Neue Abzocke: genealogie.de - Teil 3

Alt 07.11.2007, 16:27   # 981
Mariushka
 
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Ich habe jetzt viel gelesen über leute die darauf hereingefallen sind. Ich möchte jetzt an dieser Stelle nur noch fragen, bei wem das schon ein Ende genommen hat.
 
Alt 07.11.2007, 16:49   # 982
Pascal1984
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Schau doch mal hier vorbei ==> Auf ABO-Falle reingefallen und überstanden
 
Alt 07.11.2007, 17:49   # 983
hungriger-wolf
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Wann diese Geschichten ein Ende haben, kann man noch nicht sagen. Dafür ist diese Masche noch zu neu, es fehlen Erfahrungswerte. Manchmal hören die Schreiben von selbst wieder auf, manchmal wirkt ein Anwalts-Brief wahre Wunder, manchmal hat der "Kunde" ein bis eineinhalb Jahre Ruhe ehe der Psycho-Terror wieder anfängt, manchmal wechseln die Betreiber und fangen wieder von vorn an mit ihren Forderungen (obwohl der "Kunde" schon längst erfolgreich angefochten und auch den Inkasso-Psycho-Teror überstanden hat), und ganz manchmal geht es auch vor Gericht (siehe die Gebrüder Schmittchen Schleicher). Letzteres aber nur dann, wenn die "Kunden" gravierende Fehler machen und der Tankwart wieder ein paar frische Versäumnis-Urteile für seine "Hall of Fame" braucht, um säumige "Kunden" einzuschüchtern.

Sicher ist nur eins: Wer sich nicht wehrt, wird immer wieder mit Drohbriefen belästigt werden. Wer die Forderungen anfechtet und auch das Inkassodings abwehrt, ist rechtlich auf der sicheren Seite.
 
Alt 07.11.2007, 18:01   # 984
coco314
 
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So, ich habe heute meinen Rückschein bekommen, von den Hr. Hoel*er.....also, ist mein Einschreiben da angekommen..ich warte mal, wie es weitergeht...
 
Alt 08.11.2007, 00:19   # 985
boomer1719
 
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Zitat:
Wenn sich mein Kind einmal auf einer dubiosen Seite anmeldet,die Geld kostet, kann man das noch verstehen.
Wenn das Kind dieses ein zweitesmal macht,ist bei der Erziehung einiges schiefgelaufen.
Und lustig ist das schon garnicht.
Du hast Glück das es diesen Anbietern "nur" um das schnelle Geld geht und sie nicht weitere Massnahmen ergreifen.
Natürlich ist ein Vertrag mit Minderjährige, ohne Einverständnis, erst einmal unwirksam.
Leider vergisst du das man Minderjährige wegen Deliktshaftung dran kriegen könnte.

In dem Sinne:
Das ganze als lustig hinzustellen ist,man möge es mir verzeihen,Dumpfbackengeschwätz.

M.f.G.

Wenn ich sehe wieviele Erwachsene hier auf die Masche reinfallen, kann es einem Kind durchaus auch und durchaus auch zweimal passieren. Abgesehen davon hat sie die beiden Seiten ziemlich zeitgleich besucht - Genealogie hat sich halt nur jetzt erst gemeldet. Erziehungstechnisch ist da bestimmt nichts schief gelaufen.

Es war vielleicht etwas zu lapidar ausgedrückt und ich finde es natürlich nicht richtig, dass sich solche Ab**cker im Netz bewegen und erst recht nicht, dass sie damit wenigstens teilweise Erfolg haben. Und ich kann es mir auch bestimmt nicht leisten, mein Geld für solche Dinge aus dem Fenster zu werfen. Trotz allem bin ich der Meinung, dass man sich von solchen Leuten nicht ins Bockshorn jagen lassen muss.

Ich finde es gut, dass es solche Foren gibt, denn meine Antwort an Tank hab ich mir hier zusammen gesucht. Aber es hat auch etwas von einem Spiel. Die Ab**cker beginnen es mit sehr unfairen Mitteln. Und wir können entweder kapitulieren (zahlen) oder eben kämpfen. Mir hat es einfach gefallen, Tank und jetzt auch Hoeller den entsprechenden Brief zu schreiben. Was nicht heißt, dass ich meine Zeit nicht sinnvoller nutzen kann. Aber es ist nun mal passiert - wie gesagt auch ziemlich gleichzeitig - und nun versuch ich der Sache das Beste abzugewinnen. Ich hab dabei auch viel gelernt (u.a. auch, dass man durch falsche Formulierungen in Foren sehr leicht missverstanden werden kann ).

Und noch eine kleine Anmerkung zur Erziehung: ich habe hier geschrieben. Bei uns war kein panisches Post unserer Tochter nötig. Sie konnte uns ohne weiteres das Schreiben von Hoeller zeigen ohne Angst haben zu müssen. Natürlich haben wir sie nach der Post von Tank schon über die Risiken von dubiosen Seiten aufgeklärt, aber da war das Kind (Genealogie) ja schon in den Brunnen gefallen. Und auch sie hat aus der Sache gelernt.

Liebe Grüße
Boomer
 
Alt 08.11.2007, 01:21   # 986
schnippewippe
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boomer1719;
Zitat:
Wenn ich sehe wieviele Erwachsene hier auf die Masche reinfallen, kann es einem Kind durchaus auch und durchaus auch zweimal passieren.
Nur mit den Unterschied,dass die Minderjährigen sich nicht mit ihren Geburtsdaten hätten eintragen können. Die Jahresliste fängt mit 1988 an. Also erst ab 18 Jahre.
Somit kann man davon ausgehen, dass sie wissen, dass es eben erst ab 18 Jahre ist.
Hier sind sie durch die Ab***ke geschützt. Bei anderen Firmen könnten sie Probleme bekommen. Zum Beispiel ,Erschleichung einer Dienstleistung.
Ich hoffe das deine Tochter es weiss.
Wir wissen von einen Jugendlichen der von den Schm***n angezeigt wurde und die Staatsanwaltschaft den Betreiber recht gab..
Jugendliche ab 14 Jahren müssen mit Konsequenzen rechnen, wenn sie sich unter Angabe falscher Daten eine Dienstleistung "erschleichen".
Hier schützt nur deren Ab****e. Aber das wusste deine Tochter ja nicht. Dann wäre es ja Betrug.
Zitat:
Es war vielleicht etwas zu lapidar ausgedrückt und ich finde es natürlich nicht richtig, dass sich solche Ab**cker im Netz bewegen und erst recht nicht, dass sie damit wenigstens teilweise Erfolg haben.
Da sage ich nur Jahresliste.
Zitat:
Ich finde es gut, dass es solche Foren gibt, denn meine Antwort an Tank hab ich mir hier zusammen gesucht. Aber es hat auch etwas von einem Spiel.
Zitat:
Ich sehe solche Dinge wirklich eher von der humorvollen Seite.
Würdest du das auch bei anderen Firmen so sehen.
 
Alt 09.11.2007, 14:07   # 987
kaimann
 
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Hallo Geneologie Geschädigte!
Eine neue Ab****ite von Geneologie hat sich breit gemacht
Mit höchster Vorsicht zu geniessen.
Die Webadresse:Genlogie.com/Promi-Check

Wollt ihr mehr von meinen schlechten Erfahrungen mit Geneologie wissen
dann klickt auf Kaimann und lasst euch alle Beiträge zeigen.

Ich hoffe unsere Freunde landen bald hinter Schwedische Gardinen.

Geniesst die Vorweihnachtszeit und lasst euch nicht Kirre machen.

Bei Widerruf per Einschreiben kann euch nichts passieren.
 
Alt 09.11.2007, 21:05   # 988
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von kaimann Beitrag anzeigen
Ich hoffe unsere Freunde landen bald hinter Schwedische Gardinen.
Das dürfte wohl ein Wunschtraum sein. Es ist ja wohl langsam bekannt , dass es kein Betrug ist.
Wir User müssen uns eben bewusster im Internet bewegen.
Selbst bei den Seiten, wo die AGB auf der rechten Seitenhälfte steht, wird diese nicht gelesen. Auch bei den Seiten wo zu erkennen ist, dass es unter der Anmeldung weiter geht , wird es nicht gelesen. Wir sehen nur Gratis oder Test und alle Vorsicht ist vergessen.
Durch unser unbedachtes Verhalten im Internet, ermöglichen wir ja erst den Betreibern den Erfolg.

Zitat:
Bei Widerruf per Einschreiben kann euch nichts passieren.
Auch hier ist zu sehen, dass man nicht richtig liest.
Wer eine Dienstleistung in Anspruch genommen hat, kann keinen Widerruf schicken. Hier kann man nur noch anfechten. Sollte man diesen Fehler machen und der Ernstfall eintreten , hat man schlechte Karten bei Gericht.
 
Alt 10.11.2007, 14:50   # 989
Mikeys33
 
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Guten Tag,
ich bin auch neu bei euch hier und hoffe, dass ihr mir ein wenig weiterhelfen könnt. Ich bin auch auf diese Schwei*** reingefallen... Am 5.11.2007 habe ich eine Zahlungsaufforderung per Mail von denen erhalten. Ich habe bei der Anmeldung eine Falsche Adresse angegeben und eine E-Mail-Adresse, die ich nicht weiter brauche. Mein Name stimmt allerdings. Ich habe mir die letzten Seiten durchgelesen, doch leider nichts gefunden, was passend ist zu meinem Problem. Ich würde mich sehr über eine Antwort von euch freuen, Danke im Voraus,

MfG

PS: Ich habe schon versucht auf die Zahlungsaufforderung zu Antworten... Die E-Mail komt aber immer zurück... Die Adresse: support [at] verwandschafts-test.de scheint es nicht mehr zu geben...
 
Alt 10.11.2007, 15:31   # 990
Pascal1984
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Schau mal in die AGB, dort findest du noch eine weitere E-Mail Adresse.

An deiner Stelle würde ich denen einen Musterbrief (Link) per E-Mail schicken und mich entspannt zurücklehen bis etwas mit der Post kommt. ...Was sehr unwahrscheinlich ist.
 
Alt 10.11.2007, 15:42   # 991
immorb
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Zitat:
Zitat von Mikeys33
Ich habe mir die letzten Seiten durchgelesen, doch leider nichts gefunden, was passend ist zu meinem Problem.
Was ist den dein Ptroblem das du hier keine Antwort findest?
Bisher hast du nur mitgeteilt:
Zitat:
="Mikeys33"Ich habe bei der Anmeldung eine Falsche Adresse angegeben und eine E-Mail-Adresse, die ich nicht weiter brauche.
Das ist kein Problem,sondern eine einfache Sache die schon zigX beschrieben wurde.
Je nachdem ob du minderjährig/volljährig bist einen der Musterbriefe verwenden,den Link hat dir @Pascal1984 schon mitgeteilt.

wichtig ist:
Den "Vertrag" nicht widerrufen,das Recht auf Widerruf ist eh nicht möglich,sondern den Vertrag anfechten,wiedersprechen.

Ps.
verwandschafts-test.de, ist zwar der gleiche Anbieter,aber eine andere Seite.

M.f.G.
 
Alt 10.11.2007, 15:56   # 992
Mikeys33
 
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Zitat:
Zitat von Pascal1984 Beitrag anzeigen
Schau mal in die AGB, dort findest du noch eine weitere E-Mail Adresse.

An deiner Stelle würde ich denen einen Musterbrief (Link) per E-Mail schicken und mich entspannt zurücklehen bis etwas mit der Post kommt. ...Was sehr unwahrscheinlich ist.
Danke für die fixte Antwort...
Würde du mir diese hier empfelen?
_____________

Minderjährige,keine Anmeldung:

Zitat:
Betrifft: Ihre Rechnung vom ..........., Kunden-Nummer ................

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein(e) Tochter/Sohn, Claudia Muster, erhielt am ........ 2006 überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass sie sich jemals auf Ihrer Internetseite unter www.***.com angemeldet hatte. Dementsprechend erhielt sie auch keine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen). Da kein rechtsverbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde, ist meine Tochter selbstverständlich nicht zur Zahlung Ihrer Forderung verpflichtet.

Meine Tochter ist erst 15 Jahre alt, geht noch zur Schule und verfügt über kein eigenes Einkommen. Deshalb würde so ein Vertrag jedenfalls ihren Unterhalt gefährden und wäre ohne meine Zustimmung als gesetzlicher Vertreter unwirksam.

Nur für den Fall, dass Sie tatsächlich eine verbindliche Anmeldung beweisen könnten, verweigere ich schon jetzt meine Zustimmung für diesen Vertrag und erkläre im Namen meiner Tochter zur Vorsicht gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist den Rücktritt vom Vertrag.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen

________________

Wie lauten die richtigen Paragraphen zu meinem Fall?

MfG
 
Alt 10.11.2007, 16:09   # 993
immorb
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Zitat:
Zitat von Mikeys33
Würde du mir diese hier empfelen?
Nein.

Du hast dich angemeldet.
Ich nehme an du bist minderjährig.
Dann ist ab hier für dich "Sendepause".

Du bist Minderjährig,also darfst du nichts weiter unternehmen.
Das ist Sache deiner Eltern.

Würdest du den Gedanken hegen selbst eine E-Mail im Namen deiner Eltern abzuschicken,beachte,"Identitätsverfälschung" ist strafbar.

Zitat:
Zitat von Mikeys33
Wie lauten die richtigen Paragraphen zu meinem Fall?
Hättest du den Musterbrief gelesen,wäre dir aufgefallen das in dem Brief ein § vermeldet wurde.
Wenn du Österreicher bist,reicht dieser § .
Bist du deutscher trifft dieser Brief für dich nicht zu.

Mit § § rumwerfen ist ab zuraten,da die Anbieter,was das betrifft, besser informiert sind.

M.f.G.
 
Alt 10.11.2007, 16:19   # 994
Mikeys33
 
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Guten Tag,
ich bin der Vater von meinem Sohn Mike. Er ist 14 Jahre alt und somit natürlich noch minderjährig.
Was würden Sie uns nun empfelen zu tun? Welches Muster sollen wir abschicken? Ich bewundere es sehr, wie Sie Ihre Hilfe anbieten,

MfG
 
Alt 10.11.2007, 16:29   # 995
hungriger-wolf
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Zitat:
Zitat von Mikeys33 Beitrag anzeigen
Ich habe bei der Anmeldung eine Falsche Adresse angegeben und eine E-Mail-Adresse, die ich nicht weiter brauche. Mein Name stimmt allerdings.
Wenn du keine echten Daten von dir angegeben hast, dann haben die auch keine ladungsfähige Adresse. Somit kannst du auch gar keinen Brief vom hoellischen Inkasso kriegen. Erst recht nicht vom Gericht. Und dich zu finden, diese Mühe machen sie ich nicht. Das wäre erstens mit Geldausgeben verbunden (was den Chefs gar nicht gefallen wird), und deine IP-Adresse kriegen sie auch nicht. Wenn der Anbieter den Staatswanwalt davon überzeugen kann, dass du eine schwere Straftat begangen hast (Vorbereitung eines terroristischen Angriffes, Mord, Raub, Vergewaltigung und so weiter), dann wird der Staatsanwalt bei einem Richter einen richterlichen Beschluss erwirken, um deinen Provider zur Herausgabe der Daten zu verurteilen. Die Suche nach möglichen Verwandten gehört sicherlich nicht zu den "schweren Straftaten".
Ich würde mir überhaupt keinen Streß machen. Die Mails von denen würde ich vielleicht noch lesen, aber auf gar keinen Fall beantworten. Die würden erst dann eine Antwort von mir kriegen, wenn ich einen echten Brief im echten Briefkasten mit meinen echten Daten liegen hätte.
Fälle wie deinen (falsche Daten) haben wir hier haufenweise bearbeitet. Vielleicht nicht auf den letzten fünf, sechs Seiten, aber mit Sicherheit schon dutzend male in diesem Teil des Forums.
 
Alt 10.11.2007, 16:34   # 996
Mikeys33
 
Benutzerbild von Mikeys33
 
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Vielen Dank für eure Hilfe... Ich bin es wieder...
Habe mich gerade mit meinen Eltern auf deine Meinung geeinigt hungriger-wolf Solange die nicht meine Adresse haben, denken wir, wird nichts passieren... Nochmal's Dank an euch alle,

Gruß Mike
 
Alt 11.11.2007, 17:36   # 997
TTAM83
 
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Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Ich würde den Vertrag wegen Irrtum anfechten. Da E-mails wie wir sie verschicken kaum als Beweis bei Gericht anerkannt werden, würde ich es per Einschreiben mit Rückantwort machen.
Kannst dir das ja mal hier im Link durchlesen. Da gibt es auch einen Link für einen Musterbrief.

Hier ist noch ein Link ,von einen Post eines Users. Darin hat er ein "Teilversäumnis- und Teilurteil " eingestellt.
An wen muss denn der Brief, an den Anwalt oder die Firma?
 
Alt 11.11.2007, 17:45   # 998
Pocahontas*
 
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Beiträge: 13
Hallo,

ich habe meinen Rückschein vom Einschreiben an Hr. Höller vorgestern bekommen. Nicht mal selber unterschrieben hat der gute Mann -.-
Meine Zahlung hätte bis zum 5.11. stattfinden sollen, ist sie aber nicht ....nun ja, mir ist im Moment sehr mulmig....Mal sehen was als nächstes kommt...Wenn noch ein Schreiben kommt, wird das vom Gericht sein, liege ich da richtig?

Hat noch jemand neue Infos?

Es grüßt Pocahontas*
 
Alt 11.11.2007, 17:54   # 999
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
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Zitat:
Zitat von TTAM83 Beitrag anzeigen
An wen muss denn der Brief, an den Anwalt oder die Firma?
Die Firma kriegt die Anfechtung, das hoellische Unternehmen eine Kopie mit einem eigenen Anschreiben, "die Forderung wird nicht anerkannt". Beides als Einschreiben/Rückschein. Ansonsten siehe unten.

Zitat:
Zitat von Pocahontas* Beitrag anzeigen
Wenn noch ein Schreiben kommt, wird das vom Gericht sein, liege ich da richtig?
Nein. Das wird niemals kommen. Was aber kommt, sind einige weitere hoellische Drohbriefe, die dir die Pest und das ewige Fegefeuer an den Hals wünschen sollen. Ich würde ab jetzt deren Briefe nur noch lesen und jegliche Brieffreundschaft mit denen rigoros einstellen. Egal was immer gedroht wird. Rechtlich bist du auf der sicheren Seite, du brauchst "nur" gute Nerven und Standhaftigkeit. Die Verbraucherzentrale rät dringend, nicht zu zahlen. Wäre ich du, würde ich mich zu 100 % an diesen Rat halten.
 
Alt 11.11.2007, 17:59   # 1000
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von Pocahontas* Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe meinen Rückschein vom Einschreiben an Hr. Höller vorgestern bekommen. Nicht mal selber unterschrieben hat der gute Mann -.-
Meine Zahlung hätte bis zum 5.11. stattfinden sollen, ist sie aber nicht ....nun ja, mir ist im Moment sehr mulmig....Mal sehen was als nächstes kommt...Wenn noch ein Schreiben kommt, wird das vom Gericht sein, liege ich da richtig?

Hat noch jemand neue Infos?

Es grüßt Pocahontas*
Bis jetzt hat noch kein User hier was vom gericht erhalten,
Das wäre dann ja der Mahnbescheid. Die Kosten dafür müssen aber bei Gericht in voraus bezahlt werden. Wenn Widerspruch von uns eingelegt wird, ist das Geld für die Bertreiber erst einmal verloren.
Sie müssten nun klagen. Aber wie wollen sie dem Richter erklären, dass es rechtens ist, wenn sie gegen das Wettbewerbsrecht verstossen, um die Kunden zu täuschen.
Da sie wissen , dass sie damit wohl kaum durchkommen werden , wird wohl kaum was vom Gericht bei uns ankommen.

Sie versuchen es lieber mit Dro******n . Die von Anwälten oder der Inkasso dann kommen.

Aber wenn man der Inkasso schreibt, dass die Sache strittig ist, dürfen auch die nicht weiter fordern. Wenn doch , könnte man sie anzeigen.

Also sehe es mal von der anderen Seite aus.
Die wissen das sie kein Geld bekommen, wollen es aber unbedingt haben. Also bleibt denen ja nichts anderes übrig, als immer stärkere Dro*****n zu schicken.

Für mich steht fest, je krasser die Dro*****n um so machtloser sind sie.
 

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