| | # 21 | ||||
| Gastposter | Zitat:
Natürlich,aus Schaden wird man klug. Richtig ist das man alles lesen sollte was zum Angebot gehört. Nur, lesen und das gelesene wahrnehmen sind zwei paar Schuhe. Ich erwarte in einem Fließtext keine Preisangabe. Das ist unlauter.Und dies gilt sogar unter Gewerbetreibende,bei denen mit anderen Maßstäben gerechnet wird, als eine irreführende Gestaltung eines Formulars. Zitat:
Zitat:
Und weil ich die Gewerbetreibende angesprochen habe,hier ein BGH-Urteil: Zitat:
>> C'T-Magazine/Video: Einkaufs-Erlebnisse - Was Sie im Online-Shop dringend vermeiden sollten m.f.G. | ||||
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| | # 23 | |
| Gastposter | Zitat:
Ausserdem wurde mit 100 SMS Gratis geworben. Ich habe beim Preisausschreiben mitgemacht und es bestätigt. Dann wollte ich wissen , was es mit den SMS auf sich hat und habe mir die AGB durchgelesen. Am Ende der AGB war ein Bestätigungsfeld was ich anklicken sollte. Da ich kein Handy habe ,kam das für mich nicht in Frage und ich habe die Sache geschlossen. Das ich durch das Bestätigen der Teilnahme am Gewinnspiel nun schon ein ABO abgeschlossen hatte war mir nicht klar. Das man unter dem Preisausschreiben , erst noch weit nach unten scrollen musste,um die Sache mit dem Abo zu sehen ,ging nicht aus der Seite hervor. Hier steht es gleich neben dem Anmeldefeld. Ist wohl doch ein kleiner Unterschied. Solange es bei den Usern im Internet nicht klar ist immer die AGB zu lesen, werden sich die Betreiber ihre Taschen immer und ewig weiter füllen. Ihr braucht mich gar nicht über die Rechtslage aufklären. Mir ging es um das Verhalten beim eingeben der Daten und anklicken der TEILNAHMEBEDINGUNG: simsen.de knickt ein Offizielle Stellungnahme der Ve****nt Ich habe gerade in Sat ein eine Sendung über die Abzocke gesehen. Solche Seiten sollen 30.000 € Gewinn am Tag machen. | |
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| | # 25 | ||||
| Gastposter | Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
Eine Preisangabe im Fließtext ist nicht das was die PAngV vorgibt. Dies wurde schon von @Goofy62 ausführlich dargelegt. Zitat:
Die Seiten der Schmittchen-Schleicher waren schon immer so aufgebaut das die Hinweise zu AGB/Preis im rechten Teil,im Fließtext,der Seite stand. Auch dieses wurde schon von den Verbraucherzentralen abgemahnt. Frage? Warum wurden die Schmittchens abgemahnt wenn ein Hinweis im rechten Feld der Seite ein "deutlicher" Hinweis zum Preis ist? In dem Sinne; Egal wo der Preis "versteckt" wurde,es ist für mich überraschend. m.f.G. | ||||
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| | # 26 | |
| Gastposter | Sie scheinen nicht zu verstehen , dass es mir darum geht , dass man wenn man auf solche Seiten geht die Augen auf macht. Wenn das Verhalten den "Kunden" so bleibt ,werden sie weiter reich. Auch das wenn das zutrifft " Eine Preisangabe im Fließtext ist nicht das was die PAngV vorgibt." zahlen doch viele Kunden . Der sehr kurze Text mit der Preisangabe steht genau neben das Feld der Dateneingabe. Wenn man auch lesen würde was auf den Seiten sichtbar steht würden die auch nicht reich werden. Unser Verhalten ermöglicht ja ihre Ab**e erst. Zitat:
In den Foren wird meiner Meinung nach ,den Usern leider nicht genug vermittelt , dass unser Verhalten dazu beiträgt , dass diese Ab***e ja erst möglich ist. Auf das sie noch reicher werden. | |
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| | # 27 |
| Spielhallen-Queen Registriert seit: 31.07.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 822
| Mir ist diese Diskusion in diesem Fall nicht ganz klar. Es wird immer wieder gewarnt vor gewissen Seiten im Internet. Wenn der User nicht wachsam ist und zumindest mal schaut was da steht, ja dann kann auch die beste Warnung nichts helfen. Wenn ich einen Vertrag unterschreibe kann ich hinter her auch nicht sagen "ich hab´s nicht gesehen/gelesen". Anders ist das natürlich bei Seiten wo Hinweise - gerade zu den Kosten - versteckt sind und man sie erst Stunden lang suchen muß. Was auch für mich in diesem Fall nicht der Fall war. Wenn ich an etwas Interesse habe sollte ich mir zumindest die Zeit nehmen um genau zu schauen. Das macht man doch eigentlich täglich - selbst beim Einkaufen ... Auch da vergleicht man die Preise und wenn man meint, daß das Wucher ist, dann kauft man eben nichts oder einen anderen Artikel. Warum soll das im Inet nicht gelten. Es ist doch lange bekannt, daß das Inet nicht zwangsweise kostenlos und umsonst ist. Und gerade wenn die Eingabe der Daten verlangt wird sollte man zumindest DANN mal schauen WAS man da eigentlich macht. Ich denke es wird immer wieder Menschen geben die auf solche Seiten hereinfallen. Wobei das doch ganz einfach ist. Kann ich klar erkennen das ich etwas bezahlen muß - wie im diesem Fall hier - dann verzichte ich darauf. Kann ich das nicht klar erkennen, soll aber meine Daten angeben, also spätestens dann sollte ich mal genauer schauen und mir 3x überlegen ob ich die Angaben ausfülle. Eigentlich ganz einfach .... Jedenfalls hat das bei mir bisher immer bestens funktioniert
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| | # 28 | |
| Registriert seit: 23.05.2007
Beiträge: 8
| Zitat:
Bis es soweit ist, müssen weniger bedarfte Nutzer, die ungewollt (!) mit derartigen Seiten in Berührung kommen, auf die Rechtslage (PAngV), Abmahnungen der Verbraucherzentralen usw. hingewiesen werden. Das ist Hilfe in einer subjektiv schwierigen Lage. (Weiß ich selber, ich war damals indirekt von simsen.de betroffen, und kann mich an den Einsatz von netzwelt erinnern!) Beiträge im Privatfernsehen halte ich für sinnvoll. Wenn sie auch nicht (immer) in die Tiefe gehen, erreichen sie doch m.E. die angestrebte Zielgruppe. Sammlung von Aussagen: "Klickt man auf Registrieren springt einem doch schon alles ins Auge." "Hier steht es gleich neben dem Anmeldefeld. Ist wohl doch ein kleiner Unterschied." "Egal wo der Preis "versteckt" wurde,es ist für mich überraschend." Persönliches Fazit: Es bringt den Ratsuchenden wenig, wenn wir hier über Sichtbarkeit oder Unsichtbarkeit von Preisangaben streiten. Ratsuchende sind bestimmt nicht die Cracks, die alle Finessen kennen oder sofort erfassen. Deshalb halte ich es für angebracht, den Level "überraschend" als Maßstab anzulegen. Wer mehr Erfahrung hat, möge sich darüber freuen. | |
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| | # 29 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Zitat:
nicht über die "offiziellen" Seiten geführt wurden, sondern über Links, die z.T sogar in Googlewerbung versteckt wurden/werden, bei den Preisangaben entweder völlig fehlen oder so tief versteckt werden, dass es kriminalistischen Gespürs bedarf, sie zu entdecken. merke: Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt. Sie lassen sich beliebig an Hand von gewollten Randbedingungen manipulieren. Es ist Sache der Anbieter nachzuweisen, was wann sichtbar war, nicht der Betroffenen, was ihnen vorgegaukelt wurde. | |
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| | # 30 | |||||||
| Gastposter | Zitat:
Und wenn du ein aufmerksamer Verbraucher bist,Glückwunsch. Aber vermutlich bist du ein Wesen was die Werbung und Anbieter nicht beeinflussen können. ![]() Seit Jahren wird vor Kaffeefahrten gewarnt,Erfolg? immer noch fallen Verbraucher drauf rein. Seit Jahren appeliert man,die AGB/das Kleingedruckte zu lesen..tut doch niemand. Zitat:
Gute Werbefachleute,Layouter,Gestalter von Webseiten sind geschulte Psychologen,sie kennen das Verhalten und die Reaktionen der Verbraucher besser als er selbst. Ich könnte dir hunderte von Beispielen nennen wie der Verbraucher verarscht wird. Zitat:
aha, du gehst in die Knie und schaust auf die Produkte ganZ unten im Regal? Denn da tummeln sich die kleinen Preise.![]() Der, der den Supermarkt eingerichtet hat weiss,der grösste Teil der Kunden ist zu faul zum bücken. Worum es aber bei der Seite hier geht. Man will sich schön reden in dem man sagt wir vermelden den Preis. Wenn aber selbst so erfahrene Verbraucher wie ich oder auch @Goofy62 Probleme haben den Preishinweis zu finden,wie soll es dann ein "durchschnittlich gebildeter Verbraucher" (Ein Begriff den auch Richter verwenden) den Hinweis finden? Gut,ich kenne die Tricks,aber ich kann aber nicht zu jemanden sagen,der in die ABO-Falle getreten ist "Dösel,hätteste mal in der Schule aufgepasst und lesen gelernt". Zitat:
wenn da steht 10Euro ist das kein Preishinweis. Eine Preisauszeichnung sieht so 10,- aus und natürlich grösser und dort wo es der Verbraucher sieht bevor er etwas eingeben muss. Zitat:
Das sich viele nicht daran halten,das ist das Thema. Problem ist,Verbraucher verbringt zu viel Zeit bei Couch-Potato-Sender anstatt Öffentlich-Rechtlich zu guggen wo jeden Tag mindestens eine Verbrauchersendung läuft. ![]() Zitat:
Viele Seiten sind in Granit gemeisselt.Eins wird vergessen,Google ist eine Krake,aber auch ein Elefant... Vergessen?? Elefanten vergessen nie etwas. Es gibt zig Seiten wo Screenshots zu finden sind. Auch Screenshots wie die Seiten aussehen wenn man über Layer-Ads auf die Seite kommt Zitat:
Naiv? in der Regel wird die Originalseite gezeigt wo der Preis,wenn auch versteckt zu sehen war. Wenn du anderer Meinung bist liegt die Beweislast bei dir. ![]() In dem Sine: Der der etwas möchte,hier Aussage wie eine Seite ausgesehen hat zu einem bestimmten Zeitpunkt,muss es beweisen können. Genug für Heute.. ![]() M.f.G. | |||||||
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| | # 31 |
| Spielhallen-Queen Registriert seit: 31.07.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 822
| Hallo Immorb, Du hast Recht - ich lasse mich eigentlich nicht wirklich von der Werbung - oder sonst wem - beeinflussen. Und ja, ich bin eindeutig ein Regalbücker - noch bin ich jung, der Rücken macht´s mit und den Geldbeutel schont es auch Mit den Kaffeefahrten ist es so wie mit diesen nicht ganz übersichtlichen Seiten - ich sagte ja das es immer wieder Menschen geben wird, die auf so etwas hereinfallen werden. Genauso wie mit den Hütchenspielen ... Nur nachvollziehen kann ICH das eben nicht. Es wird oft im TV gewarnt und berichtet (btw ... Was sind denn Couch-Potato-Sender ???), in Zeitschriften (auch in Computerzeitschriften), im Inet ... ICH persönlich bin der Meinung das man ja schon fast blind & taub seien muß, wenn das an einem vorbei gezogen ist. Außerdem gibt es doch noch so etwas wie den logischen Menschenverstand und das Bauchgefühl ... Aber gut, daß ist nur MEINE Meinung. Andere würden mich in anderen Dingen als "gaga" bezeichen *g* Das Verbraucher auch verarscht werden bestreitet doch niemand - das ist selbst mir klar. Ich finde einfach nur das es noch nie geschadet hat 2x hinzusehen. Und wenn ich auch dann nichts aussagekräftiges finde, dann sofort weg mit der Seite ! Letztendlich geht es ja um MEIN Geld und um MEINE Nerven und beides versuche ich zu schonen - ich persönlich eben ![]() Ich denke was den Hinweis zu dieser Seite angeht da haben wir hier alle irgendwie unterschiedliche Meinungen. Mir PERSÖNLICH ist es nämlich absolut egal ob da 10€ steht oder €10 oder 10Euro. Alles sagt das selbe aus nämlich das ich dafür 10 Euro bezahlen soll. Und genau hier liegt wohl der Hund begraben denn MIR ist diese Form egal - Dir nicht. Du beharrst da auf die rechtliche Seite und ich auf meinen Verstand der mir schlichtweg sagt: Egal welche Summe und egal wie geschrieben - es KOSTET etwas ! DAS wollte ich die ganze Zeit ausdrücken. Kam leider wohl nicht so rüber :-/ Aber gesehen habe ich das schon. Links war ja die Maske zum eingeben der Daten und Rechts stand eben der Hinweis. Aber ich glaube ich weiß jetzt worauf Du hinaus willst (hoffe ich doch jedenfalls). Wenn das auf der Startseite gestanden hätte - bevor das Spiel gleich los geht - und dort klar ersichtlich gestanden hätte, daß es sich hierbei lediglich um 5 "Proberunden" handelt, man sich dann registrieren und € 10 bezahlen muß, dann wäre das ok gewesen ? Ich frage das jetzt wirklich weil ich´s gerne mal verstehen möchte. Denn wie gesagt, ich habe den Hinweis ja gesehen weil ich mir durchgelesen habe was ich da anhaken sollte. Aber die Welt ist nicht ich (Gott sei dank *g*). So, mir reicht´s jetzt auch erst mal wieder .... Puh
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| | # 32 | |
| Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
| Zitat:
Nutzlosbranche wurde es genau so gehandthabt. Alle drei gingen mit Pauken und Trompeten für die Betreiber verloren. | |
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| | # 33 | ||
| Gastposter | Jein. Da sie sich so gut auskennen,schon einmal gehört das es in einem Zivilprozess die Beweislastumkehr gibt? Richtig ist,Anbieter muss,wenn er klagt,beweisen das ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Das macht er in dem er das Anmeldeformular und z.B. eine Kopie der Seite vorlegt,wie sie zum Zeitpunkt der Anmeldung im Netz stand.Auf der deutlich der Preis und die Teilnahmebedingungen zu sehen sind. Beklagter behauptet das zum Zeitpunkt der Anmeldung die Seite anders aussah,und das muss er nun beweisen. Ps. Im Zivilprozess gibt es auch den Anscheinsbeweis. Zitat:
Leider vergessen sie die Urteile zu erwähnen die einige Anbieter gewonnen haben,und sich in der Trophäensammlung einiger beteiligten Rechtsanwälte befindet. m.f.G. -----Doppelpost zusammengeführt am 2.12.2008 um 13:56:28----- Zitat:
So ist es und nicht anders.Zur Verdeutlichung! Schon im Jahre 2007 war die Verbraucherzentrale der gleichen Meinung und monierten: dass diese Information nicht bereits auf der Startseite zu erkennen ist. Deshalb könnten Teilnehmer die Zahlung verweigern. Nachlesen>> ZDF/Internetspiel "Millionenquiz" bringt nur Verluste (Ps. Das eine andere Betreiberfirma genannt wird spielt keine Rolle) m.f.G. | ||
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| | # 34 | |
| Registriert seit: 17.03.2007
Beiträge: 59
| Zitat:
Mit Verlaub, das trifft hier nicht zu. Qualifiziertes Bestreiten etwa nach diesem Muster reicht aus, die Beweislast dort zulassen, wo sie ist. Dann ist auch nichts mit Anscheinsbeweis. Für den Anscheinsbeweis zugänglich war etwa, dass mit dem Wählen am Telefon auch ein Vertrag zustande kommt, weil nur mit Willen und Wollen des Wählenden die Verbindung möglich ist. Anders seit Dialerzeiten: Der Anscheinsbeweis ist erschüttert mit dieser Argumentation. | |
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| | # 35 | |
| Gastposter | Zitat:
Der grösste Teil handelt doch nach der Lehre von V.Strauss, Kopf in den Sand. Was,so lange nur eine E-Mail Adresse bekannt ist,eine gute Lösung sein kann. Aber was ist wenn man nicht "qualifiziert" bestreitet? Ps. Anscheinsbeweis,hat mit dieser Sache wenig zu tun und war nur ein allgemeiner Hinweis. m.f.G. m.f.G. | |
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| | # 36 | |
| Gastposter | Zitat:
und zwar wollte ich fragen, was sie dagegen jetzt getan haben? weil ich habe kürzlich einen ähnlichen brief erhalten... und weiß auch nicht wie ich drauf reagieren soll... hab auch schon mehrere mahnungen erhalten...:bedrueck::bedrueck: | |
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