Neue Abzocke: genealogie.de - Teil 2

Alt 29.03.2007, 09:00   # 81
dimmun
 
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Es gab hier unzählige Videolinks da sieht man sehr gut wie man sich verhalten soll.

1. Widerruf einlegen (schriftlicher eingeschriebener rsb Brief)

2. Rest ignorieren. Das verläuft sich dann im Sand

Ich für meinen Teil habe nachdem ich Widerspruch eingelegt habe keine Email oder sonstiges bekommen. Kann zwar noch kommen aber ich denke mal das wars.
 
Alt 29.03.2007, 10:55   # 82
MichaelLJ
 
Registriert seit: 27.03.2007
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Zitat:
Zitat von dimmun Beitrag anzeigen
Es gab hier unzählige Videolinks da sieht man sehr gut wie man sich verhalten soll.

1. Widerruf einlegen (schriftlicher eingeschriebener rsb Brief)

2. Rest ignorieren. Das verläuft sich dann im Sand

Ich für meinen Teil habe nachdem ich Widerspruch eingelegt habe keine Email oder sonstiges bekommen. Kann zwar noch kommen aber ich denke mal das wars.
Nein, dass weiss man, wenn man hier gelesen hat ... man darf nicht alles ignorieren. Auf jeden Fall nicht einen gerichtlichen Mahnbescheid ignorieren sondern wiederrufen.

Hier wurden weiter tipps gegeben wegen zB. Vertragsanfechtung.
 
Alt 29.03.2007, 11:03   # 83
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von MichaelLJ Beitrag anzeigen
Nein, dass weiss man, wenn man hier gelesen hat ... man darf nicht alles ignorieren. Auf jeden Fall nicht einen gerichtlichen Mahnbescheid ignorieren sondern wiederrufen.

Hier wurden weiter tipps gegeben wegen zB. Vertragsanfechtung.
Sorry, eine Mahnbescheid kann man nicht Widerrufen!!! Hier kann man nur Widersprechen. Also Widerspruch einlegen.

Die Seiten wurden ja von uns ausgefüllt und auch bestätigt.Somit ist ein Vertrag abgeschlossen worden . Diesen Widerrufe ich.

Bitte hier keinen Formfehler machen.Nicht alle Richter sind bereit dieses im Prozess zu ändern.
 
Alt 29.03.2007, 11:08   # 84
dimmun
 
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Zitat:
Zitat von MichaelLJ Beitrag anzeigen
Nein, dass weiss man, wenn man hier gelesen hat ... man darf nicht alles ignorieren. Auf jeden Fall nicht einen gerichtlichen Mahnbescheid ignorieren sondern wiederrufen.

Hier wurden weiter tipps gegeben wegen zB. Vertragsanfechtung.
Das stimmt schon einen gerichtlichen Bescheid sollte man natürlich nicht ignorieren, aber ich hab noch von keinem Fall gehört wo sowas passiert ist oder sogar vor Gericht prozessgeführt worden wäre. Also ich denke das alles halb so schlimm ist.
 
Alt 29.03.2007, 11:20   # 85
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von dimmun Beitrag anzeigen
Das stimmt schon einen gerichtlichen Bescheid sollte man natürlich nicht ignorieren, aber ich hab noch von keinem Fall gehört wo sowas passiert ist oder sogar vor Gericht prozessgeführt worden wäre. Also ich denke das alles halb so schlimm ist.
Die Geb***r Schmi***n haben Kunden die sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln hielten ,schon vor den Richter gezerrt. Also ich würde das nicht alles so auf die leichte Schulter nehmen. Wir wissen ja nicht, ob die anderen Betreiber dem Beispiel nicht irgendwann folgen werden. Mir wäre meine Sicherheit die paar € für ein Einschreiben mit Rückantwort wert.
 
Alt 29.03.2007, 11:23   # 86
MichaelLJ
 
Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 11
Zitat:
Zitat von dimmun Beitrag anzeigen
Das stimmt schon einen gerichtlichen Bescheid sollte man natürlich nicht ignorieren, aber ich hab noch von keinem Fall gehört wo sowas passiert ist oder sogar vor Gericht prozessgeführt worden wäre. Also ich denke das alles halb so schlimm ist.
Wenn man dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widerspricht, um hier deutlich auszufuehren, gibt man automatisch dem Gegner Recht. Deswegen: Widersprechen. Erst dann kann es evtl zu einem Prozess kommen, den der Seitenbetreiber in der Regel nicht fuehren wird, aber schon gefuehrt hat, wie man hier im Forum lesen konnte, ohne jedoch den gewuenschten Erfolg zu haben- Gott sei Dank.
 
Alt 29.03.2007, 11:49   # 87
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von MichaelLJ Beitrag anzeigen
Wenn man dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widerspricht, um hier deutlich auszufuehren, gibt man automatisch dem Gegner Recht. Deswegen: Widersprechen. Erst dann kann es evtl zu einem Prozess kommen, den der Seitenbetreiber in der Regel nicht fuehren wird, aber schon gefuehrt hat, wie man hier im Forum lesen konnte, ohne jedoch den gewuenschten Erfolg zu haben- Gott sei Dank.
Sorry, da ich in meinen Post von den Ger****n Schm***n geschrieben habe, möchte ich hier nur noch mal mitteilen, dass sie Erfolg hatten. Also haltet euch an die Regeln.

Bei den Betreiber der keinen Erfog hatte, wurden vom Kunden die Regeln auch eingehalten.
 
Alt 29.03.2007, 12:12   # 88
Lipaul
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Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Die Geb***r Schmi***n haben Kunden die sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln hielten ,schon vor den Richter gezerrt. Also ich würde das nicht alles so auf die leichte Schulter nehmen. Wir wissen ja nicht, ob die anderen Betreiber dem Beispiel nicht irgendwann folgen werden. Mir wäre meine Sicherheit die paar € für ein Einschreiben mit Rückantwort wert.

Stimmt - aber da hatten dei Betroffenen mit denen eine Ratenzahlung vereinbart, dann aber nicht alles gezahlt. Da hat der Richter nur das Nichtzahlen beurteilt - nicht, ob der Ratenvetrag auf sicherenrechtlichen Füßen steht - so habe ich das verstanden
 
Alt 29.03.2007, 12:14   # 89
dimmun
 
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Zitat:
Zitat von MichaelLJ Beitrag anzeigen
Wenn man dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widerspricht, um hier deutlich auszufuehren, gibt man automatisch dem Gegner Recht. Deswegen: Widersprechen. Erst dann kann es evtl zu einem Prozess kommen, den der Seitenbetreiber in der Regel nicht fuehren wird, aber schon gefuehrt hat, wie man hier im Forum lesen konnte, ohne jedoch den gewuenschten Erfolg zu haben- Gott sei Dank.


Jap das auf alle Fälle. Aber bezahlen würde ich nicht. Wie gesagt ich habs ja auch so gemacht. Hab nen eingeschriebenen rückscheinbrief an die Firma geschickt mit dem Widerruf. Mit Glück reicht das.
 
Alt 29.03.2007, 13:01   # 90
MichaelLJ
 
Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 11
Zitat:
Zitat von dimmun Beitrag anzeigen
Jap das auf alle Fälle. Aber bezahlen würde ich nicht. Wie gesagt ich habs ja auch so gemacht. Hab nen eingeschriebenen rückscheinbrief an die Firma geschickt mit dem Widerruf. Mit Glück reicht das.
Bezahlen auf keinen Fall.

Mir haben Die jetzt seit Samstag nichts mehr geschrieben. Ich hatte mich Anfang Maerz bei ge*****gie.de angemeldet und als die Rechnung kam habe ich sofort widersprochen (was laut AGB ja reichen muss), und mit den bekannten Standardantworten von der aboseite abgespeist. Jetzt hatte ich mal nach meinen Anmeldedaten gefragt. Mal sehen, wie lange die Funkstille dauert. Post habe ich noch keine bekommen, da ich mich mit einem falschen Namen+Adresse angemeldet habe (ich wusste ja nicht, dass es was kostet). Ab wann schicken die denn echte Post?
 
Alt 29.03.2007, 13:11   # 91
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von MichaelLJ Beitrag anzeigen
Bezahlen auf keinen Fall.

Mir haben Die jetzt seit Samstag nichts mehr geschrieben. Ich hatte mich Anfang Maerz bei ge*****gie.de angemeldet und als die Rechnung kam habe ich sofort widersprochen (was laut AGB ja reichen muss), und mit den bekannten Standardantworten von der aboseite abgespeist. Jetzt hatte ich mal nach meinen Anmeldedaten gefragt. Mal sehen, wie lange die Funkstille dauert. Post habe ich noch keine bekommen, da ich mich mit einem falschen Namen+Adresse angemeldet habe (ich wusste ja nicht, dass es was kostet). Ab wann schicken die denn echte Post?
Video vom 24.März
Gebt mal bei Google genealogie.de märz 2007 ein
dann klick mal das hier an
Zitat:
MyVideo - WDR markt über "Genealogie.de"
Homer_Jay8860 24. März 2007, 12:50 Uhr ... selbe vorgefertigte antwort von genealogie.de bekam) einstellen. Anny1else 08. März 2007, 22:22 Uhr ...
 
Alt 29.03.2007, 14:18   # 92
Julieta88
 
Registriert seit: 29.03.2007
Ort: Nähe Lüneburg
Beiträge: 3
Hey!
Auch ich habe mich letztens auf dieser Seite (Genealogie.de) nur aus Neugier angemeldet .Heute habe ich eine 2. Mahnung per Mail erhalten (meine richtige Adresse habe ich zum Glück auch nicht angegeben) und habe sofort mal nach Foren wie diesem gesucht.Zum Glück bin ich nicht die Einzige, die auf so einen Mist reinfällt. Nun habe ich das letztgenannte Video angeschaut und bin auch der Überzeugung keinen Cent an diese "Firma" zu zahlen. Auf der Seite verbraucherrechtliches… » Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen hab ich mich noch schlau gemacht. Zum Glück bin ich erst 17, sodass ich mich eh nicht gesetzlich auf dieser Seite hätte anmelden dürfen. Aber wie doof muss man sein. Solche Reportagen sieht man fast täglich und doch fallen viele Leute , wie ich hier festellen musste, darauf rein. Nun hab ich aber keine Lust, andauernd diese dämlichen Emails in meinem Posteingang zu finden.

Nochmal zu meiner Sicherheit: Ihr würdet auch nicht zahlen und nicht auf diese Mahnungen weiter reagieren?

Ich hatte leider nicht die Zeit alle 100 Seiten von Antworten durchzulesen, also verzeiht mir bitte DANKE!!!
 
Alt 29.03.2007, 16:02   # 93
sound_good
 
Registriert seit: 05.02.2007
Beiträge: 11
Zitat:
Zitat von Sonnenwind Beitrag anzeigen
Wie wär's mit einem Schreiben in dieser Form ?
Zitat:
Zitat von sound_good
Hallo Leute!

Die Ruhe vor dem Sturm ist vorbei:

Eh schon wissen, Anwaltskanzlei Höller schickt Inkassoschreiben, nicht unterschrieben nicht eingeschrieben.
Habe Höller eine nette E-mail geschrieben das ich mich nie angemeldet habe zu der IP Adresse oder E-Mail Adresse und das Gene***.de von mir einen Widerspruch bekommen hat...

Soll ich ihm einen eingeschrieben Brief schreiben (den Anwalt) oder der Firma oder was soll ich jetz machen.. ich überblicks voll nicht mehr!

Vielen Dank Leute!

mfG

Wie wär's mit einem Schreiben in dieser Form ?

Zitat:
Betreff: Ihre Inkassoforderung für Genealogie Ltd. Frankfurt/Main

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen vielleicht noch nicht bekannt ist, wird am 30. August 2007
am LG Frankfurt/Main die Verhandlung gegen Ihren Mandanten in der Sache
Unterlassungsklage gegen die Internetseite Genealogie.de eröffnet.
Des weiteren wird gegen Herrn Burat, der ja auch Eigentümer weiterer bekannter Internet-Seiten ist,
am 18. April 2007 Unterlassungsklage gegen verschiedene Internetseiten der NETContent Ltd, Frankfurt/Main
ebenfalls am LG in Frankfurt/Main eröffnet.
Ich befürchte, Sie sind einem gerissenen ******** aufgesessen.

Sie sind sicher mit mir einig, dass eine Bezahlung von meiner Seite grob fahrlässig wäre,
da ich sicher im Fall der Verurteilung ihres Mandanten nicht wieder an fälschlich gezahlte
Gelder kommen würde.

Ich würde Ihnen empfehlen die Vertretung ihres Mandanten schnellstens nieder zu legen.

Mit freundlichen Grüßen


Vielen Dank, hab ich per E-mail abgeschickt.. soll ich den Anwalt noch einen Wiederspruch per Post senden, oder besteht da keine Notwendigkeit sondern erst bei einem gerichtlichen Manbescheid?

Vielen Dank!

mfg
Birgit
 
Alt 29.03.2007, 16:20   # 94
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von sound_good Beitrag anzeigen
Vielen Dank, hab ich per E-mail abgeschickt.. soll ich den Anwalt noch einen Wiederspruch per Post senden, oder besteht da keine Notwendigkeit sondern erst bei einem gerichtlichen Manbescheid?

Vielen Dank!

mfg
Birgit
E-mails können -müssen aber bei Gericht nicht anerkannt werden. Dann hast du auch keinen Widerruf geschickt.
Als Beweis dagegen zählt immer der Widerruf per Einschreiben mit Rückantwort.
 
Alt 29.03.2007, 16:23   # 95
Vannir
 
Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
E-mails können -müssen aber bei Gericht nicht anerkannt werden. Dann hast du auch keinen Widerruf geschickt.
Als Beweis dagegen zählt immer der Widerruf per Einschreiben mit Rückantwort.
eig reicht doch auch wenn man minderjährig ist, das man denen n brief schickt bzw wenn die eltern das amchen indem drin steht, dass ich noch minderjährig bin und daher nur bedingt geschäftsfähig bin und sie mir das nicht erlaubt haben. außerdem ist so eine firma noch nie vor gericht gegangen^^
 
Alt 29.03.2007, 16:48   # 96
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Vannir Beitrag anzeigen
eig reicht doch auch wenn man minderjährig ist, das man denen n brief schickt bzw wenn die eltern das amchen indem drin steht, dass ich noch minderjährig bin und daher nur bedingt geschäftsfähig bin und sie mir das nicht erlaubt haben. außerdem ist so eine firma noch nie vor gericht gegangen^^
Wenn du ( Eltern )einen einfachen Brief schreibst hast du im Ernstfall keinen Beweis für das Gericht. Dafür wird der Anwalt der anderen Seite schon sorgen. Dann hast du ( Eltern ) geschwiegen. Das kann teuer werden.
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Ich frage mich langsam,warum hier überhaupt noch gefragt wird, was man machen soll.
Denn wenn man antwortet "Einschreiben mit Rückantwort" kommen immer öfters die selben Äusserungen.
Ist mir zu teuer-- die sind ja Be****r und können eh nichts machen -- die gehen eh nicht vor Gericht.

Kein Gericht hat bis jetzt ein Urteil gefällt wo bestätigt wird das es Betrug ist. Im Gegenteil ! Es werden immer mehr Ermittlungen eingestellt wo Anzeige wegen Betrug gemacht wurde.
Sie bewegen sich in einer Grauzone und haben die Gesetzliche Grenze zum Bertug noch nicht überschritten.

Es kann leicht sein,dass ein Richter nicht unserer Meinung ist. Und wenn es keinen Beweis für den Widerruf gibt hat man eh kaum eine Chance .
Man muss sobald man davon Kenntnis erhällt auch richtig reagieren.
Warum sagen sonst wohl die Verbraucherschutzverbände immer wieder Widerruf per Einschreiben mit Rückantwort.
 
Alt 29.03.2007, 17:23   # 97
Shanks
Gastposter
 
Krass, da bin ich ein paar Tage nicht auf dieser Seite und dann sind 20 neue Seiten mit Leuten die von Genealogie Ltd. ver*rscht werden, in diesem Forum zu Lesen.

Bei mir haben sich die Leutz von Genealogie aufjedenfall bis jetzt nicht mehr gemeldet. Teuteuteu!
Vieleicht war meine antwort einfach zu cool.
sieheSeite 140

Ich glaube aber das da doch noch was kommt, aber wenn die so weiter machen, werd ich meinen Rechtslehrekurs doch nicht abwählen, das macht mir einfach zu viel spaß mit diesen spaßvögeln von Genealogie herumzustreiten.

Wenn die wieder was schreiben, meld ich mich wieder bei euch.

Ansonnsten bleibt cool! Die haben in 90% der Fälle sowieso nichts in der Hand.

Hier ne kleine Aufzählung:

-Also das mit der IP könnt ihr aufjeden vergessen, die bekommen die nicht raus, dafür brauchen die nen Gerichtsbeschluß.

-Das wenn ihr minderjährig seit geht auch klar: weil, dann habt ihr sowieso keinen Kaufvertrag abgeschlossen, und eure Eltern sind im "Regelfall" auch aus dem schneider.

-Und antworten, müßt ihr sowieso erst wenn ihr Post vom Gericht bekommt. (ausnahme: dem Wiederspruch nicht vergessen, der muß schon abgeschickt werden!)

-Vor Gericht werden die euch sowieso nicht zerren, da sie euch auch erstmal was nachweisen müße.

Also, noch nen schönen Tag! Ich geh jetzt raus und genieß den Frühling.

LG Stephen
 
Alt 29.03.2007, 18:30   # 98
Vannir
 
Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 7
Hab grad meinen Brief zur Post gebracht. Drin steht:

Absender:
xxxxxx xxxxxx
xxxxxx xxxxxx
xxxxxx xxxxxx

Genealogie Ltd.
H****er L***straße ***
D-60*** Frankfurt (Main)
Geschäftsführerin: M***** W****

K***, den 28.03.2007


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen als gesetzliche Vertreter unseres Sohnes xxxxxx Bezug auf ihre Zahlungsaufforderung vom 9.3.07 und teilen mit, dass der von ihnen geforderte Betrag nicht beglichen wird.

Die angegebenen Daten lassen den Schluss zu, dass das Angebot, möglicherweise von unserem minderjährigen Sohn ohne Einwilligung wahrgenommen wurde. Wir sind auch nicht bereit, einen eventuellen Vertragsschluss im Nachhinein zu genehmigen.

Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der von ihnen geforderte Betrag auch dann nicht zu zahlen wäre, wenn ihre Dienstleistung eine unbeschränkte geschäftsfähige Person in Anspruch genommen hätte. Es fehlt insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss, weil die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt nur im Kleingedruckten auftaucht und der durchschnittliche User davon ausgeht, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.07 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es würde somit auch in diesem Fall an zwei übereinstimmenden Willensäußerungen und damit an einem wirksamen Vertrag fehlen.

Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil Leistung und Gegenleistung offensichtlich in einem krassen Missverständnis zueinander stehen.

Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben. Sollten sie trotz der allgemein rechtlichen Bedenken bezüglich Ihres Angebotes Nachweise für die Minderjährigkeit benötigen, so sind wir gerne bereit, diese zu erbringen. In diesem Fall bitten wir um entsprechende Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen


unterschrieben von meiner mutter. das sollte reichen^^ hab den brief diesmal per einschreiben mit rückantwort verschickt. ist zwar meine was weiß ich wievielte widerrufungs mitteilung ( die zweite per post, und 3 oder 4 per mail ) und damit sollte die sache gegessen sein. ab jetzt ignorieren^^

* aus rechtlichen Gründen geändert
 
Alt 29.03.2007, 18:57   # 99
LaCaroratcha
 
Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 37
heute kam der rückschein von meinem widerruf-einschreiben wieder...
...die 2-wöchige frist wäre am 25.03.07 abgelaufen (abgesehen davon gewähren die ja eh 4 wochen auf ihrer seite)

das lustige daran ist, dass der empfänger, ein mich**l bu**t den empfang am 24.03. bestätigt

der postbote schreibt aber, dass er den empfang am 28.3 bestätigt

strange n bissl oder?
 
Alt 29.03.2007, 19:27   # 100
sound_good
 
Registriert seit: 05.02.2007
Beiträge: 11
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
E-mails können -müssen aber bei Gericht nicht anerkannt werden. Dann hast du auch keinen Widerruf geschickt.
Als Beweis dagegen zählt immer der Widerruf per Einschreiben mit Rückantwort.
Na ich hab gene***.de diesen brief:

Betreff: Ihre
Vorschreibung..................................... .....................



Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf das von Ihnen behauptete
Vertragsverhältnis........................und die von
Ihnen in diesem Zusammenhang gestellten Forderungen teile ich Ihnen
Folgendes mit:

Ich halte vorweg fest, dass rechtlich gesehen kein wirksamer Vertrag
zustande gekommen ist.
Dennoch erkläre ich zusätzlich in eventu aus Gründen der juristischen
Sorgfalt hiermit den Rücktritt
vom Vertrag...................................gemäß §§ 5a ff KSchG sowie
jedem sonstigen tauglichen
Rechtsgrund innerhalb offener Frist.

Ich ersuche um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht und
darauf folgend um Löschung sämtlicher vor mir bei Ihnen gespeicherter
Daten.

Weiters untersage ich ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Sollten Sie weiterhin unaufgefordert Nachrichten an mich versenden, werde
ich die Bundesdatenschutzbehörde verständigen und die Staatsanwaltschaft
einschalten.

Ich ersuche um Kenntnisnahme!

Mit freundlichen Grüßen


(musterbriefe für österreicher) eingeschrieben mit rückschein gesendet, unterschrieben zurückerhalten und jetz auf den mahnbescheid vom anwalt 2 e-mails gesendet mit den 2 (siehe die letzten beiträge) mir empfohlenen Texten. Gilt der obige brief als wiederruf?
Muss ich den anwalt auch einen wiederruf schreiben oder einen wiederspruch, oder muss ich jetz der firma was schreiben?
 

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