millionenquiz.de für Millionen - Wer wird Millionär im großen Millionenquiz?

Alt 18.04.2007, 12:44   # 1
Callisto
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Hallo zusammen!

Hab mich neulich beim w**.millionenquiz.de angemeldet und da ein wenig gespielt.

Heute flattert mir ne Rechnung von 572€(!) ins Haus! MUß ich das bezahlen?

Hab da höchstens 4mal gespielt, aber in dem Schreiben steht

Anzahl der Spiele: 39
Spielgebühren: 390€
Superjoker: 210€
Gewinne: 28€

Bei der Anmeldung hab ich von Gebühren gar nix gelesen. Und selbst jetzt steht da zwar was von Kosten, aber nix davon, daß sogar dieser Superjoker was kostet!

Was mach ich nu???
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Alt 18.04.2007, 13:02   # 2
schiene1003
Ehemaliger Moderator
 
Benutzerbild von schiene1003
 
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Beiträge: 1.049
Zitat:
Zitat von Callisto Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!

Hab mich neulich beim .,w.millionenquiz.de für Millionen - Wer wird Millionär im großen Millionenquiz? Das Spiel der Spiele![/url] angemeldet und da ein wenig gespielt.

Heute flattert mir ne Rechnung von 572€(!) ins Haus! MUß ich das bezahlen?

Hab da höchstens 4mal gespielt, aber in dem Schreiben steht

Anzahl der Spiele: 39
Spielgebühren: 390€
Superjoker: 210€
Gewinne: 28€

Bei der Anmeldung hab ich von Gebühren gar nix gelesen. Und selbst jetzt steht da zwar was von Kosten, aber nix davon, daß sogar dieser Superjoker was kostet!

Was mach ich nu???
Klick auf die rote Schrift und im Informations-Portal findest du sicher schon einige Infos und Tipps dür dich ...
Und schau auch mal in den Thread von "onlinequiz GmbH", da gibt es ähnliche Probleme wie dein´s ...
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Alt 27.11.2008, 19:10   # 3
christopher_112
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Hallo!

Ich kann euch nur allen Raten die Finger von millionenquizshow zu lassen!!

Ich habe vor einiger Zeit auch unbewusst beim MillionenquizShow mitgemacht und habe alle Anweisungen der Foren und Verbraucherzentrale Bayern befolgt. Musterschreiben per einschreiben geschickt und alles.

Es kamen weiterhin Mahnungen von der Firma Millionenquiz, dann von einem Inkassobüro und es wurde zuletzt eine Klagewelle angekündigt, wo es mich wohl als erstes mit erwischt hat!!

Es kam Post vom Amtsgericht Hof mit einer einladung am 31.10. wo ich auch hingegangen bin.

Tja, und was passiert ist, seht ihr nun selbst!! Der Richter hat mir alle Kosten aufgebrummt und ich muss jetzt fast 350 EUR für den ganzen Spaß bezahlen!!

Das Urteil was ich gestern im Postkasten hatte habe ich eingescannt in PDF:

http://up.picr.de/1551377.pdf

Das hat mich alles ganz schön aufgeregt. Naja was bleibt jetzt übrig als bezahlen. Vielleicht habt ihr ja mehr glück!!#

Gruß Christopher
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Alt 27.11.2008, 20:34   # 4
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Troll oder nicht Troll, das ist hier die Frage:

http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?p=28382#28382
Zitat:
Zitat von christopher_112
Hallo!

Ich kann euch nur allen Raten die Finger von millionenquizshow zu lassen!!

Ich habe vor einiger Zeit auch unbewusst beim MillionenquizShow mitgemacht und habe alle Anweisungen der Foren und Verbraucherzentrale Bayern befolgt. Musterschreiben per einschreiben geschickt und alles.

Es kamen weiterhin Mahnungen von der Firma Millionenquiz, dann von einem Inkassobüro und es wurde zuletzt eine Klagewelle angekündigt, wo es mich wohl als erstes mit erwischt hat!!

Es kam Post vom Amtsgericht Hof mit einer einladung am 31.10. wo ich auch hingegangen bin.

Tja, und was passiert ist, seht ihr nun selbst!! Der Richter hat mir alle Kosten aufgebrummt und ich muss jetzt fast 350 EUR für den ganzen Spaß bezahlen!!

Das Urteil was ich gestern im Postkasten hatte habe ich eingescannt in PDF:

http://up.picr.de/1551377.pdf
(die ladezeit dauert leider etwas)

Das hat mich alles ganz schön aufgeregt. Naja was bleibt jetzt übrig als bezahlen. Vielleicht habt ihr ja mehr glück!!#

Gruß Christopher
Was wohl das Amtsgericht Hof dazu meint?
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Alt 27.11.2008, 20:36   # 5
Scofield
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von christopher_112 Beitrag anzeigen
Ich kann euch nur allen Raten die Finger von millionenquizshow zu lassen!!

Ich habe vor einiger Zeit auch unbewusst beim MillionenquizShow mitgemacht und habe alle Anweisungen der Foren und Verbraucherzentrale Bayern befolgt. Musterschreiben per einschreiben geschickt und alles.

Es kamen weiterhin Mahnungen von der Firma Millionenquiz, dann von einem Inkassobüro und es wurde zuletzt eine Klagewelle angekündigt, wo es mich wohl als erstes mit erwischt hat!!

Es kam Post vom Amtsgericht Hof mit einer einladung am 31.10. wo ich auch hingegangen bin.

Tja, und was passiert ist, seht ihr nun selbst!! Der Richter hat mir alle Kosten aufgebrummt und ich muss jetzt fast 350 EUR für den ganzen Spaß bezahlen!!

Das Urteil was ich gestern im Postkasten hatte habe ich eingescannt in PDF:

http://up.picr.de/1551377.pdf

Das hat mich alles ganz schön aufgeregt. Naja was bleibt jetzt übrig als bezahlen. Vielleicht habt ihr ja mehr glück!!
Ich vermisse die sonst übliche verzweifelte Tonlage. Auch wird es recht emotionslos geschildert.

In der BooCompany wurde es auch schon gepostet:
http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?p=28372#28372
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Alt 27.11.2008, 20:37   # 6
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Also zweifelsohne Troll - oder "getürkter Freundschaftsdienst" eines grottenschlechten Schauspielers!
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Alt 27.11.2008, 20:57   # 7
schnippewippe
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Das tut mir für Dich echt leid.

Aber hier wurde ja von uns immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass es keine richtige Abzocke ist. Das es nach einen Spiel keine Widerrufsfrist mehr gibt. Das man es nur wegen Irrtum anfechten könnte?

millionenquiz.de - nur die ad2internet GmbH gewinnt immer!

Auch hier wurde mitgeteilt , dass es für uns keine Abzocke ist.
Aber das wollte kaum ein User lesen. Wir sind hier oft gegen eine Wand gelaufen.

onlinequiz GmbH

Ich habe nie verstanden, wie man das mit den Preis ,vor dem richtigen Spiel übersehen kann.
Auch wenn ich jetzt hier wieder den Kopf einziehen muss. So sehe ich das hier nun mal.
Man wird über die Kosten informiert.
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Alt 27.11.2008, 21:35   # 8
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
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Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Ich habe nie verstanden, wie man das mit den Preis ,vor dem richtigen Spiel übersehen kann.
Es soll auch Umwege geben, um auf so eine Seite zu kommen. Nämlich so, dass die anfallenden Kosten nicht gesehen werden können. Akte 08 hat das ja am Fall von Mega-Downloads gerade erst gezeigt.
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Auch hier wurde mitgeteilt , dass es für uns keine Abzocke ist.
Nur wenn Du bewusst die Startseite ansurfst und den Preis wahrnimmst. Ansonsten, siehe oben, wäre doch Abzocke.
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 27.11.2008, 21:35   # 9
immorb
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Zitat:
Zitat von christopher_112 Beitrag anzeigen


Das Urteil was ich gestern im Postkasten hatte habe ich eingescannt in PDF:

Gruß Christopher
Und warum hast du bei Seite 2 von 3 die 3 korrigiert.und auch bei Seite 3 von 3?
Warum handelt es sich um eine Abschrift?
Warum liest man erst jetzt etwas von dir?
Zitat:
Zitat von christopher_112 Beitrag anzeigen
und habe alle Anweisungen der Foren und Verbraucherzentrale Bayern befolgt.
Wenn du dich in Foren schlau gemacht hast,dann hätte man doch zumindest etwas von "deinem" Problem gelesen.
Das ein Gerichtsverfahren ansteht hätte ich schon längst bekannt gemacht.
Zitat:
Zitat von christopher_112 Beitrag anzeigen
Es kamen weiterhin Mahnungen von der Firma Millionenquiz, dann von einem Inkassobüro und es wurde zuletzt eine Klagewelle angekündigt,
Warum ist nicht die Rede von einem Mahnbescheid?
Zitat:
Zitat von christopher_112 Beitrag anzeigen
Es kam Post vom Amtsgericht Hof mit einer einladung am 31.10. wo ich auch hingegangen bin.
Scan doch mal die "Einladung" ein.

Welcher Rechtsanwalt hat dich denn vertreten? Du kannst den Namen ja einem MOD per PN mitteilen.
Letzte Frage,warum zeigst du eine Abschrift und nicht das Original Urteil mit Stempel und Unterschrift?

m.f.G.
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Alt 27.11.2008, 22:23   # 10
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
Es soll auch Umwege geben, um auf so eine Seite zu kommen. Nämlich so, dass die anfallenden Kosten nicht gesehen werden können. Akte 08 hat das ja am Fall von Mega-Downloads gerade erst gezeigt.
Nur wenn Du bewusst die Startseite ansurfst und den Preis wahrnimmst. Ansonsten, siehe oben, wäre doch Abzocke.
Hier geht es ja um ein Quizspiel. Ich spiele auf Probe. Nun beginnen die richtigen Spiele. Bevor ich diese aber spielen kann, wird mir mitgeteilt, dass es nun Kostenpflichtig ist. Da ist es doch egal von welcher Seite aus ich komme. Mir wird es während des spielens mitgeteilt. Habe es doch selber gespielt. Es war nicht zu übersehen.
Seht ihr es als Abzocke an , ich nicht.
Ich konnte ja aufhören zu spielen.
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Alt 27.11.2008, 23:41   # 11
Scofield
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 128
Dieser "christopher_112" hat jedenfalls ein Bedürfnis sein "Erlebnis" im Netz zu verbreiten. Da meldet man sich extra sogar in Foren an. Der soll froh sein das es Copy & Paste gibt.
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Alt 28.11.2008, 00:34   # 12
valentins-tag
 
Registriert seit: 23.05.2007
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von Scofield Beitrag anzeigen
Dieser "christopher_112" hat jedenfalls ein Bedürfnis sein "Erlebnis" im Netz zu verbreiten. Da meldet man sich extra sogar in Foren an. Der soll froh sein das es Copy & Paste gibt.
Jepp, das hat schon was von spam, was der Kerl so treibt.
Und alle steigen in eine Diskussion ein statt das zu tun: :auslach:+

-----Doppelpost zusammengeführt am 28.11.2008 um 00:34:24-----

Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Und warum hast du bei Seite 2 von 3 die 3 korrigiert.und auch bei Seite 3 von 3?
Warum handelt es sich um eine Abschrift?
Warum liest man erst jetzt etwas von dir?
Plumpe Fälschung, ich kann auch die wahre Seitenzahl erkennen. Wo stand das doch gleich: "... um sich oder anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen"? Man braucht eben Weihnachtsgeld.
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Alt 28.11.2008, 07:53   # 13
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Bevor ich diese aber spielen kann, wird mir mitgeteilt, dass es nun Kostenpflichtig ist.
[...]
Es war nicht zu übersehen.
Entweder hast du ein anderes Spiel gespielt,oder deine Augen sind besser als die von Winnetou,der hat ,so wie jeder weiss,Adleraugen.

Bis zur Anmeldemaske wird nichts von Kosten gesagt,richtig,nach den Probespielen kommt etwas.....sehr sehr deutlich????

e254bb7fquiz

Ps.
Ausserdem befinden sich solche Hinweise oft in einer Grafik,und diese wird vielfach ,bewusst,unbewusst, nicht geladen.

m.f.G.
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Alt 28.11.2008, 11:38   # 14
schnippewippe
Gastposter
 
Zitat:
Entweder hast du ein anderes Spiel gespielt,oder deine Augen sind besser als die von Winnetou,der hat ,so wie jeder weiss,Adleraugen.
Weder noch.

Wie man auf deinen Bild sieht, steht bei dem Kästchen zum anklicken der Teilnahmebedingungen , ein kurzer Text. Ich würde nie ohne den zu lesen, meine Daten eingeben und das Feld für Teilnamebedingung anklicken.
Man sollte schon vorsichtig sein, wenn man seine Daten irgendwo einstellt.

Da die Verbraucherzentrale das hier schreibt.
Zitat:
„Da die Preisinformation bei Abschluss eines Vertrages für den Verbraucher bereits auf der Startseite klar und deutlich ersichtlich sein muss, können die Verbraucher die Zahlung verweigern". "Der Vertrag sollte schriftlich angefochten und hilfsweise auch widerrufen werden.
habe ich hier auf der Seite auch mitgemacht.

Aber darauf reinfallen braucht man meiner Meinung nach Keiner.
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Alt 28.11.2008, 17:20   # 15
Arthur Spooner
Halb Mensch, halb Admin
 
Benutzerbild von Arthur Spooner
 
Registriert seit: 10.05.2006
Beiträge: 3.899
Ist wohl mal wieder nur ein Versuch Angst und Schrecken zu vertreiben.

Hier noch etwas zu lesen: Christopher und das Urteil zu Millionenquizshow.de
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Alt 28.11.2008, 17:40   # 16
Der Jurist
 
Benutzerbild von Der Jurist
 
Registriert seit: 17.03.2007
Beiträge: 59
Einige Gedanken zum und Möglichkeiten des Zivilprozesses.
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Alt 28.11.2008, 18:25   # 17
Goofy62
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 435
Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) entspricht die Preisauszeichnung in dem Screenshot oben meiner Ansicht nach nicht der "allgemeinen Verkehrsauffassung von Preisklarheit und Preiswahrheit" (§ 1 Satz 6). Dort steht ausdrücklich:
Zitat:
Zitat von PAngV
Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.
Eine Preisauszeichnung für ein Internetangebot, die nur nach aktivem Suchen auffindbar ist (auch ich habe erst suchen müssen...), entspricht keinesfalls den rechtlichen Vorgaben.
Die Preisauszeichung bei millionenquiz.de ist weder "leicht erkennbar" noch "sonst gut wahrnehmbar".
Vergleichen wir dagegen doch z.B. mal eine Preisauszeichnung eines bekannten großen Buchversands (fängt mit "A" an). Das nenne ich z.B. eine sofort wahrnehmbare Preisauszeichnung.

Wenn sowas aber mit voller Absicht in einem kleingeschriebenen Wischiwaschi-Fließtext versteckt wird, und nicht optisch hervorgehoben erscheint, dann tut es mir leid. Das ist für mich keine gut wahrnehmbare Preisauszeichnung.

Man sollte sich an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass in Deutschland ein Betreiber eines Internet-Shops bereits wegen weit geringerer Preisauszeichnungsprobleme erfolgreich abgemahnt werden kann. Ich erinnere hier nur an die Abmahnwelle eines Hamburger Anwalts, im Auftrag einer geilen Geiz-Ladenkette.

Das Internet ist ein Medium, wo abgerufene Webseiten primär kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Das gilt auch für viele Webseiten, wo tatsächlich Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Auch dieses Forum hier ist kostenfrei.
Das gilt auch für etliche andere "Services" im Internet.

Wenn man dabei seine persönlichen Daten im Internet angibt (stellen wir mal die Gefahren für den persönlichen Datenschutz dahin...), dann rechnet man nicht schon allein deshalb damit, hier gleich ein kostenpflichtiges Angebot wahrzunehmen. Richtig ist sicherlich, dass man das inzwischen tun sollte, und dass man vor solchen Kostenfallen auf der Hut sein muss. Aber eine Rechtspflicht, aktiv nach einer unauffällig angebrachten Preisauszeichnung suchen zu müssen, vermag ich nicht zu erkennen.

So haben im übrigen auch bisher immer die Gerichte geurteilt, wenn es darum ging, angefochtene "Verträge" aus solchen Kostenfallen zu beurteilen. Wenn man argumentiert, dass eine solche versteckte Preisauszeichnung im Verbund mit einer überraschenden AGB-Klausel nicht Vertragsgegenstand werden kann, weil man sich über die Kostenpflicht nicht im klaren war, dann hat man m.E. gute Karten. Das zeigen auch die 3 bisher bekannten Urteile, bei denen Opfer verklagt wurden, die den "Vertrag" angefochten haben. Diese Prozesse wurden alle drei gleich in der ersten Instanz von den Forderungsstellern verloren.

Im übrigen: Verstöße gegen die Preisangabenverordnung können mit Ordnungsgeldern belegt werden.
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Alt 29.11.2008, 19:18   # 18
immorb
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Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Weder noch.

Wie man auf deinen Bild sieht, steht bei dem Kästchen zum anklicken der Teilnahmebedingungen , ein kurzer Text.
[...]
Vielleicht solltest du dich mal über "beeinflussende" Werbung informieren.
Unsere Wahrnehmung/Blickrichtung wird durch unsere Lesegewohnheit beeinflusst.
Platziert man etwas auf der linken Seite,und auch noch besonders auffällig, konzentrieren wir uns auf das. Was dann auf der rechten Seite steht nehmen wir vielleicht noch wahr,aber unser Blick geht wieder auf den linken Teil der Seite.
Drehen wir das nun um,und markieren den Preis auch noch in einer Signalfarbe,würde uns die Anmeldemaske garnicht interessieren.
Andere Möglichkeit,wir gestalten die Anmeldemaske dezent, und den Text grell,kontrastreich und heben den Preis auch noch hervor,dann wird unser Blick gefangen und wir konzentrieren uns auf den Text.
Das nennt man in der Werbung Blickfangwerbung.
Mit Blickfangwerbung,und "ich" sehe ein Probequiz als solches, bewegt man sich auf dünnem Eis.
Weckt der Blickfang falsche Erwartungen oder spielt er mit dem anzunehmenden Irrtum des Verbrauchers, dann reicht eine Aufklärung im Kleingedruckten, nach meiner Meinung, nicht mehr aus, diesen Irrtum zu beseitigen.

@Goofy62 hat hier die PAngV angesprochen,
Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) entspricht die Preisauszeichnung in dem Screenshot oben meiner Ansicht nach nicht der "allgemeinen Verkehrsauffassung von Preisklarheit und Preiswahrheit" (§ 1 Satz 6). Dort steht ausdrücklich:
[..]
aber oft verstossen diese Seiten auch gegen UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Ps.
Eine Blickfangwerbung muss nicht von vornherein irreführend sein.
z.B. Ein deutlicher Sternchen-Hinweis auf die wahre Bedeutung der Blickfangaussage kann die eventuelle Eignung zur Irreführung beseitigen.

Ps.2.)
Der beherrschende Grundsatz des Wettbewerbsrechts ist der Wahrheitsgrundsatz.

m.f.G.
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Alt 29.11.2008, 20:03   # 19
schnippewippe
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@ Danke für deinen Post. Aber das wurde hier ja auch schon Alles öfters beschrieben. Es ist mir bekannt. Sonst hätte ich ja auch in der Vergangenheit hier nicht von Anfechtung des Vertrages geschrieben.


Das ändert aber nichts an meiner Meinung , dass man das , was man auf der Seite sieht ,auch lesen sollte. Zumal hier Teilnahmebedingung steht.
Solange sich das Verhalten der User nicht ändert ,werden sie sich weiterhin ihre Taschen füllen.
Vielleicht sollte ich mal die Seiten wechseln. Geld kann ich immer gut gebrauchen. Mir passiert ja eh nichts.
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Alt 30.11.2008, 00:19   # 20
valentins-tag
 
Registriert seit: 23.05.2007
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Das ändert aber nichts an meiner Meinung , dass man das , was man auf der Seite sieht ,auch lesen sollte.
Solange Internetseiten häufig aus 50% unerwünschter Werbung bestehen, kann ich diesen Rat sicherlich nicht annehmen.

Wer etwas Wichtiges zu sagen hat, muss es auch sichtbar machen. Das sagt mein gesunder Menschenverstand. Die Auslegung der Gesetze mag anders sein.


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