| | # 85 | |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Zitat:
Die 8 Gebote der Nutzlosbranche Wie viele Seiten, Anbieter und Anwälte haben wir schon kommen und gehen gesehen! Selbst wenn man eine Seite geschlossen wird, kommen mit Sicherheit fünf neue. Und vor solchen Leuten braucht man keine angst zu haben. Was man braucht, ist Mut und Entschlossenheit - und die Standhaftigkeit, auch nach der schlimmsten Drohung nicht einzuknicken. | |
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| | # 88 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Eben weil sie alle nach ein und demselben Strickmuster konzipiert sind. Ich habe mal die 8 Gebote der Nutzlosbranche etwas modifiziert. Die 12 Gebote der Nutzlosbranche:
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| | # 89 |
| Registriert seit: 19.12.2007
Beiträge: 2
| Hallo, ich verzweifel hier auch wegen dieser dämlichen Siete im Internet. Die wollen Geld von mir, was ich nicht bereit bin zu zahlen und auch nicht habe. Weißt du was zu machen ist???Ich habe auf die Mahnungen nicht reagiert und jetzt drohen die mir schon mit dem Gerichtsvollzieher. Ich habe echt bammel davor was kommt. Wenn man sich den Bestätigungsmails anguckt, dann findet man erst nach edlichen links die rechnung, der witz an der ganzen sache ist, das ich bei google, kosten loser iq test oder gehirn jogging eingegeben habe. Wäre echt nett wenn ihr mir helfen könnt. liebe grüße nadine |
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| | # 90 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Hallo dinchen88, keine Panik. Wie du siehst, handelt es sich um nicht gerade als "seriös" zu bezeichnenden Anbieter. Lies dir mal das komplette Thema hier durch, da sind schon viele Fragen beantwortet. Dann wirst du merken, dass das alles nichts anderes als heiße Luft ist. Sollten dann noch Fragen sein, dann her damit. |
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| | # 92 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Abwarten, Tee trinken, im Forum lesen, die Last-Minute-Weihnachtsgeschenke besorgen - das sind alles Dinge, die wichtiger sind als sich mit dieser Truppe herumschlagen zu wollen. Natürlich ist es ärgerlich, und du hättest auch das Recht dazu, dich darüber aufzuregen. Verpflichtet bist du dazu allerdings nicht. |
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| | # 93 |
| Registriert seit: 19.12.2007
Beiträge: 2
| Hi zusammen, war von einigen Wochen auch so schlau und hab mich auf der tollen Seite registriert. Hab mir hier mal alles durchgelesen bevor ich überhaupt was gemacht habe. Habe mich dann gestern Abend dazu entschlossen den Musterbrief von Sat1 zu übernehmen und entsprechend zu ändern und haben diesen per Email an diese dubiosen Leute geschickt. Als Antwort erhielt ich folgende Mail: " Sehr geehrte(r) xxx, Zwischen Ihnen und wie-schlau-bist-du24.com ist ein wirksamer Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB zustande gekommen. Ein solcher Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Der Nutzer, in diesem Falle Sie gibt das Angebot im Sinne des § 145 BGB ab, indem er das bereitgestellte Registrierungsformular absendet. Die Annahme besteht in der Übermittlung der Registrierungsbestätigung per E-Mail durch wie-schlau-bist-du24.com. Diese Vorgehensweise wird auch in den AGB namentlich in § 3.1 - beschrieben. Ein wirksamer Vertrag nach §§ 145 ff BGB wurde somit durch Übersendung der Registrierungsbestätigung, spätestens aber mit dem Beginn der Leistungserbringung (§ 158 BGB I) geschlossen. Mit freundlichem Gruß Ihr Team von wie-schlau-bist-du24.com " Wie würdet ihr mir raten weiter zu Verfahren. Meiner Pflicht einer Anfechtung bin ich ja in diesem Sinne nachgekommen. Soll ich das nun erstmal laufen lassen und warten bis ich eine Mail von dem lustigen Anwalt bekomme oder nochmals darauf reagieren ? Bereits jetzt vielen Dank für eure Hilfe. |
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| | # 94 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Ich würde die Anfechtung nochmal abschicken - diesmal per Einschreiben/Rückschein. Denn eine Mail wird nicht unbedingt vor Gericht als Beweis anerkannt. Natürlich wird der Anbieter dir dieselbe Antwort nochmal schicken, aber dann brauchst du darauf gar nicht mehr zu reagieren. Schließlich bist du erst beim 5. von 12 Geboten angekommen, die richtigen Drohbriefe hast du noch gar nicht bekommen... |
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| | # 95 |
| Gastposter | Brauche dringend Hilfe! Auch ich bin darauf hereingefallen. Habe mich am 25.11.2007 auf der Seite "wie-schlau-bist-du24" angemeldet. Auf den ersten Blick war von evtl. anfallenden Kosten nichts zu sehen! Hab mich halt angemeldet und den dämlichen Haken bei den AGB's erstmal gesetzt. Habe mich durch drei bis vier der IQ-Fragen geklickt und festgestellt das die Seite nichts für mich ist. Die Seite ist in Vergessenheit geraten, da ich auch die von der Seite versprochenen täglichen IQ-Fragen per Email nie erhalten habe. Gestern bekomme ich dann plötzlich eine Email mit der angeblich 2. Mahnung incl. Rechnung über 144,00 EURO welche ich bis zum 25.12.07 an eine Volksbank in Hamburg überweisen soll. Darauf habe ich geantwortet das ich diesen Service sofort kündige und ich mich mit meinem Anwalt in Verbindung setzte. (Habe eine Rechtschutzversicherung) Daraufhin bekam ich heute die Antwort das die Kündigungsfrist abgelaufen sei. Wieder die Aufforderung das Geld zu überweisen. Doch diesmal eine Sparkasse in Holstein. Habe bereits ein Schreiben aufgesetzt, in welchem ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechte. Was soll/kann ich noch tun? |
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| | # 96 |
| Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
| Einschreiben mit Rückschein: http://www.verbraucherzentrale-bayer...big/43362A.pdf Deine Daten einsetzen (unfreiwillige "Kundennummer" und Rechnungsdatum), und ab mit dem Shit an Frau Schmidt (Anschrift an die Postadresse lt. Impressum: Postfach 2820, 24918 Flensburg). Wäre ich betroffen, würde ich dann abwarten, bis Inkassogeblubbere kommt (läßt gewöhnlich bei dieser Firma nicht lange auf sich warten; nach ca. 1 Woche wirds soweit sein). Dem Inkassoblubberer würde ich dann mitteilen, dass die Forderung strittig ist und daher nicht gezahlt wird. Kannst ja Kopie des o.g. Einschreibens mitsenden. |
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