millionenquiz.de für Millionen - Wer wird Millionär im großen Millionenquiz?

Alt 30.11.2008, 10:30   # 21
immorb
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Zitat:
Zitat von schnippewippe
Das ändert aber nichts an meiner Meinung , dass man das , was man auf der Seite sieht ,auch lesen sollte.
Dann frage ich mich wieso sie vor Monaten auch auf einen Anbieter hereingefallen sind.
Natürlich,aus Schaden wird man klug.
Richtig ist das man alles lesen sollte was zum Angebot gehört.
Nur, lesen und das gelesene wahrnehmen sind zwei paar Schuhe.
Ich erwarte in einem Fließtext keine Preisangabe.
Das ist unlauter.Und dies gilt sogar unter Gewerbetreibende,bei denen mit anderen Maßstäben gerechnet wird, als eine irreführende Gestaltung eines Formulars.

Zitat:
Zitat von valentins-tag
Wer etwas Wichtiges zu sagen hat, muss es auch sichtbar machen. Das sagt mein gesunder Menschenverstand.
Nicht nur dein Menschenverstand,sondern auch die Gesetze.z.B. >> PAngV (Preisangabenverordnung) oder UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
Zitat:
Zitat von valentins-tag
Die Auslegung der Gesetze mag anders sein.
Wenn ein Anbieter der Meinung ist er kann ein Gesetz zu "seinem" Gunsten auslegen,oder selbst gegen ein Gesetz/Verordnung verstossen,dann gibt es immer noch einen Richter der ihm die Auslegung ins rechte Licht rückt.
Und weil ich die Gewerbetreibende angesprochen habe,hier ein BGH-Urteil:
Zitat:
Der durch die irreführende Gestaltung eines Formulars - "Grundeintrag" ohne Preisangabe, "hervorgehobene Einträge" mit bestimmtem "Aufpreis" - geweckte, dem herkömmlichen Verständnis eines Gewerbetreibenden entsprechende Eindruck, der beworbene "Grundeintrag" in ein Firmenverzeichnis sei anders als "hervorgehobene Einträge" kostenfrei, wird nicht dadurch beseitigt, daß über einen alle "Einträge" betreffenden Sternchenhinweis im Fließtext die Aussage enthalten ist, auch der Grundeintrag kostet einen bestimmten Betrag.

BGH, Urt. v. 8. Juli 2004 - I ZR 142/02 - OLG Düsseldorf, LG Düsseldorf
Quelle:>> jurpc.de
Das Letzte:
>> C'T-Magazine/Video: Einkaufs-Erlebnisse
- Was Sie im Online-Shop dringend vermeiden sollten


m.f.G.
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Alt 30.11.2008, 22:49   # 22
Schneckenfuss
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Also ich verstehe jetzt gar nicht so recht wo hier das Problem liegt *schäm* Wilßt ihr das denn noch oder redet ihr aneinander vorbei oder was ?

Man kommt auf die Seite, das Spiel geht gleich los. Gut finde ich das nicht, aber das ist ja Geschmackssache. Man hat also erfolgreich alle 5 Fragen beantwortet und kann sich nun registrieren oder einloggen.

Klickt man auf Registrieren springt einem doch schon alles ins Auge. Sobald ich mehr als Nicknamen und Emailaddy angeben muß weiß ich doch schon was Sache ist. Außerdem steht rechts doch ganz klar, daß ein Spiel 10 Euro kostet. Da ich nicht als Goldesel auf die Welt gekommen bin bedanke ich mich für die kostenlosen 5 Fragen und ziehe wieder von dannen
__________________
nervlich
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Alt 30.11.2008, 23:27   # 23
schnippewippe
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Zitat:
Dann frage ich mich wieso sie vor Monaten auch auf einen Anbieter hereingefallen sind.
Natürlich,aus Schaden wird man klug.
Simsen.de War ein Preisauschreiben . Gewinn war ein Handy.
Ausserdem wurde mit 100 SMS Gratis geworben.

Ich habe beim Preisausschreiben mitgemacht und es bestätigt.
Dann wollte ich wissen , was es mit den SMS auf sich hat und habe mir die AGB durchgelesen. Am Ende der AGB war ein Bestätigungsfeld was ich anklicken sollte. Da ich kein Handy habe ,kam das für mich nicht in Frage und ich habe die Sache geschlossen.
Das ich durch das Bestätigen der Teilnahme am Gewinnspiel nun schon ein ABO abgeschlossen hatte war mir nicht klar.


Das man unter dem Preisausschreiben , erst noch weit nach unten scrollen musste,um die Sache mit dem Abo zu sehen ,ging nicht aus der Seite hervor.

Hier steht es gleich neben dem Anmeldefeld. Ist wohl doch ein kleiner Unterschied.

Solange es bei den Usern im Internet nicht klar ist immer die AGB zu lesen, werden sich die Betreiber ihre Taschen immer und ewig weiter füllen.
Ihr braucht mich gar nicht über die Rechtslage aufklären. Mir ging es um das Verhalten beim eingeben der Daten und anklicken der TEILNAHMEBEDINGUNG:

simsen.de knickt ein

Offizielle Stellungnahme der Ve****nt

Ich habe gerade in Sat ein eine Sendung über die Abzocke gesehen.
Solche Seiten sollen 30.000 € Gewinn am Tag machen.
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Alt 30.11.2008, 23:34   # 24
Schneckenfuss
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Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Ich habe gerade in Sat ein eine Sendung über die Abzocke gesehen.
Solche Seiten sollen 30.000 € Gewinn am Tag machen.

Tja ... Da würde ich sagen haben so manche einfach den falschen Job - SO macht man das !

Dreist kommt eben weiter und wird reich .... Stolzes Sümmchen ... !
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Alt 01.12.2008, 09:23   # 25
immorb
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Zitat:
Zitat von schnippewippe
Ich habe gerade in Sat ein eine Sendung über die Abzocke gesehen.
Solchen Boulevard-Sendungen,besonders wenn sie von den Couch-Potato-Sendern kommen,sollte man mit Vorsicht geniessen.
Zitat:
Zitat von Planetopia/Sat1
Das war eine angebliche Downloadseite, so ein Download-Dienst, wo man irgendwelche Sachen kostenlos herunterladen kann, [...]
Der Betrag sei bequem per Onlineüberweisung zu zahlen. An eine Firma in Graz, Österreich. Der Sitz der ********? PLANETOPIA ist den dubiosen Anbietern auf der Spur, fährt nach Graz. In Begleitung der Polizei besuchen wir die genannte Adresse. Doch von einer Firma, die Film- und Musikdownloads anbietet, keine Spur.
Quelle: http://www.planetopia.de
Da frage ich mich doch warum die Grazer Polizei vor einiger Zeit gemeldet hat das man jemanden verhaftet hat,im Zusammenhang mit binary-load.com, premiload.com oder auch revolutiondownload.com?

Zitat:
Zitat von schnippewippe
Hier steht es gleich neben dem Anmeldefeld. Ist wohl doch ein kleiner Unterschied.
Sie scheinen es nicht zu verstehen.
Eine Preisangabe im Fließtext ist nicht das was die PAngV vorgibt.
Dies wurde schon von @Goofy62 ausführlich dargelegt.
Zitat:
Zitat von Goofy62 Beitrag anzeigen
Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) entspricht die Preisauszeichnung in dem Screenshot oben meiner Ansicht nach nicht der "allgemeinen Verkehrsauffassung von Preisklarheit und Preiswahrheit" (§ 1 Satz 6). Dort steht ausdrücklich:
[...]
Bleibt noch anzumerken.
Die Seiten der Schmittchen-Schleicher waren schon immer so aufgebaut das die Hinweise zu AGB/Preis im rechten Teil,im Fließtext,der Seite stand.
Auch dieses wurde schon von den Verbraucherzentralen abgemahnt.
Frage? Warum wurden die Schmittchens abgemahnt wenn ein Hinweis im rechten Feld der Seite ein "deutlicher" Hinweis zum Preis ist?

In dem Sinne;
Egal wo der Preis "versteckt" wurde,es ist für mich überraschend.

m.f.G.
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Alt 01.12.2008, 16:18   # 26
schnippewippe
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Sie scheinen nicht zu verstehen , dass es mir darum geht , dass man wenn man auf solche Seiten geht die Augen auf macht. Wenn das Verhalten den "Kunden" so bleibt ,werden sie weiter reich.
Auch das wenn das zutrifft " Eine Preisangabe im Fließtext ist nicht das was die PAngV vorgibt." zahlen doch viele Kunden .
Der sehr kurze Text mit der Preisangabe steht genau neben das Feld der Dateneingabe. Wenn man auch lesen würde was auf den Seiten sichtbar steht würden die auch nicht reich werden. Unser Verhalten ermöglicht ja ihre Ab**e erst.

Zitat:
Solchen Boulevard-Sendungen,besonders wenn sie von den Couch-Potato-Sendern kommen,sollte man mit Vorsicht geniessen.
Zum Glück gibt es diese Sender. Denn dadurch gibt es überall im Internet videos die vor diesen Anbietern warnen. In den Videos wird auch immer wieder gesagt , dass man umsichtiger sein soll und das man auch immer die AGB lesen sollte.
In den Foren wird meiner Meinung nach ,den Usern leider nicht genug vermittelt , dass unser Verhalten dazu beiträgt , dass diese Ab***e ja erst möglich ist. Auf das sie noch reicher werden.
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Alt 01.12.2008, 16:31   # 27
Schneckenfuss
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Mir ist diese Diskusion in diesem Fall nicht ganz klar.

Es wird immer wieder gewarnt vor gewissen Seiten im Internet. Wenn der User nicht wachsam ist und zumindest mal schaut was da steht, ja dann kann auch die beste Warnung nichts helfen.

Wenn ich einen Vertrag unterschreibe kann ich hinter her auch nicht sagen "ich hab´s nicht gesehen/gelesen". Anders ist das natürlich bei Seiten wo Hinweise - gerade zu den Kosten - versteckt sind und man sie erst Stunden lang suchen muß. Was auch für mich in diesem Fall nicht der Fall war.

Wenn ich an etwas Interesse habe sollte ich mir zumindest die Zeit nehmen um genau zu schauen. Das macht man doch eigentlich täglich - selbst beim Einkaufen ... Auch da vergleicht man die Preise und wenn man meint, daß das Wucher ist, dann kauft man eben nichts oder einen anderen Artikel. Warum soll das im Inet nicht gelten. Es ist doch lange bekannt, daß das Inet nicht zwangsweise kostenlos und umsonst ist. Und gerade wenn die Eingabe der Daten verlangt wird sollte man zumindest DANN mal schauen WAS man da eigentlich macht.

Ich denke es wird immer wieder Menschen geben die auf solche Seiten hereinfallen. Wobei das doch ganz einfach ist. Kann ich klar erkennen das ich etwas bezahlen muß - wie im diesem Fall hier - dann verzichte ich darauf. Kann ich das nicht klar erkennen, soll aber meine Daten angeben, also spätestens dann sollte ich mal genauer schauen und mir 3x überlegen ob ich die Angaben ausfülle.

Eigentlich ganz einfach .... Jedenfalls hat das bei mir bisher immer bestens funktioniert
__________________
nervlich
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Alt 01.12.2008, 22:07   # 28
valentins-tag
 
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Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Sie scheinen nicht zu verstehen , dass es mir darum geht , dass man wenn man auf solche Seiten geht die Augen auf macht.
Das ist der anzustrebende Idealfall mündiger und sachkundiger Internetnutzer. Zweifelsfrei erstes Ziel.

Bis es soweit ist, müssen weniger bedarfte Nutzer, die ungewollt (!) mit derartigen Seiten in Berührung kommen, auf die Rechtslage (PAngV), Abmahnungen der Verbraucherzentralen usw. hingewiesen werden. Das ist Hilfe in einer subjektiv schwierigen Lage. (Weiß ich selber, ich war damals indirekt von simsen.de betroffen, und kann mich an den Einsatz von netzwelt erinnern!)

Beiträge im Privatfernsehen halte ich für sinnvoll. Wenn sie auch nicht (immer) in die Tiefe gehen, erreichen sie doch m.E. die angestrebte Zielgruppe.

Sammlung von Aussagen:
"Klickt man auf Registrieren springt einem doch schon alles ins Auge."
"Hier steht es gleich neben dem Anmeldefeld. Ist wohl doch ein kleiner Unterschied."
"Egal wo der Preis "versteckt" wurde,es ist für mich überraschend."

Persönliches Fazit: Es bringt den Ratsuchenden wenig, wenn wir hier über Sichtbarkeit oder Unsichtbarkeit von Preisangaben streiten.

Ratsuchende sind bestimmt nicht die Cracks, die alle Finessen kennen oder sofort erfassen. Deshalb halte ich es für angebracht, den Level "überraschend" als Maßstab anzulegen.

Wer mehr Erfahrung hat, möge sich darüber freuen.
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Alt 01.12.2008, 22:24   # 29
arthus
 
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Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von valentins-tag Beitrag anzeigen
Persönliches Fazit: Es bringt den Ratsuchenden wenig, wenn wir hier über Sichtbarkeit oder Unsichtbarkeit von Preisangaben streiten.
Insbesondere sollte bekannt sein, ein sehr großer Teil der User, die darauf reingefallen sind,
nicht über die "offiziellen" Seiten geführt wurden, sondern über Links, die z.T
sogar in Googlewerbung versteckt wurden/werden, bei den Preisangaben entweder
völlig fehlen oder so tief versteckt werden, dass es kriminalistischen Gespürs bedarf, sie zu entdecken.

merke: Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt. Sie lassen sich beliebig an Hand von gewollten
Randbedingungen manipulieren. Es ist Sache der Anbieter nachzuweisen, was wann sichtbar war,
nicht der Betroffenen, was ihnen vorgegaukelt wurde.
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Alt 01.12.2008, 22:48   # 30
immorb
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Zitat:
Zitat von Schneckenfuss
Eigentlich ganz einfach .... Jedenfalls hat das bei mir bisher immer bestens funktioniert
Einfach ist es.
Und wenn du ein aufmerksamer Verbraucher bist,Glückwunsch.
Aber vermutlich bist du ein Wesen was die Werbung und Anbieter nicht beeinflussen können.
Seit Jahren wird vor Kaffeefahrten gewarnt,Erfolg? immer noch fallen Verbraucher drauf rein.
Seit Jahren appeliert man,die AGB/das Kleingedruckte zu lesen..tut doch niemand.
Zitat:
Zitat von Schneckenfuss
Wenn ich einen Vertrag unterschreibe kann ich hinter her auch nicht sagen "ich hab´s nicht gesehen/gelesen"
Ist so nicht richtig.Besonders dann nicht wenn Klauseln in den AGB sittenwidrig sind oder gegen das AGB-Gesetz oder andere Gesetze verstossen.

Gute Werbefachleute,Layouter,Gestalter von Webseiten sind geschulte Psychologen,sie kennen das Verhalten und die Reaktionen der Verbraucher besser als er selbst.
Ich könnte dir hunderte von Beispielen nennen wie der Verbraucher verarscht wird.
Zitat:
Zitat von Schneckenfuss
selbst beim Einkaufen ... Auch da vergleicht man die Preise
aha, du gehst in die Knie und schaust auf die Produkte ganZ unten im Regal? Denn da tummeln sich die kleinen Preise.
Der, der den Supermarkt eingerichtet hat weiss,der grösste Teil der Kunden ist zu faul zum bücken.

Worum es aber bei der Seite hier geht.
Man will sich schön reden in dem man sagt wir vermelden den Preis.
Wenn aber selbst so erfahrene Verbraucher wie ich oder auch @Goofy62 Probleme haben den Preishinweis zu finden,wie soll es dann ein "durchschnittlich gebildeter Verbraucher" (Ein Begriff den auch Richter verwenden) den Hinweis finden?

Gut,ich kenne die Tricks,aber ich kann aber nicht zu jemanden sagen,der in die ABO-Falle getreten ist "Dösel,hätteste mal in der Schule aufgepasst und lesen gelernt".
Zitat:
Zitat von Schneckenfuss
Kann ich klar erkennen das ich etwas bezahlen muß - wie im diesem Fall hier - dann verzichte ich darauf.
Wo ist es klar zu erkennen??
wenn da steht 10Euro ist das kein Preishinweis.
Eine Preisauszeichnung sieht so €10,- aus und natürlich grösser und dort wo es der Verbraucher sieht bevor er etwas eingeben muss.

Zitat:
Zitat von valentins-tag
Persönliches Fazit: Es bringt den Ratsuchenden wenig, wenn wir hier über Sichtbarkeit oder Unsichtbarkeit von Preisangaben streiten.
Das ist überhhaupt kein Streitthema.Denn es ist alles im Gesetz gregelt.
Das sich viele nicht daran halten,das ist das Thema.
Problem ist,Verbraucher verbringt zu viel Zeit bei Couch-Potato-Sender anstatt Öffentlich-Rechtlich zu guggen wo jeden Tag mindestens eine Verbrauchersendung läuft.
Zitat:
Zitat von arthus
merke: Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt.
Sorry,das hatten wir schon malViele Seiten sind in Granit gemeisselt.
Eins wird vergessen,Google ist eine Krake,aber auch ein Elefant... Vergessen?? Elefanten vergessen nie etwas.
Es gibt zig Seiten wo Screenshots zu finden sind. Auch Screenshots wie die Seiten aussehen wenn man über Layer-Ads auf die Seite kommt
Zitat:
Zitat von arthus
Es ist Sache der Anbieter nachzuweisen, was wann sichtbar war,
nicht der Betroffenen, was ihnen vorgegaukelt wurde.
Naiv? in der Regel wird die Originalseite gezeigt wo der Preis,wenn auch versteckt zu sehen war. Wenn du anderer Meinung bist liegt die Beweislast bei dir.

In dem Sine:
Der der etwas möchte,hier Aussage wie eine Seite ausgesehen hat zu einem bestimmten Zeitpunkt,muss es beweisen können.

Genug für Heute..

M.f.G.
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Alt 01.12.2008, 23:21   # 31
Schneckenfuss
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Hallo Immorb,

Du hast Recht - ich lasse mich eigentlich nicht wirklich von der Werbung - oder sonst wem - beeinflussen. Und ja, ich bin eindeutig ein Regalbücker - noch bin ich jung, der Rücken macht´s mit und den Geldbeutel schont es auch

Mit den Kaffeefahrten ist es so wie mit diesen nicht ganz übersichtlichen Seiten - ich sagte ja das es immer wieder Menschen geben wird, die auf so etwas hereinfallen werden. Genauso wie mit den Hütchenspielen ... Nur nachvollziehen kann ICH das eben nicht. Es wird oft im TV gewarnt und berichtet (btw ... Was sind denn Couch-Potato-Sender ???), in Zeitschriften (auch in Computerzeitschriften), im Inet ... ICH persönlich bin der Meinung das man ja schon fast blind & taub seien muß, wenn das an einem vorbei gezogen ist. Außerdem gibt es doch noch so etwas wie den logischen Menschenverstand und das Bauchgefühl ... Aber gut, daß ist nur MEINE Meinung. Andere würden mich in anderen Dingen als "gaga" bezeichen *g*

Das Verbraucher auch verarscht werden bestreitet doch niemand - das ist selbst mir klar. Ich finde einfach nur das es noch nie geschadet hat 2x hinzusehen. Und wenn ich auch dann nichts aussagekräftiges finde, dann sofort weg mit der Seite ! Letztendlich geht es ja um MEIN Geld und um MEINE Nerven und beides versuche ich zu schonen - ich persönlich eben

Ich denke was den Hinweis zu dieser Seite angeht da haben wir hier alle irgendwie unterschiedliche Meinungen. Mir PERSÖNLICH ist es nämlich absolut egal ob da 10€ steht oder €10 oder 10Euro. Alles sagt das selbe aus nämlich das ich dafür 10 Euro bezahlen soll. Und genau hier liegt wohl der Hund begraben denn MIR ist diese Form egal - Dir nicht. Du beharrst da auf die rechtliche Seite und ich auf meinen Verstand der mir schlichtweg sagt: Egal welche Summe und egal wie geschrieben - es KOSTET etwas ! DAS wollte ich die ganze Zeit ausdrücken. Kam leider wohl nicht so rüber :-/ Aber gesehen habe ich das schon. Links war ja die Maske zum eingeben der Daten und Rechts stand eben der Hinweis.

Aber ich glaube ich weiß jetzt worauf Du hinaus willst (hoffe ich doch jedenfalls). Wenn das auf der Startseite gestanden hätte - bevor das Spiel gleich los geht - und dort klar ersichtlich gestanden hätte, daß es sich hierbei lediglich um 5 "Proberunden" handelt, man sich dann registrieren und € 10 bezahlen muß, dann wäre das ok gewesen ? Ich frage das jetzt wirklich weil ich´s gerne mal verstehen möchte. Denn wie gesagt, ich habe den Hinweis ja gesehen weil ich mir durchgelesen habe was ich da anhaken sollte. Aber die Welt ist nicht ich (Gott sei dank *g*).

So, mir reicht´s jetzt auch erst mal wieder .... Puh
__________________
nervlich
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Alt 02.12.2008, 05:42   # 32
arthus
 
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Beiträge: 1.180
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Naiv? in der Regel wird die Originalseite gezeigt wo der Preis,wenn auch versteckt zu sehen war. Wenn du anderer Meinung bist liegt die Beweislast bei dir.
Im Zivilprozess hat der Fordernde die Beweislast. In den drei einzigen Prozessen zum Thema
Nutzlosbranche wurde es genau so gehandthabt. Alle drei gingen mit Pauken und Trompeten
für die Betreiber verloren.
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Alt 02.12.2008, 13:56   # 33
immorb
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Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Im Zivilprozess hat der Fordernde die Beweislast.
[...]
Jein.
Da sie sich so gut auskennen,schon einmal gehört das es in einem Zivilprozess die Beweislastumkehr gibt?
Richtig ist,Anbieter muss,wenn er klagt,beweisen das ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Das macht er in dem er das Anmeldeformular und z.B. eine Kopie der Seite vorlegt,wie sie zum Zeitpunkt der Anmeldung im Netz stand.Auf der deutlich der Preis und die Teilnahmebedingungen zu sehen sind.
Beklagter behauptet das zum Zeitpunkt der Anmeldung die Seite anders aussah,und das muss er nun beweisen.

Ps.
Im Zivilprozess gibt es auch den Anscheinsbeweis.

Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
In den drei einzigen Prozessen zum Thema
Nutzlosbranche wurde es genau so gehandthabt.
für die Betreiber verloren.
Es waren erheblich mehr.
Zitat:
Zitat von arthus Beitrag anzeigen
Alle drei gingen mit Pauken und Trompeten
Leider vergessen sie die Urteile zu erwähnen die einige Anbieter gewonnen haben,und sich in der Trophäensammlung einiger beteiligten Rechtsanwälte befindet.

m.f.G.

-----Doppelpost zusammengeführt am 2.12.2008 um 13:56:28-----

Zitat:
Zitat von Schneckenfuss Beitrag anzeigen
Hallo Immorb,
[..]
Wenn das auf der Startseite gestanden hätte - bevor das Spiel gleich los geht - und dort klar ersichtlich gestanden hätte, daß es sich hierbei lediglich um 5 "Proberunden" handelt, man sich dann registrieren und € 10 bezahlen muß, dann wäre das ok gewesen ?
[...]
So ist es und nicht anders.
Zur Verdeutlichung!
Schon im Jahre 2007 war die Verbraucherzentrale der gleichen Meinung und monierten:
dass diese Information nicht bereits auf der Startseite zu erkennen ist. Deshalb könnten Teilnehmer die Zahlung verweigern.

Nachlesen>> ZDF/Internetspiel "Millionenquiz" bringt nur Verluste
(Ps.
Das eine andere Betreiberfirma genannt wird spielt keine Rolle)

m.f.G.
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Alt 03.12.2008, 05:59   # 34
Der Jurist
 
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Registriert seit: 17.03.2007
Beiträge: 59
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Jein.
Da sie sich so gut auskennen,schon einmal gehört das es in einem Zivilprozess die Beweislastumkehr gibt?
Richtig ist,Anbieter muss,wenn er klagt,beweisen das ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Das macht er in dem er das Anmeldeformular und z.B. eine Kopie der Seite vorlegt,wie sie zum Zeitpunkt der Anmeldung im Netz stand.Auf der deutlich der Preis und die Teilnahmebedingungen zu sehen sind.
Beklagter behauptet das zum Zeitpunkt der Anmeldung die Seite anders aussah,und das muss er nun beweisen.

Ps.
Im Zivilprozess gibt es auch den Anscheinsbeweis.
Knapp daneben ist auch vorbei.

Mit Verlaub, das trifft hier nicht zu. Qualifiziertes Bestreiten etwa nach diesem Muster reicht aus, die Beweislast dort zulassen, wo sie ist.
Dann ist auch nichts mit Anscheinsbeweis. Für den Anscheinsbeweis zugänglich war etwa, dass mit dem Wählen am Telefon auch ein Vertrag zustande kommt, weil nur mit Willen und Wollen des Wählenden die Verbindung möglich ist. Anders seit Dialerzeiten: Der Anscheinsbeweis ist erschüttert mit dieser Argumentation.
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Alt 03.12.2008, 09:36   # 35
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Der Jurist Beitrag anzeigen
Knapp daneben ist auch vorbei.

Mit Verlaub, das trifft hier nicht zu. Qualifiziertes Bestreiten etwa nach diesem Muster reicht aus, die Beweislast dort zulassen, wo sie ist.
Sie sagen es.Nur? wer bestreitet denn "qualifiziert"?
Der grösste Teil handelt doch nach der Lehre von V.Strauss, Kopf in den Sand.
Was,so lange nur eine E-Mail Adresse bekannt ist,eine gute Lösung sein kann.

Aber was ist wenn man nicht "qualifiziert" bestreitet?

Ps.
Anscheinsbeweis,hat mit dieser Sache wenig zu tun und war nur ein allgemeiner Hinweis.

m.f.G.

m.f.G.
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Alt 22.12.2008, 21:52   # 36
sweetyplaygirl
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Callisto Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!

Hab mich neulich beim w**.millionenquiz.de angemeldet und da ein wenig gespielt.

Heute flattert mir ne Rechnung von 572€(!) ins Haus! MUß ich das bezahlen?

Hab da höchstens 4mal gespielt, aber in dem Schreiben steht

Anzahl der Spiele: 39
Spielgebühren: 390€
Superjoker: 210€
Gewinne: 28€

Bei der Anmeldung hab ich von Gebühren gar nix gelesen. Und selbst jetzt steht da zwar was von Kosten, aber nix davon, daß sogar dieser Superjoker was kostet!

Was mach ich nu???

und zwar wollte ich fragen,
was sie dagegen jetzt getan haben?
weil ich habe kürzlich einen ähnlichen brief erhalten...
und weiß auch nicht wie ich drauf reagieren soll...
hab auch schon mehrere mahnungen erhalten...:bedrueck::bedrueck:
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Alt 11.08.2010, 19:17   # 37
Puschl
 
Benutzerbild von Puschl
 
Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 2
Hallo. Mir ist das Selbe passiert. Ich bin zur Verbraucherzentrale gegangen.
LG Puschl
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Alt 11.08.2010, 20:15   # 38
arthus
 
Benutzerbild von arthus
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 1.180
haben sich in den vergangenen zwei Jahren seit dem letzten Vorgängerposting
wohl umbenannt und verlinken auf > www.millionenquizshow.de
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