Zweite Jahr bezahlen oder nicht ?

Alt 30.07.2007, 14:33   # 101
hungriger-wolf
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Zitat von Auryn86 Beitrag anzeigen
^^also was das mit den Mails vom Tankwart angeht muss ich wiedersprechen, ich habe ausschließlich Mails bekommen, auch eine Mahnung vom Tankwart.

Selbst auf Einschreiben mit Rückantwort bekam ich nur eine elektronische Nachricht die mir die Kündigung zum ende des 2. Vertragsjahrs bestätigte. Obwohl ich in dem Einschreiben mit ückschein ausdrücklich auf eine schriftliche Antwort bestanden habe.
Solange ich keinen echten Brief in den Händen halten würde, würde ich außer dem Speichern dieser Mails überhaupt nichts machen. Erst recht würde ich auf die elektronische Zahlungsaufforderung nicht reagieren und noch viel weniger das Geld überweisen. Der Tankwart weiß ganz genau, dass er mit einer puren Mail vor Gericht nicht weit kommen würde.

Klick doch mal diese Links an:
Schmidtlein GbR - Rechnungen für das zweite Jahr
2. Jahr bezahlen oder nicht?
FAQ Internet-Vertragsfallen
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Alt 30.07.2007, 17:41   # 102
Pueppchen86
 
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juhu leute...
hab scho in nen paar andern threads min fall geschildert, aber wollt mal hier des neuste berichten...
also hab ja des erste jahr au bezahlt für sms-core.de, einfach aus angst vor den dingen die da angedroht werden. so jetzt stand die rechnung für dieses jahr an...hab net gezahlt. media finanz hat dann etliche mahnungen geschrieben, ich darauf nen widerspruch...da hat heut nen netter herr von denen angerufen, ob i wirkli will, dass diese sache vor gericht kommt...weil wenn i die erste rechnung damals bezahlt habe, ist das wie eine einwilligung in den vertrag, dem habe ich widersprochen und hab dem des gesagt, was die anwälte in dem blog geschrieben haben, da meinte er, dies wäre nicht so, aber das würde ich ja noch sehen...
meine frage ist nun, wer hat denn eigentli recht???
und kam bei jemanden überhaupt schonmal was mit gericht usw???
hab jetzt doch bissel angt bekommen
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Alt 30.07.2007, 20:36   # 103
hungriger-wolf
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Zitat:
Zitat von Pueppchen86 Beitrag anzeigen
ich darauf nen widerspruch...da hat heut nen netter herr von denen angerufen, ob i wirkli will, dass diese sache vor gericht kommt...weil wenn i die erste rechnung damals bezahlt habe, ist das wie eine einwilligung in den vertrag, dem habe ich widersprochen und hab dem des gesagt, was die anwälte in dem blog geschrieben haben, da meinte er, dies wäre nicht so, aber das würde ich ja noch sehen...
meine frage ist nun, wer hat denn eigentli recht???
und kam bei jemanden überhaupt schonmal was mit gericht usw???
hab jetzt doch bissel angt bekommen
Angst ist ein schlechter Berater. Natürlich sagt dieser "nette Herr", dass die Anwälte in dem blog schreiben, nicht stimmen würde - er will ja schließlich dein Geld.
Lies dich mal in aller, aller Ruhe durch genau diesen Thread, denn auf den weisen wir bei dieser Problematik immer hin. Hier findest du Antworten auf all deine Fragen. Und dann wird man schon sehen, wer hier noch sehen wird...

Vor Gericht gehen die nie im Leben. Dann nämlich ist deren gesamtes Geschäftsgebahren mit einem Schlag hochgradigst gefährdet.
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Alt 03.08.2007, 20:52   # 104
TUERKI
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Hallo an alle bin jetzt seid zwei Tagen am lesen und finde das Forum echt genial,bin auch auf sms-c..e reingefallen habe letztes Jahr bezahlt aus Dämmlichkeit habe den Dienst noch nicht einmal benutzt!Jetzt kam vor 2 Tagen die 2 Rechnung, gekündigt habe ich damals.Bestätigung habe ich, trotzdem werde ich dieses Jahr nicht bezahlen mal sehen wie weit die wirklich gehen!Werde euch berichten was bei mir so passiert.
Schönes Wochenende
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Alt 05.08.2007, 18:23   # 105
immorb
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Unsinniger "Beweis"
Noch etwas zur Vertrauens- und Glaubwürdigkeit der Gebrüder Schmidtlein:
Zitat:
In den jetzigen Forderungsschreiben wird die Rechtmäßigkeit mit einer Gerichtsentscheidung begründet, die im Jahr 1998 in der "Neuen Juristischen Wochenschrift" veröffentlicht worden sein soll.

Wir haben nachgefragt:
Die erwähnte Entscheidung hat mit der Schmidtlein-Argumentation absolut nichts zu tun, sondern betraf Ratenzahlungen einer Baurechts-Geschichte.
Quelle: ==>> netzwelt ==>> Weiter:==>> help.orf

M.f.G.
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Alt 05.08.2007, 21:53   # 106
anti-abzocker
 
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Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Zitat:
...sondern betraf Ratenzahlungen einer Baurechts-Geschichte.
Ist doch kein Wunder, dass die sich auf so einen Unsinn berufen.
Bei Seiten mit Abofallen wird doch oft genug von Baustellen gesprochen.
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Alt 08.08.2007, 14:39   # 107
Manolito4711
 
Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 9
Guten Tag miteinander,
ich habe gesehen das sehr viele gleichgesinnte das selbige Problem haben mit der gleichen Firma. Ich habe aus Sparsamkeitsgründen über den PC nur eine einzige SMS an meine Tochter versendet und habe nun das gleiche Problem wie viele in diesem Forum. Ich werde mich wieder melden.
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Alt 08.08.2007, 14:41   # 108
DunkelSchwarz
 
Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 1.332
Zitat:
Zitat von anti-******** Beitrag anzeigen
Ist doch kein Wunder, dass die sich auf so einen Unsinn berufen. Bei Seiten mit Abofallen wird doch oft genug von Baustellen gesprochen.
Genau, Seehofer- und Zypries-Baustellen!
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Alt 09.08.2007, 10:12   # 109
Kasper33
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Hallo,

bin auch in die schmidtlein falle getretten, hab das zweite JAhr auch nicht bezahlt, jetzt bekamm ich einen Brief von Herrn Tank wo er mir mit teilt weil ich nicht bezahle würde jetzt ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Weiß einer von euch ob die das wirklich durch ziehen oder ist das nur ein eine falle um das zweite jahr zu bezahlen.? Danke schon mal für eure Antworten.

MFG Kasper 33
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Alt 09.08.2007, 11:30   # 110
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von Kasper33 Beitrag anzeigen
Hallo,

bin auch in die schmidtlein falle getretten, hab das zweite JAhr auch nicht bezahlt, jetzt bekamm ich einen Brief von Herrn Tank wo er mir mit teilt weil ich nicht bezahle würde jetzt ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Weiß einer von euch ob die das wirklich durch ziehen oder ist das nur ein eine falle um das zweite jahr zu bezahlen.? Danke schon mal für eure Antworten.

MFG Kasper 33
Wenn du den Anfang der Seite hier noch nicht gelesen hast, solltest du es jetzt aber machen.
Dieser Link dürfte dir wohl auch Mut machen.
Schmidtlein GbR - Rechnungen für das zweite Jahr
Bis jetzt ist es nicht bekannt , dass solche Fälle vor Gericht kamen. Dann würde es hier stehen und wir würden immer wieder darauf hinweisen.
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Alt 10.08.2007, 11:32   # 111
nasik
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Hallo,

Wie gesagt, ich habe vor einem jahr einmal an zully service von w**.smscore.der gezahlt.heute wird ruft mich noch mal media finanz anrufen, und fragen ob ich z ahle. Was soll ich unternehmen? Habe ich chancen wenn es zum gericht kommt. Kann mir jemand mit beweisen helfen?
Bitte um schnelle hilfe. Die rufen mich heute um 17 Uhr. Vielen dank
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Alt 10.08.2007, 11:53   # 112
hungriger-wolf
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Hallo - zully-media wird bereits hier diskutiert (die rote Schrift anklicken).

Grundsätzlich solltest du dich gegen diese Leute zur Wehr setzen, da die Forderung rechtlich auf sehr, sehr dünnem Eis steht. Als erstes würde ich mir weitere Anrufe strikt verbitten und im weiten Fall mit einer Anzeige wg. Belästigung drohen. Dann würde ich mich durch dieses Thema hier lesen: 2. Jahr bezahlen oder nicht. Und um deinen Widerruf bzw. deine Anfechtung zu komplettieren, sind hier unsere Musterbriefe.
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Alt 10.08.2007, 11:57   # 113
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von nasik Beitrag anzeigen
Hallo,

Wie gesagt, ich habe vor einem jahr einmal an zully service von www.smscore.der gezahlt.heute wird ruft mich noch mal media finanz anrufen, und fragen ob ich z ahle. Was soll ich unternehmen? Habe ich chancen wenn es zum gericht kommt. Kann mir jemand mit beweisen helfen?
Bitte um schnelle hilfe. Die rufen mich heute um 17 Uhr. Vielen dank
Einen Rat können und dürfen wir nicht geben. Aber unsere Meinungen und einige Hinweise können wir dir schon geben.
Lese dir mal meinen Post vorne auf der ersten Seite hier ,ganz langsam durch und auch das was im Link steht. Die Anwälte sind der Meinung, dass man den Vertrag wegen Irrtum anfechten kann. ABER NUR DANN wenn man nicht wusste, dass man nicht bezahlen muss. (Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt”) Das bedeutet , dass wenn du wusstest , dass du nicht zahlen musst und dennoch bezahlt hast, kann man den Vertrag nicht anfechten. Aber wenn man es gewusst hätte ,dass man nicht bezahlen braucht, hätte man ja auch nicht bezahlt !!
Also hier sind Alle davon ausgegangen, dass sie zahlen müssen und haben jetzt geschrieben. Aber bitte als Einschreiben mit Rückantwort schicken.
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Alt 13.08.2007, 12:47   # 114
gabi19661
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Hallo zusammen,

ich versuche mich gerade durch die Beiträge zu lesen, weil mein Sohn (zwar nicht mehr minderjährig, aber trotzdem leicht zu überzeugen) sich bei ******** angemeldet hat.

Jetzt kam die 2. Rechnung. Ich habe schon super Hilfestellungen gefunden und werden den Typen von der Mahnabteilung einen überarbeiteten Musterbrief zusenden. Hoffentlich funktioniert es.

Also DANKE für eure Beiträge. Es ist doch immer schön zu lesen, das es noch andere menschen gibt, die auf so einen Schund hereinfallen.

Ciao
Gabi
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Alt 13.08.2007, 13:01   # 115
hungriger-wolf
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Schön, dass es auch solche User gibt - die lesen die Beiträge in Ruhe durch und holen sich Rat aus dem, was hier schon unzählige Male geschrieben wurde.

Viel Erfolg! Und wenn es dennoch Probleme gibt, frag nach.
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Alt 17.08.2007, 23:31   # 116
Jolinaz
 
Registriert seit: 17.08.2007
Ort: Im Südwestlichen Niedersachsen
Beiträge: 3
Hallo.
Ich habe mich mal durch dieses Forum hier gewühlt und was ich gelesen habe, fand ich durchaus interessant. Ich bin dann mal auf die hier zwar unkenntlich gemachten (aber findbaren) Seiten gegangen und hab mal spaßeshalber die AGB´s gelesen.

Und auf die Gefahr hin, dass ich mich extrem Unbeliebt mache, finde ich die AGB´s durchaus verständlich. Nicht besonders fair

---Wiederufsrecht erlischt beim ersten login ec.----

aber durchaus zu verstehen....

Hat sich eigentlich mal jemand hier gefragt, warum man im Internet nicht mit seinen persönlichen Daten herumwerfen sollte?
S is doch so: Wenn UMSONST da steht und es angeblich alles UMSONST ist, werde ich NICHT nach meiner Bankverbindung, oder mener Adresse gefragt. Da gehen doch alle Alarmglocken an.

Und noch ein kleiner Tipp zum Schluss:

Ist der Vertragspartner Minderjährig, reicht ein Altersnachweiß und ein Widerspruch des Gesetzlichen Vormundes, der an den zuständigen Geldeintreiber zu schicken ist. Dann wird die ganze Sache eingestellt.

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Alt 06.09.2007, 16:34   # 117
Siara18
 
Registriert seit: 06.07.2007
Beiträge: 13
hey, ich bins wieder.
es gibt näml schon wieder probleme mit dem tank. hatte im juli 07 einen musterbrief an ihn geschickt, in dem ich alles wichtige erklärt hatte(minderjährigkeit, einzahlung aus dem 1. jahr gilt nich automatisch als verpflichtung für das 2., verstecktes kleingedruckte, einschüchterung usw)
jetzt bekomme ich heute einen neuen brief, dass er diese nachricht erhalten hat und darin stand:

"Vielen dank für Ihre Nachricht.
Durch Zahlung der Rechnungsbeträge für das 1. Vertragsjahr wurden die Forderungen anerkannt. Aus diesem Grunde besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Rechnungsbeträge für das 2. Vertragsjahr.

Da die Anmeldungen mit Ihren Daten erfolgte, hätte sich Ihr minderjähriges Kind Leistungen erschlichen, die ihm nicht hätten bereitgestellt werden dürfen. Als Elternteil haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind sich während Ihrer Abwesenheit nicht auf kostenpflichtigen Internetseiten anmeldet. Damit liegt es auch in Ihrer Verantwortung, die noch offenen Forderungen zu begleichen. Wir fordern Sie daher nunmehr letztmalig außergerichtlich auf, die ausstehenden Beträge in Höhe von jeweils 123,00 EUR bis spätestens zum
14.09.2007 (...) zu überweisen"

was sollte man dann jetzt tun? ich mein, ich bin im recht, das weiß ich.
kann man dies deshalb ignorieren?
und eine weitere frage wäre noch: wurden jetzt schon gerichtliche urteite bekannt?

mfg Siara18

PS: ich entschuldige mich, falls es dieses thema in dem forum schon gab, hatte jetzt nicht genug zeit um alles durch zu arbeiten.

danke
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Alt 06.09.2007, 16:44   # 118
hungriger-wolf
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Zitat:
Zitat von Siara18 Beitrag anzeigen
hatte im juli 07 einen musterbrief an ihn geschickt, in dem ich alles wichtige erklärt hatte(minderjährigkeit, einzahlung aus dem 1. jahr gilt nich automatisch als verpflichtung für das 2., verstecktes kleingedruckte, einschüchterung usw)
Hallo - deine Minderjährigkeit ist Grund genug, wieder aus dem Vertrag zu kommen.
Guckst du Verträge mit Minderjährigen – gültig oder nicht?
Und guckst du Schmidtlein GbR - Rechnungen für das zweite Jahr

Zitat:
Zitat von Siara18 Beitrag anzeigen
Vielen dank für Ihre Nachricht.
Durch Zahlung der Rechnungsbeträge für das 1. Vertragsjahr wurden die Forderungen anerkannt. Aus diesem Grunde besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Rechnungsbeträge für das 2. Vertragsjahr.

Da die Anmeldungen mit Ihren Daten erfolgte, hätte sich Ihr minderjähriges Kind Leistungen erschlichen, die ihm nicht hätten bereitgestellt werden dürfen. Als Elternteil haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind sich während Ihrer Abwesenheit nicht auf kostenpflichtigen Internetseiten anmeldet. Damit liegt es auch in Ihrer Verantwortung, die noch offenen Forderungen zu begleichen. Wir fordern Sie daher nunmehr letztmalig außergerichtlich auf, die ausstehenden Beträge in Höhe von jeweils 123,00 EUR bis spätestens zum
14.09.2007 (...) zu überweisen"
Da scheiden sich die Geister. Der Tankwart glaubt im Recht zu sein, viele Rechtsexpetren hingegen sehen das anders. Aber das kannst du aus dem obigen Link ersehen, der dich zum Vampirjäger führt. Und das von mir fett markierte im obigen Zitat ist ein Druckmittel, das nicht nur der Tankwart gern benutzt. Nur hat er damit überhaupt nicht recht. Und "Leistungserschleichung" begehen Leute, die in der U-Bahn als Schwarzfahrer unterwegs sind...

Zitat:
Zitat von Siara18 Beitrag anzeigen
was sollte man dann jetzt tun? ich mein, ich bin im recht, das weiß ich.
kann man dies deshalb ignorieren?
und eine weitere frage wäre noch: wurden jetzt schon gerichtliche urteite bekannt?
Gerichtsurteile sind schon bekannt - damit prahlt der Tankwart auf seiner Internetseite. Ignorieren wäre absolut falsch, und damit du da wieder rauskommst, müssen deine Eltern in die Angelegenheit eingreifen. Der Vertrag war/ist schwebend unwirksam, deine Eltern können daraus ein endgültig unwirksam machen. Aber nur deine Eltern!!!!

Du solltest dir die Zeit nehmen, dich zumindest durch dieses Thema hier zu lesen.
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Alt 06.09.2007, 17:08   # 119
Siara18
 
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ok danke. aber ich habe mich schon durch gelesen, (vor einiger zeit) deshalb weiß ich das.
jetzt habe ich im namen meiner elten einen musterbrief geschriebn, wo alles genau drin stand. soll ich da jetzt den gleichen nochmal schicken oder was?
das ist doch mein problem!

oder anders gefragt: wie machen ihn meine eltern endgültig unwirksam, wenn in ihem namen doch schon alles einmal erklärt wurde!
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Alt 06.09.2007, 18:07   # 120
hungriger-wolf
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Zitat:
Zitat von Siara18 Beitrag anzeigen
ok danke. aber ich habe mich schon durch gelesen, (vor einiger zeit) deshalb weiß ich das.
Das möchte ich bezweifeln.

Zitat:
Zitat von Siara18 Beitrag anzeigen
jetzt habe ich im namen meiner elten einen musterbrief geschriebn, wo alles genau drin stand. soll ich da jetzt den gleichen nochmal schicken oder was?
das ist doch mein problem!.
Und was für ein Problem! Das ist Urkundenfälschung und Wasser auf des Tankwarts Mühlen. Vor Gericht würde jeder Jurastudent im ersten Semester einen glorreichen Sieg gegen dich erringen, und er müsste sich nicht mal großartig dafür anstrengen.
Anders ausgedrückt: Das war totaler Mist, den du damit gebaut hast.

Zitat:
Zitat von Siara18 Beitrag anzeigen
oder anders gefragt: wie machen ihn meine eltern endgültig unwirksam, wenn in ihem namen doch schon alles einmal erklärt wurde!
Wir erklären allen Minderjährigen gebetsmühlenartig, dass es nur die Eltern machen können. Hier sind unsere Musterbriefe, da dürften deine Eltern schon sehr bald fündig werden.
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Alt 29.05.2012, 04:41 # --
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