| | # 8 | |
| Gastposter | Zitat:
Hier kannst du dir das für Minderjährige noch einmal durchlesen. Oder hier, was die Verbraucherzentrale dazu sagt. Ich würde nichts zahlen. | |
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| | # 9 | |
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
| Zitat:
Zur Sicherheit für dich - schicke den Brief per Einschreiben mit Rückschein. Sie werden mit großer Wahrscheinlichkeit auch nach deinem Brief keine Ruhe geben. Hebe alles gut auf alles was da so ankommt, aber reagieren brauchst du zunächst nicht mehr. Sollte etwas vom Inkasso kommen, dann ebenfalls per Einschreiben mitteilen, das der Vertrag bereits angefochten und die Zustimmung dazu verweigert wurde. Die Forderung ist dann strittig und das Inkasso draußen. Nachtrag:Eine Geburtsurkunde würde ich nicht schicken. | |
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| | # 10 | |
| Gastposter | Zitat:
Auf den Webseiten gilt das Angebot nur für volljährige. Die Anbieter kennen das Risiko das sich minderjährige anmelden können. Sie unterbinden dies nicht durch ein AVS (Altersverifikationssystem). Der Anbieter geht das Risiko der Unwirksamkeit also bewusst ein. Ebenso muss er auch das Risiko tragen, dass der Minderjährige über sein Alter lügt. Fazit: Wenn du dem Anbieter mitgeteilt hast das deine Tochter minderjährig ist,musst garnichts mehr machen.(Es sei den,wider Erwarten trudelt ein Mahnbescheid ein.) Alles was von denen kommt sind armselige Versuche doch an das Geld zu kommen. M.f.G. | |
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