| | # 5 | |
| weiss wovon sie redet Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 475
| Zitat:
Aber die Betroffenen sind immer wieder andere. Und SIE MÜSSEN die Möglichkeit haben, ihrem Ärger und Frust Luft zu machen, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen, Ratschläge einzuholen, Erfahrungen aufzunehmen und weiterzugeben. Und so vielleicht auch die innere Ruhe wieder zu finden. Das ist Sinn diese Forums im Bereich Verbraucherschutz. :roses4u: | |
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| | # 6 | |
| Threadstarter Registriert seit: 14.12.2006
Beiträge: 92
| Zitat:
Es gab 2 Fälle von vielleicht Millionen wo die Firma einen Mahnbescheid beantragt hat, (stXX-lotto und die Firma die SMS-Core betreibt ) Starlotto.de - Seite 61 - Computerbetrug.de und Dialerschutz.de Es wurde Widerspruch eingelegt und das war es dann auch. Also ich kann keine Panikmache erkennen. | |
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| | # 7 | ||
| Gastposter | Zitat:
Wo habe ich geschrieben, dass du Panik verbreitest.???? Der eine Fall davon (SMS-Core ) war hier im Forum. Also wir wissen genau darüber bescheid. Dieser Kunde hatte den Vertrag vorher Widerrufen. Klar das es da nicht mehr zur Klage kam. Mal ein Beispiel was ich meine : Ich bin der Betreiber Ich bin der Meinung du schuldest mir Geld. Ich schicke dir eine Rechnung. Du schweigst ! Ich schicke dir eine Mahnung . Du schweigst ! Du wartest auf einen Mahnbescheid. (So wie es auch User hier leider tun , weil sie nicht einsehen wollen , für ein Einschreiben Geld auszugeben. ) Du glaubst, dass du beim Mahnbescheid nur einen Widerspruch schicken brauchst und die Sache ist erledigt. Weil mir ja das Geld deiner Meinung nach ,nicht zusteht ,glaubst du auch nicht , dass ich klagen werde. So nun denke ich aber anders. Du hast geschwiegen. Solange du es weiterhin so machst, hast du einen Vertrag bei mir. Ich wäre ja schön blöd , wenn ich dir einen Mahnbescheid schicke. Ich verklage dich gleich. Dann spielt die Ab***e von mir keine Rolle mehr. Auch für dich besteht die Schadensminderrungspflicht. Du hättest mich auf meinen Irrtum aufmerksam machen müssen. Aber du hast geschwiegen und warst somit ,mit den Vertrag einverstanden. Das wird teuer für dich. Was glaubst du, warum alle Verbraucherschutzverbände iimmer wieder schreiben, schickt einen Widerruf oder eine Anfechtung per Einschreiben mit Rückantwort. Danach braucht man erst wieder zu reagieren , wenn ein Mahnbescheid von Gericht kommt. Wenn der Widerruf und die Anfechtung nicht so wichtig wäre, könnten sie ja gleich schreiben, wartet auf den Mahnbescheid. Tatsache ist nun mal , dass ein Betreiber sich auch solche schreibfaulen Kunden raussucht und mit ihnen vor Gericht geht und gewinnt. Von einen Widerruf und einer Anfechtung steht in deinem Post nichts. Nur vom Mahnbescheid. Wenn ich hier neu reinkomme und deinen Post lese, könnte ich zu dem Schluss kommen, dass ich erst beim Mahnbescheid reagieren brauch. In einem anderen Post schreibst du. Zitat:
Das fehlt bei dir immer. Ich habe nicht geschrieben , dass du hier Panik machst. Ich habe nur klar gemacht , dass man sich vor den Mahnbescheid melden muss. | ||
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