hab jetzt, nach 2 monaten funkstille auch einen brief von (ich hoffe dass ist jetzt erlaubt zu schreiben) anwaltskanzlei hoeller, "inkassodezernat", bekommen, und das in die schweiz! ich werde wahrscheinlich nicht darauf eingehen, bin mir aber nicht ganz sicher ob es nicht doch besser wäre.
was haben bisherige betroffene auf eine schriftliche mahung getan? an manchen punkten macht der zweiseitige brief auf mich einen zweifelhaften eindruck, so auch der fall, dass er weder eingeschrieben, noch unterschrieben wurde vom anwalt.
Nachdem der ursprüngliche Thread zu genealogie.de eine immense Größe erhalten hat
habe ich das Thema geteilt.
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Dieser Thread wird bei Überschreiten gewisser Grenzen ebenfalls wieder geteilt und geschlossen
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26.03.2007, 20:01
#
2
Pocahontas*
Registriert seit: 20.03.2007
Beiträge: 13
@De_GloA:
Und wie hast du dich daraufhin verhalten??? Einfach ignoriert oder einen Anwalt eingeschaltet, ...???
26.03.2007, 21:33
#
3
guppi2903
Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 15
Hallo
da kriegt man doch den Eindruck, dass die versuchen immer alles in einem Abwasch zu erledigen, wochenlang hatten alle nach der "letzten Mahnung" Ruhe und plötzlich melden sich ganz viele, die eine Inkassomitteilung erhalten, obwohl sie sich zu ganz unterschiedlichen Zeiten angemeldet haben (oder auch nicht...)
Ich reagiere erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, oder der Inkassoanwalt mir die Forderung als Einschreiben schickt, warum sollen denn immer nur wir 4,40 berappen? Wenn das stimmt, was ich in anderen Foren gelesen habe, dass die Bank mit deren Kontoführung ein Problem hat, weil täglich hunderte von Zahlungen eingehen, dann können die sich das wohl leisten...
Bis bald, lieber Gruß an alle
26.03.2007, 21:52
#
4
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Zitat von guppi2903
Hallo
da kriegt man doch den Eindruck, dass die versuchen immer alles in einem Abwasch zu erledigen, wochenlang hatten alle nach der "letzten Mahnung" Ruhe und plötzlich melden sich ganz viele, die eine Inkassomitteilung erhalten, obwohl sie sich zu ganz unterschiedlichen Zeiten angemeldet haben (oder auch nicht...)
Ich reagiere erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, oder der Inkassoanwalt mir die Forderung als Einschreiben schickt, warum sollen denn immer nur wir 4,40€ berappen? Wenn das stimmt, was ich in anderen Foren gelesen habe, dass die Bank mit deren Kontoführung ein Problem hat, weil täglich hunderte von Zahlungen eingehen, dann können die sich das wohl leisten...
Bis bald, lieber Gruß an alle
Für Alle die meinen keinen Widerruf per Einschreiben machen zu müssen.Sollte es zum Ernstfall kommen, kann man auf den Kosten bis einschliesslich Mahnbescheid sitzen bleiben . Du kannst den Prozess gewinnen aber trotzdem zu den Kosten, die durch dein Schweigen entstanden sind ,zum zahlen verdonnert werden.
Man ist verpflichtet, wenn man von der Sache Kenntnis bekommt ,zu reagieren. Woher soll die andere Seite wissen, dass du der Meinung bist, dass es keinen Vertrag gibt. Du bist nur ein zahlungsfauler Kunde.
Du gibst ihnen nicht die Möglichkeit ihren Irrtum zu überdenken. Um beweisen zu können,dass man reagiert hat ,sollte man nun mal den Widerruf per Einschreiben machen. E-mails müssen vom Richter nicht anerkannt werden.
Das die Anmeldung zum Vertrag ausgefüllt worden ist können die ja in den meisten Fällen beweisen.
Auch die Bestätigung wurde meistens abgegeben.
Somit wird jeder Richter auch davon ausgehen dass Rechnungen und Mahnungen geschickt wurden. ( Anscheinbeweis)
26.03.2007, 22:35
#
5
LaCaroratcha
Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 37
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Für Alle die meinen keinen Widerruf per Einschreiben machen zu müssen.Sollte es zum Ernstfall kommen, kann man auf den Kosten bis einschliesslich Mahnbescheid sitzen bleiben . Du kannst den Prozess gewinnen aber trotzdem zu den Kosten, die durch dein Schweigen entstanden sind ,zum zahlen verdonnert werden.
Man ist verpflichtet, wenn man von der Sache Kenntnis bekommt ,zu reagieren. Woher soll die andere Seite wissen, dass du der Meinung bist, dass es keinen Vertrag gibt. Du bist nur ein zahlungsfauler Kunde.
Du gibst ihnen nicht die Möglichkeit ihren Irrtum zu überdenken. Um beweisen zu können,dass man reagiert hat ,sollte man nun mal den Widerruf per Einschreiben machen. E-mails müssen vom Richter nicht anerkannt werden.
Das die Anmeldung zum Vertrag ausgefüllt worden ist können die ja in den meisten Fällen beweisen.
Auch die Bestätigung wurde meistens abgegeben.
Somit wird jeder Richter auch davon ausgehen dass Rechnungen und Mahnungen geschickt wurden. ( Anscheinbeweis)
wenn ich nun aber meinen widerruf schon per einschreiben weggeschickt habe, bevor die ganzen mahnungen, anwaltsbriefe, ... kommen müsste das aber reichen, oder?
hab ihnen mitgeteilt, dass ich den vertrag anfechte, von meinem widerrufsrecht gebrauch mache, etc...so wie es eben in einem der vielen musterbriefe zu lesen gibt.
oder muss ich jedes mal reagieren, wenn eine mahnung, brief vom anwalt, ... kommt?
26.03.2007, 22:45
#
6
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Zitat von LaCaroratcha
wenn ich nun aber meinen widerruf schon per einschreiben weggeschickt habe, bevor die ganzen mahnungen, anwaltsbriefe, ... kommen müsste das aber reichen, oder?
hab ihnen mitgeteilt, dass ich den vertrag anfechte, von meinem widerrufsrecht gebrauch mache, etc...so wie es eben in einem der vielen musterbriefe zu lesen gibt.
oder muss ich jedes mal reagieren, wenn eine mahnung, brief vom anwalt, ... kommt?
Wer den Widerruf per Einschreiben geschickt hat, braucht erst wieder beim Mahnbescheid einen zu schicken.
Der wird aber wohl kaum kommen.
Ich selber würde aber einen einfachen Brief an den Anwalt ( Inkasso) schicken.
Wer weiss ob der überhaupt was von meinen Widerruf weiss.
Aber das muss Jeder selber wissen.
26.03.2007, 22:55
#
7
senseless
Registriert seit: 15.03.2007
Beiträge: 3
Hallo ! Habe ich das richtig gelesen, du hast schon zweimal bezahlt und jetzt wollen diese Gauner noch mal Geld von dir ? Also, das glaub ich ja jetzt nicht, da würde ich an deiner Stelle sofort Anzeige erstatten wegen Betrug, arglistiger Täuschung und fortgesetzter Belästigung ! Man wird dir aber vorhalten, das du durch die Bezahlung ein quasi Anerkenntnis von deren Forderungen abgegeben hast ! Da kann ich nur empfehlen schleunigst einen Anwalt zu Rate zu ziehen !
Grüße von senseless
27.03.2007, 08:38
#
8
LaCaroratcha
Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 37
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Wer den Widerruf per Einschreiben geschickt hat, braucht erst wieder beim Mahnbescheid einen zu schicken.
Der wird aber wohl kaum kommen.
Ich selber würde aber einen einfachen Brief an den Anwalt ( Inkasso) schicken.
Wer weiss ob der überhaupt was von meinen Widerruf weiss.
Aber das muss Jeder selber wissen.
was meinst du mit mahnscheid? den gerichtlichen?
wenn ich weiterhin soviel schriftverkehr mache, dann bin ich auch bald bei 60 öcken angelangt
27.03.2007, 08:49
#
9
Sonnenwind
Registriert seit: 15.03.2007
Ort: Im sonnigen Süden ...
Beiträge: 36
Zitat:
Zitat von LaCaroratcha
wenn ich weiterhin soviel schriftverkehr mache, dann bin ich auch bald bei 60 öcken angelangt
Na immerhin ist es nicht auf einmal, sondern schön gleichmäßig verteilt
27.03.2007, 09:05
#
10
sound_good
Registriert seit: 05.02.2007
Beiträge: 11
Hallo Leute!
Die Ruhe vor dem Sturm ist vorbei:
Eh schon wissen, Anwaltskanzlei Höller schickt Inkassoschreiben, nicht unterschrieben nicht eingeschrieben.
Habe Höller eine nette E-mail geschrieben das ich mich nie angemeldet habe zu der IP Adresse oder E-Mail Adresse und das Gene***.de von mir einen Widerspruch bekommen hat...
Soll ich ihm einen eingeschrieben Brief schreiben (den Anwalt) oder der Firma oder was soll ich jetz machen.. ich überblicks voll nicht mehr!
Vielen Dank Leute!
mfG
27.03.2007, 09:43
#
11
Sonnenwind
Registriert seit: 15.03.2007
Ort: Im sonnigen Süden ...
Beiträge: 36
Zitat:
Zitat von sound_good
Hallo Leute!
Die Ruhe vor dem Sturm ist vorbei:
Eh schon wissen, Anwaltskanzlei Höller schickt Inkassoschreiben, nicht unterschrieben nicht eingeschrieben.
Habe Höller eine nette E-mail geschrieben das ich mich nie angemeldet habe zu der IP Adresse oder E-Mail Adresse und das Gene***.de von mir einen Widerspruch bekommen hat...
Soll ich ihm einen eingeschrieben Brief schreiben (den Anwalt) oder der Firma oder was soll ich jetz machen.. ich überblicks voll nicht mehr!
Vielen Dank Leute!
mfG
Wie wär's mit einem Schreiben in dieser Form ?
Zitat:
Betreff: Ihre Inkassoforderung für Genealogie Ltd. Frankfurt/Main
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen vielleicht noch nicht bekannt ist, wird am 30. August 2007
am LG Frankfurt/Main die Verhandlung gegen Ihren Mandanten in der Sache Unterlassungsklage gegen die Internetseite Genealogie.de eröffnet.
Des weiteren wird gegen Herrn Burat, der ja auch Eigentümer weiterer bekannter Internet-Seiten ist,
am 18. April 2007 Unterlassungsklage gegen verschiedene Internetseiten der NETContent Ltd, Frankfurt/Main
ebenfalls am LG in Frankfurt/Main eröffnet.
Ich befürchte, Sie sind einem gerissenen ******** aufgesessen.
Sie sind sicher mit mir einig, dass eine Bezahlung von meiner Seite grob fahrlässig wäre,
da ich sicher im Fall der Verurteilung ihres Mandanten nicht wieder an fälschlich gezahlte
Gelder kommen würde.
Ich würde Ihnen empfehlen die Vertretung ihres Mandanten schnellstens nieder zu legen.
Mit freundlichen Grüßen
27.03.2007, 10:00
#
12
Lipaul
Gastposter
Das letzte Schreiben ist gut
27.03.2007, 10:18
#
13
intervet
Registriert seit: 21.03.2007
Beiträge: 5
Also wenn man dann mal nach dem Anwalt googelt, findet man auch schöne Dinge über ihn. Erstaunlich sei auch, dass er eine 0900 Nummer angibt, angelbich würde kein RA der ordentliche Arbeit macht eine 0900 Nummer haben. Ich selbst hab nichts erhalten von der Person (bin aber auch ein Opfer von g****.de) mal schau´n
27.03.2007, 11:05
#
14
Supernenette
Gastposter
mir ist genau das Gleiche passiert, ein kleines Sternchen übersehen, hinter dem sich 60 Euro Anmeldegebühr versteckt haben... sehr schlau eingefädelt... es wäre vielleicht nicht schlecht, den Verbraucherschutz auf diese mafiösen Methoden aufmerksam zu machen... von mir bekommt genealogie.de jedenfalls keinen Cent! Es ist aber wirklich unangenehm regelrecht mit Verzugsgebühren bedroht zu werden... da darf man sich nicht einschüchtern lassen!
27.03.2007, 11:16
#
15
Michaela_1
Registriert seit: 14.02.2007
Beiträge: 5
Hallo liebes Forum,
schon eine Weil verfolge ich hier Eure Beiträge und bezahle natürlich nichts! Danke an dieser Stelle an alle – denn dadurch habe ich mich nicht einschüchtern lassen! Habe übrigens nun eine "Letzte Mahnung" vom Genealogie-Team bekommen. Hier kündigen unsere lieben Freunde die Beauftragung eines Inkasso-Büros an (wahrscheinlich ist damit besagter Anwalt gemeint und einen Schufa-Eintrag! Das ist ja wohl die Höhe, oder? Weiß eignetlich irgendjemand, was pasiert, nachdem man das Schreiben des Anwalts ignoriert hat?????????
27.03.2007, 11:36
#
16
Lipaul
Gastposter
Schufa - Eintrag ? Glaub ich nicht, aber wer erkundigt sich denn einaml bei der Schufa ...w*w.schufa.de von den Betroffen so allgemein und postet das hier ???
27.03.2007, 12:06
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17
Michaela_1
Registriert seit: 14.02.2007
Beiträge: 5
In dem Schreiben von unseren Freunden an mich steht: " ...weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und gegebenenfalls weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag."
Der letzte Teil ist fettgedruckt und auffällig wäre schön gewesen, wenn die das mit Ihren Preisen auf der Website auch so auffällig gestaltet hätten, oder?
27.03.2007, 12:41
#
18
Katjama
Registriert seit: 09.01.2007
Beiträge: 15
Schufa-Eintrag? Was ist das, wenn ich fragen darf, hab ich noch nie gehört...
27.03.2007, 13:15
#
19
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Zitat von Katjama
Schufa-Eintrag? Was ist das, wenn ich fragen darf, hab ich noch nie gehört...
Kannst du gerne hier mal nachlesen. SCHUFA
Gespeicherte Daten
Zitat:
aus wikipedia.
Die SCHUFA ermittelt nicht selbst Daten. Vertragspartner der SCHUFA müssen Daten über ihre Kunden an die SCHUFA liefern. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Teilweise stammen die Daten auch aus öffentlichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte).
Liegt eine Einwilligung vor, speichert die SCHUFA neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen (Positivmerkmale) und Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen (Negativmerkmale aus der Geschäftsbeziehung). Daten aus öffentlichen Quellen (wie z. B. Amtsgerichten) können ohne Einwilligung des Kunden verwertet werden.
Was wird genau gespeichert?......weiter im Link oben
27.03.2007, 13:16
#
20
Michaela_1
Registriert seit: 14.02.2007
Beiträge: 5
Kannst Du unter wikipedia.de einfach mal nachschauen. Im Groben ist das eine Gesellschaft, die eine Liste über alle "Schuldner" bzw. "kreditunwürdige" Personen bereit stellt. Hier können Unternehmen, Banken etc. nachprüfen lassen, ob eine Person "kreditwürdig" ist. Hat man einen Schufa-Eintrag ist es meist schwer, z.B. einen Hany-Vertrag zu bekommen ... Bitte korrigiert mich, falls ich hier falsch liege ...