Berufs-wahl.de und andere ... wie mach ich´s richtig?

Alt 18.06.2007, 15:20   # 1
winter88
 
Benutzerbild von winter88
 
Registriert seit: 08.06.2007
Ort: DD
Beiträge: 7
Habe meinen 3 Mahnungen mit Einschreiben/Rückschein am 12.06. widersprochen (Musterbrief), bis heute noch kein Rückschein zurück. Was mache ich, falls das Schreiben unbeachtet zurückkommt - sprich nicht abgeholt und der Rückschein nicht unterzeichnet wurde.
Habe ja dann keinen gültigen Beweis, einfach nochmal schicken ???
  Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2007, 15:34   # 2
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von winter88 Beitrag anzeigen
Habe meinen 3 Mahnungen mit Einschreiben/Rückschein am 12.06. widersprochen (Musterbrief), bis heute noch kein Rückschein zurück. Was mache ich, falls das Schreiben unbeachtet zurückkommt - sprich nicht abgeholt und der Rückschein nicht unterzeichnet wurde.
Habe ja dann keinen gültigen Beweis, einfach nochmal schicken ???
Dann steht doch von der Post der Vermerk ,dass es nicht zugestellt werden konnte. Das ist genug. Wir sind ja nicht verpflichtet herauszufinden wo die stecken.
Widerspruch beim Mahnbescheid -Widerruf beim Vertrag.
  Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2007, 16:06   # 3
schnippewippe
Gastposter
 
Hallo Winter 88,
Der Vampirjäger - jagt die ******** im Internet
klicke mal den Link an! DA findest du was über Berufswahl.com. Ist aber der selbe M**t.
Hier haben schon einmal einige User was geschrieben. He ,du ja auch.
berufs-wahl.com wurde abgezockt, hat jemand lösung?
  Mit Zitat antworten
Alt 22.06.2007, 10:50   # 4
winter88
Threadstarter
 
Benutzerbild von winter88
 
Registriert seit: 08.06.2007
Ort: DD
Beiträge: 7
Habe gestern meinen Rüchschein gottseidank unterschrieben von "Herrn Rob*** Ad**** erhalten, jetzt kann ich mich ja beruhigt zurücklehnen und auf die nächsten bösen Mahnungen warten.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2007, 13:29   # 5
winter88
Threadstarter
 
Benutzerbild von winter88
 
Registriert seit: 08.06.2007
Ort: DD
Beiträge: 7
Hallo an alle miteinander,

habe nun eine "Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung" vom "Inkassodezernat B. H***** aus Bonn bekommen, in der sich meine 59,00€ auf 90,99€ hochgeschaukelt haben. Sollte ich nicht bezahlen geht das ganze an das "Prozeßdezernat" :klo: Wow!!!!!!!
Soll ich dem Inkassobüro nun auch nochmal einen schriftlichen Widerruf senden oder mich ruhig verhalten oder was. Habe ich evtl. den ersten Widerruf zu spät abgesandt - erst nach der Mahnung die auf dem Postweg kam (die beiden ersten waren nur per mail)?? Rückschein kam ja an -
unterzeichnet vom Herrn R***** A***** .
Wurde nun schon mal jemand vor Gericht gezerrt ???????????
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2007, 14:09   # 6
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von winter88 Beitrag anzeigen
Hallo an alle miteinander,

habe nun eine "Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung" vom "Inkassodezernat B. H***** aus Bonn bekommen, in der sich meine 59,00€ auf 90,99€ hochgeschaukelt haben. Sollte ich nicht bezahlen geht das ganze an das "Prozeßdezernat" :klo: Wow!!!!!!!
Soll ich dem Inkassobüro nun auch nochmal einen schriftlichen Widerruf senden oder mich ruhig verhalten oder was. Habe ich evtl. den ersten Widerruf zu spät abgesandt - erst nach der Mahnung die auf dem Postweg kam (die beiden ersten waren nur per mail)?? Rückschein kam ja an -
unterzeichnet vom Herrn R***** A***** .
Wurde nun schon mal jemand vor Gericht gezerrt ???????????
Wieso schreibst du denn schon wieder hier ? Ich hatte dir doch den Link von der Seite hier gegeben. Du hattest doch da auch schon was geschrieben.

Hattest du eine Widerrufsbelehrung auf einen Dauerhaften- Datenträger bekommen. Brief -Fax oder E-mail? E.mail als PDF .
Wenn nicht, hattest du noch die Widerrufsfrist eingehalten.
Aber auch nur dann , wenn du keine Dienstleistung in Anspruch genommen hast.
Dann sollte man eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum schicken.
Ich würde der Inkasso mitteilen, dass ich widerrufen habe.
Vorsichtshalber würde ich noch als Zusatz zum Widerruf mitteilen: " Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an."
Da ihnen nun bekannt ist, dass es sich um eine strittige Sache handelt , dürfen sie auch nicht mehr weiter das Geld von mir anfordern .
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2007, 16:47   # 7
GStangenberg
 
Registriert seit: 14.06.2007
Beiträge: 6
Hallo in die Runde,

ich hatte ebenfalls schon geschrieben...meine Tochter ist auch auf Online Service.Ltd reingefallen.
Wir werden es wohl bezahlen um endlich ruhe zu haben oder sollen wir doch wiedersprechen???
Ich bin im Moment mit dieser Situation ein wenig überfordert und hoffe es kann mir jemand ein guten Tip geben.

Herzliche Grüße und vielen Dank
Gabi
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2007, 17:35   # 8
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von GStangenberg Beitrag anzeigen
Hallo in die Runde,

ich hatte ebenfalls schon geschrieben...meine Tochter ist auch auf Online Service.Ltd reingefallen.
Wir werden es wohl bezahlen um endlich ruhe zu haben oder sollen wir doch wiedersprechen???
Ich bin im Moment mit dieser Situation ein wenig überfordert und hoffe es kann mir jemand ein guten Tip geben.

Herzliche Grüße und vielen Dank
Gabi
Hatte deine Tochter eine Dienstleistung in Anspruch genommen ? Dann würde ich den Vertrag anfechten.
Zitat:
aus der AGB.
hr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig,
wenn die Online Service Ltd. mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Hier unter #4 Informations-Portal im Verbraucherschutz findet man Musterbriefe. Ich finde den von Sat1 gut.
Ich würde es per Einschreiben mit Rückantwort schicken.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2007, 20:09   # 9
GStangenberg
 
Registriert seit: 14.06.2007
Beiträge: 6
Vielen Dank für die tollen Informationen, ich bin ja "nur" die Mutter und versuche meine Tochter (18 Jahre) da irgendwie schadensfrei rauszubekommen.
Ich bin in solchen Sachen ein völliger Laie und brauche da doch viel Unterstützung. Meine Tochter hat den Dienst in Anspruch genommen und als die erste Rechnung kam, hat sie aus lauter Verzweiflung eine Mail geschrieben, in der sie Mitteilte, dass sie das Geld umgehend überweisen würde. Sie hat uns erst nach der ersten oder zweiten Mahnung Bescheid gegeben und wir haben sofort Einspruch eingelegt, doch anscheinend hat es nicht gereicht.

Ich werde mir den mitgeschickten Link jetzt erstmal in aller Ruhe durchlesen und sage nochmals Danke.

Herzliche Grüße
Gabi
  Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2007, 14:20   # 10
Monti40
Gastposter
 
Meine Tochter ist schon 2 mal an diese Betr... geraten. Ich war allerdings nicht bereit, auch nur eine Briefmarke dafür aufzuwenden geschweige denn ein teures Einschreiben. Widerspruch per Mail reicht mit Hinweis, dass man nicht zahlen wird - den Empfang quittieren die umgehend. Man bekommt aber nur automatisch erstelle Einschüchterungs-Mails in schönstem Amtsdeutsch. Ab und an eine Mahnung vom Inkasso-"Anwalt" mit steigenden Gebühren. Kann man getrost ablegen, weil die nie klagen werden. Reich werden die Betreiber nur deshalb, weil sich viele Leute einschüchtern lassen oder einfach zahlen um "Ruhe zu haben".
  Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2007, 14:47   # 11
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Monti40 Beitrag anzeigen
, weil die nie klagen werden.
Woher willst du das wissen ! Haste eben Glück gehabt.
Die Gebrüder Schm***n sind da nicht so zimperlich. Die haben solche Kunden schon vor Gericht gebracht. Auch ein Minderjähriger war dabei und hatte verloren.
Wenn man sich jetzt nicht an die rechtlichen Regeln hält, kann das Folgen haben.
Erschleichung einer Dienstleistung durch Angabe falscher Daten.
Ob sie wirlich nicht klagen, werden wir in drei Jahre wissen. Solange haben sie ja Zeit.
Warum teilen sonst die Verbraucherzentralen immer wieder mit, dass man sich wehren muss.

Ok. Das muss halt jeder Kunde für sich selber entscheiden.
  Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2007, 14:52   # 12
Gudruninge
weiss wovon sie redet
 
Benutzerbild von Gudruninge
 
Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 475
Zitat:
Zitat von Monti40 Beitrag anzeigen
Meine Tochter ist schon 2 mal an diese Betr... geraten. Ich war allerdings nicht bereit, auch nur eine Briefmarke dafür aufzuwenden geschweige denn ein teures Einschreiben. Widerspruch per Mail reicht mit Hinweis, dass man nicht zahlen wird - den Empfang quittieren die umgehend. Man bekommt aber nur automatisch erstelle Einschüchterungs-Mails in schönstem Amtsdeutsch. Ab und an eine Mahnung vom Inkasso-"Anwalt" mit steigenden Gebühren. Kann man getrost ablegen, weil die nie klagen werden. Reich werden die Betreiber nur deshalb, weil sich viele Leute einschüchtern lassen oder einfach zahlen um "Ruhe zu haben".

Kommt jetzt ne neue Spam-Masche, in Vorbereitung geänderter Aktivitäten der A..ockerchen. User davon abhalten sich einigermaßen rechtskonform zu verhalten, indem sie zum Ignorieren in Totalform veranlasst werden sollen?

Schon merkwürdig
  Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2007, 17:57   # 13
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Soeben gefunden: Abmahnung und aktuelles Urteil gegen die Online Service Ltd.! :biglol:
Verbraucherschutzforum von BooCompany zur Abzocke im Internet :: Thema anzeigen - Urteil gegen die Online Service Ltd.
  Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2007, 18:09   # 14
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Diese Bande trollt jetzt bereits im Jugendforum der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rum. Die User dort sind jedoch nicht auf den Kopf gefallen, wie der gute Troll wohl annahm, und haben die Trollerei erkannt:
Hilfe ! http://www.berufs-wahl.de/ - Seite 10 - Forum Jugendnetz Baden-Württemberg
Zitat:
also ich habe auch gedacht, ich kann das ignorieren ... hab damals in einem anderen forum um rat gefragt. aber war dann so, dass ich ungefähr 3 Wochen nach diesem Schreiben von der Inkasso Kanzlei eine Klagevorbereitungsschrift bekam. da wurde mir schon etwas mulmig - aber ich habe mir gedacht, wenn die anderen im forum schreiben, man kann das ignorieren, dann wird das so schon stimmen ... dann kam es wirklich zur gerichtsverhandlung!!!!! ich habe mir hier den besten Anwalt genommen und war mir eigentlich sicher diese Sache nicht zu verlieren - aber hab den Rechtsstreit dann doch verloren.
Nun hab ich die Kosten meines Anwalts zu zahlen, denn das Verfahren zahlt keine Rechtsschutzversicherung!!! und die Gerichtskosten mit allem drum und dran ... bin nun pleite ... mein Anwalt meinte dann nach der Verhandlung zu mir, dass man gegen die Inkasso Anwälte keine Chance hat ... das sei eine riesen große anwaltskanzlei ... Naja, die kamen auch gleich mit 3 Anwälten ... ich hab nur nach längerem ma wieder nach der sache gegooglet und bin hier auf diese meldungen gestoßen - ich für meinen teil habe daraus gelernt -leg dich nie mit so einer kanzlei an, da ziehste immer den kürzeren
Übrigens: Gleichlautende Postings gab es in einer ganzen Reihe von Foren. Der/die Poster hat/haben sich in allen betreffenden Foren zur gleichen Zeit angemeldet und den gleichen dümmlichen Erguss abgesetzt :biglol:
  Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2007, 21:29   # 15
Shriek
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz Beitrag anzeigen
Diese Bande trollt jetzt bereits im Jugendforum der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rum.
Da sind mehrere Nicks die stören. Nach dem was und wie die schreiben, ist wohl anzunehmen, dass die auch von der Nutzlosbranche kommen.
  Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2007, 22:23   # 16
andrealr
weiss wovon sie redet
 
Benutzerbild von andrealr
 
Registriert seit: 11.08.2007
Ort: -1° 1'7.70" 100°21'47.10
Beiträge: 892
Aber dieser Inkassobutzen-Hasser kommt mir irgendwie bekannt vor!
  Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2007, 20:03   # 17
Marion73
 
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 18
Hallo in die Runde!

Nachdem ich fünf Monate meine Ruhe vor der Online Service ltd. hatte, bekam ich letzte Woche eine Mahnung von einer Rechtsanwältins namens Celine Lürmann aus München. Ich soll nun noch mehr zahlen für die angebliche Inanspruchnahme der Berufswahl.de.

Ich werde nicht zahlen, mögen die kommen mit was sie wollen!

Diese Frau Lürmann gibt es nicht. Nicht in München und auch nicht in der angeblichen Hauptniederlassung in Mainz. Ich konnte nichts zu dieser Frau im Internet finden. Selbst die angebliche Internetseite von Celine Lürmann ist nicht zugänglich. Als Telefonnummer wird auf dem Schreiben der Frau Lürmann
eine 01805 Nummer angegeben, die stolze 0,14 Cent/ Min. kostet.

Es gibt nur Rechtsanwälte die sich Lührmann, also mit h geschrieben, in München und Mainz befinden.

Nun habe ich die Nase voll. Morgen werde ich zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betrug gegen Online Service ltd. und Frau Lürmann (ohne h) erstatten.

Am 07.12.07 hat es ein Gerichtsurteil bei Hanau in Hinsicht auf Berufswahl.de und andere Internetgeschäfte gegeben. Online Service hat dabei verloren.

Jetzt möchte ich hier weitere Personen mobilisieren sich aktiv gegen diese Verbrecher zur Wehr zu setzen. Bitte macht mit, zeigt diese Betreiber an!


Zwar habe ich keinen Plan welche Folgen oder "Nebenwirkungen" das für mich persönlich hat, aber morgen werde ich der Polizei einen Besuch abstatten.

Mir reicht es und ich will, dass die nun endlich die volle Breitseite bekommen.

Gerne werde ich Euch auf dem Laufenden halten, wenn ihr möchtet.

Vielleicht hat jemand von Euch schon mal eine Anzeige erstattet und kann mir und anderen Betroffenen davon berichten?

Drückt mir die Daumen und wenn möglich:
Macht bitte mit!




Viele gespannte Grüße
von
Marion
  Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2007, 20:41   # 18
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@Marion73

Guck mal letzte Seite Genealogie

Rechtsanwältin Celine Lürmann ist bei der Anwaltskammer Koblenz registriert.

Anzeige nützt nichts.

Anfechten mit den hier geposteten Musterbriefen oder mit dem aus meinem Link

Grüsse

Klaus
  Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2007, 22:12   # 19
Marion73
 
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 18
Hallo Klaus,

warum soll ich keine Strafanzeige erstatten????
Ich besuche morgen die Polizei und werde mich mal schlau machen.
Irgendwie ist das alle oberfaul!

Viele Grüße
Marion
  Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2007, 22:21   # 20
Marion73
 
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 18
Zitat:
Zitat von krennz Beitrag anzeigen
Rechtsanwältin Celine Lürmann ist bei der Anwaltskammer Koblenz registriert.
Huhu Klaus,

noch mal ich. Diese Frau Lürmann habe ich über die Suchfunktion bei der Anwaltskammer in Koblenz nicht gefunden. Kannst Du mir bitte mal zeigen wo das stehen soll?

Danke und Grüße

Marion
  Mit Zitat antworten

Alt 29.05.2012, 04:43 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:43 Uhr.