Nicht nur für Journalisten: Die entscheidende Gesetzeslücke

Alt 19.07.2007, 13:03   # 1
idiotenkiller
 
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Sind die Mails der Abo-Fallen-Betreiber bewußt auf Spam getrimmt?
Gesetzgeber ist aufgefordert, Gesetzeslücke zu schließen


Nach tagelangen Recherchen zum Thema "Abo-Falle" und etlichen Gesprächen mit Fachleuten stelle ich fest: Dem Abo-Fallen-Problem ist mit aufklärenden und reagierenden Maßnahmen nur bedingt beizukommen.

Trotz aller Aufklärung beträgt die Quote derer, die sich zu einer Zahlung bewegen lassen, stattliche 10 Prozent – ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer. Reaktives Verhalten – Widerspruch, Gerichtsurteil, Öffentlichkeit – genügt also nicht.

Die einzig dauerhaft wirksame Maßnahme muß gesetzlicher Natur sein.

Der Gesetzgeber muß in entsprechenden Paragraphen einen Abschnitt verankern, der für das Zustandekommen von Internet-Verträgen einen Bestätigungsklick des Kunden mit Hilfe seiner eigenen, nur ihm zugänglichen E-Mail-Adresse zwingend macht.

Es ist diese Gesetzeslücke, die von der bisherigen Praxis (z.B. Gebrüder Schmidtlein, Büttelborn) ausgenützt wird: Nach Ausfüllen einer Adreßmaske wird an die angegebene Mail-Adresse zwar sofort eine Registrierungs-Mail verschickt. Den Empfang dieser Mail muß der «Kunde» aber nicht zwingend bestätigen. Als Abschluß des Vertrages gilt aus Sicht der Betreiber solcher Websites vielmehr der pure Eintrag auf der Website.

Wird die Zustellung einer Registierungsmail von Spam-Filtern unterdrückt, dann laufen Testzeit und Widerspruchsfrist ab: wovon der «Kunde» nichts merkt. Nach einigen Wochen sieht er sich mit Rechnungen für angebliche «Bestellungen» konfrontiert, die er nie hatte auslösen wollen.

Spam-Filter großer Mail-Provider unterdrücken auf Wunsch die als Spam identifizierten Mails radikal. Das heißt: Der Mailbox-Inhaber bekommt sie nie zu Gesicht. Der Verdacht liegt nahe, daß die Betreiber solcher Abo-Fallen ihre «Registierungsmails» so gestalten, daß sie von Spam-Robotern ausgesiebt werden. Das würde erklären, warum so viele Betroffene glaubhaft berichten, sie hätten eine Registrierungsmail nie erhalten.

Der Klarname der Schmidtlein-Mailadressen lauten bekanntlich auf «Customer Support» oder «Support». Das aber sind Namensstrukturen, die von einschlägigen Spam-Filtern tatsächlich als verdächtig eingestuft werden. Wurden diese Klarnamen bewußt so gewählt? Man darf es vermuten.
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Alt 19.07.2007, 22:03   # 2
keksekekse
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Zitat von idiotenkiller Beitrag anzeigen
Die entscheidende Gesetzeslücke
Man darf es vermuten.
Der Berg kreißte und gebar ein Mäuslein.

Was wir brauchen, ist eine verlässliche Rechtsprechung, die von der Zahlungspflicht wegen Verbrauchertäuschung entbindet. Bei den Dialerstandards hat es ja auch funktioniert.
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Alt 19.07.2007, 22:25   # 3
idiotenkiller
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Zitat:
Zitat von keksekekse Beitrag anzeigen
Der Berg kreißte und gebar ein Mäuslein.
Das scheint Dein Motto zu sein!
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Alt 29.05.2012, 04:44 # --
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