Bitte um Hilfe! Gebrüder Schmidtlein...

Alt 12.05.2007, 13:09   # 1
canforpac
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Hallo!

Ich habe ein problem mit den Gebrüder Schmidtlein, und zwar:

Mein Sohn *** ****** hat sich auf der Seite hausaufgaben-heute.com sich angemeldet, ohne dass er wusste, dass er dabei auf irgendeiner Weise Geld zahlen müsse. Er ist minderjährig. Die Schmidtlein Brüder verlangen jetzt ein Betrag in Höhe von 84,00€. Ich hatte dies im letzten Jahr gezahlt. Diese E-mail ist dieses Jahr nochmal gekommen, da mein Sohn vergessen hatte, einen Abo zu kündigen. Ich habe dies an die Gebrüder Schmidtlein geschrieben:

Erstmals Hallo,

ich hatte vor ungefähr 7 Monaten eine Kündigung geschickt, aber wie es aussieht, haben sie nicht gekündigt oder meine Kündigung ignoriert.

1. Mein Sohn *** ****** (mein Name ist ***** ******) ist minderjährig, d. h. ohne Genehmigung der Eltern ist kein Abo erstattet. Ich persönlich genehmige es nicht, also darf kein Abo bestehen.

2.Wenn nachgewiesen kann, dass ein Minderjähriger auf der Seite den Vertrag abgeschlossen hat, greift hier das Minderjährigenrecht zu, egal ob die Jugendlichen ein falsches Alter angegeben haben oder nicht. Betrugsanzeige kann wegen solcher Delikte normalerweise nicht erstattet werden.

3. Im Taschengeldparagraph steht, dass minderjährige ohne Genehmigung der Eltern nichts kaufen kann, d. h. ich darf mein Geld vom letzten Jahr zurückverlangen.

Wenn sie wollen, kann ich ihnen Beweisen, dass mein Sohn *** ****** noch minderjährig ist.

Ich habe darauf folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrte(r) Kund(e)in,

nach Ihren Angaben .....

[ *** weiterer Inhalt der email gelöscht *** ]


Ich werde Kopie vom Kinderausweis von meinem Sohn schicken, aber, ich möchte nicht, dass sie Schadenersatzansprüche gegen mein Sohn geltend machen. Was kann ich tun?

Ich hoffe, Sie können es mir beantworten.

* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 12.05.2007, 15:03   # 2
m.müller
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Werter User,
hier sind unzählige Threads zum Thema, aber zur Sache mit dem falschen Geburtsdatum sei gesagt, dass die Behauptung, es würde sich um Betrug handeln eine unglaublich dreister Versuch der Nötigung ist, welchen Sie auch zur Anzeige bringen können.
Ein Betrug setzt immer einen VORSATZ zur Bereicherung, bzw zu Schädigung eines Dritten voraus.
Ihr Sohn hat dagegen nur die sehr leicht zu übersehenden Kosten übersehen, damit wäre der Vorwurf des Betruges absolut nicht gegeben.
Auch kann man Ihren Sohn nicht vorwerfen, er hätte besser hingucken müssen. Denn das wäre bestenfalls eine Fahrlässigkeit, einen "fahrlässigen Betrug" gibt es aber nicht.
Die Vermutung liegt nahe, dass mit der Drohung von Schadensersatzansprüchen und dem Vorwurf des Betruges der Nutzer zur Zahlung des vollen Betrages genötigt werden soll.
Bestätigen Sie einmal mit der Ausweiskopie die Minderjährigkeit Ihres Sohne und lassen Sie sich von weiteren Forderungen nicht einschüchtern.
Im Zweifel wenden SIe sich an die Verbraucherzentral in Ihrer Stadt.

Ausserdem sei auf dem Empfehlung der Verbraucherzentrale hingewiesen, wenn Minderjährigen wegen Eingabe falscher Daten mit einer Strafanziege gedroht wird:


"Allen, denen mit der Strafanzeige wegen Betruges gedroht worden ist, empfehlen wir, gegen die Schmidtlein GBR selbst Strafanzeige wegen versuchter Erpressung zu erstatten."

Verbraucherzentrale Berlin e.V. - Pressemitteilungen-Schmidtlein GbR - Dreiste Drohung
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Alt 12.05.2007, 17:08   # 3
Ravachol
 
Benutzerbild von Ravachol
 
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Beiträge: 109
Die Situation ist relativ einfach.

Die Eingabemaske der Seite lässt für Minderjährige KEINE Eingabe zu, d.h. das Geburtsjahr wird automatisch auf midestens 18 gesetzt.

Die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen unter 18 kann von Schittleins Seite her also nicht möglich sein. Hier wird also ein Betrugsszenario seitens des Users provoziert ( oder besser inszeniert).

Dazu kommt im Falle von Anmeldung von Kindern der hier oft zitierte "Taschengeldparagraph" zum tragen.

Ein WIDERSPRUCH der Fordenrung durch Eltern/ Erziehungsberechtigung ist ausreichend.
Im Bezug auf eine Altersbestätigung ist immer zu empfehlen KEINERLEI persönliche Papiere wie Geburtsurkunden oder Ausweise in Kopie an die zu schicken.

Wenn die einen Altersnachweis wollen sollen sie sich einen Richter suchen der die Daten unter Amtshilfe der Behörden eures Wohnortes ermitteln lässt - was wohl alleine im Hinblick auf die Kosten nicht geschehen wird.

Weiter sind Androhungen wie Schadensersatzpflicht und dergleichen völlig aus der Luft gegriffen.

Anmerkung : Vorspiegelung falscher Tatsachen - ein Juristenwitz

lg Rava
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Alt 12.05.2007, 17:48   # 4
vanHelsing
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Zitat:
Zitat von canforpac Beitrag anzeigen
Ich werde Kopie vom Kinderausweis von meinem Sohn schicken, aber, ich möchte nicht, dass sie Schadenersatzansprüche gegen mein Sohn geltend machen.
Du brauchst denen keine Kopie zu schicken.
Zitat:
Zitat von canforpac Beitrag anzeigen
Was kann ich tun?
Lesen, hier >> Zweite Jahr bezahlen oder nicht ? und hier >> Abo 2tes Jahr
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Alt 12.05.2007, 17:51   # 5
m.müller
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Zitat:
Die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen unter 18 kann von Schittleins Seite her also nicht möglich sein. Hier wird also ein Betrugsszenario seitens des Users provoziert ( oder besser inszeniert).

Dazu kommt im Falle von Anmeldung von Kindern der hier oft zitierte "Taschengeldparagraph" zum tragen.
Und genau das ist eben nicht der Fall. Weder wird ein "Betrugsszenario" inzeniert, da ohen Vorsatz kein Betrug vorliegt, noch kommt der Taschengeldparagraph auch nur im Geringsten zu tragen.

Ich habe beides im meinem ersten Posting schon geschrieben, warum weder das eine noch das andere greift.

Zum Thema des Angeblichen Betruges verlinkte ich bereits, daher hier auch noch mal ein Link bzgl. des sog. "Taschengeldparagraphen", welcher hier wie schon erwähnt absolut nicht anzuwenden ist:
verbraucherrechtliches… » Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant
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Alt 12.05.2007, 17:56   # 6
vanHelsing
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Zitat:
Zitat von m.müller Beitrag anzeigen
... daher hier auch noch mal ein Link bzgl. des sog. "Taschengeldparagraphen"...
Danke, aber schau mal auf meine Signatur.
Bitte erst lesen, dann posten.
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Alt 12.05.2007, 18:27   # 7
m.müller
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Zitat:

Danke, aber schau mal auf meine Signatur.
Bitte erst lesen, dann posten.
Ihre Antwort ist wirklich äusserst "reif".

Als Sie grade posteten war ich auch grade am Posten, habe daher Ihre Signatur nicht gesehen. Desweiteren sei mir verziehen, dass ich vor dem Posten nicht sämliche Signaturen im Forum studierte.

Zitat:
Du brauchst denen keine Kopie zu schicken.
Soviel zum Thema:
"erst lesen dann posten"

In seinem/ihrem "Kündigungschreiben" (was hoffentlich ein Widerruf war), bot er/sie bereits ausdrücklich einen Beleg für die Minderjährigkeit an!
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Alt 12.05.2007, 19:32   # 8
Ravachol
 
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Beiträge: 109
Zitat:
Die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen unter 18 kann von Schittleins Seite her also nicht möglich sein. Hier wird also ein Betrugsszenario seitens des Users provoziert ( oder besser inszeniert).
Hier zielt der Seitenbetreiber eindeutig darauf ab das der Benutzer , sei es aus Unachtsamkeit oder meinetwegen aus Bequemlichkeit, bestätigt das er 18 Jahre oder älter ist.
Im Fall einer Minderjährigkeit kommt postwendend der nette Hinweis "du bist noch keine 18 , hast dich älter gemacht und bist damit der Bösewicht und ich wede dich für mindestens 1000 Jahre in Zuchthaus bringen - es sei denn du bezahlst"

Damit wird jedem der jünger als 18 ist direkt oder indirekt vorgeworfen zu betrügen und damit ein Szenario entworfen mit dem Dieser genötigt werden soll die Forderung zu begleichen.

§110 BGB sagt:
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Somit gilt reziprok : Sind zur Verfügung gestellte finanzielle Mittel nicht für solche Zwecke gedacht kann ein eventuell entstandener Vertrag angefochten werden.

Zusätzlich zu $110 BGB gelten auch die $$ 106 BGB sowie 1903.
Weiterhin empfehlen sich auch §§ 1644 und 1824 BGB.
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Alt 12.05.2007, 20:36   # 9
m.müller
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Werter Vorredner,

Sie scheinen sich dort dermassen etwas zusammenzureimen, dass es schon fast überflüssig ist darauf auch nur zu antworten, da Sie vermutlich die Wahrheit gar nicht hören wollen!?
Es ist grade zu hanebüchend was Sie dort von sich geben.

Zitat:
Hier zielt der Seitenbetreiber eindeutig darauf ab das der Benutzer , sei es aus Unachtsamkeit oder meinetwegen aus Bequemlichkeit, bestätigt das er 18 Jahre oder älter ist.
Eben! Und eine Unaufmerksamkeit oder ähliches reicht nicht aus. Ich wiederhole mich gerne, eine "fahrlässigen Betrug" gibt es nicht!

Der Hinweis, dass sich nur Volljährige anmelden dürfen und auch die Bestätigung der Volljähigkeit erfüllt nicht den Tatbestand des Betruges!
Der Minderjährige Verbraucher geht i.d.R. von einem kostenlosen Angebot aus und auch nicht von einem Vertragsabschluss.
Vorallem handelt der minderjährige Verbraucher nicht in der vorsätzlichen Absicht jemanden zu schaden oder sich durch die Eingabe eines falschen Geburtsdatums zu bereichern. Diese vorsätzliche Absicht wäre jedoch erforderlich, um den Tatbestand des Betruges zu erfüllen.

Alles weitere wird in den Links vom Kollegen Jahn und der Verbraucherzentrale sehr deutlich erklärt, darum beende ich diese seltsame Diskussion hiermit, da es eigentlich nur drum ging Leuten zu helfen und ich mich nicht auf Diskussionen einlassen wollte, dass ich diverse Links nicht mehr benutzen darf, da jemand anderes diese in der Signatur hat und auch nicht mit Nutzern welchen das Grundwissen fehlt sämtliche Einzelheiten auf Grund ihres Irrglaubens näherbringen möchte. Dazu fehlt mir leider schlichtweg die Zeit.

Ich denke der Threadstarter hat jetzt einen kurzen Überblick gewonnen, wie er/sie sich verhalten sollte.
Es sei nochmal gesagt, dass Sie aber den Beleg bzgl. der Minderjährigkeit Ihres Kindes nicht nur zugestimmt, sondern sogar selbst angeboten haben und dieses daher in diesem Fall dann auch belegen sollten.


Ansonsten empfehle ich den Gang zur Verbraucherzentrale oder ggf. zum Anwalt. Bei einfachen juristische Fragen kann man sich auch bei frag-einen-anwalt.de gegen einen geringen Einsatz informieren.



Trotz der teilweise seltsamen Stimmung hier, wünsche ich allen ein frohes Wochenende.
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Alt 12.05.2007, 20:48   # 10
Ravachol
 
Benutzerbild von Ravachol
 
Registriert seit: 17.05.2006
Beiträge: 109
Scheinbar wird hier irgendetwas mißverstanden.
Die Qintessenz unserer Aussagen ist wohl die Selbe, es geht nicht darum ob diese Seitenbetreiber recht haben oder auch nicht sondern NUR darum ob diese BEHAUPTEN das (minderjährige) Seitenbesucher bertügen würden um damit die "Zahlungsmoral" zu verbessern.
Niemand hier hat in irgendeiner Weise behauptet es gäbe so etwas wie einen "fahrlässigen Betrug" oder Dergleichen.

Also, um unser wohlverdientes Wochenende zu retten, nocheinmal :

Wir kommen beide zum selben Ergebnis : KEIN Betrug, weder absichtlich noch "fahrlässig"
Von meiner Seite kam nur die Behauptung der Seitenbetreiber würde dem (zahlungsverweigernden) Kunden dies unterstellen um ihn damit zur Zahlung zu bewegen.

ein angenehmes Wochenende wünscht

Rava
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Alt 12.05.2007, 21:25   # 11
immorb
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Zitat:
Zitat von m.müller
Der Minderjährige Verbraucher geht i.d.R. von einem kostenlosen Angebot aus und auch nicht von einem Vertragsabschluss.
Verstehe ich Sie richtig??
Für Minderjährige sind diese Angebote in der Regel kostenlos? weil sie einfach davon ausgehen das es so ist?
Zitat:
Zitat von m.müller
[..]Alles weitere wird in den Links vom Kollegen Jahn
Kollege?
Welchem Berufsstand gehören sie denn an?
Blogger? TV-Schönheit,Sprachrohr der Verbraucherzentrale,Student?
Zitat:
Zitat von m.müller
dass ich diverse Links nicht mehr benutzen darf, da jemand anderes diese in der Signatur hat
Gefahr erkannt,Gefahr gebannt.
Das zeigt uns,wer zu spät kommt,den bestraft das Leben.
Zitat:
Zitat von m.müller
darum beende ich diese seltsame Diskussion hiermit, da es eigentlich nur drum ging Leuten zu helfen und ich mich nicht auf Diskussionen einlassen wollte
Das ist die Eigenart eines Forums.Da finden schon mal Diskussionen statt.
Zitat:
Zitat von m.müller
Es sei nochmal gesagt, dass Sie aber den Beleg bzgl. der Minderjährigkeit Ihres Kindes nicht nur zugestimmt, sondern sogar selbst angeboten haben und dieses daher in diesem Fall dann auch belegen sollten.
Und wenn sie denn ein Kollege von Ronny (dem von der Verbraucherzentrale) sind,warum gehen sie denn nicht auf das Thema ein? culpa in contrahendo in Bezug auf Minderjährigenschutz und "Deliktsrecht" und dann Haftung für unerlaubte Handlungen .
Ich möchte die Anbieter nicht verteidigen,aber ein Minderjähriger kann sich nicht anmelden!!
Zitat:
Zitat von Ravachol
Von meiner Seite kam nur die Behauptung der Seitenbetreiber würde dem (zahlungsverweigernden) Kunden dies unterstellen um ihn damit zur Zahlung zu bewegen.
Richtig.
Dem Betreiber ist das Risiko bekannt,eventuell nimmt er sogar bewusst in Kauf das sich "Minderjährige" anmelden.
Er missachtet bewusst den Minderjährigenschutz,und hat somit das Risiko einer "Falschanmeldung" selbst zu verantworten.

M.f.G.
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Alt 13.05.2007, 21:45   # 12
beisskatze
 
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Ort: Hessen
Beiträge: 389
Hallo,
auf keinen Fall z***en !!
2. Stöbern Sie mal unbedingt hier im Forum ! Es gibt sehr viele, mich eingeschlossen, die schon Erfahrungen mit diesen Brüdern hatten.
Kurz gesagt, die Brüder haben keinerlei gesetzliche Handhabe gegen Sie oder Ihren Sohn, ganz egal womit die Leute drohen. Sie verdienen ihr Geld damit, dass Leute, die durch Androhung von Rechtsanwalt, Gericht usw. eingeschüchtert werden, zahlen.
Was hier eigentlich passiert ist zumindest einmal Nötigung.
Generell läuft das so ab, dass diese Leute drohen und Mahnungen verschicken, dann z.Tl. deren Rechtsverdreher (Anwalt) auch noch einen drauf setzt, in dem er einen Brief schickt, aber in dem Augenblick, wo der Geschädigte, also die Leute, die sich versehentlich angemeldet haben, seinerseits einen Anwalt einschaltet, die Brüder alle Forderungen fallen lassen und sogar den gegnerischen Anwalt bezahlen.
Sie brauchen weder den Kinderausweis nach Büttelborn zu senden, sondern lediglich zu widersprechen.
Ich habe diesen Leuten, nach dem meine Frau in die Falle getappt ist einen Brief per Einschreiben geschickt und meinerseits mit dem Anwalt gedroht. Seit dem habe ich nichts mehr von den Brüdern Schmidtlein gehört.
Die werden sich davor hüten, dass so ein Fall wirklich vor Gericht landet, dann käme nämlich auch ihr ganzes Geschäftsgebahren vor Gericht, sie selbst bekämen vermutlich ein Verfahren wegen Bet**gs, Nötigung, Erpressung usw. und ihr Anwalt wegen Beihilfe dazu. Also lassen sie einfach die Forderungen fallen, probieren ihre Masche aber gleich wieder am nächsten Opfer aus.

Auf keinen Fall be****en !!! Und die Ruhe behalten, es passiert gar nichts !!

* aus rechtlichen Gründen geändert, bitte die Forenregeln beachten.
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Alt 14.05.2007, 11:04   # 13
vanHelsing
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Zitat:
Zitat von beisskatze Beitrag anzeigen
.......... sie selbst bekämen vermutlich ein Verfahren wegen Bet**gs, Nötigung, Erpressung usw. und ihr Anwalt wegen Beihilfe dazu.
Da wäre ich mir aber nicht so sicher.
Warum hat denn die STA Darmstadt eine Reihe von Verfahren gegen die Brüder eingestellt?
Kannst Du nachlesen >> KLICK
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Alt 21.05.2007, 06:30   # 14
SubSeven2001
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Schaut euch einfach den Link von der Sendung "Akte 07" (SAT.1) an YouTube - Abzocke im Internet - Akte07 über die Gebr. Schmidtlein . Es stimmt alles zu 99%. Bitte gibt den Linke weiter, um anderen zu helfen. Bei mir haben Sie es auch versucht.

* aus rechtlichen Gründen geändert *
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Alt 21.05.2007, 07:05   # 15
schiene1003
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Zitat:
Zitat von SubSeven2001 Beitrag anzeigen
Schaut euch einfach den Link von der Sendung "Akte 07" (SAT.1) an YouTube - Abzocke im Internet - Akte07 über die Gebr. Schmidtlein . Es stimmt alles zu 99%. Bitte gibt den Linke weiter, um anderen zu helfen. Bei mir haben Sie es auch versucht.

* aus rechtlichen Gründen geändert *
Hier ==> klick im Informations-Portal im Verbraucherschutz findet man reichlich Infos, die dabei helfen sich ein eigenes Bild über das besagte Thema zu machen.

Auch der Vampirjäger vanHelsing (siehe Post #13) hat noch gute LinkTipps in seiner Signatur versteckt.

Tipp: Es lohnt sich immer vor dem Posten in den Beiträgen der anderen User zu lesen!
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Alt 29.05.2012, 04:43 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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