| | # 22 |
| Registriert seit: 02.05.2007 Ort: Siegen
Beiträge: 4
| Hallo, verfolge dieses Thema jetzt schon länger und bin auch mit diesem 2. Jahr betroffen! Ich habe diesen Brief mit Einschreiben und Rückschein an besagte Firma gesendet: Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR XXXXXXX 64572 XXXXXXX Betrifft HP www.tattoo-xxx.com Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihr Schreiben vom 28.04.2007 erhalten, und möchte dazu folgendes festhalten: Bezüglich der wiederholt an mich gerichtete Zahlungsaufforderungen teile ich Ihnen mit, dass ich das Bestehen eines Vertragsverhältnisses mit Ihnen bestreite und die von mir am 12.07.2006 geleistete Zahlung keinesfalls ein Anerkenntnis einer Rechtspflicht darstellt. Und ich will mit sofortiger Wirkung mit dem Hinweis auf die fehlende Deutlichkeit der Kostenpflicht und des Widerrufsrechts vom Vertrag zurücktreten. Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie, keine weiteren Forderungen mehr an mich zu richten. Darüber hinaus nehme ich Ihre Kontaktaufnahme zum Anlass, Sie aufzufordern, mir den gezahlten Betrag in Höhe von 84 unverzüglich zurückerstatten. Hochachtungsvoll Daraufhin habe ich heute folgende Email erhalten: Sehr geehrte(r) Kund(e)in, durch das Bezahlen der Rechnung für das letzte Jahr ohne Einwendung haben ..... [ *** weiterer Inhalt der email gelöscht *** ] ------------------------------------ Wie verhalte ich mich jetzt weiter???? Danke für Eure Tips bisher! Und ich bin gespannt auf Eure Antworten. * aus rechtlichen Gründen geändert |
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| | # 23 | |
| Gastposter | Zitat:
Schmidtlein GbR - Rechnungen für das zweite Jahr Ich glaube dann kannst du dir die Frage für dich selber beantworten. | |
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| | # 26 | |
| Gastposter | Zitat:
Lese dir das doch mal im link oben genau durch. Verbraucherzentralen und Anwälte raten: NICHT ZAHLEN! Oder gehe mal auf die Erste Seite hier lesen. Also ich persönlich würde nicht zahlen. Aber was du machst ???? | |
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| | # 27 |
| Registriert seit: 02.05.2007
Beiträge: 4
| Ich weiß mittlerweile, daß wenn man einen eigenen Anwalt einschaltet, der Herr Rechtsanwalt Olaf T. die Forderung einstellt. Das Problem hierbei ist nur, daß ja der eigene Anwalt auch Geld kostet, der hier mehrfach erwähnte Anwalt nimmt 50 Euro für diesen Schriftvorgang. Damit kommt man in jedem Fall billiger weg und hat vor allem ein nachhaltiges Gefühl der Gerechtigkeit im Bauch. Was die meisten hier aber interessieren würde: Was passiert, wenn ich keinen Anwalt einschalte? Gibt dann der feine Herr Olaf T. auch irgendwann auf? Laut Aussage des mehrfach erwähnten Anwaltes, würde Herr Olaf T. zumindest einen Vollsteckungsbescheid erwirken, wenn man diesem widerspricht aber nicht vor Gericht gehen. Gibt es jemanden, der das bestätigen kann? bzw. gibt es jemanden, der von einem positiven Ausgang ohne Anwalt berichten kann? Wie ist der Stand der Dinge, bei den zahlreichen Mitgliedern hier, die im April/Mai deswegen hier geschrieben haben? Danke, Doofmops |
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| | # 28 | ||
| Gastposter | Zitat:
Guggste==>> netzwelt,de/rechtshilfe+teuer Zitat:
Ohne zu reagieren haste den als Rentner noch an der Backe. Da wird der T34 keine Ruhe geben,im Gegenteil,er wird die Forderung vermutlich an seine kleinen T34 vererben. Aus dem Grunde ist eine Ausgabe von 50,- noch das kleinste Übel. M.f.G. | ||
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| | # 29 |
| Gesperrt Registriert seit: 24.05.2007 Ort: Regensburg
Beiträge: 60
| Alter Angsteinjager. Verjährt nach drei Jahren. Also nach der Anmeldung fünf Jahre abwarten. Nur dann reagieren, wenn etwas vom (jüngsten) Gericht kommt. Es kann doch nicht sein, daß der gesetzestreue Bürger sich wie ein Idiot vorkommen muß. Roman Herzog |
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| | # 30 | ||
| Gastposter | Zitat:
Und erkläre mir wieso ein Abonnement verjährt?? Bitte alles lesen: Zitat:
M.f.G. | ||
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| | # 31 |
| Gesperrt Registriert seit: 24.05.2007 Ort: Regensburg
Beiträge: 60
| Du hast Recht, da hat mich die Logik etwas verlassen. Allerdings bei den heute-Domains (worauf sich das bezog) meine ich gelesen zu haben, daß der Vertrag bei Verstoß gegen die AGB (nichts anderes ist meiner Meinung Zahlungsverzögerung) "nur" die Forderung für die "Mindestlaufzeit" von 24 Monaten fällig ist. Soweit man die Schmidtlein-AGBs überhaupt verstehen kann... |
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| | # 33 |
| Gastposter | Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Gegner auch zur Kostenerstattung verpflichtet. Und außerdem kann mann - leider ohne Deckung durch die Rechtsschutzversicherung - auch eine negative Feststellungsklage erheben. So kommt man dann auch zu abzockerunfreundlichen Urteilen... für 75 Euro Gerichtskosten und ca 200 Euro Anwaltskosten, die man dan auch noch beim Gegner wiederholen kann... |
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| | # 35 |
| Gastposter | Hallo ich wurde nun auch zur zahlung für das 2te jahr aufgefordert und angemahnt von der brüder.... aber laut der rechnung von dem ersten jahr steht da nichts drin das es ein 2tes jahr weitergeht.Unten kopie der ersten des ersten jahres rechnung.Wie soll ich mich nun verhalten?eine mahnung für die 2te jahresrechnung ist heute auch schon gekommen.Man muss es doch normal auf der rechnung kenntlich machen wie lange die vertragslaufzeit ist oder? Rechnung 11.06.2006 Sehr geehrter Herr xxxxx, wir danken für Ihre Anmeldung und stellen Ihnen hierfür die nachfolgenden Beträge in Rechnung: Leistung MwSt.16% Nettopreis Gesamtpreis Jahreszugang für w.w.w.fabrikverkauf-heute.com Kosten: 7,00 EUR monatlich, zahlbar 12 Monate im Voraus 11,59 EUR 72,41 EUR 84,00 EUR Bitte überweisen Sie den Gesamtpreis in Höhe von 84,00 EUR innerhalb .... [ *** weiterer Inhalt der email gelöscht *** ] * aus rechtlichen Gründen geändert |
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| | # 36 | ||
| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Zitat:
Zitat:
Guggste >> Schmidtlein GbR - Rechnungen für das zweite Jahr
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | ||
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| | # 37 |
| Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 5
| hallo bin auch auf die Abz***e reingefallen. Mein Problem ist, dass ich auch das erste jahr bezahlt habe, dieses Jahr natürlich auch Mahnung bekommen habe und bei der Kanzlei via -mail angefragt habe, ob ich in Raten bezahlen darf. daraufhin bekam ich eine noch höhere Rechnung Hauptforderung 84,00 EUR 1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV aus 84,00 EUR 32,50 EUR 1,5 Einigungsgebühr, Nr. 1000 VV aus 84,00 EUR 37,50 EUR Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV 14,00 EUR Zwischensumme 84,00 EUR 0 % Umsatzsteuer (MWSt.) aus 168,00 EUR 0,00 EUR Summe 84,00 EUR Gesamtsumme 168,00 EUR Habe ich mit der Bitte um Ratenzahlung den Vertrag anerkannt?????? Habe gestern gleich gekündigt, kann ich dann überhaupt noch wiedersprechen??????? So wie es hier empfohlen wird?????? Muss ich die entstanden Mehrkosten für den Anwalt zahlen? * aus rechtlichen Gründen geändert |
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| | # 38 | |
| Gastposter | Zitat:
Im Prinzip hast du einen Vergleich erreicht.Aus dem Grund 1,5 Einigungsgebühr, Nr. 1000 VV aus..,früher Vergleichsgebühr. Ich würde mir Rechtsbeistand holen und die "Ratenvereinbarung" widerrufen. M.f.G. | |
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| | # 39 |
| Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 5
| Danke für die Antwort Die Ratenvereinbarung habe ich nicht unterschrieben, der nette Herr Anwalt hat sie mir als PDF Datei mitgeschickt und als ich das gelesen habe, war mir klar das da was nicht stimmen kann. ich habe allerdings überhaupt kein Geld für einen Anwalt, um dagegen vorzugehen!!!!(Studentin) Oder meinst du mit Rechtsbeistand auch die Verbraucherzentrale? Man muss sich mal vorstellen, dass es Freitag noch 123 waren und heute sind es schon 168, nur weil ich nach Ratenzahlung gefragt habe...ich bin völlig fertig und habe so gar keine Ahnung bei der Angelegenheit, nur das was ich hier im Forum gelesen habe(wofür ich sehr dankbar bin ) |
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| | # 40 | |
| Gastposter | Zitat:
Jura-Professoren latzer: Aber : guggste hier==>> netzwelt.de/forum/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe M.f.G. | |
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