Zweite Jahr bezahlen oder nicht ?

Alt 28.03.2007, 00:44   # 1
schnippewippe
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Wichtig für Alle die das erste Jahr bezahlt haben.
Habe eben einen Beitrag auf Augs-Blog gefunden.
Lest es euch mal durch. Dann entscheidet ob ihr zahlt oder nicht.
Ich würde auf jedenfall mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen.
Zitat:
"]Augs.blog
Bezahlen ?
Juristen sind da ganz anderer Meinung - und machen Betroffenen Hoffnung.

“Das stimmt nicht. Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt” ......weiter hier im Link.
Also wer wusste denn schon das er keine Schuld hat. Dann hätte man doch auf gar keinen Fall bezahlt. Es hat auch keiner nur aus Angst bezahlt. Alle die bezahlt haben dachten natürlich das sie nun einen Vertrag an der Backe haben. Ist doch so !!!

Also noch einmal,macht was ich immer schon geschrieben habe ! Ich würde mich bei der Verbraucherzentrale erkundigen.

PS.
Habe in einen Post von@ Schiene 1003 noch einen anderen Link gefunden.Danke Schiene 1003!!!

Also ich würde bei der Verbraucherzentrale nachfragen was ich jetzt machen soll. Man muss ja wohl irgendwie reagieren.?
Widerruf da einen erst jetzt richtig klar wurde , wie man übers Ohr ge***n wurde.?
Vielleicht gibt es hier User unter uns ,die bei der Verbraucherzentrale oder bei einen Anwalt nachgefragt haben. Wäre gut wenn sie uns das Ergebnis mitteilen würden.Danke !
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Alt 29.03.2007, 04:18   # 2
Pauli0789
 
Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 16
So dann stelle ich mal auf Anfrage auch in diesen Thread meine Antwort.
Zudem habe ich die Hoffnung das ich durch die Musterbriefe die ich mir ebenfalls bei der verbraucherzentrale abholen kann doch wieder an das Geld zu kommen. Die 2. Zahlung gab mir meine Mutter, da ich sie so selber hätte nie zahlen können, nur jetzt mit dem Wissen der Verbraucherzentrale werde ich nicht ehr aufgeben bis ich die 2 Jahresgelder wieder habe, sind ja immerhin 168€ (Stromnachzahlung kommt sicher )


Ich habe heute meine Antwort von der Verbraucherzentrale erhalten.



Zitat:
Sehr geehrter Herr *******,
vielen Dank für Ihre e-mail.
Bezüglich Ihrer Nachfrage kann Ich Ihnen heute nach Rücksprache mit
unserer Rechtsabteilung folgendes mitteilen:
Die Verträge mit der Firma Schmidtlein werden automatisch immer über 2
Jahre abgeschlossen , wobei zunächst immer nur der Rechnungsbetrag für
das erste Jahr eingefordert wird.
Bei allen Verträgen , die vor Mai 2006 abgeschlossen wurden gab es keinen
Hinweis auf die Vertragskosten .
Das Argument gegenüber dem Anbieter ist somit zunächst immer , daß kein
Vertrag über ein entgeldliches Angebot zustande gekommen ist .
Zusätzlich sollten Sie den Vertrag nochmals per Einschreiben mit
Rückantwort widerrufen und auch dabei die bereits gezahlten Entgelte
zurückfordern.
Also werde ich jetzt nachträglich mein Geld einfordern, auch wenn ich es für das 2. Jahr bereits gezahlt habe, um vorerst nicht noch mehr Stress zu bekommen.
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Alt 29.03.2007, 18:45   # 3
FriedrichFiles
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grandiose Ideen haben diese Verbraucherzentralen. Wenn die Schmidtleins mal was freiwillig oder in der Zwangsvollstreckung zahlen, sagt mir Bescheid
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Alt 29.03.2007, 23:18   # 4
icecicle
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Das habe ich jetzt noch nicht ganz verstanden. Also wir ist das gleiche passiert. Habe mich auch bei Hausaufg.-heute angemeldet und bereits für das erste Jahr gezahlt, weil ich Angst hatte das ich dann noch mehr bezahlen muss. Jetzt aber wollen die für das zweite Jahr auch noch mal Kohle von mir. Aber da weigere ich mich. Habe heute auch schon eine Mahnung bekommen. Wie muss ich mich nun verhalten. Habe mich bis jetzt noch nicht an eine Verbraucherzentrale gewendet. Danke im Voraus schon mal für Hilfe (bin echt bald am Verzweifeln!!!)
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Alt 29.03.2007, 23:50   # 5
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von icecicle Beitrag anzeigen
Das habe ich jetzt noch nicht ganz verstanden. Also wir ist das gleiche passiert. Habe mich auch bei Hausaufg.-heute angemeldet und bereits für das erste Jahr gezahlt, weil ich Angst hatte das ich dann noch mehr bezahlen muss. Jetzt aber wollen die für das zweite Jahr auch noch mal Kohle von mir. Aber da weigere ich mich. Habe heute auch schon eine Mahnung bekommen. Wie muss ich mich nun verhalten. Habe mich bis jetzt noch nicht an eine Verbraucherzentrale gewendet. Danke im Voraus schon mal für Hilfe (bin echt bald am Verzweifeln!!!)
Wenn du in meinen Link , diese Stelle die ich jetzt als Zitat hier eingebe , durchgelesen hättest und auf das unten imZitat dick geschriebene Wort geklickt hättest , müsstest du die Antwort wissen.
Zitat:
Und auch Rechtsanwältin Martina Viehe stellt am Beispiel der Seite hausaufgaben-heute.de fest:
Da steht ganz klar in der Antwort der Anwältin :
Zitat:
Wenn dies für Sie zutrifft, dann würde ich unabhängig von der durch Sie bereits geleisteten Zahlung mitteilen, dass die erste Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgte, Sie mit sofortiger Wirkung mit dem Hinweis auf die fehlende Deutlichkeit der Kostenpflicht und des Widerrufsrechts vom Vertrag zurücktreten und sich im übrigen die Rückforderung des bereits geleisteten Betrags vorbehalten.
Also lese dir das jetzt hier noch einmal im Ganzen durch.
Also ich finde ,dass schon alles steht ,was man laut Meinung der Anwälte machen sollte und auch schreiben sollte.
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Alt 04.04.2007, 21:41   # 6
Roke
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Hallo an alle,

da fällt mir ja ein Stein vom Herzen, das ich nicht die einzigste bin der das passiert ist. und ich dachte schon...
Ich werde das 2. Jahr auch nicht bezahlen. Danke für die vielen Tipps.
Mich würde auch interessieren wie es bei euch weitergeht.

Gruß Roke
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Alt 05.04.2007, 19:10   # 7
immorb
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Zitat:
Zitat von icecicle
Jetzt aber wollen die für das zweite Jahr auch noch mal Kohle von mir.
Wenn man etwas über den Tellerrand schaut, und nicht nur das interpretiert was Verbraucherfuzzies oder Polizeireporter von sich geben,sieht man auch noch andere Móglichkeiten.
Die §§§ ab §119(Anfechtbarkeit wegen Irrtums) geben hier noch einigen Anlass um "irrtümlich" abgeschlossene Verträge im Nachhinein anzufechten.

Vertiefungshinweis:
§ 121 Anfechtungsfrist
(1)Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.

Ein Rechtsanwalt oder eine kompetente Beratungsstelle sollte hierüber mehr wissen.

M.f.G.
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Alt 26.04.2007, 16:12   # 8
Irina566
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Hallo,

habe gerade gelesen, dass am 24.April die Bundesverbraucherzentrale entschieden hat, dass Schmidtlein-Opfer ihr einbezahltes Geld zurückbekommen und dies egal ob sie das erste oder das erste und das zweite Jahr dieses dubiosen Abonnements bezahlt haben.

So freut Euch alle, die Opfer der Schmidtleins geworden sind!

Schickt mir ne mail an hier stand mal eine EMail-Addy, dann schick ich euch die Adresse und die Telefonnummer, wo ihr Euch hinwenden müsst, um Euer Geld zurückerstattet zu bekommen.


Gruss

* Email-Adresse nicht in Klarschrift wegen
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Alt 26.04.2007, 17:06   # 9
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von Irina566 Beitrag anzeigen
habe gerade gelesen, dass am 24.April die Bundesverbraucherzentrale entschieden hat, dass Schmidtlein-Opfer ihr einbezahltes Geld zurückbekommen und dies egal ob sie das erste oder das erste und das zweite Jahr dieses dubiosen Abonnements bezahlt haben.
Mir ist zwar bekannt, dass am 17.04.2007 die Verhandlung bezüglich des Gewinnabschöpfungsverfahrens stattfand.

Über ein Ergebnis ist mir jedoch nichts bekannt. Wo hast du diese Information gelesen???
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Alt 26.04.2007, 17:26   # 10
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Irina566
habe gerade gelesen, dass am 24.April die Bundesverbraucherzentrale entschieden hat, dass Schmidtlein-Opfer ihr einbezahltes Geld zurückbekommen
1.)es heisst nicht Bundesverbraucherzentrale,
sondern Verbraucherzentrale Bundesverband abgekürzt VZBV.
2.) was hält dich ab um die Quelle hier zu nennen?

3.)was hat die Verbraucherzentrale Bundesverband denn entschieden?,und seit wann hat sie das zu entscheiden??
Zitat:
Zitat von Irina566
Schickt mir ne mail an ***@***.de
Adressenhandel??

Aber ich vermute das du nur etwas durcheinander bringst.
Derzeit läuft ein Gerichtsverfahren zur Gewinnabschöpfung gegen das Brüderpaar.
Nutzniesser eines erfolgreichen Verfahrens wären im übrigen nicht die Kunden der wettbewerbswidrigen Angebote, sondern der Bundeshaushalt.

M.f.G.
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Alt 26.04.2007, 21:28   # 11
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
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Zitat:
Zitat von DunkelSchwarz Beitrag anzeigen
Mir ist zwar bekannt, dass am 17.04.2007 die Verhandlung bezüglich des Gewinnabschöpfungsverfahrens stattfand.

Über ein Ergebnis ist mir jedoch nichts bekannt.
Das war allerdings nur der Auftakt, denn es geht noch weiter.

Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Nutzniesser eines erfolgreichen Verfahrens wären im übrigen nicht die Kunden der wettbewerbswidrigen Angebote, sondern der Bundeshaushalt.
Richtig, so ist es.

Eine kurze Mitteilung über den Termin und wie es weiter geht gibt es hier >> KLICK
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 27.04.2007, 09:36   # 12
Sheppi
 
Registriert seit: 24.04.2007
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Roke Beitrag anzeigen
Hallo an alle,

da fällt mir ja ein Stein vom Herzen, das ich nicht die einzigste bin der das passiert ist. und ich dachte schon...
Ich werde das 2. Jahr auch nicht bezahlen. Danke für die vielen Tipps.
Mich würde auch interessieren wie es bei euch weitergeht.

Gruß Roke
Hi!
Wollte dich mal fragen, ob bei dir schon was raus gekommen ist, also ob du aus dem Vertrag raus gekommen bist???

Mir gehts genauso wie dir!

Danke
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Alt 03.05.2007, 15:54   # 13
immorb
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Amtsgericht Syke
Geschäfts Nr.:26 C 582/03
Die Beklagte zahlte für das erste ( korrigiert: Vertragsjahr ) den Rechnungsbetrag über.....kündigte jedoch dann den Vertrag.
Die Klägerin beruft sich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Vertrag mit Ablauf des Mai 2003 endet.

Die Klage wurde abgewiesen.

Quelle: Urteile-Prozess-gewonnen

Auch die Berufung hat die Klagepartei verloren.
=>> Recht-und-Gerechtigkeit/Urteile-Prozess-gewonnen


M.f.G.
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Alt 03.05.2007, 16:26   # 14
JesK
Gastposter
 
kannst du mir die telefonnummer geben?
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Alt 03.05.2007, 19:57   # 15
Vladiwowan
 
Registriert seit: 01.05.2007
Beiträge: 2
Hallo,
bin neu hier und steige als Opfer der "Andreas & Manuel Schmidtlein GbR" ein.
Habe letztes Jahr einen Namen für meine Tochter gesucht und bin auf der Seite Vornamen-heute gelandet. Jetzt bin ich auf der suche nach gemachten Erfahrungen was die Bezahlung für das Zweite Jahr angeht. Habe Jetzt die Rechnung für das Folgejahr bekommen und habe die Menschen erstmal normal per E-Mail angeschrieben mit der Bitte mich von der Zahlung zu befreien, habe allerdings eine Standartantwort bekommen, dass ich es wohl nicht umgehen kann... Na da weißich es nicht so genau. Schauen wir uns doch erst an was es so alles für Erfahrungen gibt.
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Alt 03.05.2007, 20:20   # 16
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Vladiwowan Beitrag anzeigen
Jetzt bin ich auf der suche nach gemachten Erfahrungen was die Bezahlung für das Zweite Jahr angeht. Habe Jetzt die Rechnung für das Folgejahr bekommen ....
Zwar keine Erfahrung, aber eine Einschätzung aus juristischer Sicht findest Du hier >> KLICK
Danach solltest Du wissen, wie Du reagieren musst.
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Alt 04.05.2007, 17:24   # 17
Blackman
 
Registriert seit: 04.05.2007
Beiträge: 2
Hallo Leute,

Leider war ich auch so leichtgläubig und habe direkt im ersten Jahr bezahlt. Die zweite Zahlung ist im September fällig. Mir wurde nur geschrieben,dass ich den Vertrag 3 Monate bevor er ausläuft nur kündigen kann.

Soll ich definitiv eine Kündigung schreiben oder keine Zahlung vornehmen und warten wie es weiter geht bzw. könnt ihr mir da weiter helfen wie ich reagieren soll, bitte.

Danke schon mal im vorraus
LG Blackman
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Alt 04.05.2007, 17:34   # 18
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Blackman
Soll ich definitiv eine Kündigung schreiben
Wie lange willst du denn bezahlen?
Es handelt sich um einen Laufzeitvertrag.
Mindestlaufzeit 2 Jahre.

Ich würde den "Vertrag" anfechten.

Denn wenn du kündigst,ist dies zu Vertragsende,und das ist nach 2 Jahren oder wie die es nennen,24 Monaten

M.f.G.
  Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2007, 17:35   # 19
schiene1003
Ehemaliger Moderator
 
Benutzerbild von schiene1003
 
Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
Hallo Blackman,
Viele wichtige Infos findest du im Informations-Portal.

Und hier geht zwar um eine andere Seite, doch das Thema "Zweites Jahr ..." wird auch mit angesprochen und deshalb klick => "Hilfe bei Schmidtlein GBR" und beim Vampirjäger.



Viel Erfolg!
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Alt 15.05.2007, 11:22   # 20
immorb
Gastposter
 
Reaktion:
Zahlungsaufforderung2.Jahr
____________________________
Zitat:
(Absender)
.................................................. .... Einschreiben und Rückschein
.................................................. ....
.................................................. ....
(Firma)
.................................................. .....
.................................................. .....
.................................................. ..... (Datum)........................................... ......

Betrifft: Homepage www.*******.com
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe Ihr Schreiben vom .... (Datum) erhalten und möchte dazu folgendes
festhalten:
Bezüglich der wiederholt an mich gerichteten Zahlungsaufforderungen Ihrer
Mandantschaft ********* teile ich Ihnen mit, dass ich das
Bestehen eines Vertragsverhältnisses mit diesem Unternehmen bestreite und die von
mir am ..........(Datum) geleistete Zahlung keinesfalls ein Anerkenntnis einer
Rechtspflicht darstellt.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie, keine weiteren Forderungen mehr an mich
zu richten. Darüber hinaus nehme ich Ihre Kontaktaufnahme zum Anlaß, Sie
aufzufordern, mir den gezahlten Betrag in Höhe von 84 Euro zurückzuerstatten.
Mit freundlichen Grüßen
In dem Sinne:
Zitat:
Erstaunlicherweise werden Ab****seiten von angeblichen Erwachsenen betrieben und von angeblichen Erwachsenen beworben. Es sind angeblich erwachsene "Rechtsanwälte", die dann auf juristischen Weg und durch schlichte Nötigung versuchen diese Abz***e wirtschaftlich erfolgreich zu machen. Kinder wüssten: Sowas macht man nicht!

Urs Vac
M.f.G.
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Alt 29.05.2012, 04:41 # --
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