Ich habe darauf geschreiben dass ich mich nicht angemeldet habe siehe schwarze schrift .[/QUOTE]
Hi bin neu hier und hab des selbe problem wie wahrscheinlich alle hier (wegen p2p sh**).
Hab vor kurzem so ne sch*** mahnung bekommen.
Hab mich ma dort angemeldet leider hab ich mich in meinen richtigen namen angegeben aber die adresse is falsch^^. Und da ich erst 17 bin, bin ich ja beschränkt geschäftsfähig d.h. meine elter müssten damit einverstanden sein des problem is die wissn nix davon^^.
Könnte mir jemand sagen was auf mich zukommen könnte.
Hiiiilllllllllllllffffffeeeeeeeeeeeeee
bedanke mich im vorraus
THX
11.01.2007, 20:00
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102
nic4826
Registriert seit: 06.01.2007
Beiträge: 18
Meine elter wissen davon sie wollten ja auch zahlen .
Ich verhalt mich ruhig meine geburts uhrkunde schick nicht hin weil sie dann mein namen hättten und die richtige strasse also ich schreib keine weiteren e-mails mehr hin .
Zitat:
Wenn du willst kann ich dir auch ein paar schicken, nimm die Sache erstmal selbst in die Hand. nach 2-3 Mails dürften die das ***** zu machen.
Poste einfach mal die links rein .
11.01.2007, 21:29
#
103
Lone_Wolf
Gastposter
Nein, das sind keine Links, meine Mutti (deutschlehrer) hat es selbst geschrieben^^
12.01.2007, 21:03
#
104
nic4826
Registriert seit: 06.01.2007
Beiträge: 18
Dann poste mal den brief rein
* oder noch besser, einfach per PN schicken.
Dazu auf den Namen klicken und eine private Nachricht an ... auswählen.
13.01.2007, 16:47
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105
Kneipe
Registriert seit: 12.01.2007
Beiträge: 6
Hi Leute,
also ich werde vorerst keinen schriftlichen Widerspruch abschicken sondern nur einen per e-mail.
Grund: sie haben bisher keine adresse und wenn ich einen Brief an sie sende werden sie ja genau diese information von mir selbst erhalten.
sie haben zwar die PLZ (wie findet man die eigentlich so einfach heraus?)
und meinen namen (wegen der e-mail adresse) aber ich denke nicht das sie sich die mühe machen da im telefonbuch nachzusehen oder?
Ist das soweit richtig gemacht von mir oder verhalte ich mich da komlett falsch?
BITTE ANTWORTEN
PS: ich habe google darauf aufmerksam gemacht und hoffe das sie etwas ändern werden. bin ja mal auf die antwort gespannt.
13.01.2007, 18:11
#
106
Fischer 40
Gastposter
Hallo Leute.Habe da ein Problem mit einer Internetseite. Mein Sohn soll sich am 27.10.06 auf der Seite " p2p-heute.com " angemeldet haben , mit IP Adresse und Uhrzeit.Er versicherte mir sich dort nicht angemeldet oder irgenwas in das Anmeldeformular eingetragen zu haben.Dann soll eine Rechnung am 18.11.06 gekommen sein-nie erhalten oder gesehen. Heute nun gleich zwei Schreiben eines Rechtsanwalts von den Gebr.Schmidtlein mit Androhung einer Anzeige bei nicht Zahlung von jeweils 123. Schreiben gingen an meinen Sohn,er ist 14 Jahre alt. Kann mir da jemand helfen? Was sol ich tun oder kann ich machen?
13.01.2007, 18:26
#
107
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Zitat von Fischer 40
Hallo Leute.Habe da ein Problem mit einer Internetseite. Mein Sohn soll sich am 27.10.06 auf der Seite " p2p-heute.com " angemeldet haben , mit IP Adresse und Uhrzeit.Er versicherte mir sich dort nicht angemeldet oder irgenwas in das Anmeldeformular eingetragen zu haben.Dann soll eine Rechnung am 18.11.06 gekommen sein-nie erhalten oder gesehen. Heute nun gleich zwei Schreiben eines Rechtsanwalts von den Gebr.Sch****in mit Androhung einer Anzeige bei nicht Zahlung von jeweils 123. Schreiben gingen an meinen Sohn,er ist 14 Jahre alt. Kann mir da jemand helfen? Was sol ich tun oder kann ich machen?
Hi Leute,
also ich werde vorerst keinen schriftlichen Widerspruch abschicken sondern nur einen per e-mail.
Ist das soweit richtig gemacht von mir oder verhalte ich mich da komlett falsch?
BITTE ANTWORTEN
Sobald du aber was mit der Post bekommst, solltest du sofort ein Einschreiben mit Rückantwort schicken.
Wie ich immer wieder geschrieben habe , kann Schweigen bei Gericht als Zustimmung zum Vertrag geltend gemacht werden.
Hier mal ein Bericht vom Verbraucherrechtliches.
RA T**k prahlt mit gewonnenen Sch******in-Prozessen
Zitat:
aus Verbraucherrechtliches
Kurzum: die von T***k getroffene Auswahl der Urteile spricht dafür, dass die Sch****ins nur dann klagen, wenn die Betroffenen die Forderung akzeptieren und ihr nicht widersprechen.
Wer es nicht so weit kommen lassen möchte, werfe einen Blick auf die Vertragsfallen-FAQ
Auch wenn man Ratenzahlung anbietet erkennt man den Vertrag an und muss dann auch zahlen.
Auch nicht das Wort Kündigung benutzen.
13.01.2007, 20:20
#
109
nic4826
Registriert seit: 06.01.2007
Beiträge: 18
Ich (bzw.Meine Eltern ) habe jetzt einen wiederruf geschrieben mit der begründung dass ich nicht volljährig bin und meine eltern nicht mit dem vertrag einverstanden sind und dass wir weder bezahlen werden und oder eine kopie des ausweises hinschicken werden .
Wenn das nicht klappt was soll ich noch machen .
13.01.2007, 22:23
#
110
schiene1003
Ehemaliger Moderator
Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
Zitat:
Zitat von nic4826
Ich (bzw.Meine Eltern ) habe jetzt einen wiederruf geschrieben mit der begründung dass ich nicht volljährig bin und meine eltern nicht mit dem vertrag einverstanden sind und dass wir weder bezahlen werden und oder eine kopie des ausweises hinschicken werden .
Wenn das nicht klappt was soll ich noch machen .
...mach dir doch nicht jetzt schon einen Kopf darüber, was passieren könnte wenn...? Deine Eltern sollen den Widerruf erst einmal hinschicken und dann abwarten was für eine Reaktion kommt. Da sie ihn ja sicherlich per Einschreiben mit Rückschein schicken werden (oder schon geschickt haben) - habt ihr ja egal ob eine Antwort kommt oder nicht einen Beweis in der Hand. Und das ist schon mal sehr gut.
Also ganz ruhig bleiben...
14.01.2007, 11:59
#
111
nic4826
Registriert seit: 06.01.2007
Beiträge: 18
Nein wier haben nur eine e-mail hingeschrieben
14.01.2007, 12:46
#
112
Gbrook
Gastposter
hallo,
kennt jemand einen guten rechtsanwalt, der sich schon mit der sache beschäftigt hat, nur für den fall, daß ich nachdem ich auf das schreiben vom tank widerspruch eingelegt habe, der aber noch mal reagiert....
gruß
gbrook
14.01.2007, 13:50
#
113
lobster55
Registriert seit: 24.12.2006
Beiträge: 30
Zitat:
Zitat von Gbrook
hallo,
kennt jemand einen guten rechtsanwalt, der sich schon mit der sache beschäftigt hat, nur für den fall, daß ich nachdem ich auf das schreiben vom tank widerspruch eingelegt habe, der aber noch mal reagiert....
gruß
gbrook
Hilfreich?? Wenn jemand auf Kosten "Geschädigter" Geld verdienen will,ist das nicht hilfreich
Zitat:
Sie bestellen unsere Musterschreiben per Überweisung von 8,50 auf das folgende Konto:
In dem Sinne:
Immer schön alles lesen.
m.f.G.
14.01.2007, 15:01
#
115
bob1201
Gastposter
Hallo, ich bin auch auf p2p-heute reingefallen. ich hab mir diesen thread eh schon ein bisschen durchgelesen aber zur sicherheit würde ich trotzdem um rat bitten.
ich habe am 9. jänner die rechnungsmail erhalten, bei der anmeldung habe ich falsche namen und adressen angegeben, diese waren bei der rechnung auch falsch.
darauf habe ich eine antwort per mail geschrieben, ich glaube der genaue wortlaut war kurz und bündig: "ich möchte mein abonnement widerrufen." (ich habe nicht "kündigung" verwendet, da hab ich vorher was davon gelesen)
am 12. jänner habe ich eine antwort erhalten, dass meine widerrufsfrist abgelaufen sei und ich zahlen muss ihr wisst ja.
ich bin aus österreich und würde gern wissen ob die rechtslage hier anders ist
danke im vorraus
14.01.2007, 15:30
#
116
Frankie1969
Registriert seit: 14.01.2007
Beiträge: 5
Hallo an alle,
das kann doch echt nicht wahr sein, so viel Geschädigte ( so wie ich auch ),
und keiner kann sagen was passiert, wenn mann nicht zahlt.
(Pfändung ?, Schufa?, Gerichtsvollzieher )
Auch mir ist ein Brief vom Rechtsanwalt O.... T... ins Haus geflogen,
mit voll Angriff das ich zahlen soll, obwohl ich von diesem ****** Verein überhaupt nichts will, geschweige denn ein ABO von einem Jahr.
Bin voll getäuscht worden und soll jetzt zahlen, weiß jetzt auch nicht wie ich mich verhalten soll. Mit Rechtsanwalt ist die Forderung nun schon 123 € hoch, für nichts, Frechheit.
Wie muß ich mich verhalten ???
Was muß ich schreiben ??
Ps_ Alleine die Zeit die jetzt für den ganzen ***** brauche nervt mich richtig an, aber einfach zahlen und solchen ********** das Geld in denArs.... stecken will ich auch nicht.
Gruss an alle
* aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten.
14.01.2007, 16:28
#
117
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Zitat von bob1201
Hallo, ich bin auch auf p2p-heute reingefallen. ich hab mir diesen thread eh schon ein bisschen durchgelesen aber zur sicherheit würde ich trotzdem um rat bitten.
ich habe am 9. jänner die rechnungsmail erhalten, bei der anmeldung habe ich falsche namen und adressen angegeben, diese waren bei der rechnung auch falsch.
darauf habe ich eine antwort per mail geschrieben, ich glaube der genaue wortlaut war kurz und bündig: "ich möchte mein abonnement widerrufen." (ich habe nicht "kündigung" verwendet, da hab ich vorher was davon gelesen)
am 12. jänner habe ich eine antwort erhalten, dass meine widerrufsfrist abgelaufen sei und ich zahlen muss ihr wisst ja.
ich bin aus österreich und würde gern wissen ob die rechtslage hier anders ist
das kann doch echt nicht wahr sein, so viel Geschädigte ( so wie ich auch ),
und keiner kann sagen was passiert, wenn mann nicht zahlt.
(Pfändung ?, Schufa?, Gerichtsvollzieher )
Auch mir ist ein Brief vom Rechtsanwalt O.... T... ins Haus geflogen,
mit voll Angriff das ich zahlen soll, obwohl ich von diesem ****** Verein überhaupt nichts will, geschweige denn ein ABO von einem Jahr.
Bin voll getäuscht worden und soll jetzt zahlen, weiß jetzt auch nicht wie ich mich verhalten soll. Mit Rechtsanwalt ist die Forderung nun schon 123 € hoch, für nichts, Frechheit.
Wie muß ich mich verhalten ???
Was muß ich schreiben ??
Ps_ Alleine die Zeit die jetzt für den ganzen ***** brauche nervt mich richtig an, aber einfach zahlen und solchen ********** das Geld in denArs.... stecken will ich auch nicht.
Gruss an alle
Wenn du einen Beweis darüber haben willst, dass du einen Widerruf geschickt hast, solltest du es per Einschreiben mit Rückantwort machen.
Hier sind einige Vorlagen. Aber pass auf das du die für Deutschland nimmst.
Hilfreich?? Wenn jemand auf Kosten "Geschädigter" Geld verdienen will,ist das nicht hilfreich
In dem Sinne:
Immer schön alles lesen.
m.f.G.
Ich denke, dass ich alles gelesen habe, auch die Kostenangabe. Die Verbraucherzentralen verlangen 6 €. Wollen die auch verdienen?? Im übrigen finde ich persönlich eine "Aufwandsentschädigung" von 8,50 akzeptabel. Das ist weniger als die 84 € für das Abo oder noch mehr. Das mögen andere anders sehen, kein Problem. Mein link bezog sich im übrigen auf die Anfrage nach einem guten Rechtsanwalt. Man könnte ja zum Beispiel die Betreiber des Forums nach einem Anwalt fragen, mit dem sie gute Erfahrungen gemacht haben. Vielleicht würden sie das auch kostenlos machen. Fragen kost ja eh nix, gell? Außerdem gibt dieses forum eine Menge von Informationen und Ratschlägen, auch ohne Geld zu verlangen, und das zum Teil kompakter und übersichtlicher als hier. Ob jemand dann Geld für weitergehende Information und Musterschreiben ausgeben will, sollte man dem Einzelnen überlassen
Mit schönen Sonntagsgrüßen vom lobster
14.01.2007, 17:41
#
120
Frankie1969
Registriert seit: 14.01.2007
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Wenn du einen Beweis darüber haben willst, dass du einen Widerruf geschickt hast, solltest du es per Einschreiben mit Rückantwort machen.
Hier sind einige Vorlagen. Aber pass auf das du die für Deutschland nimmst.