Zwischenergebnis Abofalle der Schm..Brüder

Alt 11.05.2007, 17:32   # 1
beisskatze
 
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Hallo,
möchte allen Verzweifelten , Ratlosen und Wütenden
mal posten, was sich bei mir in Bezug auf die Abofalle der Rezepte, Songtexte, Lehrstellen usw. -Freunde getan hat.
Leider kann ich den Namen der Herren nicht posten, aber viele wissen, wen und was ich meine.

1. Meine Frau tappte beim Suchen in die Abofalle rein
2. Die Bestätigungsemail des Brüderpaars landete im Spam-Ordner (Absicht ?)
3. Wir erhielten eine Rechnung mit den üblichen Drohungen
4. Wir erhielten eine Mahnung, auch mit den üblichen Drohungen.

Vor zwei Wochen habe ich einen Brief per Einschreiben an die Herrschaften im Hessischen Ried geschickt.
Folgendes stand da drin:
Zunächst habe ich der Rechnung und der Mahnung widersprochen.
Ich habe zugegeben, dass meine Frau sich angemeldet hatte (was auch nicht zu leugnen war), allerdings habe ich klar gestellt, dass dies nicht gewollt war und somit auch keine Willenserklärung abgegeben wurde.
Ich habe ein Urteil (mit Aktenzeichen) zitiert, wo eine Klage eines "Kollegen" der beiden Herren auf Zahlung abgewiesen wurde.

Es geht darum, dass aus der Gestaltung und des Erscheinungsbildes der Seite nicht einwandfrei hervorgeht, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt. Das ist wichtig, weil der Betreiber der Site sich darauf beruft, dass den AGB zugestimmt wurde. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass niemand, der Kochrezepte u.ä. sucht, davon ausgeht bzw. ausgehen muss, dass er mit seiner Anmeldung ein Zweijahresabo abschließt. Auch sind die Infos auf den betreffenden Sites in der Regel wert- bzw. belanglos oder anderswo kostenlos zu erhalten.

Dann habe ich noch klargestellt, dass es sich nicht um ein Abo handeln kann, weil mir nichts geliefert oder regelmäßig zur Verfügung gestellt wird. Das ist übrigens auch ein Streitpunkt vor Gericht, inwiefern überhaupt eine Dienstleistung erbracht wird. Ich bin kein Anwalt, aber meine Antwort ist hier eindeutig: Nein !

Schlussendlich habe ich auch deutlich gemacht, dass ich meinerseits einen Anwalt einschalten werde (das würde ich auf jeden Fall tun, und wenn wir beim BGH landen), wenn die Firma auf ihren Forderungen besteht.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass mich nichts mehr erwartet, sollte doch noch was kommen, gehe ich vor Gericht. Zahlen werde ich in keinem Fall !

Hoffe, dass ich Euch ein wenig helfen konnte.
Gruß
Beisskatze
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Alt 11.05.2007, 20:40   # 2
Gustav Ganz
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Hallo!


Es gibt Fälle in denen die sich Betrogen gefühlten mit einem Anwalt dagegen angingen. Kann man den Anwalt eines Betroffenden glauben, dann wird die Forderung dann immer sofort Fallen gelassen, dass es gar nicht erst zu einer gerichtl. Prüfung der Forderung kommt und somit die Firma auch nicht den kürzeren ziehen kann.
Auch wurden sämtliche Anwaltskosten des Verbrauchers durch diese Firma getragen.

Der Anwalt schrieb an die Anwalskammer:
Zitat:
Offenbar wird darauf spekuliert, dass die Internet-Nutzer durch ein anwaltliches Schreiben derart eingeschüchtert werden, dass sie, um gerichtliche Schritte zu verhindern, die Rechnung bezahlen. Wenn sich - wie im Fall meines Mandanten - der Betroffene einen Rechtsanwalt nimmt, der sich gegen die Forderungen verwahrt, wird sofort seitens des Kollegen Tank von weiteren Forderungen abgesehen und die Sache hat sich erledigt.
Der ganze Fall ist hier nachzulesen:
ip-forum.net/forum/index.php?PHPSESSID=57a8602a08bfa00488d3f39b8c7386 78&topic=438.msg1537 - Olaf Tank und Schmidtlein haben wir gegen dem gewonnen
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Alt 11.05.2007, 21:12   # 3
Gustav Ganz
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Aber, es sollte auch erwähnt werden, dass es normalerweise kaum nötig ist, sich an einem anwalt zu wenden. Das allerwichtigste ist sich nicht einschüchtern zu lassen.
Wenn kein Wille zum Vertragsabschluss bestand, dann soll man einfach (auch nach der auf den Seiten angegebenen Widerrufsfrist) widerrufen und den Rest der Firma oder deren ANwalt kann man ignorieren.
Sollte der sehr, sehr unwahrscheinliche Fall eintreffen, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, sollte man diesen fristgerecht widersprechen.
Einen gerichtl. Mahnbescheid kann nämlich jeder eine geringe Gebühr erwirken. Die Rechtmässigkeit der Forderung wird dabei nicht geprüft, daher sollte man selbst wenn sowas kommen sollte nicht in Panik verfallen, sondern wie gegagt, fristgrecht diesem widersprechen.
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Alt 11.05.2007, 21:30   # 4
beisskatze
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[QUOTE=Gustav Ganz;430094]Hallo!


Es gibt Fälle in denen die sich Betrogen gefühlten mit einem Anwalt dagegen angingen. Kann man den Anwalt eines Betroffenden glauben, dann wird die Forderung dann immer sofort Fallen gelassen, dass es gar nicht erst zu einer gerichtl. Prüfung der Forderung kommt und somit die Firma auch nicht den kürzeren ziehen kann.
Auch wurden sämtliche Anwaltskosten des Verbrauchers durch diese Firma getragen.

Der Anwalt schrieb an die Anwalskammer:
Zitat:
Offenbar wird darauf spekuliert, dass die Internet-Nutzer durch ein anwaltliches Schreiben derart eingeschüchtert werden, dass sie, um gerichtliche Schritte zu verhindern, die Rechnung bezahlen. Wenn sich - wie im Fall meines Mandanten - der Betroffene einen Rechtsanwalt nimmt, der sich gegen die Forderungen verwahrt, wird sofort seitens des Kollegen Tank von weiteren Forderungen abgesehen und die Sache hat sich erledigt.Der ganze Fall ist hier nachzulesen:
ip-forum.net/forum/index.php?PHPSESSID=57a8602a08bfa00488d3f39b8c7386 78&topic=438.msg1537 - Olaf Tank und Schmidtlein haben wir gegen dem gewonnen
Hallo !
So etwas habe ich auch schon gehört. Diese Leute wissen unter dem Strich vermutlich besser als ihre "Kunden" welche Chancen sie haben bzw. nicht haben. Die verdienen ihr Geld damit, dass sie die "Kunden" mit massiven Drohungen unter Druck setzen und die Leute letztendlich eingeschüchtert zahlen. Wie hoch die Dunkelziffer der Geprellten ist, weiß vermutlich nur deren Hausbank. Wie man im Forum nachlesen kann, gibt bzw. gab es leider genug Leute, die gezahlt haben. Ich habe den Brief so formuliert, dass hoffentlich klar wurde, dass ich auf jeden Fall klagen werde, sollte die Firma auf den Forderungen bestehen. Anscheinend hat das schon ausgereicht, hoffe ich.
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Alt 11.05.2007, 21:34   # 5
beisskatze
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Zitat:
Zitat von Gustav Ganz Beitrag anzeigen
Aber, es sollte auch erwähnt werden, dass es normalerweise kaum nötig ist, sich an einem anwalt zu wenden. Das allerwichtigste ist sich nicht einschüchtern zu lassen.
Wenn kein Wille zum Vertragsabschluss bestand, dann soll man einfach (auch nach der auf den Seiten angegebenen Widerrufsfrist) widerrufen und den Rest der Firma oder deren ANwalt kann man ignorieren.
Sollte der sehr, sehr unwahrscheinliche Fall eintreffen, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, sollte man diesen fristgerecht widersprechen.
Einen gerichtl. Mahnbescheid kann nämlich jeder eine geringe Gebühr erwirken. Die Rechtmässigkeit der Forderung wird dabei nicht geprüft, daher sollte man selbst wenn sowas kommen sollte nicht in Panik verfallen, sondern wie gegagt, fristgrecht diesem widersprechen.
Genau hier liegt ein Problem. Unter forderungseinzugde (Internetadresse) versucht der Anwalt der Brüder die Leute noch zusätzlich unter Druck zu setzen. Fakt ist, dass ich praktisch gegen jeden Heinz einen Mahnbescheid erwirken kann. Der alleine sagt nichts aber auch gar nichts über die Legitimität meiner Forderung aus. Dem muss ich halt nur fristgerecht widersprechen. Aber viele Leute wissen das nicht.
Wie man im Forum nachlesen kann, gibt es viele junge Leute, teilweise noch lange minderjährig, die echt das Muffensausen bekommen, wenn ihnen eine Mahnung der Brüder ins Haus flattert und sei es über email.
Ich stimme dir voll zu: nicht zahlen und widersprechen !
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Alt 11.05.2007, 21:41   # 6
beisskatze
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Interessant mal nachzulesen, wie Rechtsanwälte ihre Briefe formulieren. Dieser kritisierte Rechtsanwalt scheint mit den Leuten gemeinsame Sache zu machen.
Also ein Rechtsverdreher.
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Alt 11.05.2007, 23:15   # 7
Gustav Ganz
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Zitat:

Genau hier liegt ein Problem. Unter forderungseinzugde (Internetadresse) versucht der Anwalt der Brüder die Leute noch zusätzlich unter Druck zu setzen. Fakt ist, dass ich praktisch gegen jeden Heinz einen Mahnbescheid erwirken kann. Der alleine sagt nichts aber auch gar nichts über die Legitimität meiner Forderung aus. Dem muss ich halt nur fristgerecht widersprechen. Aber viele Leute wissen das nicht.
Also, auf jedem Mahnbescheid steht eigentlich die Frist zum Widerspruch vermerkt, aber die allerallermeisten Leute bekommen ja sowieso keinen gerichtl. Mahnbescheid, sondern zahlen (leider) "freiwillig" spätestens wenn sie Post des Anwaltes bekommen. Klar, auf jemanden der nie mit sowas zu tun hatte, macht ein Schreiben eines Anwaltes natürlich Eindruck, besondern wenn gleich mit harten Geschützen aufgefahren und wie wild mit allen möglichen gedroht wird.
Viele wissen wahrscheinlich nichtmal, dass ein Anwaltschreiben absolut nichts amtliches ist!
Zu den auf forderungseinzug verlinkten Urteilen sei gesagt, dass diese zwar sicherlich einige beeindrucken, aber keinerlei Aussagekraft haben.

Dort haben Verbraucher äusserst dämlich auf die Forderungen reagiert,w as diese Urteile ermöglichte.
Dazu:
law blog» Archiv » Urteilskollektion à la Schmidtlein
verbraucherrechtliches… » Ermittlungsverfahren gegen minderjährigen Schmidtlein-Betroffenen

Von diesen Urteilen sollte sich folglich keiner beeindrucken lassen.
Dazu sind natürlich nur gewonnende, aber kaum repräsentative Urteile gelistet. Die Streitigkeiten, die für die fraglichen Bruder nach hintenlosgingen sind natürlich nicht erwähnt
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Alt 12.05.2007, 17:34   # 8
Ravachol
 
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Die auf der Tankstellenseite gelisteten Urteile sind allesamt Anerkenntnisurteile.
Diese können nur entstehen wenn der Beklagte eine Teilschuld einräumt.

Somit sind diese Urteile nur darauf zurückzuführen daß die Beklagten ,aus welchen Gründen auch immer, einem Gericht gegenüber geäussert haben daß zumindest ein Teil der Forderungen des Dreigestirns "rechtmäßig" wäre.

Sei es die mangelnde Rechtskenntnis, die Obrigkeitshörigkeit ( oh je, ich muß vor Gericht) oder auch nur die Hoffnung danach vor den Gesellen sicher zu sein oder auch ..... das da welche dabei sind die sich tatsächlich, wissentlich und in Kenntnis der Kosten angemeldet hatten, Volljährig mit eigenem Einkommen waren und vor Gericht nachgegeben haben.

Jedenfalls sind diese auf dieser Seite gelisteten Gerichtsurteile ähnlich anzusehen wie Orden aus einem Kaugummiautomaten, netter Schmuck, mehr nicht.

Das klingt ähnlich wie meine Antworten auf die Frage nach der Höhe meines Einkommens :
"Wieviel VERDIENST du denn monatlich ?" "ach, 120000" "eeecht????" "ja, aber ich BEKOMME die nicht !"

nicht einschüchtern lassen

lg Rava
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Alt 29.05.2012, 04:43 # --
News Flash
 
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