Keine Angst vor Schmidtlein und Tank

Alt 20.05.2007, 18:04   # 1
beisskatze
 
Benutzerbild von beisskatze
 
Registriert seit: 14.04.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 389
Habe diesen Beitrag auch nochmal an anderer Stelle (Hilfe bei Schmidtlein...) gepostet und damit den Rat einer der Moderatoren befolgt. Poste diesen Beitrag aber hier nochmal als neues Thema, wenn´s erlaubt ist Danke !!

KEINE ANGST VOR SCHMIDTLEIN UND TANK !!

Hallo,
wir sind vor einiger Zeit auch in die Falle getappt, d.h. wir haben eine ihrer Sites im Internet (xxx-heute.com) besucht, uns angemeldet, weil wir was gesucht haben und nicht gemerkt, was los war und nach einiger Zeit kam von denen die Rechnung, ein Widerruf innerhalb der von der GbR (Schmidtlein GbR) gesetzten Frist war dann nicht mehr möglich. Viele aus dem Forum kennen das und einige haben das auch durch.

Mir ist folgendes aufgefallen, deswegen dieses Posting jetzt.
Grundsätzlich muss man wohl sagen, dass man bei diesen ganzen Sites (die Brüder haben mit ihrer Internetfirma wohl 43 Sites geschaltet) von einer klassischen Falle im wörtlichen Sinn sprechen kann. Kein Mensch bucht aus freien Stücken für Kochrezepte und zahlt dann 168€ dafür (bzw. 84€) jährlich.

Die Sites sind so gestaltet, dass man von der Gestaltung und Aufmachung der Sites nicht von einem Abo ausgeht. Das ist wichtig, dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil, aber dazu komme ich noch. Die Abos werden einem also untergeschoben, obwohl nebendran deutlich lesbar die AGBs stehen.

Auf Minderjährige haben es die Leute auch abgesehen, wohlwissend, dass Minderjährige noch nicht voll geschäftsfähig sind. Allerdings haben die viele Sites, die für Erwachsene von nur geringem Interesse sind (hausaufgaben-xxx.com, songtexte.., lehrstellen....) . Hier läuft folgendes ab: die Leute, die sich anmelden, werden massiv mit Strafanzeigen bedroht, da man ein fingiertes Alter angeben muss (über 18 Jahre), um sich anzumelden.
Ich habe auch schon postings von Leuten gelesen, die verzweifelt waren, weil sie sich angemeldet hatten und mit den Eltern nicht darüber sprechen wollten.

Ganz grundsätzlich ist zu der ganzen Situation folgendes zu sagen: in allen Fällen handelt es sich - ganz egal was die GbR und ihr Anwalt Tank behaupten, NICHT um ein rechtsgültiges Geschäft, weil es dadurch zustande gekommen ist, dass die Leute in die Falle gelockt wurden. Keiner hat WILLENTLICH und WISSENTLICH ein Abo abgeschlossen.

Das Amtsgericht München (AZ: 161 C 2695/05) hat festgestellt, dass:
"versteckt sich die Zahlungspflicht für einen Dienst auf einer Website in den AGB, kann diese unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste."
In dem Fall ging es wohl um diese Lebenserwartungsgeschichte von irgendwelchen "Kollegen aus der Branche".

Das zweite Problem ist die Frage, welche Dienstleistung eigentlich erbracht wird. Auch damit beschäftigen sich die Gerichte. Hat schonmal jemand konkret was von den Leuten bekommen ? Downloadmöglichkeit ? Fehlanzeige. Man kann nach irgendwelchen Sachen suchen, die es im internet auch kostenlos gibt oder man steht vor irgendwelchen Linksammlungen.

Was tun ?
Zunächstmal: Cool bleiben, Nerven behalten, aber nicht mehr einwählen und nach Songtexten, Rezepten usw. suchen !
Um mich kurz zu fassen. In der Regel läuft folgendes Schema ab.
1. Zugangsdaten landen (jedenfalls war das bei uns so) im Nirvana von Spam-Ordnern oder dergleichen
2. Rechnung kommt. Man reagiert erstmal irritiert, schreibt eine mail zurück, das man das ganze nicht will.
3. Antwortmail wird mit einer generalisierten mail (Sehr geehrte/r Kunde...) abgeblockt, man hätte ja widerrufen können. Drohung mit Rechtsanwalt
4. Mahnung kommt (per mail). Drohung mit Rechtsanwalt und weiteren Kosten
- Hier haben wir per Einschreiben-Rückschein widersprochen. Gründe: Urteil des AG München, keine gewollte Anmeldung bzw. keine Absicht einen Vertrag abzuschließen, keine Dienstleistungs die erbracht wird.
5. Brief wurde ignoriert, Brief vom Rechtsanwalt kam, Kosten liegen jetzt bei 123€.
- Wir haben erneut widersprochen, habe zusätzlich noch den BGB § 121 erwähnt (Irrtum). Hätte ich aber nicht tun müssen, hätte auch nicht reagieren müssen, da Widerspruch an die GbR rechtlich ausreicht.

Bei der Kommunikation mit den Brüdern muss man folgendes wissen: Eine Kommunikation von Anbieter zu Kunde findet hier nicht statt. Die Herrschaften sind nicht an einer Kommunikation interessiert und auch weder für Presse noch für sonst irgendwen persönlich zu sprechen. Insofern kann man auch Appelle an die Moral aber auch Vorwürfe vergessen. Es geht hier schlicht und ergreifend um den Einzug einer Forderung. Man sollte nur das notwendigste schreiben, damit man widersprochen hat. Alles andere ist Zeitverschwendung !

6. Warten jetzt erstmal ab. Erfahrungen anderer zeigen, dass vermutlich mit Inkasso-Büro gedroht wird.
- Inkassounternehmen ziehen nur rechtlich unbestrittene Forderungen ein. Werde so darauf reagieren, dass ich - sollte direkt von einem Inkassobüro was kommen, dem widerspreche und auf eine strittige Forderung verweise und schreiben werde, die GbR solle einen Mahnbescheid beantragen.
- Wird mir direkt vom Rechtsanwalt gedroht, werde ich erneut widersprechen und alle Forderungen bestreiten. Grund: kein willentlich und wissentlich geschlossener Vertrag. Werde dem Rechtsanwalt empfehlen, die Forderung auf dem Klagewege einzutreiben.

Darin liegt für die Schmidtlein-Brüder das Problem: Erfahrungen zeigen, dass die Brüder vor dem Prozess einlenken und alle Forderungen einstellen.
WEIL: Kommt es zu einem Prozess, oder käme es dazu, wäre das Risiko ungeheuer groß, dass die Brüder den Prozess verlieren. Das wäre sogar mehr als nur wahrscheinlich.
Das würde einen Beispielfall schaffen - als Folge würde keiner mehr zahlen, das Urteil würde die Runde machen (auch bei Rechtsanwälten) und die Sache wäre erledigt. Wahrscheinlich würde das Gericht noch einiges mehr dazu sagen, als den Brüdern lieb sein kann.

Der Rechtsanwalt (die Leute sind ja nicht dumm) hat seinerseits eine Seite (forderungseinzug.de) gestaltet, auf der angebliche Urteile suggerieren sollen, dass Gerichte Internetnutzer zur Zahlung verurteilt haben. Wenn man näher hinsieht, merkt man, dass überall die Begründungen und die Fälle fehlen. Wahrscheinlich haben in der Vergangenheit Leute ihre "Schuld" anerkannt oder mit den Leuten wegen Ratenzahlung u.ä. rumgemacht.
Denn: Einen Mahnbescheid kann ich gegen jeden Heinz in Deutschland beantragen. Erst wenn es zum Prozess kommt, werden die Forderungen geprüft. Anders ausgedrückt: Ein Mahnbeschreid sagt NICHTS über die Rechtmäßigkeit einer Forderung aus.

FAZIT: Cool bleiben, aber reagieren. Wenn du in die Falle getappt bist, widersprechen und die Forderungen zurückweisen. Einige im Forum haben schon Briefe geschrieben und helfen gerne weiter.
Bei einer Summe von 84€ betragen die Rechtsanwaltskosten (wenn du gleich einen Anwalt einschalten willst) ca. 30€. Die kann sich der Anwalt von den Leuten zurückholen. Wie das funktioniert, kann ich jetzt nicht erklären, es ist nur wichtig zu wissen, dass man nicht mit Hunderten Euro Kosten rechnen muss, viele denken sich nämlich hier, dass sie lieber die 84€ überweisen, damit sie den Ärger los sind ...

Viel Erfolg !!
Eure beisskatze
  Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2007, 16:03   # 2
PetraP.
Gastposter
 
Hallo, ich habe mich gerade durch die Beiträge gearbeitet.

Anfang März bekam unser Sohn (12) auch auch ein Schreiben des besagten RAés, mit der Aufforderung die noch offene Rechnung der Gebrüder zu bezahlen und die Kostennote in Höhe von 39,00 ebenfalls zu begleichen. Wir haben dann unsere RÄín eingeschaltet. Nach Bekanntgabe, dass unser Sohnemann noch garnicht volljährig ist, er zu keiner Zeit eine Rechnung erhalten, u.s.w; u.s.w. kam ein Schreiben, dass besagter RA, nach Rücksprache mit seiner Mandatschaft, die Angelegenheit nicht weiter verfolgt.

Die Kostennote unserer RÄín in Höhe von 89,-- € mussten wir dennoch bezahlen, aber vielleicht besser als alles andere.

Ich habe den Fall jetzt unserer Verbraucherzentrale gemeldet. Mal sehen was daraus wird.

Ich will nur allen Minderjährigen sagen, sprecht mit Euren Eltern. Mein Sohn hat auch gleich alles erzählt und das er dann ehrlich war, war mir lieber.

Vielen Dank auch noch für alle Beiträge in diesem Fall.

PetraP.
  Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2007, 19:38   # 3
beisskatze
Threadstarter
 
Benutzerbild von beisskatze
 
Registriert seit: 14.04.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 389
Andere Rechtsanwälte haben die Gebühren von ca. 30 Euro dem RA Tank auf die Rechnung gesetzt, was durch seine Mandanten beglichen wurde. Damit sind die Gebühren für den Brief an RA Tank gemeint. Die eigene Rechtsberatung muss man wohl selbst bezahlen. Wenn ich evtl. weiß was ich will,kann ich bestimmt auch direkt einen RA damit beauftragen, dem Tank einen Brief zu schreiben.
Gruß beisskatze
P.S. Lieber Gebühren an den eigenen Rechtsanwalt als nur einen Euro an die Schmidtlein-Brüder !
  Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2007, 23:12   # 4
M. Goodman
 
Benutzerbild von M. Goodman
 
Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 53
Zitat:
Zitat von beisskatze Beitrag anzeigen
Habe diesen Beitrag auch nochmal an anderer Stelle (Hilfe bei Schmidtlein...) gepostet und damit den Rat einer der Moderatoren befolgt. Poste diesen Beitrag aber hier nochmal als neues Thema, wenn´s erlaubt ist Danke !!

KEINE ANGST VOR SCHMIDTLEIN UND TANK !!

...
- Inkassounternehmen ziehen nur rechtlich unbestrittene Forderungen ein.
Eine kleine Richtigstellung:
SERIÖSE Inkassounternehmen ziehen nur rechtlich unbestrittene Forderungen ein. Wer im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. Mitglied ist, ist in der Tat dazu gemäß Satzung verpflichtet. Dort heißt es in § 18 unter dem Stichwort "Unzulässige Inkassotätigkeit":
Erkennt das Mitglied, daß einzuziehende Forderungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder auf sittenwidrige Weise zustandegekommen sind, so darf es für den Mandanten bei deren Einziehung nicht tätig werden.

Allerdings haben sich hier schon viele beschwert, die von Inkassobüros angemahnt wurden, die sehr offensichtlich mit der SMS-Internet-M***a unter einer Decke stecken und happige Drohbriefe wegen höchstwahrscheinlich rechtsunwirksamer "Verträge" verschicken. Unnötig zu erwähnen, dass diese NICHT Mitglied im Inkasso-Bundesverband sind.
  Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2007, 19:13   # 5
beisskatze
Threadstarter
 
Benutzerbild von beisskatze
 
Registriert seit: 14.04.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 389
Wie gehe ich also mit einem Inkassobrief einer unseriösen Inkassofirma um ? Ich gehe ja wohl davon aus, dass "unsere" Brüder für ihre Forderungen neben ihrem bekannten Rechtsanwalt auch noch Firmen bemühen, die genauso wie ihr Anwalt als Geldeintreiber fungieren. Bei aller "Kampfeslust", wenn ich 20 Einschreiben-Rückschein verschicken muss, kann ich für das Geld gleich zum Anwalt gehen.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 23:18   # 6
Trollskogen
Gastposter
 
sry hier nochmal ohne dass man reg muss


hi leute ich habe das problem lehrstellen-heute.com ...
naja ich bin noch nicht so weit dass nichts mehr kommt aber ich habe hier schöne artikel zu schmidtlein und tank^^

.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID3051128,00.html
.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/verbraucherrecht/schmidtlein.html

hoffe dass das iwem hilft

LG
  Mit Zitat antworten

Alt 29.05.2012, 04:43 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:43 Uhr.