1sms.de Hilfe! - Teil 2

Alt 29.06.2006, 19:15   # 1
pittiplatsch
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Nachdem der ursprüngliche Thread zu 1sms.de Hilfe! eine immense Größe erhalten hat
habe ich das Thema geteilt.

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1sms.de Hilfe! - Teil 2
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Alt 18.07.2006, 13:21   # 2
Unregistriert
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Zitat:
Zitat von Unregistriert
Du hast ja mal echt keine ahnung...
Der herr, des das betreibt - brauch sich nur bei deinem Provider der Inet-Leitung zu melden... bzw. die Bullen würden das machen, der Betreiber selbst für den ist es keine allzugroße arbeit...

Router ums rauszufinden aus welchem haus?
Dein Provider, speicher ( im durchscnitt 3-6 Monate lang ) alle verbidungen somit weiß er auch welche IP bei welchem Zugang genutzt wurde und kann so schnell rausfinden das es bei dir zu hause gewesen ist...

hin oder her... meldet euch bei sowas nicht an lest die AGB gründlich... ( außer man geht erschwehrliche wege ^^ )

hallo, les mal deins und meins , fällt dir vllt auf, dass du im großen und ganzen gleiche geschrieben has wie ich?[/QUOTE]


es gibt nichts auf der welt kostenlos... -.- und schon lange nicht im internet...

doch gibt es man muss nur wissen wie.(im inet)
 
Alt 18.07.2006, 13:24   # 3
Unregistriert
Gastposter
 
hi.

es ist schon möglich deine Ip-adresse herrauszufinden.
jedoch können die "fi***" des eigentlich nicht selber.
und die handynummer kann man auch rausfinden.
des kann alles polizei machen.
aber des kann halt alles net jeder.
deine hanynummer läuft ja auf dich oder dein dad weil du die ja kaufen musstes und somit auch deine daten angeben musstes.
und mit viel schnick schnack kommen die profis da schon ran.
deine IP wird ja öfters automatisch geändert.
aber man kann herrausfinden von welchem router sie kam also in welchem haus der is und somit hätten sie deine adresse.

aber ich pers. glaub, dass des denen viel zu viel stress is des rausfinden zu lassen und außerdem nich bei den bulln.
von dem her würd ich mir da keine sorgen machen, nicht bevor du per post einen mahnung bekommst.
weil des hab ich gestern und jetz pissts mich voll an und ich weiß net was tun.


HIERMIT BITTE HELFEN *help*[/QUOTE]


--------------

Hey vielen Dank für deine Antwort.

über IP dürfte mir nix passieren! Firmennetzwerk.! glaub da bin ich sicher.

Problematisch wirds bei dem Handy! weil Firmenhandy ;-(. Hat jemand ne Ahnung ob die soweit gehen und über die Handy Nr. mich finden. Wäre wichtig zu wissen. Nicht das ich noch Ärger mitn chef bekomm
 
Alt 18.07.2006, 14:26   # 4
Oberbayer
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Unregistriert
schaut mal was ich gefunden hab:

Landgericht München 1

AZ: 7 O 12251/97

Widerrufsbelehrungen, also der Hinweis auf die Rücktrittsmöglichkeit von einer Bestellung, müssen eigenhändig unterschrieben sein. Dies gilt auch im Internet, auch wenn damit Online-Bestellungen etwa von Zeitschriften faktisch unmöglich werden.

das würde doch zu unserem fall passen oder?
und da niemand was unterschrieben hat, wäre ja sowieso alles ungültig.

Das ist doch gelinde gesagt ein Schmarrn. Hast du gesehen, aus welchem Jahr dieses Urteil ist? 1997!!!

In der Zwischenzeit ist viel passiert, nicht nur im Internet. Z.B. das Telefonieren mit Handy am Steuer ist bei Strafe verboten. Die Gesetze für Handel und Abzocke im Netz wurden vereinfacht. Darum, das von dir zitierte Urteil ist vonder Zeit überrollt worden
 
Alt 18.07.2006, 16:46   # 5
Sascha Gütebier
Ehemaliger Moderator
 
Benutzerbild von Sascha Gütebier
 
Registriert seit: 23.04.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.142
Um das mit der IP noch einmal richtig zu stellen:

Es ist richtig, das Provider die IPs speichern. Jedoch kann das nur ein paar Tage sein, aber auch 6 Monate. Sie speichern aber nur, wie lange ihr online wart. Die IP Adresse ist kein Beweis dafür, das ihr auf der Seite wart oder euch sogar angemeldet habt.

Die Provider werden auch die Informationen zu den IP Nummern nicht leichtfertig herausgeben. Da müsst ihr schon Kinderpornografie oder ähnliches im Netz betreiben oder in solchen Kreisen euch aufhalten.

Die IP Adresse gilt in den Schreiben nur als Drohung. Es liegen zig Anzeigen gegenüber allen Betreibern solcher Seiten bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Daher wird kein Provider der Welt auch nur einen Buchstaben eines Kunden freigeben, solange nicht alles endgültig geklärt ist.
 
Alt 18.07.2006, 17:43   # 6
unterbayerin
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Oberbayer
Das ist doch gelinde gesagt ein Schmarrn. Hast du gesehen, aus welchem Jahr dieses Urteil ist? 1997!!!

In der Zwischenzeit ist viel passiert, nicht nur im Internet. Z.B. das Telefonieren mit Handy am Steuer ist bei Strafe verboten. Die Gesetze für Handel und Abzocke im Netz wurden vereinfacht. Darum, das von dir zitierte Urteil ist vonder Zeit überrollt worden
auch wenn in der zwischenzeit viel passiert ist...schau her:
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen (§312 d Abs. 2!) führen bei Fernabsatzverträgen zu einem unbefristeten Widerrufsrecht des Kunden.
und da die meisten hier überhaupt keine bekommen haben, ist es doch wohl klar, oder? trotzdem gehen die darauf nicht ein und tuen so, als ob die voll im recht wären!!!!
 
Alt 18.07.2006, 18:09   # 7
Unregistriert
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hallo!!+
meine 3 monatige rücktr5ittsfrist ist schon abgelaufen...hab aber keinen
eingeschriebenen Brief an die geschickt, weil ich meine echten daten
nicht preisgeben wollte.
Bin aber noch keine 18.
was soll ich tun, da ich nur e-mails als beweis habe
 
Alt 18.07.2006, 18:26   # 8
Unregistrierte
Gastposter
 
sagt mal, muß man auf das schreiben des inkassobüros auch ein widerruf schreiben? hab das hier im forum gelesen und in einem anderen auch! habe schon den 2. brief erhalten und nix gemacht....

danke für antwort
 
Alt 18.07.2006, 18:45   # 9
Unregistriert
Gastposter
 
wenn ihr sms vom net schreiben wollt dann meldet euch bei sms.at an.
Es sind zwar nur 5 sms/monat gratis jedoch gibt es ein abo für ein halbes jahr das fünf euro kostet und man kann 100 sms verschicken.
BIn schon seit ca.3 jahren dort angemeldet.
Also falls es jemanden interessiert, kann er mal raufschauen.
 
Alt 18.07.2006, 18:59   # 10
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von unterbayerin
auch wenn in der zwischenzeit viel passiert ist...schau her:
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen (§312 d Abs. 2!) führen bei Fernabsatzverträgen zu einem unbefristeten Widerrufsrecht des Kunden.
und da die meisten hier überhaupt keine bekommen haben, ist es doch wohl klar, oder? trotzdem gehen die darauf nicht ein und tuen so, als ob die voll im recht wären!!!!
Ein Bericht vom mdr. Alles über die Widerrufsbelehrung !!!!

http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles...4.html#absatz4
 
Alt 18.07.2006, 19:12   # 11
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Unregistriert
hallo!!+
meine 3 monatige rücktr5ittsfrist ist schon abgelaufen...hab aber keinen
eingeschriebenen Brief an die geschickt, weil ich meine echten daten
nicht preisgeben wollte.
Bin aber noch keine 18.
was soll ich tun, da ich nur e-mails als beweis habe

Welche Folgen hat es, wenn der Minderjährige einen Kaufvertrag ohne Genehmigung seiner Eltern abschließt?

In diesem Fall ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam. Seine Wirksamkeit hängt von der Genehmigung der Eltern ab.

http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex80004.html


Hunderte kostenlose Produktproben... Unternehmer ist beweispflichtig ..... Knackpunkt: Widerrufsbelehrung..., Wenn sich Minderjährige anmelden
http://www.europakonsument.at/Europa...=26833&lang=DE
 
Alt 18.07.2006, 19:20   # 12
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Unregistrierte
sagt mal, muß man auf das schreiben des inkassobüros auch ein widerruf schreiben? hab das hier im forum gelesen und in einem anderen auch! habe schon den 2. brief erhalten und nix gemacht....

danke für antwort
Ja ,man sollte schon schreiben und mitteilen, dass man schon Widerspruch eingelegt hat. Wenn man sich gar nicht meldet gehen die ja davon aus, dass der Vertrag besteht und du das Geld wirklich schuldest. Also ich würde für den Ernstfall immer auf Nummer sicher gehen.
Normalerweise dürften die dann auch nicht weiter fordern. Aber was ist hier schon normal.
 
Alt 18.07.2006, 19:56   # 13
Unregistriert
Gastposter
 
Wie lang ist die Widerrufsfrist bei Internetverträgen?
Bei dem unter anderem für Fernabsatzgeschäfte geltenden Widerrufsrecht des Verbrauchers beträgt die Widerrufsfrist zwei Wochen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist (§ 355 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 BGB). Wird die Belehrung erst nach Vertragschluss erteilt, beträgt die Frist einen Monat (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB).
 
Alt 18.07.2006, 19:58   # 14
Unregistriert
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Das beweist das wir alle unschuldig sind und die vor gericht verlieren würden (solange man per brief innerhalb der genannten frist gekündigt hat)
 
Alt 18.07.2006, 22:03   # 15
Unregistriert
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Zitat:
Zitat von Unregistrierte
sagt mal, muß man auf das schreiben des inkassobüros auch ein widerruf schreiben? hab das hier im forum gelesen und in einem anderen auch! habe schon den 2. brief erhalten und nix gemacht....

danke für antwort
du hast also schon zwei briefe vom inkassounternehmen bekommen?
was stand denn dann im zweiten drin?
war da auch ein formular für den widerruf dabei?
 
Alt 18.07.2006, 22:15   # 16
GIZEH
 
Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 89
hi leute,

vor wenigen sekunden kam auf der ard bei der sendung plus-minus das gleiche thema auf. ich weiß nicht ob es durch mich kam, aber ich habe vor 2 monaten plus-minus um rat gefragt. haben bestimmt auch andere . leider habe ich auch nur reingezappt und konnte nicht alles sehen. nur soviel, im allgemeinen ging es um aller art dieser gratisgeschichten (in dem fall speziell um simsen.de). ich achte mal auf wiederholungen und schreib den termin dann noch rein.

Quintessenz: NICHT BEZAHLEN! wer einmal bezahlt, gibt diesen vertrag seine zustimmung und kann immer wieder zur kasse gebeten werden. ansonsten sehr sehr großes lob an alle vom netzwelt-team, weil deren infos zu 100% richtig waren, d.h. einmal wiederruf, alles ignorieren und sollte irgendwas mit gericht kommen, dieses schriftlich wiederrufen. also wirklich hut ab und danke, bin selber betroffener und hätte ohne netzwelt wohl bezahlt.

die ard-mitarbeiter von plus-minus haben somit klargestellt, dass nichts, ich wiederhole NICHTS passieren kann!!! alle betroffenen, jeglicher altersklassen, sollen sich keine sorgen machen. durchpusten und danach drüber lachen.

hier noch mal der link für die homepage von plus-minus:

http://www.daserste.de/plusminus/bei...3l34h71~cm.asp
 
Alt 19.07.2006, 08:16   # 17
Unregistriert
Gastposter
 
Hallo noch mal kurz zu meiner Frage:

ist jemanden bekannt das die nur über die Handy Nr. die richtige Adresse rausbekommen haben? bzw. über den Handy Anbieter die Mahnungen schicken?!?!?!

wäre wichtig
 
Alt 19.07.2006, 08:19   # 18
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von Unregistriert
du hast also schon zwei briefe vom inkassounternehmen bekommen?
was stand denn dann im zweiten drin?
war da auch ein formular für den widerruf dabei?
Ein FORMULAR für den WIDERSPRUCH gibt es nur beim gerichtlichen Mahnbescheid.

Inkassoklitschen wollen Kohle und versenden nur Drohungen, keine Formulare!
 
Alt 19.07.2006, 09:23   # 19
Unregistriert
Gastposter
 
ok, aber zu einem gerichtlichen mahnbescheid ist es hier ja noch nie gekommen oder?
 
Alt 19.07.2006, 09:40   # 20
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Unregistriert
ok, aber zu einem gerichtlichen mahnbescheid ist es hier ja noch nie gekommen oder?
NEIN!!!!!!!!!!!!
 

Alt 28.05.2012, 20:11 # --
News Flash
 
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