Eine neue Abzocke???

Alt 07.09.2007, 08:03   # 1
Skadi
 
Registriert seit: 23.10.2006
Beiträge: 15
Hallo an Alle,

gibt es schon wieder eine Firma, die unberechtigt Rechnungen verschickt?

meine Mama hat diese Woche eine Rechnung von V*s*o* C*m*u*i*a*i*n bekommen. Diese Firma fordert einen Betrag von 56 Euro für eine gebührenpflichtige Serviceleistung. Angeblich hat meine Mama am 25.08.2007 um 2:23 Uhr eine telefonische Chatpauschale für 30 Tage bei einer Nummer in Hamburg (Telefonnummer mit Hamburger Vorwahl ist in der Rechnung aufgelistet) bestellt.

Ein Mitarbeiter dieser Firma rief letzte Woche bei meiner Mama an, weil eine Rechnung zurückkam, die an meinen Papa adressiert war. Meine Mama sagte ihm, ohne zu fragen um was für eine Rechnung es sich handelt, dass ihr Mann schon seit 6 Jahren tot ist. Also fragte der Mitarbeiter, ob meine Mama denn jetzt Inhaber des Anschlusses ist und wollte ihren Vornamen wissen.

Ein Tag später kam die Rechnung.

Meine Mama ist Schichtarbeiterin und hatte am 25.08.2007 Frühschicht. Da ihr Weg zur Arbeit über 80 km beträgt, muss sie schon um 3:30 Uhr aufstehen und fährt 4:00 Uhr los. Wir sind uns alle sicher, dass sie auf gar keinen Fall angerufen und was bestellt hat. Internet hat meine Mama auch nicht.

Ich habe ihr jetzt geraten sich aus dem Telefonbuch austragen zu lassen und ihre Rufnummer nicht mehr zu übermitteln. Auch haben wir einen Einzelverbindungsnachweis angefordert (der letzte geht leider nur bis zum 23.08.2007).

Einen Widerruf haben wir ebenfalls geschrieben. Ich hoffe der ist auch in Ordnung. Habe einen Musterbrief von hier genommen. Die meisten beziehen sich aber auf angebliche Bestellungen / Verträge per Internet, aber nicht per Telefon. Darf ich den mal hier reinstellen?

Hat hier auch schon jemand eine Rechnung von o. g. Firma bekommen? Würde mich wirklich interessieren was da rausgekommen ist.

LG Skadi
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Alt 07.09.2007, 09:44   # 2
krennz
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Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@Skadi,

diese Firma ist ein heisses Eisen.

Sie geht gegen jede Form der öffentlichen Kritik vor.

In anderen Foren wurden die Threads deswegen schon geschlossen bzw gelöscht.(hab gegoogelt)

Ich meine, dass Du mit dem Musterbrief schon alles unternommen hast, was erst mal möglich ist.

Grüsse

Klaus
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Alt 07.09.2007, 09:51   # 3
Gudruninge
weiss wovon sie redet
 
Benutzerbild von Gudruninge
 
Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 475
Hier (klicken) mal nachschauen, hilft vielleicht weiter. Hier auch noch, wenn erlaubt:

Aber Widerruf zu schreiben war doch erstmal sehr richtig (Einschreiben/Rückschein???)
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Alt 07.09.2007, 09:52   # 4
Skadi
Threadstarter
 
Registriert seit: 23.10.2006
Beiträge: 15
Hallo Klaus,

ich danke dir für deine Antwort.

Habe die Firma mit noch mehr "Sternchen" versehen. Ich hoffe, dass reicht aus, damit es keinen Ärger gibt.

Ach so, dass habe ich in meinem ersten Beitrag vergessen. Auf der Rechnung ist leider nur ein Postfach angegeben. Da funktioniert doch kein Einschreiben mit Rückschein, oder doch?

LG Skadi
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Alt 07.09.2007, 10:13   # 5
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Wie schon erwähnt, schiesst dieses Unternehmen zur Zeit mit Kanonen gegen alle Foren, die auch nur irgendwie kritisch über das Geschäftsgebahren berichten.

Meines Wissens wurden aus diesem Grund sowohl bei Computerbetrug.de - Infos über Gefahren des Internet als auch bei Antispam e.V. die entsprechenden Threads der Öffentlichkeit entzogen.

Die Vorwürfe der betroffenen User gipfelten darin, dass man einer 82-jährigen Oma vorwarf, mehrfach Sexhotlines angerufen zu haben und die entsprechende nicht unerhebliche Rechnung zustellte.

Aber damit solls genug sein, sonst wird die Anwaltspost wohl auch Netzwelt erreichen.
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Alt 07.09.2007, 10:18   # 6
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
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Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Vielleicht sollte genau deshalb dieses Thema jetzt geschlossen werden.
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Alt 07.09.2007, 11:59   # 7
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
Einschreiben mit Rückschein werden i.d.R. dem Postfachinhaber zugestellt.

lG
Klaus
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Alt 07.09.2007, 17:16   # 8
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zur Forenhaftung gibts ein neues (rechtskräftiges) Urteil:
Haftung für fremde Forums-Einträge Oberlandesgericht Koblenz Beschluss v. 12.07.2007 - Az.: 2 U 862/06
Zitat:
Oberlandesgericht Koblenz
Beschluss v. 12.07.2007 - Az.: 2 U 862/06 - Haftung für fremde Forums-Einträge


Leitsatz:

1. Ein Forum-Betreiber haftet erst ab Kenntniserlangung für fremde, rechtswidrige Einträge.

2. Einen Forum-Betreiber treffen grundsätzlich keine Überwachungs- oder Überprüfungspflichten.

3. Bei den Erklärungen „Achtung Betrüger unterwegs!" und "die Betrüger vom..." handelt es sich um zulässige Meinungsäußerungen.
Aber da gibts ja noch die Pressekammer des Landgerichts Hamburg, den berühmten Richter B.
Der sieht das bestimmt wieder aus seiner Sicht; deswegen rennen ja alle Betrüger und solche, die es werden wollen, zu dieser Kammer.
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Alt 08.09.2007, 14:18   # 9
xXm|dXx
 
Registriert seit: 27.08.2007
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von krennz Beitrag anzeigen
Einschreiben mit Rückschein werden i.d.R. dem Postfachinhaber zugestellt.

lG
Klaus
einschreiben mit rückschein können einem postfach nicht zugestellt werden, bzw wenn die adresse ein postfach ist kann kein einschreiben mit rückschein verschickt werden.
das war die letzte aktuelle info meiner poststelle
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Alt 08.09.2007, 14:41   # 10
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von xXm|dXx
einschreiben mit rückschein können einem postfach nicht zugestellt werden, bzw wenn die adresse ein postfach ist kann kein einschreiben mit rückschein verschickt werden.
das war die letzte aktuelle info meiner poststelle
Wen hast du gefragt?
Den Praktikant?

Zitat:
Kann ein Einschreiben auch an eine Postfachadresse gesandt werden?
Ja, in diesem Fall wird ein Auslieferungsbeleg ins Postfach eingelegt. Mit diesem Beleg kann das Einschreiben dann vom Empfänger oder einer beauftragten Person am Ausgabeschalter abgeholt werden.

Kann man ein Einschreiben Rückschein auch an eine Postfachadresse senden?
Ja, in diesem Fall wird ein Auslieferungsbeleg ins Postfach eingelegt.
Mit diesem Beleg kann das Einschreiben Rückschein dann vom Empfänger oder einer beauftragten Person am Ausgabeschalter abgeholt werden.

FAQ Deutsche Post Ag =>> deutschepost
M.f.G.
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Alt 08.09.2007, 18:17   # 11
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
Mein Arbeitgeber bekommt normalerweise seine Post ins Postfach. Bei einigen Poststücken kommt jedoch noch ein Postbote und liefert die im Innendienst ab, wo er vom Dienstleiter dann die entsprechende Empfangsbestätigung bekommt. Wir haben einen Postfachdienst, der uns die Post 2mal am Tag zustellt. Ansonsten bekommt man eine Nachricht ins Postfach, genau so als wenn man nur einen Briefkasten zu Hause hat, da kommt dann auch son roter Zettel rein, dass man was abholen soll, wenn man nicht zuhause ist.

Grüsse

Klaus
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Alt 28.05.2012, 20:16 # --
News Flash
 
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