Neue Abzocke: genealogie.de - Teil 2

Alt 27.03.2007, 13:18   # 21
Michaela_1
 
Registriert seit: 14.02.2007
Beiträge: 5
@ schnippewippe:
hast Du schon was vom Anwalt gehört? Wie hast Du reagiert? Danke und viele Grüße
 
Alt 27.03.2007, 13:28   # 22
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Michaela_1 Beitrag anzeigen
@ schnippewippe:
hast Du schon was vom Anwalt gehört? Wie hast Du reagiert? Danke und viele Grüße
Sorry, ich bin vor 14 Monaten bei Si**en.de reingefallen. Habe seit 12 Monaten meine Ruhe. Einen Widerruf an den Betreiber, einen Brief an die Inkasso, dass war bei mir alles.
Habe eine E-mails geschrieben,dass ich meine Unterlagen als Kopie haben will, aber bekommen habe ich diese nie.
Mir wurde mitgeteilt dass sie keine Anmeldedaten von mir haben. Ich möchte ihnen diese noch einmal senden. Nur so könnten sie meine Anmeldung dann überprüfen. Muss man nicht verstehen. Danach war Ruhe.
 
Alt 27.03.2007, 14:31   # 23
Aribeth
 
Registriert seit: 15.11.2006
Beiträge: 9
Hab auch heute einen Inkasso Brief bekommen, offnbar gehen die gerade massenweise nach Österreich und in die Schweiz raus..

Was schreibt ihr dem Anwalt zurück? Vorne zitierten Brief oder gar nix?

Was hast du damals zurückgeschrieben Schnippewippe?

Ach.. und habt ihr das schon gesehen? verbraucherrechtliches… » Erstes streitiges Urteil in Sachen Internet-Vertragsfallen
 
Alt 27.03.2007, 14:50   # 24
Michaela_1
 
Registriert seit: 14.02.2007
Beiträge: 5
Danke schnippewippe!
 
Alt 27.03.2007, 15:04   # 25
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Aribeth Beitrag anzeigen
Hab auch heute einen Inkasso Brief bekommen, offnbar gehen die gerade massenweise nach Österreich und in die Schweiz raus..

Was schreibt ihr dem Anwalt zurück? Vorne zitierten Brief oder gar nix?

Was hast du damals zurückgeschrieben Schnippewippe?

Ach.. und habt ihr das schon gesehen? verbraucherrechtliches… » Erstes streitiges Urteil in Sachen Internet-Vertragsfallen
Hast du denn schon einen Widerruf per Einschreiben mit Rückantwort geschickt gehabt? Wenn ja dann teile es dem Inkasso mit.Lege eine Kopie vom Rückschein bei.
Wenn nicht, schicke jetzt den Widerruf.
Ich habe damals mitgeteilt, dass ich schon widerrufen habe.
Lese dir das mal hier durch.
Informations-Portal im Verbraucherschutz
Solltest du noch nicht den Widerruf geschickt haben,hier mal zwei Vorlagen.
 
Alt 27.03.2007, 15:14   # 26
Aribeth
 
Registriert seit: 15.11.2006
Beiträge: 9
Jaja.. hab bereits widerrufen.. also einfach als Kopie dem Inkasso zurückschicken und gut is?

Hast du danach nochmal was vom Inkasso gehört?
 
Alt 27.03.2007, 15:25   # 27
maggi40
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 4
Habe dem lustigen Inkassodezernat eine mail geschreiben, ratet mal, natürlich keine antwort.
scheinbar liest der herr höller seine post nicht, also werde ich einmal warten, wenn er sich meldet, übergeb ich das ganze meinem rechtsschutz, die sollen was tun...........vielleicht auch eine strafanzeige gegen die herrschaften in österreich machen, genug geschädigte gibts ja schon....

have a nice day
 
Alt 27.03.2007, 15:29   # 28
Aribeth
 
Registriert seit: 15.11.2006
Beiträge: 9
Hab ja keinen Rechtsschutz, aber ich versuch mal wieder einen eingeschriebenen Brief..
Mit Rückschein hab ich keinen losgeschickt, ist mir echt zu teuer.. bei so viel Post kann ich ja gleich zahlen..
Ausserdem kommt ja der Inkasso Brief auch irgenwie ins Haus geflattert, würd keiner merken wenn der verloren ginge (ich wohn in einem Studentenheim wo die Post irgenwo am Tisch landet..)..
Also normal eingeschrieben muss ja reichen um zu beweisen, dass der Brief ankam. Den Rückschein spar ich mir mal

Maggie: wär froh wenn du mir sagtest, was dir deine Rechtsschutzversicherung geraten hat. Ich schicke mal ein Briefchen zum Inkasso und warte weiter..
 
Alt 27.03.2007, 15:45   # 29
WinPin07
 
Registriert seit: 07.03.2007
Beiträge: 17
o.O Ich hab heute eine Mail gekriegt

Sie haben unseren Service lebensprognose.net bestellt, den offenen
Rechnungsbetrag jedoch noch immer nicht beglichen. Während der Anmeldung haben
Sie uns explizit bestätigt, dass Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bekannt sind. Über die Vertragsbedingungen und die anfallenden Kosten waren Sie
entsprechend informiert.

weiterer Text der Mail editiert!

ICH KENN DIE SEITE NICHT Was mach ich jetzt? bitte um Hilfe ich glaube die ist auch von genalogie oder? weil meine zahlungfrist von genalogie heute abgelaufen ist

Edit:
Ungefragte Veröffentlichung von e-Mails - Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht ...
- LG Köln, Urteil 06.09.2006 - AZ: 28 O 178/06

@ pittiplatsch72
 
Alt 27.03.2007, 15:46   # 30
Lipaul
Gastposter
 
und folgt dem Rat von Manfred P1961 sendet dem Staatsanwalt in Frankfurt den Sachverhalt mit Belegen (Aktennummer - ist hier imThread zu finden, etwas blättern,) Fax per Auskunft erfragen
 
Alt 27.03.2007, 15:51   # 31
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Aribeth Beitrag anzeigen
Also normal eingeschrieben muss ja reichen um zu beweisen, dass der Brief ankam. Den Rückschein spar ich mir mal
Maggie: wär froh wenn du mir sagtest, was dir deine Rechtsschutzversicherung geraten hat. Ich schicke mal ein Briefchen zum Inkasso und warte weiter..
Na gut ,dass ist deine Entscheidung. Tatsache ist aber, dass bei Gericht ,nun mal nur ein Einschreiben mit Rückantwort zählt. Also warum willst du dann das Geld für einen normalen Einschreiben zum Fenster rauswerfen.Wieso für etwas Geld ausgeben, dass eh keinen Wert hat ? Kann ich echt nicht nachvollziehen !?

Es wurde die Anmeldung ausgefüllt die Bestätigung wurde angeklickt. Somit ist ein Vertrag abgeschlossen worden.
Was ja auch zu beweisen ist. Somit wird jeder Richter auch davon ausgehen, dass der Gläubiger Rechnungen usw. geschickt hat.(Anscheinbeweis) Denn keine Firma schliesst einen Vertrag mit einen Kunden ab und schickt dann keine Rechnung usw.
Also wird hier der Anscheinbeweis für die Firma sprechen.

Das wir der Meinung sind,dass wir übers Ohr Ge***en wurden spielt da keine Rolle.

Wenn du erst bei einen Mahnbescheid den Widerspruch schickst, kann es sein,dass du den Prozess zwar gewinnst aber auf die Kosten ,bis einschliesslich des Mahnbescheids sitzen bleibst.
 
Alt 27.03.2007, 16:13   # 32
MichaelLJ
 
Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 11
Es braucht einen Vorsatz - fuer den Vorsatz muss man erstmal wissen dass es was kostet - ansonsten ist der Tatbestand des Betruges nicht erfuellt.
 
Alt 27.03.2007, 16:14   # 33
guppi2903
 
Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 15
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Für Alle die meinen keinen Widerruf per Einschreiben machen zu müssen.Sollte es zum Ernstfall kommen, kann man auf den Kosten bis einschliesslich Mahnbescheid sitzen bleiben . Du kannst den Prozess gewinnen aber trotzdem zu den Kosten, die durch dein Schweigen entstanden sind ,zum zahlen verdonnert werden.
Man ist verpflichtet, wenn man von der Sache Kenntnis bekommt ,zu reagieren. Woher soll die andere Seite wissen, dass du der Meinung bist, dass es keinen Vertrag gibt. Du bist nur ein zahlungsfauler Kunde.
Du gibst ihnen nicht die Möglichkeit ihren Irrtum zu überdenken. Um beweisen zu können,dass man reagiert hat ,sollte man nun mal den Widerruf per Einschreiben machen. E-mails müssen vom Richter nicht anerkannt werden.

Das die Anmeldung zum Vertrag ausgefüllt worden ist können die ja in den meisten Fällen beweisen.
Auch die Bestätigung wurde meistens abgegeben.
Somit wird jeder Richter auch davon ausgehen dass Rechnungen und Mahnungen geschickt wurden. ( Anscheinbeweis)
Das ist schon klar und da gebe ich dir auch vollkommen recht, den vermeintlichen Vertrag habe ich ja auch widerrufen, per Einschreiben mit Rückschein und so, aber auf den Inkassobrief gehe ich nicht ein, da bekommt eher die Staatsanwaltschaft die Post von mir...

Alles wird gut
 
Alt 27.03.2007, 16:20   # 34
Aribeth
 
Registriert seit: 15.11.2006
Beiträge: 9
Aber ich hab ja vom Einschreiben auch eine Aufgabebestätigung von der Post, dass es abgegeben wurde? Wieso brauche ich unbedingt den Rückschein? Ich wusste nicht, dass vor Gericht nur ein Rückschein zählt.
Aber von mir aus, halt nochmal einen Brief *seufz*.

Ich habe aber zum Beispiel nie eine Mahnung von Genealogie bekommen? Sondern nach langem Schweigen gleich das Inkasso.. eigentlich müssten die ebenfalls beweisen, dass ich meine Briefe oder mails wirklich erhalten habe.. so eine Frechheit.
Aber immerhin gibt es jetzt einen positiven Fall, von dem einzigen der vor Gericht gezerrt wurde und gewonnen hat

@schnippewippe: und dich haben sie nach der Antwort auf den Inkasso in Ruhe gelassen, oder wie lange hast du's ausgesessen?
Danke für deine rasche Antwort
 
Alt 27.03.2007, 16:23   # 35
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von guppi2903 Beitrag anzeigen
Das ist schon klar und da gebe ich dir auch vollkommen recht, den vermeintlichen Vertrag habe ich ja auch widerrufen, per Einschreiben mit Rückschein und so, aber auf den Inkassobrief gehe ich nicht ein, da bekommt eher die Staatsanwaltschaft die Post von mir...

Alles wird gut
Ja, dass mit den Widerruf hatte ich gesehen.
Mein Pos war auch mehr für die bestimmt, die hier immer wieder meinen, sie brauchen sich nicht mehr an die rechtlichen Regeln zu halten.
Selbst wenn es Be***g von der anderen Seite aus wäre( ! )
müssten wir uns an die Regeln halten.
Oder selber klagen.
 
Alt 27.03.2007, 16:24   # 36
WinPin07
 
Registriert seit: 07.03.2007
Beiträge: 17
Ich hab ne mail heute vin Lebensprognose.de gekriegt wo ich auch aufgefodert werde zu zahlen aber komischer weise sagen sie das wäre die 2 mahnung obwohl ich mich da gar net angemeldet haben ! ist die seite auch von genealogie.de? bitte um hilfe
 
Alt 27.03.2007, 16:31   # 37
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von WinPin07 Beitrag anzeigen
Ich hab ne mail heute vin Lebensprognose.de gekriegt wo ich auch aufgefodert werde zu zahlen aber komischer weise sagen sie das wäre die 2 mahnung obwohl ich mich da gar net angemeldet haben ! ist die seite auch von genealogie.de? bitte um hilfe
Ich würde einen Widerruf schicken. Einschreiben mit Rückantwort.
Gehe mal lieber auf die richtige Seite. Hier bist du leider nicht so gut aufgehoben.
Lebensprognose und Co
 
Alt 27.03.2007, 16:38   # 38
guppi2903
 
Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 15
Wenn man sich mal alles durchliest und sieht, dass manche sogar zweimal bezahlt haben und immer noch gemahnt werden, gehe ich davon aus, dass die eh keinen Überblick haben, wer säumig ist und wer nicht... schnell noch ein paar Leuten Angst machen...
So unprofessionelle Geschäftspraktiken habe ich ja noch nie gesehen

Ich bin mittlerweile so sauer, das sind garnicht mal die 60€, da gehts mir ums Prinzip, ich zahl doch nicht für "nichterbrachte" Leistungen,
dreist ist das...
 
Alt 27.03.2007, 16:46   # 39
Lipaul
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von WinPin07 Beitrag anzeigen
Ich hab ne mail heute vin Lebensprognose.de gekriegt wo ich auch aufgefodert werde zu zahlen aber komischer weise sagen sie das wäre die 2 mahnung obwohl ich mich da gar net angemeldet haben ! ist die seite auch von genealogie.de? bitte um hilfe
gehört wohl dazu - gegen die erging ein Urteil im München (ich weiß nicht mehrt das Aktenzecíchen) - die Seite ist jetzt zu >>>heißt jetzt lebenstest.

Ich würde da nicht zahlen. (Man kann auch einmal bei der dort angegeben Bank höflich fragen, ob sie ihre Kunden kennen udn was sie davon halten)

Installiert euch einmal das Programm

w*w.officerblue.de , das zeigt solche Seiten an (auch wenn man nicht registriert ist)
 
Alt 27.03.2007, 17:25   # 40
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Lipaul Beitrag anzeigen
gehört wohl dazu - gegen die erging ein Urteil im München (ich weiß nicht mehrt das Aktenzecíchen) - die Seite ist jetzt zu >>>heißt jetzt lebenstest.

Ich würde da nicht zahlen. (Man kann auch einmal bei der dort angegeben Bank höflich fragen, ob sie ihre Kunden kennen udn was sie davon halten)

Installiert euch einmal das Programm

w*w.officerblue.de , das zeigt solche Seiten an (auch wenn man nicht registriert ist)
Die Seite von der du hier schreibst war Lebe*****tung.de
Also WinPin07 gehe bitte auf die richtige Seite.
 

Thema geschlossen
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:45 Uhr.