| | # 7 | |
| Gastposter | Zitat:
Seit dem 01.01.2007 gibt es neue Anforderungen für Geschäftsbriefe. Neuerdings wird durch die Gesetzesänderung auch die E-mail als Geschäftsbrief definiert. Folgende Angaben müssen enthalten sein: - Firmenname gemäß Handelsregistereintrag - Rechtsformzusatz z.B. KG, OHG, GmbH, AG, GmbH & Co.KG, Ltd., - Ort der Niederlassung mit Straße und Adresse - Registergericht und Registernummer - alle Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder - wenn vorhanden, der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Familiennamen und einem ausgeschriebenen Vornamen - der Vorsitzende des Vorstandes ist als solcher zu bezeichnen. Beim Fehlen der Pflichtangaben können die Registergerichte ein Zwangsgeld von max. 5.000 androhen. ==>> dejure,org/§ 79 GmbH-Gesetz M.f.G. | |
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| | # 8 |
| Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 17
| *mal wieder nach oben kram* Auch ich habe nun seit etwa 5 Monaten den "Spaß" mit primasms.de und dem Inkasso Unternehmen "el-Inkasso". Nach diversen Briefen sind sie nun dazu übergegangen mich einmal im Monat anzurufen um mich daran zu erinnern das ich doch bitte zahlen soll... jaja... Ich frage mich mittlerweile ernsthaft ob sie sich für glaubwürdig halten wenn sie immer wieder schreiben das es die "letzte" Zahlungsaufforderung ist. Nachdem ich jetzt die letzten Male darauf eingegangen bin, wird ab jetzt mein Handy ausgeschaltet bleiben und die Briefe ungeöffnet gelassen bis ich mal ein eindeutiges Schreiben vom Amtsgericht erhalte. Leider Gottes scheint es diese Personen überhaupt nicht zu interessieren ob ich per Brief widerrufen habe oder nicht... *seufz* Hat denn schon einmal jemand erlebt das el Inkasso tatsächlich vor Gericht gezogen ist? Ich hab mal per google gesucht und bin bisher nur auf Fälle gestoßen bei denen es um Leasing Verträge ging wo es wohl nie zur Klage kam. mfG |
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| | # 9 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| HI die elinkies kenne ich zur genüge. Hatte da meine Erfahrungen mit. Man kann nur sagen: Täuschen, Drohen, Abzocken. Scharwenzelchen hat mal wieder nix dazugelernt. Das heisst im Endeffekt: Ruhe bewahren. Ganz entschieden dagengen Protestieren und dann abtauchen. Einmal per Einschreiben mit Rückschein dem Wenzelschen den Marsch blasen und dann abwarten bis der Wahnbescheid kommt. Widerspruch einlegen, und fertig ist. Diese A----geigen haben nichts besseres zu bieten als Nerven, Nerven, Nerven und nochmals Nerven. Ich weiss wovon ich spreche, IBEX lässt grüssen., Ein von den elinkies genervter KLAUS ![]() ![]() ![]() |
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| | # 10 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| @ i-morb mit der Schiessbude kenne ich mich bis zum übergeben aus. Die elinkies sind Bestandteil der ELEKTROleasing AG. Sowas wie "offiziell" ne Tochter, aber wirklich nur ne Abteilung. Lies mal (Sorry das ich das jetzt hier anbringen MUSS) Rechti.de /Ibex-elinkasso. und das vorgängerforum. Dir tränen anschliesend die Augen vor lauter Schwachsinn was die elinkies verzapfen. Dieses Inkassounternehmen kann man einfach nicht ernst nehmen. Grüsse nichts für ungut Klaus |
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| | # 11 |
| Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 17
| Auf diese IBEX Geschichte bin ich bei meiner Suche auch sehr häufig gestoßen. Da sind die Beträge dann ja doch schon "etwas" höher als bei mir. Interessant finde ich, dass die soviel Durchhaltevermögen besitzen und jeeeden Monat wieder nen Briefchen an mich schicken. Aber das können sie tun bis sie grau werden. ^^ |
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| | # 12 |
| Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 17
| Hallo, ich stehe nun seit knapp 5 Monaten mit einem Inkasso Unternehmen in Verbindung, welche für Quartex Limited arbeitet. Grund für den ganzen Schriftverkehr ist, wie soll es auch anders sein, eine Anmeldung bei einer "Abo Falle", welche mir erst im Nachhinein ersichtlich wurde. Als ich dies bemerkte, habe ich innerhalb 2 Tage nach dem angeblichen Vertrag, per Brief widerrufen. Nachdem sie nun anfang dieses Monats meiner MUTTER einen Brief geschickt haben, von wegen, dass ich auch wenn ich minderjährig sei zahlen müsste aufgrund von vernachlässigter Aufsichtspflicht, habe ich ihnen eine sehr deutliche Mail zurückgeschrieben, dass es eine Frechheit sei, meine Mutter dort mit reinzuziehen, zumal ich mit meinen 19 Jahren volljährig bin und sie da gar nichts mit zu tun hat. Soweit so gut. Desweiteren habe ich ihnen geschrieben, dass ich meinen Vertrag fristgerecht per Brief widerrufen hätte. Heute bekam ich dann wieder mal ein Schreiben des Inkasso Unternehmens, mit folgendem Text: "Nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin teilen wir Ihnen mit, dass diese keinen fristgerechten Widerruf Ihrerseits verzeichnen konnte. Für die Erbringung entsprechender Nachweise haben wir uns den 20.08.2007 notiert." Nun stellt sich mir die Frage wie sie sich das vorstellen. Ich habe den Brief nicht per Einschreiben verschickt (was vermutlich mein Fehler war, ich wusste es zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht besser), dementsprechend weiß ich jetzt nicht wie ich es nachweisen soll, DAS ich ihn verschickt habe. Außerdem habe ich mal irgendwo gelesen, dass nicht ich den Nachweis erbringen muss ihn verschickt zu haben, sondern, dass das Unternehmen beweisen muss, das sie ihn nicht erhalten haben. Stimmt das? Mit freundlichen Grüßen |
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| | # 13 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Vielleicht hast du das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt. Für Widerrufe/Anfechtungen bist nicht du zuständig, sondern deine Mutter bzw. deine Eltern. Schau mal, was die Verbraucherzentralen dazu sagen: Verträge mit Minderjährigen gültig oder nicht? Von daher sollte deine Mutter die ganze Sache in die Hand nehmen. Deine Minderjährigkeit ist dabei ein unschätzbarer Vorteil, der dem Spuk sehr schnell ein Ende bereiten kann. Hier sind unsere Musterbriefe . Deine Mutter soll sich den für sie passenden raussuchen, abändern und dann per Einschreiben/Rückschein hinschicken. |
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| | # 15 | |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Zitat:
Kann passieren. Asche auf mein Haupt Dann geht die Sache eben auf diese Weise: Du schickst denen eine Kopie deines Widerrufes hin, diesmal bitte als Einschreiben/Rückschein. In das Anschreiben schreibst du, dass du die Forderung nicht anerkennst. Gleichzeitig verbittest du dir, dass deine Mutter da reingezogen werden soll und untersagst ihnen jeglichen Kontakt mit ihr, weil sie mit der Sache nichts zu tun hat. Gleichzeitig schickst du genau diesen Widerruf nochmal an den Anbieter der Seite - auch wieder als Einschreiben/Rückschein. Folgen viele weitere Mails von wegen "zu spät" und "her mit der Kohle, sonst Fegefeuer", aber das sollte sich dann nicht weiter belasten. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid solltest du wieder reagieren. Einfach Widerspruch ankreuzen und ans Amtsgericht zurückschicken. Um deinen Mut mal ein wenig zu heben, hier ein schöner netter Link. Gehört zwar auf eine andere Baustelle, aber diese Abo-Fallensteller sind ja alle nach demselben Mustergestrickt. IQ-Fight – dumm verloren | |
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| | # 17 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Grundsätzlich schickst du den Widerruf an denjenigen, der dir auch die Rechnung gestellt hat. Wenn als Absender jemand in Englang angegeben ist, dann eben dahin. Geh doch mal auf die HP des Anbieters und klick dich da durch, vermutlich gibt es auch eine deutsche Anschrift. Ansonsten hilft eine Anfrage bei www.denic.de |
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| | # 18 |
| Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 17
| Eine Rechnung habe ich ja, wie gesagt, nie erhalten. Ich habe gleich die erste Mahnung an den Kopf geschmissen bekommen. Diese wurde von dem Inkasso Unternehmen ausgestellt. Auf der Seite des Unternehmens selbst stehen 2 Adressen, eine in Aachen und eine in Birmingham... Wobei die in Birmingham als "Rechtsgültige Anschrift" ausgezeichnet wurde. |
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| | # 19 | |||||||
| Gastposter | Zitat:
Derjenige,der etwas Möchte hat die Beweislast. Du "behauptest" du hast widerrufen.In dem Fall musst du beweisen das du dieses tatsächlich getan hast. Zitat:
Zitat:
Als "Laie" nehme ich dann an das es ein deutscher Anbieter ist. Und da hat die Quartex und der Walter V. einige Probleme. Seit Urzeiten steht im Impressum= UST-NR: -folgt-;STEUERNR: -folgt- und Handelsregister B 13078 ?? Und die ist nicht zu finden. Wie "seriös" die Firma ist=> Wo versteckt sich "Walter V."? Fazit: Zitat:
2.)Steht überall "gratis" (Ein grund zur Anfechtung § 119 ff ) 3.)Erst in den AGB steht: Zitat:
=>> Automatische Abo-Verlängerung: Unzulässig ohne deutlichen Hinweis 3.) Zitat:
Nicht zulässig. Siehe hierzu=> Firma S.GbR zu Vertragsstrafenzahlung verurteilt Zitat:
Ich würde nochmals widerrufen,hilfsweise wegen diverser Gründe anfechten.Das Inkasso-Büro darauf hinweisen das man eine strittige Forderung betreibt. M.f.G. | |||||||
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| | # 20 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 739
| Unabhängig von der Anschrift in Birmingham würde ich nach Aachen schreiben. Die birminghämsche Anschrift ist doch nur Tarnung und Verdummung. Wenn Du mal die volle Anschrift der Inetsite und der Inkassofirma per PN an mich schickst werde ich mal versuchen rauszukreigen wer dahinter steckt. Grüsse Klaus |
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