Hallo Leute. Bin sehr froh auf diese Seite gestoßen zu sein, da ich echt ein Problem habe mit dem ich nicht so recht weiterkomme. Habe jetzt schon viel hier gelesen, aber mein konkreter Fall ist irgendwie anders gelagert als die, welche hier besprochen werden.
Habe irgendwie blöderweise bei sofort-download.com meine Daten angegeben und bekam prompt eine mail, in der mir mitgeteilt wurde ich hätte einen Vertrag abgeschlossen bla bla bla. Der Punkt ist, ich habe echt nicht gesehen, dass das was kostet und habe SOFORT eine mail mit einem Widerruf abgeschickt, nebst Bitte um Bestätigung.
Sie haben sich am 22.08.2007 auf download-sofort.com angemeldet.
Damit haben Sie sich für unser Spar Abo zum Preis von 8 Euro incl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus entschieden. Für nur 96,- Euro pro Jahr können Sie das Download Portal nutzen.
Wir haben Ihren Widerruf zu der oben genannten Anmeldung erhalten.
Ein Widerruf ist aber laut Widerrufsrecht nur möglich, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wurden. (§ 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB)
Dennoch sind wir bereit, gegen eine Kostenpauschale von 35,- Euro, vom Vertrag zurück zu treten.
Die Kostenpauschale umfasst die bereits genutze Dienstleistung, die Einrichtung am System und interne Bearbeitungsgebühren.
Diese Kostenpauschale sollte innerhalb der nächsten 7 Tage überwiesen werden, da wir ansonsten nicht mehr bereit sind, dieses einmalige Angebot der Vertragsaufhebung aufrecht zu erhalten.
Darüber kann ich natürlich irgendwo nur müde lächeln, denn denen sind ja real keinerlei Kosten entstanden und ich habe auch keine Leistung in Anspruch genommen! Zumal mir so eine merkwürdige Klausel in Bezug auf das Widerspruchsrecht so oder so seltsam vorkommt...
Ich kann nun hier leider im Forum keinen ähnlichen Fall finden, sondern nur die Fälle mit Rechnungen und Mahnungen nach der Widerrufsfrist etc.
Wie muss ich mich jetzt verhalten? Was muss ich tuen, was unterlassen?
Vielen Dank!
26.08.2007, 15:42
#
2
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von Quimby
Zumal mir so eine merkwürdige Klausel in Bezug auf das Widerspruchsrecht so oder so seltsam vorkommt...
Was ist daran "merkwürdig"?
Es steht so im Gestz:
Zitat:
Zitat von § 312d (3) 2.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Und von dieser Möglichkeit machen die Anbieter regen Gebrauch.
Zitat:
Zitat von Quimby
Wie muss ich mich jetzt verhalten? Was muss ich tuen, was unterlassen?
.......und ich habe auch keine Leistung in Anspruch genommen!
Informiere dich mal was ein Abonnement ist.Ob du den Dienst in Anspruch nimmst spielt keine Rolle.
>> Du hast ein Zeitungsabonnement,verweigerst aber die Zahlung weil du sie nie liest<<??
M.f.G.
26.08.2007, 16:16
#
3
Quimby
Threadstarter
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von immorb
Informiere dich mal was ein Abonnement ist.Ob du den Dienst in Anspruch nimmst spielt keine Rolle.
>> Du hast ein Zeitungsabonnement,verweigerst aber die Zahlung weil du sie nie liest<<??
M.f.G.
Schön und gut, aber so gesehen könnte man das Widerrufsrecht in diesem Fall doch komplett in den Orkus kippen. Das Abo hat man ja de Fakto immer abgschlossen wenn man dieses Problem hat.
Was soll das dann noch? Irgendwie muss man da doch rauskommen.
Ich will das Abo ja loswerden, und nicht nur nicht bezahlen!!!
Welcher Anfechtungsgrund kann denn in meinem fall vorliegen?
26.08.2007, 16:26
#
4
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Zitat von Quimby
Schön und gut, aber so gesehen könnte man das Widerrufsrecht in diesem Fall doch komplett in den Orkus kippen. Das Abo hat man ja de Fakto immer abgschlossen wenn man dieses Problem hat.
Was soll das dann noch? Irgendwie muss man da doch rauskommen.
Ich will das Abo ja loswerden, und nicht nur nicht bezahlen!!!
Welcher Anfechtungsgrund kann denn in meinem fall vorliegen?
Ich kann mir gut vorstellen, wenn du dir Gründe im Link von Immorb durchliest, du auch den, für dich passenden Grund findest.
Musterbriefe die du als Vorlage verwenden kannst findest du hier.unter #4.
26.08.2007, 16:34
#
5
Quimby
Threadstarter
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Ich kann mir gut vorstellen, wenn du dir Gründe im Link von Immorb durchliest, du auch den, für dich passenden Grund findest.
Nicht wirklich...
Ich bin eben kein Jurist und bin mir da total unsicher!Das hat doch alles wenig Sinn, wenn es dann am Ende auf tönernen Füßen steht, oder?
Wo ist jetzt eigentlich der genaue Unterschied zwischen Widerruf und Anfechtung?
Können die mir letztlich was, oder nicht?
Was würde passieren, wenn ich überhaupt nichts unternähme?
26.08.2007, 17:09
#
6
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Quimby;Nicht wirklich...
Ich bin eben kein Jurist und bin mir da total unsicher!Das hat doch alles wenig Sinn, wenn es dann am Ende auf tönernen Füßen steht, oder?
Wenn du einen 100 % Rat haben willst, musst du zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale gehen.
Das wirst du hier nicht bekommen.
Zitat:
Wo ist jetzt eigentlich der genaue Unterschied zwischen Widerruf und Anfechtung?
Da du mit meinen einfachen Worten bestimmt nichts anfangen kannst. Kannst du hier nachlesen,http://de.wikipedia.org/wiki/Widerruf http://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung
Bis jetzt gibt es nur ein Urteil bei Lebenserwartung.Zu Gunsten des Kunden.
Ob ein anderer Richter es auch so sieht ?
Wir gehen aber davon aus , dass sie nicht vor Gericht gehen.
Zitat:
Können die mir letztlich was, oder nicht?
Wir sind keine Richter.
Zitat:
Was würde passieren, wenn ich überhaupt nichts unternähme?
Wenn sie dich verklagen sollten, wird es teuer werden.