Hilfe! gifs-vorlagen will Bearbeitungsgebühren und Geburtsurkunde

Alt 04.06.2007, 14:25   # 1
Brunhild
Gastposter
 
Ich habe leider erst jetzt eine mail im Briefkasten meiner Tochter (13 J.) gefunden mir einer Rechnung von gifs-vorlagen, wo sie sich mit falschem Namen, falscher Adresse und natürlich falschem Geburtsdatum angemeldet hatte. Letzteres war aber natürlich gar nicht anders möglich. Die Anmeldemaske ermöglichte nur Geburtsdaten älter 1988. Ich habe sofort nach der "Entdeckung" eine mail an gifs-vorlagen gesendet, dass mein angemeldetes Kind minderjährig ist und sie kein Einverständnis der gesetzlichen Vertreter besaß und für solche Geschäfte auch nicht bekommen wird.
Nun kam folgendes zurück:
"Um das Problem zu klären, sollten Sie uns zunächst den Altersnachweis Ihres Kindes erbringen. Den können Sie uns ...schicken.
Gegen eine Kostenpauschale von 25 Euro, die die Vertragsverwaltung, Bearbeitungskosten, Porto und den Preis für getätigte Downloads beinhaltet, werden wir selbstverständlich den dann nicht mehr gültigen Vertrag Ihres Kindes mit allen Daten löschen."
Meine Tochter hat sich zu keiner Zeit eingeloggt, sie hat sich nichts runtergeladen, sie hatte nicht mein Einverständnis!
Ich möchte denen keine Geburtsurkunde schicken, denn noch haben sie unsere Adresse nicht und ich will auf keinen Fall etwas bezahlen!
Ich möchte denen auch noch einen Musterbrief der Verbraucherzentale zusenden, denn mein Geschriebenes war sicherlich nicht vollständig genug. Reicht da eine mail aus, ich möchte kein Einschreiben mit Rückschein schicken, denn dann haben sie ja meine Adresse.
Was soll ich tun?? Weiß jemand Rat?
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Alt 04.06.2007, 15:03   # 2
vanHelsing
hell-singer
 
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Zitat:
Zitat von Brunhild Beitrag anzeigen
Was soll ich tun?? Weiß jemand Rat?
Warte doch erstmal ab, ob Du etwas per Post von denen bekommst.
Könnte aber sein, dass Du ewig wartest.
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Alt 04.06.2007, 16:18   # 3
DunkelSchwarz
 
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Beiträge: 1.332
Da es mit Minderjährigen erst dann einen gültigen Vertrag gibt, wenn die Erziehungsberechtigten genehmigen, ist das mit der Gebühr absoluter Unsinn und nicht haltbar.
Der "Vertrag" war nie gültig, sondern schwebend unwirksam, mit der Versagung der Genehmigung ist er endgültig weg, also ob er nie dagewesen wäre.

Es ist Aufgabe des Seitenbetreibers sich vor Anmeldungen Minderjähriger zu schützen. Das mit dem Geburtsjahr kann er so machen, muss aber die Konsequenzen tragen, nämlich, dass dieser "Schutz" in Wirklichkeit kein Schutz ist.

Zum Altersnachweis: Keinerlei Unterlagen zusenden. Erfahrungsgemäß lösen überlassene Unterlagen wahre Spamlawinen aus.
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Alt 04.06.2007, 20:18   # 4
Ravachol
 
Benutzerbild von Ravachol
 
Registriert seit: 17.05.2006
Beiträge: 109
vorab :

Schickt denen NICHTS !

Zum einen ( achtung, diese Feststellung ist NICHT ganz rechtskonform) haben die momentan scheinbar keine Postanschrift / Telefonnummer, können also wenig unternehmen.

Im Falle der Übermittlung persönlicher Daten in Form von Dokumenten seit ihr festgenagelt.
Wenn die eine Altersbestätigung wollen steht denen der Weg frei einen Richter zu suchen der mit Hilfe der Behörden Eures Wohnortes diese Alterangabe überprüfen lässt - Auf Kosten des Antragstellers.

Wenn das Ganze NUR per Mail läuft würde ich vorsschlagen den ganzen Zauber zu ignorieren und es als eine Lehre anzusehen.

Und zum Thema Tochter will ich sagen : Dieses Forum dürfte auch für 13 jährige durchaus vertändlich geschrieben sein, schick sie doch einfach mal zu uns ;o)


lg Rava ( auf dem Weg zum Dienst, deshalb auch sehr kurz angebunden, sorry)
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Alt 05.06.2007, 18:31   # 5
Ravachol
 
Benutzerbild von Ravachol
 
Registriert seit: 17.05.2006
Beiträge: 109
Zitat:
Zitat von Brunhild Beitrag anzeigen
"Um das Problem zu klären, sollten Sie uns zunächst den Altersnachweis Ihres Kindes erbringen. Den können Sie uns ...schicken.
Gegen eine Kostenpauschale von 25 Euro, die die Vertragsverwaltung, Bearbeitungskosten, Porto und den Preis für getätigte Downloads beinhaltet, werden wir selbstverständlich den dann nicht mehr gültigen Vertrag Ihres Kindes mit allen Daten löschen."
Das ist eine plumpe Art dennoch an zumindest einen Teil der Forderung zu gelangen.
Wie erwähnt sollen DIE sich bitteschön selbst um eine Altersbestätigung kümmern.

Und diese Kostenpauschale riecht arg nach Schutzgeld ( und könnt juristisch mir ein paar Winkelzügen belegbar sein)
Unkostenpauschale ? - aus der Luft gegriffen, das ist deren hausübliche Schreibarbeit
Porto ? - wenn die was schicken sollen sie's doch selbst bezahlen
Kosten für Downloads ? welche denn ? , du sagtest ja es wäre nichts runtergeladen worden.

...werden wir den selbstverständlich blablabla - es BESTEHT ohnehin KEIN Vertrag und personenbezogene Daten müssen nach Erledigung der Angelegenheit laut Bundesdatenschutzgesetz ohnehin gelöscht werden.


in der Quintessenz lässt sich das Geschmiere von denen übersetzen mit :
Wenn Du nicht für das Geforderte bezahlst nennen wir es halt anders und vielleicht, aber auch nur vielleicht, lassen wir Dich dann in Ruhe.

Das ist annähernd genau so windig wie eine Brandschutzversicherung bei der Mafia.

lg Rava
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Alt 08.01.2008, 13:29   # 6
angelinakind
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Hallo,
meine Tochter(14) hat die gleiche Dummheit gemacht und nun vordert man mich zur Zahlung der Rechnung auf oder einer Gebür von 35Euro für deren "Auslagen".
Was für einen Brief hast du denen geschickt.
Gruß angelinakind
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Alt 08.01.2008, 13:38   # 7
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@angelinakind

hat Deine Tochter ichtige, oder falsche Daten (Name,Wohnort etc.) angegeben?

Bitte etwas mehr input, erleichtert den output

Grüsse

Klaus
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Alt 08.01.2008, 13:42   # 8
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von angelinakind Beitrag anzeigen
Hallo,
meine Tochter(14) hat die gleiche Dummheit gemacht und nun vordert man mich zur Zahlung der Rechnung auf oder einer Gebür von 35Euro für deren "Auslagen".
Was für einen Brief hast du denen geschickt.
Gruß angelinakind
Schau mal unten in meiner Signatur rein. Da findest du einen Brief von der Verbraucherzentrale.
Hier kannst du dir das für Minderjährige noch einmal durchlesen.
Oder hier, was die Verbraucherzentrale dazu sagt.
Ich würde nichts zahlen.
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Alt 08.01.2008, 13:44   # 9
schiene1003
Ehemaliger Moderator
 
Benutzerbild von schiene1003
 
Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
Zitat:
Zitat von angelinakind Beitrag anzeigen
Hallo,
meine Tochter(14) hat die gleiche Dummheit gemacht und nun vordert man mich zur Zahlung der Rechnung auf oder einer Gebür von 35Euro für deren "Auslagen".
Was für einen Brief hast du denen geschickt.
Gruß angelinakind
Wenn deine Tochter ihre richtigen Daten (Name, Adresse) angegeben hat,dann schicke an die fordernde Stelle einfach einen Brief und teile darin mit, dass du die Zustimmung zu dem angeblichen Vertrag verweigerst. Ohne deine Zustimmung ist der Vertrag nicht gültig und somit auch keine Forderungen zu bezahlen.
Zur Sicherheit für dich - schicke den Brief per Einschreiben mit Rückschein.
Sie werden mit großer Wahrscheinlichkeit auch nach deinem Brief keine Ruhe geben.
Hebe alles gut auf alles was da so ankommt, aber reagieren brauchst du zunächst nicht mehr. Sollte etwas vom Inkasso kommen, dann ebenfalls per Einschreiben mitteilen, das der Vertrag bereits angefochten und die Zustimmung dazu verweigert wurde. Die Forderung ist dann strittig und das Inkasso draußen.

Nachtrag:Eine Geburtsurkunde würde ich nicht schicken.
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Alt 08.01.2008, 14:40   # 10
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von angelinakind
und nun vordert man mich zur Zahlung der Rechnung auf oder einer Gebür von 35Euro für deren "Auslagen".
Ich nehme an du hast schon einmal mit den Kontakt gehabt,und vermutlich darauf hingewiesen das deine Tochter minderjährig ist und das du die Zustimmung verweigerst.

Auf den Webseiten gilt das Angebot nur für volljährige.
Die Anbieter kennen das Risiko das sich minderjährige anmelden können.
Sie unterbinden dies nicht durch ein AVS (Altersverifikationssystem).
Der Anbieter geht das Risiko der Unwirksamkeit also bewusst ein.
Ebenso muss er auch das Risiko tragen, dass der Minderjährige über sein Alter lügt.

Fazit:
Wenn du dem Anbieter mitgeteilt hast das deine Tochter minderjährig ist,musst garnichts mehr machen.(Es sei den,wider Erwarten trudelt ein Mahnbescheid ein.)
Alles was von denen kommt sind armselige Versuche doch an das Geld zu kommen.

M.f.G.
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