tattoo-vorlage.com / zully media

Alt 28.12.2007, 18:22   # 81
Cibra
 
Registriert seit: 28.12.2007
Beiträge: 4
schau dir mal bitte die internet seite an :

tattoo-motive2008.de

das steht relativ groß auf der rechten seite, kA warum ich das nicht gesehen habe.

geht das dann trotzdem oder ist das zu deutlich so das ich es zahlen sollte!
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Alt 29.12.2007, 10:11   # 82
krennz
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Beiträge: 739
@Cibra,

bist Du Dir sicher, dass das die Seite ist, auf der Du Dich damals eingeloggt hast?

Die ändern die Seiten manchmal schneller als du gucken kannst. Zumal die einen Unterlassungsprozess verloren haben.

Also keine Panik. Erst mal abwarten ob ne Briefpost kommt und alle Mails in den Spamverhinderer.

Grüsse

Klaus
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Alt 31.12.2007, 11:44   # 83
Sarah99
 
Registriert seit: 07.12.2007
Beiträge: 14
Also ich hatte ja den Widerruf usw. an die geschickt. Nun habe ich Post von denen bekommen! Nicht vom Inkassobüro. Dort steht drin, ich soll binnen 7 Tagen bezahlen ansonsten bekomme ich einen Mahnbescheid. Von Inkassobüro ist gar nich mehr die Rede!

Wie kommt das denn jetzt? Ich hoffe die werden nich wirklich gleich einen Mahnbescheid losschicken.

Und meinen Rückschein habe ich auch nie bekommen, sch*** Post das is jetzt 3 Wochen her glaub ich.

Was soll ich denn jetzt machen, ich soll EUR 110,00 bezahlen, die hab ich aber nich.
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Alt 01.01.2008, 10:53   # 84
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@ sarah,

lass Dich nicht einschüchtern.

Die Post hat z.Zt. sehr viel zu tun, da ist es ohne weiteres möglich, dass der Rückschein etwas später kommt.

Ich würde mich ganz gelassen zurücklehnen und auf den Mahnbescheid warten. DAnn würde ich dem vollinhaltlich widersprechen und ihn zurück an das Amtsgericht schicken, oder bei meinem örtlich zuständigen Gericht beim Rechtspfleger abgeben. Der stellt evtl. ein paar Fragen und könnte einen kleinen Kommentar mitschicken.

Ich glaube nicht, das dann noch was ernstliches kommt.

Grüsse

Klaus
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Alt 01.01.2008, 18:03   # 85
Sarah99
 
Registriert seit: 07.12.2007
Beiträge: 14
hm, also wenn ich widerspruch einlege gehts automatisch ins gerichtliche klageverfahren und ich bekomme einen klagantrag. naja ich will hoffen, dass die nicht so weit gehen werden. ich bin mir nämlich nich sicher, ob ich ne chance hätte, hab ja nich in den 14 tagen gekündigt, von daher bin ich so verunsichert.

naja, dann werd ich mal abwarten.
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Alt 01.01.2008, 18:45   # 86
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Sarah99 Beitrag anzeigen
hm, also wenn ich widerspruch einlege gehts automatisch ins gerichtliche klageverfahren und ich bekomme einen klagantrag. naja ich will hoffen, dass die nicht so weit gehen werden. ich bin mir nämlich nich sicher, ob ich ne chance hätte, hab ja nich in den 14 tagen gekündigt, von daher bin ich so verunsichert.

naja, dann werd ich mal abwarten.
Also ich an deiner Stelle ,würde den Vertrag noch einmal per Einschreiben mit Rückantwort anfechten.
Solltest du aber den Brief von Sat 1 geschickt haben, dann brauchst du es nicht mehr machen.
Zitat:
Also ich hatte ja den Widerruf usw.
Du hast doch kein Widerrufsrecht mehr gehabt!
Wenn man sich richtig wehrt, wird auch kein Mahnbescheid kommen. Dann wissen sie ja, dass man Widerspruch einlegt. Dann könnten sie nur noch klagen.
Was meinst du, wieso es noch nie dazu gekommen ist
Jede andere Firma, wo es auf den Seiten ok. ist, hätte schon längst ,alle Kunden verklagt.
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Alt 01.01.2008, 23:57   # 87
Sarah99
 
Registriert seit: 07.12.2007
Beiträge: 14
Hab dies hier per Mail und per Einschreiben mit Rückschein geschickt (Rückschein noch nich zurück bekommen) nach den 14 Tagen widerrufsrecht

--------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag
mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht
zustande gekommen ist.

Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder
versteckt auf der Internetseite, wonach die
Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach § 305c
BGB als überraschend zu bewerten. Eine solche
Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht
Bestandteil des Vertrags. Hilfsweise fechte ich
sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen
Erklärung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung
nach §§312b, 312d, 355 BGB. Da ich nicht über mein
Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein
Fristablauf nicht beginnen.

Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch
meinen Rechtsanwalt einzuschalten. Der Weitergabe und
Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche
ich ausdrücklich.
Ihre Webseiten wurden gespeichert und können gegen Sie
verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

-------------

Soll ich jetzt noch was machen oder abwarten? weil du jetzt meintest ich soll noch nen brief schicken
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Alt 02.01.2008, 00:16   # 88
schnippewippe
Gastposter
 
@Sarah99
In den Brief von dir ist ja die Anfechtung mit angegeben.
Warte einfach ab was noch kommt.
Da sie wissen, dass du nicht zahlst, wird auch kaum ein Mahnbescheid kommen.Die Kosten müssten sie dafür nämlich im vorraus bezahlen. Wenn dann Widerspruch eingelegt wird ,ist das Geld erstmal weg. Das könnten sie nur dann wieder bekommen ,wenn sie klagen. Das werden sie kaum machen. Wissen ja was sie treiben.
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Alt 03.01.2008, 19:06   # 89
ole11880
 
Benutzerbild von ole11880
 
Registriert seit: 03.01.2008
Beiträge: 7
Hallo alle zusammen, bin neu hier.
Ich habe mich am 8.12.07 auch bei den tattoo-vorlagen angemeldet. Ich hab mir nix dabei gedacht denn heut zutage muss man sich doch auf jeder zweiten Seite anmelden, die AGB`s hab ich, wie wohl auch viele andere, nicht gelesen (steht ja sowieso immer das gleiche drin, hab ich gedacht).
Lange Rede kurzer Sinn, die Seite war dann sowieso nichts für mich (hab ich nach ca 5 Minuten gemerkt) und hab sie verlassen. Am 23.12.07 (richtig, am 1. Tag nach Ablauf der Widerrufsfrist) kam dann per E-Mail die Rechnung. Ich bin aus allen Wolken gefallen, 96€ wollen die haben. Hab dann gleich geantwortet und auch gesagt das ich mit niemandem einen Vertrag geschlossen habe und auch keine Leistungen bezogen habe. Darauf kam nur die Mail das mein Kundenkonto zum 8.12.09 gekündigt wird. Am 30.12 kam dann die Mahnung per Mail (jetzt schon 96€ + 14€ Mahngebühr) und der Hinweis das bei nichtbezahlung eine Inkassofirma eingeschaltet wird und der Hinweis des Strafverfahrens wegen eines Eingehungsbetruges. Ich dann nochmals per Mail wiedersprochen, worauf heute am 3.1.08 eine Antwort von zully kam in der darauf verwiesen wird das nirgends auf der seite etwas von gratis stehe und es zu ersehen sei das das Angebot gebührenpflichtig ist. Hab mir die Seite heute noch mal angesehen und bin der Meinung das sie anderst aussieht als vor 3 Wochen. Bin jetzt am überlegen was ich weiter mache in diesem Fall, wohl erst mal warten bis ich Post im Briefkasten habe und nicht mehr auf die Mails reagieren.

Grüsse Ole
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Alt 06.01.2008, 08:30   # 90
Superduke
 
Registriert seit: 06.01.2008
Beiträge: 2
Hallo
ich habe da mal ne frage, während ich letztes jahr unterwegs war, hat meine lebensgefährtin diese sch... rechnung bezahlt. heute (ca. 1jahr später) bekomme ich wieder so ne mahnung mit folgendem inhalt



Guten Tag Herr ...,

wir fordern Sie hiermit erneut höflichst auf, den Gesamtbetrag innerhalb der nächsten 7 Tage auf folgendes Konto zu überweisen:
***
Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 96,- Euro + 14 Euro Mahngebühr.

**restlicher Inhalt der E-Mail gelöscht**

Wird der Betrag nicht überwiesen, beauftragen wir ein Inkasso- Unternehmen diesen einzufordern.

Falsche Anschriften werden anhand der gespeicherten Anmelde - IP Adresse kostenpflichtig ermittelt. (Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug)

Sollten Sie den Betrag in der Zwischenzeit überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als Gegenstandslos.


Herzliche Gruesse,


was kann ch dagegen tun, denn ich habe keine lust wieder zu bezahlen

MfG
P.S
Die haben noch nichtmal meinen namen richtig geschrieben
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Alt 06.01.2008, 08:47   # 91
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Superduke Beitrag anzeigen
Hallo
ich habe da mal ne frage, während ich letztes jahr unterwegs war, hat meine lebensgefährtin diese sch... rechnung bezahlt. heute (ca. 1jahr später) bekomme ich wieder so ne mahnung
Vielleicht findest du hier die richtige Antwort auf deine Frage. Zweite Jahr bezahlen oder nicht ?
Schmidtlein GbR - Rechnungen für das zweite Jahr
Musterbriefe sind unten in meiner Signatur.
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Alt 07.01.2008, 18:53   # 92
tommes1104
 
Registriert seit: 28.10.2007
Beiträge: 14
Hallo,

also ich habe jetzt schon gut 5 Wochen nichts mehr gehört von zully.
Meine letzte Nachricht war vom Inkassobüro:

Ihre Anmeldung ist nachweislich am 02.10.2007 um 22:29:00 Uhr mit der IP ............ erfolgt und Ihre eMail-Adresse .................... wurde am 28.10.2007 um 10:09:06Uhr verifiziert. Sie habe sich mit dem zugesendeten Paßwort in den Mitgliederbereich unseres Mandanten eingeloggt.

Sie haben mit der Anmeldung die allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Mandanten akzeptiert und sich dementsprechend verpflichtet, die Zahlung für 12 Monate im Voraus zu leisten.
Auf die Zahlungsweise wird sogar direkt auf der Startseite selbst deutlich hingewiesen.

Insofern rege ich einen zügigen Ausgleich des noch offenen Betrages an, um weitere Kosten, die im gerichtlichen Verfahren entstehen würden und wiederum zu Ihren Lasten gehen würden zu vermeiden.


Gruß tommes
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Alt 07.01.2008, 20:45   # 93
Sarah99
 
Registriert seit: 07.12.2007
Beiträge: 14
5 Wochen, na mal sehen ob du's überstanden hast.

Meine Frist aus dem Brief von Zully is heut abgelaufen, sie meinten ja, sie würden dann nen Mahnbescheid beantragen. Mal sehen was passiert... ich hoffe nix^^
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Alt 07.01.2008, 21:54   # 94
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
Die wissen genau, wenn die nen Mahnbescheid beantragen und bekommen nen Widerspruch, sehen die alt aus.

Den Beweis zur Rechtmässigkeit ihrer Forderung kann inzwischen, wo auch der letzte Richter bescheid weiss, wohl keiner mehr erbringen.

Grüsse

Klaus
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Alt 08.01.2008, 21:21   # 95
voll verunsichert
Gastposter
 
Hallo zusammen.

Bin ich froh, dass ich diese Seite gefunden habe und es dieses Forum gibt.

Ich bin dieser Z...Gully Firma auch auf den Leim gegangen. E-Mails nicht abgerufen über Weihnachten / Neujahr, diese ominöse 14-Tage-Widerspruchsfrist natürlich abgelaufen, 24.12. (ganz toll) Rechnung, Mahnung am 31.12. und jetzt bereits eine neue E-Mail von wegen "Auf Sparabo wird bereits auf Startseite hingewiesen" als Antwort auf meinen "Musterbrief" mit Anfechtung wg. arglistiger Täuschung.

So. Jetzt wär ich froh, wenn mir jemand meine Frage beantworten kann, weil hier so viel steht und ich so verwirrt und fertig bin:

Muss ich jetzt auf Nachricht vom Inkassobüro warten und erst auf den gerichtlichen Mahnbescheid mit einem erneuten Widerruf reagieren? Oder lieber auf beides nochmal mit Kopie vom ersten Schreiben+Kopie Rückschein von der Post? Meine Adresse haben die ja jetzt wegen meinem Einschreiben...

Fragen über Fragen. Bin völlig fertig, weil auch ich diese 110 Euro nicht habe und völlig entsetzt bin, wie gemein die Internet-Welt sein kann...
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Alt 08.01.2008, 22:14   # 96
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von voll verunsichert Beitrag anzeigen

Muss ich jetzt auf Nachricht vom Inkassobüro warten und erst auf den gerichtlichen Mahnbescheid mit einem erneuten Widerruf reagieren? Oder lieber auf beides nochmal mit Kopie vom ersten Schreiben+Kopie Rückschein von der Post? Meine Adresse haben die ja jetzt wegen meinem Einschreiben...
Wenn ich schon ein Einschreiben mit Rückantwort geschickt habe, würde ich warten , bis Post von der Inkasso oder Anwalt kommt.
Dann würde ich mitteilen, dass ich den angeblichen Vertrag
angefochten habe. Kopie des Rückscheins würde ich beilegen. Da die Sache strittig ist, darf die Inkasso nicht weiter fordern.

Einen Mahnbescheid wird es wohl kaum geben. Den schickt der Betreiber doch nur dann, wenn er im Ernstfall auch bereit ist zu klagen. Was hier ja nicht der Fall sein wird.
Der Betreiber muss für den Mahnbescheid bei Gericht Kosten bezahlen. Diese gehen ihm bei einen Widerspruch verloren. Er kann sie nun nur durch eine Klage zurück bekommen.
Das die Betreiber aber hier Klagen , glaubt Keiner. Jedenfalls dann nicht, wenn der Kunde sich jetzt an die Rechtlichenregeln hält.
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Alt 09.01.2008, 21:26   # 97
voll verunsichert
Gastposter
 
Ein großes DANKESCHÖN an Schnippewippe!!!!
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Alt 10.01.2008, 21:21   # 98
Sarah99
 
Registriert seit: 07.12.2007
Beiträge: 14
Ich habe gestern auf t-online.de gelesen, das man gegen diese Abo's nichts machen kann im Ernstfall. Da man die AGB's ja akzeptiert hat wo drin steht, dass nach 14 Tagen ein Vertrag abgeschlossen wird... Dass das von den Betreibern schon so gemacht ist, dass der Vertrag bindend ist und juristisch nur schwer zu widerlegen ist.

Was sagt ihr dazu?
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Alt 10.01.2008, 22:06   # 99
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@sarah99

und wenn da gestanden hätte, das der Weihnachtsmann lebt hättest Du das auch geglaubt?


Solange die Sites so gestaltet sind, dass der Preis und das Abo nur unter grossem Aufwand zu finden sind, oder so versteckt sind, dass man sie glatt überlesen kann, solange sind diese Sites angreifbar, und wie schon Immorb gepostet hat durch die EU-Richtlinie gegen Abofallen und unlauteren Wettbewerb als illegal zu betrachten.

Ich habe gerade ca 10 Sites angesteuert. Siehe meinen neuen Thread "Grassiert bei den Zockies die Angst?"

Grüsse

Klaus
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Alt 10.01.2008, 22:31   # 100
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
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Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Zitat:
Zitat von Sarah99 Beitrag anzeigen
Dass das von den Betreibern schon so gemacht ist, dass der Vertrag bindend ist und juristisch nur schwer zu widerlegen ist.

Was sagt ihr dazu?
Quatsch mit Sauce. Alle diese Seiten sind nach ein und demselben Schema aufgebaut: Anlocke, die Preise gut verstecken und dann die Falle zuschnappen lassen. Nicht umsonst raten Verbraucherzentralen: Nicht zahlen! Und nicht umsonst sind Foren wie dieses gespickt mit Hilferufen von Leuten, die in diese Fallen getappt sind.
Kannst du mal einen Link zu dem Bericht bei t-online setzen? Es wäre interessant, ihn mal ganz zu lesen.
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Alt 28.05.2012, 20:17 # --
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