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| Gastposter | Aber, es sollte auch erwähnt werden, dass es normalerweise kaum nötig ist, sich an einem anwalt zu wenden. Das allerwichtigste ist sich nicht einschüchtern zu lassen. Wenn kein Wille zum Vertragsabschluss bestand, dann soll man einfach (auch nach der auf den Seiten angegebenen Widerrufsfrist) widerrufen und den Rest der Firma oder deren ANwalt kann man ignorieren. Sollte der sehr, sehr unwahrscheinliche Fall eintreffen, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, sollte man diesen fristgerecht widersprechen. Einen gerichtl. Mahnbescheid kann nämlich jeder eine geringe Gebühr erwirken. Die Rechtmässigkeit der Forderung wird dabei nicht geprüft, daher sollte man selbst wenn sowas kommen sollte nicht in Panik verfallen, sondern wie gegagt, fristgrecht diesem widersprechen. |
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| Threadstarter Registriert seit: 14.04.2007 Ort: Hessen
Beiträge: 389
| [QUOTE=Gustav Ganz;430094]Hallo! Es gibt Fälle in denen die sich Betrogen gefühlten mit einem Anwalt dagegen angingen. Kann man den Anwalt eines Betroffenden glauben, dann wird die Forderung dann immer sofort Fallen gelassen, dass es gar nicht erst zu einer gerichtl. Prüfung der Forderung kommt und somit die Firma auch nicht den kürzeren ziehen kann. Auch wurden sämtliche Anwaltskosten des Verbrauchers durch diese Firma getragen. Der Anwalt schrieb an die Anwalskammer: Zitat:
So etwas habe ich auch schon gehört. Diese Leute wissen unter dem Strich vermutlich besser als ihre "Kunden" welche Chancen sie haben bzw. nicht haben. Die verdienen ihr Geld damit, dass sie die "Kunden" mit massiven Drohungen unter Druck setzen und die Leute letztendlich eingeschüchtert zahlen. Wie hoch die Dunkelziffer der Geprellten ist, weiß vermutlich nur deren Hausbank. Wie man im Forum nachlesen kann, gibt bzw. gab es leider genug Leute, die gezahlt haben. Ich habe den Brief so formuliert, dass hoffentlich klar wurde, dass ich auf jeden Fall klagen werde, sollte die Firma auf den Forderungen bestehen. Anscheinend hat das schon ausgereicht, hoffe ich. | |
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| | # 5 | |
| Threadstarter Registriert seit: 14.04.2007 Ort: Hessen
Beiträge: 389
| Zitat:
Wie man im Forum nachlesen kann, gibt es viele junge Leute, teilweise noch lange minderjährig, die echt das Muffensausen bekommen, wenn ihnen eine Mahnung der Brüder ins Haus flattert und sei es über email. Ich stimme dir voll zu: nicht zahlen und widersprechen ! | |
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| Gastposter | Zitat:
Viele wissen wahrscheinlich nichtmal, dass ein Anwaltschreiben absolut nichts amtliches ist! Zu den auf forderungseinzug verlinkten Urteilen sei gesagt, dass diese zwar sicherlich einige beeindrucken, aber keinerlei Aussagekraft haben. Dort haben Verbraucher äusserst dämlich auf die Forderungen reagiert,w as diese Urteile ermöglichte. Dazu: law blog» Archiv » Urteilskollektion à la Schmidtlein verbraucherrechtliches » Ermittlungsverfahren gegen minderjährigen Schmidtlein-Betroffenen Von diesen Urteilen sollte sich folglich keiner beeindrucken lassen. Dazu sind natürlich nur gewonnende, aber kaum repräsentative Urteile gelistet. Die Streitigkeiten, die für die fraglichen Bruder nach hintenlosgingen sind natürlich nicht erwähnt | |
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| Registriert seit: 17.05.2006
Beiträge: 109
| Die auf der Tankstellenseite gelisteten Urteile sind allesamt Anerkenntnisurteile. Diese können nur entstehen wenn der Beklagte eine Teilschuld einräumt. Somit sind diese Urteile nur darauf zurückzuführen daß die Beklagten ,aus welchen Gründen auch immer, einem Gericht gegenüber geäussert haben daß zumindest ein Teil der Forderungen des Dreigestirns "rechtmäßig" wäre. Sei es die mangelnde Rechtskenntnis, die Obrigkeitshörigkeit ( oh je, ich muß vor Gericht) oder auch nur die Hoffnung danach vor den Gesellen sicher zu sein oder auch ..... das da welche dabei sind die sich tatsächlich, wissentlich und in Kenntnis der Kosten angemeldet hatten, Volljährig mit eigenem Einkommen waren und vor Gericht nachgegeben haben. Jedenfalls sind diese auf dieser Seite gelisteten Gerichtsurteile ähnlich anzusehen wie Orden aus einem Kaugummiautomaten, netter Schmuck, mehr nicht. Das klingt ähnlich wie meine Antworten auf die Frage nach der Höhe meines Einkommens : "Wieviel VERDIENST du denn monatlich ?" "ach, 120000" "eeecht????" "ja, aber ich BEKOMME die nicht !" nicht einschüchtern lassen lg Rava |
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