ESIMSEN und Tatto-Paradies Dringen Hilfe

Alt 28.10.2007, 17:21   # 1
Buriay
 
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Hallo leute ich weiss das dieser thema schon jemand auf gemacht hat nur ich finde nicht genug informationen bzw. was ich genau denen schreiben soll weil mein fall ist irgend wie anderst ok ich erkläre es euch mal..

So mein freundin hat vor 2 monaten sich bei esimsen angemeldet weil sie dachte es sei kostenlos danach hat sie von debt und asset inkasso was sicherlich bekannt ist einen brief erhalten da steht eine forderung von cube madia gmbh und es sollte eine mahnung sein in höhe von 144 + noch die mahn gebühren gesammt summe von 198 euro und sie war geschockt naja danach kann von ingo brandt ist auch bekannt einen mahnung von gerichtlichen maßnahmen die verlangt von uns 198 und dann hat sie angst gehabt und dort angerufen und des in raten vereinbart und erste rate bezahlt nur danach hab ich gemerkt das da irgend was faul ist was bissl zuspät war und nach gegoogelt und informationen gesammelt dann hab ich euch gefunden hoffe ihr könnt mir helfen soll ich das geld wieder abbuchen und einen brief schreiben ? wie kann ich da vorgehen? Und genau wie bei tattoo paradies das kennt ihr auch aber da haben wir nix bezahlt und soll ich denen auch einen brief schreiben ? die wollen von mir 59,98 cent oder so. und welche muster briefe soll ich nehmen ? Wir kommen aus bayern !!

Ich bitte um Hilfe sie hat sehr viel angst das sie das geld zahlen muss..... Dankeschön
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Alt 28.10.2007, 19:32   # 2
krennz
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@Buriay,

aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass da das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Das heisst, hier wurden Tatsachen geschaffen, die zum zahlen verpflichten.

Wenn ich mit D&A eine Teilzahlungsvereinbarung abschliesse erkenne ich die Forderung an und komme da nicht mehr raus. Jetzt kann d&A sogar vor Gericht gehen und die Teilzahlungsvereinbarung einklagen.

Ich würde dann aber auch meine bezahlte Leistung einfordern. Sollte die nicht erbracht werden, oder werden können, könnte mir ein Sonderkündigungsrecht zustehen. Genaueres dazu kann aber nur ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale sagen.

Im zweiten Falle würde ich den Vertrag mittels der hier geposteten MUSTERSCHREIBEN (von immorb weiter oben) ich würde mir das passende raussuchen, anfechten. Per Einschreiben mit Rückschein.

Lies hier mal die anderen Threads über 123simsen, esimsen o.ä. da stehen viele Antworten auf Fragen, die du noch nicht gestellt hast.

Grüsse

Klaus
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Alt 28.10.2007, 21:06   # 3
Buriay
Threadstarter
 
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Beiträge: 2
Ohhh mannnn eyyy so ein kack naja was soll man machen soll ich lieber verbraucherzentrale anrufen oder rechtsantwalt kostet es etwas bei der verbraucherzentrale und gibts des auch in bayern ? Ich kenn mich da nicht so aus.... Aber trotzdem danke das du mir geholfen hast....


Tja da sind so viele Ich hab mir das raus gesucht: Nur ich weiss nicht ob es die richtige ist und die adresse von tattoo paradies ist irgend wo in england oder so soll ich es da hin schicken ? Hab auch andere adressen wie z.b online content ltd. oder netcontendt ltd. zur welche adresse soll ich des schicken ?


Hier ist der musterbrief: An Firma
NetContent Ltd.
**********
60599 Frankfurt (Main)

Betreff: Ihre Rechnung vom 01.10.2007 Rechnungs Nr.: RE10-124887
Rücktritt § 5e Konsumentenschutzgesetz



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich laut Ihnen am 29.08.2007 auf Ihrer Homepage unter Website angemeldet. Am 01.10.2007 erhielt ich überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das Rücktrittsrecht informierten, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf der so genannten Fernabsatzrichtlinie). Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt. Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.

Die Widerrufsfrist beginnt bei SMS-Abos frühestens mit Lieferung der ersten Warenlieferung. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von §355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.

Kann ich per Email Widerrufen dazu dies: § 126b BGB setzt wörtlich für Textform "in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise" voraus, in der "die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht" wird.

Zusammenfassend verweise ich Sie ausdrücklich auf folgendes hin:

BEWEIS:

Zeugnis 1. - (Irreführung Ihrer AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesetz (AGB - Gesetz) §§ 1 bis 30 und §§ 675a bis 676g des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)

Zeugnis 2. - Bürgerliches Gesetzbuch > Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) Titel 2 - Willenserklärung (§§ 116 - 144)

Zeugnis 3. - Für Email Korrespondenz: Signaturgesetz (SigG) §1 - §25 (Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a. M. vom 16.03.2004, Az. 4 Ga 43/04) und

Zeugnis 4. - Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Fernabsatz §312 b, §312 c, §312 d, §312 e, §312 f sowie §355, §356, §357 & §358

5. - Vollständige Preisangaben im Internet: OLG Köln Urteil vom 07.05.2004, Az.: 6 U 4/04, in: JurPC Web-Dok. 210/2004

6. - Unverlangte E-Mail-Werbung rechtswidrig: Bundesgerichtshof Karlsruhe Urteil vom 26.04.2004 Az.: 1 ZR 81/01, veröffentlicht in: JurPC Web-Dok. 176/2004
und in: NJW 2004, S. 1655 ff .

Ich trete von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück – und ich befinde mich in der Widerspruchsfrist. Ich hoffe von Ihnen nicht diese Standart Nachricht zu bekommen, dass meine Widerspruchsfrist erloschen ist! Wenn Sie lesen können, wovon ich ausgehe, und der deutschen Rechtslage mächtig sind dann werden Sie wissen, dass ich mich noch immer in der Widerrufsfrist befinde und somit im Recht bin!

Ich bitte Sie mir auch keine Ware zu zuschicken – auch nicht diese angebliche Gratis SMS. Ich betrachte es als unverlangt zugesandte Ware. Sollte es doch vorkommen, dann können Sie die Ware gern auf Ihre Kosten bei mir abholen, denn ich werde keine weiteren Kosten übernehmen. Das dies rechtens ist, müssten Sie ja eigentlich wissen, denn wenn man zur Warensendung schweigt, stellt dies keine Annahmeerklärung dar. Selbst dann nicht, wenn der Absender(in dem Fall Sie!) erklärt, er werde Schweigen als Zustimmung bewerten. Zudem ist der Empfänger nicht zur Rücksendung verpflichtet. Auch nicht, wenn ihm dies durch Rückporto nahe gelegt wird. Unverlangte Warensendungen muss der Verbraucher, anders als früher, auch nicht mehr aufbewahren.

Die Rechnung RE10-124887 wird nicht überwiesen. Sie brauchen kein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen sondern können gleich Klage einreichen.


Doch sofern Sie Klage einreichen, reiche ich über meinen Anwalt Klage gegen Sie und die Klage wird die Paragraphen wie oben (↑ siehe Beweis) beinhalten und gleichzeitig wird Strafanzeige gestellt, die hierdurch entstehenden weitere laufenden Kosten wie Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Prozesskosten tragen Sie.
Auf die damit verbundenen weiteren Kosten und Unannehmlich-
keiten weise ich Ihnen ausdrücklich hin.

Denn Ihnen ist schon bewusst, dass Sie massiv gegen die Gesetze und Gesetzeslage verstoßen haben?

Es obliegt nun in Ihrer alleinigen Macht, weitere Forderungen zu stellen, doch der Internetauftritt der Firma NETContent Ltd. (tattoo-paradies.de) ist irreführend und scheinbar liegt auch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor.

Sollten Sie dennoch der Auffassung sein, das alles gesetzesmäßig richtig gelaufen ist und Sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben und ich das Internetangebot genutzt haben soll, bitte ich Sie gegenüber mir nachzuweisen, dass ein Vertragsabschluß zwischen mir und der Firma NETContent Ltd. Stattgefunden hat und dass Sie nicht gegen das Gesetz verstoßen haben.

Ich betrachte hiermit die Angelegenheit als beendet und fordere Sie zur Unterlassung jedweder weiteren Schritte auf. Ansonsten sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten wegen Verletzung der Gesetze, Gesetzeslage und Datenschutzgesetz.


Mit freundlichen Grüßen
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Alt 28.10.2007, 21:14   # 4
krennz
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Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@buriay,

nimm lieber den, den ich hier als PDF anhänge. Den Du gewählt hast ist für Österreicher. Oder nimm den unten aus dem Link. der zweite Teil könnte passen.

Grüsse

Klaus
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Forderung-Anfechtung.pdf (60,1 KB, 4x aufgerufen)
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Alt 28.10.2007, 21:29   # 5
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Buriay
und dann hat sie angst gehabt und dort angerufen und des in raten vereinbart und erste rate bezahlt nur danach hab ich gemerkt das da irgend was faul ist
Da es sich auch hier nach meiner Meinung um eine "Willenserklärung" handelt,kann man diese auch wieder,wenn der Irrtum erkannt wurde,widerrufen.

Da ist aber Professionelle Hilfe angesagt.
Zitat:
Zitat von Buriay
soll ich lieber verbraucherzentrale anrufen oder rechtsantwalt kostet es etwas bei der verbraucherzentrale und gibts des auch in bayern ?
Die gibt es beinahe überall.
Hier>> vzbv - Die Stimme der Verbraucher findest du Infos.
auch ein Rechtsanwalt muss nicht Teuer sein,da Hilft Pappa Staat
>> Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Zitat:
Zitat von Buriay
Hier ist der musterbrief: An Firma
Einen solchen Brief würde ich nicht abschicken.
Du hast es mit "Rechtsgelehrten" zutun,und die zerpflücken den Brief.
Briefe/E-Mails an die,formlos, ohne grossartig auf Urteile oder §§ hinzuweisen.

M.f.G.
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