fuehrerscheincheck.com

Alt 06.05.2007, 19:40   # 1
DunkelSchwarz
 
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Werbung im Netzwelt-Forum für das allerneueste Projekt der Interserv AG Dubai, der Nachfolgeorganisation von Internet Service AG aka Xentria AG:

Zitat:
Bist du ein guter Fahrer? - Würdest du heute nochmal den
Führerschein bekommen ? Teste es. w*w.Fuehrerscheincheck.com/Test
Und es wird wieder mal teuer:
Aus den AGB:
Zitat:
6. Preise, Zahlungsbedingungen, Vertragslaufzeit und sonstige Pflichten des Nutzenden

Der Nutzende ist zur Entrichtung des Nutzungsentgelts von 89.00 Euro jährlich verpflichtet. Dieser Betrag wird in Rechnung gestellt und ist mit rechtswirksamen Zustande kommen des Vertrages fällig.
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Alt 06.05.2007, 20:05   # 2
hungriger-wolf
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Der Vertrag ist ruckzuck (rechtswirksam?) abgeschlossen:
Zitat:
2 Vertragsschluss

2.1 Durch die Absendung des von fuehrerscheincheck.*** auf der Internetseite F***erscheincheck bereitgestellten Registrierungsformulars gibt der Nutzende ein Angebot zu einem gebührenpflichtigen Vertragsabschluss mit fuehrerscheincheck.com ab. Nimmt ***hrer***eincheck.*** dieses Vertragsangebot des Nutzenden an, indem sie dem Nutzenden eine Registrierungsbestätigung per E-Mail übermittelt, ist der Vertrag zustande gekommen.
Eben das Übliche der üblichen Verdächtigen.
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Alt 06.05.2007, 22:22   # 3
Ravachol
 
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na ja, jedenfalls klappt ne Anmeldung nicht wenn man (natürlich rein Zufällig) die selbe Mail-Addi hat wie die devielbae:

lg Experimental-Rava
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Alt 06.05.2007, 23:12   # 4
immorb
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Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz
Teste es. w*w.Fuehrerscheincheck.com/Test
Auch in der Variante w*w.Fuehrerschein-check.com

EiPie-Nummer **.249.115.30, in diesem Block treffen wir so lustige Leute.
Fausdusch-äberle.biz in der Variante **.info, ***.net
Valentia-flitzigmann.biz hier auch ***.com und ***.info

Nicht zu vergessen alle Interserv-Seiten und Effili-Seiten.

War noch was?
Richtig,aus Tagen des Adressbuchschwindel:
Kontosperrung:
Diese Maßnahme ist rechtlich zulässig.
Wir verweisen auf einen Beschluß des OLG Karlsruhe ( 6W31/97, mit dem eine entsprechende Maßnahme einer Bank abgesegnet wurde.
Sie sind nicht verpflichtet, an einem Wettbewerbsverstoß gemäß §1 und 3 UWG mitzuwirken.

Quelle:>> mein-parteibuch

Die Schmittchen Schleicher Brüder kennen das.

M.f.G.
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Alt 08.05.2007, 10:38   # 5
hungriger-wolf
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Hey, die Jungs sind fix und treten gewaltig aufs Gaspedal. Vor drei Tagen hat sich eine gute Freundin von mir da angemeldet - und heute in der Frühe, um kurz vor 8, ist die Rechnung in ihr Postfach geflattert.
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Alt 17.06.2007, 01:01   # 6
huelze
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Hallo zusammen,
bei mir ist mit dieser Firma was ganz tolles passiert. Ich bekomme Anrufe auf meinem Handy, wo angeblich in Zusammenhang mit dem Führerscheincheck was zu gewinnen ist. Bin gestern von der Arbeit heim, 19 Anrufe in Abwesenheit. Dann mitten in der Nacht 0.40 !!! ging mein Handy. Heute nachmittag wieder. Der Sohn der Dame hätte eine Rechnung über den f-schein-test bekommen und meine Handynummer war angegeben. Sie faxt mir das Schreiben am Montag zu und wenn das so weitergeht am Wochenende werde ich Anzeige gegen diese Firma, da ja in Dubai sitzt, stellen. Die versuchen es echt mit jeder Masche !!! Seid vorsichtig
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Alt 17.06.2007, 01:33   # 7
manwithhat
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Zitat:
Zitat von huelze Beitrag anzeigen
Der Sohn der Dame hätte eine Rechnung über den f-schein-test bekommen und meine Handynummer war angegeben.
Ich glaube nicht, daß denen langweilig ist, nur um Dich zu belästigen. Vielleicht ärgert sich einer drüber, daß er selber reingefallen ist.
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Alt 12.10.2007, 21:42   # 8
waverider-8-6
 
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HILFE,

bin vor ner Woche auch drauf rein gefallen, könnt ihr mir sagen, was ich machen kann? ich seh irgendwie nicht ein für so nen Scheiß 89 Euro zu bezahlen. Danke schon mal!

Tobias
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Alt 12.10.2007, 23:37   # 9
krennz
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@waverider,

ich würde eines der Musterschreiben von Immorb, oder das unten ua dem Link nehmen und per Einschreiben mit Rückschein an die im Impressum genannte Adresse schicken.

Grüsse

Klaus
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Alt 13.10.2007, 00:41   # 10
Gudruninge
weiss wovon sie redet
 
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Zitat:
Zitat von waverider-8-6 Beitrag anzeigen
HILFE,

bin vor ner Woche auch drauf rein gefallen, könnt ihr mir sagen, was ich machen kann? ich seh irgendwie nicht ein für so nen Scheiß 89 Euro zu bezahlen. Danke schon mal!

Tobias
Sorry, muss ich jetzt mal fragen, wieso bist Du reingefallen, Du wolltest diesen Test machen, er war Dir wichtig, Du hast Dich vorher über diese Seite nicht informiert, AGB lesen ist nichts für Dich, bitte dann zahl. das ist dann einfach der Beitrag für erwiesene Beratungsresistenz
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Alt 13.10.2007, 10:26   # 11
krennz
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@gudruninge

Hab mir grerade mal alles, was ich ohne Anmeldung erreichen kann angesehen.

Das Übliche. Auf der ersten Site Werbung für den Test. Unten ohne Brille schwer zu finden der Hinweis auf Nutzungsbedingungen. (nicht AGB) WEnn man da rein geht sind an zwei Stellen die Hinweise auf kostenpflichtiger Vertrag und die entstehenden Kosten quasi versteckt.

Das einzig Positive, man kann es sich ausdrucken. Man wird darauf sogar hingewiesen das es geht.

Auf der Anmeldesite steht der Preis wie üblich unter dem Anmeldebutton in der vorletzten Zeile allerdings fett hervorgehoben.

Kann man von halten was man will. Dieser ganze Auftritt entspricht nicht den deutschen Vorschriften. Kommt daher wohl auch aus Dubai.

M.E. kommt nach deutschem Recht kein wirksamer Vertrag zustande, da die Vorraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Man kann ihn demnach mittels der hier geposteten Musterschreiben widerrufen/anfechten.

Grüsse

Klaus
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Alt 13.10.2007, 21:32   # 12
vanHelsing
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Zitat:
Zitat von krennz Beitrag anzeigen
Unten ohne Brille schwer zu finden der Hinweis auf Nutzungsbedingungen. (nicht AGB) WEnn man da rein geht sind an zwei Stellen die Hinweise auf kostenpflichtiger Vertrag und die entstehenden Kosten quasi versteckt.

Das einzig Positive, man kann es sich ausdrucken. Man wird darauf sogar hingewiesen das es geht.
Und das reicht bei weitem nicht aus.
Auch wenn eine Widerrufsbelehrung ausgedruckt werden kann, ist diese nicht automatisch wirksam.
Zitat:
Dem ist das Landgericht Kleve - wie bereits nahezu alle anderen Gerichte - entgegengetreten. Nicht der Empfänger der Widerrufsbelehrung hat die Erfüllung der die Textform bestimmenden Merkmale zu leisten, sondern der Anbieter muss die Belehrung in Textform mitteilen, dem Verbraucher also einen Belehrungstext übermitteln, der bereits die genannten Anforderungen erfüllt.
Quelle: >> Landgericht Kleve, Urteil vom 02.03.2007, 8 O 128/06
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 14.10.2007, 12:49   # 13
waverider-8-6
 
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@Krennz
Vielen Dank für die Info, habe mir den Bogen runtergeladen und ausgefüllt. Bringe ihn morgen zur Post, ich hoffe, dass es mir was hilft!

@Gudruninge
Tolle Info, danke! Ich hab sogar in die AGBs geschaut, weil mir das mit kostenlos schon komisch vorkam, konnte aber auf den ersten Blick beim überfliegen nichts von Kosten nichts sehen, also hab ich mit gemacht.
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Alt 14.10.2007, 17:33   # 14
hungriger-wolf
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Benutzerbild von hungriger-wolf
 
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Liebe User der Netzwelt,

an dieser Stelle ist eine Diskussion begonnen worden, die sich vom eigentlichen Thema weit entfernt hat und einen Nebenschauplatz eröffnet hat. Es ging, da die Hintermänner dieser Seite in Dubai sitzen, um den Koran.

Damit es im Forum keine Verwirrung gibt, habe ich diesen Teil der Diskussion abgetrennt und in den Off-Topic-Bereich des Verbraucherschutzes verschoben.

Ich bitte die an diesem Teil der Diskussion beteiligten User, sich wieder dem eigentlichen Thema zu widmen.

mfg
hungriger-wolf
Moderator
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Alt 25.10.2007, 21:07   # 15
Ravachol
 
Benutzerbild von Ravachol
 
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Kaum bin ich dieses Führerscheincheck-Volk losgeworden flattert mir eine BESTÄTIGUNGSMAIL einer "Dame" namens Marion Hotten ins Postfach in der mir meine Anmeldung bei einer Seite namens "ichwillpOrnOs-web.com" bestätigt wird.
Coolerweise mit dem selben unrichtigen Daten (Name falsch, Adresse fehlt und Telefonnummer hat laut Anbieter noch nie existiert) wie die ,die mir diese Führerfreunde geschickt haben. Zufälle gibts ?!?

lg Rava
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Alt 25.10.2007, 21:56   # 16
immorb
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Zitat:
Zitat von Ravachol
Zufälle gibts ?!?
Was soll daran Zufall sein?
Unter der gleichen IP.Nr. 193.36.***.*** sind auch noch andere Seite gehostet.>> Ichwillpornos-o*****.***, Ichwillpornos-******.net und noch einige in der Art.
>>>(Die Kosten werden immer sechs Monate Voraus - sprich 144 Euro (zzgl. Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer) - berechnet.)
Bestellungen aus der Schweiz sind zzgl. 7,6% MwSt<<<

Und ich dachte immer die Währung in der Schweiz ist Franken.

Betreiber eine JOTO Marketing in Zug CH.
Geschäftsführer??? Tobias S., der nicht erreichbar ist, weil er momentan «irgendwo auf einer Insel sitzt»(Stand 04.09.2006)
Kumpan von Beat A.(Alblanca GmbH ). Tobias S.,ehemaliger Geschäftsführer der Top Tel Telemarketing GmbH.
Wird dem Dunstkreis des Schweizer Bermuda Dreieck zu gerechnet.

Nachtrag:
Schweizer Bermuda Dreieck:
Guggste hier>>> Die "Swiss-Connection"

M.f.G.
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Alt 26.10.2007, 17:15   # 17
beisskatze
 
Benutzerbild von beisskatze
 
Registriert seit: 14.04.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 389
Ich war die Tage im Internetcafé und habe mich mal bei fuehrerscheincheck.com - natürlich inkognito - angemeldet. Der Aktivierungslink war wohl erst am nächsten Tag da, man kann also nicht sofort "testen".
Recht unterhaltsam, zugegeben. Ich bin jedes Mal durchgefallen .
Als kleines "Internetspielchen" für zwischendurch mal ganz interessant, wenn es keine Abofalle wäre. Das Kleingedruckte überliest man sofort, aber diesen Test würde keiner freiwillig für 89€ im Monat buchen , vor allem, wenn man mal in Betracht zieht, was im Internet alles kostenlos zu bekommen ist. Wer einen Führerschein macht, der übt halt mit den Bögen und für den, der sein Wissen nochmal testen will, gibt es bestimmt bessere Möglichkeiten als sowas.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass in Dubai irgendwelche Scheichs :aufelefa: sitzen und an Abofallen basteln. Das hat wahrscheinlich den Grund, dass man späteren Gewinnabschöpfungs- oder ähnlichen Verfahren entgehen will oder man die Einnahmen aus der Abofalle nicht versteuern muss.

Mal seh´n was für "Konsequenzen" :breitgri: das für mich hat...

Gruß beisskatze
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Alt 07.11.2007, 11:53   # 18
gundi111
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 16
Hallo an alle, die auch, wie ich auf einen von beiden Anbietern, reingefallen sind.
Habe jetzt seit einigen Wochen nichts mehr von den beiden Abzockern gehört.
Im Moment kommen weder Mahnbriefe noch E-Mails mit Forderungen oder sogar Drohungen.
Hoffe, es bleibt auch weiter so, bin nämlich nach wie vor nicht bereit, irgendeiner Zahlungsaufforderung nachzukommen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, oder muss ich befürchten, dass ich irgendwann von einem Inkassobüro oder einem Anwalt höre, wie die Leute mir mehrmals angedroht haben?
Danke, bin gespannt auf Eure Antworten.
Gruss. Gundi
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Alt 07.11.2007, 18:40   # 19
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von gundi111 Beitrag anzeigen
Hallo an alle, die auch, wie ich auf einen von beiden Anbietern, reingefallen sind.
Habe jetzt seit einigen Wochen nichts mehr von den beiden Abzockern gehört.
Im Moment kommen weder Mahnbriefe noch E-Mails mit Forderungen oder sogar Drohungen.
Hoffe, es bleibt auch weiter so, bin nämlich nach wie vor nicht bereit, irgendeiner Zahlungsaufforderung nachzukommen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, oder muss ich befürchten, dass ich irgendwann von einem Inkassobüro oder einem Anwalt höre, wie die Leute mir mehrmals angedroht haben?
Danke, bin gespannt auf Eure Antworten.
Gruss. Gundi
Das hast du auf einer anderen Seite geschrieben.
Zitat:
Hab in beiden Fällen einen Musterbrief geschickt und widerrufen. Auch hab ich denen deutlich gemacht, dass ich nichts bezahlen würde.
Also hier zu widerrufen, war wohl nicht so richtig.
BESONDERE HINWEISE
Zitat:
Aus der AGB
Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig, wenn die Online Content Ltd. mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download etc.).
Ich hätte den Vertrag wegen Irrtum angefochten. Das per Einschreiben mit Rückantwort.
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Alt 04.01.2008, 19:57   # 20
GisaP
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Hi- ich bin neu hier- und wundere mich, daß ich sooo viele "Leidensgenossen" habe, die diesem Verein auch aufgesessen sind.
Meine (damals noch nicht 18-jährige) Tochter hat sich dort angemeldet.(Wohl mit falschem Geb.Datum)... Erst 4 !! Wochen später- also wo die Widerspruchsfrist längst abgelaufen war- kam per Mail eine Rechnung. Ich habe Widerspruch eingelegt- mit dem Hinweis, ich hätte meine Frist versäumt müßte ich trotzdem 89.- Euro zahlen.

Jetzt kommt von einem Inkassountermehmen eine Forderung über 122.18 Euro. Das war am 20.12.07. Die wollten innerhalb 5 Tagen Geld sehen. Seither is nix passiert...
Ganz ehrlich, ich war versucht, zu zahlen, bis ich in Foren gesehen habe, daß es so viele sind, denen es geht, wie mir.

Hat noch jemand eine Inkasso-Forderung bekommen?
Was jetzt? Ignorieren? Belzig stellen?

Gisa
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