| | # 1 | |
| Gastposter | Wichtig für Alle die das erste Jahr bezahlt haben. Habe eben einen Beitrag auf Augs-Blog gefunden. Lest es euch mal durch. Dann entscheidet ob ihr zahlt oder nicht. Ich würde auf jedenfall mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen. Zitat:
Also noch einmal,macht was ich immer schon geschrieben habe ! Ich würde mich bei der Verbraucherzentrale erkundigen. PS. Habe in einen Post von@ Schiene 1003 noch einen anderen Link gefunden.Danke Schiene 1003!!! Also ich würde bei der Verbraucherzentrale nachfragen was ich jetzt machen soll. Man muss ja wohl irgendwie reagieren.? Widerruf da einen erst jetzt richtig klar wurde , wie man übers Ohr ge***n wurde.? Vielleicht gibt es hier User unter uns ,die bei der Verbraucherzentrale oder bei einen Anwalt nachgefragt haben. Wäre gut wenn sie uns das Ergebnis mitteilen würden.Danke ! | |
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| | # 4 |
| Gastposter | Das habe ich jetzt noch nicht ganz verstanden. Also wir ist das gleiche passiert. Habe mich auch bei Hausaufg.-heute angemeldet und bereits für das erste Jahr gezahlt, weil ich Angst hatte das ich dann noch mehr bezahlen muss. Jetzt aber wollen die für das zweite Jahr auch noch mal Kohle von mir. Aber da weigere ich mich. Habe heute auch schon eine Mahnung bekommen. Wie muss ich mich nun verhalten. Habe mich bis jetzt noch nicht an eine Verbraucherzentrale gewendet. Danke im Voraus schon mal für Hilfe (bin echt bald am Verzweifeln!!!) |
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| | # 5 | |||
| Gastposter | Zitat:
Zitat:
Zitat:
Also ich finde ,dass schon alles steht ,was man laut Meinung der Anwälte machen sollte und auch schreiben sollte. | |||
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| | # 6 |
| Gastposter | Hallo an alle, da fällt mir ja ein Stein vom Herzen, das ich nicht die einzigste bin der das passiert ist. Ich werde das 2. Jahr auch nicht bezahlen. Danke für die vielen Tipps. Mich würde auch interessieren wie es bei euch weitergeht. Gruß Roke |
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| | # 7 | |
| Gastposter | Zitat:
Die §§§ ab §119(Anfechtbarkeit wegen Irrtums) geben hier noch einigen Anlass um "irrtümlich" abgeschlossene Verträge im Nachhinein anzufechten. Vertiefungshinweis: § 121 Anfechtungsfrist (1)Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. (2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind. Ein Rechtsanwalt oder eine kompetente Beratungsstelle sollte hierüber mehr wissen. M.f.G. | |
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| | # 8 |
| Gastposter | Hallo, habe gerade gelesen, dass am 24.April die Bundesverbraucherzentrale entschieden hat, dass Schmidtlein-Opfer ihr einbezahltes Geld zurückbekommen und dies egal ob sie das erste oder das erste und das zweite Jahr dieses dubiosen Abonnements bezahlt haben. So freut Euch alle, die Opfer der Schmidtleins geworden sind! Schickt mir ne mail an hier stand mal eine EMail-Addy, dann schick ich euch die Adresse und die Telefonnummer, wo ihr Euch hinwenden müsst, um Euer Geld zurückerstattet zu bekommen. Gruss * Email-Adresse nicht in Klarschrift wegen |
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| | # 9 | |
| Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
| Zitat:
Über ein Ergebnis ist mir jedoch nichts bekannt. Wo hast du diese Information gelesen??? | |
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| | # 10 | ||
| Gastposter | Zitat:
sondern Verbraucherzentrale Bundesverband abgekürzt VZBV. 2.) was hält dich ab um die Quelle hier zu nennen? 3.)was hat die Verbraucherzentrale Bundesverband denn entschieden?,und seit wann hat sie das zu entscheiden?? Zitat:
Aber ich vermute das du nur etwas durcheinander bringst. Derzeit läuft ein Gerichtsverfahren zur Gewinnabschöpfung gegen das Brüderpaar. Nutzniesser eines erfolgreichen Verfahrens wären im übrigen nicht die Kunden der wettbewerbswidrigen Angebote, sondern der Bundeshaushalt. M.f.G. | ||
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| | # 11 | ||
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Zitat:
Eine kurze Mitteilung über den Termin und wie es weiter geht gibt es hier >> KLICK
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | ||
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| | # 12 | |
| Registriert seit: 24.04.2007
Beiträge: 5
| Zitat:
Wollte dich mal fragen, ob bei dir schon was raus gekommen ist, also ob du aus dem Vertrag raus gekommen bist??? Mir gehts genauso wie dir! Danke | |
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| | # 13 |
| Gastposter | Amtsgericht Syke Geschäfts Nr.:26 C 582/03 Die Beklagte zahlte für das erste ( korrigiert: Vertragsjahr ) den Rechnungsbetrag über.....kündigte jedoch dann den Vertrag. Die Klägerin beruft sich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Vertrag mit Ablauf des Mai 2003 endet. Die Klage wurde abgewiesen. Quelle: Urteile-Prozess-gewonnen Auch die Berufung hat die Klagepartei verloren. =>> Recht-und-Gerechtigkeit/Urteile-Prozess-gewonnen M.f.G. |
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| | # 15 |
| Registriert seit: 01.05.2007
Beiträge: 2
| Hallo, bin neu hier und steige als Opfer der "Andreas & Manuel Schmidtlein GbR" ein. Habe letztes Jahr einen Namen für meine Tochter gesucht und bin auf der Seite Vornamen-heute gelandet. Jetzt bin ich auf der suche nach gemachten Erfahrungen was die Bezahlung für das Zweite Jahr angeht. Habe Jetzt die Rechnung für das Folgejahr bekommen und habe die Menschen erstmal normal per E-Mail angeschrieben mit der Bitte mich von der Zahlung zu befreien, habe allerdings eine Standartantwort bekommen, dass ich es wohl nicht umgehen kann... Na da weißich es nicht so genau. Schauen wir uns doch erst an was es so alles für Erfahrungen gibt. |
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| | # 16 | |
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Danach solltest Du wissen, wie Du reagieren musst. | |
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| | # 17 |
| Registriert seit: 04.05.2007
Beiträge: 2
| Hallo Leute, Leider war ich auch so leichtgläubig und habe direkt im ersten Jahr bezahlt. Die zweite Zahlung ist im September fällig. Mir wurde nur geschrieben,dass ich den Vertrag 3 Monate bevor er ausläuft nur kündigen kann. Soll ich definitiv eine Kündigung schreiben oder keine Zahlung vornehmen und warten wie es weiter geht bzw. könnt ihr mir da weiter helfen wie ich reagieren soll, bitte. Danke schon mal im vorraus LG Blackman |
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| | # 18 | |
| Gastposter | Zitat:
Es handelt sich um einen Laufzeitvertrag. Mindestlaufzeit 2 Jahre. Ich würde den "Vertrag" anfechten. Denn wenn du kündigst,ist dies zu Vertragsende,und das ist nach 2 Jahren oder wie die es nennen,24 Monaten M.f.G. | |
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| | # 19 |
| Ehemaliger Moderator Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 1.049
| Hallo Blackman, Viele wichtige Infos findest du im Informations-Portal. Und hier geht zwar um eine andere Seite, doch das Thema "Zweites Jahr ..." wird auch mit angesprochen und deshalb klick => "Hilfe bei Schmidtlein GBR" und beim Vampirjäger. Viel Erfolg! |
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| | # 20 | ||
| Gastposter | Reaktion: Zahlungsaufforderung2.Jahr ____________________________ Zitat:
Zitat:
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