| | # 23 |
| Registriert seit: 15.11.2006
Beiträge: 9
| Hab auch heute einen Inkasso Brief bekommen, offnbar gehen die gerade massenweise nach Österreich und in die Schweiz raus.. Was schreibt ihr dem Anwalt zurück? Vorne zitierten Brief oder gar nix? Was hast du damals zurückgeschrieben Schnippewippe? Ach.. und habt ihr das schon gesehen? verbraucherrechtliches… » Erstes streitiges Urteil in Sachen Internet-Vertragsfallen |
| | # 25 | |
| Gastposter | Zitat:
Wenn nicht, schicke jetzt den Widerruf. Ich habe damals mitgeteilt, dass ich schon widerrufen habe. Lese dir das mal hier durch. Informations-Portal im Verbraucherschutz Solltest du noch nicht den Widerruf geschickt haben,hier mal zwei Vorlagen. | |
| | # 27 |
| Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 4
| Habe dem lustigen Inkassodezernat eine mail geschreiben, ratet mal, natürlich keine antwort. scheinbar liest der herr höller seine post nicht, also werde ich einmal warten, wenn er sich meldet, übergeb ich das ganze meinem rechtsschutz, die sollen was tun...........vielleicht auch eine strafanzeige gegen die herrschaften in österreich machen, genug geschädigte gibts ja schon.... have a nice day |
| | # 28 |
| Registriert seit: 15.11.2006
Beiträge: 9
| Hab ja keinen Rechtsschutz, aber ich versuch mal wieder einen eingeschriebenen Brief.. Mit Rückschein hab ich keinen losgeschickt, ist mir echt zu teuer.. bei so viel Post kann ich ja gleich zahlen.. Ausserdem kommt ja der Inkasso Brief auch irgenwie ins Haus geflattert, würd keiner merken wenn der verloren ginge (ich wohn in einem Studentenheim wo die Post irgenwo am Tisch landet..).. Also normal eingeschrieben muss ja reichen um zu beweisen, dass der Brief ankam. Den Rückschein spar ich mir mal ![]() Maggie: wär froh wenn du mir sagtest, was dir deine Rechtsschutzversicherung geraten hat. Ich schicke mal ein Briefchen zum Inkasso und warte weiter.. |
| | # 29 |
| Registriert seit: 07.03.2007
Beiträge: 17
| o.O Ich hab heute eine Mail gekriegt Sie haben unseren Service lebensprognose.net bestellt, den offenen Rechnungsbetrag jedoch noch immer nicht beglichen. Während der Anmeldung haben Sie uns explizit bestätigt, dass Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt sind. Über die Vertragsbedingungen und die anfallenden Kosten waren Sie entsprechend informiert. weiterer Text der Mail editiert! ICH KENN DIE SEITE NICHT Edit: Ungefragte Veröffentlichung von e-Mails - Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht ... - LG Köln, Urteil 06.09.2006 - AZ: 28 O 178/06
pittiplatsch72 |
| | # 31 | |
| Gastposter | Zitat:
Es wurde die Anmeldung ausgefüllt die Bestätigung wurde angeklickt. Somit ist ein Vertrag abgeschlossen worden. Was ja auch zu beweisen ist. Somit wird jeder Richter auch davon ausgehen, dass der Gläubiger Rechnungen usw. geschickt hat.(Anscheinbeweis) Denn keine Firma schliesst einen Vertrag mit einen Kunden ab und schickt dann keine Rechnung usw. Also wird hier der Anscheinbeweis für die Firma sprechen. Das wir der Meinung sind,dass wir übers Ohr Ge***en wurden spielt da keine Rolle. Wenn du erst bei einen Mahnbescheid den Widerspruch schickst, kann es sein,dass du den Prozess zwar gewinnst aber auf die Kosten ,bis einschliesslich des Mahnbescheids sitzen bleibst. | |
| | # 33 | |
| Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 15
| Zitat:
Alles wird gut | |
| | # 34 |
| Registriert seit: 15.11.2006
Beiträge: 9
| Aber ich hab ja vom Einschreiben auch eine Aufgabebestätigung von der Post, dass es abgegeben wurde? Wieso brauche ich unbedingt den Rückschein? Ich wusste nicht, dass vor Gericht nur ein Rückschein zählt. Aber von mir aus, halt nochmal einen Brief *seufz*. Ich habe aber zum Beispiel nie eine Mahnung von Genealogie bekommen? Sondern nach langem Schweigen gleich das Inkasso.. eigentlich müssten die ebenfalls beweisen, dass ich meine Briefe oder mails wirklich erhalten habe.. so eine Frechheit. Aber immerhin gibt es jetzt einen positiven Fall, von dem einzigen der vor Gericht gezerrt wurde und gewonnen hat ![]() @schnippewippe: und dich haben sie nach der Antwort auf den Inkasso in Ruhe gelassen, oder wie lange hast du's ausgesessen? Danke für deine rasche Antwort |
| | # 35 | |
| Gastposter | Zitat:
Mein Pos war auch mehr für die bestimmt, die hier immer wieder meinen, sie brauchen sich nicht mehr an die rechtlichen Regeln zu halten. Selbst wenn es Be***g von der anderen Seite aus wäre( ! ) müssten wir uns an die Regeln halten. Oder selber klagen. | |
| | # 36 |
| Registriert seit: 07.03.2007
Beiträge: 17
| Ich hab ne mail heute vin Lebensprognose.de gekriegt wo ich auch aufgefodert werde zu zahlen aber komischer weise sagen sie das wäre die 2 mahnung obwohl ich mich da gar net angemeldet haben ! ist die seite auch von genealogie.de? bitte um hilfe |
| | # 37 | |
| Gastposter | Zitat:
Gehe mal lieber auf die richtige Seite. Hier bist du leider nicht so gut aufgehoben. Lebensprognose und Co | |
| | # 38 |
| Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 15
| Wenn man sich mal alles durchliest und sieht, dass manche sogar zweimal bezahlt haben und immer noch gemahnt werden, gehe ich davon aus, dass die eh keinen Überblick haben, wer säumig ist und wer nicht... schnell noch ein paar Leuten Angst machen... So unprofessionelle Geschäftspraktiken habe ich ja noch nie gesehen Ich bin mittlerweile so sauer, das sind garnicht mal die 60, da gehts mir ums Prinzip, ich zahl doch nicht für "nichterbrachte" Leistungen, dreist ist das... |
| | # 39 | |
| Gastposter | Zitat:
Ich würde da nicht zahlen. (Man kann auch einmal bei der dort angegeben Bank höflich fragen, ob sie ihre Kunden kennen udn was sie davon halten) Installiert euch einmal das Programm w*w.officerblue.de , das zeigt solche Seiten an (auch wenn man nicht registriert ist) | |
| | # 40 | |
| Gastposter | Zitat:
Also WinPin07 gehe bitte auf die richtige Seite. | |
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