| | # 982 |
| Swagman Registriert seit: 21.12.2006 Ort: Schweiz
Beiträge: 2.158
| Schau doch mal hier vorbei ==> Auf ABO-Falle reingefallen und überstanden |
| | # 986 | ||||
| Gastposter | boomer1719; Zitat:
Somit kann man davon ausgehen, dass sie wissen, dass es eben erst ab 18 Jahre ist. Hier sind sie durch die Ab***ke geschützt. Bei anderen Firmen könnten sie Probleme bekommen. Zum Beispiel ,Erschleichung einer Dienstleistung. Ich hoffe das deine Tochter es weiss. Wir wissen von einen Jugendlichen der von den Schm***n angezeigt wurde und die Staatsanwaltschaft den Betreiber recht gab.. Jugendliche ab 14 Jahren müssen mit Konsequenzen rechnen, wenn sie sich unter Angabe falscher Daten eine Dienstleistung "erschleichen". Hier schützt nur deren Ab****e. Aber das wusste deine Tochter ja nicht. Dann wäre es ja Betrug. Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| | # 987 |
| Registriert seit: 04.03.2007
Beiträge: 12
| Hallo Geneologie Geschädigte! Eine neue Ab****ite von Geneologie hat sich breit gemacht Mit höchster Vorsicht zu geniessen. Die Webadresse:Genlogie.com/Promi-Check Wollt ihr mehr von meinen schlechten Erfahrungen mit Geneologie wissen dann klickt auf Kaimann und lasst euch alle Beiträge zeigen. Ich hoffe unsere Freunde landen bald hinter Schwedische Gardinen. Geniesst die Vorweihnachtszeit und lasst euch nicht Kirre machen. Bei Widerruf per Einschreiben kann euch nichts passieren. |
| | # 988 | |
| Gastposter | Das dürfte wohl ein Wunschtraum sein. Es ist ja wohl langsam bekannt , dass es kein Betrug ist. Wir User müssen uns eben bewusster im Internet bewegen. Selbst bei den Seiten, wo die AGB auf der rechten Seitenhälfte steht, wird diese nicht gelesen. Auch bei den Seiten wo zu erkennen ist, dass es unter der Anmeldung weiter geht , wird es nicht gelesen. Wir sehen nur Gratis oder Test und alle Vorsicht ist vergessen. Durch unser unbedachtes Verhalten im Internet, ermöglichen wir ja erst den Betreibern den Erfolg. Zitat:
Wer eine Dienstleistung in Anspruch genommen hat, kann keinen Widerruf schicken. Hier kann man nur noch anfechten. Sollte man diesen Fehler machen und der Ernstfall eintreten , hat man schlechte Karten bei Gericht. | |
| | # 989 |
| Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 8
| Guten Tag, ich bin auch neu bei euch hier und hoffe, dass ihr mir ein wenig weiterhelfen könnt. Ich bin auch auf diese Schwei*** reingefallen... Am 5.11.2007 habe ich eine Zahlungsaufforderung per Mail von denen erhalten. Ich habe bei der Anmeldung eine Falsche Adresse angegeben und eine E-Mail-Adresse, die ich nicht weiter brauche. Mein Name stimmt allerdings. Ich habe mir die letzten Seiten durchgelesen, doch leider nichts gefunden, was passend ist zu meinem Problem. Ich würde mich sehr über eine Antwort von euch freuen, Danke im Voraus, MfG PS: Ich habe schon versucht auf die Zahlungsaufforderung zu Antworten... Die E-Mail komt aber immer zurück... Die Adresse: support [at] verwandschafts-test.de scheint es nicht mehr zu geben... |
| | # 990 |
| Swagman Registriert seit: 21.12.2006 Ort: Schweiz
Beiträge: 2.158
| Schau mal in die AGB, dort findest du noch eine weitere E-Mail Adresse. An deiner Stelle würde ich denen einen Musterbrief (Link) per E-Mail schicken und mich entspannt zurücklehen bis etwas mit der Post kommt. ...Was sehr unwahrscheinlich ist. |
| | # 991 | ||
| Gastposter | Zitat:
Bisher hast du nur mitgeteilt: Zitat:
Je nachdem ob du minderjährig/volljährig bist einen der Musterbriefe verwenden,den Link hat dir @Pascal1984 schon mitgeteilt. wichtig ist: Den "Vertrag" nicht widerrufen,das Recht auf Widerruf ist eh nicht möglich,sondern den Vertrag anfechten,wiedersprechen. Ps. verwandschafts-test.de, ist zwar der gleiche Anbieter,aber eine andere Seite. M.f.G. | ||
| | # 992 | |
| Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 8
| Zitat:
Würde du mir diese hier empfelen? _____________ Minderjährige,keine Anmeldung: Zitat: Betrifft: Ihre Rechnung vom ..........., Kunden-Nummer ................ Sehr geehrte Damen und Herren! Mein(e) Tochter/Sohn, Claudia Muster, erhielt am ........ 2006 überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass sie sich jemals auf Ihrer Internetseite unter www.***.com angemeldet hatte. Dementsprechend erhielt sie auch keine Anmeldebestätigung samt Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen). Da kein rechtsverbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde, ist meine Tochter selbstverständlich nicht zur Zahlung Ihrer Forderung verpflichtet. Meine Tochter ist erst 15 Jahre alt, geht noch zur Schule und verfügt über kein eigenes Einkommen. Deshalb würde so ein Vertrag jedenfalls ihren Unterhalt gefährden und wäre ohne meine Zustimmung als gesetzlicher Vertreter unwirksam. Nur für den Fall, dass Sie tatsächlich eine verbindliche Anmeldung beweisen könnten, verweigere ich schon jetzt meine Zustimmung für diesen Vertrag und erkläre im Namen meiner Tochter zur Vorsicht gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist den Rücktritt vom Vertrag. Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen ________________ Wie lauten die richtigen Paragraphen zu meinem Fall? MfG | |
| | # 993 | ||
| Gastposter | Zitat:
Du hast dich angemeldet. Ich nehme an du bist minderjährig. Dann ist ab hier für dich "Sendepause". Du bist Minderjährig,also darfst du nichts weiter unternehmen. Das ist Sache deiner Eltern. Würdest du den Gedanken hegen selbst eine E-Mail im Namen deiner Eltern abzuschicken,beachte,"Identitätsverfälschung" ist strafbar. Zitat:
Wenn du Österreicher bist,reicht dieser § . Bist du deutscher trifft dieser Brief für dich nicht zu. Mit § § rumwerfen ist ab zuraten,da die Anbieter,was das betrifft, besser informiert sind. M.f.G. | ||
| | # 994 |
| Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 8
| Guten Tag, ich bin der Vater von meinem Sohn Mike. Er ist 14 Jahre alt und somit natürlich noch minderjährig. Was würden Sie uns nun empfelen zu tun? Welches Muster sollen wir abschicken? Ich bewundere es sehr, wie Sie Ihre Hilfe anbieten, MfG |
| | # 995 | |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Zitat:
Ich würde mir überhaupt keinen Streß machen. Die Mails von denen würde ich vielleicht noch lesen, aber auf gar keinen Fall beantworten. Die würden erst dann eine Antwort von mir kriegen, wenn ich einen echten Brief im echten Briefkasten mit meinen echten Daten liegen hätte. Fälle wie deinen (falsche Daten) haben wir hier haufenweise bearbeitet. Vielleicht nicht auf den letzten fünf, sechs Seiten, aber mit Sicherheit schon dutzend male in diesem Teil des Forums. | |
| | # 996 |
| Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 8
| Vielen Dank für eure Hilfe... Ich bin es wieder... Habe mich gerade mit meinen Eltern auf deine Meinung geeinigt hungriger-wolf Gruß Mike |
| | # 997 | |
| Registriert seit: 06.11.2007
Beiträge: 2
| Zitat:
| |
| | # 998 |
| Registriert seit: 20.03.2007
Beiträge: 13
| Hallo, ich habe meinen Rückschein vom Einschreiben an Hr. Höller vorgestern bekommen. Nicht mal selber unterschrieben hat der gute Mann -.- Meine Zahlung hätte bis zum 5.11. stattfinden sollen, ist sie aber nicht Hat noch jemand neue Infos? Es grüßt Pocahontas* |
| | # 999 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Die Firma kriegt die Anfechtung, das hoellische Unternehmen eine Kopie mit einem eigenen Anschreiben, "die Forderung wird nicht anerkannt". Beides als Einschreiben/Rückschein. Ansonsten siehe unten. Nein. Das wird niemals kommen. Was aber kommt, sind einige weitere hoellische Drohbriefe, die dir die Pest und das ewige Fegefeuer an den Hals wünschen sollen. Ich würde ab jetzt deren Briefe nur noch lesen und jegliche Brieffreundschaft mit denen rigoros einstellen. Egal was immer gedroht wird. Rechtlich bist du auf der sicheren Seite, du brauchst "nur" gute Nerven und Standhaftigkeit. Die Verbraucherzentrale rät dringend, nicht zu zahlen. Wäre ich du, würde ich mich zu 100 % an diesen Rat halten. |
| | # 1000 | |
| Gastposter | Zitat:
Das wäre dann ja der Mahnbescheid. Die Kosten dafür müssen aber bei Gericht in voraus bezahlt werden. Wenn Widerspruch von uns eingelegt wird, ist das Geld für die Bertreiber erst einmal verloren. Sie müssten nun klagen. Aber wie wollen sie dem Richter erklären, dass es rechtens ist, wenn sie gegen das Wettbewerbsrecht verstossen, um die Kunden zu täuschen. Da sie wissen , dass sie damit wohl kaum durchkommen werden , wird wohl kaum was vom Gericht bei uns ankommen. Sie versuchen es lieber mit Dro******n . Die von Anwälten oder der Inkasso dann kommen. Aber wenn man der Inkasso schreibt, dass die Sache strittig ist, dürfen auch die nicht weiter fordern. Wenn doch , könnte man sie anzeigen. Also sehe es mal von der anderen Seite aus. Die wissen das sie kein Geld bekommen, wollen es aber unbedingt haben. Also bleibt denen ja nichts anderes übrig, als immer stärkere Dro*****n zu schicken. Für mich steht fest, je krasser die Dro*****n um so machtloser sind sie. | |
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