| | # 83 | |
| Gastposter | Zitat:
Die Seiten wurden ja von uns ausgefüllt und auch bestätigt.Somit ist ein Vertrag abgeschlossen worden . Diesen Widerrufe ich. Bitte hier keinen Formfehler machen.Nicht alle Richter sind bereit dieses im Prozess zu ändern. | |
| | # 84 |
| Registriert seit: 21.03.2007
Beiträge: 4
| Das stimmt schon einen gerichtlichen Bescheid sollte man natürlich nicht ignorieren, aber ich hab noch von keinem Fall gehört wo sowas passiert ist oder sogar vor Gericht prozessgeführt worden wäre. Also ich denke das alles halb so schlimm ist. |
| | # 85 |
| Gastposter | Die Geb***r Schmi***n haben Kunden die sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln hielten ,schon vor den Richter gezerrt. Also ich würde das nicht alles so auf die leichte Schulter nehmen. Wir wissen ja nicht, ob die anderen Betreiber dem Beispiel nicht irgendwann folgen werden. Mir wäre meine Sicherheit die paar € für ein Einschreiben mit Rückantwort wert. |
| | # 86 |
| Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 11
| Wenn man dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widerspricht, um hier deutlich auszufuehren, gibt man automatisch dem Gegner Recht. Deswegen: Widersprechen. Erst dann kann es evtl zu einem Prozess kommen, den der Seitenbetreiber in der Regel nicht fuehren wird, aber schon gefuehrt hat, wie man hier im Forum lesen konnte, ohne jedoch den gewuenschten Erfolg zu haben- Gott sei Dank. |
| | # 87 | |
| Gastposter | Zitat:
Bei den Betreiber der keinen Erfog hatte, wurden vom Kunden die Regeln auch eingehalten. | |
| | # 88 | |
| Gastposter | Zitat:
Stimmt - aber da hatten dei Betroffenen mit denen eine Ratenzahlung vereinbart, dann aber nicht alles gezahlt. Da hat der Richter nur das Nichtzahlen beurteilt - nicht, ob der Ratenvetrag auf sicherenrechtlichen Füßen steht - so habe ich das verstanden | |
| | # 89 | |
| Registriert seit: 21.03.2007
Beiträge: 4
| Zitat:
Jap das auf alle Fälle. Aber bezahlen würde ich nicht. Wie gesagt ich habs ja auch so gemacht. Hab nen eingeschriebenen rückscheinbrief an die Firma geschickt mit dem Widerruf. Mit Glück reicht das. | |
| | # 90 | |
| Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 11
| Zitat:
Mir haben Die jetzt seit Samstag nichts mehr geschrieben. Ich hatte mich Anfang Maerz bei ge*****gie.de angemeldet und als die Rechnung kam habe ich sofort widersprochen (was laut AGB ja reichen muss), und mit den bekannten Standardantworten von der aboseite abgespeist. Jetzt hatte ich mal nach meinen Anmeldedaten gefragt. Mal sehen, wie lange die Funkstille dauert. Post habe ich noch keine bekommen, da ich mich mit einem falschen Namen+Adresse angemeldet habe (ich wusste ja nicht, dass es was kostet). Ab wann schicken die denn echte Post? | |
| | # 91 | ||
| Gastposter | Zitat:
Gebt mal bei Google genealogie.de märz 2007 ein dann klick mal das hier an Zitat:
| ||
| | # 92 |
| Registriert seit: 29.03.2007 Ort: Nähe Lüneburg
Beiträge: 3
| Hey! Auch ich habe mich letztens auf dieser Seite (Genealogie.de) nur aus Neugier angemeldet Nochmal zu meiner Sicherheit: Ihr würdet auch nicht zahlen und nicht auf diese Mahnungen weiter reagieren? Ich hatte leider nicht die Zeit alle 100 Seiten von Antworten durchzulesen, also verzeiht mir bitte |
| | # 93 | |
| Registriert seit: 05.02.2007
Beiträge: 11
| Zitat:
Vielen Dank, hab ich per E-mail abgeschickt.. soll ich den Anwalt noch einen Wiederspruch per Post senden, oder besteht da keine Notwendigkeit sondern erst bei einem gerichtlichen Manbescheid? Vielen Dank! mfg Birgit | |
| | # 94 | |
| Gastposter | Zitat:
Als Beweis dagegen zählt immer der Widerruf per Einschreiben mit Rückantwort. | |
| | # 95 |
| Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 7
| eig reicht doch auch wenn man minderjährig ist, das man denen n brief schickt bzw wenn die eltern das amchen indem drin steht, dass ich noch minderjährig bin und daher nur bedingt geschäftsfähig bin und sie mir das nicht erlaubt haben. außerdem ist so eine firma noch nie vor gericht gegangen^^ |
| | # 96 | |
| Gastposter | Zitat:
--------------------------------------------------------------- Ich frage mich langsam,warum hier überhaupt noch gefragt wird, was man machen soll. Denn wenn man antwortet "Einschreiben mit Rückantwort" kommen immer öfters die selben Äusserungen. Ist mir zu teuer-- die sind ja Be****r und können eh nichts machen -- die gehen eh nicht vor Gericht. Kein Gericht hat bis jetzt ein Urteil gefällt wo bestätigt wird das es Betrug ist. Im Gegenteil ! Es werden immer mehr Ermittlungen eingestellt wo Anzeige wegen Betrug gemacht wurde. Sie bewegen sich in einer Grauzone und haben die Gesetzliche Grenze zum Bertug noch nicht überschritten. Es kann leicht sein,dass ein Richter nicht unserer Meinung ist. Und wenn es keinen Beweis für den Widerruf gibt hat man eh kaum eine Chance . Man muss sobald man davon Kenntnis erhällt auch richtig reagieren. Warum sagen sonst wohl die Verbraucherschutzverbände immer wieder Widerruf per Einschreiben mit Rückantwort. | |
| | # 97 |
| Gastposter | Krass, da bin ich ein paar Tage nicht auf dieser Seite und dann sind 20 neue Seiten mit Leuten die von Genealogie Ltd. ver*rscht werden, in diesem Forum zu Lesen. Bei mir haben sich die Leutz von Genealogie aufjedenfall bis jetzt nicht mehr gemeldet. Teuteuteu! Vieleicht war meine antwort einfach zu cool. sieheSeite 140 Ich glaube aber das da doch noch was kommt, aber wenn die so weiter machen, werd ich meinen Rechtslehrekurs doch nicht abwählen, das macht mir einfach zu viel spaß mit diesen spaßvögeln von Genealogie herumzustreiten. Wenn die wieder was schreiben, meld ich mich wieder bei euch. Ansonnsten bleibt cool! Die haben in 90% der Fälle sowieso nichts in der Hand. Hier ne kleine Aufzählung: -Also das mit der IP könnt ihr aufjeden vergessen, die bekommen die nicht raus, dafür brauchen die nen Gerichtsbeschluß. -Das wenn ihr minderjährig seit geht auch klar: weil, dann habt ihr sowieso keinen Kaufvertrag abgeschlossen, und eure Eltern sind im "Regelfall" auch aus dem schneider. -Und antworten, müßt ihr sowieso erst wenn ihr Post vom Gericht bekommt. (ausnahme: dem Wiederspruch nicht vergessen, der muß schon abgeschickt werden!) -Vor Gericht werden die euch sowieso nicht zerren, da sie euch auch erstmal was nachweisen müße. Also, noch nen schönen Tag! Ich geh jetzt raus und genieß den Frühling. LG Stephen |
| | # 98 |
| Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 7
| Hab grad meinen Brief zur Post gebracht. Drin steht: Absender: xxxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxxx Genealogie Ltd. H****er L***straße *** D-60*** Frankfurt (Main) Geschäftsführerin: M***** W**** K***, den 28.03.2007 Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen als gesetzliche Vertreter unseres Sohnes xxxxxx Bezug auf ihre Zahlungsaufforderung vom 9.3.07 und teilen mit, dass der von ihnen geforderte Betrag nicht beglichen wird. Die angegebenen Daten lassen den Schluss zu, dass das Angebot, möglicherweise von unserem minderjährigen Sohn ohne Einwilligung wahrgenommen wurde. Wir sind auch nicht bereit, einen eventuellen Vertragsschluss im Nachhinein zu genehmigen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der von ihnen geforderte Betrag auch dann nicht zu zahlen wäre, wenn ihre Dienstleistung eine unbeschränkte geschäftsfähige Person in Anspruch genommen hätte. Es fehlt insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss, weil die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt nur im Kleingedruckten auftaucht und der durchschnittliche User davon ausgeht, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.07 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es würde somit auch in diesem Fall an zwei übereinstimmenden Willensäußerungen und damit an einem wirksamen Vertrag fehlen. Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil Leistung und Gegenleistung offensichtlich in einem krassen Missverständnis zueinander stehen. Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben. Sollten sie trotz der allgemein rechtlichen Bedenken bezüglich Ihres Angebotes Nachweise für die Minderjährigkeit benötigen, so sind wir gerne bereit, diese zu erbringen. In diesem Fall bitten wir um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen unterschrieben von meiner mutter. das sollte reichen^^ hab den brief diesmal per einschreiben mit rückantwort verschickt. ist zwar meine was weiß ich wievielte widerrufungs mitteilung ( die zweite per post, und 3 oder 4 per mail ) und damit sollte die sache gegessen sein. ab jetzt ignorieren^^ * aus rechtlichen Gründen geändert |
| | # 99 |
| Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 37
| heute kam der rückschein von meinem widerruf-einschreiben wieder... ...die 2-wöchige frist wäre am 25.03.07 abgelaufen (abgesehen davon gewähren die ja eh 4 wochen auf ihrer seite) das lustige daran ist, dass der empfänger, ein mich**l bu**t den empfang am 24.03. bestätigt der postbote schreibt aber, dass er den empfang am 28.3 bestätigt strange n bissl oder? |
| | # 100 | |
| Registriert seit: 05.02.2007
Beiträge: 11
| Zitat:
Betreff: Ihre Vorschreibung..................................... ..................... Sehr geehrte Damen und Herren, im Hinblick auf das von Ihnen behauptete Vertragsverhältnis........................und die von Ihnen in diesem Zusammenhang gestellten Forderungen teile ich Ihnen Folgendes mit: Ich halte vorweg fest, dass rechtlich gesehen kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dennoch erkläre ich zusätzlich in eventu aus Gründen der juristischen Sorgfalt hiermit den Rücktritt vom Vertrag...................................gemäß §§ 5a ff KSchG sowie jedem sonstigen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist. Ich ersuche um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieser Nachricht und darauf folgend um Löschung sämtlicher vor mir bei Ihnen gespeicherter Daten. Weiters untersage ich ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie weiterhin unaufgefordert Nachrichten an mich versenden, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde verständigen und die Staatsanwaltschaft einschalten. Ich ersuche um Kenntnisnahme! Mit freundlichen Grüßen (musterbriefe für österreicher) eingeschrieben mit rückschein gesendet, unterschrieben zurückerhalten und jetz auf den mahnbescheid vom anwalt 2 e-mails gesendet mit den 2 (siehe die letzten beiträge) mir empfohlenen Texten. Gilt der obige brief als wiederruf? Muss ich den anwalt auch einen wiederruf schreiben oder einen wiederspruch, oder muss ich jetz der firma was schreiben? | |
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