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| Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 9
| Hallo zusammen, viel Interessantes habe ich heute früh bereits vor meiner Anmeldung gelesen. Bin mir aber nicht sicher, ob mein Fall nicht etwas anders gelagert ist. Ich bitte um eure Hilfe: Im Mailaccount meiner 13 jährigen Tochter fand ich einige Mahnemails von genlogie.net Darin wird meine Tochter aufgefordert 60 Euro für ein Jahresabbo zu zahlen. Aus dem Mailkontakt heraus ist ersichtlich, dass meine Tochter sich dort unter falschen Angaben angemeldet hat(falscher Name und Geburtsdatum). Beim aufrufen dieser Seite wird sofort die IP-Registration angezeigt und der Provider angegeben. Auch die Kosten für die Nutzung stehen direkt auf der ersten Seite angeschlagen (allerdings klein und farblich Ton in Ton mit dem Hintergrund). Gibt es für uns Wege da wieder herauszukommen ??? Liebe Grüße Aufsteigende Sonne |
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| | # 2 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Hallo Aufsteigende Sonne (ein schöner Nick!), Fälle wie diesen kennen wir zur Genüge. Leider. Jede Menge. Deine Tochter hätte diesen Vertrag nicht abschließen dürfen, und ihr könnt ihn relativ einfach wieder aufheben. Klick doch bitte mal die folgenden Links an: Verträge mit Minderjährigen – gültig oder nicht? FAQ Internet-Vertragsfallen Musterbriefe (für die Nicht-Anerkennung des Vertrages seitens der Eltern; Einschreiben/Rückschein) Bei weiteren Fragen kannst du jederzeit hier wieder vorsprechen. Nachtrag: Ich hab überlesen, dass sich deine Tochter mit falschem Namen angemeldet hat. Ist denn der Name total oder nur ein bißchen falsch? Das würde die Lage nämlich ändern... |
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| | # 5 |
| Threadstarter Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 9
| Hallo Hungriger Wolf, ich weiß, dass es hart klingt. Aber manch einer wird erst aus Schaden richtig klug!!! Sie ist halt jemand, der gerne "groß" sein will und ist aber nicht bereit, die Konsequenz für ihr Handeln zu übernehmen. Von daher lernt sie es doch nur durch einen "Denkzettel" oder?? |
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| | # 6 | |
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
| Zitat:
Dann brauchte sie einfach nur noch Trost und Beistand. Ich würde an deiner Stelle nicht nach mehr Strafe trachten ... Meine Tochter hat damals ihren Email-Account gelöscht ... Wir haben seit einem Jahr nichts mehr von der Seite gehört. Sollte trotz der etwas veränderten Anschrift Post im Briefkasten landen, würde ich, wie von hungriger-wolf empfohlen, reagieren. Nachtrag: Ich selbst bin einer anderen dieser Seiten auf den Leim gegangen - obwohl ich schon groß bin :wink: | |
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| | # 7 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| @schiene1003, deinen Beitrag kann ich nur Wort für Wort unterschreiben. Meine Tochter (seit zwei Wochen 14, nach ihrem Dafürhalten "fast 15"...) trägt seit kurzem ein T-Shirt: "Vorsicht Teenager - weiß alles - kann alles - immer cool - reizbar". Und auch sie will gerne groß sein, aber keine Konsequenzen aus ihrem Verhalten ziehen. Außerdem sind sowieso immer wir Eltern schuld, wenn bei ihr irgendwas schiefläuft. Ungerecht sind wir sowieso, manchmal auch "uncool" und im schlimmsten Fall "asozial". Dabei ist sie im tiefsten Inneren ein verletzliches Kind, dass nach unserer Hilfe schreit, ohne es zugeben zu können. Und bevor mein pädagogischer Zeigefiger den Thread zum platzen bringt, hör ich lieber auf. |
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| | # 9 |
| Threadstarter Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 9
| Hallo zusammen, hier das Antwortschreiben von genlogie.com: Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Tochter hätte innerhalb von 14 Tagen fristgerecht widerrufen können. Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach Ihren Angaben handelt es sich bei dem von Ihrer Tochter eingegebenem Geburtsdatum nicht um den Tag, an dem diese tatsächlich geboren wurde. Da nur Erwachsene den Dienst in Anspruch nehmen können, hat Ihre Tochter ganz bewusst ein falsches Geburtsdatum angegeben, um unsere Leistung zu nutzen. Dies gilt rechtlich als Betrug. Bei entstandenem Schaden, müssen Sie in jedem Falle dafür aufkommen! Infolgedessen bitten wir Sie noch einmal den Betrag im angegebenen Zeitraum zu begleichen, da wir den Fall ansonsten dem Inkasso übergeben werden. ------------------------------------ Mit freundlichen Grüßen Ihr Genlogie Support-Team |
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| | # 10 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| Das die da schreiben ist dermassen was von hirnrissig. Ich würde garnicht mehr weiter auf deren Schwachsinn eingehen sondern das Musterschreiben wegen minderjähriger siehe unten an die schicken und alles weitere ignorieren. Bis auf den W(M)ahnbescheid. Dann wider melden. Grüsse Klaus |
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| | # 11 | ||
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Zitat:
Ein klarer Verstoß gegen die PAnG (Preisangabeverordnung). Und weil deine Tochter deshalb gar nicht gewusst hat, dass es sichum einen kostenpflichtigen Dienst handelt, kann von Betrug nicht im Geringsten die Rede sein. Zitat:
Außerdem würde ich, wie krennz schon geschrieben hat, nach Abschicken der Anfechtung (einschreiben/Rückschein) auf jeglichen Schriftverkehr mit denen verzichten. Es kommen sowieso nur automatisierte Mails zurück, das Forum ist voll davon. Das wäre in etwa dasselbe, als wenn man sich auf einen Briefwechsel mit dem Mann im Mond einläßt. | ||
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| | # 12 | ||||||
| Gastposter | Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
M.f.G. | ||||||
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| | # 14 | |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Eine Sache solltest du vielleicht noch wissen. @immorb hat geschrieben: Zitat:
Die Neugierde siegt, Mama (und Papa) schauen gerade nicht hin, und zack! schnappt die Falle zu. Wir haben hier ganz viele Fälle von verzweifelten Kids, die vollkommen verängstigt und eingeschüchtert hier vorsprechen und uns um Hilfe anflehen, weil sie sich nicht trauen mit ihren Eltern zu reden. Und wir haben ganz oft ebenso verzweifelte Eltern, die ihren Kindern schon das Taschengeld streichen wollen, um die Rechnungen zu bezahlen. Im Fall von genlogie würde das für meine Tochter bedeuten: 4 Monate kein Taschengeld und deshalb 4 Monate lang kein Eis essen gehen mit den Freundinnen, keine "Bravo-Girl", und so weiter. Und das nur, weil ihnen auf eine moralisch verwerfliche Art und Weise (die meiner Meinung nach gesetzlich verboten gehört) ihr Taschengeld abgegaunert werden würde. | |
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