Mahngebühr verweigern?

Alt 09.08.2007, 12:14   # 1
roeschll
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Moin ihr Lieben,

auch ich bin vor ein paar Wochen auf die ad2internet "GmbH"(millionenquiz.de)
reingefallen.
Da ich es glücklicherweise schnell gemerkt habe, bekam ich eine Rechnung über "nur" 18 Euro.
Da ich in keinem Forum etwas über einen Erfolg des Aussitzens solcher Rechnungen gefunden habe, habe ich diese 18 Euro nach der zweiten Mahnung bezahlt-abzüglich der Mahnkosten von 11 Euro.
Diese wollen die natürlich nun auch noch eintreiben.
Wie soll ich mich nun verhalten, da ich ja nun schon einen Teilbetrag überwiesen habe?

Eine Antwort würde mich freuen.

Liebe Grüsse von roeschll
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Alt 09.08.2007, 17:03   # 2
anti-abzocker
 
Registriert seit: 25.07.2007
Ort: Pusan, Korea
Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von roeschll Beitrag anzeigen
........ Mahnkosten von 11 Euro.
Diese wollen die natürlich nun auch noch eintreiben.
Wie soll ich mich nun verhalten, da ich ja nun schon einen Teilbetrag überwiesen habe?
Lass die das doch versuchen, das einzuklagen, wenn die sich das trauen.
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Alt 09.08.2007, 17:12   # 3
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von anti-******** Beitrag anzeigen
Lass die das doch versuchen, das einzuklagen, wenn die sich das trauen.
Lese dir das mal hier vom ZDF durch.
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Alt 09.08.2007, 19:43   # 4
immorb
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Zitat:
Zitat von roeschll
habe ich diese 18 Euro nach der zweiten Mahnung bezahlt-abzüglich der Mahnkosten von 11 Euro.
Grundsätzlich hast du jetzt ein Problem.
Rechtlich gesehen sind Mahngebühren legal.
Ob die Höhe von 11.-€ bei einer Forderung von 18.-€ vertretbar ist,ist eine andere Sache.
Stellt sich die Frage,wer will die Mahngebühr haben? Der Betreiber oder ein Inkasso-Büro?
Will es der Betreiber haben "könnte" man von Wucher sprechen.
Will es ein Inkasso-Büro haben, "könnte" man dem Betreiber eine Verletzung der "Schadensminderungspflicht" vorwerfen.

Besser wäre es gewesen du hättest die Forderung total,wegen Täuschung/Irrtum, verweigert.
Zitat:
Zitat von anti-********
Lass die das doch versuchen, das einzuklagen, wenn die sich das trauen.
Du vergisst,der Deutsche hat eine Uneigenart, er zieht für kleinere Beträge vor Gericht.
Und durch die Bezahlung der "Forderung" besteht erst einmal eine "Anerkenntnis" der Schuld.

Fazit:
Ich würde die Zahlung anfechten § 119 ff und den Betrag zurückfordern.

M.f.G.
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Alt 10.08.2007, 09:51   # 5
anti-abzocker
 
Registriert seit: 25.07.2007
Ort: Pusan, Korea
Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Du vergisst,der Deutsche hat eine Uneigenart, er zieht für kleinere Beträge vor Gericht.
Damit magst Du Recht haben. Bei Kleinigkeiten sind die Deutschen wohl unberechenbar.
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Alt 10.08.2007, 10:06   # 6
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
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Beiträge: 2.739
Nur bei Kleinigkeiten? Wir Deutschen sind insgesamt unberechenbar. Nimm nur mal diese unsägliche Rechtschreibreform, da werden Kleinigkeiten zu einem gigantischen Politikum hochstilisiert.
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