| | # 108 |
| Gastposter | Schade um die Zeit für Reaktionen und das Geld für das Einschreiben. Wenn man seine echten Daten angegeben hat, ist ein einmaliger nachweislicher Widerspruch per Einschreiben ratsam, wenn nicht, ist hartnäckiges Ignorieren (aber Abheften der Korrespondenz) die beste Variante. Es ist Unsinn, dass "Wer das total ignoriert, u. U. vor Gericht gezerrt werden kann und dann viel mehr zahlen darf als ihm lieb ist." Erstens ist die Strategie des Anbieters Einschüchterung und nicht Klage (es kam laut vzbv - Die Stimme der Verbraucher noch nie zu einem Gerichtsverfahren!) und zweitens hat lebenscheck.com keine Möglichkeit zu einer Klage, wenn er keine Zustelldaten bei der Anmeldung erhalten hat. Die IP-Adresse oder E-Mail-Adresse hilft ihm nicht, denn der Internet-Zugangsanbieter darf die Daten des Anschlussinhabers nur an den Staatsanwalt rausrücken und der kann das nur nach einer Strafanzeige anordnen und wenn er ein öffentliches Interesse darin sieht. Hürden, die lebenscheck.com sicherlich zu hoch sind. Eine Anzeige kann nämlich für die Leute zum Bumerang werden. Der Anbieter täuscht nämlich die Internetsurfer, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen (Betrug), das Anmeldeopfer aber nicht, der Anbieter geht systematisch und in großem Maßstab vor (öffentliches Interesse an Strafverfolgung!), das Anmeldeopfer nicht. Sollte in Mahnschreiben massiv gedroht werden, kann das Opfer auch Strafanzeige wegen versuchter Erpressung erstatten. Also, wer im Glashaus sitzt, wird nicht mit Steinen werfen. Bastian Nützliche Links: verbraucherrechtliches » FAQ: Internet-Vertragsfallen ZDFmediathek - Kostenfalle Internet |
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| | # 109 |
| Registriert seit: 15.06.2007
Beiträge: 37
| Habe gerade diese e-mail von denen bekommen: Sehr geehrte Frau xxx, Sie haben unsere Dienstleistung in Anspruch genommen, d.h. den Test gestartet sowie beendet und somit eine individuelle Lebensprognose von uns erstellen lassen. Dies ist eine Leistung, die man nicht zurückgeben kann, da niemand außer Ihnen damit etwas anfangen kann. Deshalb ist die Widerrufsfrist vorzeitig erloschen. Ob Sie sich die Auswertung sowie Urkunde downloaden oder nicht, ist allein Ihre Entscheidung. Die Dienstleistung wir von unserer Seite zur Verfügung gestellt. ------------------------------------ Mit freundlichen Grüßen Ihr Lebenscheck-Team Ist das jetzt die Reaktion auf mein Einschreiben oder was ist das jetzt schon wieder?? Da steigt mir schon wieder der Puls rasant an.. Ich mag nicht mehr, können die nicht endlich die Füße still halten?? |
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| | # 110 |
| Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
| Je mehr du denen schreibst, desto mehr Mist schreiben die Schweizer Hessen aus Dubai (oder dubaianischen Schweizer aus Hessen Ich würde sämtliche Korrespondenz (auch per Mail) einstellen und auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten (das Warten wird wohl vergeblich sein, denn welcher dieser geheimnisvollen Herrschaften wird sich wohl aus dem Dubaier Briefkasten nach Deutschland bemühen?? Sollte wirklich das große Wunder geschehen und diese Ba*** es tatsächlich wagen, einen Mahnbescheid zu beantragen, dann sofort wieder melden. Aber dies wird wohl nicht eintreten. |
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| | # 111 |
| Registriert seit: 15.06.2007
Beiträge: 37
| Bist du dir da wirklich sicher, ich zweifel da schon wieder ganz stark. Da schlagen zwei Herzen in meiner Brust, das eine sagt, dir kann gar nix passieren, weil wenn die mich anzeigen, dann müssen die ja ihre nicht ganz ..... geschäfte melden, das wollen die bestimmt nicht. Auf der anderen Seite habe ich einen riesig großen Berg in der Hose, wenn ich nur an den Mahnbescheid denke!!!! Die schaffen es regelmäßig mich so richtig einzuschüchtern, war ja schon kurz davor zu zahlen bevor ich euch hier getroffen habe.. Ich hoffe wirklich du hast recht.... *kurzvormdurchdrehen* |
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| | # 112 |
| Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 6
| Hallo, ich habe auch das problem, dass ich mich bei lebenscheck.com angemeldet habe und meine ganzen Daten (adresse, e-mail) angeben. Natürlich wusste ich nichts von dem Zahlungsbetrag. Ich habe mich auch schon durchs Forum gekämpft und eine e-mail an den Service geschrieben. Dann kam nur zurück dass das Widerspruchsrecht erloschen ist, da die leistungen nicht zurückgegeben werden können. ich habe nun eine e-mail geschrieben, in dem ich mit dem gerichtsurteil in widerspruch gegangen bin. dann kam aber der Brief per post, indem sie mich verwarnt hatten, sonst würden sie vor gericht gehen. ich habe angst, dass ich wirklich zahlen muss, da ich nicht wirklich viel geld zur verfügung habe (bin noch schülerin), wäre das nicht so toll. auch wenn man die frage schon zum 20.000ten mal gelesen hat. Kann jemand noch mal genau sagen, wie man vorgehen soll? |
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| | # 113 | ||||
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Den Anfang mit dem Wehren hast du schon gemacht, aber eine Mail reicht bei weitem nicht aus. Unten stehen ein paar Links, die du dir in Ruhe durchliest und das für dich richtige raussuchst. Und damit komme ich zu einem wichtigen Punkt: Zitat:
Hier die Links. ==> Informationsportal der Netzwelt <== ==> Musterbriefe - auch für Minderjährige<== ==> Informationsliste über kostenpflichtige Dienste<== ==> Verträge mit Minderjährigen<== ==> IP-Adresse nur - und nur - für Strafverfolger <== (sicherheitshalber) ==> Der Vampirjäger - jagt die ******** im Internet <== (von unserem Mod vanHelsing, sehr empfehlenswert) Wichtig ist: Widerruf mit Einschreiben/Rückschein mit der guten, alten Post an den Anbieter und eine Mitteilung an das Inkasso, dass die Forderung nicht anerkannt wird. Ob der Anbieter einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen wird, ist eher unwahrscheinlich. Hier ist noch kein solcher Fall bekannt geworden. | ||||
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| | # 114 |
| Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 6
| Ist das übrigens noch ein Brief vom Anbieter oder schon vom Inkasso? Es ist nur der Brief vom Anbieter Wenn du minderjährig bist, ist es relativ einfach für dich, ohne viele weitere Drohungen des Anbieters da rauszukommen. Falls du nicht mehr minderjährig bist, werden sie ein wenig länger drohen. Ich bin volljährig. Ich danke dir. Ich werde nun ein Einschreiben schicken. (werde wohl einen Musterbrief verwenden, da ich keine zeit habe, Prüfungen). |
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| | # 115 | |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Zitat:
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| | # 118 | |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Zitat:
Bleib cool. Carpe diem. Mach etwas Schönes aus diesem Tag, du bist es dir wert. | |
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| | # 119 |
| Registriert seit: 15.06.2007
Beiträge: 37
| Danke für deinen Zuspruch. Brauche ab und zu jemanden, der mich auf dem Boden hält, vor allem bei solchen Sachen (was nicht heißt, daß ich in solche Situationen häufig hinein gerate). Werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten, wenn ich wieder Nachrichten von denen bekomme. Werde mir jetzt erstmal mein Mittagessen kaufen gehen und den Nachmittag auf der Couch genießen. Vielen vielen dank nochmal vom kleinen Angsthasen stressbobbel |
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| | # 120 |
| Gastposter | Hallo, bin neu hier. Habe auch dieses schreiben von wegen letzter Zahlungserinnerung etc. erhalten, allewrdings war ich wohl so blöd bzw. arglos meine richtige Adressdaten anzugeben, was ich mir nicht vorstellen kann. ich gehe davon aus, daß mir hier jemand einen Streich gespielt hat, indem er meine Daten angegeben hat. Kann mir jemand folgende fragen beantworten: 1) Ich habe keine Lust wegen diesen Be******n ein teueres Einschreiben nach Dubai zu verauslagen. Da die Rechnung nicht per Einschreiben kam könnte ich doch bis zum Eintreffen eines Einschreibens den Kopf in den Sand stecken, oder nicht? Und wenn die tatsächlich einen Mahnbescheid beantragen, dann müßten die die Kosten hierfür ggf. doch selbst tragen sofern sie nicht nachweislich, d.h. per Einschreiben, gemahnt haben (bzw. einmal mit Zahlungsziel nach dem Kalender). 2) Gibt es eine Möglichkeit den Widerspruch per Einschreiben unfrei, d.h. Gebühr zahlt Empfänger zu versenden? 3) Muß der Anspruchsteller nicht mit einer inländischen Adresse vertreten sein. Es kann ja wohl nicht angehen, daß ich trotz nicht vorhandenen Anspruches zu derartigen Kommunikationskosten genötigt werden kann. 4) Muß ich auch bei offensichtlich anspruchslosen Rechnungen reagieren? Man stelle sich mal vor: man möchte jemandem, den man nicht leiden kannübel mitspielen. Einfach dessen kontaktdaten bei so seriösen Sites angeben und der Arme darf dann im Akkord Einschreiben verschicken bis er ruiniert ist oder nen Herzinfarkt erleidet. Versäumt er dies geht´s dann bis zur Pfändung. Das entspricht nicht meinem Verständnis von Gerechtigkeit und Verbraucherschutz!!! * aus rechtlichen Gründen geändert |
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