| | # 2 |
| Gastposter | Werter User, hier sind unzählige Threads zum Thema, aber zur Sache mit dem falschen Geburtsdatum sei gesagt, dass die Behauptung, es würde sich um Betrug handeln eine unglaublich dreister Versuch der Nötigung ist, welchen Sie auch zur Anzeige bringen können. Ein Betrug setzt immer einen VORSATZ zur Bereicherung, bzw zu Schädigung eines Dritten voraus. Ihr Sohn hat dagegen nur die sehr leicht zu übersehenden Kosten übersehen, damit wäre der Vorwurf des Betruges absolut nicht gegeben. Auch kann man Ihren Sohn nicht vorwerfen, er hätte besser hingucken müssen. Denn das wäre bestenfalls eine Fahrlässigkeit, einen "fahrlässigen Betrug" gibt es aber nicht. Die Vermutung liegt nahe, dass mit der Drohung von Schadensersatzansprüchen und dem Vorwurf des Betruges der Nutzer zur Zahlung des vollen Betrages genötigt werden soll. Bestätigen Sie einmal mit der Ausweiskopie die Minderjährigkeit Ihres Sohne und lassen Sie sich von weiteren Forderungen nicht einschüchtern. Im Zweifel wenden SIe sich an die Verbraucherzentral in Ihrer Stadt. Ausserdem sei auf dem Empfehlung der Verbraucherzentrale hingewiesen, wenn Minderjährigen wegen Eingabe falscher Daten mit einer Strafanziege gedroht wird: "Allen, denen mit der Strafanzeige wegen Betruges gedroht worden ist, empfehlen wir, gegen die Schmidtlein GBR selbst Strafanzeige wegen versuchter Erpressung zu erstatten." Verbraucherzentrale Berlin e.V. - Pressemitteilungen-Schmidtlein GbR - Dreiste Drohung |
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| | # 4 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Lesen, hier >> Zweite Jahr bezahlen oder nicht ? und hier >> Abo 2tes Jahr | |
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| | # 5 | |
| Gastposter | Zitat:
Ich habe beides im meinem ersten Posting schon geschrieben, warum weder das eine noch das andere greift. Zum Thema des Angeblichen Betruges verlinkte ich bereits, daher hier auch noch mal ein Link bzgl. des sog. "Taschengeldparagraphen", welcher hier wie schon erwähnt absolut nicht anzuwenden ist: verbraucherrechtliches… » Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant | |
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| | # 8 | |
| Registriert seit: 17.05.2006
Beiträge: 109
| Zitat:
Im Fall einer Minderjährigkeit kommt postwendend der nette Hinweis "du bist noch keine 18 , hast dich älter gemacht und bist damit der Bösewicht und ich wede dich für mindestens 1000 Jahre in Zuchthaus bringen - es sei denn du bezahlst" Damit wird jedem der jünger als 18 ist direkt oder indirekt vorgeworfen zu betrügen und damit ein Szenario entworfen mit dem Dieser genötigt werden soll die Forderung zu begleichen. §110 BGB sagt: Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Somit gilt reziprok : Sind zur Verfügung gestellte finanzielle Mittel nicht für solche Zwecke gedacht kann ein eventuell entstandener Vertrag angefochten werden. Zusätzlich zu $110 BGB gelten auch die $$ 106 BGB sowie 1903. Weiterhin empfehlen sich auch §§ 1644 und 1824 BGB. | |
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| | # 9 | |
| Gastposter | Werter Vorredner, Sie scheinen sich dort dermassen etwas zusammenzureimen, dass es schon fast überflüssig ist darauf auch nur zu antworten, da Sie vermutlich die Wahrheit gar nicht hören wollen!? Es ist grade zu hanebüchend was Sie dort von sich geben. Zitat:
Der Hinweis, dass sich nur Volljährige anmelden dürfen und auch die Bestätigung der Volljähigkeit erfüllt nicht den Tatbestand des Betruges! Der Minderjährige Verbraucher geht i.d.R. von einem kostenlosen Angebot aus und auch nicht von einem Vertragsabschluss. Vorallem handelt der minderjährige Verbraucher nicht in der vorsätzlichen Absicht jemanden zu schaden oder sich durch die Eingabe eines falschen Geburtsdatums zu bereichern. Diese vorsätzliche Absicht wäre jedoch erforderlich, um den Tatbestand des Betruges zu erfüllen. Alles weitere wird in den Links vom Kollegen Jahn und der Verbraucherzentrale sehr deutlich erklärt, darum beende ich diese seltsame Diskussion hiermit, da es eigentlich nur drum ging Leuten zu helfen und ich mich nicht auf Diskussionen einlassen wollte, dass ich diverse Links nicht mehr benutzen darf, da jemand anderes diese in der Signatur hat und auch nicht mit Nutzern welchen das Grundwissen fehlt sämtliche Einzelheiten auf Grund ihres Irrglaubens näherbringen möchte. Dazu fehlt mir leider schlichtweg die Zeit. Ich denke der Threadstarter hat jetzt einen kurzen Überblick gewonnen, wie er/sie sich verhalten sollte. Es sei nochmal gesagt, dass Sie aber den Beleg bzgl. der Minderjährigkeit Ihres Kindes nicht nur zugestimmt, sondern sogar selbst angeboten haben und dieses daher in diesem Fall dann auch belegen sollten. Ansonsten empfehle ich den Gang zur Verbraucherzentrale oder ggf. zum Anwalt. Bei einfachen juristische Fragen kann man sich auch bei frag-einen-anwalt.de gegen einen geringen Einsatz informieren. Trotz der teilweise seltsamen Stimmung hier, wünsche ich allen ein frohes Wochenende. | |
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| | # 10 |
| Registriert seit: 17.05.2006
Beiträge: 109
| Scheinbar wird hier irgendetwas mißverstanden. Die Qintessenz unserer Aussagen ist wohl die Selbe, es geht nicht darum ob diese Seitenbetreiber recht haben oder auch nicht sondern NUR darum ob diese BEHAUPTEN das (minderjährige) Seitenbesucher bertügen würden um damit die "Zahlungsmoral" zu verbessern. Niemand hier hat in irgendeiner Weise behauptet es gäbe so etwas wie einen "fahrlässigen Betrug" oder Dergleichen. Also, um unser wohlverdientes Wochenende zu retten, nocheinmal : Wir kommen beide zum selben Ergebnis : KEIN Betrug, weder absichtlich noch "fahrlässig" Von meiner Seite kam nur die Behauptung der Seitenbetreiber würde dem (zahlungsverweigernden) Kunden dies unterstellen um ihn damit zur Zahlung zu bewegen. ein angenehmes Wochenende wünscht Rava |
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| | # 11 | ||||||
| Gastposter | Zitat:
Für Minderjährige sind diese Angebote in der Regel kostenlos? weil sie einfach davon ausgehen das es so ist? Zitat:
Welchem Berufsstand gehören sie denn an? Blogger? TV-Schönheit,Sprachrohr der Verbraucherzentrale,Student? Zitat:
Das zeigt uns,wer zu spät kommt,den bestraft das Leben. Zitat:
Zitat:
Ich möchte die Anbieter nicht verteidigen,aber ein Minderjähriger kann sich nicht anmelden!! Zitat:
Dem Betreiber ist das Risiko bekannt,eventuell nimmt er sogar bewusst in Kauf das sich "Minderjährige" anmelden. Er missachtet bewusst den Minderjährigenschutz,und hat somit das Risiko einer "Falschanmeldung" selbst zu verantworten. M.f.G. | ||||||
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| | # 12 |
| Registriert seit: 14.04.2007 Ort: Hessen
Beiträge: 389
| Hallo, auf keinen Fall z***en !! 2. Stöbern Sie mal unbedingt hier im Forum ! Es gibt sehr viele, mich eingeschlossen, die schon Erfahrungen mit diesen Brüdern hatten. Kurz gesagt, die Brüder haben keinerlei gesetzliche Handhabe gegen Sie oder Ihren Sohn, ganz egal womit die Leute drohen. Sie verdienen ihr Geld damit, dass Leute, die durch Androhung von Rechtsanwalt, Gericht usw. eingeschüchtert werden, zahlen. Was hier eigentlich passiert ist zumindest einmal Nötigung. Generell läuft das so ab, dass diese Leute drohen und Mahnungen verschicken, dann z.Tl. deren Rechtsverdreher (Anwalt) auch noch einen drauf setzt, in dem er einen Brief schickt, aber in dem Augenblick, wo der Geschädigte, also die Leute, die sich versehentlich angemeldet haben, seinerseits einen Anwalt einschaltet, die Brüder alle Forderungen fallen lassen und sogar den gegnerischen Anwalt bezahlen. Sie brauchen weder den Kinderausweis nach Büttelborn zu senden, sondern lediglich zu widersprechen. Ich habe diesen Leuten, nach dem meine Frau in die Falle getappt ist einen Brief per Einschreiben geschickt und meinerseits mit dem Anwalt gedroht. Seit dem habe ich nichts mehr von den Brüdern Schmidtlein gehört. Die werden sich davor hüten, dass so ein Fall wirklich vor Gericht landet, dann käme nämlich auch ihr ganzes Geschäftsgebahren vor Gericht, sie selbst bekämen vermutlich ein Verfahren wegen Bet**gs, Nötigung, Erpressung usw. und ihr Anwalt wegen Beihilfe dazu. Also lassen sie einfach die Forderungen fallen, probieren ihre Masche aber gleich wieder am nächsten Opfer aus. Auf keinen Fall be****en !!! Und die Ruhe behalten, es passiert gar nichts !! * aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten. |
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| | # 13 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Warum hat denn die STA Darmstadt eine Reihe von Verfahren gegen die Brüder eingestellt? Kannst Du nachlesen >> KLICK | |
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| | # 14 |
| Gastposter | Schaut euch einfach den Link von der Sendung "Akte 07" (SAT.1) an YouTube - Abzocke im Internet - Akte07 über die Gebr. Schmidtlein . Es stimmt alles zu 99%. Bitte gibt den Linke weiter, um anderen zu helfen. Bei mir haben Sie es auch versucht. * aus rechtlichen Gründen geändert * |
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| | # 15 | |
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
| Zitat:
Auch der Vampirjäger vanHelsing (siehe Post #13) hat noch gute LinkTipps in seiner Signatur versteckt. Tipp: Es lohnt sich immer vor dem Posten in den Beiträgen der anderen User zu lesen! | |
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