| | # 2 | |
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
| Zitat:
Und schau auch mal in den Thread von "onlinequiz GmbH", da gibt es ähnliche Probleme wie dein´s ... | |
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| | # 3 |
| Gastposter | Hallo! Ich kann euch nur allen Raten die Finger von millionenquizshow zu lassen!! Ich habe vor einiger Zeit auch unbewusst beim MillionenquizShow mitgemacht und habe alle Anweisungen der Foren und Verbraucherzentrale Bayern befolgt. Musterschreiben per einschreiben geschickt und alles. Es kamen weiterhin Mahnungen von der Firma Millionenquiz, dann von einem Inkassobüro und es wurde zuletzt eine Klagewelle angekündigt, wo es mich wohl als erstes mit erwischt hat!! Es kam Post vom Amtsgericht Hof mit einer einladung am 31.10. wo ich auch hingegangen bin. Tja, und was passiert ist, seht ihr nun selbst!! Der Richter hat mir alle Kosten aufgebrummt und ich muss jetzt fast 350 EUR für den ganzen Spaß bezahlen!! Das Urteil was ich gestern im Postkasten hatte habe ich eingescannt in PDF: http://up.picr.de/1551377.pdf Das hat mich alles ganz schön aufgeregt. Naja was bleibt jetzt übrig als bezahlen. Vielleicht habt ihr ja mehr glück!!# Gruß Christopher |
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| | # 4 | |
| Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
| Troll oder nicht Troll, das ist hier die Frage: http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?p=28382#28382 Zitat:
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| | # 5 | |
| Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 128
| Zitat:
In der BooCompany wurde es auch schon gepostet: http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?p=28372#28372 | |
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| | # 7 |
| Gastposter | Das tut mir für Dich echt leid. Aber hier wurde ja von uns immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass es keine richtige Abzocke ist. Das es nach einen Spiel keine Widerrufsfrist mehr gibt. Das man es nur wegen Irrtum anfechten könnte? millionenquiz.de - nur die ad2internet GmbH gewinnt immer! Auch hier wurde mitgeteilt , dass es für uns keine Abzocke ist. Aber das wollte kaum ein User lesen. Wir sind hier oft gegen eine Wand gelaufen. onlinequiz GmbH Ich habe nie verstanden, wie man das mit den Preis ,vor dem richtigen Spiel übersehen kann. Auch wenn ich jetzt hier wieder den Kopf einziehen muss. So sehe ich das hier nun mal. Man wird über die Kosten informiert. |
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| | # 8 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Nur wenn Du bewusst die Startseite ansurfst und den Preis wahrnimmst. Ansonsten, siehe oben, wäre doch Abzocke.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | |
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| | # 10 | |
| Gastposter | Zitat:
Seht ihr es als Abzocke an , ich nicht. Ich konnte ja aufhören zu spielen. | |
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| | # 12 | |
| Registriert seit: 23.05.2007
Beiträge: 8
| Zitat:
Und alle steigen in eine Diskussion ein statt das zu tun: :auslach:+ ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 28.11.2008 um 00:34:24----- Plumpe Fälschung, ich kann auch die wahre Seitenzahl erkennen. Wo stand das doch gleich: "... um sich oder anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen"? Man braucht eben Weihnachtsgeld. | |
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| | # 13 | |
| Gastposter | Zitat:
Bis zur Anmeldemaske wird nichts von Kosten gesagt,richtig,nach den Probespielen kommt etwas.....sehr sehr deutlich???? ![]() Ps. Ausserdem befinden sich solche Hinweise oft in einer Grafik,und diese wird vielfach ,bewusst,unbewusst, nicht geladen. m.f.G. | |
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| | # 14 | ||
| Gastposter | Zitat:
Wie man auf deinen Bild sieht, steht bei dem Kästchen zum anklicken der Teilnahmebedingungen , ein kurzer Text. Ich würde nie ohne den zu lesen, meine Daten eingeben und das Feld für Teilnamebedingung anklicken. Man sollte schon vorsichtig sein, wenn man seine Daten irgendwo einstellt. Da die Verbraucherzentrale das hier schreibt. Zitat:
Aber darauf reinfallen braucht man meiner Meinung nach Keiner. | ||
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| | # 15 |
| Halb Mensch, halb Admin Registriert seit: 10.05.2006
Beiträge: 3.899
| Ist wohl mal wieder nur ein Versuch Angst und Schrecken zu vertreiben. Hier noch etwas zu lesen: Christopher und das Urteil zu Millionenquizshow.de |
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| | # 17 | |
| Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
| Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) entspricht die Preisauszeichnung in dem Screenshot oben meiner Ansicht nach nicht der "allgemeinen Verkehrsauffassung von Preisklarheit und Preiswahrheit" (§ 1 Satz 6). Dort steht ausdrücklich: Zitat:
Die Preisauszeichung bei millionenquiz.de ist weder "leicht erkennbar" noch "sonst gut wahrnehmbar". Vergleichen wir dagegen doch z.B. mal eine Preisauszeichnung eines bekannten großen Buchversands (fängt mit "A" an). Das nenne ich z.B. eine sofort wahrnehmbare Preisauszeichnung. Wenn sowas aber mit voller Absicht in einem kleingeschriebenen Wischiwaschi-Fließtext versteckt wird, und nicht optisch hervorgehoben erscheint, dann tut es mir leid. Das ist für mich keine gut wahrnehmbare Preisauszeichnung. Man sollte sich an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass in Deutschland ein Betreiber eines Internet-Shops bereits wegen weit geringerer Preisauszeichnungsprobleme erfolgreich abgemahnt werden kann. Ich erinnere hier nur an die Abmahnwelle eines Hamburger Anwalts, im Auftrag einer geilen Geiz-Ladenkette. Das Internet ist ein Medium, wo abgerufene Webseiten primär kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das gilt auch für viele Webseiten, wo tatsächlich Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Auch dieses Forum hier ist kostenfrei. Das gilt auch für etliche andere "Services" im Internet. Wenn man dabei seine persönlichen Daten im Internet angibt (stellen wir mal die Gefahren für den persönlichen Datenschutz dahin...), dann rechnet man nicht schon allein deshalb damit, hier gleich ein kostenpflichtiges Angebot wahrzunehmen. Richtig ist sicherlich, dass man das inzwischen tun sollte, und dass man vor solchen Kostenfallen auf der Hut sein muss. Aber eine Rechtspflicht, aktiv nach einer unauffällig angebrachten Preisauszeichnung suchen zu müssen, vermag ich nicht zu erkennen. So haben im übrigen auch bisher immer die Gerichte geurteilt, wenn es darum ging, angefochtene "Verträge" aus solchen Kostenfallen zu beurteilen. Wenn man argumentiert, dass eine solche versteckte Preisauszeichnung im Verbund mit einer überraschenden AGB-Klausel nicht Vertragsgegenstand werden kann, weil man sich über die Kostenpflicht nicht im klaren war, dann hat man m.E. gute Karten. Das zeigen auch die 3 bisher bekannten Urteile, bei denen Opfer verklagt wurden, die den "Vertrag" angefochten haben. Diese Prozesse wurden alle drei gleich in der ersten Instanz von den Forderungsstellern verloren. Im übrigen: Verstöße gegen die Preisangabenverordnung können mit Ordnungsgeldern belegt werden. | |
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| | # 18 | ||
| Gastposter | Zitat:
Unsere Wahrnehmung/Blickrichtung wird durch unsere Lesegewohnheit beeinflusst. Platziert man etwas auf der linken Seite,und auch noch besonders auffällig, konzentrieren wir uns auf das. Was dann auf der rechten Seite steht nehmen wir vielleicht noch wahr,aber unser Blick geht wieder auf den linken Teil der Seite. Drehen wir das nun um,und markieren den Preis auch noch in einer Signalfarbe,würde uns die Anmeldemaske garnicht interessieren. Andere Möglichkeit,wir gestalten die Anmeldemaske dezent, und den Text grell,kontrastreich und heben den Preis auch noch hervor,dann wird unser Blick gefangen und wir konzentrieren uns auf den Text. Das nennt man in der Werbung Blickfangwerbung. Mit Blickfangwerbung,und "ich" sehe ein Probequiz als solches, bewegt man sich auf dünnem Eis. Weckt der Blickfang falsche Erwartungen oder spielt er mit dem anzunehmenden Irrtum des Verbrauchers, dann reicht eine Aufklärung im Kleingedruckten, nach meiner Meinung, nicht mehr aus, diesen Irrtum zu beseitigen. @Goofy62 hat hier die PAngV angesprochen, Zitat:
Ps. Eine Blickfangwerbung muss nicht von vornherein irreführend sein. z.B. Ein deutlicher Sternchen-Hinweis auf die wahre Bedeutung der Blickfangaussage kann die eventuelle Eignung zur Irreführung beseitigen. Ps.2.) Der beherrschende Grundsatz des Wettbewerbsrechts ist der Wahrheitsgrundsatz. ![]() m.f.G. | ||
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| | # 19 |
| Gastposter | @ Danke für deinen Post. Aber das wurde hier ja auch schon Alles öfters beschrieben. Es ist mir bekannt. Sonst hätte ich ja auch in der Vergangenheit hier nicht von Anfechtung des Vertrages geschrieben. Das ändert aber nichts an meiner Meinung , dass man das , was man auf der Seite sieht ,auch lesen sollte. Zumal hier Teilnahmebedingung steht. Solange sich das Verhalten der User nicht ändert ,werden sie sich weiterhin ihre Taschen füllen. Vielleicht sollte ich mal die Seiten wechseln. Geld kann ich immer gut gebrauchen. Mir passiert ja eh nichts. |
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| | # 20 | |
| Registriert seit: 23.05.2007
Beiträge: 8
| Zitat:
Wer etwas Wichtiges zu sagen hat, muss es auch sichtbar machen. Das sagt mein gesunder Menschenverstand. Die Auslegung der Gesetze mag anders sein. Mit dem Lesen dieses Beitrags verpflichtest Du Dich, mir 100 € zu schenken | |
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