Haben Die Ab****er recht oder nicht?

Alt 07.09.2007, 14:48   # 1
GeTaHnT
 
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Hallo zusammen,

ich bin der Meinung auch einer Abofalle aufn Leim gegangen zu sein, bin mir aber nicht sicher ob ich im Recht bin nicht zu Zahlen, dieser Seite habe ich noch nichts gefunden, aber über die gmbh.

es handelt sich um eine homepage der zu**y me*ia GmbH:

***.tattoo-motive2008.**

Ich war auf der Suche nach tattovorlagen und bin dabei auf die Seite gekommen.
Das Problem, warum ich mir nicht sicher bin das ich nicht Zahlen MUSS, ist, dass leider wirklich das Wiederruchfrecht und die AGB's an der Seite, der Seite stehen wenn man auf die Seite kommt.

Zu Meiner Verteidigung wenn man noch nie in ne Abofalle getreten ist ist die Seite so angelegt, dass man auf Die AGB's gar nicht aufmerksam wird und sich einfach anmeldet.

Vielleicht könntet ihr euch die Seite ja mal anschauen und mir sagen ob Sie sich abgesichert haben oder weiterhin im Unrecht sind mich zu Zahlungen aufzufordern.

Hier einmal der bisherige Schriftverkehr:

Ihre Rechnungsnummer

Guten Tag Herr XxX,

Sie haben sich am auf tattoo-motive2008.** angemeldet.

Damit haben Sie sich für unser Spar Abo zum Preis von 8 Euro incl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus entschieden. Für nur 96,- Euro pro Jahr können Sie das Tattoo Portal nutzen.

Der Tattoo - Download Bereich wird ständig erweitert.

Hiermit übsenden wir Ihnen Ihre Rechnung für ein Jahr im Voraus (XXX- XXX).

Zahlungsfrist: 7 Tage

Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 96,- Euro

auf folgendes Konto:


Meine Antwort:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit von meinem Vertrag nachträglich zurücktreten da mir bei Anmeldung nicht klar war das Kosten entstehen, und ich nachträglich weder darauf aufmerksam gemacht wurde, noch über mein Wiederrufsrecht aufgeklärt worden bin. Durch diese Versäumnisse Ihrerseits ist der Vertrag nicht bindend und ich sehe mich zu keiner Zahlung verpflichtet.



Mit freundlichen Grüßen


Ihre Antwort:

Sehr geehrte(r) Herr XxX,

Ihre Nachricht haben wir am erhalten!

Es liegt uns kein fristgerechter Widerruf vor!
Ihr Recht auf Widerruf ist erloschen. Wir sind unseren Informationspflichten lt. BGB nachgekommen. Sie haben uns nachweislich bestätigt, die Widerrufsbelehrung gelesen, akzeptiert und auch ausgedruckt zu haben. Ohne diese Bestätigung hätten Sie sich bei uns nicht anmelden können. Außerdem wurde die Widerrufsbelehrung nochmals mit der Bestätigungsmail am an Sie gesendet.
Bitte kommen Sie kurzfristig Ihren Zahlungsverpflichtungen nach, um weitere Kosten zu vermeiden.

Viele Grüsse


(Die Bestätigungsmail hab ich damals leider gelöscht da ich mir noch nicht im klaren war, was jetzt auf mich zukommt)

Meine Antwort war dann in Form eines zweiten Wiederrufsversuch mit einer Vorlage eurerseits:


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist.

Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach
§ 305c BGB als überraschend zu bewerten.
Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.
Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an.
Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen.

Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
Ihre Webseiten wurden gespeichert und können gegen Sie verwendet werden.


Mit freundlichen Grüßen


Dann habe ich heute meine erste Mahnung um Mitternacht bekommen, und danach eine Antwort auf meinen 2. Wiederruf:

1. Mahnung:


Guten Tag Herr XxX,

wir fordern Sie hiermit erneut höflichst auf, den Gesamtbetrag innerhalb der nächsten 7 Tage auf folgendes Konto zu überweisen:

Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 96,- Euro + 14 Euro Mahngebühr.

auf folgendes Konto:

Kontoinhaber:
Kontonummer:
BLZ:
Bank:

Verwendungszweck:

Gesamtbetrag: 110 Euro (Spar Abo Tattoo Vorlagen - tattoo-motive2008.**)

Wird der Betrag nicht überwiesen, beauftragen wir ein Inkasso- Unternehmen diesen einzufordern.

Falsche Anschriften werden anhand der gespeicherten Anmelde - IP Adresse kostenpflichtig ermittelt. (Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug)

Sollten Sie den Betrag in der Zwischenzeit überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als Gegenstandslos.


Herzliche Gruesse,



Und die Antwort auf meine mail:

Sehr geehrte(r)XxX,

wir haben Ihre Nachricht erhalten.

Sie haben sich bei unserem kostenpflichtigen Abo angemeldet. Auf die Kostenpflicht wird bereits auf unserer Startseite deutlich hingewiesen und es gibt nirgends Hinweise auf kostenlose Dienste, freie Testzeiten oder ähnlichen! Vielleicht schauen Sie sich einfach unserer Startseite und das AGB nochmals an!
Sie haben Ihre Daten auf unserer Seite eingegeben und bestätigt, das AGB und die Widerrufsbelehrung gelesen zu haben!

Wir bestehen deshalb auf unsere Forderungen und würden es bedauern Ihnen weitere Kosten durch Mahnungen, Inkasso und Anwalt zu verursachen oder gegebenenfalls auch eine Anzeige machen zu müssen!

Anmeldedaten:

(waren soweit richtig)


Herzliche Gruesse,



Ich bin jetzt wirklich etwas verunsichert und würde mich freuen wenn Ihr mir einmmal sagen könntet ob ich im Recht damit bin nicht zu zahlen.

Ansonsten bin ich bereit alle weiteren schreiben zu ignorieren und wie vorgeschlagen als schmierzettel zu verwenden
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Alt 07.09.2007, 15:49   # 2
schnippewippe
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Hast du den Brief per Einschreiben mit Rückantwort geschickt. Ich habe es gemacht um im Ernstfall einen Beweis zu haben.
Lese dich doch hier mal durch.Informations-Portal im Verbraucherschutz
Da ich diese Seite hier nicht mehr finde , gehe ich davon aus, dass auch hier dieser Fall eingetreten ist.
Lebensprognose und Co
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Alt 07.09.2007, 15:53   # 3
GeTaHnT
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also ich komm noch drauf, und über google geht es auch

ich hab die Briefe per Mail geschickt aber sollte ich noch weiter von denen hören werde ich in nochmal per einschreiben schicken
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Alt 07.09.2007, 16:29   # 4
rotwolf
 
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hallo getahnt,
gehe doch einfach mal zu einem rechtsanwalt der sich mit online-diensten auskennt und lass dich kurz beraten. ein einfaches beratungsgespräch wird nicht viel kosten und du bist nachher auf der sicheren seite.
wünsche dir viel erfolg gegen diese ab*o**er,
gruß rotwolf

* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 07.09.2007, 18:12   # 5
immorb
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Zitat:
Zitat von Praktikant der Zally..
Wir bestehen deshalb auf unsere Forderungen und würden es bedauern Ihnen weitere Kosten durch Mahnungen, Inkasso und Anwalt zu verursachen oder gegebenenfalls auch eine Anzeige machen zu müssen!
Lese ich hier eine Drohung?
(Zahlen oder z.B. Anzeige)
**§ 123 Abs. 1 BGB
Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.**
Zitat:
Die Ankündigung einer Tracht Prügel, die Ankündigung einer Strafanzeige und die Ankündigung von geschäftlichen Nachteilen, all dies sind Drohungen im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB.
Quelle + weiterlesen==>> Anfechtung-wegen-Taeuschung-oder-Drohung
In dem Sinne:
Keine Macht den Praktikanten

M.f.G.
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Alt 07.09.2007, 18:18   # 6
hungriger-wolf
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Wenn du bei der Forumssuche den Begriff "zully" eingibst, wirst du sehen, wie oft der Herr Daniel R. hier auftaucht. Der ist hier schon lange ein Thema. Bisslang hast du mEn alles richtig gemacht, und wenn dein Widerruf noch per Einschreiben/Rückschein rausgegangen ist, sehe ich dich auf der sicheren Seite. Das Inkasso würde ich mit diesem Schreiben (Copyright: King W.) bedenken und erst beim gerichtlichen Mahnbescheid wieder reagieren. "Widerspruch" ankreuzen, postwendend ans Amtsgericht zurückschicken und schnellstmöglich im Forum vorsprechen.
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Alt 10.09.2007, 13:45   # 7
GeTaHnT
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Danke für die Beiträge, ich würde mich aber trotzdem freuen wenn noch mehr Leute Ihren Senf dazugeben^^
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Alt 10.09.2007, 13:53   # 8
hungriger-wolf
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Wieviele Antworten sollen es denn sein? Das Wichtigste ist schon gesagt - zugegeben, noch nicht von allen, aber für den Anfang sollte das doch schon reichen.

Schau mal hier rein:
gif-vorlagen.de wollen geld für nichts!!! *hilfe*
Da ist der Anbieter auch Thema. Zwar mit einer anderen Seite, aber mit derselben Masche.
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Alt 10.09.2007, 22:11   # 9
Zerorone
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Hi,

Meine Freundin ist auch in die "TATOO FALLE" gefallen. Hab mir die die Seite mal angekuckt und bin der meinung das die Herren von "TATOO2008" mal 2008 mal was auf den allerwertesten bekommen sollten? Meiner Freunden wurde promt am Telefon erstmal mit einem schufa eintrag gedroht.

Erstmal: Ich bin mir ziehmlich sicher das die Seite Tattoo bla bla schon mal mit einem Bericht im Fersehen war wobei genau diese fälle der "ABO Falle" behandelten wurde. Kann mich leider nicht mehr daran erinnern wann, wo und was man tun kann.

:

Las uns zum gegen schlag ausholen. MFG serialzeror

Kontakt aufnahme ICQ 212952833
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Alt 13.09.2007, 10:45   # 10
GeTaHnT
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Hi zusammen

ich hab heute auf Grund eurer Empfehlung das Einschreiben mit Rückantwort los geschickt, bin mal gespannt was jetzt so kommt.

Was mich mal interessieren würde: Die sind ja nicht verpflichtet son Einschreiben anzunehmen und wenn das so viele Leute machen (zumindest alle aus dem Forum hier), was mach ich wenn Sie es nicht annehmen?

P.s.: Danke für Deinen Zusatz mit der Drohung immorb, hab das auch noch in mein Einschreiben mit eingearbeitet:

Des weiteren verbitte ich mir weitere Drohungen wie in Ihrer E-Mail vom 7. September 2007. Zitat: „Wir bestehen deshalb auf unsere Forderungen und würden es bedauern Ihnen weitere Kosten durch Mahnungen, Inkasso und Anwalt zu verursachen oder gegebenenfalls auch eine Anzeige machen zu müssen!“
Damit verstoßen Sie gegen § 123 Abs. 1 BGB.


Tim
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Alt 13.09.2007, 10:51   # 11
hungriger-wolf
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Zitat:
Zitat von GeTaHnT Beitrag anzeigen
Was mich mal interessieren würde: Die sind ja nicht verpflichtet son Einschreiben anzunehmen und wenn das so viele Leute machen (zumindest alle aus dem Forum hier), was mach ich wenn Sie es nicht annehmen?
Dann würde ich es fein säuberlich wieder entgegen nehmen, nicht öffnen und so, wie es zurück gekommen ist, zu meinen Unterlagen legen. Gut aufbewahren, denn wenn sie tatsächlich vor Gericht gehen sollten, hätte ich einen hervorragenden Beweis. Und sie nicht!
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Alt 13.09.2007, 13:42   # 12
GeTaHnT
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Hört sich nach einem guten Plan an
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Alt 13.09.2007, 13:50   # 13
hungriger-wolf
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Nicht wahr?! Um mal in die Tennis-Sprache abzuschweifen: In deinem Fall hieße es dann "Advantage GeTaHnT". Direkt danach folgt dann "Game", "Set" und schließlich "Match". Momentan bist du der Aufschläger. Und den Ball bitte sauber in derem Feld landen lassen, auf deren Rückhandseite...
:biglol:
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Alt 17.09.2007, 12:56   # 14
GeTaHnT
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Ich hab am Samstag meinen unterschriebenen Rückschein erhalten, mal schauen was jetzt noch so alles kommt
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Alt 20.09.2007, 10:43   # 15
GeTaHnT
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Ich hab mich schon gewundert was das so lange dauert, aber wie erwartet haben die zullys mir heute selbstverstänlich erneut wiedersprochen.

Aber die sollten wirklich mal anfangen die Schreiben, die man denen schickt zu lesen, denn in der mail von heute stand folgendes: Da wir die IP geloggt haben, mit der sich der Absendercomputer bei uns angemeldet hat, ist über die Ermittlungsbehörden und einer Strafanzeige gegen den Absender der IP die Person leicht ausfindig zu machen, die die Anmeldung vorgenommen hat.

Sollten Sie aber zu der Erkenntnis gekommen sein, auf Grund der übermittelten Daten doch die Person zu sein, die sich bei uns angemeldet hat, bitten wir um einen schnellen Ausgleich der offenen Forderungen!


Ich hab nie bestritten das ich mich da angemeldet hab, nur das ich halt nichts von den Kosten wusste.

Was meinen die eigentlich hiermit:Mit dieser Email, welche von uns nachweislich an die von Ihnen angegebene Emailadresse gesendet wurde, haben wir Ihr auch noch einmal die Widerrufsbelehrung zugestellt. Damit sind auch die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes erfüllt.


Beste Grüße

Tim
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Alt 20.09.2007, 11:17   # 16
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von GeTaHnT Beitrag anzeigen

Was meinen die eigentlich hiermit:Mit dieser Email, welche von uns nachweislich an die von Ihnen angegebene Emailadresse gesendet wurde, haben wir Ihr auch noch einmal die Widerrufsbelehrung zugestellt. Damit sind auch die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes erfüllt.


Beste Grüße

Tim
Das bedeutet , wenn dir die Widerrufsbelehrung per E-mail zugeschickt worden ist , läuft die Widerrufsfrist nach der angegebenen Zeit ab. Diese E-mail darf aber nicht veränderbar sein.( PDF )
Dann kann man nach dieser Frist den Vertrag nur noch anfechten.
Da viele User nicht mehr wissen, ob sie eine solch eine Belehrung bekommen haben, schreibe ich ja immer, dass ich den Musterbrief von Sat 1 am besten finde.
Da ist der Widerruf und die Anfechtung enthalten.
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Alt 20.09.2007, 11:19   # 17
GeTaHnT
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Alles klar, genau den hab ich auch benutzt
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Alt 05.10.2007, 15:43   # 18
GeTaHnT
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Nur um mal wieder ein update zu geben:

Der erste richtige Brief ist eingetroffen und "wurde zu den Akten gelegt"

Was meint Ihr reicht eine Mappe oder soll ich lieber gleich einen Ortner für das ganze anlegen
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Alt 05.10.2007, 17:12   # 19
krennz
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ich würd mir nen roten Schnellhefter anlegen. Der müsste mit nem Fassungsvermögen von etwa 100 Seiten ausreichen.

Klaus
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Alt 16.11.2007, 14:14   # 20
GeTaHnT
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Lang ists her das ich mich hier mal wieder melde, doch es gibt neues zu berichten:

Erstes Schreiben von Inkassounternehmen ist gekommen.
Habe freundlich mit beigefügtem Wiederspruchsschreiben geantwortet,
und die Bestätigung von dem Unternehmen bekommen, dass Sie das Verfahren wieder an Zully übergeben haben.

Nach der üblichen chronologischen Reihenfolge sollte sich nun also der Anwalt von Zully melden.

MfG


Tim
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Alt 28.05.2012, 20:17 # --
News Flash
 
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