PrimaSMS el-inkasso

Alt 30.05.2007, 15:54   # 1
VampireMiyu85
 
Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 21
Habe heute folgende Mail bekommen:

Aktenzeichen : 2007PB00**** 1.Mahnung PrimaSMS Kundennummer ****
InfoMail (at) el-inkasso.de

Ihre Kundennummer : ****

anliegend erhalten Sie ein Mahnschreiben in Sachen PrimaSMS.

Bitte setzen Sie sich in Ihrem Interesse umgehend mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

C.We**el

Geschäftsführerin

el-Inkasso Gesellschaft für Forderungsmanagement, Wa******enstr. **, 30*** Hannover, Tel. 0511-357***-***,
Fax 0511-357***-**, Sitz der Gesellschaft: Hannover (HRB 61903)Steuer-Nr.: 2325 0252115279,
Geschäftsführerin C. We**el, Als Inkassounternehmen zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts Hannover

Habe mich aber nie auf irgendeiner SMS Seite angemeldet auch nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen! Wo haben die nur meine Emailadresse her?
Oder ist das wieder eine neue Phishing-Mail die rumgeht?

* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 30.05.2007, 17:24   # 2
vanHelsing
hell-singer
 
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Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von VampireMiyu85 Beitrag anzeigen
...anliegend erhalten Sie ein Mahnschreiben in Sachen PrimaSMS.

....Oder ist das wieder eine neue Phishing-Mail die rumgeht?
War in der email denn ein Anhang, vielleicht mit der Endung .exe?
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Alt 30.05.2007, 19:08   # 3
VampireMiyu85
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Es war ein Anhang dran, aber ob es ne .exe datei war, kann ich nicht sagen, kann aber sein...
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Alt 30.05.2007, 19:13   # 4
VampireMiyu85
Threadstarter
 
Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 21
Aber ich war definitiv auf keiner Seite von denen und auch dieser Firmennamen ist mir absolut unbekannt
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Alt 01.06.2007, 00:23   # 5
M. Goodman
 
Benutzerbild von M. Goodman
 
Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 53
Ein seriöses (!) Inkassounternehmen schreibt ordentlich frankierte Briefe, keine Mails! Die für zweifelhafte SMS-Internet-Anbieter tätige Inkassobüros sind i.d.R. NICHT Mitglied im "Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.". Ich glaube, das sagt so gut wie alles.

Entweder ist es SPAM / Junkmail, oder die versuchen dich nervös zu machen, da sich schon viel zu viele Leute mit schnöden Drohungen von der SMS-Internet-M***a bis aufs Portemonee (schreibt man das heute so?!) einschüchtern ließen.
Würde erst reagieren, falls etwas Schriftliches kommt.
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Alt 01.06.2007, 07:43   # 6
sweety84
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von VampireMiyu85 Beitrag anzeigen
Habe heute folgende Mail bekommen:

Aktenzeichen : 2007PB00**** 1.Mahnung PrimaSMS Kundennummer ****
InfoMail (at) el-inkasso.de

Ihre Kundennummer : ****

anliegend erhalten Sie ein Mahnschreiben in Sachen PrimaSMS.

Bitte setzen Sie sich in Ihrem Interesse umgehend mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

C.We**el

Geschäftsführerin

el-Inkasso Gesellschaft für Forderungsmanagement, Wa******enstr. **, 30*** Hannover, Tel. 0511-357***-***,
Fax 0511-357***-**, Sitz der Gesellschaft: Hannover (HRB 61903)Steuer-Nr.: 2325 0252115279,
Geschäftsführerin C. We**el, Als Inkassounternehmen zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts Hannover

Habe mich aber nie auf irgendeiner SMS Seite angemeldet auch nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen! Wo haben die nur meine Emailadresse her?
Oder ist das wieder eine neue Phishing-Mail die rumgeht?

* aus rechtlichen Gründen geändert
hi
habe dieselbe sms erhalten und habe ebenfalls keine ahnung was primasms sein soll. Habe auch schon versucht dieses Inkasso- Unternehmen telefonisch zu erreichen aber da geht nie jemand ran. Alles sehr merkwürdig.

Mfg Sweety84
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Alt 01.06.2007, 10:47   # 7
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von M. Goodman
Ein seriöses (!) Inkassounternehmen schreibt ordentlich frankierte Briefe, keine Mails!
Falsch.
Seit dem 01.01.2007 gibt es neue Anforderungen für Geschäftsbriefe.
Neuerdings wird durch die Gesetzesänderung auch die E-mail als Geschäftsbrief definiert.

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

- Firmenname gemäß Handelsregistereintrag
- Rechtsformzusatz
z.B. KG, OHG, GmbH, AG, GmbH & Co.KG, Ltd.,
- Ort der Niederlassung mit Straße und Adresse
- Registergericht und Registernummer
- alle Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder
- wenn vorhanden, der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Familiennamen und einem ausgeschriebenen Vornamen
- der Vorsitzende des Vorstandes ist als solcher zu bezeichnen.

Beim Fehlen der Pflichtangaben können die Registergerichte ein Zwangsgeld von max. 5.000 € androhen.
==>> dejure,org/§ 79 GmbH-Gesetz

M.f.G.
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Alt 07.08.2007, 20:19   # 8
Aloysia
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 17
*mal wieder nach oben kram*

Auch ich habe nun seit etwa 5 Monaten den "Spaß" mit primasms.de und dem Inkasso Unternehmen "el-Inkasso". Nach diversen Briefen sind sie nun dazu übergegangen mich einmal im Monat anzurufen um mich daran zu erinnern das ich doch bitte zahlen soll... jaja... Ich frage mich mittlerweile ernsthaft ob sie sich für glaubwürdig halten wenn sie immer wieder schreiben das es die "letzte" Zahlungsaufforderung ist.

Nachdem ich jetzt die letzten Male darauf eingegangen bin, wird ab jetzt mein Handy ausgeschaltet bleiben und die Briefe ungeöffnet gelassen bis ich mal ein eindeutiges Schreiben vom Amtsgericht erhalte. Leider Gottes scheint es diese Personen überhaupt nicht zu interessieren ob ich per Brief widerrufen habe oder nicht... *seufz*

Hat denn schon einmal jemand erlebt das el Inkasso tatsächlich vor Gericht gezogen ist? Ich hab mal per google gesucht und bin bisher nur auf Fälle gestoßen bei denen es um Leasing Verträge ging wo es wohl nie zur Klage kam.

mfG
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Alt 07.08.2007, 22:15   # 9
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
HI

die elinkies kenne ich zur genüge.

Hatte da meine Erfahrungen mit.

Man kann nur sagen: Täuschen, Drohen, Abzocken.

Scharwenzelchen hat mal wieder nix dazugelernt.

Das heisst im Endeffekt:

Ruhe bewahren. Ganz entschieden dagengen Protestieren und dann abtauchen.

Einmal per Einschreiben mit Rückschein dem Wenzelschen den Marsch blasen und dann abwarten bis der Wahnbescheid kommt. Widerspruch einlegen, und fertig ist.

Diese A----geigen haben nichts besseres zu bieten als Nerven, Nerven, Nerven und nochmals Nerven.

Ich weiss wovon ich spreche, IBEX lässt grüssen.,

Ein von den elinkies genervter

KLAUS

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Alt 07.08.2007, 22:25   # 10
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
@ i-morb

mit der Schiessbude kenne ich mich bis zum übergeben aus.

Die elinkies sind Bestandteil der ELEKTROleasing AG. Sowas wie "offiziell" ne Tochter, aber wirklich nur ne Abteilung.

Lies mal (Sorry das ich das jetzt hier anbringen MUSS) Rechti.de /Ibex-elinkasso. und das vorgängerforum. Dir tränen anschliesend die Augen vor lauter Schwachsinn was die elinkies verzapfen.

Dieses Inkassounternehmen kann man einfach nicht ernst nehmen.

Grüsse

nichts für ungut

Klaus
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Alt 07.08.2007, 23:42   # 11
Aloysia
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 17
Auf diese IBEX Geschichte bin ich bei meiner Suche auch sehr häufig gestoßen. Da sind die Beträge dann ja doch schon "etwas" höher als bei mir. Interessant finde ich, dass die soviel Durchhaltevermögen besitzen und jeeeden Monat wieder nen Briefchen an mich schicken. Aber das können sie tun bis sie grau werden. ^^
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Alt 10.08.2007, 13:28   # 12
Aloysia
 
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Hallo,

ich stehe nun seit knapp 5 Monaten mit einem Inkasso Unternehmen in Verbindung, welche für Quartex Limited arbeitet. Grund für den ganzen Schriftverkehr ist, wie soll es auch anders sein, eine Anmeldung bei einer "Abo Falle", welche mir erst im Nachhinein ersichtlich wurde. Als ich dies bemerkte, habe ich innerhalb 2 Tage nach dem angeblichen Vertrag, per Brief widerrufen.

Nachdem sie nun anfang dieses Monats meiner MUTTER einen Brief geschickt haben, von wegen, dass ich auch wenn ich minderjährig sei zahlen müsste aufgrund von vernachlässigter Aufsichtspflicht, habe ich ihnen eine sehr deutliche Mail zurückgeschrieben, dass es eine Frechheit sei, meine Mutter dort mit reinzuziehen, zumal ich mit meinen 19 Jahren volljährig bin und sie da gar nichts mit zu tun hat. Soweit so gut. Desweiteren habe ich ihnen geschrieben, dass ich meinen Vertrag fristgerecht per Brief widerrufen hätte.

Heute bekam ich dann wieder mal ein Schreiben des Inkasso Unternehmens, mit folgendem Text:

"Nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin teilen wir Ihnen mit, dass diese keinen fristgerechten Widerruf Ihrerseits verzeichnen konnte. Für die Erbringung entsprechender Nachweise haben wir uns den 20.08.2007 notiert."


Nun stellt sich mir die Frage wie sie sich das vorstellen. Ich habe den Brief nicht per Einschreiben verschickt (was vermutlich mein Fehler war, ich wusste es zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht besser), dementsprechend weiß ich jetzt nicht wie ich es nachweisen soll, DAS ich ihn verschickt habe.

Außerdem habe ich mal irgendwo gelesen, dass nicht ich den Nachweis erbringen muss ihn verschickt zu haben, sondern, dass das Unternehmen beweisen muss, das sie ihn nicht erhalten haben. Stimmt das?

Mit freundlichen Grüßen
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Alt 10.08.2007, 14:17   # 13
hungriger-wolf
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Vielleicht hast du das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt. Für Widerrufe/Anfechtungen bist nicht du zuständig, sondern deine Mutter bzw. deine Eltern.
Schau mal, was die Verbraucherzentralen dazu sagen:
Verträge mit Minderjährigen – gültig oder nicht?

Von daher sollte deine Mutter die ganze Sache in die Hand nehmen. Deine Minderjährigkeit ist dabei ein unschätzbarer Vorteil, der dem Spuk sehr schnell ein Ende bereiten kann.

Hier sind unsere Musterbriefe . Deine Mutter soll sich den für sie passenden raussuchen, abändern und dann per Einschreiben/Rückschein hinschicken.
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Alt 10.08.2007, 14:36   # 14
Aloysia
 
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Das Problem ist aber, das ich volljährig BIN! Ich habe nie behauptet das ich minderjährig sei, keine Ahnung wie die darauf kommen. Oo
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Alt 10.08.2007, 14:45   # 15
hungriger-wolf
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Zitat:
Nachdem sie nun anfang dieses Monats meiner MUTTER einen Brief geschickt haben, von wegen, dass ich auch wenn ich minderjährig sei zahlen müsste aufgrund von vernachlässigter Aufsichtspflicht,
Eben deshalb hat sich das für mich so gelesen, als ob du tatsächlich minderjährig bist.
Kann passieren. Asche auf mein Haupt

Dann geht die Sache eben auf diese Weise: Du schickst denen eine Kopie deines Widerrufes hin, diesmal bitte als Einschreiben/Rückschein. In das Anschreiben schreibst du, dass du die Forderung nicht anerkennst. Gleichzeitig verbittest du dir, dass deine Mutter da reingezogen werden soll und untersagst ihnen jeglichen Kontakt mit ihr, weil sie mit der Sache nichts zu tun hat.
Gleichzeitig schickst du genau diesen Widerruf nochmal an den Anbieter der Seite - auch wieder als Einschreiben/Rückschein. Folgen viele weitere Mails von wegen "zu spät" und "her mit der Kohle, sonst Fegefeuer", aber das sollte sich dann nicht weiter belasten. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid solltest du wieder reagieren. Einfach Widerspruch ankreuzen und ans Amtsgericht zurückschicken.

Um deinen Mut mal ein wenig zu heben, hier ein schöner netter Link. Gehört zwar auf eine andere Baustelle, aber diese Abo-Fallensteller sind ja alle nach demselben Mustergestrickt.
IQ-Fight – dumm verloren
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Alt 10.08.2007, 14:56   # 16
Aloysia
 
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Das Schreiben an die Firma selbst muss ich dann an die rechtsgültige Adresse schicken, nicht wahr? Das ist in diesem Fall nämlich ein Sitz irgendwo in England... -.-
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Alt 10.08.2007, 15:04   # 17
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
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Grundsätzlich schickst du den Widerruf an denjenigen, der dir auch die Rechnung gestellt hat. Wenn als Absender jemand in Englang angegeben ist, dann eben dahin. Geh doch mal auf die HP des Anbieters und klick dich da durch, vermutlich gibt es auch eine deutsche Anschrift. Ansonsten hilft eine Anfrage bei www.denic.de
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Alt 10.08.2007, 15:13   # 18
Aloysia
 
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Eine Rechnung habe ich ja, wie gesagt, nie erhalten. Ich habe gleich die erste Mahnung an den Kopf geschmissen bekommen. Diese wurde von dem Inkasso Unternehmen ausgestellt.

Auf der Seite des Unternehmens selbst stehen 2 Adressen, eine in Aachen und eine in Birmingham... Wobei die in Birmingham als "Rechtsgültige Anschrift" ausgezeichnet wurde.
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Alt 10.08.2007, 17:34   # 19
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Aloysia
Außerdem habe ich mal irgendwo gelesen, dass nicht ich den Nachweis erbringen muss ihn verschickt zu haben, sondern, dass das Unternehmen beweisen muss, das sie ihn nicht erhalten haben. Stimmt das?
Nein,dass stimmt nicht.
Derjenige,der etwas Möchte hat die Beweislast.
Du "behauptest" du hast widerrufen.In dem Fall musst du beweisen das du dieses tatsächlich getan hast.
Zitat:
Die Rechtsprechung bürdet dem Absender eines einfachen Briefes seit jeher die Beweislast für den Zugang des Schreibens beim Empfänger auf.[....] [....]
Es gibt derzeit lediglich eine absolut sichere Zustellungsart: die Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher.
==>> Die sichere Zustellung von Willenserklärungen
Zitat:
Zitat von Aloysia
Auf der Seite des Unternehmens selbst stehen 2 Adressen, eine in Aachen und eine in Birmingham...
Laut AGB: Gerichtsstand Aachen.
Als "Laie" nehme ich dann an das es ein deutscher Anbieter ist.
Und da hat die Quartex und der Walter V. einige Probleme.
Seit Urzeiten steht im Impressum= UST-NR: -folgt-;STEUERNR: -folgt- und Handelsregister B 13078 ?? Und die ist nicht zu finden.
Wie "seriös" die Firma ist=> Wo versteckt sich "Walter V."?

Fazit:
Zitat:
Zitat von Aloysia
Eine Rechnung habe ich ja, wie gesagt, nie erhalten.
1.)Und somit keine "ordnungsgemässe" Widerrufsbelehrung???
2.)Steht überall "gratis" (Ein grund zur Anfechtung § 119 ff )
3.)Erst in den AGB steht:
Zitat:
Zitat von Quartex
Haben Sie einen Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes, sofern Sie nicht innerhalb des vereinbarten Testzeitraumes kündigen.
Nicht zulässig:
=>> Automatische Abo-Verlängerung: Unzulässig ohne deutlichen Hinweis
3.)
Zitat:
Zitat von Quartex
Zusätzlich kannst Du jeden Monat eine PlayStation 3™ gewinnen!
Honigtopfwerbung
Nicht zulässig.
Siehe hierzu=> Firma S.GbR zu Vertragsstrafenzahlung verurteilt
Zitat:
im geschäftlichen Verkehr es zu unterlassen, die Teilnahme an einem Gewinnspiel dergestalt vom Erwerb bzw. der Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Dienstleistung abhängig zu machen
Fazit:
Ich würde nochmals widerrufen,hilfsweise wegen diverser Gründe anfechten.Das Inkasso-Büro darauf hinweisen das man eine strittige Forderung betreibt.

M.f.G.
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Alt 10.08.2007, 17:38   # 20
krennz
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
Unabhängig von der Anschrift in Birmingham würde ich nach Aachen schreiben.
Die birminghämsche Anschrift ist doch nur Tarnung und Verdummung.

Wenn Du mal die volle Anschrift der Inetsite und der Inkassofirma per PN an mich schickst werde ich mal versuchen rauszukreigen wer dahinter steckt.

Grüsse

Klaus
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Alt 29.05.2012, 04:43 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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