123simsen.com - Teil 3

Alt 06.02.2008, 10:52   # 281
immorb
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Zitat:
Zitat von Beca
1. schon ein mal bezahlt hat
Die Bezahlung einer Rechnung/Forderung ist noch kein Anerkenntnis einer Schuld.
Aus z.B. dem Baurecht gibt es dazu einige Urteile.
Auch ein Inkasso-büro blitzte beim Gericht ab,
Klägerin=Inkasso
Beklagte=Schuldner
Zitat:
Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung der Forderung in Höhe von 119,69 Euro nebst Zinsen und Kosten gemäß „Anerkenntnis- und Ratenzahlungsvergleich“ vom 12.10.2004. Die Beklagte hat nämlich gemäß §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 821 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung einen Anspruch gegen die Klägerin auf Rückforderdung des Anerkenntnisses.
AMTSGERICHT Krefeld: 1 C 474/06
Zitat:
Zitat von Beca
2. den Vertrag gekündigt hat und damit die AGB's evtl nachträglich anerkannt hat.
Ist erst einmal eine Willenserklärung.
Aber,die haben etwas sehr wichtiges.Man kann sie,wenn man merkt das man sich geirrt hat,anfechten.

Musterbrief:

Zitat:
Name
Straße
PLZ, Ort

Einschreiben
Rechtsanwalt
**** ****
Nimmersattestr 007
12345 Kriegehalsnichtvoll
xx.xx.2008
Homepage www.xxxxxx-heute.com
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe Ihr Schreiben vom .... (Datum) erhalten und möchte dazu folgendes
festhalten:
Bezüglich der wiederholt an mich gerichteten Zahlungsaufforderungen Ihrer
Mandantschaft ************ teile ich Ihnen mit, dass ich das
Bestehen eines Vertragsverhältnisses mit diesem Unternehmen bestreite und die von
mir am ..........(Datum) geleistete Zahlung keinesfalls ein Anerkenntnis einer
Rechtspflicht darstellt.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie, keine weiteren Forderungen mehr an mich
zu richten. Darüber hinaus nehme ich Ihre Kontaktaufnahme zum Anlaß, Sie
aufzufordern, mir den gezahlten Betrag in Höhe von **.- Euro zurückzuerstatten.
Mit freundlichen Grüßen
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Alt 06.02.2008, 11:59   # 282
Beca
 
Registriert seit: 04.02.2008
Beiträge: 4
Nachdem ich so einiges weiter gelesen habe noch ein paar Fragen.
Da ja ein Postfach oder ein Briefkasten keine Unterschrift für ein Einschreiben leisten kann, wäre es nicht sinnvoll den Brief per Einwurfeinschreiben zu verschicken?
Oder da die RA Kanzlei ja ganz offensichtlich existiert den Brief mit dem Vermerk diesen auch an deren Mandanten weiterzuleiten an den RA zu schicken?
Natürlich per Einschreiben, damit hätten die dann wenn es jeder macht ne Menge zu Unterschreiben und könnten in der Zeit keine Mahnungen schreiben.
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Alt 06.02.2008, 12:22   # 283
immorb
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Zitat:
Zitat von Beca
Da ja ein Postfach oder ein Briefkasten keine Unterschrift für ein Einschreiben leisten kann, wäre es nicht sinnvoll den Brief per Einwurfeinschreiben zu verschicken?
Der Empfänger bekommt eine Benachrichtigung ins Postfach und kann sich das Einschreiben am Schalter abholen.
Das Oberlandesgericht Koblenz (Az. : 11 WF 1013/04) hat entschieden, dass das Einwurfeinschreiben nicht als Beweis für die Zustellung eines Schreibens ausreicht.

m.f.G.
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Alt 07.02.2008, 13:17   # 284
bunny1988
Gastposter
 
So, hallo erst mal! Zu dem Thema 123simsen.com habe ich auch eine ganze Menge zu schreiben! Ich habe vor langer Zeit dort auch einmal eine SMS verschickt. Die erste Zeit kam nichts, doch dann kamen auch einige Rechnungen nach den anderen. Ich habe heute erst nach einem Forum gesucht weil die Rechnungen und drohungen immer härter werden! Ok, mal zu meinem Grund:

Ich habe im November 2007 zum wiederholten mal eine Rechnung von der Inkassogesellschaft Media Finanz bekommen. Darin geht es um die zu bezahlende Rechnung bei 123simsen.com und auch über die Gebühren der Inkassogesellschaft. Die Rechnung war im Januar 2008 bei der Summe von 106 euro und ein paar cent. Dann ein paar Tage später bekam ich einen Brif von einem Anwalt der schrieb, das die Internetfirma 123simsen.com und das Inkassounternehmen Media Finanz mir mehrere Mahnungen geschickt haben und ich nicht darauf reagiere! Die Rechnung für den Anwalt lag bei und betrug 150,99 Euro. Heute a 05.02. habe ich wieder einen Brief von diesem Inkasso Unternehmen bekommen und jetzt stellen diese mir eine Rechnung von genau 150 Euro und schreiben dabei ich hätte 5 Tage Zeit also bis zum 10.02 diese Rechnung zu bezahlen.

In mehreren Foren habe ich schon gelesen das es dringend von abgeraten wird, diese Rechnungen zu zahlen, da diese Unternehmen es nicht bis zum Gerichtsverfahren kommen lassen! Wie steht ihr dazu? Sollte ich es nicht bezahlen oder was?

Um schnelle Antwort wird gebeten! Danke im Vorraus!
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Alt 07.02.2008, 13:33   # 285
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Zitat:
Zitat von bunny1988 Beitrag anzeigen
In mehreren Foren habe ich schon gelesen das es dringend von abgeraten wird, diese Rechnungen zu zahlen, da diese Unternehmen es nicht bis zum Gerichtsverfahren kommen lassen! Wie steht ihr dazu? Sollte ich es nicht bezahlen oder was?
Hier sieht die Antwortlage nicht viel anders aus. An deiner Stelle würde ich auch nicht zahlen. Allerdings vertreten wir hier mehrheitlich die Meinung, dass man sich gegen diese Forderungen zur Wehr setzen sollte. Auch wenn eine Gerichtsverhandlung eher unwahrscheinlich ist.

An deiner Stelle hätte ich schon längst entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen: Anfechtung per Einschreiben/Rückschein beim Anbieter und Streitig-Stellen der Forderung gegenüber dem Inkasso (auch einschreiben/Rückschein). Das dürfte in den anderen Foren vielleicht auch gesagt worden sein.
Wie sieht's damit bei dir aus - hast du überhaupt etwas anderes gemacht außer alles zu ignorieren? Dieser Schuss kann durchaus nach hinten losgehen.
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Alt 25.02.2008, 09:40   # 286
Kati1784
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 12
huhu!

also, ich will mich ja nicht zu früh freuen, aber bei mir ist das 2. jahr angebrochen. seit dem 08.02. und die erste mahnung ist auch schon ein jahr und 3 tage her. vieleicht hab ich es ja geschafft!?
wenn nicht, weiß ich ja, dass ich wieder nicht reagiere solange nichts schriftlich kommt und denen dann klipp und klar sage, dass sie mich in ruhe lassen sollen.

allen anderen auch viel glück!

kati
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Alt 25.02.2008, 13:51   # 287
lordofdarkside
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 2
Meine Freundin hat vor gut nem halben Jahr mal ne "letzte Mahnung"-Mail von einer Inkassobude die in deren Auftrag tätig sein wollte bekommen.

Ich war so frei dort anzurufen, hab der Dame im Callcenter verklickert daß ich Ehrenamtlicher im Strafvollzug bin, was sie wohl falsch verstand denn sie fragte ob die Kundin meine Mandantin wäre. Hab was von Betreuung erzählt (das mache ich auch, aber nicht bei meiner Freundin ) und habe klargestellt daß eine Zahlung nie erfolgen wird.

Wir haben von denen nie wieder was gehört - zumindest bisher.
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Alt 09.04.2008, 19:48   # 288
gertt
Gastposter
 
ALso ich hab nen musterbrief von der verbraucherzentrale falls den jemand braucht soll sihc melden unter s4lz (at) gmx.de
könnt ihr euch den anruf eig schon sparen!!
bin aber auch noch net heile aus dem prozess draussen!!
hab jetzt den ersten brief vom inkassobüro bekommen!!

[ *** email nicht in Klartext wegen *** ]
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Alt 09.04.2008, 20:04   # 289
gertt nochmal
Gastposter
 
also ich könnte ein sattelitenbild bekommen von ihrem standort...
oder könnt auch ihr wenn ihr die adresse wollt
also die Adresse habt ihr ja in der ersten bestätigungsmail!!
also des is in flensburg!!!
und dann bei google earth eingeben oder bei www.google.de-->maps
und jeder kann mit dem laden machen was er will...
wohne aber zu weit weg...
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Alt 26.05.2008, 19:59   # 290
Beca
 
Registriert seit: 04.02.2008
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von gertt nochmal Beitrag anzeigen
also ich könnte ein sattelitenbild bekommen von ihrem standort...
oder könnt auch ihr wenn ihr die adresse wollt
also die Adresse habt ihr ja in der ersten bestätigungsmail!!
also des is in flensburg!!!
und dann bei google earth eingeben oder bei www.google.de-->maps
und jeder kann mit dem laden machen was er will...
wohne aber zu weit weg...
Hallo, Adresse vom Anwalt stimmt (lt. Anwaltskammer). Anwohner des Hauses haben auch ein Büro unter diesem Namen bestätigt in dem auch gearbeitet wird (durch verschlossene Türen kann man Leute hören). Ansonsten hat meine Freundin seit ein paar Monaten nix mehr von denen gehört.
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Alt 04.06.2008, 11:43   # 291
ms1958
 
Benutzerbild von ms1958
 
Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 20
An die, die jetzt hier neu Hilfe suchen:

Wie ich sehe, ist das Thema LEIDER immer noch Aktuell
und denen ist das Handwerk immer noch nicht gelegt worden.

Hab mich lange einfach nicht mehr drum gekümmert.
Es ist nun schon fast 16 Monate her wo der Zirkus losging.

Nach der 3.) Mahnung vom Inkassobüro war schluss.

Ich hatte eine Online Anzeige bei der Polizei aufgegeben,
deren Ausgang mir Unbekannt ist.
Ein Widerruf, den ich denen damals an die im Impressum
angegebene deutsche Adresse per Einschreiben geschickt habe,
ist ungeöffnet zurückgekommen. Dem Inkassobüro habe ich
einen sehr unfreundlichen Brief geschrieben, und seit einem Jahr
habe ich von denen nichts mehr gehört......
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Alt 05.06.2008, 12:13   # 292
cuser
Gastposter
 
hi an alle,
ich bin auch ein neues opfer der esimsen ag
habe meine erste anschrift bekommen von der debt & asset inkasso....
soll angeblich 198,-€ zahlen o_O was ich natürlich nicht machen werde!

ich bevorzuge mal hungriger-wolf's große Allzweckwaffe und warte ab was geschehen wird.

danke für die hilfe

ich nehme gerne noch tipps an
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Alt 23.09.2008, 11:01   # 293
Knulli
 
Registriert seit: 30.12.2006
Beiträge: 29
nun mal meine kurzfassung,

meine tochter (damals 15 jahre) hat auch sms geschrieben und nach etwa 14 tagen, kamen die rechnungsmails, hab sofort widerspruch eingelegt, per mail.
per post mit einschreiben, das zurück kam, weil adresse unbekannt.
per mail ging es hin und her.
bin zur verbraucherzentrale und hab denen dann die letzte mail geschickt, dass nix zahle.
dann kam post vom inkasso. hab nochmal einen widerspruch gemacht und den gesamten mailverkehr denen hingeschickt.
von denen kam dann sofort, das alles ohne anerkennung einer rechtspflicht eingestellt ist, sie haben sich mit ihren mandanten untehalten.
das ist jetzt gut 18 monate her. der betrag war damals 196,- euro, den sie zahlen sollte.
nach dieser zeit bekam sie eine mail, sie hätte *vergessen* zu zahlen und sie soll nun mit mahngebühren 306,- euro zahlen. wenn nicht soll alles zum anwalt gehen. zeit hatten wir bis 22.08.08.
auf deise mail haben wir gar nicht reagiert und auch nix gezahlt.
für mich ist das thema durch. ich hab vom inkasso schriflich, dass es erledigt ist.

Gruss Knulli
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Alt 23.09.2008, 17:02   # 294
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Knulli
für mich ist das thema durch.
Richtig.
Da ich mit denen noch nichts am Hut hatte, mal eine passende Antwort von jemanden der eine solche geben darf.Und weil du auch bei der Verbraucherzentrale warst passt es.
Zitat:
Hallo alstar_roman Smilie,

lass´ Dich nicht einschüchtern und zahle nicht!

Da Du im letzten Jahr mit unserem Musterbrief auf die Zahlungsaufforderung reagiert hast, kannst Du dieses Schreiben getrost ignorieren.
[...]

Viele Grüße

VZN-Moderatorin Karin
Quelle: deinding.vzniedersachsen.
Zitat:
Zitat von Knulli
ich hab vom inkasso schriflich, dass es erledigt ist.
Hierzu darf ich etwas sagen.
Vorsicht!
Allgemein gilt,nicht das Inkasso-Büro entscheidet ob man aus einer Forderung raus ist.
Erst wenn der Gläubiger von der Forderung absieht ist man raus.

Letzteres gehört bei mir zum Allgemeinwissen und hat nichts mit Beratung in irgend einer Art zu tun.


m.f.G.
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Alt 27.09.2008, 13:19   # 295
Knulli
 
Registriert seit: 30.12.2006
Beiträge: 29
der Wortlaut vom Inkassobrief ist...........

Sehr geehrte Frau .....

wir nehmen Bezug........... und teilen Ihnen mit, dass wir den Vorgang nach Rückspache mit unserer Auftraggeberin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eingestellt haben.



So und ein Allgemeinwissen sagt mir, wenn die was richtig durchziehen wollten, dann würden Sie mir Gericht usw. auf den Keks gehen.
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Alt 28.05.2012, 20:14 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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