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Zitat von roeschll habe ich diese 18 Euro nach der zweiten Mahnung bezahlt-abzüglich der Mahnkosten von 11 Euro. |
Grundsätzlich hast du jetzt ein Problem.
Rechtlich gesehen sind Mahngebühren legal.
Ob die Höhe von 11.-€ bei einer Forderung von 18.-€ vertretbar ist,ist eine andere Sache.
Stellt sich die Frage,wer will die Mahngebühr haben? Der Betreiber oder ein Inkasso-Büro?
Will es der Betreiber haben "könnte" man von Wucher sprechen.
Will es ein Inkasso-Büro haben, "könnte" man dem Betreiber eine Verletzung der "Schadensminderungspflicht" vorwerfen.
Besser wäre es gewesen du hättest die Forderung total,wegen Täuschung/Irrtum, verweigert.
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Zitat von anti-******** Lass die das doch versuchen, das einzuklagen, wenn die sich das trauen. |
Du vergisst,der Deutsche hat eine
Uneigenart,

er zieht für kleinere Beträge vor Gericht.
Und durch die Bezahlung der "Forderung" besteht erst einmal eine "Anerkenntnis" der Schuld.
Fazit:
Ich würde die Zahlung anfechten § 119 ff und den Betrag zurückfordern.
M.f.G.