Zweite Jahr bezahlen oder nicht ?

Alt 16.05.2007, 14:20   # 21
King W.
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Zitat:
Kinder wüssten: Sowas macht man nicht!
Wie wahr.

Übrigens - es gibt noch eine Möglichkeit, wenigstens den 2. Betrag nicht zahlen zu müssen, nämlich dann, wenn der "Vertragspartner" seinen Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend nachgekommen ist.

Hat denn der SMS-Dienst immer funktioniert? Sind überhaupt die versprochenen Proben geliefert worden usw. ?

Wenn nein, besteht für Betroffene, die den 1. Betrag als Lehrgeld verbuchen wollen, aber nicht bereit sind, den 2. auch noch zu zahlen, die Möglichkeit, wegen Nicht- bzw. Schlechtleistung vom Vertrag zurückzutreten.

Ich persönlich halte aber den weiter oben beschriebenen Ansatz, nämlich die Kontaktaufnahme als Grund zu nutzen, den bereits gezahlten Betrag zurückzufordern, für besser.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
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Alt 24.05.2007, 18:54   # 22
Nina3010
 
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Hallo,
verfolge dieses Thema jetzt schon länger und bin auch mit diesem 2. Jahr betroffen! Ich habe diesen Brief mit Einschreiben und Rückschein an besagte Firma gesendet:


Firma
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR
XXXXXXX

64572 XXXXXXX




Betrifft HP www.tattoo-xxx.com



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihr Schreiben vom 28.04.2007 erhalten, und möchte dazu folgendes festhalten:
Bezüglich der wiederholt an mich gerichtete Zahlungsaufforderungen teile ich Ihnen mit, dass ich das Bestehen eines Vertragsverhältnisses mit Ihnen bestreite und die von mir am 12.07.2006 geleistete Zahlung keinesfalls ein Anerkenntnis einer Rechtspflicht darstellt.
Und ich will mit sofortiger Wirkung mit dem Hinweis auf die fehlende Deutlichkeit der Kostenpflicht und des Widerrufsrechts vom Vertrag zurücktreten.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie, keine weiteren Forderungen mehr an mich zu richten. Darüber hinaus nehme ich Ihre Kontaktaufnahme zum Anlass, Sie aufzufordern, mir den gezahlten Betrag in Höhe von 84 € unverzüglich zurückerstatten.

Hochachtungsvoll


Daraufhin habe ich heute folgende Email erhalten:

Sehr geehrte(r) Kund(e)in,

durch das Bezahlen der Rechnung für das letzte Jahr ohne Einwendung haben .....


[ *** weiterer Inhalt der email gelöscht *** ]

------------------------------------

Wie verhalte ich mich jetzt weiter????

Danke für Eure Tips bisher! Und ich bin gespannt auf Eure Antworten.

* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 24.05.2007, 19:17   # 23
schnippewippe
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Zitat:
@Nina3010
Gehe mal hier hin.
Schmidtlein GbR - Rechnungen für das zweite Jahr
Ich glaube dann kannst du dir die Frage für dich selber beantworten.
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Alt 24.05.2007, 19:20   # 24
Nina3010
 
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Das Positive ist....ich habe grade noch eine Email von denen bekommen, mit der Bestätigung, das mein Vertrag zum 22.03.2008 gekündigt ist.
Auf gut Deutsch: ABER jetzt noch bezahlen
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Alt 24.05.2007, 19:24   # 25
Nina3010
 
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Danke noch mal für die vielen guten Tips, die ich hier lesen konnte.
Was meint Ihr, wie soll ich jetzt weiter verfahren? Noch einen Brief schreiben, oder gar nicht mehr reagieren?
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Alt 24.05.2007, 19:34   # 26
schnippewippe
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Zitat:
Zitat von Nina3010 Beitrag anzeigen
Danke noch mal für die vielen guten Tips, die ich hier lesen konnte.
Was meint Ihr, wie soll ich jetzt weiter verfahren? Noch einen Brief schreiben, oder gar nicht mehr reagieren?
Du ,da können wir dir echt nicht sagen ,was du machen sollst. Hier muss Jeder für sich selbst entscheiden.
Lese dir das doch mal im link oben genau durch.
Verbraucherzentralen und Anwälte raten: NICHT ZAHLEN!
Oder gehe mal auf die Erste Seite hier lesen.
Also ich persönlich würde nicht zahlen. Aber was du machst ????
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Alt 28.05.2007, 10:17   # 27
doofmops
 
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Ich weiß mittlerweile, daß wenn man einen eigenen Anwalt einschaltet, der Herr Rechtsanwalt Olaf T. die Forderung einstellt.
Das Problem hierbei ist nur, daß ja der eigene Anwalt auch Geld kostet, der hier mehrfach erwähnte Anwalt nimmt 50 Euro für diesen Schriftvorgang. Damit kommt man in jedem Fall billiger weg und hat vor allem ein nachhaltiges Gefühl der Gerechtigkeit im Bauch.

Was die meisten hier aber interessieren würde:
Was passiert, wenn ich keinen Anwalt einschalte? Gibt dann der feine Herr Olaf T. auch irgendwann auf?
Laut Aussage des mehrfach erwähnten Anwaltes, würde Herr Olaf T. zumindest einen Vollsteckungsbescheid erwirken, wenn man diesem widerspricht aber nicht vor Gericht gehen.
Gibt es jemanden, der das bestätigen kann?
bzw. gibt es jemanden, der von einem positiven Ausgang ohne Anwalt berichten kann?
Wie ist der Stand der Dinge, bei den zahlreichen Mitgliedern hier, die im April/Mai deswegen hier geschrieben haben?

Danke,
Doofmops
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Alt 28.05.2007, 11:53   # 28
immorb
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Zitat:
Zitat von doofmops
Das Problem hierbei ist nur, daß ja der eigene Anwalt auch Geld kostet, der hier mehrfach erwähnte Anwalt nimmt 50 Euro für diesen Schriftvorgang.
Man sollte sich ein bischen mehr Zeit nehmen und auch andere Beiträge lesen,oder mal die Suchfunktion benutzen.
Guggste==>> netzwelt,de/rechtshilfe+teuer

Zitat:
Zitat von doofmops
Was passiert, wenn ich keinen Anwalt einschalte? Gibt dann der feine Herr Olaf T. auch irgendwann auf?
Vergessen? Es geht um ein ABO mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren.
Ohne zu reagieren haste den als Rentner noch an der Backe.
Da wird der T34 keine Ruhe geben,im Gegenteil,er wird die Forderung vermutlich an seine kleinen T34 vererben.

Aus dem Grunde ist eine Ausgabe von €50,- noch das kleinste Übel.

M.f.G.
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Alt 28.05.2007, 15:24   # 29
keksekekse
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Registriert seit: 24.05.2007
Ort: Regensburg
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Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Ohne zu reagieren haste den als Rentner noch an der Backe.
Alter Angsteinjager. Verjährt nach drei Jahren. Also nach der Anmeldung fünf Jahre abwarten. Nur dann reagieren, wenn etwas vom (jüngsten) Gericht kommt.

Es kann doch nicht sein, daß der gesetzestreue Bürger sich wie ein Idiot vorkommen muß. Roman Herzog
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Alt 28.05.2007, 15:56   # 30
immorb
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Zitat:
Zitat von keksekekse
Alter Angsteinjager. Verjährt nach drei Jahren. Also nach der Anmeldung fünf Jahre abwarten.
Woher diese Weisheit??
Und erkläre mir wieso ein Abonnement verjährt??
Bitte alles lesen:
Zitat:
Zitat von Immorb
Vergessen? Es geht um ein ABO mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren.
Und was ist die Eigenart eines Abonnement? Es verjährt nicht,im Gegenteil,es verlängert sich bei Stillschweigen.

M.f.G.
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Alt 28.05.2007, 20:01   # 31
keksekekse
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Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Und was ist die Eigenart eines Abonnement? Es verjährt nicht,im Gegenteil,es verlängert sich bei Stillschweigen.
Du hast Recht, da hat mich die Logik etwas verlassen. Allerdings bei den heute-Domains (worauf sich das bezog) meine ich gelesen zu haben, daß der Vertrag bei Verstoß gegen die AGB (nichts anderes ist meiner Meinung Zahlungsverzögerung) "nur" die Forderung für die "Mindestlaufzeit" von 24 Monaten fällig ist. Soweit man die Schmidtlein-AGBs überhaupt verstehen kann...
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Alt 30.05.2007, 19:36   # 32
justusjjjjj
 
Benutzerbild von justusjjjjj
 
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Beiträge: 14
also wenn ich es jetzt so verstanden habe sollte man ja
NICHT FÜR DAS 2 JAHR ZAHLEN
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Alt 31.05.2007, 19:35   # 33
FriedrichFiles
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Gegner auch zur Kostenerstattung verpflichtet. Und außerdem kann mann - leider ohne Deckung durch die Rechtsschutzversicherung - auch eine negative Feststellungsklage erheben. So kommt man dann auch zu abzockerunfreundlichen Urteilen... für 75 Euro Gerichtskosten und ca 200 Euro Anwaltskosten, die man dan auch noch beim Gegner wiederholen kann...
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Alt 13.06.2007, 16:09   # 34
lilaRingelsocke
 
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Wie ist das denn bei denen weiter gelaufen, die schon eine Rechnung für das zweite Jahr bekommen haben? Wie habt ihr euch weiter verhalten? Meldet euch doch mal.
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Alt 19.06.2007, 02:19   # 35
gypsy1234
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Hallo ich wurde nun auch zur zahlung für das 2te jahr aufgefordert und angemahnt von der brüder....

aber laut der rechnung von dem ersten jahr steht da nichts drin das es ein 2tes jahr weitergeht.Unten kopie der ersten des ersten jahres rechnung.Wie soll ich mich nun verhalten?eine mahnung für die 2te jahresrechnung ist heute auch schon gekommen.Man muss es doch normal auf der rechnung kenntlich machen wie lange die vertragslaufzeit ist oder?
Rechnung 11.06.2006
Sehr geehrter Herr xxxxx,
wir danken für Ihre Anmeldung und stellen Ihnen hierfür die nachfolgenden Beträge in Rechnung:
Leistung MwSt.16% Nettopreis Gesamtpreis
Jahreszugang für
w.w.w.fabrikverkauf-heute.com
Kosten: 7,00 EUR monatlich, zahlbar 12
Monate im Voraus
11,59 EUR 72,41 EUR 84,00 EUR
Bitte überweisen Sie den Gesamtpreis in Höhe von 84,00 EUR innerhalb ....

[ *** weiterer Inhalt der email gelöscht *** ]


* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 19.06.2007, 18:38   # 36
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von gypsy1234 Beitrag anzeigen
Hallo ich wurde nun auch zur zahlung für das 2te jahr aufgefordert und angemahnt von der brüder....

aber laut der rechnung von dem ersten jahr steht da nichts drin das es ein 2tes jahr weitergeht.
Dann schau mal auf die Webseite, was dort steht:
Zitat:
.....bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus
Du kannst dir ja mal durchlesen, welche Möglichkeit Du hast dort wieder raus zu kommen.
Guggste >> Schmidtlein GbR - Rechnungen für das zweite Jahr
__________________
Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung:space Nachdenkseiten

Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 25.06.2007, 19:01   # 37
Jayjay25
 
Registriert seit: 25.06.2007
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hallo bin auch auf die Abz***e reingefallen. Mein Problem ist, dass ich auch das erste jahr bezahlt habe, dieses Jahr natürlich auch Mahnung bekommen habe und bei der Kanzlei via -mail angefragt habe, ob ich in Raten bezahlen darf.
daraufhin bekam ich eine noch höhere Rechnung
Hauptforderung 84,00 EUR

1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV aus 84,00 EUR 32,50 EUR

1,5 Einigungsgebühr, Nr. 1000 VV aus 84,00 EUR 37,50 EUR

Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV 14,00 EUR

Zwischensumme 84,00 EUR

0 % Umsatzsteuer (MWSt.) aus 168,00 EUR 0,00 EUR

Summe 84,00 EUR

Gesamtsumme 168,00 EUR
Habe ich mit der Bitte um Ratenzahlung den Vertrag anerkannt??????
Habe gestern gleich gekündigt, kann ich dann überhaupt noch wiedersprechen??????? So wie es hier empfohlen wird??????

Muss ich die entstanden Mehrkosten für den Anwalt zahlen?

* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 25.06.2007, 20:05   # 38
immorb
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Zitat:
Zitat von Jayjay25
und bei der Kanzlei via -mail angefragt habe, ob ich in Raten bezahlen darf.
Du hast ein Problem.
Im Prinzip hast du einen Vergleich erreicht.Aus dem Grund 1,5 Einigungsgebühr, Nr. 1000 VV aus..,früher Vergleichsgebühr.
Ich würde mir Rechtsbeistand holen und die "Ratenvereinbarung" widerrufen.

M.f.G.
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Alt 25.06.2007, 20:40   # 39
Jayjay25
 
Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 5
Danke für die Antwort
Die Ratenvereinbarung habe ich nicht unterschrieben, der nette Herr Anwalt hat sie mir als PDF Datei mitgeschickt und als ich das gelesen habe, war mir klar das da was nicht stimmen kann.
ich habe allerdings überhaupt kein Geld für einen Anwalt, um dagegen vorzugehen!!!!(Studentin)
Oder meinst du mit Rechtsbeistand auch die Verbraucherzentrale?
Man muss sich mal vorstellen, dass es Freitag noch 123€ waren und heute sind es schon 168€, nur weil ich nach Ratenzahlung gefragt habe...ich bin völlig fertig und habe so gar keine Ahnung bei der Angelegenheit, nur das was ich hier im Forum gelesen habe(wofür ich sehr dankbar bin )
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Alt 25.06.2007, 21:45   # 40
immorb
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Zitat:
Zitat von Jayjay25
ich habe allerdings überhaupt kein Geld für einen Anwalt, um dagegen vorzugehen!!!!(Studentin)
Studentin?? Da hat man doch einige Möglichkeiten.
Jura-Professorenlatzer:
Aber :
guggste hier==>> netzwelt.de/forum/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

M.f.G.
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Alt 29.05.2012, 04:41 # --
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