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| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| Hallo an Alle lest mal hier: Keine automatische Verlängerung des Vertrages bei Probeabo » eRecht24.de lg Klaus |
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| | # 2 | ||
| Gastposter | Zitat:
Zitat:
Also für mich ist es klar zu erkennen, dass es nach der Widerrufsfrist ein kostenpflichtiger Vertrag ist. Das es versteckt ( Täuschung) ist, ist eine andere Sache. So sehe ich das mit dem Urteil. | ||
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| | # 3 | |
| Gastposter | Das Urteil ist nichts Neues,es wurde hier schon öfter (bei Anbietern von Test-Abo mit Negativ-Option) erwähnt. Zitat:
Du schliesst ein Test-Abo,ab.Wenn du nicht reagierst (Test-Abo kündigst),verändert es sich in ein reguläres Abo. Hier liegt bei den meisten Anbietern ein Mangel vor. Grundlage: Der Anbieter muss den Verbraucher klar und unmissverständlich informieren. Es reicht nicht wenn der Verbraucher durch den Unternehmer lediglich in die Lage versetzt wird, sich diese Informationen zu verschaffen. (wer suchet,der findet)Diese Informationen in einem Online-Formular muss an so herausgehobener Stelle angebracht sein, dass der Verbraucher gleichsam zwangsläufig auf sie stoßen muss. Ein Urteil hierzu (OLG Karlsruhe vom 27.03.2002, Az. 6 U 200/ 01) Worüber der Anbieter dich informieren muss, guggste==>> Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Infov) M.f.G. | |
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| | # 6 | |
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Die Lösung lautet:- erfolgreiche Verurteilung in einem Fall wegen § 263 bzw. 263a StGB oder deren Versuch! :idea: ein solches Urteil würde zwar (vorerst) nur ein Einzelfall sein - es löst jedoch eine Lawine aus - die Budenzauberer können dicht machen, sobald die derzeitige Verfahrensweise in dieser Sicht auch rechtlich abgehakt wurde! Ich bin nach wie vor der Meinung: Ein Großteil der ABO-Seiten bzw. deren Betreiber verwirklichen zumindest den Tatbestand des [versuchten] Betruges! Aber vielleicht gibt es ja dazu demnächst mehr!
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Zitat:
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| | # 7 |
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| Warum versuchen wir es nicht mal über den Weg PRODUKT. Hier gibt es doch eine Preisangabenverordnung. Siehe hierzu: Internetrecht - preisangabenverordnung-abmahnung , ok hier geht es u.a. um die Zuordnung der Mwst. Trifft aber eigentlich auch unsere Internetdienste. Der Preis muss zu einem Produkt klar ersichtlich und zuzuordnen sein. Bei den versteckten Preisen für das Produkt Internetdienst ist dies nicht der Fall. Also entspricht dies nicht der PAngV und ist somit strafbar. M.E. müsste dann schon direkt unter dem Angebot "100 SMS pro Monat frei" die Angabe "zuzüglich Versandkosten bzw Bereitstellung von 8,-- monatlich inclusive gesetzliche Mehrwertsteuer" stehen. Das Ganze dann auch noch über den persönlichen Angaben. lg Klaus |
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| | # 8 | |
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Zitat:
NEIN - ist NUR eine Ordnungswidrigkeit - und genau darauf vertrauen ja die Betreiber!Übrigens müssten wohl Verstöße gegen die PAngV erst abgemahnt werden und dann kann es losgehen ... ![]() Und was ändert sich dann?NICHTS - siehe Vita Active Ltd. und die Nachfolgebetreiber der Seiten, als Ronny Neugeboren nicht mehr durfte. | |
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| | # 9 |
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| Shit is. Muss mal meine Freunde von der Heinrich Heine Uni D fragen, was man da machen kann. Vlt. weiss da jemand was brauchbares. Oder fällt hier jemand was ein, was helfen könnte Grüsse Klaus (Abz**ker gehören ins Gefängnis) |
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(wer suchet,der findet)
Die Lösung lautet:
- im Informations-Portal
gibt es Antworten!
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NEIN - ist NUR eine Ordnungswidrigkeit - und genau darauf vertrauen ja die Betreiber!