Ich habe mich auch irgendwann bei denen registriert. Allerdings wusste ich nicht, dass es was kostet und ich wusste auch nicht, dass es diese Firma ist.
Jetzt hab ich das Problem, dass ich irgendwelche Fantasie angaben gemacht habe und 15 jahre alt bin(also habe ich auch nen falschen geburtstag angegeben.). Die meinen in ihrer Mail das fällt unter Betrug. Was soll ich tun? Zahlen?
Danke im Vorraus.
Da empfehle ich Dir mal das Info-Portal als Lektüre
[Klick auf den Link in meiner Signatur - und Du kommst dorthin! :wegschub:]
:ideen: Besonders interessant dürfte dann der Teil - Strafrechtliche Betrachtungen einiger Postings und die allgemeinen Hinweise sein.
Zum Schluss wäre auch der Teil mit den ABO und Minderjährige wissenswert.
Sollten dann noch Fragen offen sein - bemühe bitte die und poste erst danach neue Fragen!
Der Gescheitere gibt nach! Eine traurige Wahrheit.
Sie begründet die Weltherrschaft der DUMMHEIT Maria von Ebner-Eschenbach
15.01.2007, 23:53
#
2
pittiplatsch
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Beiträge: 3.561
Zitat:
Zitat von Genera
Hallo Leute!
Ich habe mich auch irgendwann bei denen registriert. Allerdings wusste ich nicht, dass es was kostet und ich wusste auch nicht, dass es diese Firma ist.
Jetzt hab ich das Problem, dass ich irgendwelche Fantasie angaben gemacht habe und 15 jahre alt bin(also habe ich auch nen falschen geburtstag angegeben.). Die meinen in ihrer Mail das fällt unter Betrug. Was soll ich tun? Zahlen?
Danke im Vorraus.
Nachdem der ursprüngliche Thread zu Hilfe ! Abo bei www.p2p-heute.com eine immense Größe erhalten hat
habe ich das Thema geteilt.
Hinweis:
Die ursprünglichen Threads wurden geschlossen.
Mit "Beitrag zum Zitieren auswählen" sollte es jedoch möglich sein, weiterhin ältere Beiträge als Zitat auszuwählen.
Dieser Thread wird bei Überschreiten gewisser Grenzen ebenfalls wieder geteilt und geschlossen
Der Gescheitere gibt nach! Eine traurige Wahrheit.
Sie begründet die Weltherrschaft der DUMMHEIT Maria von Ebner-Eschenbach
16.01.2007, 00:13
#
3
Genera
Registriert seit: 15.01.2007
Beiträge: 4
Ok danke dir,
tut mir leid, dass ich nicht zuerst die Forensuche benutzt habe. War halt ziemlich schockierend, dass plötzlich ne Mail in meinem Postfach liegt, in der 84€ von mir verlangt werden. Habe halt so schnell wie möglich hilfe gesucht.
Was ich gefunden habe, ist dass ich einen Betrugsversuch begangen habe. Denn RA_Jun sagt:
"Ein Jugendlicher, der sein Geburtsdatum in der Absicht falsch angibt, Zugang zu einem kostenpflichtigen Dienst zu erhalten, begeht ganz klar einen Betrugsversuch."
Habe p2p übrigens meine richtige Adresse geschickt, da ich zu der Zeit bei einem Freund war.
Was soll ich jetzt machen?
16.01.2007, 01:31
#
4
pittiplatsch
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Beiträge: 3.561
Zitat:
Zitat von Genera
Ok danke dir,
tut mir leid, dass ich nicht zuerst die Forensuche benutzt habe. War halt ziemlich schockierend, dass plötzlich ne Mail in meinem Postfach liegt, in der 84 von mir verlangt werden. Habe halt so schnell wie möglich hilfe gesucht.
Was ich gefunden habe, ist dass ich einen Betrugsversuch begangen habe. Denn RA_Jun sagt:
"Ein Jugendlicher, der sein Geburtsdatum in der Absicht falsch angibt, Zugang zu einem kostenpflichtigen Dienst zu erhalten, begeht ganz klar einen Betrugsversuch."
Habe p2p übrigens meine richtige Adresse geschickt, da ich zu der Zeit bei einem Freund war.
Was soll ich jetzt machen?
Sofern Du davon ausgegangen bist, dass es sich bei der Seite um ein kostenpflichtiges Angebot handelt und Du deshalb die falschen Angaben gemacht hast, weil DU das Angebot nutzen wolltest - jedoch nicht bezahlen
dann handelt es sich klar um einen Betrugsversuch.
Bist Du jedoch davon ausgegangen, dass die Inhalte entweder "nur" für Erwachsene zugänglich seien - und Du hast diesen "Schutz" durch Falscheingabe eines anderen Geburtsjahres umgangen bzw.
Du warst der Ansicht, die angebotenen Inhalte seien kostenfrei zu erhalten, dann scheidet Betrug wegen der nicht vorhandenen Bereicherungsabsicht bzw. Tatbestandsirrtum ggf. aus.
Die Frage der Haftung (Zivilrecht) ist damit jedoch nicht ausgestanden.
Ich würde an die Herren einen Widerruf bzw. die Rückweisung der Forderung wegen Irrtums über die Kostenpflicht des Angebotes schicken und dann abwarten, was diese unternehmen
Der Gescheitere gibt nach! Eine traurige Wahrheit.
Sie begründet die Weltherrschaft der DUMMHEIT Maria von Ebner-Eschenbach
16.01.2007, 09:27
#
5
diabolo11111
Registriert seit: 15.01.2007
Beiträge: 3
Als Betroffene geht heute mein folgender Brief an die Herren.
Ich habe mir aus dem Net das zusammengebastelt und hoffe es ist trotz meiner juristischen Unkenntnis einigermaßen richtig.
Vielleicht kannn ja jemand was anfangen damit.
Sollte jemand noch einen Tip bzw. Rat haben, was ich streichen oder ändern soll bin ich dankbar. Will ja nichts falsch machen.
Brief geht ja auch erst in etwa 6 STunden zur Post (Einschreiben Rückschein)
Widerspruch gegen Ihre Forderung (Ihre Rechnung vom .)
Sehr geehrte Herren S ,
hiermit lege ich gegen Ihre Forderung vom 14.1.07 Widerspruch ein.
Nach genauer Recherche über ein gültiges Abo bei Ihnen, bestreite ich das Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages.
Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach § 305c BGB als überraschend zu bewerten.
Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.
Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an.
Soweit daher überhaupt ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, was zu bestreiten ist, richtete sich dieser auf eine unzulässige Leistung Ihrerseits.
Der Vertrag wäre daher auch wegen Verstoßes gegen § 134 BGB nichtig.
Eine vertragliche Verpflichtung meinerseits zu einer Zahlung besteht somit nicht.
Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass Sie nicht die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um Downloads, die überall kostenlos angeboten werden, gegen ein Entgelt oder gar gegen ein Abo anbieten zu können.
Ein entsprechender Vertrag wäre damit sittenwidrig und würde gegen das Urheberrecht verstoßen.
Ferner bieten Sie keine Dienstleistungen im eigentlichen Sinne an und bieten damit auch keine Gegenleistung, geschweige denn ein Abo.
Im Hinblick darauf handelt es sich um Wucher, was auch deshalb zu einer Nichtigkeit des Vertrages führt.
Hilfsweise - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - widerrufe ich den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz.
Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir nicht bei Vertragsabschluss in Textform gemäß BGB zur Verfügung gestellt wurde.
Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGBn weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß § 14 BGB-Info -VO noch den BGB-Vorschriften nach § 355 entsprechend.
Hilfsweise - ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung - kündige ich den behaupteten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das "Vertragsende" bestätigen Sie mir bitte schriftlich.
Ihre schriftliche Stellungnahme erwarte ich bis zum 7.2.06.
Für die entstandenen Unkosten und den Zeitaufwand, möchte ich Sie auffordern, mir einen Verrechnungsscheck über 15,00 Euro zukommen zu lassen.
Ich betrachte hiermit die Angelegenheit für mich als beendet und fordere Sie zur Unterlassung weitere Androhungen bzw. Schritte auf.
Andernfalls werde ich einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meiner Interessen beauftragen, wodurch für Sie Kosten entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
16.01.2007, 12:19
#
6
nurmi
Registriert seit: 10.12.2006
Beiträge: 19
Hi leute...
mich würde interessieren, wie es leuten ergangen ist, die falsche daten bei der registrierung angegeben haben ergangen ist...
es gibt doch viele, die bei einer registrierung irgendwelche namen, adressen eingeben und nur die mail-adresse richtig angeben...hatz jemand trotzdem post von p2p bekommen?? wurde wirklich jemand über die ip ausgeforscht??
Bitte um antwort, ist ja nicht nur für mich interessant...
liebe grüße
16.01.2007, 12:25
#
7
lexi11
Registriert seit: 15.01.2007
Beiträge: 4
Hallo,
wie wichtig ist es in dem Widerruf mit § "um sich zu schmeißen". Immerhin bin ich kein RA. Außerdem habe ich bedenken § zu nennen, die nicht zu treffend sind und somit den Widerruf hinfällig machen. Reicht es nicht aus Wörter wie "nach dem Gesetz"; "rechtlich" etc. zu erwähnen.
In Österreich ist das einfacher gelöst, da braucht es nicht eine Auflistung von mehreren § am besten noch aus verschiedenen Gesetztebüchern, sondern man bezieht sich auf den § 5e KSchG und damit ist die Sache erledigt. Wieso gibt es so ein § nicht für das deutsche Recht.
Wahrscheinlich mache ich es mir besoders schwer. Viell. sollte ich einfach einen Widerruf verfassen. Nur möchte ich nicht im nachhinein auf diesem Widerruf festgenagelt werden.
Auf einen Tag mehr oder weniger kommt es jetzt sowieso nicht mehr an. Heute ist nämlich der Stichtag der Mahnung und bezahlen werd ich definitiv nicht!!!!!
Liebe Grüße lexi11
16.01.2007, 12:32
#
8
stfraenkle
Registriert seit: 15.01.2007
Beiträge: 6
Hallo,
Super Danke,
und we habt Ihr auf die Mahnung von dem Rechtsanwalt reagiert,sollte da noch was kommen?
Stefan
16.01.2007, 12:50
#
9
schnippewippe
Gastposter
lexi11;Hallo,
Zitat:
wie wichtig ist es in dem Widerruf mit § "um sich zu schmeißen". Immerhin bin ich kein RA. Außerdem habe ich bedenken § zu nennen, die nicht zu treffend sind und somit den Widerruf hinfällig machen. Reicht es nicht aus Wörter wie "nach dem Gesetz"; "rechtlich" etc. zu erwähnen.
Genau so ist es auch. Man sollte wirklich nicht so viel § schreiben.
Man bietet dem Anwalt der anderen Seite dann wohlmöglich nur noch eine Angriffsfläche.Denn es kommt dann auch auf die genaue Formulierung an. Wer von uns kennt sich damit schon aus.
Für einen Widerruf braucht man auch keine § zu nennen.
Zitat:
Wahrscheinlich mache ich es mir besoders schwer. Viell. sollte ich einfach einen Widerruf verfassen. Nur möchte ich nicht im nachhinein auf diesem Widerruf festgenagelt werden.
Auf einen Tag mehr oder weniger kommt es jetzt sowieso nicht mehr an. Heute ist nämlich der Stichtag der Mahnung und bezahlen werd ich definitiv nicht!!!!!
Hallo bei mir war es die Seite Tierheim-heute mein Sohn hat auch so eine Rechnung bekommen.Ich habe dann mit unserer Email adresse geantwortet und habe mit denen telefoniert.Zahlungsfrist war am 15.01.07 gestern kam dann prompt eine Mail von denen das Ich mich nicht gemeldet hätte komisch oder wie kommen die denn dann an meine Emailadresse hatten ja nur die von meinem Sohn.Meine Frage soll ich auf diese Mail noch einmal antworten und denen sagen das Ich ja eine Email geschickt habe oder soll ich es lieber lassen?
16.01.2007, 13:40
#
11
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Zitat von Susanne L
Hallo bei mir war es die Seite Tierheim-heute mein Sohn hat auch so eine Rechnung bekommen.Ich habe dann mit unserer Email adresse geantwortet und habe mit denen telefoniert.Zahlungsfrist war am 15.01.07 gestern kam dann prompt eine Mail von denen das Ich mich nicht gemeldet hätte komisch oder wie kommen die denn dann an meine Emailadresse hatten ja nur die von meinem Sohn.Meine Frage soll ich auf diese Mail noch einmal antworten und denen sagen das Ich ja eine Email geschickt habe oder soll ich es lieber lassen?
E-mail kann, muss aber bei Gericht nicht als Beweis anerkannt werden. Wenn eine Postanschrift vorhanden ist, sollte man ein Einschreiben mit Rückantwort schicken.Dann ist man im Ernstfall auf der sicheren Seite.
Wenn die E-mail nicht bei Gericht im Ernstfall anerkannt wird, hast du geschwiegen. Das kann als Zustimmung zum Vertrag ausgelegt werden.
Ich würde ,wenn ich eine Postanschrift hätte ,auf Nummer sicher gehen.
16.01.2007, 14:14
#
12
Susanne L
Registriert seit: 08.01.2007
Beiträge: 5
Ist denn bekannt ob die schon einmal vor Gericht gegangen sind und hat man dann überhaupt eine Chance?
16.01.2007, 14:37
#
13
Ooooomega
Gastposter
so, ich hatte auch mit den gebruedern zu tun. zu meiner person:
20 jahre alt, habe falsche daten angegeben und nach einiger zeit auch die erste mail erhalten. ich habe dann immer via email den angeblich geschlossenen vertrag widerrufen. als antwort bekam ich dann immer standardmails, die mich zur zahlung aufforderten.
die zahlungsfrist ist nun seit 7 tagen abgelaufen und es ist bisher rein gar nichts passiert! ich werde einfach nicht zahlen. die lassen es 100%ig nicht auf einen rechtsstreit ankommen.
* aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten.
16.01.2007, 15:17
#
14
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Zitat von Susanne L
Ist denn bekannt ob die schon einmal vor Gericht gegangen sind und hat man dann überhaupt eine Chance?
Hier wurde vor kurzen von "Dunkel Schwarz" ein Link eingestellt. Darin ging es um Prozesse die von den Sch*****in geführt wurden. Es waren aber solche Teilnehmer die wohl nie Widerrufen haben oder eine Ratenzahlung wollten ,aber nicht zahlten. Da es mehre links dazu gibt, hoffe ich ,dass ich jetzt den richtigen link hier von Dunkel Schwarz habe.
Also Widerruft per Einschreiben mit Rückantwort. Dann seit ihr auch für den Ernstfall abgesichert. Bis jetzt ist noch Keiner der sich an die Spielregeln hält von der anderen Seite vor Gericht gezogen worden.
aus dem Bericht.
Manche Internetanbieter arbeiten mit Tricks, um User zum Beispiel dazu zu bringen, ein Abo abzuschließen. Wie die Anbieter vorgehen und Tipps wie man sich dagegen wehren kann.
Dabei werden auf einer professionell aussehenden Webseite Diensleistungen wie zum Beispiel die Berechnug der Lebenserwartung, Online-Spiele, Führerscheintests oder vermeintlich unbegrenzt kostenloser SMS-Versand angepriesen.
16.01.2007, 15:23
#
15
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Zitat von Ooooomega
so, ich hatte auch mit den gebruedern zu tun. zu meiner person:
20 jahre alt, habe falsche daten angegeben und nach einiger zeit auch die erste mail erhalten. ich habe dann immer via email den angeblich geschlossenen vertrag widerrufen. als antwort bekam ich dann immer standardmails, die mich zur zahlung aufforderten.
die zahlungsfrist ist nun seit 7 tagen abgelaufen und es ist bisher rein gar nichts passiert! ich werde einfach nicht zahlen. die lassen es 100%ig nicht auf einen rechtsstreit ankommen.
Da könntest du aber mächtig Schiffbruch erleiden. E-mail können, müssen aber bei Gericht nicht als Beweis anerkannt werden.
Wenn das bei dir im Ernstfall passiert, hast du geschwiegen. Das kann dann als Zustimmung zum Vertrag bei Gericht geltend gemacht werden.
Zusatz;
Sorry, vanHelsing hat Recht. Habe das mit den falschen Daten nicht mit berücksichtigt.
16.01.2007, 15:44
#
16
vanHelsing
hell-singer
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Ooooomega
... habe falsche daten angegeben und nach einiger zeit auch die erste mail erhalten. ich habe dann immer via email den angeblich geschlossenen vertrag widerrufen. als antwort bekam ich dann immer standardmails, die mich zur zahlung aufforderten.
An deiner Stelle würde ich das etwas gelassener sehen und nur noch reagieren, wenn etwas per Post kommt.
Sollte das (unerwarteterweise) eintreffen, kannst Du immer noch reagieren.
16.01.2007, 16:05
#
17
Susanne L
Registriert seit: 08.01.2007
Beiträge: 5
Diesen Brief habe ich nun verfasst und will Ihn per Einschreiben mit Rückantwort an die Anwaltzkanzlei Tank schicken. Kann man das so schreiben oder gibt es Sachen die noch rein sollten oder schon zu viel drinnen sind.
Auf Ihre E-Mail vom 15.01.07 10:08:50 Uhr habe ich Ihnen folgendes mittzuteilen.
Als erstes hat meine Mutter mit Ihrer Kanzlei telefoniert und zweitens habe ich Ihnen eine E-Mail
zukommen lassen mit der Bitte um Antwort worauf Sie nicht reagiert haben. Den Erhalt dieser
E-Mail können sie nicht abstreiten, da Sie sonst die E-Mail Adresse, wo das Schreiben vom 15.01.07
eingegangen ist, nicht haben können.
Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen die Forderung Ihrer Mandanten und möchte sie bitten
dies weiterzuleiten. Sollten die Forderungen Ihrer Mandanten weiterhin bestehen, fordere ich Sie dazu
auf mir den Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung, Abschriften der
Rechnung und Mahnung, die vollständigen Daten der Anmeldung, eine original Inkassovollmacht
Ihre Mandanten mit original Unterschrift, nicht etwa einen Vordruck oder eine Kopie zukommen zu
lassen. Ausserdem verlange ich einen Beleg des Internetproviders, der beweist, dass die verwendete
IP-Adresse tatsächlich von mir benutzt wurde.
Ich bitte um schriftliche Antwort, ansonsten sehe ich die Angelegenheit als erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
16.01.2007, 16:09
#
18
ShadowWOlf
Gastposter
mal ne frage ka ob die schonmal beantwortet wurde ---: sollte ich mal mit wirklich ner geldstrafe un so rechnen oda hat jem mal wirklich bezahlen müssen ??????
16.01.2007, 16:25
#
19
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Zitat von Susanne L
Diesen Brief habe ich nun verfasst und will Ihn per Einschreiben mit Rückantwort an die Anwaltzkanzlei Tank schicken. Kann man das so schreiben oder gibt es Sachen die noch rein sollten oder schon zu viel drinnen sind.
Auf Ihre E-Mail vom 15.01.07 10:08:50 Uhr habe ich Ihnen folgendes mittzuteilen.
Als erstes hat meine Mutter mit Ihrer Kanzlei telefoniert und zweitens habe ich Ihnen eine E-Mail
zukommen lassen mit der Bitte um Antwort worauf Sie nicht reagiert haben. Den Erhalt dieser
E-Mail können sie nicht abstreiten, da Sie sonst die E-Mail Adresse, wo das Schreiben vom 15.01.07
eingegangen ist, nicht haben können.
Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen die Forderung Ihrer Mandanten und möchte sie bitten
dies weiterzuleiten. Sollten die Forderungen Ihrer Mandanten weiterhin bestehen, fordere ich Sie dazu
auf mir den Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung, Abschriften der
Rechnung und Mahnung, die vollständigen Daten der Anmeldung, eine original Inkassovollmacht
Ihre Mandanten mit original Unterschrift, nicht etwa einen Vordruck oder eine Kopie zukommen zu
lassen. Ausserdem verlange ich einen Beleg des Internetproviders, der beweist, dass die verwendete
IP-Adresse tatsächlich von mir benutzt wurde.
Ich bitte um schriftliche Antwort, ansonsten sehe ich die Angelegenheit als erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Nanu wer schreibt denn hier eigentlich ? Im ersten Post denke ich war es
ein Elternteil.
Zitat:
Hallo bei mir war es die Seite Tierheim-heute mein Sohn hat auch so eine Rechnung bekommen.
Also wenn du als Minderjähriger es schreibst, zählt das überhaupt nicht. Das können nur deine Eltern wieder in Ordnung bringen. Aber das hatte ich ja alles deinen " Eltern " schon geschrieben. Dein Brief brauch denen gar nicht zu interessieren. Tut mir leid, aber so ist es nun mal.
Also lass es von deinen Eltern machen.
16.01.2007, 16:39
#
20
Susanne L
Registriert seit: 08.01.2007
Beiträge: 5
Sorry bin die Mutter ist wohl falsch rübergekommen Ich schreibe hier im Forum aber mein Sohn muß selber dem Anwalt schreiben er ist schon volljährig.Kann man den Brief trotzdem so schreiben?