lebenstest.de

Alt 06.03.2008, 17:34   # 141
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von ralf2803 Beitrag anzeigen
Hallo erstmal,
bin neu hier im Forum.
Meine Tochter (14 ) hat auf der Seite von Yooliety das Popup von Lebenstest
angeklickt. Hat dann einige Angaben wie Name und Adresse gemacht, hat dann aber gemerkt das dies nichts mit Yooliety zu tun hat und hat dann die Seite geschlossen.
Vor ein paar Wochen kam nun eine Rechnung leider ohne direkte Adresse von den Betreibern von Lebenstest. ist direkt im Müll gelandet.
Heute kam nun ein Forderungsschreiben von einer dubiosen Anwaltskanzlei.
Der Brief, ohne genauen Absender, so das man nur an ein Postfach antworten kann.
Wer kann mir sagen wie ich vorgehen soll?
Dann schreibe doch an das Postfach . Einschreiben mit Rückantwort. Der Brief kommt dann ja mit einen Vermerk ,von der Post zurück. Lasse den Brief aber dann so wie er ist.
Ohne deiner Zustimmung kann deine Tochter diesen Vertrag nicht abschliessen.Unten in meiner Signatur ist ein Musterbrief für Minderjährige.

Aber mache ihr bitte klar, dass sie hier nur Glück hat, da es eine Ab***rseite ist. Wo anders kann sie Ärger bekommen.
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Alt 31.03.2008, 16:00   # 142
saphira123
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 2
Hallo Ihr,

meine Tochter hat vor einem Jahr auch bei so etwas mitgemacht und eine Zahlungsaufforderung bekommen,der ich sofort wiedersprochen habe.Da meine Tochter zu diesem Zeitpunkt noch Minderjährig war.
Jetzt nach einem Jahr bekommen wir auf einmal wieder so einen Brief von einer Anwaltskanzlei in München.
Habe in München bei einer Anwaltskanzlei gleichen Namens angerufen und gefragt ob es sich um diesselbe handelt.Nein sie war es nicht. Es hätten aber schon sehr viele deshalb angerufen. Die Dame gab mir den Rat mich an die verbraucherzentrale zu wenden.
Jetzt habe ich mit erst einmal den Musterbrief für Minderjährige noch einmal ausgedruckt und werde Ihn morgen mit der Post wegschicken. Da auch eine Postadresse angegeben ist ,aber dort nur Privatleute wohnen(Briefkastenfirma?) werde ich auch dort einen Biref mit Rückschein hinschicken.
Sollte ich noch etwas tun?
denn ich habe nicht die Absicht diese 107.00 Euro auf die es inzwischen angewachsen ist zu zahlen.
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Alt 31.03.2008, 16:06   # 143
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von saphira123 Beitrag anzeigen
Hallo Ihr,
Nein !!!!!!
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Alt 31.03.2008, 16:17   # 144
saphira123
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 2
Danke Schnippewippe,
du hattest mir damals auch schon sehr nützliche Tips gegeben, durch deine Ratschläge bin ich damals echt weitergekommen. Ich hätte bestimmt gezahlt wenn ich nicht auf dieses Forum gestoßen wäre.
Nochmals vielen Dank
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Alt 31.03.2008, 16:34   # 145
schnippewippe
Gastposter
 
Danke Es freut mich, wenn ich helfen konnte.
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Alt 13.06.2008, 15:30   # 146
sig_ale
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 18
Heute ist die zweite Meldung vom Inkassodezernat gekommen!!!!
Die erste hab ich im Oktober bekommen, damals nach von der Kanzlei H****r und jetzt, da sich mein "Vergehen" zum ersten Mal gejährt hat, habe ich Post von der Kanzlei G*****r bekommen. Obwohl ich weiß, dass ich gemein ausgetrickst wurde, fällt mir jedes Mal wieder das Herz in die Hose!

LG
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Alt 18.11.2008, 00:35   # 147
SBL
Gastposter
 
Ich hatte auch das zweifelhafte Vergnügen mit den Herrschaften,habe damals nicht gezahlt und es ist bei ein bis zwei mahnungen geblieben
Sie lernen anscheinend nicht, denn gerade kam dies bei mir im E-Mail Fach an:
Zitat:
> Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
>
> Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem LebensTest.de Support.
>
>
> wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir es den Ihnen schon mitgeteilten Gründen auf der geltend gemachten Forderung in voller Höhe bestehen.
>
> Zwischen Ihnen und der Online Service Ltd. besteht ein rechtsgültiger Dienstleistungsvertrag über die Nutzung des Datenbankangebotes gemäß der Ihnen vorliegenden Rechnung.
> Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen, insbesondere hinsichtlich der von Ihnen nachweislich gelesenen und akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
>
> Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihnen unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens weitere Kosten über den Forderungsbetrag hinaus entstehen können.
> Dies gilt insbesondere dann, wenn wir zur Forderungsdurchsetzung Dritte beauftragen müssen oder gerichtliche Schritte einleiten.
>
> Wir fordern Sie daher auf, den in Rechnung gestellten Betrag fristgerecht zu begleichen.
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> Ihr LebensTest.de - Support Team
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Alt 29.05.2012, 04:42 # --
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