RC Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd. - Fabrik-Einkauf per Internet?


Alt 02.12.2007, 19:03   # 21
Catweazle71
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Hallo, Ich habe ebenfalls ein Schreiben vom Inkassobüro bekommen, ohne je vorher ein Schreiben oder Mahnung von der Gesellschaft bekommen zu haben. Ich bekam mehrfach immer E-Mails von so einem Swingercheck wo ich dann genervt mal auf den Link geklickt habe ohne mich da zu registrieren oder was eingegeben zu haben. Wollte mich dann an die E-Mailadresse wenden und die kam immer zurück als nicht vorhanden.Habe gleich gestern beim Inkasso angerufen und die haben behauptet,das ich meine Daten dort eingegeben habe und die AGB´s als gelesen und akzeptiert geklickt hab,aber das stimmt nicht. Ich habe zu der Frau gesagt,das ich das auf keinen Fall bezahlen werde und zum Anwalt gehen werde und damit vor Gericht gehen werde. Nur habe ich leider keine Rechtsschutz. Ich weiß auch net wirklich was ich jetzt definitiv machen soll bzw. mich verhalten soll...
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Alt 02.12.2007, 19:23   # 22
Biggy63
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Also so wie ich das jetzt alles verstehe (hab nochmal viel gegoogelt), ist diese Gesellschaft nicht nur unseriös, sondern kriminell und auch die Deutsche Inkassostelle soll überwiegend für unseriöse Unternehmen tätig sein, da sie mit denen unter einer Decke stecken soll.
Auch in der AKTE 07-Sendung wird ja geraten, daß man erst reagieren soll, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt und dann eben Widerspruch einlegen soll. Dann muß diese Firma, der ja schon die Staatsanwaltschaft Fulda auf den Fersen ist und deren Seiten alle schon beschlagnahmt wurden, vor Gericht gehen und das kostet sie schonmal 75 Euro Vorschußkosten pro Fall für das Gericht. Außerdem wird sich eine kriminelle Firma wohl kaum selbst vor Gericht bringen, schon gar nicht, wenn bereits gegen sie ermittelt wird.
Es kann also auch dann nichts passieren, wenn man jetzt nicht widerspricht!
Erst beim Mahnbescheid widersprechen, der auch sehr wahrscheinlich nicht kommen wird.
Ich selbst widerspreche jetzt nicht. Warte auf einen Mahnbescheid und reagiere erst dann. Inzwischen werde ich lediglich mit der Staatsanwaltschaft Fulda Kontakt aufnehmen, denn ich habe gelesen, daß die darüber informiert werden sollen, daß diese Firma immer noch versucht an das Geld ranzukommen. Am besten denen dort auch die Inkassestelle nennen!
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Alt 02.12.2007, 20:25   # 23
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von Catweazle71 Beitrag anzeigen
Hallo, Ich habe ebenfalls ein Schreiben vom Inkassobüro bekommen, ohne je vorher ein Schreiben oder Mahnung von der Gesellschaft bekommen zu haben. Ich bekam mehrfach immer E-Mails von so einem Swingercheck wo ich dann genervt mal auf den Link geklickt habe ohne mich da zu registrieren oder was eingegeben zu haben. Wollte mich dann an die E-Mailadresse wenden und die kam immer zurück als nicht vorhanden.Habe gleich gestern beim Inkasso angerufen und die haben behauptet,das ich meine Daten dort eingegeben habe und die AGB´s als gelesen und akzeptiert geklickt hab,aber das stimmt nicht. Ich habe zu der Frau gesagt,das ich das auf keinen Fall bezahlen werde und zum Anwalt gehen werde und damit vor Gericht gehen werde. Nur habe ich leider keine Rechtsschutz. Ich weiß auch net wirklich was ich jetzt definitiv machen soll bzw. mich verhalten soll...
Wenn ich nie auf der Seite war, würde ich das ,der Inkasso per Einschreiben mit Rückantwort mitteilen.
Da Sie meinen, ich hätte mich mit meinen Daten eingetragen, fordere ich Sie auf , mir Kopien von dieser Anmeldung schicken. Da ich nichts ausgefüllt habe und keinen Vertrag abgeschlossen habe, behalte ich mir vor , nach erhalten der Kopien, Anzeige zu erstatten.
Da es eine strittige Angelegenheit ist, dürfen sie auch nicht weiter , dass Geld von mir fordern. Sollte ich weitere Zahlungsaufforderungen von ihnen bekommen, behalte ich mir auch hier vor, Anzeige zu erstatten.
Musst du natürlich mit deinen Worten schreiben.War nur so ein kleines Beispiel.

Ich selber würde nicht zum Anwalt gehen. Sollen die doch kommen. Die müssen dann ja beweisen, dass ich einen Vertrag abgeschlossen habe.
Schicke den Brief aber nicht per E-mail. Die zählen bei Gericht nicht als Beweis. !!!!!
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Alt 02.12.2007, 20:57   # 24
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von Biggy63 Beitrag anzeigen
Es kann also auch dann nichts passieren, wenn man jetzt nicht widerspricht!
Erst beim Mahnbescheid widersprechen, der auch sehr wahrscheinlich nicht kommen wird.
Ich selbst widerspreche jetzt nicht. Warte auf einen Mahnbescheid und reagiere erst dann.
Sind die Ermitlungen schon abgeschlossen und sind sie schon verurteilt worden ? Nein !!!!

Es sind ja nicht die Ersten !!! Und was ist denen passiert ? Sie machen fröhlich weiter.

Wir können doch nun nicht die Gesetze ausser Acht lassen und uns nicht mehr danach richten. Dann haben wir geschwiegen , dass wird teuer werden. Da hilft uns deren Abzocke auch nicht mehr viel weiter.

Ich weiss nicht wie oft ich hier schon geschrieben habe, dass ich keinen Mahnbescheid zu schicken brauche, wenn ein Kunde nicht zahlt.
Zitat:
aus .frankfurt-main.de verfahrensrecht

Entscheidung vor Verfahrensbeginn: Klage oder Mahnbescheid?

Das Mahnverfahren ist in erster Linie auf den "faulen Zahler" zugeschnitten, der voraussichtlich gegen den Anspruch keine Einwände vorbringen wird. Nur in diesem Fall ist es ein relativ schnelles und wirksames Mittel gegenüber säumigen Schuldnern.

Das Mahnverfahren ist dann nicht der schnellste Weg, einen gerichtlichen Titel für die Zwangsvollstreckung zu erhalten, wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner den Mahnbescheid nicht widerspruchslos hinnimmt. Gegenüber den normalen Klageverfahren geht Zeit verloren. Denn sobald der Schuldner gegen den ihm zugestellten Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch einlegt, verwandelt sich das Mahnverfahren in ein normales Zivilprozessverfahren mit eingehend zu begründender Klageschrift und mündlicher Verhandlung.
Wieso fordert die Verbraucherzentrale sonst immer wieder auf, dass man widerrufen oder anfechten soll.??????Das per Einschreiben mit Rückantwort.!!!!!
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Alt 02.12.2007, 21:10   # 25
hungriger-wolf
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@Biggy63: Es mag ja noch vielleicht angehen, dass dir jetzt, in diesem Augenblick, mit dieser Firma kein Ungemach droht. Nur solltest du einen Aspekt nicht außer Acht lassen: Diese Anbieter machen irgendwann mal die Seite zu, nehmen die "Kunden"daten mit und öffnen unter einem anderem Namen (neuer Strohmann als GF etc.) eine neue Seite auf. Das geht irre schnell, und dann taucht die nächste Abofallenseite auf nach der alten Masche, nur unter einem anderen Namen. Dann geht das Spiel von vorn los. Notfalls eröffnet man eine Briefkastenfirma in Dubai; vielleicht sogar als direkter Nachbar von genealogie in den Twin Towers! Oder dessen Geschäftsführer übernimmt den Laden, "stellt" einen neuen GF ein und macht dann fröhlich weiter.

Wenn du dich in Sicherheit wiegelst und überhaupt nichts unternimmst, ist das deine Angelegenheit. Ich empfehle nach wie vor allen ratsuchenden Usern, sich zur Wehr zu setzen.
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Alt 02.12.2007, 21:24   # 26
Biggy63
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Und warum sagen das dann Herr Meyer in AKTE 07 im Fernsehen, daß man nicht reagieren soll, sondern erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht eintrudelt?
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Alt 02.12.2007, 21:34   # 27
hungriger-wolf
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Weil es in Deutschland eine grundrechtlich zugesicherte Meinungsfreiheit gibt. Von daher vertritt auch die Verbraucherzentrale ihre Meinung: Auf jeden Fall anfechten, per Einschreiben/Rückschein. Denn auch wenn eine Gerichtsverhandlung unwahrscheinlich erscheinen mag: Vor Gericht und auf Hoher See sind wir in Gottes Hand. Lass drei Juristen über den Fall diskutieren - mit vier verschiedenen Meinungen wirst du nicht auskommen.

Von daher lege ich meine persönliche Gewichtung auf die Meinung der Verbraucherzentrale.
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Alt 02.12.2007, 22:32   # 28
Biggy63
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Okey, ihr habt mich überzeugt. Ich schreibe einen Widerspruch.
Aber dann muß ich nichts mehr machen, auch wenn ich weiterhin Forderungsschreiben von denen bekomme, oder?
Also dann erst wieder auf einen, wahrscheinlich nicht kommenden, gerichtlichen Mahnbescheid reagieren und widersprechen. Ist das so korrekt?
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Alt 02.12.2007, 23:00   # 29
hungriger-wolf
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Schön, dass wir überzeugt haben und nicht überredet.

Nimm den Musterbrief aus der Signatur von @schnippewippe und schick ihn per Einschreiben/Rückschein an den Anbieter der Seite (wichtig: kein Widerspruch/Widerruf, sondern Anfechtung wg. Irrtum). Das Inkassodings braucht nicht unbedingt ein Schreiben zu bekommen, wenn dann höchstens zwei Zeilen (Forderung wird nicht anerkannt und daher nicht beglichen). Aber das kannst du dir momentan schenken, zumindest solange, wie die Staatsanwaltschaft den Server der DIS beschlagnahmt hält. Aber selbst wenn die weitermahnen, sollte dich das nicht belasten.

Denn du bist durch die Anfechtung rechtlich auf der sicheren Seite und kannst dich in aller Ruhe zurück lehnen. Egal was dann noch kommt, nach der Anfechtung brauchst du nichts anderes zu tun als alle noch eintreffenden Schreiben gein säuberlich zu archivieren. Eine Brieffreundschaft mit denen einzugehen ist sinnlos. Und jetzt kommt der gerichtliche Mahnbescheid ins Spiel: Erst dann wieder reagieren. Aber eher friert die Hölle ein, bevor sie jemanden vor Gericht zerren, der sich gewehrt hat.

Viel Erfolg!
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Alt 03.12.2007, 02:58   # 30
baerlin1978
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Zitat:
Zitat von hungriger-wolf Beitrag anzeigen
Schön, dass wir überzeugt haben und nicht überredet.

Aber das kannst du dir momentan schenken, zumindest solange, wie die Staatsanwaltschaft den Server der DIS beschlagnahmt hält.
Kann es sein das Du gerade was verwechselt hast? Ich denke der Server der CR Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd. wurde von der Staatsanwaltschaft Fulda beschlagnahmt.
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Alt 03.12.2007, 07:24   # 31
hungriger-wolf
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Ja, das kann sein. Tut mir leid!
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Alt 03.12.2007, 08:51   # 32
Biggy63
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Zitat:
Zitat von baerlin1978 Beitrag anzeigen
Kann es sein das Du gerade was verwechselt hast? Ich denke der Server der CR Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd. wurde von der Staatsanwaltschaft Fulda beschlagnahmt.


So ist es! Der Server dieser Vermarktungsgesellschaft und all ihre unseriösen Seiten wurden beschlagnahmt und nicht die Seite der DIS.
Außerdem soll ich doch einen WIDERSPRUCH machen und keine Anfechtung, oder hab ich da bei Schnippewippe in ihrem ersten Post hier was falsch verstanden? Ich glaube nicht, da auch in der AKTE-Sendung von WIDERSPRUCH die Rede war.
Ich schreibe nur das Wichtigste rein, wollte aber auch auf die bereits offenliegenden dubiosen Geschäftsmethoden hinweisen und daß die STA Fulda bereits gegen diese Firma wegen erwerbsmäßigem Betrug ermittelt.
Das ist doch sinnvoll, oder? Denn ich finde, falls sie es überhaupt lesen, könnte es den Gegendruck erhöhen.
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Alt 03.12.2007, 09:06   # 33
hungriger-wolf
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Zitat:
Zitat von Biggy63 Beitrag anzeigen
Außerdem soll ich doch einen WIDERSPRUCH machen und keine Anfechtung, oder hab ich da bei Schnippewippe in ihrem ersten Post hier was falsch verstanden? Ich glaube nicht, da auch in der AKTE-Sendung von WIDERSPRUCH die Rede war.
Ich schreibe nur das Wichtigste rein, wollte aber auch auf die bereits offenliegenden dubiosen Geschäftsmethoden hinweisen und daß die STA Fulda bereits gegen diese Firma wegen erwerbsmäßigem Betrug ermittelt.
Das ist doch sinnvoll, oder? Denn ich finde, falls sie es überhaupt lesen, könnte es den Gegendruck erhöhen.
Nun, dann schick einen WIDERSPRUCH hin. Lass sie auch wissen, dass du ihr Geschäftsmodell ebenso kennst wie auch die Staatsanwaltschaft. Dann kannst du ihnen auch genüßlich unterbreiten, dass du keinesfalls bereit bist, die rechtlich kaum durchsetzbare Forderung zu begleichen.
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Alt 03.12.2007, 10:33   # 34
DunkelSchwarz
 
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Beiträge: 1.332
Man kann nur immer und immer wieder predigen:

Beschwert euch alle (unter Beifügung von Kopien eurer Unterlagen und Schilderung des Sachverhaltes) über das Inkassobüro bei dem für die Inkasso-Lizenzierung zuständigen Gerichtspräsidenten:

Amtsgericht Frankfurt/M.
Der Präsident
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel.: 069/1367-01, Fax: 069/1367-2030

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Alt 03.12.2007, 17:19   # 35
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
Zitat:
Zitat von hungriger-wolf Beitrag anzeigen
......, dass dir jetzt, in diesem Augenblick, mit dieser Firma kein Ungemach droht. Nur solltest du einen Aspekt nicht außer Acht lassen: Diese Anbieter machen irgendwann mal die Seite zu, nehmen die "Kunden"daten mit und öffnen unter einem anderem Namen (neuer Strohmann als GF etc.) eine neue Seite auf. Das geht irre schnell, und dann taucht die nächste Abofallenseite auf nach der alten Masche, nur unter einem anderen Namen. Dann geht das Spiel von vorn los.
Schon längst passiert.
Die neue Firma heisst Pactus Consulting AG und machen das bekannte Fahrschulquiz.
Der GF ist sicher nur ein Strohmann und die Fäden ziehen die aus Akte07 erwähnten Personen.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 03.12.2007, 18:34   # 36
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
Schon längst passiert.
Die neue Firma heisst Pactus Consulting AG und machen das bekannte Fahrschulquiz.
Der GF ist sicher nur ein Strohmann und die Fäden ziehen die aus Akte07 erwähnten Personen.
Pactus - abgeleitet von Pack?
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Alt 04.12.2007, 10:35   # 37
Biggy63
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Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 20
Also ich schicke heute den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein raus, dann warte ich ab wie´s weiter geht.....
Ich werde Euch berichten, sobald sich wieder was tut.
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Alt 04.12.2007, 23:38   # 38
joerg38
 
Registriert seit: 04.12.2007
Beiträge: 5
Tja Leute nun wird die Masche von RC - Online noch besser.

Habe im Februar angeblich einen Vertrag geschlossen (Sollte Pornodarsteller werden) Naja ich da angerufen und habe gesagt das es nicht sein kann. Die sagten mir sie hätten meine IP-Adresse. Nur das die IP- nicht Identisch zur meiner wirklichen ist. Naja egal ich gesagt ich Zahle null cent.
Wochen Später bekam ich von der Inkasso eine Rechnung von 118,00 € und soll Zahlen.
Ich dann diese inkasso Angerufen und denen gesagt,das Strafanzeige gestellt wurde, war denen Schnurz Egal.
OK mein Anwalt hat alles weiter gemacht.

Zum schluss kam dann ein Schreiben der Inkasso,das der Angebliche Vertrag eingestellt ist, dies war am 26.09.2007.

Jetzt kommt der Hammer:

Nun bekomme ich von der gleichen Inkasso wieder eine Rechnung in der gleichen höhe,aber die Firma hat sich geändert.
Aus CR-Online wurde RC-Online

Mal sehen was nun kommt,mein Anwalt wird es schon richten.
Wenn des so weitergeht, sollten alle geschädigten mal ne Sammelklage veranstalten,damit sowas endlich aufhört.

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Alt 05.12.2007, 09:21   # 39
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.148
Zitat:
Zitat von joerg38 Beitrag anzeigen
Wenn des so weitergeht, sollten alle geschädigten mal ne Sammelklage veranstalten,damit sowas endlich aufhört.
In Deutschland gibt es keine Sammelklage ( ausgenommen Verbraucherzentralen)
http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage
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Alt 05.12.2007, 09:28   # 40
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von joerg38 Beitrag anzeigen
Nun bekomme ich von der gleichen Inkasso wieder eine Rechnung in der gleichen höhe,aber die Firma hat sich geändert.
Aus CR-Online wurde RC-Online
Welcher Inkassobutzen war denn das? DIS?
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Antwort


Alt 12.02.2012, 15:04 # --
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