wie-schlau-bist-du - Java Media Ltd - 2 Threads zusammen


Alt 06.12.2007, 19:51   # 41
Fruitloops
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Auch ich habe Vorgestern dieses Schreiben des "angeblichen RA M.W." erhalten. Ein befreundeter Anwalt empfahl mir, gar nicht auf dieses Schreiben zu reagieren und erst im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens aktiv zu werden. Allerdings ist das eher unwahrscheinlich das es überhaupt soweit kommt.
Allerdings hätte ich gute Lust den Spieß umzudrehen und den Betreibern von
"wie-schlau-bist-du" meine Zeit und Aufwändungen in Rechnung zu stellen.
Hat eigentlich schon irgendwer gegen diese Ab*o**er geklagt?

* aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten
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Alt 06.12.2007, 21:40   # 42
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
Klagen gegen die Zockies sind wirkungslos.

Sie begehen keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, denen kann man nur mit Beharrlichkeit und der Wettbewerbscentrale ans Fell.

Grüsse

Klaus
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Alt 07.12.2007, 14:49   # 43
Panioli
Gastposter
 
Ich bin auch drauf reingefallen. Hab zwar nur ne Email bekommen, aber im ersten hatte ich gewaltiges Muffensausen.
Ein Anwaltsschreiben habe ich noch nicht bekommen, aber ich wrde so eines gern mal einem Freund von mir zeigen. Der ist Anwalt und ich selbst habe auch schon einige Anwaltschreiben gesehen. Hört sich ja abenteuerlich an: Ein Anwaltsschreiben von einem nicht existenten Anwalt, der seine Schreiben aus einem Schließfach im flensburger Bahnhof verschickt und scheinbar in keinem Register einen Eintrag hat. Also ehrlich, den Herrn M.W. will ich mal treffe. Muss ein interessanter Mensch sein.

Hoffe ihr habt recht und die gehen mir nur ein paar Wochen per Email auf die Nerven. Was anderes können sie Gott sei dank nicht.
Schön das es so ein Forum gibt. Sah mich schon einsam und verlassen auf dem Weg zu Bank, um die Mahnung zu bezahlen. Aber jetzt kann ich über den Verein nur lachen... hoffentlich bleibe ich derjenige, der zulezt lacht.

Mfg
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Alt 08.12.2007, 00:38   # 44
Mikey79
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 2
Hallo,

ich antworte einfach noch einmal bezügl. meiners selbst gestelleten Fragen von vorgestern.

Habe mich an die Verbraucherzentrale-RLP gewandt!

1. Die Internetseite wie-schlau-bist-du.com ist denen bekannt!
2. Die Vorgehensweise ist denen auch bekannt, e-mail, Inkasso dann Anwalt
bezügl. M.W.
3. auch aus Ihrer Sicht besteht keine Rechstgrundlage für
dieses "Unternehmen" !
4. Schreiben die per Post kamen, sollte man aufheben aber auch genau auf
dieses erste Schreiben sollte man antworten z.B. mit den hier empfolenen
Widerspruchsschreiben.
Das ganze per Einschreiben mit Rückschein.
5. Es mag möglich sein das weitere Drohungen erfolgen, die man im Sand
verlaufen lassen soll! (Aber aufheben)
6. Vor allem sollte man sich nicht beunruhigen lassen!

zu Punkt 4.

Ich denke das beantworten mit Einschreiben + Rückschein interessant für die
erscheint, die sich vielleicht in irgendeiner Art und Weise nach der Zahlungs-
aufforderung dazu geäussert haben, das Sie vielleicht kündigen wollen...
In dem Moment wo sie kündigen wollten, waren Sie sich ja irgendwie bewusst
(wie auch immer) das Sie wohl einen Vertrag abgeschlossen haben...
Da laut Auskunft von der RB-RLP aber keine Rechtsgrundlage besteht
soll zumindest der Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein zeigen
das man sich unbewusst und wohl einer z.B. arglistigen Täuschung unterlegen
sieht.
- Weil, wie ich das sehe, kann ein Schweigen auch als ein stilles annehmen
des Vertrages gesehen werden.


Zu der Ergänzung meinerseits zu Punkt 4, möchte ausdrücklich sagen
was vielleicht damit zusammenhängt!
Meine Ergänzung beziehe ich aus keinerlei Rechtskenntnis!


Vielleicht kann ja jemand meine Aussage ergänzen oder korrigieren!
(Ich bin kein Jurist)

Die o.a. Punkte 1-6 beziehen sich aus rechtskräftigen Fachaussagen!
Habe als Lehrgeld ungefähr 8 € bezahlt für die offizielle Rechtsberatung
in meinem Bundesland, möchte damit aber gerne jedem weiterhelfen im guten
Sinne, bezüglich diesem "Nepper&Schlepper" nicht auf den Leim zu gehen!

Insofern habe ich mein Lehrgeld bezahlt und wünsche auch jedem in diesem
Falle alles gute und einfach nur einen kühlen Kopf!

Somit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

M.K.
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Alt 08.12.2007, 09:49   # 45
Proprinc
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Zitat:
Zitat von Fruitloops Beitrag anzeigen
Auch ich habe Vorgestern dieses Schreiben des "angeblichen RA M.W." erhalten. Ein befreundeter Anwalt empfahl mir, gar nicht auf dieses Schreiben zu reagieren und erst im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens aktiv zu werden. Allerdings ist das eher unwahrscheinlich das es überhaupt soweit kommt.
Allerdings hätte ich gute Lust den Spieß umzudrehen und den Betreibern von
"wie-schlau-bist-du" meine Zeit und Aufwändungen in Rechnung zu stellen.
Hat eigentlich schon irgendwer gegen diese Ab*o**er geklagt?

* aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten
Habe diese Woche ebenfalls ein Schreiben des RA M.W. bekommen.
Finde den Gedanken einfach nicht zu reagieren sehr reizvoll, würde allerdings ein gutes Musterschreiben befürworten zur Vorbeugung.
Ein gerichtliches Mahnverfahren kann sehr ermüdent werden.
Hat eingentlich schon mal jemand von einem gerichtlichen Mahnverfahren diese RA M.W. gehört?
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Alt 08.12.2007, 10:02   # 46
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Zitat:
Zitat von Proprinc Beitrag anzeigen
Ein gerichtliches Mahnverfahren kann sehr ermüdent werden.
Da gebe ich dir Recht, aber die Abofallensteller wollen ja genau diese Verfahren vermeiden. Sonst würde nämlich ihre schöne Einnahmequelle auf einen Schlag versiegen.

Zitat:
Zitat von Proprinc Beitrag anzeigen
Hat eingentlich schon mal jemand von einem gerichtlichen Mahnverfahren diese RA M.W. gehört?
Bei uns hat noch niemand diesbezüglich vorgesprochen.
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Alt 08.12.2007, 10:35   # 47
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@Mikey79

Du hast im Grossen un Ganzen recht.

Nur solltest Du nicht Widersprechen, sondern Anfechten wegen Irrtum und Täuschung. Ansonsten sagt die VZ RLP auch nichts anderes als hier im Forum immer wieder den Geschädigten empfohlen wird.

Ruhe bewahren!!

Wenn Briefpost kommt eines unserer Musterbriefe wegen Anfechtung per Einschreiben mit Rückschein zurückschicken und alles weitere Ignorieren.

Sollte ein gerichtlicher Antrag auf Mahnbescheid kommen, was eher unwahrscheinlich ist, voll Inhaltlich widersprechen und zurück ans Gericht schicken. Das dürfte es gewesen sein.

Grüsse

Klaus
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Alt 10.12.2007, 00:07   # 48
Leider_Abgezockt
Gastposter
 
Hallo liebe Leute,

habe auf die erste Mahnung per E-mail mit einer rückwirkenden Kündigung geantwortet. Daraufhin schrieben sie mir zurück, dass nach Zahlung der 144€ eine Kündigung möglich ist.

Dann hab ich erstmal nichtsmehr gemacht.

Habe dann auch letzte Woche den Brief des Anwalts bekommen. Was mir aufgefallen ist, dass das Anschreiben mit "Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr" sehr unpersönlich wirkt und auch die Unterschrift weder lesbar (es könnte alles heißen außer We*er) und dass es nicht handschriftlich ist, sondern wie eine Kopie aussieht. Würde das nicht bedeuten, dass der Brief rechtlich unbedeutend ist?
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Alt 10.12.2007, 00:12   # 49
hungriger-wolf
Rückkehrer
 
Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Zitat:
Zitat von Leider_Abgezockt Beitrag anzeigen
Würde das nicht bedeuten, dass der Brief rechtlich unbedeutend ist?
Diese Frage solltest du besser ausgebildeten Juristen stellen. Unbedeutend ist eigentlich nichts, was sie machen - aber wenn du dich mal durch das Thema hier liest, wirst du sehr schnell erkennen, wo der Hase läuft. Es wird allgemein vermutet, dass es sich um eine gefakte Adresse handelt.
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Alt 10.12.2007, 15:11   # 50
katur
 
Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 2
Es wird allgemein vermutet, dass es sich um eine gefakte Adresse handelt.[/QUOTE]

Soll ich an diese RA Adresse einen Widerspruch schicken, wie von der Verbraucherzentrale empfohlen wurde? Kann überhaupt ein Postfach Einschreiben mit Rückschein empfangen?
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Alt 10.12.2007, 22:16   # 51
Snizzle
Gastposter
 
Ein kleiner Tipp an alle, die auf diese Seite reingefallen sind:
Besorgt euch das ct'-Magazin, Ausgabe 20, Jahr 2007.
Da sind ziemlich viele hilfreiche Tipps, Vorgehensweisen und Musterschreiben drin.

Ich denke die beiden interessantesten Punkte sind,

1. das Amtsgericht München hat in einem Präzedenzfall den Betroffenen von der Zahlungspflicht entbunden, weil auf der Seite des Vertragsabschlusses nicht eindeutig sichtbar war, dass ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.
Auf wie-schlau-bist-du muss man runterscrollen um Informationen über den Vertrag zu erhalten. Dies verstößt gegen die Rechtssprechung des Amtsgerichts und somit wurde kein rechtsgültiger Vertrag geschlossen.

2. Paragraph 119 BGB "Irrtumsparagraph"
Wenn man ohne es zu wissen einen Vertrag abgeschlossen hat, gilt dieser Paragraph. Er berücksichtigt nicht das Argument der Gegenseite "Guck genauer hin, was du machst!" Somit hat man ein Anfechtungsrecht, muss allerdings damit rechnen, einen Schadensersatz bezahlen zu müssen, der weit unter dem Vertragswert liegt.

Dies soll keine Anleitung sein, um die Betreiber von den Seiten zu prellen! Das alles basiert auf den Faktor "Irrtum"! Und alles was ich hier geschrieben habe, beziehe ich ausschließlich aus der ct'.
Ich denke aber nicht, dass einer von euch üble Machenschaften vorhat, sondern ihr alle wirklich in die Falle gelaufen seid.
Holt euch diese ct', wenn ihr Probleme mit diesem "Anwalt" habt. Die Leute von ct' wissen wovon sie reden.
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Alt 10.12.2007, 23:39   # 52
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Snizzle
1. das Amtsgericht München hat in einem Präzedenzfallden Betroffenen von der Zahlungspflicht entbunden,........
Es mag zwar so im C't-Magazin stehen,aber es ist kein Präzedenzfall.
1.) Handelte es sich um ein ein Urteil das auf eine Seite bezogen ist.(Fallurteil)
2.)es ging nur um "einen Kunden",
3.)Gibt es in Deutschland keinen Präzedenzfall, man spricht von Grundsatzentscheidungen..
Als Grundsatzentscheidung werden Urteile und Beschlüsse oberer oder oberster Gerichte bezeichnet, die Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals klären.
Ein Amtsgericht ist dies sicher nicht.
Zitat:
Zitat von Snizzle
Die Leute von ct' wissen wovon sie reden.
Was aber nicht sagen will,das es so ist.
Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe.
Es heisst in dem Urteil:
>>Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.<<
Also muss es nicht unbedingt auf andere Seiten auch zutreffen.
Ausserdem haben die "Unteren Gerichte" die Angewohnheit das jeder Richter anders entscheiden kann.
Zitat:
Zitat von Snizzle
Holt euch diese ct', wenn ihr Probleme mit diesem "Anwalt" habt.
Warum?
C'T kann man auch im TiVi guggen,und hier >> Aktuelle Sendungen auf WDR und HR3 sind schon einige Beiträge gesammelt.

M.f.G.
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Alt 11.12.2007, 17:02   # 53
JohannesGut
 
Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 18
Hi,

ich habe mich auch bei wie-schlau-bist du angemeldet. Nun erhielt ich jeden Tag eine e-mail von ihnen, für jeden Tag eine neue Frage. Die ich aber gleich gelöscht habe.
Nach ein paarMonaten erhilet ich eine e-mail von ihnen, in der sie mir schreiben, ich sollte doch den Mitgleidsbeitrag von xxx,xx € zahlen. Dazu hatten Sie mir eine Kontonummer und eine Bankleintzahl angegeben.

Ich antwortete daruaf, dass ich auf ihrer Startseite nichts finden kontne, dass ich zahlen solll. Darauf hatte ich einige Tage später wieder ein e-mail in meinem Postfach, die ich aber erst eine woche nach ankommen lesen konnte, da ich berufstätig bin und nicht so oft online sein kann. In dieser e-mail wurde ich ncoh einmal verwqahrnt das Geld zu zahlen, sonst würden sie ein Inkasobüro einschalten.
Ich schrieb wieder zurück, dass ich hiermit meine Mitgliederschaft kündigen will. Und das Geld überweisen werde.

Die sie mir mit erhalt des Geldes auch zustimmten.
Nun, nachdem ich das Geld überwiesen hatte und ihnen eine e-mail geschreiben hatte, das das gel spätestesn am Dienstag auf ihrem konto sei, schrieben sie mir, dass sie die mail an ihr inkassobüro weitergeleitet hätten ich mir aber keine sorgen machen soltle und alle andern e-mails als ungültig zu halten habe (Zitat von Ihnen:"... es kann sein dass sich die überweisung und das inkassobüroeinschalten überschneiten werden,... alle e-mails, die sie jetzt dann ncoh bekommen können sie gestandslos in den papierkorb werfen...) [oder so ähnlich^^] , da das geld bei ihnen angekommen war.

Ich bekam seit dort auch keine weitern e-mails von ihnen, auch keine e-mails mit einer neuen Frage. Aber heute letze Woche Freitag, bekam ich einen Brief vom Anwalt des Inkassobüros, dass ich noch nicht gezahlt hatte. Leider hat mein Vater den Brief geöffnet und mcih zur Rede gestellt. In diesem schreiben, wollte der Anwalt die summe, die ich schon überwiesen hatte und noch weitere Gebühren.

Meinem Vater zeigte ich dann auch den Kontoauszug von ihnen wo der gewünschte Betrag auf das Konto überwisen wurde.

Nun habe ich eine Frage dazu:
Da ich das Geld überwisen habe und ich in einer e-mail gesagt bekommen habe dass ich alles weitere nicht beachten muss, muss ich doch den Anwalt nicht bezahlen. Oder irre ich mich da? Und bekomme ich das Geld auch wieder auf mein Konto zurücküberwiesen?
Wie soll ich weiter vorgehen? Kann mir jemadn helfen?
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Alt 11.12.2007, 18:19   # 54
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
@ JohannesGut
Nun habe ich eine Frage dazu:
Da ich das Geld überwisen habe und ich in einer e-mail gesagt bekommen habe dass ich alles weitere nicht beachten muss, muss ich doch den Anwalt nicht bezahlen. Oder irre ich mich da? Und bekomme ich das Geld auch wieder auf mein Konto zurücküberwiesen?
Wie soll ich weiter vorgehen? Kann mir jemadn helfen?
So ganz richtig verstehe ich deine Frage nicht.
1) Du hast bezalt und den Kontoauszug davon. Die E-mail mit der Mitteilung würde ich ausdrucken damit die nicht verloren geht.

Den Anwalt würde ich mitteilen, dass ich das Geld ja übwerwiesen habe .
Das die Firma mir daraufhin mitteilte, dass ich alles Weitere nicht beachten muss.
Damit ist die Angelegenheit von der Firma, als beendet bestätigt worden.

Ich würde nicht zahlen.

Was meinst du denn damit ?
Zitat:
Und bekomme ich das Geld auch wieder auf mein Konto zurücküberwiesen?

Wie alt bist du denn ? Ich frage nur, weil dein Vater den Brief geöffnet hat.
Bist du noch Minderjährig !!!!????
Dann hast du keinen Vertrag.
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Alt 11.12.2007, 22:06   # 55
darkangel925
 
Registriert seit: 04.12.2007
Beiträge: 9
Also in meinem Fall, habe ich jetzt den Musterbrief von Sat1 umgeändert und werde ihn morgen sofort wegschicken.
Ich hoffe das erledigt sich dann langsam endlich mal - Die Polizei hat auch zu mir gesagt, lieber einen Anfechtungsbrief schicken, wie überhaupt nichts dagegen tun.

Und allen anderen wünsche ich auch - wie mir - viel Geduld mit diesen netten Menschlein...

Liebe Grüße

Sabrina
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Alt 11.12.2007, 22:25   # 56
JohannesGut
 
Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 18
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
...
Wie alt bist du denn ? Ich frage nur, weil dein Vater den Brief geöffnet hat.
...
ich bin voll geschäftsfähig und war es zu dem zeitpunkt der anmeldugn auch schon...mein vater dachte erst es ist an ihn...deshalb hat er ihn geöffnet,

zu den Fragen:
anwalt zahlen, das hat sich ja geklärt, danke dfür und zur anderen frage, mit dem überweisendem geld, da woltle ich wissen ob ich diesen betag wieder zurücküberwiesen bekommenkann oder ob das geld weg ist...

aber das hat mir schon serh geholfen, danke schnippewippe
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Alt 12.12.2007, 00:09   # 57
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@JohannesGut

Da hast Du im Endeffekt Geld bezahlt, was Du nie hättest bezahlen brauchen.

Ist eben LEHRGELD.

Ich würde alle Belege, und sofern noch greifbar, alle mails ausdrucken und gut aufheben.

Ausserdem würde ich, rein vorsorglich, einen Brief wegen Anfechtung gemäss § 119, 123 und 142 BGB loslassen, per Einschreiben mit Rückschein, falls die noch irgendwelche Forderungen stellen sollten.

nach § 124 BGB beträgt die Anfechtungsfrist ein Jahr, nachdem man den Grund der Anfechtung erkannt hat.

Das Geld wirst Du trotzdem nicht zurückbekommen. Da sind die Zockies knallhart, was die haben haben die. Eben Lehrgeld bezahlt.

Hoffe, dass Du Dich nie wieder auf irgendwelche "Kostenlose Angebote" einlässt, siehe unten.

Grüsse

Klaus
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Alt 12.12.2007, 19:29   # 58
Squimp
 
Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 2
Servus...!
Auch ich habe diesen tollen Brief von diesem mysteriösen RA Weber bekommen...
Was ich lustig finde, dass diese Kontonummer die bei mir angegeben wurde überhaupt nicht existiert....
Ich denke, ich werde morgen erstma diesen Musterbrief von Sat1 losschicken...
Nur an welche Adresse? Die vom Anwalt oder die die von Cube Media in Kiel???
Bitte um Antwort

Lg Squimp
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Alt 13.12.2007, 16:20   # 59
renton
 
Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von Squimp Beitrag anzeigen
Ich denke, ich werde morgen erstma diesen Musterbrief von Sat1 losschicken...
Nur an welche Adresse? Die vom Anwalt oder die die von Cube Media in Kiel???
Bitte um Antwort

Lg Squimp
Da der RA schreibt, er würde von Cube Media beauftragt worden sein, schickst Du ihm also auch Deine Anfechtung.
Das Kuriose an der Sache ist nur, dass gar keine Vollmacht (und die muss handschriftlich unterschrieben sein) von Cube Media dem Schreiben beiliegt, dass der RA mit der Wahrnehmung der Rechte beauftragt wurde.
Ein weiteres Indiz dafür, dass es sich hier um wirklich sehr nette Menschen handelt...
Gruß,
renton
  Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 19:25   # 60
JohannesGut
 
Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 18
Zitat:
Zitat von krennz Beitrag anzeigen
...

Hoffe, dass Du Dich nie wieder auf irgendwelche "Kostenlose Angebote" einlässt, ...

Grüsse

Klaus

Das war das erste und letzte mal, dass ich sowas gemacht habe. In Zukunft lesse ich mir alle genau durch oder klicke erst gar nciht darauf.

Mal schauen, wie sich das entwickelt.

mfg JohannesGut
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Antwort


Alt 12.02.2012, 07:12 # --
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