| | # 46 | |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Da gebe ich dir Recht, aber die Abofallensteller wollen ja genau diese Verfahren vermeiden. Sonst würde nämlich ihre schöne Einnahmequelle auf einen Schlag versiegen. Zitat:
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| | # 47 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| @Mikey79 Du hast im Grossen un Ganzen recht. Nur solltest Du nicht Widersprechen, sondern Anfechten wegen Irrtum und Täuschung. Ansonsten sagt die VZ RLP auch nichts anderes als hier im Forum immer wieder den Geschädigten empfohlen wird. Ruhe bewahren!! Wenn Briefpost kommt eines unserer Musterbriefe wegen Anfechtung per Einschreiben mit Rückschein zurückschicken und alles weitere Ignorieren. Sollte ein gerichtlicher Antrag auf Mahnbescheid kommen, was eher unwahrscheinlich ist, voll Inhaltlich widersprechen und zurück ans Gericht schicken. Das dürfte es gewesen sein. Grüsse Klaus |
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| | # 48 |
| Gastposter | Hallo liebe Leute, habe auf die erste Mahnung per E-mail mit einer rückwirkenden Kündigung geantwortet. Daraufhin schrieben sie mir zurück, dass nach Zahlung der 144 eine Kündigung möglich ist. Dann hab ich erstmal nichtsmehr gemacht. Habe dann auch letzte Woche den Brief des Anwalts bekommen. Was mir aufgefallen ist, dass das Anschreiben mit "Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr" sehr unpersönlich wirkt und auch die Unterschrift weder lesbar (es könnte alles heißen außer We*er) und dass es nicht handschriftlich ist, sondern wie eine Kopie aussieht. Würde das nicht bedeuten, dass der Brief rechtlich unbedeutend ist? |
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| | # 49 | |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Zitat:
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| | # 50 |
| Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 2
| Es wird allgemein vermutet, dass es sich um eine gefakte Adresse handelt.[/QUOTE] Soll ich an diese RA Adresse einen Widerspruch schicken, wie von der Verbraucherzentrale empfohlen wurde? Kann überhaupt ein Postfach Einschreiben mit Rückschein empfangen? |
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| | # 51 |
| Gastposter | Ein kleiner Tipp an alle, die auf diese Seite reingefallen sind: Besorgt euch das ct'-Magazin, Ausgabe 20, Jahr 2007. Da sind ziemlich viele hilfreiche Tipps, Vorgehensweisen und Musterschreiben drin. Ich denke die beiden interessantesten Punkte sind, 1. das Amtsgericht München hat in einem Präzedenzfall den Betroffenen von der Zahlungspflicht entbunden, weil auf der Seite des Vertragsabschlusses nicht eindeutig sichtbar war, dass ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde. Auf wie-schlau-bist-du muss man runterscrollen um Informationen über den Vertrag zu erhalten. Dies verstößt gegen die Rechtssprechung des Amtsgerichts und somit wurde kein rechtsgültiger Vertrag geschlossen. 2. Paragraph 119 BGB "Irrtumsparagraph" Wenn man ohne es zu wissen einen Vertrag abgeschlossen hat, gilt dieser Paragraph. Er berücksichtigt nicht das Argument der Gegenseite "Guck genauer hin, was du machst!" Somit hat man ein Anfechtungsrecht, muss allerdings damit rechnen, einen Schadensersatz bezahlen zu müssen, der weit unter dem Vertragswert liegt. Dies soll keine Anleitung sein, um die Betreiber von den Seiten zu prellen! Das alles basiert auf den Faktor "Irrtum"! Und alles was ich hier geschrieben habe, beziehe ich ausschließlich aus der ct'. Ich denke aber nicht, dass einer von euch üble Machenschaften vorhat, sondern ihr alle wirklich in die Falle gelaufen seid. Holt euch diese ct', wenn ihr Probleme mit diesem "Anwalt" habt. Die Leute von ct' wissen wovon sie reden. |
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| | # 52 | |||
| Gastposter | Zitat:
1.) Handelte es sich um ein ein Urteil das auf eine Seite bezogen ist.(Fallurteil) 2.)es ging nur um "einen Kunden", 3.)Gibt es in Deutschland keinen Präzedenzfall, man spricht von Grundsatzentscheidungen.. Als Grundsatzentscheidung werden Urteile und Beschlüsse oberer oder oberster Gerichte bezeichnet, die Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals klären. Ein Amtsgericht ist dies sicher nicht. Zitat:
![]() Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Es heisst in dem Urteil: >>Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.<< Also muss es nicht unbedingt auf andere Seiten auch zutreffen. Ausserdem haben die "Unteren Gerichte" die Angewohnheit das jeder Richter anders entscheiden kann. Zitat:
C'T kann man auch im TiVi guggen,und hier >> Aktuelle Sendungen auf WDR und HR3 sind schon einige Beiträge gesammelt. M.f.G. | |||
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| | # 53 |
| Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 18
| Hi, ich habe mich auch bei wie-schlau-bist du angemeldet. Nun erhielt ich jeden Tag eine e-mail von ihnen, für jeden Tag eine neue Frage. Die ich aber gleich gelöscht habe. Nach ein paarMonaten erhilet ich eine e-mail von ihnen, in der sie mir schreiben, ich sollte doch den Mitgleidsbeitrag von xxx,xx zahlen. Dazu hatten Sie mir eine Kontonummer und eine Bankleintzahl angegeben. Ich antwortete daruaf, dass ich auf ihrer Startseite nichts finden kontne, dass ich zahlen solll. Darauf hatte ich einige Tage später wieder ein e-mail in meinem Postfach, die ich aber erst eine woche nach ankommen lesen konnte, da ich berufstätig bin und nicht so oft online sein kann. In dieser e-mail wurde ich ncoh einmal verwqahrnt das Geld zu zahlen, sonst würden sie ein Inkasobüro einschalten. Ich schrieb wieder zurück, dass ich hiermit meine Mitgliederschaft kündigen will. Und das Geld überweisen werde. Die sie mir mit erhalt des Geldes auch zustimmten. Nun, nachdem ich das Geld überwiesen hatte und ihnen eine e-mail geschreiben hatte, das das gel spätestesn am Dienstag auf ihrem konto sei, schrieben sie mir, dass sie die mail an ihr inkassobüro weitergeleitet hätten ich mir aber keine sorgen machen soltle und alle andern e-mails als ungültig zu halten habe (Zitat von Ihnen:"... es kann sein dass sich die überweisung und das inkassobüroeinschalten überschneiten werden,... alle e-mails, die sie jetzt dann ncoh bekommen können sie gestandslos in den papierkorb werfen...) [oder so ähnlich^^] , da das geld bei ihnen angekommen war. Ich bekam seit dort auch keine weitern e-mails von ihnen, auch keine e-mails mit einer neuen Frage. Aber heute letze Woche Freitag, bekam ich einen Brief vom Anwalt des Inkassobüros, dass ich noch nicht gezahlt hatte. Leider hat mein Vater den Brief geöffnet und mcih zur Rede gestellt. In diesem schreiben, wollte der Anwalt die summe, die ich schon überwiesen hatte und noch weitere Gebühren. Meinem Vater zeigte ich dann auch den Kontoauszug von ihnen wo der gewünschte Betrag auf das Konto überwisen wurde. Nun habe ich eine Frage dazu: Da ich das Geld überwisen habe und ich in einer e-mail gesagt bekommen habe dass ich alles weitere nicht beachten muss, muss ich doch den Anwalt nicht bezahlen. Oder irre ich mich da? Und bekomme ich das Geld auch wieder auf mein Konto zurücküberwiesen? Wie soll ich weiter vorgehen? Kann mir jemadn helfen? |
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| | # 54 | ||
| Gastposter | Zitat:
1) Du hast bezalt und den Kontoauszug davon. Die E-mail mit der Mitteilung würde ich ausdrucken damit die nicht verloren geht. Den Anwalt würde ich mitteilen, dass ich das Geld ja übwerwiesen habe . Das die Firma mir daraufhin mitteilte, dass ich alles Weitere nicht beachten muss. Damit ist die Angelegenheit von der Firma, als beendet bestätigt worden. Ich würde nicht zahlen. Was meinst du denn damit ? Zitat:
Wie alt bist du denn ? Ich frage nur, weil dein Vater den Brief geöffnet hat. Bist du noch Minderjährig !!!!???? Dann hast du keinen Vertrag. | ||
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| | # 55 |
| Registriert seit: 04.12.2007
Beiträge: 9
| Also in meinem Fall, habe ich jetzt den Musterbrief von Sat1 umgeändert und werde ihn morgen sofort wegschicken. Ich hoffe das erledigt sich dann langsam endlich mal - Die Polizei hat auch zu mir gesagt, lieber einen Anfechtungsbrief schicken, wie überhaupt nichts dagegen tun. Und allen anderen wünsche ich auch - wie mir - viel Geduld mit diesen netten Menschlein... Liebe Grüße Sabrina |
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| | # 56 | |
| Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 18
| Zitat:
zu den Fragen: anwalt zahlen, das hat sich ja geklärt, danke dfür und zur anderen frage, mit dem überweisendem geld, da woltle ich wissen ob ich diesen betag wieder zurücküberwiesen bekommenkann oder ob das geld weg ist... aber das hat mir schon serh geholfen, danke schnippewippe | |
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| | # 57 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| @JohannesGut Da hast Du im Endeffekt Geld bezahlt, was Du nie hättest bezahlen brauchen. Ist eben LEHRGELD. Ich würde alle Belege, und sofern noch greifbar, alle mails ausdrucken und gut aufheben. Ausserdem würde ich, rein vorsorglich, einen Brief wegen Anfechtung gemäss § 119, 123 und 142 BGB loslassen, per Einschreiben mit Rückschein, falls die noch irgendwelche Forderungen stellen sollten. nach § 124 BGB beträgt die Anfechtungsfrist ein Jahr, nachdem man den Grund der Anfechtung erkannt hat. Das Geld wirst Du trotzdem nicht zurückbekommen. Da sind die Zockies knallhart, was die haben haben die. Eben Lehrgeld bezahlt. Hoffe, dass Du Dich nie wieder auf irgendwelche "Kostenlose Angebote" einlässt, siehe unten. Grüsse Klaus |
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| | # 58 |
| Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 2
| Servus...! Auch ich habe diesen tollen Brief von diesem mysteriösen RA Weber bekommen... Was ich lustig finde, dass diese Kontonummer die bei mir angegeben wurde überhaupt nicht existiert.... Ich denke, ich werde morgen erstma diesen Musterbrief von Sat1 losschicken... Nur an welche Adresse? Die vom Anwalt oder die die von Cube Media in Kiel??? Bitte um Antwort Lg Squimp |
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| | # 59 | |
| Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 3
| Zitat:
Das Kuriose an der Sache ist nur, dass gar keine Vollmacht (und die muss handschriftlich unterschrieben sein) von Cube Media dem Schreiben beiliegt, dass der RA mit der Wahrnehmung der Rechte beauftragt wurde. Ein weiteres Indiz dafür, dass es sich hier um wirklich sehr nette Menschen handelt... Gruß, renton | |
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| | # 60 | |
| Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 18
| Zitat:
Das war das erste und letzte mal, dass ich sowas gemacht habe. In Zukunft lesse ich mir alle genau durch oder klicke erst gar nciht darauf. Mal schauen, wie sich das entwickelt. mfg JohannesGut | |
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