Zully Media wiedermal...

Alt 19.10.2008, 23:36   # 101
michwei
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Hi Zusammen,
nun geht es mir so wie allen hier. Hatte mit Zully-Media und der einschlägig bekannten Inkasso bis ins Frühjahr Stress. Dem Inkasso habe ich 3x widersprochen und dann war Ruhe bis vorgestern. Jetzt kam einVergleichsangebot (50,-- €), zahlbar innerhalb von 7 Tagen, ansonsten Strafanzeige, bla, bla bla.

Soll ich es ignorieren ?

Am liebsten würde ich den Haufen anzeigen. Aber das bringt ja nix. Was kann man gegen xxxx nur machen.

Ich hoffe ihr habt mir nen Tip.
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Alt 20.10.2008, 01:33   # 102
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
Registriert seit: 31.01.2007
Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
Ja, sogar gleich zwei. Erstens solltest du mit derartigen Begriffen vorsichtig sein und zweitens dieses Thema sowie alle anderen Themen, die sich mit dem Anbieter befassen, in aller Ruhe lesen. Im Zweifelsfall hilft auch Google.
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Alt 27.10.2008, 17:09   # 103
brina801
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 6
Hab mal ne Frage...hab mich 2007 bei tattoo-motive2008 angemeldet....auch zu spät bemerkt das ich es versäumt habe zu kündigen und somit in die Abo-Falle gerutscht bin.
natürlich habe ich nicht gezahlt und mir ein Schreiben raus gesucht wo die von mir per Einschreiben bekommen habe....das letzte mal habe ich im Januar´08 ein Schreiben bekommen das sie nun ohne weitere Vorankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren gegen mich einleiten...blablabla.....

So nu sitze ich heute mit meinem Zwerg beim Essen...da klingelt das Telefon...ne Frau dran die mich fragt ob ich die Frau so und so bin...ich sage ja....sie fragt mich ob die Str auch noch stimmt...ich sag wieder ja...dann eröffnet sie mir sie wäre die Anwältin der Firma MediaFinanz
ob ich die Rechnung nu bezahlen würde...ich sag zu ihr sie braucht mich gar nicht mehr anrufen ich zahl gar nix...sie sagt ich soll mir schon mal nen rechtlichen Beistand suchen ich sag hab ich schon und hab aufgelegt:unschuld:......so nu will ich gerne wissen...wurde von euch schon jemand angerufen?
Und war das ne Drohung?was kommt als nächstes?Ein Trupp Schläger die 150 Euro eintreiben wollen?
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Alt 27.10.2008, 17:28   # 104
schnippewippe
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Das die Betreiber oder ihre Beauftragten bei den säumigen Kunden anrufen ist hier schon sehr oft auf den Seiten mitgeteilt worden.
Wieso machen die sich nur so viel Mühe , wenn sie im Recht sind. ?
Also ich würde mir da nicht so viel Mühe machen.
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Alt 27.10.2008, 17:59   # 105
immorb
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Zitat:
Zitat von brina801
[...]so nu will ich gerne wissen...wurde von euch schon jemand angerufen?[...]
Grundsätzlich:
Eine Mahnung ist an keiner Form gebunden,sie kann auch mündlich erfolgen,also auch per Telefon.
Nur, bei Inkasso haben solche Anrufe einen "schlechten Beigeschmack".
Zitat:
Zitat von brina801
natürlich habe ich nicht gezahlt und mir ein Schreiben raus gesucht wo die von mir per Einschreiben bekommen habe....
Das kannst du beweisen?
Denn im Ernstfall muss derjenige,der etwas will, es auch beweisen können.

m.f.G.
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Alt 29.10.2008, 05:48   # 106
takeiteasyxxl
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@brina801
Tattoos sind escht geil, aber was stand in deinem
schreiben wo die von dir per Einschreiben bekommen haben ?

Zitat von brina801
natürlich habe ich nicht gezahlt und mir ein Schreiben raus gesucht wo die von mir per Einschreiben bekommen habe....

nochmal s.h.

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung

"Zitat :Empfangsbedürftigkeit (von Kündigungen) :

Die Kündigung ist weiterhin empfangsbedürftig, sie muss dem Vertragspartner zugehen. Das bedeutet, dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen muss. Der Zugang einer schriftlichen Erklärung erfolgt dadurch, dass die Erklärung „in den Machtbereich des Empfängers“ gelangt. Wird beispielsweise eine per Einschreiben/Rückschein versandte schriftliche Kündigung nicht vom Adressaten bei der Post abgeholt und wird sie nach Ende der Wartezeit an den Absender zurückgesandt, so ist sie dem Vertragspartner nicht zugegangen und wird daher nicht wirksam. Sie ist nicht in seinen „Machtbereich“ gelangt, er hatte keinen unmittelbaren Zugriff auf die Kündigung. Dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen konnte, wenn er sie abgeholt hätte, ist unerheblich.

Umgekehrt reicht es beispielsweise aus, dass die Kündigung zugeht, indem sie in den Briefkasten eingeworfen wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Kündigende weiß, dass der Kündigungsempfänger sich in Urlaub befindet. Mit Einwurf in den Briefkasten gelangt sie in den Machtbereich des Kündigungsempfängers und ist damit zugegangen."

aber dieses auch noch :

Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Denn im Ernstfall muss derjenige,der etwas will, es auch beweisen können.
Zitat : Die Beweisführungslast kann indessen auf die Beweisgegnerin wechseln, wenn die beweisbelastete Partei Beweismittel einbringt, die die Überzeugung des Gerichts zu begründen vermögen...
s.h. http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast

es wäre wirklich schön, wenn nicht mit solchen "allgemeinfloskeln" geantwortet würde, denn es könnte zu mißverständnissen führen !

recht zu haben & recht zu bekommen ist -wie wir alle wissen- ein unterschied !



-----Doppelpost zusammengeführt am 29.10.2008 um 05:48:54-----

Zitat:
Zitat von brina801 Beitrag anzeigen
Hab mal ne Frage... ....auch zu spät bemerkt das ich es versäumt habe zu kündigen und somit in die Abo-Falle gerutscht bin...
...das sie nun ohne weitere Vorankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren gegen mich einleiten...blablabla.....
So nu sitze ich heute mit meinem Zwerg beim Essen...
wurde von euch schon jemand angerufen? Und war das ne Drohung?was kommt als nächstes?Ein Trupp Schläger die 150 Euro eintreiben wollen?
ps. (weil's mir noch so aufgefallen ist)

wir werden jeden tag angerufen, aber
warum meinst du überhaupt abofalle ? weil du versäumt hast, zu kündigen ?
es scheint dich ja eher auch nicht wirklich zu tangieren...
wäre doch zur abwechslung auch mal nett...eine schlägertruppe zum essen...

mach also weiter wie bisher, aber geh vll. nicht an die tür, wenn's klingelt !

munter bleiben !
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Alt 29.10.2008, 08:45   # 107
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Immorb
Denn im Ernstfall muss derjenige,der etwas will, es auch beweisen können.
Zitat:
Zitat von takeiteasyxxl
Zitat : Die Beweisführungslast kann indessen auf die Beweisgegnerin wechseln, wenn die wenn diebeweisbelastete Partei Beweismittel einbringt, die die Überzeugung des Gerichts zu begründen vermögen...
Vielleicht erklärst du das mal etwas genauer.
Zitat:
Zitat von takeiteasyxxl
es wäre wirklich schön, wenn nicht mit solchen "allgemeinfloskeln" geantwortet würde, denn es könnte zu mißverständnissen führen !
Das Vertragsrecht lässt wenig Spielraum für "allgemeinfloskeln",
Anbieter muss beweisen das ein rechtsgültiger Vertrag zustande kam.
Vertragsgegner muss beweisen können,wenn es erforderlich ist,das er eventuell widerrufen/gekündigt hat.

m.f.G.
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Alt 29.10.2008, 11:46   # 108
danielhaseloff
 
Registriert seit: 29.10.2008
Beiträge: 11
Hallo erstmal,bin neu und wenn ich was falsch mache,weißt mich biite darauf hin!

zu meinem Fall,meine Freundin hat sich vor einem Jahr bei Tattoo-Motive 2008 angemeldet ohne zu wissen das es kostenpflichtig ist.Das wurde ihr dann klar,als 14 tage später eine E-Mail kam:das das Widerrufsrecht ausgelaufen ist und sie bitte 96€ Jahresgebühr zahlen soll.Sie hat es dann widerrufen,da sie vorher nicht auf das widerrufsrecht aufmerksam gemacht wurde.(ausser mit häkchen auf der Seite.

Ihr wurde mit Mahnung und Inkasso gedroht.

Um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen,hat sie die ersten 96€ gezahlt.

Als jetzt vor einer Woche die Rechnung für´s zweite Jahr kam,schrieb sie eine Mail das sie das Abo widerrufen habe.
Antwort:es handle sich um ein 2jähriges Abo und man möchte zahlen.

Ich schrieb denen eine Mail,das sie von der Forderung abstand nehmen möchten etc.
Keine Antwort und heute:


Guten Tag Frau ,

wir fordern Sie hiermit erneut höflichst auf, den Gesamtbetrag innerhalb der nächsten 7 Tage auf folgendes Konto zu überweisen:

Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 96,- Euro + 14 Euro Mahngebühr.

Gesamtbetrag: 110 Euro (Spar Abo Tattoo Vorlagen - tattoo-motive2008.de)

Wird der Betrag nicht überwiesen, beauftragen wir ein Inkasso- Unternehmen diesen einzufordern.

Falsche Anschriften werden anhand der gespeicherten Anmelde - IP Adresse kostenpflichtig ermittelt. (Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug)

Habs jetzt gekürzt,würde ja ausschweifen.

Was können wir da tun?

Danke im vorraus
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Alt 29.10.2008, 11:59   # 109
schnippewippe
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Lese dir mal das in meiner Signatur durch.
Zuerst würde ich dort, dass hier " Bei Abo: Einmal bezahlt, immer bezahlen? " lesen.
Ich glaube dann kennst du die Antwort.
Wenn nicht kannst du ja noch mal fragen.
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Alt 29.10.2008, 12:05   # 110
danielhaseloff
 
Registriert seit: 29.10.2008
Beiträge: 11
habe ich gelesen,also warten und nichts tun,außer es kommt wirklich mal was vom Gericht?!?
Denen noch einen der Musterbriefe zukommen lassen?
Wenn ja,haste nen Tipp welchen?!
Danke
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Alt 29.10.2008, 18:42   # 111
schnippewippe
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Wenn man bezahlt hat, hat man ja erst einmal den Vertrag anerkannt.
Ich würde schon ein Einschreiben mit Rückantwort schicken.
Hier steht einiges über das 2 Jahr drin.
http://www.vampir-mafia.de/abo_2tes_jahr.html
Diese Stelle dürfte besonders wichtig sein.
Zitat:
"Wenn dies für Sie zutrifft, dann würde ich unabhängig von der durch Sie bereits geleisteten Zahlung mitteilen, dass die erste Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgte, Sie mit sofortiger Wirkung mit dem Hinweis auf die fehlende Deutlichkeit der Kostenpflicht und des Widerrufsrechts vom Vertrag zurücktreten und sich im übrigen die Rückforderung des bereits geleisteten Betrags vorbehalten."
Leider ging der Link von der Verbraucherzentrale ins Leere .
Stelle ihn hier mal ein. Da steht auch was über diese Sache hier. http://www.vz-berlin.de/UNIQ12253019...nk486541A.html
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Alt 30.10.2008, 12:09   # 112
danielhaseloff
 
Registriert seit: 29.10.2008
Beiträge: 11
Sorry,
aber ich glaube ich bin zu doof!

Habe mir die Links angesehen,aber nen Musterbrief für so einen Fall leider nicht entdeckt!Kann das sein oder bin ich wie gesagt zu blöde!?
Is wirklich ne sauerei wie die arbeiten
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Alt 30.10.2008, 12:52   # 113
schiene1003
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Musterbriefe findest du in verschiedenen Links von schnippewippe. Wenn kein passender für dich dabei ist, dann kannst du ihn doch für dich passend machen
Einen Teil dafür hat dir die schnippewippe doch schon im
Zitat stehend geliefert.
Zitat:
"Wenn dies für Sie zutrifft, dann würde ich unabhängig von der durch Sie bereits geleisteten Zahlung mitteilen, dass die erste Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgte, Sie mit sofortiger Wirkung mit dem Hinweis auf die fehlende Deutlichkeit der Kostenpflicht und des Widerrufsrechts vom Vertrag zurücktreten und sich im übrigen die Rückforderung des bereits geleisteten Betrags vorbehalten."
Es geht ja um deine Freundin, wenn ich das richtig gelesen habe.
Wenn sie noch minderjährig ist (wie du), dann sollten ihre Eltern die Angelegenheit übernehmen.
Hat deine Freundin die Rechnung mit der Post bekommen?
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Alt 30.10.2008, 13:10   # 114
danielhaseloff
 
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Hallo und danke erstmal.
Also Minderjärig bin ich schon seit 10 jahren nicht mehr,aber nicht schlimm!
Meine Freundin auch nicht!
Rechnung kam nicht per Post sondern E-Mail!

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.10.2008 um 13:10:52-----

Nochmal ich,

ist es ein wichtiger Hinweis das mit der Post???

Des Weiteren hätte ich nicht gerade wenig Lust,den entsprechenden Herrn mal zu besuchen und,naja ich klemme es mir!
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Alt 30.10.2008, 13:15   # 115
schiene1003
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Zitat:
Zitat von danielhaseloff Beitrag anzeigen
Hallo und danke erstmal.
Also Minderjärig bin ich schon seit 10 jahren nicht mehr,aber nicht schlimm!
Meine Freundin auch nicht!
ich werde alt Habe doch glatt bei deinen Anmeldedaten - ohne Brille - das 1981 als 1991 verlesen
Zitat:
Rechnung kam nicht per Post sondern E-Mail!
Dann würde ich warten, bis die Rechnung mit der Post kommt. Zuvor würde ich gar nichts tun, auch nicht per E-Mail antworten.
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Alt 30.10.2008, 13:19   # 116
danielhaseloff
 
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Beiträge: 11
E-Mail ist schon rausgegangen(vor einigen Tagen)!Widerruf etc.
Dann kam ja nur ne Antwort das das Abo 24 monate Laufzeit hat.
Erste Rechnung wurde ja dummerweise auch gezahlt
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Alt 30.10.2008, 13:36   # 117
schiene1003
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Wenn meine Adresse bekannt ist, dann würde ich jetzt einen Brief per Einschreiben mit Rückschein senden. E-Mails haben in der Regel wenig Beweiskratft.
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Alt 31.10.2008, 05:23   # 118
takeiteasyxxl
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Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Denn im Ernstfall muss derjenige, der etwas will, es auch beweisen können.
ich will damit nur sagen : dieser satz, nur für sich betrachtet, kann mißverstanden werden und würde die wohl - auch überwiegend - vorherrschende Meinung verstärken - aber es muß nicht unbedingt so sein.

s.h.

http://wapedia.mobi/de/Beweislast

Grüße !

-----Doppelpost zusammengeführt am 31.10.2008 um 00:17:36-----

Zitat:
Zitat von schiene1003 Beitrag anzeigen
Wenn meine Adresse bekannt ist, dann würde ich jetzt einen Brief per Einschreiben mit Rückschein senden. E-Mails haben in der Regel wenig Beweiskratft.
entschuldigung, auch wenn ich mich mal "wieder" wiederhole :

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung

"Zitat :Empfangsbedürftigkeit (von Kündigungen) :

Die Kündigung ist weiterhin empfangsbedürftig, sie muss dem Vertragspartner zugehen. Das bedeutet, dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen muss. Der Zugang einer schriftlichen Erklärung erfolgt dadurch, dass die Erklärung „in den Machtbereich des Empfängers“ gelangt. Wird beispielsweise eine per Einschreiben/Rückschein versandte schriftliche Kündigung nicht vom Adressaten bei der Post abgeholt und wird sie nach Ende der Wartezeit an den Absender zurückgesandt, so ist sie dem Vertragspartner nicht zugegangen und wird daher nicht wirksam. Sie ist nicht in seinen „Machtbereich“ gelangt, er hatte keinen unmittelbaren Zugriff auf die Kündigung. Dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen konnte, wenn er sie abgeholt hätte, ist unerheblich.

Umgekehrt reicht es beispielsweise aus, dass die Kündigung zugeht, indem sie in den Briefkasten eingeworfen wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Kündigende weiß, dass der Kündigungsempfänger sich in Urlaub befindet. Mit Einwurf in den Briefkasten gelangt sie in den Machtbereich des Kündigungsempfängers und ist damit zugegangen."

das soll nicht bedeuten, daß man kein einschreiben mit rückschein aufgeben kann. es soll nur auf die rechtliche lage hinweisen und evtl. ist es mit emails sogar vergleichbar...! s. im nächsten link über beweiskraft von emails.

EMAIL ?

http://www.online-werberecht.de/emailbeweis.html

absolut wichtig und im eigenen interesse sollte sein : alles aufzubewahren bzw. auszudrucken, um dann auch vorlegen/beweisen zu können !
aber (wirklich) gut sind natürlich auch (je mehr, desto besser) zeugen !
...und evtl. ein hardcopy der besuchten internetseite machen, denn es kam auch schon vor, daß die entsprechende seite nicht mehr aufrufbar war (...denn die domain wurde zum verkauf angeboten...)
absolut

@danielhaseloff

zitat"meine Freundin hat sich vor einem Jahr bei Tattoo-Motive 2008 angemeldet ohne zu wissen das es kostenpflichtig ist.Das wurde ihr dann klar,als 14 tage später eine E-Mail kam:das das Widerrufsrecht ausgelaufen ist und sie bitte 96€ Jahresgebühr zahlen soll.Sie hat es dann widerrufen,da sie vorher nicht auf das widerrufsrecht aufmerksam"

letztendlich dreht es sich bei euch um das, worauf "einige" reingefallen sind, aber schau nochmal hier:

http://www.ard.de/ratgeber/multimedi...gth/index.html

spez. im 2.ten rosa kasten bei widerrufsrecht : trifft dies bei euch zu ?
habt ihr eine belehrung bekommen...?

dies alles ist keine rechtliche beratung, sondern nur ein genereller hinweis/zitat bzw. der verweis auf weitere seiten !

-----Doppelpost zusammengeführt am 31.10.2008 um 05:23:28-----

Zitat:
Zitat von danielhaseloff Beitrag anzeigen
.
Um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen,hat sie die ersten 96€ gezahlt.

Als jetzt vor einer Woche die Rechnung für´s zweite Jahr kam,schrieb sie eine Mail das sie das Abo widerrufen habe.
Antwort:es handle sich um ein 2jähriges Abo und man möchte zahlen.
muß nochmal etwas anfügen um mißverständnissen vorzubeugen :

anscheinend schließt man ja bei tatto-motive 2-jahres abos ab....
hier stellt sich eigentlich auch die frage, ob das auf dieser internetseite ersichtlich ist.
z.zt. wird ja über "diesen" wettbewerbsverstoß gestritten.
wie die gerichte es allerdings werten würden, wenn schon ein jahr bezahlt wurde & vergangen ist, sei natürlich dahingestellt.

grüße !
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Alt 01.11.2008, 15:26   # 119
bloedel
 
Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 4
Hallo,
ich bin der Vater einer Zully-Geschädigten (hier: SMS sofort):
1. Töchterchen (volljärig) bekam am 27.09.07 eine "letzte" Mahnung, ohne vorher eine Rechnung erhalten zu haben,
2. am 18.10.07 Post von der Media-Inkasso,
3. dem haben wir mit Datum 25.10.07 per Einschreiben widersprochen (Vorlage vom Verbraucherschutz)
4. am 05.11.07 kam die nächste Inkasso-Forderung, dann 1 Jahr nichts

und nun, am 31.10.08, kam die "Ankündigung eines gerichtlichen Mahnbescheides",

kann man so frech sein ?? Da ist in der Ankündigung sogar eine Gebühr für Telefoninkasso in Höhe von 11,60 € vorhanden ???? Wie schätzt Ihr das ein ??
Ein Grund sich Sorgen zu machen ??
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Alt 01.11.2008, 15:47   # 120
schnippewippe
Gastposter
 
- Die Gebühren eines Mahnbescheides richten sich nach der Höhe der Forderungssumme: Laut Liste hier , wären es 23 € .
Kannst dir ja mal ausrechnen , was ein Gläubiger noch verdient , wenn er 100 Mahnbescheide schickt und nun ein Drittel der Kunden bezahlt. Aber die Androhung eines Mahnbescheides, scheint ja wohl auch noch den selben Erfolg zu haben.
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Alt 29.05.2012, 04:43 # --
News Flash
 
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