probenblitz.com

Alt 04.07.2007, 23:49   # 1
sonap
 
Registriert seit: 04.07.2007
Beiträge: 2
hallo Leute,

hab schon einiges über die Ab***r brobenblitz/paywin in foren gelesen aber bin nun auch drauf reingefallen. hab am 23.05.07 von einer Fa. Internet Service AG aus der netten CH Rotkreuz eine Re erhalten. (Ihre Bestellung an der Teilnahme am **.05.07 bie probenblitz.com mit der ip....) sollte auf jeden Fall 96,00 Euro innerhalb den 7 Tagen auf eine Dresdner Bank überweisen. Absolut kein Name auf der RE, unterschrieben mit Buchhaltung. habs einfach ignoriert.

Nun am 02-07-07 ging eine Mahnung vom Inkassobüro aus Regensburg ein (ein Baron von. H*h*nh**) der wohl von einer Fa. comafive GmbH Au******erstr. ** in 93*** beauftragt wurde die 96 euro einzutreiben. "Sie haben am **.05.07 ein Vertrag zur Eintragung für kostenlose Warenproben für ein Jahr abgeschlossen" kostenlose Warenproben für 96 Euro na ja. Der Herr Baron packte auf diese Forderung auch für seine Dienste 35,70 drauf und möchte bis um 10.07.07 von mir das geld haben. ansonsten 7,7% Zinsen pro Tab bei Verzug.

Habe heute mit der Staatsanwaltschaft Regensburg telefoniert, wollt wissen ob irgendwas gegen die Fa. Comafive vorliegt, leider dazu keine Auskunft erhalten. Soll mich an die regionale Polizeidienststelle weden und Anzeige erstatten.

Fest steht: ich war auf der Seite, hab die AGBs akzeptiert (96 Euro übersehen oder nicht wargenommen kann leider nicht mehr sagen lange her), hab nach der ersten RE nicht wiedersprochen.

nun werd ich morgen zu polizei gehen und mal schauen was die mir so dazu konkret raten.

ignorieren? strafanzeige? anwalt (hab aber kein rechtschutz) da ist nur das geld da für eine kurze tel. rechtsberatung? schau ich mal

werd hier die Angelegenheit auf dem aktuellen Stand halten damit ihr mitbekommt ob die Ma*****o u. Sa*****re M**di (Geschäftsführer der comafive) an ihr "ehrlich-verdientes" geld ran kommen oder nicht.

grüsse

* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 05.07.2007, 00:19   # 2
schnippewippe
Gastposter
 
@sonap

Kannst dich ja hier auch mal ein wenig durchlesen.
Informations-Portal im Verbraucherschutz
Informations-Portal im Verbraucherschutz
Informations-Portal im Verbraucherschutz
Der Vampirjäger - jagt die ******** im Internet
Also einen Widerruf würde ich mal als erstes schicken.
Am besten per Einschreiben mit Rückantwort.
Musterbriefe findest du hier unter #4
Informations-Portal im Verbraucherschutz
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Alt 09.07.2007, 00:02   # 3
Dr. J. Horst
 
Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 7
Vorsicht!!! Die comafive GmbH hat nichts mit probenblitz.com zu tun !!!

Die comafive GmbH hat ein Produkt das PayWin.de heißt !!!

Verbraucherschutz hat die aktuelle Webseite [url=http://www.paywin.de] genehmigt und akzeptiert!!!

Die comafive GmbH hat auf der Webseite [url=http://www.paywin.de] klar und deutlich den Hinweis platziert dass die Dienstleistung kostenpflichtig ist, nach 14 Tagen wenn nicht rechtzeitig widerrufen wird.

PS: wieder einer der sich bei allen Probendienste anmeldet, den Streit provoziert und dann auch noch, die Mahnungnen die er bekommt verwechselt!

mein Tipp an Sie:

such Sie sich eine ernsthafte Zeitbeschäftigungen,
wie z.B. im Wald wandern, ...
(dort können Sie auch niemanden mehr mit dem ... nerven)

MFG an alle die noch ein bisschen Grips in der Birne haben

Zitat:
Zitat von sonap Beitrag anzeigen
hallo Leute,

hab schon einiges über die Ab***r brobenblitz/paywin in foren gelesen aber bin nun auch drauf reingefallen. hab am 23.05.07 von einer Fa. Internet Service AG aus der netten CH Rotkreuz eine Re erhalten. (Ihre Bestellung an der Teilnahme am **.05.07 bie probenblitz.com mit der ip....) sollte auf jeden Fall 96,00 Euro innerhalb den 7 Tagen auf eine Dresdner Bank überweisen. Absolut kein Name auf der RE, unterschrieben mit Buchhaltung. habs einfach ignoriert.

Nun am 02-07-07 ging eine Mahnung vom Inkassobüro aus Regensburg ein (ein Baron von. H*h*nh**) der wohl von einer Fa. comafive GmbH Au******erstr. ** in 93*** beauftragt wurde die 96 euro einzutreiben. "Sie haben am **.05.07 ein Vertrag zur Eintragung für kostenlose Warenproben für ein Jahr abgeschlossen" kostenlose Warenproben für 96 Euro na ja. Der Herr Baron packte auf diese Forderung auch für seine Dienste 35,70 drauf und möchte bis um 10.07.07 von mir das geld haben. ansonsten 7,7% Zinsen pro Tab bei Verzug.

Habe heute mit der Staatsanwaltschaft Regensburg telefoniert, wollt wissen ob irgendwas gegen die Fa. Comafive vorliegt, leider dazu keine Auskunft erhalten. Soll mich an die regionale Polizeidienststelle weden und Anzeige erstatten.

Fest steht: ich war auf der Seite, hab die AGBs akzeptiert (96 Euro übersehen oder nicht wargenommen kann leider nicht mehr sagen lange her), hab nach der ersten RE nicht wiedersprochen.

nun werd ich morgen zu polizei gehen und mal schauen was die mir so dazu konkret raten.

ignorieren? strafanzeige? anwalt (hab aber kein rechtschutz) da ist nur das geld da für eine kurze tel. rechtsberatung? schau ich mal

werd hier die Angelegenheit auf dem aktuellen Stand halten damit ihr mitbekommt ob die Ma*****o u. Sa*****re M**di (Geschäftsführer der comafive) an ihr "ehrlich-verdientes" geld ran kommen oder nicht.

grüsse
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Alt 09.07.2007, 08:23   # 4
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zum Vorposting nur so viel:
http://www.vzbv.de/mediapics/kostenf...ernet_2007.pdf
Zitat:
Zitat von Verbraucherzentrale
Comafive GmbH, Regensburg
w*w.paywin.de
Geworben wurde unter dem Aufmacher „Jetzt anmelden und hunderte kostenlose Warenproben und Gutscheine abstauben!“ für den Bezug von Warenproben und Gutscheinen. Der Internetnutzer wurde auf der Anmeldeseite nicht über die Kostenpflichtigkeit des Angebots informiert. Angaben über die Kostenpflichtigkeit konnte der Verbraucher überhaupt erst durch die Betätigung der Links „So funktioniert´s“, „Kundeninfo“ bzw. „AGB“ abrufen. Dort befanden sich, eingebettet in eine Vielzahl anderweitiger Bestimmungen und Hinweise, Angaben über die Kostenpflichtigkeit.
Das Unternehmen wurde abgemahnt.
Die Seiten wurden überarbeitet, die Abgabe einer Unterlassungserklärung angekündigt.
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Alt 09.07.2007, 09:31   # 5
schnippewippe
Gastposter
 
Bei w*w.paywin.de
Zitat:
Der Text befindet sich auf der Startseite.
Der Service von paywin.de ist 14 Tage vollkommen GRATIS und unverbindlich, danach kostet der Service von paywin.de acht Euro monatlich, bequem im Abo. Die Laufzeit von einem Jahr ist an paywin.de im voraus zu bezahlen
Hier geht der Preis im Text unter und ist somit nicht klar hervorgehoben.

In der AGB steht :
Zitat:
6. Widerrufsrecht
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung (In Textform).
Dazu gibt es ein Urteil vom OLG Hamm , in dem steht:
Zitat:
aus www.jurablogs.com/de/
1. Eine Widerrufsbelehrung in der es lediglich heißt Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung
verstößt gegen die Belehrungspflichten der §§ 312c, 312d, 355 BGB und ist wettbewerbswidrig.
<br><br>
Diese Widerrufsbelehrung muss uns auf einen dauerhaften Datenträger überlassen werden.

Als dauerhafter Datenträger im Sinne des 361 a BGB sind insbesondere Telefaxe, CDs, Disketten und E-Mails aber natürlich auch herkömmliche Schriftstücke anzusehen.
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Alt 09.07.2007, 10:47   # 6
Dr. J. Horst
 
Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Bei w*w.paywin.de

Hier geht der Preis im Text unter und ist somit nicht klar hervorgehoben.

In der AGB steht :


Dazu gibt es ein Urteil vom OLG Hamm , in dem steht:

Diese Widerrufsbelehrung muss uns auf einen dauerhaften Datenträger überlassen werden.
Diese Widerrufsbelehrung wird vom Mailrobot sofort im Anhang der Bestätigungsmail überreicht. Das heißt dass die comafive GmbH rechtlich gesehen vor dem Gericht recht bekommt.

habe beim Verbraucherschutz recherchiert und die Unterlassungserklärung ist Unterschrieben und vom "Baron" (der Anwalt von der comafive GmbH) übersendet worden.

Ich denke mal das die comafive GmbH sich vorab die Erfahrungswerte der Mitbewerber eingeholt hat

und sich nicht als neue Firma / Internetunternehmen ohne Juristischen Segen sich auf solche "Luftnummern" einlässt.

Denn das Marketing kostet ja schließlich GELD

Dass PayWin in der Anfangsphase noch an der Seit gebastelt hat ist ja bekannt, aber vielleicht gerade durch das feedback was sie durch die Foren bekommen haben...

"aus Fehlern sollst du Lernen" und diese Firma hat nichts anderes getan und die Lehrmeister waren wir in den Foren...

Von mir bekommen die Jungs der comafive GmbH ein "TOP"
weil von den Lernfähigkeiten und der schnellen Umsetzung sich einige im Netz eine Scheibe abschneiden können.

in diesem Sinne und im Auftrag der Fairness

euer Horst
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Alt 09.07.2007, 11:05   # 7
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Dr. J. Horst Beitrag anzeigen
Diese Widerrufsbelehrung wird vom Mailrobot sofort im Anhang der Bestätigungsmail überreicht. Das heißt dass die comafive GmbH rechtlich gesehen vor dem Gericht recht bekommt.
euer Horst
Da ich mich auf dieser Seite nicht eingetragen habe, weiss ich auch nicht in welcher Form diese Widerrufsbelehrung geschickt wird.

So viel ich weiss muss diese aber so sein, dass sie vom Empfänger nicht mehr verändert werden kann. (Zum Beispiel PDF )

Eine einfache E-mail kann jederzeit vom Empfänger verändert werden, und wird bei den meisten Gerichten nicht als Beweiss anerkannt.

Wie gesagt, ich weiss nicht wie diese hier aussieht.
Vielleicht kann mir das mal ein User der diese empfangen hat , hier mitteilen.
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Alt 09.07.2007, 11:14   # 8
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Dr. J. Horst
Verbraucherschutz hat die aktuelle Webseite [url=http://www.paywin.de] genehmigt und akzeptiert!!!
:vogel:
Seit wann genehmigt der Verbraucherschutz ein Onlineangebot??
Zitat:
Zitat von Dr. J. Horst
Die comafive GmbH hat auf der Webseite [url=http://www.paywin.de] klar und deutlich den Hinweis platziert dass die Dienstleistung kostenpflichtig ist,
:vogel:
Wenn ich die aktuelle Seite mit der von Apr 07, 2007 vergleiche,sehe ich keinen Unterschied.
==>> paywin.de/ Apr 07, 2007
Dann,dies in den AGB:
Zitat:
Zitat von 0-Koma-Noppes
Nach dem Ende der Testphase wird der Beitrag von 8 Euro monatlich (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Eine Preisangabe im Fliesstext?
Zitat:
Zitat von Dr. J. Horst
nach 14 Tagen wenn nicht rechtzeitig widerrufen wird.
:vogel:
Zur Erinnerung:
Zitat:
Zitat von 0-Koma-Noppes
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung (In Textform).
1.)Widerrufsbelehrung in den AGB stellt eine Textform da??
2.)der benutzte Wortlaut der Möchtegerngeschäftsleute ist gesetzwidrig:
Urteil Oberlandesgerichtes Hamm (Az.: 4 W 1/07):
Die Formulierung »Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung« sei abmahnfähig, urteilten die Richter.
Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist die Formulierung irreführend.
Zitat:
Zitat von 0-Koma-Noppes
Aus technischen Gründen kann paywin.de keine Garantie auf das Fortbestehen des Angebots
Logisch,denn eine Nachfrage bei einigen Fabrikanten,mit deren Produkte mal geworben wurde,hat ergeben das niemand mit der Firma zusammenarbeitet.
(vermutlich wurden darum einige Produkte aus den Grafiken entfernt)

War noch was?
Zitat:
Zitat von 0-Koma-Noppes
Heidi K. aus München
Mein Postbote hat mich......
Zitat:
Anika B. aus Bonn
Mein Postbote hat mich endlich bemerkt ....==>> web.archive/Anika B.
Schwestern
Zitat:
Zitat von Dr. J. Horst
MFG an alle die noch ein bisschen Grips in der Birne haben
Das sollte jemand, der, falls er eine Fliege verschluckt, mehr Grips im Magen als in der Birne hat, nicht schreiben.

@Dr. J. Horst, melden sie den "ehrenwerten Herren" unter Leitung von David Goldstein, Auftrag nicht erfüllt.
Nachtrag:
Zitat:
Zitat von Mitarbeiter der Koma-Leuten,Dr. J. Horst
Das heißt dass die comafive GmbH rechtlich gesehen vor dem Gericht recht bekommt.
Jong,was ziehst du dir rein? Das muss ja der Hammer sein,das man so einen Unsinn schreiben kann?


M.f.G.
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Alt 09.07.2007, 11:38   # 9
Dr. J. Horst
 
Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 7
Ich habe mich vor einiger Zeit, aus Neugierde angemeldet, und ich muss gestehen dass auch bei der Wiederrufsbelehrung, die Jungs keine Fehler gemacht haben und die Wiederrufsbelehrung als ".PDF" erhielt, die ich auch nicht änder kann... aber ich habe ja noch das Recht innerhalb 14 Tage zu wiederrufen
Beim "Double Opt-In" genannten Opt-In-Verfahren muss der Eintrag in die Abonnentenliste in einem zweiten Schritt bestätigt werden. Meist wird hierzu eine E-Mail-Nachricht mit Bitte um Bestätigung an die eingetragene Kontaktadresse gesendet.
Handelt es sich um ein echtes, d.h. erwünschtes Opt-In, hat der Abonnent eine Bestätigung, dass er korrekte Kontaktdaten angegeben hat. Handelt es sich dagegen um einen missbräuchlich erfolgten Eintrag, kann sich der unfreiwillige Abonnement-Kandidat vor einem Eintrag in die Abonnementliste schützen, indem er auf die Bestätigungsanfrage einfach nicht reagiert. Die Registrierung wird erst dann wirksam, wenn die "Confirmed Opt-In" beantwortet wurde.
Beim "Confirmed Opt-In" Verfahren (Dass auch bei der comafive GmbH verwendet wird) hingegen wird nach der Registrierung beispielsweise auf einer Webseite sofort eine automatische Bestätigungsnachricht per E-Mail versendet, wo auch eine direkte Abmeldemöglichkeit angeboten wird, da es durchaus denkbar ist, dass man ungewollt durch Dritte irgendwo angemeldet wurde.
Dieses Verfahren wird für seriöses E-Mail-Marketing von verschiedenen Organisationen, wie z.B. dem Deutschen Direktmarketing Verband (DDV), empfohlen.
Quelle und weiter Infos dazu bei Wikipeia.de - Die besten Informationen zum Thema Wissen.
ps: nach kurzer Zeit bekam ich auch schon die Bestätigung des Wiederrufs und hatte keinerlei Probleme.
Also nach meinen Erfahrungswerten kann ich nur sagen: wenn jemand wirklich „Warenproben & Gutscheine“ erhalten möchte und innerhalb 10 Tage keine bekommt, kann man davon ausgehen das sich 96 EUR nicht wirklich lohnen…
in diesen Sinne
euer Horst
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Alt 09.07.2007, 11:48   # 10
Dr. J. Horst
 
Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 7
Ich kann ihnen mit Sicherheit sagen dass ich im Interesse der Fairness schreibe und nicht im Auftrag von einen "Herrn Goldseitn" wer dieser auch sein mag... dass kann man bei ihnen nicht zu 100 % behaupten...
Das ist allein Ihre Selektive Wahrnehmung
na ja Eisbären haben es auch nicht gerade einfach wenn man an die Globale Erderwärmung denkt.
in diesem Sinne und weiter im Auftrag der Fairness
euer Horst
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Alt 09.07.2007, 12:25   # 11
Dr. J. Horst
 
Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 7
Was Sie hier von sich abgeben ist doch nur billige Polemik…

Zitat vom immorb:
Das sollte jemand, der, falls er eine Fliege verschluckt, mehr Grips im Magen als in der Birne hat, nicht schreiben.

@Dr. J. Horst, melden sie den "ehrenwerten Herren" unter Leitung von David Goldstein, Auftrag nicht erfüllt.
Nachtrag:
Zitat:
Zitat von Mitarbeiter der Koma-Leuten,Dr. J. Horst
Das heißt dass die comafive GmbH rechtlich gesehen vor dem Gericht recht bekommt.
Jong,was ziehst du dir rein? Das muss ja der Hammer sein,das man so einen Unsinn schreiben kann?

Beweisen Sie mir doch mit Fakten dass ich mit offenem Mund so wie sie hier im Forum sich aufspielen, dass ausgerechnet ich eine Fliege verschluckt habe.

es ist wohl nicht schwer zu verstehen dass Neid, Missgunst, etc. nicht die besten Tugenden sind.

ich würde folgendes zu ihnen sagen:
Ich weiß, dass ich nichts weiß, bekannter Ausspruch des Sokrates.

Und die größten Luftballons platzen auch mit einer winzigen Nadel.

in diesem Sinne und weiterhin im Auftrag der Fairness

euer Horst
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Alt 09.07.2007, 12:34   # 12
schnippewippe
Gastposter
 
@ Dr. J. Horst

Man, wieviele Postings willst du denn hier noch hintereinander einstellen.
Das hätte man ja auch mit einen Post abarbeiten können.
Sieht für mich so aus , als wenn du deiner Sache damit , noch mehr Nachdruck verleihen willst.
Ist echt störend für die Neuen User die hier Hilfe haben wollen.
Für mich ist sowas
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Alt 09.07.2007, 12:42   # 13
Dr. J. Horst
 
Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
@ Dr. J. Horst

Man, wieviele Postings willst du denn hier noch hintereinander einstellen.
Das hätte man ja auch mit einen Post abarbeiten können.
Sieht für mich so aus , als wenn du deiner Sache damit , noch mehr Nachdruck verleihen willst.
Ist echt störend für die Neuen User die hier Hilfe haben wollen.
Für mich ist sowas
da haben sie wohl recht dass das mit der Technik nicht so ganz meins ist.

ein "ENTSCHULDIGUNG" an alle, die sich durch die Ergänzungen, belästigt gefühlt haben.
  Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2007, 15:17   # 14
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Meiner Meinung nach würden sich alle Probleme hier in den Threads "Vermeintliche Gratisdienste (Abofallen)" mit einem Schlag von selbst lösen, wenn sämtliche Vertragsabschluss-Klicks im Internet einer nachträglichen Unterschrift der Vertragspartner bedürfen, um Gültigkeit zu erlangen.

Der ganze Sumpf würde dann wohl komplett austrocknen und diese innovativen Geschäftsleute müssten einer geregelten Arbeit nachgehen.

Aber das sind leider nur Illusionen.
  Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2007, 17:39   # 15
Dr. J. Horst
 
Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach würden sich alle Probleme hier in den Threads "Vermeintliche Gratisdienste (Abofallen)" mit einem Schlag von selbst lösen, wenn sämtliche Vertragsabschluss-Klicks im Internet einer nachträglichen Unterschrift der Vertragspartner bedürfen, um Gültigkeit zu erlangen.

Der ganze Sumpf würde dann wohl komplett austrocknen und diese innovativen Geschäftsleute müssten einer geregelten Arbeit nachgehen.

Aber das sind leider nur Illusionen.
Da muss ich ihnen recht geben aber währe das ganze nötig wenn jeder mal etwas genauer hinsehen würde was er da überhaupt anklickt...?

es ist doch so das es ja nicht nur im www passiert es geschieht ja auch bei fast jedem Vertrag das die Leute sich was vorgaukeln lassen und dann Unterschreiben. z.B. Versicherungen, Bausparer, Handyverträge...usw.

Naja wenigstens entstehen so mehr Arbeitsplätze für Juristen, Politiker, und noch andere die ihr Geld so Verdienen.:wippe:

würden diese Menschen Ihre Intelligenz für sinnvollere Aktivitäten nutzen wir z.B. Forschung usw.... würden wichtigere Probleme gelöst werden.

In meinen Augen ist dass alles von den gewollter Stress, den nur wenn Menschen verärgert sind, lassen sie sich von den Tatsachen was Hinter der Großen Bühne geschieht ablenken.

Augen auf und bevor man etwas anklickt oder unterschreibt mal ne Nacht drüber schlafen und sich gründlich die AGB durchlesen. (nicht überfliegen)

in diesem Sinne und im Auftrag der Fairness

euer Horst
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Alt 11.07.2007, 13:00   # 16
a.a.huber
 
Registriert seit: 09.05.2007
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von sonap Beitrag anzeigen
hallo Leute,

hab schon einiges über die Ab***r brobenblitz/paywin in foren gelesen aber bin nun auch drauf reingefallen. hab am 23.05.07 von einer Fa. Internet Service AG aus der netten CH Rotkreuz eine Re erhalten. (Ihre Bestellung an der Teilnahme am **.05.07 bie probenblitz.com mit der ip....) sollte auf jeden Fall 96,00 Euro innerhalb den 7 Tagen auf eine Dresdner Bank überweisen. Absolut kein Name auf der RE, unterschrieben mit Buchhaltung. habs einfach ignoriert.

Nun am 02-07-07 ging eine Mahnung vom Inkassobüro aus Regensburg ein (ein Baron von. H*h*nh**) der wohl von einer Fa. comafive GmbH Au******erstr. ** in 93*** beauftragt wurde die 96 euro einzutreiben. "Sie haben am **.05.07 ein Vertrag zur Eintragung für kostenlose Warenproben für ein Jahr abgeschlossen" kostenlose Warenproben für 96 Euro na ja. Der Herr Baron packte auf diese Forderung auch für seine Dienste 35,70 drauf und möchte bis um 10.07.07 von mir das geld haben. ansonsten 7,7% Zinsen pro Tab bei Verzug.

Habe heute mit der Staatsanwaltschaft Regensburg telefoniert, wollt wissen ob irgendwas gegen die Fa. Comafive vorliegt, leider dazu keine Auskunft erhalten. Soll mich an die regionale Polizeidienststelle weden und Anzeige erstatten.

Fest steht: ich war auf der Seite, hab die AGBs akzeptiert (96 Euro übersehen oder nicht wargenommen kann leider nicht mehr sagen lange her), hab nach der ersten RE nicht wiedersprochen.

nun werd ich morgen zu polizei gehen und mal schauen was die mir so dazu konkret raten.

ignorieren? strafanzeige? anwalt (hab aber kein rechtschutz) da ist nur das geld da für eine kurze tel. rechtsberatung? schau ich mal

werd hier die Angelegenheit auf dem aktuellen Stand halten damit ihr mitbekommt ob die Ma*****o u. Sa*****re M**di (Geschäftsführer der comafive) an ihr "ehrlich-verdientes" geld ran kommen oder nicht.

grüsse
Super, dass Du ran gehst an die Sache - auch ich habe laufend Re. bekommen - eine Zeit lang - nicht reagiert - Brief vom Anwalt bekommen, dann reagiert mit der Begründung dass ich nie mit denen einen Vertrag abgeschlossen habe. Hatte eine Zeit lang nichts mehr von Probenblitz gehört. Glaubte somit ist die Sache gegessen aber NEIN - heute bekam ich von der Deutschen Inkassostelle eine Forderung der Firma Internet Service AG - Projekt Probenblitz eine Forderungsaufstellung Hauptforderung 96,00 - Gläubigekosten
- 3,50 - Inkassogebühren 25,00 - Auslagen 3,75 - Zinsen 1,23 Summe der Gesamtforderung 129,57 Euro. Habe leider keinen Rechtschutz! Blöd gelaufen??? Will mich damit nicht zufrieden geben. Freue mich von Dir Neues zu erfahren.
a.a.huber
  Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2007, 14:08   # 17
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von a.a.huber Beitrag anzeigen
Super, dass Du ran gehst an die Sache - auch ich habe laufend Re. bekommen - eine Zeit lang - nicht reagiert - Brief vom Anwalt bekommen, dann reagiert mit der Begründung dass ich nie mit denen einen Vertrag abgeschlossen habe. Hatte eine Zeit lang nichts mehr von Probenblitz gehört. Glaubte somit ist die Sache gegessen aber NEIN - heute bekam ich von der Deutschen Inkassostelle eine Forderung der Firma Internet Service AG - Projekt Probenblitz eine Forderungsaufstellung Hauptforderung 96,00 - Gläubigekosten
- 3,50 - Inkassogebühren 25,00 - Auslagen 3,75 - Zinsen 1,23 Summe der Gesamtforderung 129,57 Euro. Habe leider keinen Rechtschutz! Blöd gelaufen??? Will mich damit nicht zufrieden geben. Freue mich von Dir Neues zu erfahren.
a.a.huber
Ich glaube auch nicht, dass du hier einen Nachteil hast, weil du keine Rechtschutzversicherung hast.
So wie die Dinge hier laufen , würden die auch nur einen Brief für dich schreiben.Hast du denn deinen Widerruf auch mit Rückantwort abgeschickt. Wenn nicht würde ich es jetzt noch einmal machen. Da man sonst im Ernstfall keinen gültigen Beweis für seinen Widerruf hat. Dann hat man geschwiegen und das kann teuer werden.
Da die Unterlagen jetzt bei der Inkasso sind , würde ich auch dahin schreiben.
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Alt 12.07.2007, 07:05   # 18
hungriger-wolf
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Beiträge: 2.739
An dieser Stelle möchte alle geneigten Leser dieses Threads auf einen Preis aufmerksam machen, mit dem die schweizerische Service AV versehen worden ist.

"Das schwarze Schaf -
Der Negativpreis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet"
.

Es werden verschiedene Monatspreise vergeben, und mit hauchdünnem Vorsprung vor "restp**sten.de" setzte sich die allseits bekannte Service AG als Sieger für das Jahresschaf 2007 durch.

Auch an dieser Stelle einen "Herzlichen Glückwunsch" für diesen Preis!
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Alt 13.07.2007, 10:21   # 19
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
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Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Dr. J. Horst Beitrag anzeigen
Die comafive GmbH hat auf der Webseite [url=http://www.paywin.de] klar und deutlich den Hinweis platziert dass die Dienstleistung kostenpflichtig ist, nach 14 Tagen wenn nicht rechtzeitig widerrufen wird.
Davon ist nun leider (oder besser: Gott sei Dank) nichts mehr zu sehen.

Zitat:
Nachdem sich Hersteller wegen der unerlaubten Verwendung von Abbildungen ihrer Produkte gegen die Firma Comafive GmbH zur Wehr gesetzt haben, wurde die Seite paywin.de abermals überarbeitet.

Da auf der Startseite von paywin.de kein Hinweis auf die Kostenpflicht zu finden war, wurde die Firma Comafive GmbH auch vom VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) abgemahnt. Zur Zeit lässt sich die Seite paywin.de nicht mehr aufrufen. Stattdessen wird auf die Seite comanews.de weitergeleitet.
Quelle: Der Vampirjäger
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Alt 26.02.2008, 17:39   # 20
sonap
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Registriert seit: 04.07.2007
Beiträge: 2
nun sind "einige" monate vergangen. in dieser zeit hab ich von 2 verschiedenen inkassobüros mahnungen erhalten mit verzugszinsen usw. hab auf kein einziges reagiert und seit dezember nichts mehr von irgendeinem gehört.
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Alt 29.05.2012, 04:44 # --
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