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| In den 1980er Jahren ärgerte er Internetnutzer, indem er als "15jährige Tanja" diese zu illegalen Tauschaktionen verleitete - um sie hinterher wegen Urheberrechtsverletzung zu verklagen. Nicht lange danach setzte er arglose Webseitenbastler unter massiven Druck, die - zumeist versehentlich - geschützte Begriffe wie "Explorer" oder "Webspace" verwandten. Als er sich mit einer nahmhaften linken Tagezeitung anlegte und ihnen ihre Domain auf unsaubere Weise streitig machen wollte, kam es zum Prozess. Nun wurde der umstrittene Internet-Abmahnanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstafe von 6 Monaten OHNE Bewährung verurteilt. "Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden", sagte die Richter des Amtsgerichts Berlin-Tempelhof/-Kreuzberg Richterin in ihrem Urteil. Weitere Anklagen gegen v. Gravenreuth sind anhängig. Siehe u.a. Bericht der "taz": 'Verurteilter Abmahnanwalt - Internetszene jubelt' taz, die tageszeitung :: Artikelseite "Handelsblatt": 'Abmahnkönig zu Haftstrafe verurteilt' Abmahnkönig zu Haftstrafe verurteilt V. Gravenreuth, der sich in der Szene einen Ruf als Personifikation des geldgierigen Abmahnanwalts innehat, kündigte an in die Berufung zu gehen. Auch wenn damit noch längst nicht der letzte Strauß ausgefochten ist: Es ist gut, dass hier die deutsche Justiz Zeichen im Sinne von Verbraucherschutz setzt! Hoffen wir, dass weitere Akteure, welche die Arglosigkeit von Internetnutzern ausnutzen, um auf dubiose Kasse zu machen (dieses Forum ist voll von entsprechenden Beschwerden!), in Zukunft ihre Richter finden werden. (Der Smiley in der Titelzeile soll nicht in erster Linie Schadenfreude suggerieren, sondern Freude über diesen Etappensieg im Sinne des Verbraucherschutzes.) |
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