| | # 106 | |
| Gastposter | @brina801 Tattoos sind escht geil, aber was stand in deinem schreiben wo die von dir per Einschreiben bekommen haben ? Zitat von brina801 natürlich habe ich nicht gezahlt und mir ein Schreiben raus gesucht wo die von mir per Einschreiben bekommen habe.... nochmal s.h. http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung "Zitat :Empfangsbedürftigkeit (von Kündigungen) : Die Kündigung ist weiterhin empfangsbedürftig, sie muss dem Vertragspartner zugehen. Das bedeutet, dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen muss. Der Zugang einer schriftlichen Erklärung erfolgt dadurch, dass die Erklärung „in den Machtbereich des Empfängers“ gelangt. Wird beispielsweise eine per Einschreiben/Rückschein versandte schriftliche Kündigung nicht vom Adressaten bei der Post abgeholt und wird sie nach Ende der Wartezeit an den Absender zurückgesandt, so ist sie dem Vertragspartner nicht zugegangen und wird daher nicht wirksam. Sie ist nicht in seinen „Machtbereich“ gelangt, er hatte keinen unmittelbaren Zugriff auf die Kündigung. Dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen konnte, wenn er sie abgeholt hätte, ist unerheblich. Umgekehrt reicht es beispielsweise aus, dass die Kündigung zugeht, indem sie in den Briefkasten eingeworfen wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Kündigende weiß, dass der Kündigungsempfänger sich in Urlaub befindet. Mit Einwurf in den Briefkasten gelangt sie in den Machtbereich des Kündigungsempfängers und ist damit zugegangen." aber dieses auch noch : Zitat : Die Beweisführungslast kann indessen auf die Beweisgegnerin wechseln, wenn die beweisbelastete Partei Beweismittel einbringt, die die Überzeugung des Gerichts zu begründen vermögen... s.h. http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast es wäre wirklich schön, wenn nicht mit solchen "allgemeinfloskeln" geantwortet würde, denn es könnte zu mißverständnissen führen ! recht zu haben & recht zu bekommen ist -wie wir alle wissen- ein unterschied ! ![]() ![]() ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 29.10.2008 um 05:48:54----- Zitat:
wir werden jeden tag angerufen, aber warum meinst du überhaupt abofalle ? weil du versäumt hast, zu kündigen ? es scheint dich ja eher auch nicht wirklich zu tangieren... wäre doch zur abwechslung auch mal nett...eine schlägertruppe zum essen... mach also weiter wie bisher, aber geh vll. nicht an die tür, wenn's klingelt ! ![]() ![]() ![]() munter bleiben ! | |
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| | # 107 | |||
| Gastposter | Zitat:
Zitat:
Anbieter muss beweisen das ein rechtsgültiger Vertrag zustande kam. Vertragsgegner muss beweisen können,wenn es erforderlich ist,das er eventuell widerrufen/gekündigt hat. m.f.G. | |||
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| | # 108 |
| Registriert seit: 29.10.2008
Beiträge: 11
| Hallo erstmal,bin neu und wenn ich was falsch mache,weißt mich biite darauf hin! zu meinem Fall,meine Freundin hat sich vor einem Jahr bei Tattoo-Motive 2008 angemeldet ohne zu wissen das es kostenpflichtig ist.Das wurde ihr dann klar,als 14 tage später eine E-Mail kam:das das Widerrufsrecht ausgelaufen ist und sie bitte 96 Jahresgebühr zahlen soll.Sie hat es dann widerrufen,da sie vorher nicht auf das widerrufsrecht aufmerksam gemacht wurde.(ausser mit häkchen auf der Seite. Ihr wurde mit Mahnung und Inkasso gedroht. Um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen,hat sie die ersten 96 gezahlt. Als jetzt vor einer Woche die Rechnung für´s zweite Jahr kam,schrieb sie eine Mail das sie das Abo widerrufen habe. Antwort:es handle sich um ein 2jähriges Abo und man möchte zahlen. Ich schrieb denen eine Mail,das sie von der Forderung abstand nehmen möchten etc. Keine Antwort und heute: Guten Tag Frau , wir fordern Sie hiermit erneut höflichst auf, den Gesamtbetrag innerhalb der nächsten 7 Tage auf folgendes Konto zu überweisen: Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 96,- Euro + 14 Euro Mahngebühr. Gesamtbetrag: 110 Euro (Spar Abo Tattoo Vorlagen - tattoo-motive2008.de) Wird der Betrag nicht überwiesen, beauftragen wir ein Inkasso- Unternehmen diesen einzufordern. Falsche Anschriften werden anhand der gespeicherten Anmelde - IP Adresse kostenpflichtig ermittelt. (Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug) Habs jetzt gekürzt,würde ja ausschweifen. Was können wir da tun? Danke im vorraus |
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| | # 111 | |
| Gastposter | Wenn man bezahlt hat, hat man ja erst einmal den Vertrag anerkannt. Ich würde schon ein Einschreiben mit Rückantwort schicken. Hier steht einiges über das 2 Jahr drin. http://www.vampir-mafia.de/abo_2tes_jahr.html Diese Stelle dürfte besonders wichtig sein. Zitat:
Stelle ihn hier mal ein. Da steht auch was über diese Sache hier. http://www.vz-berlin.de/UNIQ12253019...nk486541A.html | |
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| | # 113 | |
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
| Musterbriefe findest du in verschiedenen Links von schnippewippe. Wenn kein passender für dich dabei ist, dann kannst du ihn doch für dich passend machen Einen Teil dafür hat dir die schnippewippe doch schon im Zitat stehend geliefert. Zitat:
Wenn sie noch minderjährig ist (wie du), dann sollten ihre Eltern die Angelegenheit übernehmen. Hat deine Freundin die Rechnung mit der Post bekommen? | |
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| | # 114 |
| Registriert seit: 29.10.2008
Beiträge: 11
| Hallo und danke erstmal. Also Minderjärig bin ich schon seit 10 jahren nicht mehr,aber nicht schlimm! Meine Freundin auch nicht! Rechnung kam nicht per Post sondern E-Mail! -----Doppelpost zusammengeführt am 30.10.2008 um 13:10:52----- Nochmal ich, ist es ein wichtiger Hinweis das mit der Post??? Des Weiteren hätte ich nicht gerade wenig Lust,den entsprechenden Herrn mal zu besuchen und,naja ich klemme es mir! |
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| | # 115 | ||
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
| Zitat:
Zitat:
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| | # 118 | ||
| Gastposter | ich will damit nur sagen : dieser satz, nur für sich betrachtet, kann mißverstanden werden und würde die wohl - auch überwiegend - vorherrschende Meinung verstärken - aber es muß nicht unbedingt so sein. s.h. http://wapedia.mobi/de/Beweislast Grüße ! -----Doppelpost zusammengeführt am 31.10.2008 um 00:17:36----- Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung "Zitat :Empfangsbedürftigkeit (von Kündigungen) : Die Kündigung ist weiterhin empfangsbedürftig, sie muss dem Vertragspartner zugehen. Das bedeutet, dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen muss. Der Zugang einer schriftlichen Erklärung erfolgt dadurch, dass die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Wird beispielsweise eine per Einschreiben/Rückschein versandte schriftliche Kündigung nicht vom Adressaten bei der Post abgeholt und wird sie nach Ende der Wartezeit an den Absender zurückgesandt, so ist sie dem Vertragspartner nicht zugegangen und wird daher nicht wirksam. Sie ist nicht in seinen Machtbereich gelangt, er hatte keinen unmittelbaren Zugriff auf die Kündigung. Dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen konnte, wenn er sie abgeholt hätte, ist unerheblich. Umgekehrt reicht es beispielsweise aus, dass die Kündigung zugeht, indem sie in den Briefkasten eingeworfen wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Kündigende weiß, dass der Kündigungsempfänger sich in Urlaub befindet. Mit Einwurf in den Briefkasten gelangt sie in den Machtbereich des Kündigungsempfängers und ist damit zugegangen." das soll nicht bedeuten, daß man kein einschreiben mit rückschein aufgeben kann. es soll nur auf die rechtliche lage hinweisen und evtl. ist es mit emails sogar vergleichbar...! s. im nächsten link über beweiskraft von emails. EMAIL ? http://www.online-werberecht.de/emailbeweis.html absolut wichtig und im eigenen interesse sollte sein : alles aufzubewahren bzw. auszudrucken, um dann auch vorlegen/beweisen zu können ! aber (wirklich) gut sind natürlich auch (je mehr, desto besser) zeugen ! ...und evtl. ein hardcopy der besuchten internetseite machen, denn es kam auch schon vor, daß die entsprechende seite nicht mehr aufrufbar war (...denn die domain wurde zum verkauf angeboten...) absolut ![]() @danielhaseloff zitat"meine Freundin hat sich vor einem Jahr bei Tattoo-Motive 2008 angemeldet ohne zu wissen das es kostenpflichtig ist.Das wurde ihr dann klar,als 14 tage später eine E-Mail kam:das das Widerrufsrecht ausgelaufen ist und sie bitte 96 Jahresgebühr zahlen soll.Sie hat es dann widerrufen,da sie vorher nicht auf das widerrufsrecht aufmerksam" letztendlich dreht es sich bei euch um das, worauf "einige" reingefallen sind, aber schau nochmal hier: http://www.ard.de/ratgeber/multimedi...gth/index.html spez. im 2.ten rosa kasten bei widerrufsrecht : trifft dies bei euch zu ? habt ihr eine belehrung bekommen...? dies alles ist keine rechtliche beratung, sondern nur ein genereller hinweis/zitat bzw. der verweis auf weitere seiten ! -----Doppelpost zusammengeführt am 31.10.2008 um 05:23:28----- Zitat:
anscheinend schließt man ja bei tatto-motive 2-jahres abos ab.... hier stellt sich eigentlich auch die frage, ob das auf dieser internetseite ersichtlich ist. z.zt. wird ja über "diesen" wettbewerbsverstoß gestritten. wie die gerichte es allerdings werten würden, wenn schon ein jahr bezahlt wurde & vergangen ist, sei natürlich dahingestellt. grüße ! | ||
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| | # 119 |
| Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 4
| Hallo, ich bin der Vater einer Zully-Geschädigten (hier: SMS sofort): 1. Töchterchen (volljärig) bekam am 27.09.07 eine "letzte" Mahnung, ohne vorher eine Rechnung erhalten zu haben, 2. am 18.10.07 Post von der Media-Inkasso, 3. dem haben wir mit Datum 25.10.07 per Einschreiben widersprochen (Vorlage vom Verbraucherschutz) 4. am 05.11.07 kam die nächste Inkasso-Forderung, dann 1 Jahr nichts und nun, am 31.10.08, kam die "Ankündigung eines gerichtlichen Mahnbescheides", kann man so frech sein ?? Da ist in der Ankündigung sogar eine Gebühr für Telefoninkasso in Höhe von 11,60 vorhanden ???? Wie schätzt Ihr das ein ?? Ein Grund sich Sorgen zu machen ?? |
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| | # 120 |
| Gastposter | - Die Gebühren eines Mahnbescheides richten sich nach der Höhe der Forderungssumme: Laut Liste hier , wären es 23 . Kannst dir ja mal ausrechnen , was ein Gläubiger noch verdient , wenn er 100 Mahnbescheide schickt und nun ein Drittel der Kunden bezahlt. Aber die Androhung eines Mahnbescheides, scheint ja wohl auch noch den selben Erfolg zu haben. |
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