| Hallo Ihr Lieben.
Was muss ich tun, wenn ich ein Schreiben einer Inkassofirma bekomme?
1. Die Ruhe bewahren.
2. Mich schlau machen (z.B. Netzweltforum lesen)
3. Der inkassofirma mitteilen, dass die Forderung streitig ist , da die fordernde Firma auf ihrer Inetsite (Name/Link) mit einem kostenlosen Angebot
wirbt und Du die Forderung wegen §§ 123 BGB Arglistige Täuschung und 119 BGB Irrtum nicht anerkennst. Dies gilt auch dann, wenn Du im irrigen Wahn der kostenlosigkeit bereits ein paar SMS versendet haben solltest. (§119)
Das Ganze mit Einschreiben und Rückschein.
Danach kannst Du dich in eine Hängematte legen, ein leckeres Gesöff schlürfen und auf den W(M)ahn-
bescheid warten.
Sollte ein solcher eintreffen, vollen Widerspruch einlegen. Entweder auf dem Formular(zurück an das Mahngericht mit Einschreiben und Rückschein) oder beim Rechtspfleger des für Dich zuständigen Amtsgerichts. Der fragt dann evtl. sogar nach den Gründen und dokumentiert diese.
Sollte jetzt noch was kommen, etwa "Nehmen Sie den Einspruch zurück, sonst wirds teuer" belächeln. Ohne die Rücknahme des Widerspruchs wirds höchstens für die Zockies teuer, die müssen nämlich alle Kosten vorschiessen.
Diese Erfahrung haben wir IBex-User mit einem Inkassounternehmen gemacht und da ging es nicht nur um "Kleinkram" von ein paar zehn Euro.
Den el-Inkies, die hier auch so schön werben und schon einigen das Leben versuchen schwer zu machen. |