| | # 87 |
| Registriert seit: 07.12.2007
Beiträge: 14
| Hab dies hier per Mail und per Einschreiben mit Rückschein geschickt (Rückschein noch nich zurück bekommen) nach den 14 Tagen widerrufsrecht -------------- Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist. Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach § 305c BGB als überraschend zu bewerten. Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags. Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§312b, 312d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen. Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch meinen Rechtsanwalt einzuschalten. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich. Ihre Webseiten wurden gespeichert und können gegen Sie verwendet werden. Mit freundlichen Grüßen ------------- Soll ich jetzt noch was machen oder abwarten? weil du jetzt meintest ich soll noch nen brief schicken |
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| | # 88 |
| Gastposter | @Sarah99 In den Brief von dir ist ja die Anfechtung mit angegeben. Warte einfach ab was noch kommt. Da sie wissen, dass du nicht zahlst, wird auch kaum ein Mahnbescheid kommen.Die Kosten müssten sie dafür nämlich im vorraus bezahlen. Wenn dann Widerspruch eingelegt wird ,ist das Geld erstmal weg. Das könnten sie nur dann wieder bekommen ,wenn sie klagen. Das werden sie kaum machen. Wissen ja was sie treiben. |
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| | # 89 |
| Registriert seit: 03.01.2008
Beiträge: 7
| Hallo alle zusammen, bin neu hier. Ich habe mich am 8.12.07 auch bei den tattoo-vorlagen angemeldet. Ich hab mir nix dabei gedacht denn heut zutage muss man sich doch auf jeder zweiten Seite anmelden, die AGB`s hab ich, wie wohl auch viele andere, nicht gelesen (steht ja sowieso immer das gleiche drin, hab ich gedacht). Lange Rede kurzer Sinn, die Seite war dann sowieso nichts für mich (hab ich nach ca 5 Minuten gemerkt) und hab sie verlassen. Am 23.12.07 (richtig, am 1. Tag nach Ablauf der Widerrufsfrist) kam dann per E-Mail die Rechnung. Ich bin aus allen Wolken gefallen, 96 wollen die haben. Hab dann gleich geantwortet und auch gesagt das ich mit niemandem einen Vertrag geschlossen habe und auch keine Leistungen bezogen habe. Darauf kam nur die Mail das mein Kundenkonto zum 8.12.09 gekündigt wird. Am 30.12 kam dann die Mahnung per Mail (jetzt schon 96 + 14 Mahngebühr) und der Hinweis das bei nichtbezahlung eine Inkassofirma eingeschaltet wird und der Hinweis des Strafverfahrens wegen eines Eingehungsbetruges. Ich dann nochmals per Mail wiedersprochen, worauf heute am 3.1.08 eine Antwort von zully kam in der darauf verwiesen wird das nirgends auf der seite etwas von gratis stehe und es zu ersehen sei das das Angebot gebührenpflichtig ist. Hab mir die Seite heute noch mal angesehen und bin der Meinung das sie anderst aussieht als vor 3 Wochen. Bin jetzt am überlegen was ich weiter mache in diesem Fall, wohl erst mal warten bis ich Post im Briefkasten habe und nicht mehr auf die Mails reagieren. Grüsse Ole |
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| | # 90 |
| Registriert seit: 06.01.2008
Beiträge: 2
| Hallo ich habe da mal ne frage, während ich letztes jahr unterwegs war, hat meine lebensgefährtin diese sch... rechnung bezahlt. heute (ca. 1jahr später) bekomme ich wieder so ne mahnung mit folgendem inhalt Guten Tag Herr ..., wir fordern Sie hiermit erneut höflichst auf, den Gesamtbetrag innerhalb der nächsten 7 Tage auf folgendes Konto zu überweisen: *** Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 96,- Euro + 14 Euro Mahngebühr. **restlicher Inhalt der E-Mail gelöscht** Wird der Betrag nicht überwiesen, beauftragen wir ein Inkasso- Unternehmen diesen einzufordern. Falsche Anschriften werden anhand der gespeicherten Anmelde - IP Adresse kostenpflichtig ermittelt. (Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug) Sollten Sie den Betrag in der Zwischenzeit überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als Gegenstandslos. Herzliche Gruesse, was kann ch dagegen tun, denn ich habe keine lust wieder zu bezahlen MfG P.S Die haben noch nichtmal meinen namen richtig geschrieben |
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| | # 91 | |
| Gastposter | Zitat:
Schmidtlein GbR - Rechnungen für das zweite Jahr Musterbriefe sind unten in meiner Signatur. | |
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| | # 92 |
| Registriert seit: 28.10.2007
Beiträge: 14
| Hallo, also ich habe jetzt schon gut 5 Wochen nichts mehr gehört von zully. Meine letzte Nachricht war vom Inkassobüro: Ihre Anmeldung ist nachweislich am 02.10.2007 um 22:29:00 Uhr mit der IP ............ erfolgt und Ihre eMail-Adresse .................... wurde am 28.10.2007 um 10:09:06Uhr verifiziert. Sie habe sich mit dem zugesendeten Paßwort in den Mitgliederbereich unseres Mandanten eingeloggt. Sie haben mit der Anmeldung die allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Mandanten akzeptiert und sich dementsprechend verpflichtet, die Zahlung für 12 Monate im Voraus zu leisten. Auf die Zahlungsweise wird sogar direkt auf der Startseite selbst deutlich hingewiesen. Insofern rege ich einen zügigen Ausgleich des noch offenen Betrages an, um weitere Kosten, die im gerichtlichen Verfahren entstehen würden und wiederum zu Ihren Lasten gehen würden zu vermeiden. Gruß tommes |
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| | # 94 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| Die wissen genau, wenn die nen Mahnbescheid beantragen und bekommen nen Widerspruch, sehen die alt aus. Den Beweis zur Rechtmässigkeit ihrer Forderung kann inzwischen, wo auch der letzte Richter bescheid weiss, wohl keiner mehr erbringen. Grüsse Klaus |
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| | # 95 |
| Gastposter | Hallo zusammen. Bin ich froh, dass ich diese Seite gefunden habe und es dieses Forum gibt. Ich bin dieser Z...Gully Firma auch auf den Leim gegangen. E-Mails nicht abgerufen über Weihnachten / Neujahr, diese ominöse 14-Tage-Widerspruchsfrist natürlich abgelaufen, 24.12. (ganz toll) Rechnung, Mahnung am 31.12. und jetzt bereits eine neue E-Mail von wegen "Auf Sparabo wird bereits auf Startseite hingewiesen" als Antwort auf meinen "Musterbrief" mit Anfechtung wg. arglistiger Täuschung. So. Jetzt wär ich froh, wenn mir jemand meine Frage beantworten kann, weil hier so viel steht und ich so verwirrt und fertig bin: Muss ich jetzt auf Nachricht vom Inkassobüro warten und erst auf den gerichtlichen Mahnbescheid mit einem erneuten Widerruf reagieren? Oder lieber auf beides nochmal mit Kopie vom ersten Schreiben+Kopie Rückschein von der Post? Meine Adresse haben die ja jetzt wegen meinem Einschreiben... Fragen über Fragen. Bin völlig fertig, weil auch ich diese 110 Euro nicht habe und völlig entsetzt bin, wie gemein die Internet-Welt sein kann... |
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| | # 96 | |
| Gastposter | Zitat:
Dann würde ich mitteilen, dass ich den angeblichen Vertrag angefochten habe. Kopie des Rückscheins würde ich beilegen. Da die Sache strittig ist, darf die Inkasso nicht weiter fordern. Einen Mahnbescheid wird es wohl kaum geben. Den schickt der Betreiber doch nur dann, wenn er im Ernstfall auch bereit ist zu klagen. Was hier ja nicht der Fall sein wird. Der Betreiber muss für den Mahnbescheid bei Gericht Kosten bezahlen. Diese gehen ihm bei einen Widerspruch verloren. Er kann sie nun nur durch eine Klage zurück bekommen. Das die Betreiber aber hier Klagen , glaubt Keiner. Jedenfalls dann nicht, wenn der Kunde sich jetzt an die Rechtlichenregeln hält. | |
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| | # 98 |
| Registriert seit: 07.12.2007
Beiträge: 14
| Ich habe gestern auf t-online.de gelesen, das man gegen diese Abo's nichts machen kann im Ernstfall. Da man die AGB's ja akzeptiert hat wo drin steht, dass nach 14 Tagen ein Vertrag abgeschlossen wird... Dass das von den Betreibern schon so gemacht ist, dass der Vertrag bindend ist und juristisch nur schwer zu widerlegen ist. Was sagt ihr dazu? |
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| | # 99 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| @sarah99 und wenn da gestanden hätte, das der Weihnachtsmann lebt hättest Du das auch geglaubt? Solange die Sites so gestaltet sind, dass der Preis und das Abo nur unter grossem Aufwand zu finden sind, oder so versteckt sind, dass man sie glatt überlesen kann, solange sind diese Sites angreifbar, und wie schon Immorb gepostet hat durch die EU-Richtlinie gegen Abofallen und unlauteren Wettbewerb als illegal zu betrachten. Ich habe gerade ca 10 Sites angesteuert. Siehe meinen neuen Thread "Grassiert bei den Zockies die Angst?" Grüsse Klaus |
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| | # 100 | |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Zitat:
Kannst du mal einen Link zu dem Bericht bei t-online setzen? Es wäre interessant, ihn mal ganz zu lesen. | |
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