| | # 21 | ||
| Smiley-Poster / Informant Threadstarter Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Zitat:
wahrscheinlich nur Zeit gewonnen, das Geld zusammenzukratzen.Mit dem Eingehen auf das Angebot der ratenzahlung hast Du (auch bei andersweitigen Äußerungen Deinerseits) das Bestehen eines Vertrages mit der Firma anerkannt. :bedrueck: Jetzt haben sie ein schönes Druckmittel in der Hand - denn bei Ausbleiben der Zahlungen holen die sicheinen schönen gerichtlichen Mahnbescheid und ratz fatz gibt es hinterher ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil mehr. In diesem Sinne: Bemühe als Unternehmer einen vernünftigen Anwalt und lies zukünftig die Geschäftspost etwas besser. Nachtrag: Neben dem dienstlichen Schreiben ist der Wisch nun auch für eine von mir betreute Firma eingetroffen - natürlich nicht reagiert und keine Eintragung vornehmen lassen. (Die Damen und Herrschaften nutzen also offensichtlich die offizielle Telefonbuch-CD der Telekom - denn auch hier wurde leichte Fehler in Name und Anschrift exakt übernommen!) Werbung
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Zitat:
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| | # 23 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| @Julemuc, hier in Deutschland gibt es keine Sammelklage. Hier muss jeder seinen Rechtsstreit selber regeln. Daher ist es angebracht rechtzeitig was u unternehmen. Da hier Firmen betroffen sind gilt das HGB als Grundlage der getroffenen Vereinbarungen. Daher würde ich versuchen einen Anwalt zu bekommen, der sich mit dem HGB auskennt. Googelt mal, oder wendet Euch an die Anwaltskammer, oder die IHK, die kennen Spezialanwälte. Grüsse Klaus |
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| | # 24 |
| Registriert seit: 02.05.2008
Beiträge: 3
| Also jetzt zum Thema TM-TeleMedia Verlags GmbH Ich habe auch so ein Schreiben bekommen und es irrtümlicherweise mit dem normalen Eintrag in das normale Branschenbuch verwechselt. Nachdem ich es gemerkt habe, war es schon zu spät. Ich hatte es schon unterschrieben an die TM-TeleMedia Verlags GmbH gefaxt. Anrufe über die angegebene Telefonnummer auf der Internetseite von Branche123.de waren erfolglos, da nie einer rangeht. Ja dann geht einem langsam ein Licht auf. Ich habe einfach mal einige Leute, die auf der Internetseite von Branche123.de eingetragen sind angerufen. Restlos alle fühlten sich gelinkt und hatten teilweise schon Prozesse gegen die Firma TM-TeleMedia hinter sich, die sie auch verloren haben(der Richter meinte einfach, mal sollte doch beim Unterschreiben besser aufpassen),was dann auch sehr kostspielig wurde oder sie hatten Verfahren noch am laufen, deren Ausgang noch unbekannt war. Teilweise war es einfach erschütternd, wie sich die Betroffenen unter Tränen dazu geäußert haben, da es für Sie ein scheinbar auswegloses Ausgeliefert sein an eine mit allen Mitteln arbeitende Vereinigung bedeutet, die scheinbar unbehelligt mit ihrem System erfolgreich Geld eintreibt. Schauen wir einmal auf der Seite Adressbuchbetrug nach, da finden wir auf dem Index die Firma TM-TeleMedia Verlags GmbH mit Geschäftsführerin Frau Sassinek sowie eine Verbindung zu einem Herrn Gentian,TTT-Tele-Service Verlags + Vertriebsgesellschaft GmbH,auch im Index unter Seiten in Vorbereitung, der bevollmächtigt ist, Einschreiben für die Firma abzuholen, was schon aktenkundig bei der Post registriert ist. Ich habe darauf einen Profianwalt aufgesucht, der den Fall übernommen hat. Auf sein Eingreifen haben die Prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte von der Firma TM-TeleMedia Verlags GmbH einen Vergleich angeboten, das heißt: Bezahle die Hälfte, sonst mußt du mit gerichtlichen Schritten rechnen sowie erheblichen Mehrkosten. Dazu haben sie einige Gerichtsurteile beigelegt, die scheinbar zu ihren Gunsten ausgefallen sind. Das ganze ist jetzt 3 Monate her. Gestern kam dann der Mahnbescheid. Das heißt, jetzt wirds ernst. Als Geschäftsführerin ist jetzt Lumnie Beqiraj angegeben. Ich werde auf jeden Fall wiederrufen und einen Prozess gegen diese Leute führen, die für diese Sauerei zuständig sind. Ich hoffe, dass auch alle anderen, die in diese unangenehme Lage gekommen sind, gegen diese Art von Geschäftemacherei vorgehen, die schon mehr als skrupellos ist. Ein Warn-Beitrag im Fernsehen sowie Printmedien wäre meines Erachtens angebracht, damit nicht noch mehr Menschen auf diese, für einige sehr lukurative Masche hereinfallen. |
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| | # 25 | |
| Registriert seit: 02.05.2008
Beiträge: 3
| Zitat:
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| | # 26 | |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Zitat:
Klar gehört sowas in die Presse, und du kannst den ersten Schritt dazu selber machen: Sprich mit den Zeitungsleuten in deinem Ort darüber. Gerade lokale Zeitungen sind immer an Themen interessiert, die die Menschen in den Orten betreffen. | |
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| | # 27 | |
| Registriert seit: 02.05.2008
Beiträge: 3
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| | # 28 |
| Gastposter | Wenn ihr auch von der seite "Abo123telemedia.de" reingelegt wurdet dann schreibt eine e-mail an info [at] elanxx [dot] de Der Rechtsanwalt hat mir sehr geholfen aus dieser Angelegenheit raus zu kommen, ich würde mich auch für euch freuen wenn er euch behilflich sein kann |
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| | # 30 | |
| Smiley-Poster / Informant Threadstarter Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Zitat:
Die Mail-Addy ist schon entschärft - zur genannten Firma "Abo123telemedia.de" konnte ich auch nichts finden | |
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| | # 31 |
| Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 1
| Hallo, Ich habe das Problem mit dieser Firme TT- Telemedia. Habe Anwalt eingeschaltet aber er gibt keine hoffnung und meint ich solle es zahlen. Ich habe gestern Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg bekommen und weisse nicht was ich machen soll. Ich finde das es eine richtige abzocke ist und man kann nichts dafür machen.. Ich bitte um rat falls sich jemand gegen die Firma schon Gerichtlich vorgegangen ist. |
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| | # 32 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 1.832
| Lies mal: anzeigenfalle.de TM-TeleMedia Verlags GmbH betreibt gewerbsmäßigen Betrug besonders der letzte Satz ist seeehr interessant ....demnach sind die Verträge nach §134 BGB nichtig |
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| | # 33 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 424
| Bitte mal lesen: Mahnbescheid - Antispam Wiki Unrechtmäßige Forderungen - Antispam Wiki Ggf. Rechtsberatung einholen (Verbraucherzentrale oder Anwalt). Wenn man kein Geld für den Anwalt hat, kann man sich einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht besorgen. |
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| | # 34 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 1.832
| Noch ein "Gedichtsband" Infos zur Branchen-Service Ltd. & Co. KG / Tele Media Service Ltd. & Co. Kommanditgesellschaft |
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| | # 35 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 1.832
| Um das Ganze mal zusammenzufassen. Nach der Auffassung etlicher Gerichte betreibt die TM-Telemedia gewerbsmässigen Betrug nach § 263 StGB, sodass alle Verträge in Verbindung mit § 134 Gesetzliches Verbot und 135 BGB Gesetzliches Verfügungsverbot und § 305 e BGB überraschende Klausel (der Preis wird bewusst im Fliesstext mittels ungewöhnlicher Schreibweise versteckt) nichtig sind. Ich kann dementsprechend dem Mahnbescheid widersprechen. Sollte TM-Telemedia vor 'Gericht ziehen werde ich dem Gericht die Urteile der anderen Gerichte vorlegen. Ob TM dann noch einen Fuss auf die Erde bekommt ist m.E. sehr fraglich.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung. „Den meisten Lärm machen die Demokraten, wenn sie auf ihr Recht pochen.“Werner Mitsch |
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| | # 36 |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 424
| 305c BGB regelt die überraschende Klausel. 305e fordert dagegen die Gelegenheit für den Verbraucher, seine Eingaben bei einer elektronischen Bestellung noch einmal auf Richtigkeit zu prüfen. Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid braucht nicht begründet zu werden. Diese Arbeit sollte erst später ein Anwalt übernehmen, für den äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass jemals eine Klage vom Gericht kommt. |
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| | # 38 |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
| Leider ist das eine andere Nummer als die Abofallen. Als Gewerbetreibender sollte man sich einen mit der Materie erfahrenen Anwalt nehmen. Am besten einen aus dieser Liste. Oft wird schon nach einem Schreiben die Forderung zurückgezogen. Die Anwälte aus der Liste sind auch vor Gericht schon erfolgreich gewesen gegen solche Offertenfirmen.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) |
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| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| TTT-TSV - TM - Tele Media Databases Ltd. | Dieses Thema | Refback | 13.08.2008 12:59 | |
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