meine freundin hat auch so ein problem sie hat nur geahnt das da wa snicht stimmt und eine falsche adresse angegeben jetzt hat sie per email nen mahnbrief von eienm rechstanwalt bekommen und wir wissen nicht das wir jz machen sollen da stand das ist die letze mahnung und wen sie nicht bezahlt werden sie
vor gericht gehen . was sollen wir jetzt den tun? ein freudn sagt wir sollen es einfach ignorieren aber wir sind unsicher
18.02.2009, 12:51
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84
musicforever
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von schiene1003
Ich habe mal deinen Beitrag in den schon vorhandenen Thread verschoben.
Mein Tipp, vorallem für deine Eltern: Lest mal die Beiträge der anderen User hier.
1. Dass die letzte Mahnung vom Amtsgericht kam, dass kann ich nicht so recht glauben. Es ist mir auch nicht bekannt, dass jemand schon von da eine Mahnung bekommen hat. Schau noch mal genau hin wer der Absender dieser Mahnung ist.
2. Es ist ja nett von dir, dass du dich um die Angelegenheit kümmern und deinem Bruder helfen willst.
Aber dafür sind deine Eltern zuständig und nur sie können die Angelegenheit schnell und für euch kostengünstig regeln. Sie brauchen nur die Zustimmung zu dem angeblichen Vertrag verweigern, denn die ist notwendig damit überhaupt ein gültiger Vertrag zu Stande kommen kann. Dein Bruder ist minderjährig und darf noch gar keine Verträge dieser Art ohne Zustimmung der Eltern abschließen.
Du hast aber nicht bei Amtsgericht angerufen sondern bei der fordernden Stelle?
Wenn das so ist, dann brauchst du dich über die Antwort nicht zu wundern.
Ich würde, wenn meine Tochter dieses Problem hätte und schon Post im Briefkasten gewesen wäre, einen Brief schreiben in dem ich meine die Zustimmung zu dem angeblichen Vertrag verweigere. (Musterbriefe gibt es im Forum!)
Diesen würde ich sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein schicken, um einen Nachweis zu haben.
Damit wäre die Sache für mich erledigt. Auf weitere Schreiben von denen würde ich dann nicht mehr reagieren.
meine eltern haben dann gleich einen brief geschickt wie sie mir vorgeschlagen haben.. ich hab meinen eltern einen musterbrief gezeigt und wir haben ihn ein bisschen verändert und geschickt.. das war am 20.01.2009... dann hatten wir nichts mehr von denen bekommen...bis heute :S heute haben wir ein brief bekommen (kein E-Mail!!!)
hier ist der Brief:
BETREFF: Wir haben Ihre schriftliche Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:
Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalters von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Angebot von Hausaufgaben-Server.com anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben. Bei der Anmeldung am 16.10.2008 wurde folgendes Geburtsdatum eingegeben: 26.04.1988. (MEIN BRUDER HAT SEIN RICHTIGES GEBURTSDATUM NICHT ANGEGEBEN, WEILS JA GESPERRT IST :S SEIN RICHTIGES GEBURTSDATUM: 26.04.1994) :S
Diese Handlung ist, auch strafrechtlich relevant, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug zu Lasten der Webseitenbetreiberin, als auch in form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte DAten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (...)"
Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten - als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen darstellt.
Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflicht vor, denn es besteht auch die Plicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichten geltend gemacht, da wir bereits den Zugang eingerichtet und aktiviert haben und somit bereits Kosten entstanden sind.
Weiterhin weisen wir Sie auf den "Taschengeldparagraphen" des § 110 BGB hin.
Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den Betrag in der Ihnen vorliegenden Rechnung zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.
Wir verweisen auch auf folgende ergangene Urteile zu Lasten von Minderjährigen-Internetnutzern: h**p://w*w.inkassodezernat.de/faq/erziehungsregister.pdf h**p://w*w.forderungseinzug.de/Urteile/StA_Coburg.pdf
Bitte beachten Sie, dass diese Forderung von der Online Content Ltd. an die Go Web ltd. abgetreten wurde
Mit freundlichen Grüßen
GO WEB LTD:
IHR FREUNDLICHES KUNDENSUPPORT-TEAM
Es tut mir leid, wenn ich Rechtsschreibfehler habe.. ich habs gerade geschrieben
Ich hatte meinen Eltern schon von solchen seiten erzählt (Abzocke usw.)
und wir wissen jetzt nicht, ob wir das bezahlen sollen oder nicht :S , weil wir von denen ja noch ein Brief bekommen haben und mein bruder hat auch ein fehler gemacht. Er hat sein Geburtsdatum falsch angegeben als er sich angemeldet hat :S
kann mir vl jemand helfen? :S
danke im voraus
18.02.2009, 13:56
#
85
sn00py603
Gastposter
Also, wenn ich mir die beiden Links ansehe, sehe ich da nichts von einer Verurteilung wegen Betrugs. Das eine ist eine Ermahnung so etwas nicht wieder zu tun und das andere ist ein Bußgeldbescheid unter Androhung eines Strafverfahrens.(Scheinbar het derjenige schon mehr auf dem Kerbholz gehabt)
Wenn ich dein Vater wäre, würde ich mir mal einen Anwalt suchen und mich beraten lassen. Und wenn dann der Anwalt meint einen Brief schreiben zu müssen, würde ich den das tun lassen.
War da nicht mal was mit dem Amtsgericht Hanau?
Gab es da nicht mal ein Urteil gegen diese A*z***er?
18.02.2009, 16:12
#
86
schnippewippe
Gastposter
@musicforever
unten in meiner Signatur bei Video ist auch ein Video das für Minderjährige gedacht ist Das sollten deine Eltern sich mal ansehen.
Die hier mit eingestellten Links sind doch schon uralt !!!! und bekannt.
Beim ersten Link wurde die Sache von der Staatsanwaltschaft doch gar nicht weiter verfolgt. Dieser Link ist doch eher negativ für die Betreiber. Wieso schicken sie Euch denn sowas
Beim zweiten Link haben die Eltern sich bestimmt nicht gemeldet. Da hatte der Minderjährige bestimmt einen Alleingang versucht.
Zitat:
Quelle
Offenbar haben die Schmidtleins bzw. ihr Rechtsvertreter in mindestens einem Fall nun also doch Strafanzeige erstattet. Allerdings ist dem nicht zu entnehmen, welche Vorgeschichte der Fall hat und inwieweit sich der Betroffene zuvor zu der Angelegenheit eingelassen hat. Ebensowenig wissen wir bislang, wie der Betroffene auf dieses Schreiben reagiert.
Also Angst könnten die mir damit nicht machen.
19.02.2009, 09:13
#
87
DJ_SPotlight
Registriert seit: 16.02.2009
Ort: Wohnen: Lübeck > Leben: Wismar / Insel Poel
Beiträge: 26
Hi,
zu allererst muss ich zugeben, dass ich jetzt mal 2 Seiten übersprungen habe, also falls das was ich schreibe schon geschrieben wurde, bitte ich um entschuldigung.
das ganze trara um diese rchnungen und mahnungen von derart dubiosen seiten kann ich gut nachvollziehen. ich wollt mir gerade die agbs von hausaufgaben-server mal angucken, aber die seite ist ja großteils off.
ich selbst bin bereits zweimal opfer dieses schlamassels geworden. beim ersten mal bei lebenserwartung (unsere lehrerin hatte sich anscheinend etwas wenig über diese merkwürdige seite informiert gehabt) und dann noch bei einer porno-seite (ja ja, ich weiß... ""). beim ersten habe ich nach langem streit mit der schule doch noch bezahlt, so blöd wie ich war. beim zweiten habe ich mich weitergehend informiert und nix gemacht !!!
die hier beklagte seite mit ihren geschäftsbedingungen wollte ich mir ansehen, da ich in meinem fall mit der porno-seite was schickes in den agb gefunden habe. unter rückruf stand dort nämlich sinngemäß sowas:
Widerruf kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email,...) erfolgen, es sei denn es sind bereits leistungen bezogen worden.
ich weiß nicht wie es bei dem hausaufgaben dingens war, aber bisher wurde man direkt nach klicken des anmelde-buttons weitergeleitet, ohne dass nochmal gefragt wurde, ob man die folgende dienstleistung JETZT beziehen möchte.
daraus entsteht eine interessante idee:
ich kann das widerrufsrecht niemals nutzen, egal wie sehr ich mich bemühe, da ich die angebotene leistung automatisch sofort nach der anmeldung beziehen MUSS !!!
folge dessen, sind die agb ungültig, da hierrauf nicht verwiesen wird. ein rechtsgültiger vertrag wird nicht abgeschlossen. also braucht man sich auch keinen kopp machen.
interessant ist auch, wie viele vorgefertigte drohmails es gibt. antwortet man auf soeine email kommt ein remail und wenn man das weitertreibt und flißig mitzählt kommt i-wann eine doppelt. auf die eigentlichen fragen wird auch nie geantwortet. nur blablabla...
interessant wär für mich eins: warum bei jeder abzockseite immer 59 euro ??? greift ab 60 euro ein bestimmtes gesetz oder so ???
Gruß
24.02.2009, 12:03
#
88
felix1234
Gastposter
hi ich(14) hab mir alle seiten durchgelesen und verstehe dass ich nicht zahlen muss.
ich hab letztens diese email bekommen, das rote macht mir sorgen ich hab zwar meinen namen und addresse nicht angegeben aber das macht mir trotzdem etwas angst.
deshalb wollt ich mich nochmals vergewissern, das ist nur ne drohung? oder
Zitat:
LETZTE MAHNUNG
Sehr geehrte/r Herr/Frau KP
unsere Rechnung *** vom 14.01.2009 wurde trotz Zahlungserinnerung
vom 10.02.2009 nach wie vor nicht ausgeglichen. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf,
den nachfolgend aufgeführten Betrag inklusive Mahnkosten durch unverzügliche Überweisung auf
u.g. Konto unter Angabe des u.g. Verwendungszweckes zum Ausgleich zu bringen.
Sollten Sie inzwischen gezahlt haben,
so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
*
6 - Monatszugang Hausaufgaben-server.com: 59,95 Euro
Verzugspauschale: 5,00 Euro
Zahlungsbetrag: 64,95 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)
Zu Ihrer Information:
Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen
Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank Hausaufgaben-server.com
Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens,
Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert
zu haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht,
nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die Ihnen mit Vertragsschluss
übermittelten und jederzeit unter Hausaufgaben-server.com einsehbaren Verbraucherinformationen & AGB.
Die Mahnkosten sind gemäß der Ausführungen in unserer Zahlungserinnerung
gem. § 280, 286 als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen.
Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung
unserer Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten
und gegebenenfalls weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.
Wir bitten Sie erneut, den oben aufgeführten Betrag bis zum
02.03.2009
durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes
...
auszugleichen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter per E-Mail unter mahnung(at)Hausaufgaben-server.comoder
telefonisch unter .
Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Hausaufgaben-server.com - Team
achja ich hatte am tag der anmeldung gleich eine widderufung geschriebn un dann kam das als antwort ich kapiers nicht was ich falsch gemacht hatte
Zitat:
Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Hausaufgaben-Downloads.de
Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.
Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer email-Adresse. An diese Adresse wurde Ihnen ein Aktivierungslink für den Zugang zum Mitgliedsbereich gesandt.
Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.
Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vergl. BGHZ 139, 36. Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbaucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.
Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.
Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Hausaufgaben-Server.com - Support Team
---- Message from F*** *** <***@hotmail.de> ---
Hallo, ich hatte mich heute am 18.November beim
hausaufgaben-server registriert, und möchte diese anmeldung durch das
WIDERRUFSRECHT (5. bedingungen) Widerrufen.
die daten waren:
Benutzername xxxx
Passwort: xxxx
mfg
01.03.2009, 17:46
#
89
TiiKey
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 2
heidiho allerseits,
ich habe mir jetzt ziemlich ausführlich alle beiträge durchgelesen.
Eine Freundin von mir hat nämlich den selben Fehler wie einige hier gemacht und sich bei der Seite angemeldet...
Auch sie hat natürlich die Mahnungen bekommen etc. etc.
Ich habe mich dann schon etwas infomiert gehabt und gesagt da a) sie erst 16 ist und damit ein vertrag nur "schebend wirksam" ist b) die Gebühren "versteckt" sind, sprich nicht auf der ersten seite...und all die dinge die man halt an den AGBs anmekkern kann.
Dann hat ihre Mum dort angerufen das so erklärt und der nette Herr am Telefon meinte dann, das sie sich jetzt überlegen müssten ob es nicht zur Anzeige kommt, wegen falscher Angaben...
Ihr Vater hat dann noch eine Email mit der Ausweikopie geschickt, woraufhin eine Email kam, das sie jetzt zu dem Entschluss kamen es zur Anzeige zu bringen wenn das geld + verzugsgebühr nicht bis da und da gezahlt wird...
Nun meine Frage, weil da hab ich nicht wirklich was dazu gefunden, soll sie einfach nichts machen ? oder einen solchen Musterbrief schicken ?
Weil sie es ja nun wegen der Falschangabe und nicht wegen nicht gezahlten Abogebühren zur anzeige bringen wollen...also soweit hab ichs verstanden...
würd mir sehr weiterhelfen wenn da jemand bescheid weiß...
vielen dank schonmal
TiiKey
01.03.2009, 18:16
#
90
schnippewippe
Gastposter
Dann würde ich als Vater mir mal die Videos in meiner Signatur ansehen. Da ist auch ein Video für Jugendliche mit eingestellt.
Der Jugendliche ging durch die Aufmachung der Seite davon aus, dass es gratis ist. Somit war auch keine Absicht des Betruges vorgesehen.
Was anderes zu Beweisen dürfte den Betreibern wohl kaum möglich sein.
Sie als Minderjährige kann gar nichts machen. Sie kann ohne die Zustimmung der Eltern diesen Vertrag nicht abschliessen also kann sie diesen auch nicht widerrufen / anfechten.
Da können nur noch die Eltern helfen.
Wenn was mit der Post kommt , würde ich ein Brief per Einschreiben mit Rückantwort schicken.
Musterbrief ist auch in meiner Signatur.
Andere warten wieder bis ein Mahnbescheid kommt.
Da es aber schon einen Fall bei den Gebrüdern Schm***n gab, wo die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde und der Jugendlich verlor, würde ich mich absichern.
Das haben die Eltern des Jugendlichen wohl nicht gemacht.
Aber das muss nun jeder User für sich selber entscheiden.
01.03.2009, 18:39
#
91
Travler
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 2
Hi ich habe das selbe Problem wie alle doch ich habe eine wichtige fragen die mich net schlafen lässt. Zu den Angaben von Hausaufgaben hab ich nur meinen Vor und nachnamen geschrieben und den Ort doch die Straße hab ich selbst erfunden. könnten die mir auf die Schliche kommen?
Danke für Antwort scho in Voraus
01.03.2009, 18:43
#
92
schnippewippe
Gastposter
Klicke in meinen vorigen Post auf die Links. Da findest du die Antworten auf deine Fragen.
01.03.2009, 18:47
#
93
Travler
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 2
Welcher ist es genau?
01.03.2009, 19:36
#
94
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von TiiKey
Nun meine Frage, weil da hab ich nicht wirklich was dazu gefunden, soll sie einfach nichts machen ? oder einen solchen Musterbrief schicken ?
Die Eltern haben doch ragiert und dem "Vertrag" nicht zugestimmt.
Zitat:
Zitat von TiiKey
[..]
Dann hat ihre Mum dort angerufen das so erklärt und der nette Herr am Telefon meinte dann, das sie sich jetzt überlegen müssten ob es nicht zur Anzeige kommt, wegen falscher Angaben...
Ihr Vater hat dann noch eine Email mit der Ausweikopie geschickt, woraufhin eine Email kam, das sie jetzt zu dem Entschluss kamen es zur Anzeige zu bringen wenn das geld + verzugsgebühr nicht bis da und da gezahlt wird...
[...]
Das Letzte würde ich als Nötigung, oder sogar als Erpressung bewerten.
Gerade dieser Anbieter hat von diversen Richtern gewaltig was auf die Nase bekommen.
______
Zitat:
Zitat von Travler
Hi ich habe das selbe Problem wie alle doch ich habe eine wichtige fragen die mich net schlafen lässt. Zu den Angaben von Hausaufgaben hab ich nur meinen Vor und nachnamen geschrieben und den Ort doch die Straße hab ich selbst erfunden. könnten die mir auf die Schliche kommen?
Danke für Antwort scho in Voraus
"Allgemein", das dürfte kein Problem sein.Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt darf jeder machen.
Und es gibt ja noch Telefonbücher. "Erfundene" Strasse sollte kein grosser Hinderungsgrund sein.
Falls du minderjährig bist,Hast du deinen Eltern das schon gebeichtet?
Denn nur sie können etwas unternehmen.
m,f,G,
02.03.2009, 09:13
#
95
TiiKey
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 2
danke immorb und schnippewippe...
ich habe mir mal einige deiner links angesehen schnippewippe und sind kann ja laut dem punkt 5, auf einer deiner seiten (weiß grad nicht mehr welche ) nur dann "angezeigt" werden wenn sie dem anbieter vorsätzlich schaden wollte, was in dem fall ja schon wegen fehlender hinweise auf eine gebühr nicht geht...sie hat nicht gewusst das es was kostet wie sollte sie ihm dann schaden können, also so versteh ich das aus dem absatz...
sprich wir machen einfach nichts und sollten die so dreißt sein und was per post schicken, antwort ich per einschreiben und stütz mich auf solche aussagen und paragraphen ?