutreiben.

Hier die Anschrift:
Amtsgerichts Frankfurt a.M.
Der Präsident
Gerichtsstr. 2,
60313 Frankfurt am Main
Tel.: 069/1367-01
Fax: 069/1367-2030
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Alt 06.12.2007, 11:21   # 44
hungriger-wolf
Rückkehrer
 
Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Und an den Anbieter, dass du den "Vertrag" wegen Irrtum anfechtest. In meiner Signatur gibt's den Link zum Informationsportal.
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Alt 06.12.2007, 15:07   # 45
Biggy63
Threadstarter
 
Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 20
Hab heute schon die Rückantwortkarte erhalten. Es hat aber nicht der Chef U. P. unterzeichnet, sondern wahrscheinlich ein Beauftragter, der alle eingehenden Widersprüche etc. entgegennimmt. Hab ich auf irgendeiner Seite gelesen und so war es nun auch bei mir.
So und jetzt warte ich auf Antwort............
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Alt 06.12.2007, 15:59   # 46
joerg38
 
Registriert seit: 04.12.2007
Beiträge: 5
Das ist die Deutsche Inkasso in Eschborn

Habe heute auch mit der staatsanwaltschaft Fulda telefoniert.

Laut auskunft sollte jeder der mit CR-Online / RC-Online zu tun hat demnach eine Klage wegen weiterleitung der Daten an Dritte und Internetbetruges stellen.

So wie es den Anschein hat werden Persöhnliche Daten an Dritte verkauft und diese dazu benutzt irgendwelche Verträge abgeschlossen zu haben.

Aber dies führt generell zu keinem erfolg,da es schwer ist an diese Verkäufer ran zu kommen.

Ich werde euch auf dem Laufenden halten,denn ich habe bereits Klage erhoben.
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Alt 06.12.2007, 16:06   # 47
hungriger-wolf
Rückkehrer
 
Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Zitat:
Zitat von joerg38 Beitrag anzeigen
Ich werde euch auf dem Laufenden halten,denn ich habe bereits Klage erhoben.


Wir sind sehr gespannt, wie sich das entwickelt! Vor allem sind wir wahnsinnig interessiert, wann die Verhandlung ist - bitte teil uns den genauen Termin und den Ort mit, sobald du das weißt!

Eine solche Nachricht verbreitet sich mit Lichtgeschwindigkeit in allen deutschsprachigen Verbraucherschutzforen!
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Alt 06.12.2007, 16:06   # 48
joerg38
 
Registriert seit: 04.12.2007
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von geox Beitrag anzeigen
ich habe vorgestern auch einen brief von der Deutschen Inkassostelle GmbH mit einer forderung von der RC Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd. erhalten. bin dann bei meiner google-suche auf dieses forum gestossen und habe es mir komplett duchgelesen bin aber immer noch total verwirrt.
also nochmal die frage an wen soll ich was schreiben um auf der sicheren seite zu sein?


Als erstes musst Du eine Anzeige wegen Missbrauch deiner Daten stellen. in der Regel ist es eine Anzeige gegen Unbekannt. Dies geht dann zur Staatsanwaltschaft die das dann Prüft.
Dann solltest Du zu einem Anwalt gehen. (nicht selber schreiben,die Antworten immer mit den selben Texten.)
Um so mehr Anzeigen bei der Staatsanwälten eingehen um so mehr wird diese Dubiose Firma in Augenschein genommen.

Die haben keinerle Rechte und die werden sich Hüten vor Gericht zu gehen, denn dennen geht jetzt recht die Muffe.

Aber Tröstet euch alle, wenn die verurteilt werden so werden die auf einer anderen weise wieder ihre machenschaften im Netz betreiben nur halt mit nen anderen Namen.

Am besten ist es nur noch Offline zu gehen. denn alles was ihr anklickt wird ein Potenzieller nutzen um dein Konto zu leeren.
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Alt 06.12.2007, 16:10   # 49
joerg38
 
Registriert seit: 04.12.2007
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von hungriger-wolf Beitrag anzeigen


Wir sind sehr gespannt, wie sich das entwickelt! Vor allem sind wir wahnsinnig interessiert, wann die Verhandlung ist - bitte teil uns den genauen Termin und den Ort mit, sobald du das weißt!

Eine solche Nachricht verbreitet sich mit Lichtgeschwindigkeit in allen deutschsprachigen Verbraucherschutzforen!
Glaubt mir ich habe so die schnauze Voll und werde alles dafür tun um solche Leute das Handwerk zu legen, auch wenn ich bis in die Armut gehen muss.

Zahle alle kosten auf meine Rechnung aber das wird es mir wert sein.

:color:
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Alt 06.12.2007, 17:05   # 50
Fuxxxx
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 9
Meiner Meinung nach ist es in solchen Fällen schon rausgeschmissenes Geld,
ein Einschreiben zu schicken. Denn solche Ab**cker werden niemals so dumm sein und vor Gericht gehen und ihre "Fantasieforderungen" einzuklagen.
Sie sind nur auf die "Kunden" aus, die doof genug sind diese Forderungen zu bezahlen. Anscheinend sind dies gar nicht so wenige, sonst würde mit dieser Masche nicht immer noch gearbeitet.


Hatte vor Jahren mal einen ähnlichen Fall:

Ich wurde von einem "Inkassounternehmen", das rein zufällig die gleichen Adressdaten wie die beauftragende Firma Cytainment (hieß sie glaub) hatte, zum wiederholten Male angemahnt. Es waren mit allen Mahngebühren schon um die 200€.

Sie drohten damit das meine Nachbarn ja erfahren könnten, das ich Schulden wegen der Nichtbezahlung von Rechnungen für die Inanspruchnahme von Diensten der Internetseiten heuteschonge****.de oder so ähnlich hätte.

Daraufhin hab ich die Telefonnummer dieses Inkassounternehmens ergoogelt,
dort angerufen, mit Strafanzeige gedroht und auch einige Beleidigungen ausgesprochen.

Seitdem hab ich nie wieder etwas von denen gehört.

Also, verschwendet euer Geld nicht für ein Einschreiben, oder gar einen Anwalt.
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Alt 06.12.2007, 17:27   # 51
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Pactus AG Fuxxxx;Meiner Meinung nach ist es in solchen Fällen schon rausgeschmissenes Geld,
ein Einschreiben zu schicken. Denn solche ******** werden niemals so dumm sein und vor Gericht gehen und ihre "Fantasieforderungen" einzuklagen.
Sie sind nur auf die "Kunden" aus, die doof genug sind diese Forderungen zu bezahlen. Anscheinend sind dies gar nicht so wenige, sonst würde mit dieser Masche nicht immer noch gearbeitet.
Dann erkläre doch mal, warum ein Anbieter ,solche Kunden wie dich ,vor Gericht bringt.
Woher willst du wissen, dass man es hier nicht auch mal so machst.
Wenn du das mit dem Widerruf oder Anfechtung per Einschreiben mit Rückantwort machst , hast du den Vertrag. Warum sollten sie dich nicht verklagen. Bist ja nur ein zahlungsfauler Kunde. Da schützt dich die Ab****e dann auch nicht.
Aber das muss Jeder für sich selber entscheiden.
Zitat:
Sie drohten damit das meine Nachbarn ja erfahren könnten, das ich Schulden wegen der Nichtbezahlung von Rechnungen für die Inanspruchnahme von Diensten der Internetseiten heutes****gevögelt.de oder so ähnlich hätte.
Das liest sich für mich so , als ob du aus dem Land der Trollis und Kobolde kommst.
Zitat:
Daraufhin hab ich die Telefonnummer dieses Inkassounternehmens ergoogelt,
dort angerufen, mit Strafanzeige gedroht und auch einige Beleidigungen ausgesprochen.

Seitdem hab ich nie wieder etwas von denen gehört.
Warum sollten die sich danach nicht mehr bei dir melden.
Du hast geschwiegen und somit einen Vertrag. Also steht ihnen das Geld zu.
Hast Glück gehabt , dass du nicht wegen den Beleidigungen angezeigt worden bist.

Zitat:
Also, verschwendet euer Geld nicht für ein Einschreiben, oder gar einen Anwalt.
Wenn das deine Meinung ist , dann tue es. Aber gebe hier keinen Rat, wo man im Ernstfall mit auf die Schna**e fällt.
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Alt 06.12.2007, 18:03   # 52
Fuxxxx
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 9
Zitat:
schnippewippe: Dann erkläre doch mal, warum ein Anbieter ,solche Kunden wie dich ,vor Gericht bringt.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, es ging ja nie vor Gericht.
Aber hier trotzdem noch eine detaillierte Erklärung des damaligen Ablaufs.

Habe mich für einen Testzugang einer Site mit zugegebenermassen erotischem Inhalt angemeldet. Da es auf der Site jedoch nirgends die Möglichkeit zur Kündigung gab, habe ich fristgerecht per e-mail gekündigt. Trotzdem wurde dann drei Monate lang Geld von meinem Konto abgebucht. Habe alles durch meine Bank stornieren lassen, woraufhin die Mahnschreiben kamen.

Zitat:
schnippewippe: Zitat:
Sie drohten damit das meine Nachbarn ja erfahren könnten, das ich Schulden wegen der Nichtbezahlung von Rechnungen für die Inanspruchnahme von Diensten der Internetseiten heutes****gevögelt.de oder so ähnlich hätte.
Das liest sich für mich so , als ob du aus dem Land der Trollis und Kobolde kommst.
Wenn du dir sowas nicht vorstellen kannst, kommst wohl eher du aus dem Land der Feen und Elfen. Ich hab den ganzen Mist zwar mittlerweile ins Altpapier getan, aber die Formulierung war sehr ähnlich.

Zitat:
schnippewippe: Warum sollten die sich danach nicht mehr bei dir melden.
Weil Sie ja schon im vorraus wussten, dass Sie nicht im Recht sind. Und nach meinem Anruf auch, dass ich nicht zu den "Doofen" gehöre, der sich von den Drohungen eines "Inkassounternehmens" einschüchtern lässt.
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Alt 06.12.2007, 18:37   # 53
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
=Pactus AG Fuxxxx;Wer lesen kann ist klar im Vorteil, es ging ja nie vor Gericht.
Dann lese dir mal die Urteile des anderen Anbieters durch. Der liebt solche Kunden wie dich. Kann er doch seine Liste mit gewonnenen Prozessen dadurch erweitern.
Zitat:
Weil Sie ja schon im vorraus wussten, dass Sie nicht im Recht sind.
Noch einmal ! Wer sich nicht wehrt erkennt die Sache an. Sollte es dann zum Ernstfall kommen, hat er das Nachsehen.
Auch für uns gilt das Schadensminderungsgesetz.
Das besagt, wenn wir von diesen angeblichen Vertrag erfahren , wir uns wehren müssen.
Zitat:
Habe mich für einen Testzugang einer Site mit zugegebenermassen erotischem Inhalt angemeldet. Da es auf der Site jedoch nirgends die Möglichkeit zur Kündigung gab, habe ich fristgerecht per e-mail gekündigt. Trotzdem wurde dann drei Monate lang Geld von meinem Konto abgebucht. Habe alles durch meine Bank stornieren lassen, woraufhin die Mahnschreiben kamen.
Wenn du dir sowas nicht vorstellen kannst, kommst wohl du aus dem Land der Feen und Elfen. Ich hab den ganzen Mist zwar mittlerweile ins Altpapier getan, aber die Formulierung war sehr ähnlich.
Klar kann ich mir das vorstellen! Lese es ja hier jeden Tag.
Fakt ist, du hast dich nicht gewehrt und der Vertrag besteht. Leider weiss ich nicht wann du dich da angemeldet hast. Aber die haben ab den 31. 12......des Anmeldejahres 3 Jahre Zeit dich zu verklagen.
Zitat:
Weil Sie ja schon im vorraus wussten, dass Sie nicht im Recht sind. Und nach meinem Anruf auch, dass ich nicht zu den "Doofen" gehöre, der sich von den Drohungen eines "Inkassounternehmens" einschüchtern lässt.
Bis jetzt sind sie aber immernoch im Recht.
Du hast bis jetzt einen gültigen Vertrag mit ihnen. Würden sie dich jetzt verklagen , würde es verdammt teuer für dich werden.
Warum fordern sonst wohl alle Verbraucherschutzverbände immer wieder auf , den Vertrag zu widerrufen oder anzufechten.
Dann könnten sie ja gleich mitteilen, Leute es ist alles nur Ab**cke ihr braucht euch nicht zu wehren.

Wir geben hier Tips und Meinungen weiter , womit man im Ernstfall abgesichert ist.
Wir geben hier keine Tips wo man im Ernstfall die A***karte gezogen hat.

Ob man sich dann absichert bleibt Jeden selber überlassen. Aber die User die hier reinkommen wollen sich ja zu 99% absichern.
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Alt 06.12.2007, 18:47   # 54
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Pactus AG Fuxxxx Beitrag anzeigen
@schnippewippe:

zu deiner Meinung ich komme aus dem Land der Trolle und Kobolde sei dir noch folgender Link ans Herz gelegt. Gleich in der Mitte des ersten Beitrags kannst du ähnliches lesen.

w*w.jaginforum.de/showthread.php?t=28729 - Aus einem Forum...Spass mit Cytainment - Jagin´s Adultwebmaster Forum
Danke, dass du mich darauf aufmerksam gemacht hast, dass du dich ja gewehrt hast.
Hast ja gleich eine Kündigung geschrieben. Warum steht das nicht im ersten Post ????????
Zitat:
Da es auf der Site jedoch nirgends die Möglichkeit zur Kündigung gab, habe ich fristgerecht per e-mail gekündigt.
Der Satz ist aus dem Link.
Zitat:
Da ich auf den Seiten aber kein Kündigungslink gefunden habe, schickte ich eine E-Mail an die Adresse,
Beide haben sich gewehrt. Somit ist der Link ein schlechtes Beispiel, um mir klar zu machen, dass man nichts zu machen braucht.

Wieso steht davon im ersten Post nichts?
Dann hätte ich dich gefragt, wieso du dich gewehrt hast und den Usern hier erklärst , dass sie nicht machen brauchen.

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Alt 06.12.2007, 18:56   # 55
Fuxxxx
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 9
@schnippewippe:
Ich sehe schon, eine Diskussion mit Dir macht wenig Sinn, denn obwohl du kein Jurist bist weißt du ja alles besser.
Nochmal mein Tipp: erst genau!!! lesen und dann antworten

Ich gehe nochmal auf dein letztes Posting ein:

1. Welcher andere Anbieter?

2. Ich habe gekündigt und die Kündigungsmail gespeichert, damit denke ich doch im Recht zu sein.

3. Wenn du es dir vorstellen kannst, was soll dann der beleidigende Kommentar?

4. Ist die Geschichte schon deutlich länger her, als 3 Jahre.
  Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2007, 19:10   # 56
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Pactus AG Fuxxxx Beitrag anzeigen
Ich gehe nochmal auf dein letztes Posting ein:
1. Welcher andere Anbieter?
Die Geb***r Schm*****n.
Lieben Kunden die sich nicht wehren.
Zitat:
2. Ich habe gekündigt und die Kündigungsmail gespeichert, damit denke ich doch im Recht zu sein.
Da kann ich soviel lesen wie ich will ! Davon steht im ersten Post nichts.
Zitat:
Ist die Geschichte schon deutlich länger her, als 3 Jahre.
Na dann Glückwunsch.

.
Zitat:
Ich habe gekündigt und die Kündigungsmail gespeichert, damit denke ich doch im Recht zu sein.
Hier noch einmal für alle User.
Zitat:
aus contentmanager.de
Richter billigen E-Mails keinen Beweiswert zu

Nach einer weit verbreiteten Auffassung können digital generierte Dokumente nur im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung im Prozess berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass das Gericht bei der Vorlage von E-Mails nach freier Überzeugung entscheidet, ob es die darin enthaltene tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr erachtet. Es liegt also im Ermessen eines jeden Gerichts, ob es einer E-Mail eine gewisse Indizwirkung zubilligt oder sie vollkommen unberücksichtigt lässt.

Eine Kette von sich aufeinander beziehenden E-Mails könnte eine starke Indizwirkung haben. Jedoch kommt der Absenderadresse zum Beweis der Identität des Erklärenden bei E-Mails nicht einmal Indizwirkung zu. Auch der Schutz einer E-Mail mit einem Passwort kann nicht beweisen, dass die E-Mail tatsächlich von demjenigen verschickt wurde, dessen Absenderadresse genannt ist. Als Grund für die fehlende Beweiswirkung von digital generierten Dokumenten werden stets dieselben Argumente aufgeführt. Die allgemein bekannte Unsicherheit des E-Mail-Verkehrs und die Möglichkeiten, E-Mails abzufangen oder zu manipulieren, Erklärungen unter einer fremden E-Mail-Adresse abzugeben oder Passwörter auszuspionieren seien Gründe genug, um digitalen Dokumenten nicht denselben Beweiswert vor Gericht zuzubilligen wie Briefen oder Faxen mit handschriftlicher Unterschrift. Elektronisch übertragene oder gespeicherte Daten können verändert werden, ohne dass dies Spuren hinterlässt. Ihnen fehlt somit die urkundentypische dauerhafte Verkörperung auf einem festen Medium, die Manipulationen in der Regel erkennen lässt.
Noch einmal !!! Wir geben hier unsere Meinung so weiter , dass kein User im Ernstfall auf den Hintern fällt. (Sonst bräuchten wir hier ,den Verbraucherschutz nicht.)
Dazu gehört nun mal , dass man sich wehren muss. Was du ja mit deiner Kündigung damals gemacht hast.
Was man über E-mail als Beweis wissen sollte , habe ich als Zitat hier eingestellt.
Mich würde schon interessieren, welche Seite es war.
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Alt 06.12.2007, 19:49   # 57
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Pactus AG Fuxxxx
@schnippewippe:
Ich sehe schon, eine Diskussion mit Dir macht wenig Sinn, denn obwohl du kein Jurist bist weißt du ja alles besser.
Nochmal mein Tipp: erst genau!!! lesen und dann antworten
Wie bist du denn drauf?
Vielleicht macht eine Diskussion mit mir Sinn.

Du verwechselst hier einige Dinge.
Und was du schreibst ist gelinde gesagt Bullshit.
Zitat:
Zitat von Pactus AG Fuxxxx
habe ich fristgerecht per e-mail gekündigt.
Bei dir geht es um eine fristgerechte Kündigung.
Du vergleichst Äpfel mit Kartoffel.

Bei den Themen hier geht es in der Hauptsache um Anmeldungen die,würde man die Bedingungen kennen,so nicht abschliessen würde.
Erhält man nun eine Rechnung/Mahnung sollte man reagieren.
Ansonsten könnte es passieren,wenn die realen Daten bekannt sind,das man sich vor Gericht trifft.
Informiere dich was Anerkennungs-, Versäumnisurteile sind.
Das kannst du auch auf den Seiten einiger Rechtsanwälte,die das Inkasso für einige Anbieter betreiben, nachlesen.
Deine Stellung,die gehen nicht vor Gericht,trifft nicht immer zu.
Siehe das Urteil des AG München 16.1.07, AZ 161 C 23695/06, hier ging der Anbieter vor Gericht.
Zitat:
Zitat von Pactus AG Fuxxxx
Also, verschwendet euer Geld nicht für ein Einschreiben, oder gar einen Anwalt.
Diese Aussage zeigt das du keinen blassen Schimmer hast.
Der grösste Teil der Mahnungen sind ein anwaltliches Inkasso, was soviel heisst,du hasst es mit einem Anwalt zu tun.
Und der kennt deine Antworten bevor du sie geschrieben hast.

Ps.
Es gilt immer noch der Grundsatz:
Wer etwas will,,hat die Beweislast.
Das gilt für den Anbieter sowie für den "Kunden"

M.f.G.
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Alt 06.12.2007, 20:09   # 58
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
Trollalarm

Pactus AG ist eine der Firmen der Swissconnection laut Google

lG

Klaus
  Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2007, 20:24   # 59
Fuxxxx
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 9
Das einzige was ich mit der Pactus AG zu tun habe, sind die Spammails, die ich unter dem Absender "Ihre Führerscheinstelle" von denen bekomme...
  Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2007, 20:55   # 60
thorsten2007
Gastposter
 
Ich verstehe zwar nicht warum ich an RC online auch noch einen Wiederspruch schicken soll, da ja das Inkassobüro in Auftrag von RC arbeitet das heisst alles was ich an DIS schreibe müssen Sie an RC weiterleiten. Das ist wie wenn ich einen Anwalt nehme da wird der ganze schriftverkehr über meine Anwalt geregelt. Naja vieleicht täusche ich mich ja auch. Hatt jemand die Adresse von RC ? Dann schreib ich denen auch noch.
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Antwort


Alt 12.02.2012, 15:04 # --
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