Problem mit Top FreeSMS

Alt 19.07.2007, 22:37   # 1
HerzogIgzorn
 
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Beiträge: 37
Hallo Leute!

also, ich hab folgendes Problem und ich hoffe ich finde hier Hilfe:

Folgendes ist passiert:

am 25.06.2007 habe ich eine, scheinbar, freesms von

top-freesms.com

versendet.


Nun habe ich heute eine SMS auf mein Handy erhalten, in der stand, ich habe eine Mahnung in meinem E-Mail Postfach von der eben erwähnten Seite (ich muss vorher sagen, ich habe die Seite, ehrlich gesagt, schon längst wieder vergessen gehabt, und vor allem wusste ich nicht, dass ich mich zu einem Vertrag (?!) mit dieser Seite verpflichtet habe!). Diese werde ich nun hier eingeben:
(bei den "xxx" waren vorher namen, bzw kontendaten oder handynummern angegeben, die ich, denke ich, aus datenschutzrechtlichen gründen nicht veröffentlichen darf.)


Sehr geehrte/r xxx,
auf unsere erste Mahnung haben Sie nicht reagiert.

Sie haben sich am 25.06.2007 um 23:16:10 Uhr unter der gespeicherten IP 91.17.61.218
bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) top-freesms.com angemeldet und damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

Wir fordern Sie auf, den noch offenstehenden Betrag in Höhe von 144.00 Euro für die von Ihnen in Anspruch genommene Leistung bis zum 26.07.2007 zu begleichen.

Es ist in Ihrem Interesse weitere Schritte zu vermeiden, da ein weiterer Zahlungsverzug höhere Kosten und unangenehme rechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Die Details des Vertragsabschlusses können Sie der Erklärung zur Mahnung entnehmen.

Die Forderungsaufstellung wurde berechnet für folgende Gläubiger und Schuldner:

Gläubiger: top-freesms.com;

Schuldner: xxx

Anmeldung bei top-freesms.com


Kontoinhaber: xxx
BLZ: xxx
Konto-Nr.: xxx
Institut: Postbank Hamburg
Betrag: 144.00 Euro


Bitte geben Sie auf dem Zahlungsbescheid unbedingt Ihre Kundennummer an um weitere Mahnungen zu vermeiden.
Ihre Kundennummer lautet: xxx

Ihre Verbindungen in der Übersicht:


Versandzeit Absender Empfänger
25.06.2007 23:16:55 xxx xxx



Mit freundlichen Grüßen
top-freesms.com



Als ich das gelesen hatte, fiel mir erst einmal die Kinnlade runter.
Ich ging also auf die Seite und las mir die AGB durch und fand das dann irgendwie doch recht dreist, weil ich mir wirklich nicht im Klaren darüber war, dass ich mit dieser Seite einen Vertrag eingegangen bin.
Ich habe zwar eine E-Mail erhalten, aber in dieser war auch nicht zu erkennen dass diese eine, scheinbare, freesms zu einem Vertrag verpflichtet.

Naja, ich hab schon ein bisschen im Internet recherchiert und bin häufig auf den Rat gestoßen einfach nicht zu zahlen, weiß jetzt aber nicht recht, was ich machen soll.
Ich fände es sehr nett, wenn Ihr mir hier vielleicht ein wenig weiter helfen könntet.
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Alt 19.07.2007, 22:50   # 2
hungriger-wolf
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Hallo HerzogIgzorn, das ist neuer Wein in alten Schläuchen. Eine altbekannte Masche, die jetzt nur von jemand anderem aufgezogen wird.
Das wichtigste: Ich würde nicht bezahlen!!!

Hier sind mal ein paar Links für dich.
Informationsportal der Netzwelt als Grundlageninformationen
Musterbriefe als Formulierungshilfen. Wichtig: Du schreibst einen Widerruf (keine Kündigung) und schickst es als Einschreiben/Rückschein los. Folgt eine weitere Rechnung/Mahnung, die du aber getrost ignorieren darfst, auch dann wenn dir alle möglichen Strafen angedroht werden. Das ist nur heiße Luft. Ein bald folgendes Inkassoschreiben beantwortest du mit dem Hinweis, dass es sich um eine strittige Forderung handelt. Dann dürfen die auch nicht mehr weitermachen.

Normalerweise käme dann eine Klage. Aber da bei diesen Anbietern nichts normal ist, drohen sie mit einem "gerichtlichen Mahnbescheid". Wenn der bei dir eintgrudelt ist, kreuzt du "Widerspruch" an und schickst ihn wieder zurück. Dann meldest du dich umgehend (!) im Forum und teilst das hier öffentlich mit.

Aber bis dahin wird es erst gar nicht kommen, denn bevor die einen gerichtlichen Mahnbescheid an jemanden schicken, der sich wie oben beschrieben wehrt, badet der Teufel im Weihwasser.
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Alt 19.07.2007, 22:55   # 3
HerzogIgzorn
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Zitat:
Zitat von hungriger-wolf Beitrag anzeigen
Hallo HerzogIgzorn, das ist neuer Wein in alten Schläuchen. Eine altbekannte Masche, die jetzt nur von jemand anderem aufgezogen wird.
Das wichtigste: Ich würde nicht bezahlen!!!

Hier sind mal ein paar Links für dich.
Informationsportal der Netzwelt als Grundlageninformationen
Musterbriefe als Formulierungshilfen. Wichtig: Du schreibst einen Widerruf (keine Kündigung) und schickst es als Einschreiben/Rückschein los. Folgt eine weitere Rechnung/Mahnung, die du aber getrost ignorieren darfst, auch dann wenn dir alle möglichen Strafen angedroht werden. Das ist nur heiße Luft. Ein bald folgendes Inkassoschreiben beantwortest du mit dem Hinweis, dass es sich um eine strittige Forderung handelt. Dann dürfen die auch nicht mehr weitermachen.

Normalerweise käme dann eine Klage. Aber da bei diesen Anbietern nichts normal ist, drohen sie mit einem "gerichtlichen Mahnbescheid". Wenn der bei dir eintgrudelt ist, kreuzt du "Widerspruch" an und schickst ihn wieder zurück. Dann meldest du dich umgehend (!) im Forum und teilst das hier öffentlich mit.

Aber bis dahin wird es erst gar nicht kommen, denn bevor die einen gerichtlichen Mahnbescheid an jemanden schicken, der sich wie oben beschrieben wehrt, badet der Teufel im Weihwasser.
Ok, dankeschön schon mal so weit.
Muss ich denn ein Einschreiben schicken oder reicht das, wenn ich den Widerruf per Mail schicke?
Und welchen der aufgeführten Musterbriefe aus den Thread muss ich denn nehmen?
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Alt 19.07.2007, 23:22   # 4
Promo
 
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E-Mail ist die große gefahr das der Betreiber behaupten kann, er hätte die E-Mail nie bekommen. Also entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax. Ich habe diesen Musterbrief genommen

Zitat:
Betrifft: Ihre Rechnung vom .........., Kunden-Nummer .............
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe mich am ........ 2006 auf Ihrer Internetseite unter www.***com angemeldet. Dass dies jedoch mit Kosten verbunden wäre, ging bei der Eingabe der Anmeldedaten nicht hervor. Am ..... 2006 erhielt ich überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das Rücktrittsrecht informierten, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf den Fernabsatzbestimmungen). Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt. Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.

Ich trete von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom ....... auszubuchen und die Angelegenheit innerhalb von 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen
Ist üprigens genau der gleiche Verein der auch hiter esimsen.com steckt, hier im Forum gibt es zu esimsen.com schon ein sehr großes Thema, guck mal rein.
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Alt 19.07.2007, 23:33   # 5
HerzogIgzorn
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Zitat:
Zitat von Promo Beitrag anzeigen
E-Mail ist die große gefahr das der Betreiber behaupten kann, er hätte die E-Mail nie bekommen. Also entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax. Ich habe diesen Musterbrief genommen



Ist üprigens genau der gleiche Verein der auch hiter esimsen.com steckt, hier im Forum gibt es zu esimsen.com schon ein sehr großes Thema, guck mal rein.
Hast du den Brief genau so übernommen oder noch irgendwie abgeändert?
Und war danach dann alles geregelt?
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Alt 19.07.2007, 23:38   # 6
Promo
 
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Habe nur mein Daten dazu ergänzt, ende ist danach leider nicht. Du wirst weiter deine Mahnungen bekommen, auch vom Inkasso unternehmenen. Den der Betreiber wird sagen das er deinen Wideruf nicht anerkennt, aber das ist nicht der Punkt. Wichtig ist halt das du im zweifelsfall bei einem Gerichtsverfahren beweisen kannst das du den Vertrag längst Widerrufen hast. Allerdings ist bisher noch kein Fall bekannt wo die Betreiber tatsächlich vor Gericht gegangen ist, weil die genau wissen das die dort auf die Schnauze fliegen.
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Alt 19.07.2007, 23:40   # 7
hungriger-wolf
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@HerzogIgzorn, am besten ist, du liest dich durch das von promo genannte Thema durch. Da sind all deine Fragen mehrfach beantwortet worden.
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Alt 20.07.2007, 10:01   # 8
Möhre57
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Hey, ich habe gestern genau die gleiche SMS erhalten. Ich habe nur ein Problem. Ich bin eigentlich generell bei solchen Seiten vorsichtig und gebe grundsätzlich eine falsche Emailadresse an (wegen Spam). Als ich damals gemerkt hatte, dass ich diese Seite nur durch den Code per Email aktivieren kann, habe ich die Seite einfach geschlossen und vergessen. Leider haben die jetzt meine Handynummer.
Das blöde dabei ist jedoch, dass ich noch nie eine Email von top-freesms erhalten habe...mir war also bis gestern nicht bewußt, dass ich versehentlich ein ABo eingegenagen bin.
Ich habe nun beschlossen, überhaupt nicht zu reagieren - schließlich sind mir die Adressen nicht bekannt, da keine Email.
Meint ihr, das geht so in Ordnung?
Die drohen schließlich auf der Seite, dass die IP-Adresse bekannt ist und so die reale Adresse über den Provider herauszubekommen ist - dürfen die das überhaupt?
Bin wirklich unsicher....
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Alt 20.07.2007, 10:12   # 9
hungriger-wolf
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Beiträge: 2.739
Hallo Möhre, wenn du dich hier anmeldest (garantiert kostenfrei), kannst du diesen Link hier aktivieren:
Die haben meine IP – nutzt ihnen das?
Da geht es um genau diese Drohung mit der IP und warum du dich im Grunde darüber köstlich amüsieren darfst.
Nachdem du auch eine schöne Spam-Mail-Adresse eingegeben hast (vielleicht sogar bei trash-mail.de?), werden die dich im weltumspannenden Internet wohl kaum finden.
Ist dein Handy ein Vertrags- oder Prepaid-Handy? Brauchst du diese Nummer oft oder könntest du dir problemlos eine neue zulegen?
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Alt 20.07.2007, 11:36   # 10
vanHelsing
hell-singer
 
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Zitat:
Zitat von HerzogIgzorn Beitrag anzeigen
Gläubiger: top-freesms.com;
Das finde ich richtig witzig, eine Internetseite als Gläubiger.
Eine Person oder Firma mit dem Namen ist mir jedenfalls unbekannt.
Solange dort keine Person oder Firma angegeben ist, würde ich das nicht ernst nehmen und auch nicht darauf reagieren.
Vielleicht bekommst Du demnächst deine Taxirechnung und darin fordert das Fahrzeug mit dem Kennzeichen A-BC 123 die Zahlung.
__________________
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Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 20.07.2007, 12:20   # 11
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Promo Beitrag anzeigen
E-Mail ist die große gefahr das der Betreiber behaupten kann, er hätte die E-Mail nie bekommen. Also entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax. Ich habe diesen Musterbrief genommen
Zitat:
[..] [..]Ich trete von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück.[...] [...]

Ist üprigens genau der gleiche Verein der auch hiter esimsen.com steckt, hier im Forum gibt es zu esimsen.com schon ein sehr großes Thema, guck mal rein.
Ich hoffe du bist Österreicher. § 5e bezieht sich auf das österreichische Konsumentenschutzgesetz.

Zitat:
Zitat von vanHelsing
Das finde ich richtig witzig, eine Internetseite als Gläubiger.
Was willst du von pisageschädigten Dumpfbacken verlangen?
Anderes Beispiel:
Zitat:
Zitat von AGB
§ 5 Zahlungsbedingungen:
Der monatliche Clubbeitrag [..] [..] 12.00EUR.
[..] [..] 12 Monate im Vorraus [.] [..] ein Monat im Jahr kostenlos.
Daraus ergeben sich folglich (12 Monate je 12.-EUR) 144,-EUR.
Wie denn jetzt? Hat das Jahr 13 Monate?

M.f.G.
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Alt 20.07.2007, 12:52   # 12
hungriger-wolf
Rückkehrer
 
Benutzerbild von hungriger-wolf
 
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Beiträge: 2.739
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Wie denn jetzt? Hat das 13 Monate?

M.f.G.
Vermutlich haben die auch Turmuhren, deren Glocken 13x schlagen...und das ist dann die Glocke, die diese Leute hören ohne zu wissen wo sie hängt (um mal deine Worte ein wenig auszukleiden...)
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Alt 21.07.2007, 18:22   # 13
HerzogIgzorn
Threadstarter
 
Registriert seit: 19.07.2007
Beiträge: 37
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Ich hoffe du bist Österreicher. § 5e bezieht sich auf das österreichische Konsumentenschutzgesetz.
Oh ... Ne, bin kein Österreicher.
Weißt du welcher Paragraph das in Deutschland dann sein müsste?
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Alt 21.07.2007, 18:42   # 14
schnippewippe
Gastposter
 
[QUOTE=HerzogIgzorn;444464]
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Ich hoffe du bist Österreicher. § 5e bezieht sich auf das österreichische Konsumentenschutzgesetz./QUOTE]

Oh ... Ne, bin kein Österreicher.
Weißt du welcher Paragraph das in Deutschland dann sein müsste?
Lese dir doch mal den Brief im Link hier durch.
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Alt 23.07.2007, 13:27   # 15
d´bory
Gastposter
 
hallo herzogigzorn! ich bin hier ins forum gegangen,da ich genau das gleiche problem hab wie du und hoffnung hab,dass mir jemand helfen kann. vorerst hat top-freesms meinen vertrag auf die hälfte reduziert,als ich denen ne mail geschrieben hab. jetzt geh ich das ganze noch schriftlich an. macht mir mut,dass ich net die einzige bin... glaub,die sind recht kooperativ. das problem tritt wahrscheinlich desöfteren auf. ich würd erstma dafür sorgen,dass die die mahnungen zurücknehmen,damit du net mehr unter dem zeitdruck der zahlungen stehst. viel erfolg dir! d´bory
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Alt 23.07.2007, 18:32   # 16
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von d´bory Beitrag anzeigen
...macht mir mut,dass ich net die einzige bin...
Die einzige bist Du mit Sicherheit nicht. Du kannst dir ja mal im Thema 123simsen lesen. Die Abofalle ist vom gleichen Verein.
Zitat:
Zitat von d´bory Beitrag anzeigen
...glaub,die sind recht kooperativ.
Der Glaube trügt, die sind alles andere nur das nicht. Glaubst Du die geben so schnell auf an deine Kohle zu kommen?

An deiner Stelle würde ich warte, bis ewtas per post kommt. In der Zwischenzeit kannst Du hier im Forum lesen und weisst, wie Du dich verhalten solltest.
__________________
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Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 23.07.2007, 22:22   # 17
piez
 
Registriert seit: 23.07.2007
Beiträge: 2
Moin Moin.
Also das mit top free sms ist mir auch ein Dorn im Auge.
Hab genau da gleiche Problem wie alle anderen.

Die letzte Mail war folgende:

top-freesms.com
Sehr geehrte/r xxxxxxxx,

bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag.

Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen
unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?

Dies wäre unter anderem:

- Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
- Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
- Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse

Sie haben sich am ......


[ *** weiterer Inhalt der email gelöscht *** ]

Mein einziger Hoffnungsschimmer ist, dass ich komplett falsche angaben gemacht habe. Weder mein Name, meine Andresse noch Geburtsdaten oder ähnliches stimmen. Das einzige was sie haben ist meine Handy Nummer und meine (angeblich) IP Adresse. Aber ist es nicht so, dass nach Deutschem Recht keine IP Adresse mehr gespeichert werden darf?
Ich habe auch am 2ten Tag per E-Mail von meinem Widerrufsrecht gebraucht gemacht, daraufhin schrieben sie jedoch, dass das Widerrufsrecht mit versandt einer SMS erlischt.

Ich wollte jetzt erstmal das Briefmuster (bissl abgewandelt) losschicken.

Muss ich mir dann noch Sorgen machen?

LG Piez

* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 23.07.2007, 22:28   # 18
piez
 
Registriert seit: 23.07.2007
Beiträge: 2
eines fällt mir grad noch ein:
Wenn ich es per einschreiben losschicke usw...

Ich wär ja blöd wenn ich jetzt auf einmal meine richtigen Daten angebe,
und wenn ich meine richtigen Daten nicht angebe weil sie die ja garnicht haben, ist das ganze doch hinfällig oder?

pls help me !
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Alt 24.07.2007, 12:18   # 19
HerzogIgzorn
Threadstarter
 
Registriert seit: 19.07.2007
Beiträge: 37
[QUOTE=schnippewippe;444468]
Zitat:
Zitat von HerzogIgzorn Beitrag anzeigen

Lese dir doch mal den Brief im Link hier durch.
Den Brief habe ich gestern per E-Mail an topfreeSMS geschickt und nun folgende Antwort erhalten:




Sehr geehrte(r) xxx,

Sie haben sich bei top-freesms.com angemeldet und unseren Service in Anspruch genommen, was wir zweifelsfrei
nachweisen können.

Versandzeit Absender Empfänger
25.06.2007 23:16:55 xxx xxx


Die Kündigungsfrist ist abgelaufen!

Sie haben bereits SMS versendet. Eine Kündigung ist damit nicht mehr möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist durch Ihre
Nutzung beendet worden und der Vertrag ab sofort wirksam.

Sie haben nach der Eingabe Ihrer top-freesms.com das Formular abgesendet und dann von uns eine Email an Ihre
Adresse mit einem Bestätigungslink zugesendet bekommen. Diesen Link haben Sie bestätigt und haben damit einen
rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

Gleichzeitig haben wir Ihnen an Ihre Handynummer, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben, einen SMS Code
zugesendet, den Sie auf der Freischaltungsseite eingegeben haben. Damit haben Sie Ihre Handynummer verifiziert um
Missbrauch des Systems vorzubeugen.

Dass Sie sich nicht angemeldet haben ist bei diesen zwei eindeutigen Beweisen
ausgeschlossen.

In unseren AGB`s wurden Sie darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme unseres Services 12 € mtl. kostet und der
Beitrag für die Jahresmitgliedschaft im Voraus fällig ist.
Sie haben die Bedingungen gelesen, was Sie durch anklicken unserer AGB`s bestätigt haben.

Wir fordern Sie hiermit auf, die von Ihnen bestätigten Vertragsbedingungen zu erfüllen und den Jahresbeitrag in Höhe von 144
€ auf das Konto:

Kontoinhaber: xxx
Institut: xxx
Kontonummer: xxx
Bankleitzahl: xxx


vorzunehmen.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Team von
top-freesms.com



Was genau bedeutet das und was soll ich jetzt machen?
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Alt 24.07.2007, 12:25   # 20
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von piez Beitrag anzeigen
eines fällt mir grad noch ein:
Wenn ich es per einschreiben losschicke usw...

Ich wär ja blöd wenn ich jetzt auf einmal meine richtigen Daten angebe,
und wenn ich meine richtigen Daten nicht angebe weil sie die ja garnicht haben, ist das ganze doch hinfällig oder?

pls help me !
Würde ich auch so sehen. Ich würde warten bis was mit der Post kommt. Ich glaube aber, dass mir das, auf die Dauer zu langweilig wird.
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Alt 29.05.2012, 04:44 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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